Ausgabe 
6.2.1905 Zweites Blatt
 
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in Wahrheit denkt, zeigt eine vom Bischof von Mainz approbierte Broschüre, in der darüber geklagt wird, das; die Kinder 8 Jahre lang die Schule besuchen und viel zu viel Realien und zu wenig Religion lernen müßten. Am Schlüsse heißt cS: Man sollte lieb er­den Gehorsam verweigern, als die Kinder in solch' eine unchrist liche Volksschule schicken. (Hört! hört!) Die Kirche muß von dem Staate auseinander gehalten werden, das liegt im Interesse beider. Die Kirche leidet dock; auch, wenn man sie zum Diener des Staates macht. 9hm ist ja daö Wort gefallen:9htr ein guter Christ tonn ein guter Soldat sein."

Angesichts der Tatsache aber, daß der General Nogi den Orbi'n pour le nicrirc bekommen hat, wird man dieses Wort wohl etwas reparieren. (Heiterkeit.) Unsere Zustimmung zu dem An­trag bezog sich nur auf den ersten Teil. Dem zweiten Teil, § 9 und folgende, wo von denanerkannten" Ncligionsgemcinschasten die Rede ist, stimmen wir nicht zu. Denn cirunal wird durch diesen Teil die Hoheit des Staates über die Kirche aufs neue be­festigt und dann werden alle kleinen Religionsgemciuschaften, die nicht anerkannt stnd, von vornherein in ein minderes Rechts ge­bracht. Herr Bachem sagte, der Kampf der Konfessionen sollte nur auf geistigem Gebiet geführt werden. Dasselbe Zentrum hat aber verlangt, daß alle Acußeruugcn atheistischer Natur bestraft werden, nicht nur von Sozialdemokraten, sondern auch von liberalen Professoren. Und das nennt Herr Bachem Toleranz! Wollen Sie wirklich Gleichberechtigung, so müssen Sic sie auch dem Atheisten geben, demjenigen, der auf Grund seiner Forschungen zu einer Leugnung des Gottes gekommen ist, wie Sic ihn sich denken, der von Gott nicht die Vorstellung hat, die aus der Kinder- zeit des jüdischen Volkes stammt. Dann müssen Sie aber auch feine Weltanschauung schonen, seine Empfindungswcise nicht ver­letzen. Erst dann haben Sic das Recht, von Toleranz zu sprechen. (Beifall links.)

Abg. Hennig (kons.): Die Stellung meiner Freunde diesem Antrag gegenüber ist nicht so einfach. Wir waren von seiner Ein­bringung nicht sehr erbaut. Wir sahen voraus, daß er das Gegenteil de? religiösen Friedens bewirken, daß er allerhand Ne- Ilgionsstreirigkeitcn Hervorrufen würde. Die Hauptsache religiösen Wesens haben wir stets in der Betärigung religiöser Gesinnung, n Liebe, Barmherzigkeit, Duldung gesehen. Wir sind für volle

Parität der katholischen Kirche. Und wir würden Sie stets darin unterstützen, wenn Sie (zum Zentrum) einen Ausgleich m der cinzelstaatlichcii Gesetzgebung austrcbcn würden. Aber einen Ausgleich durch die ReichSgcsctzgebung halten wir momentan, ich will nicht sageii: nicht für angängig, aber doch Nicht für gut. Auch einer Kommissiousbcratuug können wir nicht das Wort reden, die früheren KommissionSbcratuugcu, über die ein vorzüglicher schrift­licher Bericht vorliegt, enthalten alles, was über diese Materie gesagt werden kann. Wenn wir also dem Anträge nicht zu­stimmen können, hoffen wir doch in anderen Fragen mit dem Zentrum Zusammengehen zu können, zum Wohle des Vaterlandes.

Abg. Dr. Müller-Sagan (frcis. Vp.): Wir stehen diesem An­trag ßcium so gegenüber, wie dein früheren. Die ersten acht Para- grapheii sind uns sehr svmpalhisch, namentlich die Bestimmungen über die Dissidentcukinder. Wir halten aber den Antrag für eine Verfassungsänderung, der deshalb eine entsprechende gcsebastSord- nungSmäßige Behandlung erfordert. Den zweite,i Teil jedoch, die 014, lehnen wir schon deshalb ab, weil sic von anerkannten Religionsgemeinschaften handeln und deshalb _ ein Aus nähme recht gegen die iiieht anerkannten darstellen. .Wir sind auch gegen cnic Kcmmissionsberatung, hoffen jedoch, daß die verbündeten Regie­rungen die ersten acht Paragraphen bald Gesetz werdeii laßen.

Abg. Dr. Stockmann (Reichsp.): Meine politischen Freunde stehen heute noch auf demselben ablehnenden Standpunkt, wie früher. Wir können nicht anerkennen, daß die Lage der katholischen Kirche in Deutschland so schlecht ist, um einen solchen Gesetzentwurf nr rechtfertigen. Papst PiuS X. und Leo XIII. haben ausdrück­lich anerkannt, daß die Lage der Katholiken in Deutschland so gut sei, wie kaum in einem katholischen Lande. Abg. Dr. Pichler hat 1900 gesagt, er würde seine Unterschrift zurückziehen, wenn er mal einen schönen Bericht über die Einweihung einer katholiicheu Kirche in Mecklenburg lesen würde. Nun ist aber 1902 in Wismar eine katholische Kirche eingeweiht lvorden, über die ein schöner Bericht in den Blättern stand. Ich hoffe, daß Abg. Dr. Pichler setzt seine Unterschrift unter dem Antrag zurückziebt. (Große Heiterkeit.> Wir sind gegen den Antrag einmal, weit wir durch ihn eine Gefährdung deS religiösen Friedens bctürchteu und zweitens meinen, daß er einen Uebcrgriff in das Gebiet der Eiuzelstaateii darstellt. Wenn das Zentrum auch in nationalen Dingen manches getan hat, so steht ihm in erster Linie doch die Macht der katholischen

Kirche. Durch den Antrag soll nun die Macht.der katholffcheu Kirwe noch mehr vcrstärlt werden, so daß sie z»l kinev verhängnisvollen Machtstellung in Deutschland gelangen würde. Wir swd deshalb auch gegen jedeii ciuzelneii Paragraphen, a>ic Behauptung deS Herrn Dr. Bachem von der angeblichen Toleranz der Katholiken in Oesterreich ist alles andere, nur nid)t zutreffend. Neuner gibt zum Beweise einige Fakta aus dem 11icb,6röiteri-cicm 1 o)cn und tiroler Landtag zum besten. Möge der Reichstag die Augen offen halten, damit das Reich keinen Schaden leidet. (Beifall in der Ncichspartei.)

Mg. D. Stöcker (b. k. Fr.l: Volle Toleranz allen Konsessionen gegenüber ist ja ettvas sehr Schönes. Aber ob die realen Ver­hältnisse zurzeit auch so liegen, daß sie bestehen könnte, das ist eben die große Frage. Auch ich wünsche, das; _ die Kirche nicht vom Staate bedrückt »verde-, aber bieicr Antrag fuhrt doch sehr ineit vom Ziele ab. Wir sehen im Staat eine göttliche Ordnung auf dem Boden des Rechtes, in der Kirche eine göttliche Ordnung auf dem Boden deS Glaubens. Zollen dis Religionsgemeinschaften, denen doch so große Mittel anvertraut sind,' vom'Staate einfach als freie Vereine angesehen werden?

Die katholische Kirche erkennt die protestantische grundsätzlich nicht als einen gleichberechtigten Teil der Christenheit an. Bei einer solchen prinzipiellen Stellung kann man cs den Protestanten nicht verdenken, ' wenn sie mißtrauisch sind. Wenn der Antrag angenommen würde, würde die katholische Kirche ihre ganze Macht benutzen zum Kampf gegen die anderen Konfessionen. Deshalb können Sie es uns nicht verdenken, daß wir der katholischen Kirche keine neuen Machtmittel in die Hand geben wollen. Wenn der Antrag angenommen würde, würde int ganzen protestantischen Volke ein Sturm sich erheben. Nie hat die katholische Kirche Toleranz geübt, der Antrag fordert also etwas, was ganz dem Wesen der katholischen Kirche entgegen ist.

Hierauf vertagt sich das Haus auf Montag 1 Uhr. Tagesordnung: Dritte Beratung des zweiten 9! a ch t r a g s etatS für Südwestafrika, Interpellation Ablas; betr. Schiff­fahrt S a b g a b e n und Interpellation T r i m b o r n bctr. Z e h n - stundcuarbeitstag.

Schluß G, Uhr.

Der Kaupivoranschlan ötr hessischen 5>taais- Kmnahmcn und Ausgaben für 1905

Gießen, 6. Febr.

Ueberraschend schnell hat der erfte Ausschuß der zweiten Kammer der Stände die umfangreiche Regierungsvorlage über den Hauprvor an schlag für 1905, von dem wir seinerzeit eingehend berichteten, erledigt und schon in den nächsten Tagen wird sich die -weite Kammer mit der Vorlage 311. befassen haben. Wenn die Kammer fio) den Anträgen des' Ausschusses im großen und ganzen anschließt, wird die Beratung rasch von statten gehen, denn nur in wenigen Fällen weicht die Ansicht des Ausschusses von ber der Re­gierung ab. In manchen Dingen hat der Ausschuß den Anträgen der Regierung zugestimmt, weil er nach reiflicher Ueberlegung einjehen mußre, daß ein anderer Weg nicht geboten war, trotzdem sich dadurch vielfach eine Mehrbelast­ung der Staatskasse ergab. Die Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Ausschusses waren nur gering; ein Minder­heitsantrag ki:st überhaupt nicht gestellt worden. Einige Schwierigkeiten macht die Bewilligung des für R e n 0 v i e r - u n g des Mainzer Groß h. Schlosses geforderten Be­trages von 29 600 Mk. Allein nachdem sich der Ausschuß an Ort und Stelle von der Notwendigkeit der in Aussicht genommenen Umbauten überzeugt hatte, mußte er nölens volens dem 9lnrrage der Regierung zustimmen. Nicht ganz so willig zeigt sich der Ausschuß bei der Forderung der Re­gierung, für die Weinbaudomänen einen Kellermeister und einen Winzerwart anzustellen, denn wenn er auch in ersterer Hinsicht dem Ansinnen der Regierung entsprach, jo lehnte er doch die Anstellung eines Winzerwartes ab. Unbedenklich glaubt der Ausschuß die Anlage einer Kafsee- küche für Bad-Nauheim bewilligen zu dürfen, ebenso die Errichtung einer Samenklenganstalt zu Gr 0 m - melsbach l £., da statistisch nachgewiesen ist, daß in einer staatlichen Anstalt der Samen billiger hergestellt wer­den kann ^.As in einer privaten. Hoffentlich trifft diese Statistik nicht nur rechnerisch, sondern auch praktisch zu. Nicht ohne Bedenken ist der Ausschuß für Anstellung von drei weiteren Steuerkommissariatsassistcn- teu, aber da sich bei der derzeitigen Arbeitsüberlastung der Steuerbeamten infolge Nichtbewilligung der Negierungs­forderung die Alternative auf Schaffung weiterer Steuer­kommissariate ergeben würde, Unit weit mehr Kosten, so entschied sich auch der Ausschuß für das kleinere der beiden liebel. In ähnlichem Sinne war auch der Ausschuß für die Neuerrichtung von 3 Gendarmeriesrationen und die übrigen für dieses Kapitel geforderten Weiterungen, Pa er sich der Zweckmäßigkeit dieser neuen Maßnahmen nicht vexjchlietzen konnte.

Daß der Ausschuß das geforderte Mehr für die Gleich­stellung des Oberarztes in Hofheim mit den übrigen Oberärzten der Irrenanstalten bewilligte, war gar nicht anders zu erwarten. '

Bei dem TitelFörderung der Tierzucht" ver­handelte man ausführlicher über die Notwendigkeit der An­lage eines Stutbuches; sowohl der Ausschuß als auch der Landesstallmeister, der die hierzu erforderlichen Kosten aus 1200 bis 1500 Mk., wenn sie dem Landespserdezucht- D er ein, der zur Anlage bereit ist, als weitere Beihilfe ge­geben würden, anschlagt, erkennen die Zweckmäßigkeit an; da indessen die Regierung nicht über die seither dem Landes- pferdezuchwerein bewilligten 11000 Mk. hin aus gehen will, dürfte die Anlage des Buches noch in Frage gestellt jein.

Große Schwierigkeiten wird bei den kommenden Kammer­oerhandlungen der TitelOberland esge richt" machen, denn hierin gehen Regierung und Ausschuß in ihren Mein­ungen sehr auseinander. Die Regierung möchte zwei weitere

Oberlandesgerichtsräte angestellt wissen, aber nach reiflicher Ueberlegung erklärt sich der Ausschuß dagegen, ohne indessen zu verkennen, daß der z.Zt. so unendlich langsame Geschäfts­gang bei dem Oberlandesgericht auf die Dauer unhaltbar ist. Eine vergleichende Aufstelliing der Arbeitsverteilimg an den einzelnen deutschen 0 bersten Gerichtshöfen erzielst, daß rechnerisch die Arbeitsüberhäufung des einzelnen Richters in Hessen an zweitletzter, teilweise sogar an allerletzter Stelle steht. Ein solcher Umstand muß Bedenken erregen, besonders da auch die Zahl der Richter dem allgemeinen verhältnismäßigen Durchschnitt zwischen Richter und Bevölkerung entspricht. Run wird allerdings ein qroüct Teil der vorkommenden Prozeßverschleppungen bem wenig raschen Prozeßbetriebe der Parleibevollmächtiglen selbst "ugeschrieben, sicherlich nicht ganz nut Unrecht. Bei der Er­ledigung der vielen Berufungen, die immer gleichzeitig am Oberlandesgericht anstehen, muß es sederzcit störend wirken,

ivenn burcl) Vereinbarung der Parteien was ja nach der Z.-P.-Ord. zuläjsig ist die Umgehung oder Vertagung eines Tannines herbeigeführt wird. Dadurch 111116 natur­gemäß der neue Termin um Monate später angesetzt werden. Kiirze Terminsverlegungen sind bei der starken Besetzung der einzelnen Sitzungstage fast, ausgeschlossen. Man erwartet mit Recht in dieser Beziehung eine Besserung durch den Eingriff der Anwaltskammer, welche den Erlaß einer dementsprechenden dringlichen Mahnung an ihre Mitglieder in Aussicht gestellt hat. Schließlich ist aber dabei nicht zu übersehen, daß die bei dem Obcrlandcsgericht tätigen Anwälte nicht ausschließ­lich Anwälte dieses Gerichtes sind, daß es mithin für sie sehr oft im Voraus nicht zu übersehen ist, ob nicht doch Terniinskollisionen eintreten. Der Ausschuß erwartet daher auch von der demnächstigen Ziisammenlegimg der einzelnen Jilstizgebäude in Darmstadt eine Besserung. Wie viel Zeit geht eben den Anwälten durch da§ AuSeinanberliegen der ein­zelnen Gerichte verloren!

Tie Regierung wünscht ferner eine Befreiung der Oberlandesgerichtsräte von Nebenämtern, be­sonders eine Entlastung von der Teilnahme am Verwaltungsgerichtshvf. Hiermit konnte sich der Ausschuß nicht einverstanden erllären, besonders da hier direkte reichsgesetzliche und landesrechtliche Bestimmungen entgegen» Ich en, wonach bei gewissen Entscheidungen die Teilnahme von Oberlandesgerichtsräten gefordert wird. Durch die Neubesetz- ungdeSVerwaltungsgerichtshofes, gemäß demGesetz- entwurse über die Verwaltungsrechtspflege, werden ja auch hier Besserungen eintreten. ES muß Verwunderung erregen, daß die Negierung über die ganze Frage nicht die Ansicht deS Oberlandesgerichts eingeholt hat; sicherlich wird eine wirkliche Besserung des Bestehenden nur durch Bildung eines neuen Senates eintreten, wie cs auch die Ansicht des Obcr- landcsgcrichts fein soll, doch dürste dies noch in weiter Zu- lünft liegen. Ter Ausschuß beantragt daher, die Vermehrung der Oberlandesgerichtsratsstellen nicht zu beantragen.

Aehnlich steht es mit den von der Negierung geforderten 47 786 Mk., welche dem Pächter deSMönchs Hof es" für die von ihm dort aufgeführten Gebäude gezahlt werden sollen. Der Ausschuß hält aus verschiedenen, besonders aus prinzipiellen Gründen die Uebernahme der Gebäude in die Domanialverwaltung nicht für geboten. Uebrigens i>t hierzu dem Ausschuß auf sein Ersuchen seitens der Regierung eine Uebersicht über die Größe und Erträgnisse der fiskalischen Hofgüter zugegaugen. Danach bewegen sich die Pachtpreise pro ha zwischen 25 und 125 Mk., die Grüße zwischen 41 und 242 ha. Dabei ergaben sich Pachtsummen bis zu fast 20 000 Mk. Merkwürdig ist, daß gerade in Obcrhesscn die Pachtprcise ziemlich stark schwanken, während in Starkenburg größere Gleichmäßigkeit herrscht.

Bei der von der Regierung geplanten Vergrößerung der Universitätsau la in Gießen hat der Ausschuß von einer Beschlußfassung zunächst Ab st and genommen und sich diese bis nach einer durch ihr vorgenomnienen Orts - besichtigung vorbehalten.

Mit dem Neubau eines G y m n a s i u m s in O f f e n - bad) und Worms, besonders des ersteren, das seit Jahren nötig ist, erklärt sich der Ausschuß ohne Bedenken einver­standen, ebenso mit einem N euba u für die La n des ban­ge werks ch ule in Darmstadt. Hier ist ein bestimmtes Gelände schon in Aussicht genommen, das neben dem Dienst­gebäude der Zentralstelle für die Gewerbe liegende, auf wel­chem sich 5. Z. ein Wohnhaus befindet. Die Erwerbung gerade dieses 'Anwesens hielt der Ausschuß umsomehr für geboten, weil sie dock) im Lause der Zeit für eine etwa er­forderlich werdende Vergrößerung der Zentralstelle notwendig wäre. Schließlich fordert die Regierung noch mehrere Neu­bauten von Amtsgerichten, die sämtlich dem Aussdpiß als notwendig erscheinen. Dazu gehört and) das Amtsgericht Büdingen, wo für den Oberamtsrichter eine andere Woh­nung gebaut werden soll, da dessen seitherigen Wohnräume in Dienstzimmer umgewandelt werden sollen.

Der Llusschuß der ersten Kammer weicht hie und da von der 9lnsicht des Ausschusses der zweiten Kämmer ab. Immerhin dürfte sich die Beratung über die einzelnen Po­rtionen ziemlid) rasch erledigen und nur geringe Schwierig­keiten zur Folge haben.

Aie Franalvlulage

vor dcm preußljchen Aögcordnetevyause.

Am 4. d. M. wurde im preuß. Abgeorduetenhause die zweite Beratung der Kanalvorlage fortgesetzt. Abg. von Arnim (kons.) erklärte namens eines nicht uuerheblichM Teils seiner politischen Freunde, daß dieselben im ganzen; dieser Vorlage gegenüber einen nicht unfreundlichen Standpunkt einnehmen. Redner stellt jedoch als Bedingung für seine Zusttmmuug die Einführung des Schleppmonopols und der Schifjahrtsabgaben auf den kanalisierten Flüssen. 'Minister v. Budde erwidert auf verschiedene Bemerlungen, daß von einer Verletzung der Reichsv erfassuna zum Zwecke der Einführung der S ch i f f a h r t S a b g a b eit nicht die Rede sein könne. Ter Minister trüt ferner der Auffassung entgegen, das; Artikel 54 der Reichsversassung sich nur auf Biunenwasjerstraßeu beziehe. Sein Wortlaut beweise das Gegenteil. Die Erhebung von Sck)ifsahrts- abgabeu solle beitragen zur Beseitigung von Ungleichheiten; und Ungerechtigkeiten in Bezug aus die Schisfssrachten. Abg. Graf Spee (Ztr.) erklärt sich nameus der 'Minder­heit des Zentrums gegen die Vorlage. Abg. Frhr. v. Zedlitz (fF.) ist der Ansicht, daß der Kanal eine Entlastung der Eisenbahn herbei führen werde und deshalb sei der Bau des 5kanals im Interesse der Vcrkehrsver- besserung eine Notwendigkeit. Das Schleppmonopol werde dazu beitragen, das; unsere Schutzzollpolitik nicht durch eine verkehrte Traifpolitik durchkreuzt wird. Die Eiseubahneiuuahmen sowie die gesamten preußischen J-i- uanzeu würden durch den Kanalbau nicht im geringsten be­rührt. Die Schisfahrtsabgaben seien völlig vereinbar mit der Reichsversassuug und mit den mit anderen Staaten abge­schlossenen Verträgen. Abg. v. Grabski (Pole) ftchrt aus, daß die Vorlage dem Osten nur wenig Vorteil bringe. Die Regierung könne nicht erwarten, daß die Polen aus Liebe zu ihr der Vorlage zustimmen. (Beifall bei den Polen.) Abg. Br ö m e l (frs. Vgg.) wendet sich in längeren Ausführungen gegen das Schleppmouopol. Er erhebe die Forderung, das; die Erhebung von Schiffahrrsaügaben aus beit Flüssen erst erfolgt, wenn dies gestattet werde durck)! ein Reichsgesetz. Er hoffe, daß dem Gesetz nicht eine Gestalt gegeben werde, die es den Freunden des Kanals unmöglich mache, für die Vorlage zu stimmen. Abg. Stören (Ztr.) bedauert, daß die Mosel- und Saarkaualisieruug nicht in die Vorlage ansgenommen sei. Tie in dieser Richtung liegende Resolution sei kein Ersatz für die Nichtausnahme des Pro­jekts in das Gesetz. Mg. v. Pappenheim (k.) suhrt aus, daß in der Kanalfrage ein Gegensatz zwischen Osten und Westen nicht bestehe. Da die Eisenbahnen int Kohlen- und Industriebezirk an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt seien, so müsse ein leistungsfähiger Kanal ge­baut werden. Die Einführung von Schiffahrtsabgaben sei durchaus gerechtfertigt. Redner polemisiert gegen den Abg. Brömel, der 1895 selber für Erhebung von Schiffahrtsab­gaben eingetreten. Die Weiterführung des Kanals über Hannover hinaus nach dem Osten sei technisch wegen der Wasserversorgung so gut wie ausgeschlossen. Iedenjalls heiße es für seine Freunde: nur bis Hannover, bis hierher und nicht weiter.

Aie Ausbildung der olandwirtschuftslehrer.

In Ergänzung des ArtikelsDie agrarische Woche" in unserer Nr. 28, 2. Blatt, wird uns heute authentisch geschrieben: .

Tie Referenten, Landesökonomicrat Dr. Haveu stern» Bonn und Professor Dr. Gi s e v ins-Gießen hatten int Interesse der Forderung des Standes der Laudwirtschasts- lehrer übereinstimmende weitgehende Vorschläge ausge­arbeitet, über deren Durchführbarkeit von dem preuß. Landesökouomie-Kollegium am ersten Sitzuugstage ein­gehend beraten worden war. Durch diese Vorverhaudluug war die Sikuativu soweit geklärt, daß die beideu er enteil in einer Resolution positive Vorschläge für eme Ergänz­ung der Vorlage des Ministeriums unterbreiten können. Tie Resolution wurde einstimmig angenomineu, nachdem beide Reserenieu neid) einander erklärt hatten, daß sie in den neuen Vereinbarungen einen ganz wesentlichen Fort­schritt erblicken mußten.

Tie früheren B esti m m uu gc u forderten:

A) für Landwirts chaftsl ehre r an Landwirtschafts­schulen: , L ...... .. . . -

a. Abituricnt.'nzcugnis, b. urenain'.gcs Studium, c. vstQQty* cxainett, d. zweijährige Praxis.

B- für Landwirtschaf töte hier an W in t c r s chulcn und Wanderlehrer:

a. über die Scyulbudung bestand keine Bestiminung, b. zwei-