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7.6.1905 Drittes Blatt
 
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Nr. 132

Erscheint W-Nch mit Ausnahme des Sonntags.

DieSiebener KamMenblätter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der -hejfische tan&wlrt erscheint monatlich einmal.

Drittes Blatt. 155. Jahrgang

Giehener Anzeige

Mitttvoch Jnni 1905

Notationsdruck unb Verlag der Brühl'ich« UntversttätSdruckerei. 9t Lange. Dietz«.

Redaktion,Expedition u. Druckerei: Schulstr.V. TeU Nr. 61. Teiegr^Adr,^ Anzeiger Dietzen.

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Die Aeform der hessischen Kemeindeumlagen.

R. B. Darmstadt, 6. J!uni.

Tie Umgestaltung der hessischen Gemeindeumlagen ist bekanntlich bedingt morden durch die allgemeine Revision des staatlichen Besteuerungswesens, die im Jahre 1899 vollzogen wurde. Tas Gemeindesteuersystem beruhte bis dahin auf dem Grundsätze von Zuschlägen zu den staatlichen Steuerkapitalien, die durch diese Reform in Wegfall kamen. Tie Folge Mar die Schaffung eines provisorischen Gemeinde­steuergesetzes unter Weglassung aller prinzipiellen Grund­fragen, dessen definitive Gestaltung bis zum 1. April 1905 erfolgen sollte; der Dermin zur Einführung eines endgil- tigen Gemeindeumlagengeset'.es ist inzwischen um ein Jahr verlängert morden. Während man die staatliche Besteuerung nach dem Gesetz Von 1899 lediglich auf dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen aufbaute, ist dies Prinzip auf die Gemeindeumlagen nicht übernommen wor­den. Die Regierungsvorlage hat sich vielmehr dem System zugemandt, daß einer Leistung der steuernehmenden Körper­schaft auch eine entsprechende Gegenleistung des genießen­den Steuerpflichtigen gegenübergestellt werden müsse und zwar ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Steuer­zahlers. Der Ausschuß für die Gemeindcsteuerreform hat sich mit allen gegen zwei Stimmen (die Abgg. Schönberger und Ulrich) diesem Grundprinzip der Regierungsvorlage angeschlossen und präzisiert dasselbe dahin:Gemeinde­besteuerung nach der in Einkommen und Vermögen darge­stellten Leistungsfähigkeit, jedoch gleichzeitig unter Heran­ziehung des Bruttovermö-gens und damit steuerlicher Ent­geltung der besonderen Ansprüche, die von den Gemeinde­genossen an den Haushalt der Gemeinde gestellt werden und der besonderen Vorteile, die sie von der Gemeinde haben." Darüber, ob durch diese stärkere Heranziehung des Vermögens dem Gedanken der steuerlichenLeistung um Gegenleistung" alsbald ein ganz korrekter Ausdruck gegeben sei, mögen so meint der'Ausschuß immerhin Zweifel bestehen, die jedoch auch bei jeder Anlegung eines anderen Maßstabes nicht ausbleiben werden, solange man nicht jeden Steuerpflichtigen nach, rein individueller Schatzung heran­ziehen will. Die Vorlajge hat auch! eine nach Ansicht des Ausschusses ausreichende Korrektur etwaiger Mängel des Besteuerungsmaßstabes in' verschiedener Weise ermöglicht. Jedenfalls konnte der Ausschuß nicht verkennen,daß bessere Vorschläge, als der Entwurf inbezUg aus die grundsätzliche Gestaltung der Gemeindeumlagen sie macht, von allen aufgetretenen Kritikern nicht gemacht worden sind, und daß mit der Annahme des Entwurfes eine Praxis eingeleitet werden wird, die einer allmählichen Besserung, wo sie sich, als nötig erweist, bald die Wege ebnet".

Der neue Gesetzentwurf ermächtigt die Gemeinden des Landes zur Erhebung von direkten Steuern (Gemeinde­umlagen) vom Grundbesitz, vom Gewerbebetrieb und vom Kapitalvermögen (Realsteuern), sowie vom Einkommen der Steuerpflichtigen. Dem vielfach vom Pu­blikum und der Ausscbußminderheit geäußerten Verlangen, auch bei den Gemeinoeumlagen die Grundsätze der staat­lichen Besteuerung zu akzeptieren, sind Regierung und Aus­schuß nicht nachgekommen. Auch wurde die in den Be­ratungen aufgeworfene Frage, ob man das Steuerwesen der Gemeinde ganz ihrer Autonomie überlassen solle, aller­seits verneint; dieser Weg habe in Sachsen zu einer nicht nachahmenswerten bunten Mannigfaltigkeit der Systeme geführt und er sei auch an' sich bedenklich, weil die Organe der Gemeinde den Personen und Dingen zu nahe stehen, der Staat auch ein Interesse habe, autonomische Uebergriffe der Gemeinden in die Steuerquellen, die für ihn selbst fließen, $u verhindern. Die Verhältnisse Hessens seien auch hinlänglich übersehbar, um durch die steuerliche Gesetzgebung des Landes beherrscht werden zu können. Einen besonderen Vorteil der Vorlage erblickt der Ausschuß noch darin,daß durch die Stellung der Gemeindeumlagen auf annähernd gleichen Boden mit den Staatsumlagen eine gründlichere, den ge­meinsamen Interessen von Staat und Gemeinden ent­sprechende Veranlagung und Kontrolle der Steuern ermög­licht wird, wie dies die Erfahrung mit der Einkommen­steuer seit der neuen Staatssteuerresorm ergeben habe.

Zum besseren Verständnis der praktischen Wirksamkeit der vier gemeindlichen Besteuerungsarten sei hier zunächst noch ein Blick auf die finanzielle Gesamtlage Hesiens ge­worfen. Während der staatliche Umlagebedarf sich 1905/04 auf 11665000 Mk. belief, stellten sich die für die Gemeinde- bedürsnisse aufzubringenden Umlagen in demselben Jahr auf 18 722 000 Mk., also 60 Prozent mehr. Für die Auf­bringung dieser 183/4 Millionen sind im Großherzogtum 995 Gemeinden vorhanden, von denen 8 in der glücklichen Lage sich befinden, keine Umlagen erheben zu brauchen. In den übrigen Gemeinden ist, wie aus einer von der Re­gierung ausgestellten umfangreichen Tabelle hervorgeht, die Höhe der Umlage pro Kopf außerordentlich verschieden. Der Ausschlag auf die doppelten Grundzahlen und die staatliche Einkommensteuer wechselt in den Gemeinden von 11 bis 256 Prozent, darunter Darmstadt mit 88,2 Proz., Mainz mit 91,8 Proz., Worms mit 95,2 Proz., Gieß en mit 120 und Ofienbach mit 122,1 Proz., woraus übrrgens her­vorgeht, daß unser Gießen zu den mit den höchsten Steuern belasteten Orten des Großherzogtums gehört. Natrwgemäß weist auch der Vermögens-und Schuldenstand große Versehre- heit auf, ebenso das Vermögen der steuerpflichtigen Einwoh­nerschaft selbst, das 1903/04 auf 4100 Millronen berechnet wurde. Selbst wenn die ja nur vorübergehend erhobene erhöhte Vermögenssteuer wieder auf den Normalsatz von 55 Pfg. zurückginge, würden von den 995 Gemeinden immer noch 16 455 000 Mk ummlegen sein, die bei der Verschieden­heit der Bedürfnisse und Umlagesätze der Gemeinden und der Vermögen und Einkommen ihrer Angehörigen in au,zerst ungleicher'Verteilung in allen diesen Gemeinden aufiu- bringen wären, darunter auch in vielen armen Gemernden mit großen Aisschlagskoefsizienten. Mit Zuschlägen zur staatlichen Einkommensteuer so meint der Ausschuß ließen sich also die Gemeindebedürfnisse nur bei drückender Heranziehung der unbemittelten Bewohner aufbringen, da die --Weichende solidarische Mithilfe der anderen Gemem-

den, wie sie im Staate wirksam ist, im Haushalt der ein­zelnen Gemeinde fehlt, die fid). auck nur wenig mit eigenen Vermögen oder gar Anleihen helfen kann.

Der Ausschußberichterstatter hat in dankenswerter Weise aus Grund dieser Tabelle eine praktische Anwendung auf das Verlangen der AuZschußminderheit nach Zuschlägen zur Staatseinkommensteuer gegeben, wodurch die Unmöglichkeit der Durchführung dieses Verlangens zur Genüge dargetan wird. Darnach brauchte Darmstadt fiir 1903/04 an Ge­meindeumlagen 1901000 Mk., an Staatssteuern kamen 1617 000 Mk. zur Erhebimg. Offenbach bedurfte an Ge- meindeumlageir 1839000 Mk, Staatsumlagen 1010 000 Mk., Gießen 800000 gegen 443 000, Main'z 2479 000 gegen 1817 000 und Worms 993 000 gegen 689 000 Mk. Würde man die Gemeindeumlagen als gleichmäßige Zuschläge zu den Staatssteuern ausschlagen, so würden an solchen Zu­schlägen zu erheben sein in Darmstadt 117,5 Proz., in Offen­bach 182 Proz., in Gießen 180,2 Proz., in Mainz 186,4 Prozent und in Worms 144 Proz., also außerordentlich viel mehr, als zurzeit erhoben wird. In Offenbachs wo hiernach bei einfachen Zuschlägen zur Staatssteuer die Er­höhung von 122,1 Proz. auf 180,2 Proz. stattfinden würde, müßte ein Arbeiter mit 800 Mk. Einkommen von 10,80 Mk. auf 16,20 Mk. Gemeindesteuer erhöht werden, ein Mann mit 1000 Mk. Einkommen würde anstatt 17,40 sogar 26,10 Mark zahlen müssen. Diese Zahlen sprechen für sich selbst unb lassen sich auch nicht durch die vielerlei Vorschläge der Herren Ulrich und Schönberger aus der Welt schaffen, welche angesichts dieser enormen Steigerung der Gemeinde­umlagen auch hier Meder mit dem alten Steckenpferd einer stärkeren Progression bei den höheren Einkommen usw. an­geritten kommen. Die vielumstrittene Frage des Schulden­abzugs und die vier Besteuerungsarten selbst werden wir in einem weiteren Artikel näher erörtern.

Die Ermordung des Pfarrers Thöbes in Heldenbergen vor dem Schwurgericht.

(Unberechtigter Nachdr. verboten.^ H. F. Gießen, 6. Junt. Zweiter Tag! der Verhandlung'.

Nach Wiederaufnahme der Verhandlung wird Witwe Diehl (Frankfurt a. M.) als Zeugin aufgerufen: Sie gewisse genau, daß Hudde in! der Nacht vom 10. zum 11. November in ihrer Wohnung bei Abele genächtigt habe.

Die Schneider Stelzer'schen Eheleute (Frankfurt a. M.) be­kunden übereinstimmend: Sie betreiben einen Mthandel. Am 9. November 1904 habe ihnen Hudde eine silberne Uhr verkauft. Auf Befragen des Vorsitzenden bemerken beide Zeugen: .Sie wissen genau, daß es am 9 November gewesen sei. Kriminal- schutzmann G einitz (Frankfurt a. M.): Als der Mord tit Helden­bergen der Frankfurter Polizei gemeldet wurde, habe sich der Verdacht sofort auf Hudde gelenkt. Er (Zeuge) hatte in Erfahrung gebracht, daß Hudde in der Gastwirtschaft von Thielhausen ver­kehrt habe. Er habe deshalb die Wirtschaft observiert. Nachdem er lange Zeit Posten gestanden, sei ein Mann, namens Abele, an ihn herangetreten und habe ihw gesagt, er kenne Hudde. Dieser hckbe ihn aufgefordert, mit ihm zu kommen. Er wolle in katholische Pfarrhäuser einbrechen, er brauche dazu einen Genossen, der die erforderliche Tapferkeit besitze. Er (Abele) habe Hudde bis zur Hanauer Chaussee begleitet, fet aber alsdann wieder umgekehrt. Kellner Johann Büttner: Hudde habe Anfang November 1904 in der Thielhausenscheu Wirtschaft tn Frankfurt mit Abele zusammen verkehrt. Er habe sich Oskar genannt. Als der Mord in Heldenbergen bekannt wurde, sagte Abele: der Mörder ist Oskar, der hier verkehrt hat. Er hat mich aufgefordert, mit ihm zu gehen, er hat aber so viel dummes Zeug zusammen geredet, daß ich wieder umgekehrt bin.

Hudde auf der Wanderschaft nach Heldenvergen.

Danach wird Metzgermeister Schäfer (Dorselden b. Frankfurt) als Zeuge vernommen: Im November 1904 habe ein Handwerks­bursche bei ihm angesprochen. Der Mann fet so elegant gekleidet gewesen, daß er ihm sagte: ein Mensch, der so fein geksctdet ist, braucht nicht anzusprechen. Da es aber ein Metzger geselle war, habe er ihm 5 Pfennrg- und ein großes Stück Wurst gegeben. Ich sagte zu dem Mann, so fährt der Zeuge wörtlich fort, bei mir ist keine Arbeit, aber etn Metzgermeister in Heldenbergen sucht einen Gesellen. Ich 'wollte dem Mann die Adresse des Heldenberger Meisters aufschreiben, noch ehe ich aber dies getan hatte, sagte der MannAdieu" und lief zum Laden hinaus. (Allgemeine Heiterkeit.) Vors.: Ist das der Mann? Zeuge: Er war schlanker und nicht so wohlgenährt., Hudde lacht. Vors.: Woher wußten Sie, daß der Meister in Helden- bevgen einen Gesellen suchte? Zeuge: Der Heldenberger Meister befuchte mich und sagte mir: Sein Geselle habe Streik gemacht, toemt ich einen Gesellen weiß, soll ich ihn ihm zuschicken. Frau Metzgermeister Schäfer bestätigt die Bekundung ihres Gatten, sie vermag aber ebenfalls nicht, Hudde wieder zu erkennen. Gastwirtin Bender und Dienstmädchen Dorn (Dorselden) geben die Möglichkeit zu, daß Hudde am 11. November nach­mittags in ihrer Wirtschaft war, genau können sie ihn aber nicht toieber erkennen. Danach tritt die Mittagspause ein.

Hudde auf dem Wege nach Heldenbergeu.

Nach Wiederaufnahme der Verhandlung wird Gastwirt Mel­chior (Ilbenstadt) als Zeuge aufgerufen. Hudde muß sich den Kragenschoner anlegen, den Ueberzieher anzieheu und den Hut aufsetzen. Der Zeuge bekundet danach: Er kenne den Angeklagten Hudde mit aller Bestimmtheit wieder. Dieser fet Freitag, den 11. November 1904 nachmittags zwischen, 23 Uhr in seiner Gastwirtschaft gewesen. Er erinnere sich mit voller Bestimmthett, daß es Freitag, den 11. November war. Vors.: Ihre Aus­sage ist von größter Wichtigkeit. Wenn Sie also Ihrer Sache nicht ganz sicher sind, dann ist es Ihre Pflicht, es zu sagen. Ebenso ist es aber auch Ihre Pflicht, wenn Sie es genau, wissen, es zu sagen. Denken Sie einmal genau nach, ist es vielleicht doch ein anderer Tag gewesen. Zeuge: Nein, es war Freitag, den 11. November, ein Irrtum meinersetts rst ausgeschlossen. Vors.: Wann haben Sie erfahren, daß in Heldenbergen Pfarrer Thöbes ermordet worden ist? Zeuge: Das habe ich sofort Sams­tag, den 12. November, vormittags erfahren. Vors.: Nun. Hudde, Sie Habben gehört, was der Zeuge sagt, wollen Sie noch behaupten, daß Sie niemals in Ilbenstadt waren? Hudde: Jawohl, außer dem einen Mal wo ich nach Ilbenstadt trans­portiert wurde, bin ich niemals in Ilbenstadt gewesen. Vors.: Der Zeuge hat hier unter seinem Eide mit,voller Bestimmtheit bekundet. Sie und kein Anderer seien Freitag, denn 11. No­vember nachmittags zwischen 23 Uhr in seiner WirtschaftZum Jlbenstadter Chausseehaus" gewesen. Hudde: Ich bin es aber nicht gewesen. Vors.: Herr Melchior, als Sie von dem Morde in Heldenbergen hörten, hatten Sie da Verdacht auf Hudde? Zeuge: Nein, der Mann war zu fein gekleidet. Vors.: Ist Ihnen die Sprache des Hudde ausgefallen? Zeuge:

Jawohl, die Stimme des Mannes war belegt. Vors.: Sie; haben Hudde jetzt sprechen gehört, erkennen Sie ihn auch an der Stimme wieder? Zeuge: Jawohl.

Vert. R.-A. Dr. Jung: Herr Melchior, können,Sie sich wirllich nicht irren? Einige Zeugen haben bekundet, sie hätten Hudde am 11. November mittags in Frankfurt gesehen. Zeuge: Ich irre mich nicht. Es wtrd danach festgestellt, daß mittags! 12.57 Uhr von Frankfurt ein Zug abging, der 1.47 in Ni^>er- Wöllstadt ankam. Von dort legt man den Weg nach der Wirtschaft zumJlbenstadter Chausseehaus" in etwa 20 Minuten zurück. Straßenwärter Heinrich Weiß:: Am Freitag, den 11. Nov., nachmittags gegen 3 llfir habe ihn ein junger Mann in feinem, dunklem Anzug mit einem Stöckchen in der H«md auf der Chaussee nach dem Wege nach Heldenbergen gefragt. Er sei der Meinung, der junge Mann sei etwas schmäler als Hudde gewesen. Taglöhner Ang. Reng er: Freitag, den 11. November, kurz nach 3Uhr habe ihn auf der Chaussee ein elegant gelleideter junger Mann gefragt,, wie er am besten nach Heldenbergen komme. Er wisse genau,' daß es Freitag, der 11. November war. Er körme aber nicht mit Bestimmtheit sagen, daß der junge Mann der Angeklagte Hudde war. Auf Antrag des Verteidigers, N.-A. Dr. Jung, wird beschlossen, Metzgermeister Sei fr red (Heldenbergen) telegraphisch als Zeugen zu laden. Lehrer Prinz (Windecken): Am Freitag, den 11. November, nachmittags zwischen 34 Uhr begegnete mir auf der Chaussee ein elegant gelleideter junger Mann mit einem Spazierstöckchen. Der junge Mann ging schleunigen Schrittes nach Heldenbergen zu. Er fiel mir durch sein feines Aussehen auf, sodaß ich ihn genau ins Auge faßte. JH legte mir noch die Frage vor: was mag dieser junge Mann, der so eilig auf der Chaussee nach Heldenbergeu zuging, wohl für einen Beruf haben. Nachdem Pfarrer Thöbes in HeldenbergeN ermordet war, erschien etwa acht Tage später im Fronkfurtert General-Anzeiges die Photographie des angeblichen Mörders. Ich habe in dieser Photographie sofort den hingen Mann, der mir auf der Chaussee begegnete, wiedererkannt., Vors.,: Können Sie sich nicht irren? Zeuge: Nein, ich bin meiner Sache ganz sicher. Vors.: Hudde wurde Ihnen ja später vorgestellt? Zeuge: Jawohl, ich habe ihn sofort wieder erkannt.

Hudde in Heldeubergen.

Ein weiterer Zeuge ist Taglöhner Johann Benz! (Heldeni- bergen): Freitag, den 11. November, abends gegen 61/? Uhr ging ich m Heldenbergen tn die WirtschaftZur Krone". An einem Tisch saß ganz allein etn fein gelleideter junger Mann mit frischem Gesicht. Er hatte etn Glas Bier vor sich stehen und eine Zeitung in der Hand, tn der er sehr eifrig las. Ich erkenne in diesem jungen Mann den Angeklagten Hudde, mit vollster Beftimmtheit wieder: ich hätte, wenn Hudde mir nicht vorgesteM worden wäre, ihn unter Hunderten herausgefunden. Bors.: Wodurch wissen Sie so genau, daß e£' Freitag, den 11. November, war? Zeuge: Weil es am Vorabend des Mordes int Pfarr-» Hanse zu HeBenbergen war. Vors.: Hatten Sie, nachdem der Mord bekannt geworden war auf den jungen Mann, den Sie in derKrone" sahen, Verdacht? Zeuge: Nicht int1 geringsten? der junge Mann sah zu fein aus. Es wurden alle Leute von der Polizei aüsgefovdert, alle verdächtigen Wahrnehmungen an- zugeben. Da ich hörte, daß es ein Metzgerstich war, der Herrn Pfarrer Uhöbes getroffen hatte, so teilte ich der Polizei mit: ich habe am' Tage vor dem Morde einen fremden Metzger ge­sehen, der nach Erbstadt zuging. Es wurde aber festgestellt, daß dieser Metzger in der Mordnacht in Erbstadt geschlafen hatte.

Landwirt Klient: Er habe, Freitag, den 11., November,^ in der WirtschaftZur Kiwne" in 'Heldenbergen einen elegant' gelleideten jungen Mann sitzen sehen. Es war ant Nachmittag, die Zeit könne er nicht genau an geben; er könne auch nicht mit voller Bestimmtheit sagen, daß der junge Mann der Angellagte Hudde war. Der 19jährige Maurergeselle Blumenthal be- ll.mdet dagegen: Er erinnere sich ganz genau, daß der Angellagte Freitag, den 11. November, abends zwischen 67 Uhr tn der WirtschaftZur Krone" in Heldenbergen war. Der Ängecklagte^ habe eine Bettung vor sich gehabt und suchte mit dieser fein Gesicht zu verdecken. Er (Zeuge') habe sich aber das Gesicht ganz genau gemerft. Apfelweinfabrikant Tobias Pauly (Helden--^ bergen): Etwa 814 Tage vor der Ermordung des', Pfarrers Thöbes habe ihn ein elegant gelleideter junger Manw mit frischem Gesicht nach dem Pfarrhaus gefragt Er habe sich die Frage vorgelegt, was mag wohl der junge Mmtn int Vfarrhause wollen. Freitag, den 11. November, abends zwischen 67 Uhr habe er einen jungen Mann in der WirtschaftZur Krone" sitzen sehen. Als der junge Mann ibn sah, sei btefer ganz' blaß geworden imlb suchte sich fernen Blicken zu entziehen. Später habe er sich erinnert, daß das der junge Mann war, der ihn 8 oder 14 Tage vorher nach dem Pfarrhause gefragt habe. Vors.: War das der.Angellagte Hudde? Zeuge: Jawvhl, Hu.dde ist mir schon einmal vorgestellt worden, ich erkenne thn mit voller Bestimmtheit wieder. Vors.: Der Angellagte hat ein eigentümliches Organ Zeuge: Jawohl, ich erkenne thn, auch an seinem Organ mit aller Bestimmtheit wieder.

Hudde auf der Eisenbahn in Heldenbergeu.

Ein fernerer Zetige ist Stationsvorsteher M i l v s (Helden- bergen): Freitag, den 11. November, abends, wenige Minntew vor 9 Uhr der Zug nach Hanau war gerade, ob^gefahren, kam ein gut gekleideter junger Mann in ziemlich aufgeregter' Weise in den Wartesaal. Der junge Mann trug einen dunklen' Ueberzieher. Jch^ sagte zu dem jungen Mann: Sie haben wohl den Zug versäumt? Nein, versetzte der junge Mann, ich erwarte jemanden. Der junge Maur, setzte sich an den Ofen und schien zu schlafen. 10 Uhr 46 kam der letzte Zug an, es stieg aber nientanb aus. Der junge Mann schlief ruhig weiter. Nachdem der Zug abgefahren war, weckte ich den jungen Mann und sagte ihm, der letzte Zug sei soeben abgefahren, es sei aber ntemanv ausgestiegen. Der junge Mann verließ darauf den Bahnhof. Ich kann mit voller Bestimmtheit sagen: der junge Mann war der Angellagte Hudde. Vors.: Ihre Aussage ist von der größten Wichttgkeit. Können Sie sich nicht irren?, geuge: Ich erkenne den Angeklagten mit voller Beßrmmtheit wteder, ein Irrtum ist ausgeschlossen. Vors.: Wissen Ste auch genau, daß Hudde einen dunllen Ueberzieher an jenem Abend trug? Zeug«: Jawohl, ganz bestimmt. Bahnsteigschaffner Korber schlteßt sich vollinhaltlich der Bekundung des Vorzeugen an.

Hudde bleibt bei seinen Behauptungen.

Vors.: Nun, Hudde, treten Sie einmal vor. Sie haben ge­hört, was eine ganze Anzahl Zeugen unter ihrem, Eid ausgesagt haben. Wollen Sie immer noch behaupten, daß Sie Freitag, den 11. November abends mit einem Handewrksburschen Namens Willv von der Hanauer Chaussee tcach Heldenbergeu gekommen sind? Hudde: Jawohl. Vors.: Sie sagten, Willv habe sich in der Kegelbahn in der Nähe des Bahnhofes schlafen gelegt und Sie hätten ihn mit Jhrent Ueberzieher zugedeckt. Hudde: Dabei bleibe ich. Vors.: Nun haben zwei einwandsfreie Zeugen mit voller Bestimmtheit bekundet: Sie haben zur Zeit, alZ nach Ihren Angaben Willy geschlafen hatte, den Ueberzieher ge­tragen. Hatten Sie denn zwei lleberzieher? Hudde: Nein. Vors.: Wollen Sie eugeftchts btefcr vielen erdrückenden Zeugen­aussagen nicht cnblu!) Ihr Gewissen erleichtern? Hudde: Ich habe die Wahrheit gesagt.