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Der neue Katalog der Firma M. Wollucr's Möbeltischlerei (Rachf.), Berlin Molkeumarkt 3b. ss0/1
Unter ben — zum Teil sich eines Weltrufes erfreuenben — größeren Berliner Möbclfttmen nimmt die Firma M. Wollucr's MöbeUkschlcrei (Nachf.), — soweit man den Maßstab an ben Umfang ihres Geschäftsverkehrs direkt mit den Konsumenten an- legt — einen ersten Rang ein. Diese il-re Rangstellung verdankt die Firma außer der allgemein Mannten Beliebtheit Berliner Möbclfabrikate natürlich in erster Linie dem Grundsatz engster Reellitat, aber auch nicht minder dem Umstande, daß sic den Bestrebungen der Neuzeit dahingehend — selbst die besckleidenften Junenruume möglichst individuell aus zustatten — noch in sollten
tlhny Zeit daraus behandelte der Angeklagte den Bruder des «ißhcnrdelten Mädchen, nach dessen Darstellung, mit der Faust «cht nnmeiiscküicb Der 11jährige Hans konnte in der Raumlehre eine Frage nicht ^-antworten unb erhielt, wie der Lehrer gestern zugeftMch, von diesem zwei leichte Ohrfeigen, und, da der Knabe fdjric, «als wenn er am Spieß stäke, zu seiner Beruhigung einen leichter: Schlag mit dem Knöchel eines Fingers vor den Kopf. Der Geschlagene bekundete, er habe mit, her Faust mitten Schlag auf ben Hinter köpf, mehr wie zwei Ohrfeigen und einen Schlag mit der verkehrten Hand über das Nasenbein erhalten; er habe sich in der 'Saufe nach Hause gemacht und habe
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Fällen zu entsprechen. W,,WO' für ^"rfüglxrr
artigen Interieurs nicht allzu »ncy vemop Finna darauf sind. Zur Förderung dieses 3tcfe5 tft stünfuulentcn btc
bedacht, auch den autzerhalb Berlins Bedarf an Möbclii
gleich günstige Gelegenheit zu bietm, ffir y)lsbel i" «E
direkt von Berlin, der £>mH>terimigung5ltatte T beziehen,
Teutschland, unter Umgehimg “cM, ohne das,
tote sie dem NetchshauptsÄdtlcr ,u Gebo^üpsten Reise und, erst einer zeitranbendcii unb mit woften w Firma Kader deutschen Metropole .bedarf, crrncht ihren
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durch Abbildungen und mihere.Erläuterungen W « c-)imU0Cn„ anschoiüicht sind, datz sich) tu der ^.at die p hraditinSrocttm scheinnahme an Ort und. Stelle t Heraus-
Gegcnsav zu den meisten sonst in der Movumouiirie » v gäbe gelangenden Katalogen, Zeichnungen enthalt °°> ?tcxl ständen, welche teilweise entweder nicht genaui mit den übereinstimmen oder überhaupt nicht am LaAcr stnd na* erfolgter Bestellung angefertigt werden müssen, ist d« FE WMlner auss einigste bestrebt, ihren Kataloc, von. der J 8 >' Mängeln frei zu hatten und für die peinlichste acberc nsti nmung zwischen Musterbuch und Lager zu sorgen. Gme mstwleist g in dieser Beziehung ist der weben neuer]cfyienenc Katalog oer genannt« Urma. An Naturtreue der Abblldungeu, ilebersicht- sichkeit in den Gruppierungen, Genauigkeit der MaKangaben mch ber näheren Erläuterungen, wwte endlich an.Retchhalttg«tt übertrifft dieser alle, auch die besten bisher erschienenen Musterbücher der Branche. Schließlich sei noch einer Neuerung der lstnsichtlich ber Be^andtbedmgungen, die mit dem Ersannen oes neuen Katalogs in Kraft tritt, Erwähnung getan. Fortan versendet die Firma nicht blos ganze Ausstattungen -- wie bisher — sondern jeden Gegenstand ohne Preiserhöhung frachtfrei Durch ganz Deutschland, was von den Interessenten licl^rltd) mit ö" re üben begrüßt werden und diese zum Einfordern des neuen Albums noch mehr veranlassen wird.
legte. Llm vierten Tage nach ber Züchtigung durch den Lehrer ivm$>e von den Eltern des Buben ein Arzt zugezogen, welcher gestern, als Zeuge unb Sachverständiger vernommen, erklärte, daß ber Patient s. 3t, als er ihn untersuchte, in Ohnmacht gefallen sei. Die Augen waren blau unterlaufen, das Nasen- 1>ein zeigte eine leichte Hautabschürfung^ das linke Äuge des Knaben zeigte eine stark verminderte Sehkraft. Der Pfarrer, will nach ber Affäre wahr genommen haben, daß die Pupillen beider Augen des Knaben sich vergrößerten und der Spiegel des Auges sich etwas trüb darstellte. Der Großvater und die Eltern des Knaben schilderten die Krankhettserscheinungen des Kindes nach der vom Lehrer verabreichten Züchtigung als überaus bedenklich. Ter behandelnde Arzt batte ein Zeugnis ausgestellt, wonach das Fern- bleiben des Knaben vom Unterricht mit einer Gehirnerschütterung motiviert wurde, er nahm auch Veranlassung, Geheimrat Prof. Dr. Vosfius zu bitten, eine Untersuchung des^ Patienten vorzu- "Nehmen, wobei dieser auch eine verminderte Sehkraft des linken Auges feststellte. Die in ber Verhandlung vernommenen Mitschüler und Mitschülerinnen wußten nur von zwei leichten Ohrfeigen, a uch von dem leichten Schlag an den Kopf, nicht, aber von Faustschlägen etwas zu betunben, erklärten jedoch baß ber Angellagte wiederholt mit ihnen ein Examen burchgegangen, chnen dabei zwar stets gesagt habe, sie müßten vor Gericht die Wahrheit tagen, durch Fragen alber an die einzelnen Kinder wiederholt konstatierte, daß er dem Knaben nur zwei leichte Ohrfeigen verabreicht habe. Geheimrat Prof. Dr. Vosfius hat bann später auf Veranlassung des Untersuchrmgsrichters ben Knaben, der damals behauptete, er sei auf dem linken Auge ganz erblinbet, nochmals untersucht. Hierbei sei es ihm ein leichtes geroesen, sestzustelleu, baß der Junge die Unwahrheit sage unb ein Simulant fei. Vosfius vertrat ben Standpunkt, daß es nicht unmöglich fei, baß die verminderte Seekraft, die sein Kollege unb auch er anfänglich festgestellt habe, eine andere Ursache habe, als die doch immerhin nur leichte Züchtigung, wie sie ber Lehrer verabreicht haben will. Möglich könne ja sein, daß,ber Knabe früher schon für ein Augenleiden disponiert gewesen sei, welches durch die Ohrfeigen bann zum Ausbruch gekommen sei, doch könne er daran nicht glauben. Die Verhandlung habe ergeben, daß ber Knabe vor 3 Jahren einmal einen Wurf ins Auge bekommen habe, unb es sei denkbar, daß bavon_ dessen offenbar seist vorhandenes Augenleiden herrühre. Der Staatsanwalt beantragte Freisprechung wegen ber Mißhandlung des Mädchens; die Art, wie der Lbngeklagte gegen ben Knaben verfahren habe, gehe weit über das Maß des Zulässigen hinaus, weshalb er auf eine Geldstrafe in Höhe von 25 Mk. zu erfeiuren beantrage. Der Gerichtshof erkannte jedoch 'in beiden Fällen auf Freisprechung. Der Vorsitzende, Laudgerichtsdirektor Dr. Güngerich, bemerkte, daß ber Gerichtshof sich darüber einig gewesen sei, in beiden Fällen auf Verurteilung erkennen zu müssen, wenn die früheren Bestimmungen über die Schulzucht noch in Kraft beständen. Nach den jetzt in Hessen vom Ministerium gegebenen Bestimmungen, betreffend das Züchtigimgsrecht ber Lehrer in der Schule, die überaus dehnbar unb wenig präzise seien, habe der Lehrer in beiden Fällen glauben können, er gehe in
der Art der Züchtigung über bas zulässige Maß nicht lnncms. Daß weiter etwas geschehen sei, sei in ber Der Handl nag Nicht erwiesen, da man dem beteiligten Knaben unb dessen Angeyongen Glauben nicht beinteffen könne. Hierzu komme das Gutachten des Geheimrats Pros. Dr. Vosfius. Ter Vorsitzende ertlartc aber mit erhobener Stimme, baß er nicht unterlassen wolle, int Auftrage des Gerichtshofes zu bemerken, baß das Schlagen von Schulkindern am Kopfe in hohem Maße zu ntiBbil» ligen sei und daß man entschieden verlangen müsse, diese Art der Züchtigung unterbleibe, da daraus unter Uniltänbcn schwere Schädigungen an der ßsesundheit der fönber entstehen könnten.
e. Gießen 6. Jan. Die hiesige Strafkammer hatte heute übet die Berufung des Ingenieurs Rudolf Ludwig Wehr in Breslau zu befinden. W. wurde vom Schöffengericht Friedberg wegen Beleidigung zweier Postunterbeamten unb wegen Ruhe störung KU einer Woche Gefängnis bezw. einer Woche Haft verurteilt. Er hatte mit noch zwei Studierenden der Gewerbeakademie zu Fwiebbetg cme Rache burchgczecht uni) morgens früh die aut. Bahnhof beschäftigtem Postschaffner belästigt, indem er sich auf einen von diesen gezogenen Karren setzte. .Dem EriucheU, die Beamten in ihren Dfeustverrichtungen nicht zu hindern, leistete er keine Folge, er erging sich im Gegetllcil in eleidigungeu. Nach Anstcht der Sttaskammcr hat die Sache dein Schöffengericht die richtige Würdigung gefunden, weshalb die Berufung zurückgewreien wurde. — Eine wettere Sache betraf die Berufungssache des Heinrich Mohr von Lehnheim. Mohr wurde durch das Schöffengericht Grünberg mit einer Gefängnisstrafe von 14 Tagen belegt, weil er ben Johann Whrig von Wicbei^DIjtnen körperlich verletzt hatte Im heutigen Termm würbe die vom Verurteilten sowohl als von ber Staatsanwaltschaft erhobene Berufung zurückgenommen. ___________ _
Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. Murtte.
Gieße«, 7. Jan. Marktbericht. Aus heutigeni Woebenmarkt kosteten: Butter pr. Psd. 0.80—0.1)0 *2)11., Hühnereier 1 St. 8—9 Psg. 2 Stck. 15—00 Pfg., Gänseeier 00—00 Pfg., Eltteneier 7—0 Psg., Käse vr. Stck. 6—8 Pf., Kasematte 2 Stck. 5—6 Psg. Erbsen pr.Liter 21 Pfg., Linsen pr. Liter 32 Pfg., Tauben pr. Paar 0,80- 0,909)11., Hühner pr.St. 1,00—1,60 Mk., Hähne pr. Stuck 0,80—1,80 Mk., Enten pr. Stück 1,80—2,20 Ntk., Gänse or. Pfd. 55—6b Pfg., Ochsenfleisch pr. Pfund 70—80 Pfg., Kuh- und Rindfleisch pr. Pfmid 62—68 Pfg., Schweinefleisch pr. Pfund 60—72 Pfg., Schweinefleisch, gesalzen, pr. Pfund 76 Pfg., Kalbfleisch pr. Psd. 70—74 Pfg., Hammelfleisch pr. Pfund 50—74 Pfg. Kartoffeln pr. 100 Kg. 6,00—6,b0 Mt., Zwiebeln pr. Ztr. 8,00—10,00 Mk., Milch per Liter 18 Pfg., Aepfel per Zentner 0 bis 0 Mk., in Korben 00—00 Pfg. Nüsse 100 St. 00—00 Psg. Zwetschcn per Zentner 0.00—0.00 Mk. Birnen per Zentner 6 bis 0.00 Alk. Weißkraut 0.10—0.15. Marktzeit 8—2 Uhr.
auf der Sohle
Fran Holle schüttelt die Betten ans
B£g3 und der Winter übt sein Regiment. Da iiiuß auch der ■ gesunde Mensch sich vor Erkältungen hüten und der Leidende SM bat verdoppelte Vorsicht nötig. Schutz gegen Affektionen W der Schleimhäute, der Bronchien, der Lungen und des E» Magens, und tausendfach erprobt bei Erkältungen aller Art e « sind Fay's ächte Sodener 9)!ineral°Paftillen. Dian kaust ,ie 8unt Preise von 85 Pfg. per Schachtel in allen Apotbken,
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