Ausgabe 
6.4.1905 Zweites Blatt
 
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Ans Klnöt miö La>'d.

Gießen, den 6. April 1905.

** Eine luftige Geschichte mit einem Stück Wein ist in Bingen vorgegangen. Aus Differenzen zwischen dem Raufer und Verkäufer entwickelte sich ein Prozeß, der zu Ungunsten des Käufers abgiug. Dieser ein Wirt verzapft nun seit einigen Tagen den Wein zu 25 Pfg. im Schoppen, obwohl er ihm mit Prozeßkosten usw. etwa das Doppelte kostete. Und weil der Wein gut ist, sitzen denn in der Wirtschaft, welche ständig vollbesetzt ist, Kopf an Kops Arbeiter und Beamte, Bürger und Bauer, um sich am billigen Wein zu laben.

§§ Aus dem Ohmtal, 5. April. Heute besuchte Professor Klein aus Friedberg die Orte iinseres Tales, sowie der Nachbargemeinden. Sein Besuch dient den Inter­essen des Denkmalschutzes, dem in erster Linie auch die Kirchen unterstehen. Deshalb werden diese einer eingehenden Besichtigung unterzogen, dabei aber auch die Friedhöfe be­sucht und die Gebäude der Ortschaften bezüglich ihrer alter- tümilichen Bauart betrachtet. Von den Kirchen werden photo­graphische Aufnahtnen gemacht.

? Schotten, 4. April. Am 13., 14. und 15. Mai d. I. findet die 5. Lokal-Geflügelausstellung des Vogelsberger Geflügel- und Vogelzuchtvereins in der Turn­halle statt. Ain 14. Mai (Sonntag) ist Militärkonzert und am 15. eine Verlosung.

(:) Gedern, 4. April. Ter langjährige Rechner des hiesigen Vorschuß- und Kreditvereins Lehrer i. P. F. Spitznagel ist von seinem Amte zurückgetreten. Sein Nachfolger i)t der Gemeindeeinnehmer Franz.

C. Lauterbach, 5. April. Heute ertränkte sich das Mädchen des Postschaffners R. im jugendlichen Alter von 14.Jahren. Der Grund dazu war wohl der Um­stand, daß eine in leichtsinniger Weise begangene U n - ehrlichkeit an den Tag kam.

p. Wetzlar, 5. April. Bereits über eine Woche ist oer Unternehmer Joh. Georg Neuhof von Bechlingen spurlos verschwunden. Er hatte die Absicht, seine Arbeiter in dem nassauischen Orte Bablersbach auszulähnen. Zuletzt ist Reuhos auf dem Bahnhof zu Herborn gesehen woiden.

Frankfurt a. M., 5. April. Der König von Württemberg traf gestern nachmittag 4.50 Uhr hier ein, wurde am Hauptbahnhof von dem Ersten Staatsanwalt Geh. Iustizrat v. Reden empfangen und fuhr mit ihm in ferne Wohnung. Später begaben sich die Herren nach der Ober- schweinstlege. Ter König wurde wohl von niemandem er­kannt. Rach Einnahme des Nachtessens im Redenjchen Fa­milienkreise setzte der König um 10.25 Uhr die Reise nach Berlin fort.

Homburg v. d. H., 5. April. Das von Prof. Gerth im Modell fertiggeftetlte Standbild Kaiser Wil­helms I. soll demnächst bei der Firma Knoth in Frank­furt a. 2)1 in Bronze gegossen werden. Es besteht die ^Ab­sicht, das Denkmal, das vor dem Kaiser-Wilhelms-Bad er­richtet werden soll, bei Gelegenheit der hier üattsindenden Kaisermanöver anfangs September in Gegenwart des Kaisers zu enthüllen.

Bingen, 4. April. In der letzten Stadtveiord- netensitzung war eine große Debatte wegen der Neu- fonoerfierung der Stadtanleihe, weil einEingesandt" in einer hiesigen Zeitung behauptet hatte, die Steuer­zahler wären dabei übers Ohr gehauen morden.

O^nchlsjuul.

(n.) Gießen, 4. April. Die Strafkammer bestätigte ein Urteil des Schöffengerichts Bad-Nauheim, das von dem Schuhmachermeister G. K. angefochten worden war. Der Gerichts­vollzieher zu Lad-Nauheim hatte einer bei K., wohnenden Schnei­derin ein Bertilow gepfändet, dieses aber im Gewahrsam der Schuldnerin gelassen. K. entzog das Pfandobjekt der Ver­strickung dadurch, daß er es beiseite schaffte. Auf Anzeige ver­urteilte ihn das Schöffengericht wegen Pfaudverschlepp- u n g zu 10 Tagen Gefängnis. Sein Antrag auf Freisprechung durch das Berufungsgericht war ohne Erfolg. Ter Installateur I. K, aus jtöin, dessen Strafliste 89 Strafen aufweist, hat gegen ein Urteil des Schöffengerichts Bad-Nauheim Berufung erhoben. K., dessen rechtes Auge erblindet ist, erschien bei einer Witwe zu Bad-Nauheim mit einem Brief, worin er mit der Begründung um Unterstützung bat, daß er das Geld zum Ankauf eines künstlichen Auges benötige, das ihm vor einiger Zeit zer­brochen sei. Obgleich ihm die Frau wiederholt erklärte, daß sie selbst nickst die Mittel habe, um ihm zum Ankauf eines Glas­auges zu verhelfen, betonte er, daß man ihn gerade an sie ver­wiesen habe, und wiederholte die Litte nochmals in' zudringlich-er Weise. Tatsächlich trug er sein Glasauge in der Tasche nach, das er nur, um Mitleid zu erregen, abgemacht hatte. Das Schöffen­gericht verurteilte ihn wegen L e t r u g s v e r s u ch s zu drei Wochen Gefängnis. Seine Berufung hatte den Erfolg, daß die Strafe, unter Aufrechterhaltung des Urteils im übrigen, durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt erachtet wurde. Der Schmieoegeseile I. O. III. von Bannerod wurde wegen Urkundenfälschung zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt. Im April 1903 kehrte die Feuerwehr nach einer Ucbung in der Schweitzerschen Wirtschaft zu Bannerod ein, wobei durch Unvor­sichtigkeit ein Cf en umgeworfen wurde. Kurz darauf brachte der Lauterbacher Anzeiger eine Mitteilung, die in unrichtiger WM dniftellte, als sei der Schaden absichtlich verursacht worden. Am 1. November 1904 erschien in demselben Blatt eine Aufforder­ung, wonach sich die am Ummerfen des Ofens Beteiligten zu einer Begleichung einfinden sollten, um Weiterungen zu ver­meiden. Der an die Zeitung geschickten Anzeige war ein Begleit­schreiben beigelegt, in welchem Zahlung der Rechnung versprochen wurde und das fälschlich mit dem Namen des Gastwirts Schweitzer unterzeichnet war. Schweitzer kam zu dem Schlüsse, daß die Manipulation oorgenommen worden sei, um ihm die Gäste aus feinem Lokal zu vertreiben. O. ist ein Schwager des Konkurrenten Schweitzers, und daraus läßt sich erklären, wie er zu der Tat tarn. Zu einem Geständnis war der Angeklagte nicht zu bewegen, trotzdem es der Schreibsachverständige für ausgeschlossen hielt, daß ein anderer als O. der Schreiber gewesen ist.

egen Zweikampfs ist vom Kriegsgericht in K ö - n l c v g , der Lenmam der Landwehr-Kavallerie v. S t e e g c n zu 4 ine o n a t e n F e |t u n g verurteilt worden. Schon vor der Vertestmg der Personalien wurde wegen Gefährdung nuliiärdienft= licher Interessen wahrend der ganzen Berhandlung die Oestentlich- leu ausgeschlossen.

Detmold, 4. April. In der heutigen Verhandlung der Lemgoer Brief' und M e t n e t d s a i i ä r e (vgl Dir. 69 des Gieg. Anz.) äußerten sich die Sachverständigen Tr. Iejerich und t'oot ungünstig für F rauKra ch l. Tie Berieldlger beantragten, die Angeklagte auf ihren Geisteszu st and zu b e o b a ch t e n. Tret Netzte wurden bannt beauftragt.

London, 4. April. Ter sUi i n i ft e r a. D. Slattery roiuöe wegen Diebstahls zu drei Iah re n u n d sechs Ni o ti a t e il Z u ch t h a u s verurteilt. Er hatte 600 Lstrl. gestohlen, datiert) war früher Minister der öfseiitlicheu Arbeiten" ui Neu- Sudwales.

Berliner Börse vom 5. April 1905.

(Mitgeleilt von der Bank für Handel und Industrie, Gießen.) Privat-Diskont lT/8 Prozent.

Anfangs- u. Schlußkurse.

Oest. Kredit . . . . 209.40

Deutsche Bank . . . 242.10 242.37

Darmstädter Bank . . 142.75 142.50

Lochumer Guß . . . 246.00 246.90

Harpener Bergbau . . 211.00 212.25

Tendenz: ziemlich fest.

Die Marktpreise für Bieh und Frucht und die Gießener Fleisch- und Brotpreise am 3 April 1905. _________

Höchste Schlachtviehpreise m Frankf u r t a. 3)1.

Fleischpreise tu Gießen

Ochsen

Kälber Schlveine

50 Kg. Schlachtgewicht 72-74 Mk.

% Kg. Schlachtgew. 81 83 Pf.

65-66

7, Kg. 70-80 Pfg.

7, , 70-74

7. 60 72 .

Getreidepreise in Mannhei m

Brotpreise m Gießen

Wetzen loo Kg. lb,7o Ast. Roggen 100 14,80 ,,

Weißbrot 2 Kg. 52 Pig.

Schivarzbrot 2 Kg. 48 Pfg.

t r d) l i ü) e achrlHten.

Israelitische Neligionsgemeinde.

$0lL5öun t in der Sy.-agoge (^uOflniagc). Samstag, den 8. April 1905.

Vorabend (>.45 Uhr. Morgens 9.00 Uhr Nachmittags 3.30 Uhr.

Schrifterkläruug. Sabbathausgang 7.55 Uhr.

Israelitische Religionsgesellschaft.

EotlesdienU.

S a b b a t h f e i e r am 8. April 1905.

Freitag abend: 6.40 Uhr. Samstag vormittag: 8.30 Uhr.

Samstag nachmittag: 3.30 Uhr. Sabbathausgang 7.55 Uhr.' Wochengottesdlenst: morgens 6.45, abends 6.30 Uhr.

Diftflilistell der Redaktion.

(Siuviii)me 'Anfragen bleiben iniberudiicyugt.)

X. Ta Sie uns nicht verraten, welcher Art der von Ihnen behaupteteIugendfehler" ist, so können wir Ihnen auch keine be­stimmte Antivort geben, ob Sie vor Gericht zur Berschlveigung dieser Tatsache berechtigt sind. Sie sagen uns auch nicht, ob Sie als Zeuge oder als Angeschuldigter vor Gericht kommen. Kein Zeuge braucht über solche Fragen 'Auskunft zu geben, auf deren Beantwortung er sich einer strafgesetzftchen Verfolgung aussetzen würde. In diesem Falle darf er eine solche Tatsache nicht verschweigen, sondern er muß ausdrücklich erklären, daß er die Aussage verweigere. Im civilprozesjualen Verfahren darf der Zeuge nur bei solchen Fragen die Aussage verweigern, deren Leaiitworiung ihm zur Unehre gereichen würde. Ob dem Zeugen ein Vertvelgerungsrechk zusteht, hängt ganz von deut einzelnen Falle ab; auch wird der Zeuge von dem betreffenden Vorsitzenden des Gerichtshofes über sein eventuelles Verweigerungsrecht belehrt. Ob ein An­geschuldigter überhaupt Auskunft geben will, ist lediglich feine Sache; er kann nicht zur Aussage gezwungen werden.

,,Eiue eifrige Leserin". Es existiert nicht nur der Roman von Richard Log, sondern auch eine Novelle von Paul Heyse unter dem TitelVilla F a l c o u i e r i".

UqnJA die Zierde einer jeden Frau erzielt üiooc AAtlllUü man durch Gebrauch des Nicht fettenden lÄtf Myn holiuglycenn. bVi,

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