Ausgabe 
5.4.1905 Zweites Blatt
 
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Nv. 81

Zweites Blatt.

155. Jahrgang

Mittwoch 5. April 1905

vrk-ewt «glich mit «wwahme de» Sonntag».

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Gießener Anzeiger

flotattoK®>rud and Verlag der VrÜhlNch« UnweriilLtSornckerel. 9L Lange, Dietzen.

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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Eietzen.

Die hesstsch« Kemeindelieuerreform.

k Gießen, 5. 2Qrrit.

Am 'vergangenen Sonntag hielt, wie wir bereits kurz mitteilten, in einer vom nationallibcralen Verein in Gießen in das .Hotel Großbcrzog von Hessen auf 3Vs Uhr einberuffenen allgemeinen Versammlung der Stadtv. Wolfskehl aus Darmstadt über die Regierungsvorlage betr. die Reform der Gemeindesteuer einen außerordentlich lehrreichen Vortrag, dem wir heute folgendes entnehmen.

Die Mittel, die der hessische Staat auf Grund der alten Steuergesetze aus den 20er Jahren des vorigen Jahrhun­derts gewinnen konnte, reichten nach den Umwälzungen des Jahres 1866, die eine große Steigerung der Ausgaben mit sich brachten, nicht mehr aus, um die 'Bedürfnisse des Staatswesens zu befriedigen. Nachdem im Jahre 1869 an­stelle des alten Personalsteuergesetzes ein Einkommensteuer­gesetz getreten, war, änderte man dieses im Jahre 1884, ohne daß man jedoch auf dem Gebiete der sogen. Real­steuergesetzgebung eine einschneidende Aenderung eintreten Ließ, sondern nur das Einkommensteuergesetz durch Ein- Seinig des Progressionsprinzips sowie einer Sonder- euerung der Kapitalrente ergänzte. Aber weder dieses Gesetz noch das im Jahre 1895 erlassene neue Einkommen­steuergesetz, das die Deklarationspflicht der Steuerzahler etnführte, vermochten der inzwischen eingetretenen Wandlung in den steuerpolitischen Ansichten zu genügen. So wurde tut Jahre 1899 die Reform der Staatssteuergesetzgebung durchyeführt und bezüglich der Gemeindesteuer zunächst ein Provisorium geschaffen, das ursprünglich nur bis 1904 dauern sollte, dann aber zweimal je um ein Jahr bis 1906 verlängert wurde.

Vor wenigen Monaten nun ist der zweiten Kammer eine Regierungsvorlage zugegangen, die mit einer Ergänz­ungsvorlage wegen verschieoener den Gemeinden ausschließ­lich überlassener Abgaben die Gemeindesteuer zu regeln be­stimmt ist. Bezüglich der Veranlagung soll nach dem in Aussicht genommenen Gesetze wie bisher die Staatssteuer maßgebend sein. Die Vorlage nun stimmt bezüglich der Einkommensteuer mit dem derzeit geltenden Gefetze fast vollständig überein. Anders ist es jedoch bezüglich der Ver­mögenssteuer. Die alten Realsteuern das sind die Grund­steuer, Gewerbesteuer und Kapitalrentensteuer sollen dem­nächst Wegfällen und durch eine Steuer auf die vorhandenen Vermögenswerte ersetzt werden, jedoch nicht wie bei der staat­lichen Vermögenssteuer narch dem Netto vermögen be­rechnet, also von dem nach Abzug der Lasten und Schulden verbleibenden Vermögen, sondern es soll das Brutto- vermögen der Steuerberechnung zu Grunde gelegt werden. Nach dem derzeit geltenden Gesetz beruhen die Grund­steuerkapitalien auf dem normalen mittleren Ertrag jedes Grundstücks, die Gewerbesteuer auf dem angenommenen Mittleren Ertrag eines jeden Gewerbes, die Kapitalrenten­steuer dagegen wurde nach der wirklichen Kapitalrente be­rechnet, wobei man nur bei der letzteren, nicht aber bei der Grund- und Gewerbesteuer die Zinsen der nachweisbaren Schulden in Abzug bringen durfte. Von einem richtigen Verhältnis der alten Steuerkapitalien zum Vermögen selbst kann bei der Grund- und Gewerbesteuer nicht die Rede fein. Zu gunsten der Besteuerung des Nettovermögens wird hauptsächlich geltend gemacht, daß die Aufgaben des Staates ganz andere sind als die der Gemeinde. Was der Staat aufwendet, kommt der großen Klasse der gesamten Bevölker­ung zu gute, während an den Gemeindeausgaben jeder einzelne je nach seinem Berufe und Gewerbe weit mehr interessiert ist. Beim Staate werden deshalb die Steuern gerechterweise nach dem Grundsätze der Leistungsfähigkeit des Einzelnen verteilt, bei der Gemeinde nicht nur nach diesem Grundsätze, sondern auch im Verhältnis des Inter­esses, das die einzelnen Gemeindeangehörigen oder eine Gruppe derselben an den Ausgaben der Gemeinde haben. Zum Beispiel wäre der Gießener Fabrikant, der in Wies eck eine Filiale halt, die gerade ihre Betriebs­unkosten deckt und deren Vermögenswert Schulden in gleicher Höhe gegenübersteyen, bei Gestaltung des Schuld en ab zu gs in Wieseck gänzlich steuerfrei, obwohl oie Gemeinde Wieseck zweifellos auch sirr diese in ihrem Gemeinwesen liegende Filiale Ausgaben auszuwenden hat. Auswärtige, z. B. Frankfurter und Mannheimer Kapitalisten würden zwar ihr Kapital in Bad-Nauheim arbeiten lassen, könnten aber zur Vermögenssteuer nickt herangezogen werden. Aber selbst bei Besteuerung nach oem Bruttovermögen, wie es

Kleines Aeuilletorr.

.Manschreibtuns aus Frankfurt a. M. vom 2. ds.: Die alte Geschichte" van Ludw. Nohmann (dem Re­zensenten des ErfurterAllg. Anz.") ging hier am Samstag zum ersten Male über die Bretter. Ein Alltagsdrama hat der Verfasser seine alte Geschichte von verratener Liebe und betrogener Mäd­chenehre genannt; denn kein neuer Swff wird hier verarbeitet besonders in süddeutschen Dorfgeschichten ist das behandelte Thema sehr beliebt aber interessant dargestellt und fesselnd entwickelt war es. Der junge Gutsherr und Amtsvorsieher Birkner hat Lotte, die Tochter seines Inspektors, die in dem Dause einer Tante groß geworden und nun zu ihrem Vater zurück­gekehrt ist, betört und verführt, wie schon manch andere vorher. Gerade zur selben Zeit erscheint eine frühere Geliebte des jungen Don Juan, Dora Dirks, auf der Bildfläche und macht alte Rechte geltend. Der Lehrer Danielvwskp, ihr einstiger Ver­lobter, ist durch ihre Treulosigkeit ein tief unglücklicher, ver­bitterter Mensch, ein Lump und Trinker geworden. Ms sie sich überzeugt, was sie aus ihrem früheren Verlobten gemacht, kehrt mit der tiefen Reue die alte Liebe überwältigend zurück, und das Stück schließt mit dem versöhnenden Ausblick, daß die beiden Menschen wieder das rechte Geleise finden werden. Diese Parallelhandlung, von Frl. Polln er und Derrn Bauer brillant dargestellt war im Grunde der Hauptgegen­stand des Interesses. Das eigentliche Drama nimmt den ge­wohnten Verlauf: Zur Aufbesserung seiner Finanzen will Birkner die reiche, wenn auch recht häßliche Tochter eines (?lutsnachbarn heiraten. Als Lotte einsieht, daß sie auch nur ein Spielzeug für den Wüstling gewesen, stürzt sie sich aus dem Fenster. Frl. Harnisch seger hatte die Rolle der Lotte in letzter Stunde übernommen und führte sie mit schönem Gelingen durch. Der alte, ehrliche Vater, der gewissenlose Verführer, der reiche Schwie­gervater und der prächtige Pfarrer wurden durch die Herren Pfeil, Ziegler, Diegelmann und Szika treffend chtwakterisiert. Aber die Glanzleistung des Abends bot Herr

der Gesetzentwurf vorschlägt, würden Erwerbszweige mit großem und raschem Umschlag, wie z. B. ein in der Darm­städter Steuerliste erscheinendes Warenhaus, das mit einem Betriebskapital von 80 000 einen Jahresgewinn von 60 000 Mark erzielt, sich hinsichtlich der Steuer um etwa 30 Proz. günstiger stehen als nach dem dermaligen Gesetz. So noch eine ganze Anzahl von Erwerbszweigen, wie Waren- und Jmmobilienagenturen, Auskunfteien, Lotteriekollekturen u. a. nt., die alle nur ein geringes Betriebskapital benötigen und doch einen großen Umsatz und Erwerb haben. Er­strebenswert wäre deshalb die Veranlagung unter Berück­sichtigung des Betriebskapitals und des 'Ertrags vorzu­nehmen, nur ist es außerordentlich schwierig, eine Norm hierfür zu finden.

Bei der Kapitalrentensteuer wird zwar äußerlich, eine Aenderung vorgenommen, innerlich bleibt es aber dasselbe. Früher wurde die Steuer nach dem Ertrag des Kapitals (Zinsen, Dividende) berechnet, jetzt soll es nach dem Werte des Kapitals (bei Papieren der Kurswerte) geschehen. In gewissem Sinne liegt darin eine Vergünstigung des hoch- verzinslichen Kapitals. Doppelbesteuerung der Kapi­talien, soweit sie in gewerbesteuerpflichtigen Betrieben stecken, z. B. in Aktiengesellschaften, Genossenschaften m. b. H. u. a. m. ist nach der Vorlage ausgeschlossen.

Bezüglich der Einkommensteuer bleibt es bei der seit­herigen Norm, daß alle Einkommen derjenigen, die im Großherzogtum wohnen oder in demselben Grundbesitz oder Gewerbebetrieb haben und aus diesem ein Einkommen be­ziehen, ebenso die Einkommen unter 500 Mk. der Gemeinde­steuer unterliegen. Dagegen wurde derSteuerpflichtige seither nur an dem Orte, an dem er feinen Wohnsitz hatte, zur Ge­meindesteuer herangezogen einerlei, ob sich sein Grundbesitz oder Gewerbebetrieb an diesem oder einem anderen hessi­schen Orte befand. Nach der Vorlage soll er in Zukunft da herangezogen werden, wo er seinen Gewerbebetrieb oder seinen Grundbesitz hat, vorausgesetzt, daß der dort befind­liche Gewerbebetrieb oder Grundbesitz einem Kapitalwert von mindestens 15 000 Mk. entspricht. Diese Aenderung ist zweifellos gerecht man denke an das oben erwähnte Beispiel der Filiale, bei dem die Gemeinde Wieseck die Ausgaben und die Stadt Gießen die Einnahmen an Steuern hätte, aber sie wird voraussichtlich gerade den Städten eine nicht unbedeutende Einnahme entziehen.

Schon seit dem Jahre 1869 war das Beitragsverhältnis zwischen der Einkommensteuer einerseits und den sogen. Realsteuern (Grund-, Gewerbe- und Kapitalrentensteuer) wie 1:2, d. h. die Nealsteuern wurden zum vollen Betrage, die Einkommenbeträge nur zur Hälfte der Steuer herangezogen. Auf diesem Boden steht auch die Vorlage, die hiernach das Beitragsverhaltnis dahin festsetzt, daß für jeden Pfennig Realsteuerausschlag mindestens 3,5 Proz. und höchstens 7 Proz. auf die Einkommensteuer auszuschlagen sind. Tie Realsteuerausschlage erfolgen auf je 100 Mk. des Brutto- Vermögens im Grundbesitz und Gewerbekapital, dagegen nur auf je 200 Mk. Kapitalvermögen, weil letzteres nach den Ermittelungen der Regierung sonst allzu stark belastet werden würde, namentlich unseren Nachbarländern gegen­über.

In Gießen beträgt zurzeit der Gemeindesteueraus­schlag 114 Proz., für die Zukunft wären es 114,0 9 Proz., also kaum ein Unterschied. Auf die Realsteuem würde ein Ausschlag von 26,1 Pfg. erfolgen. Nach der Vorlage hätte somit in Zukunft für Gießen der Grundbesitz 11300 Mk. und das Kapital 28 700 Mk. mehr, das Gewerbe dagegen 39 800 Mk. weniger an Steuern aufbringen.

Nack) der Vorlage hat die Gemeinde das Recht, zu be­stimmen, daß Vermögen unter 3000 Mk. allgemein von der Vermögenssteuer, Einkommen unter 700 Mk. und Ver­mögen unter 10 000 Mk. von Witwen, Waisen und Erwerbs­unfähigen von den Realsteuern rmd Einkommen unter 900 Mark von der Einkommensteuer befreit sind. Letztere Be­stimmung hat ihre Bedenken, weil dabei kein Unterschied Mischen fundiertem und nicht fundiertem Einkommen ge- Wlcht wird.

Für den Fall, daß die Stadt Gießen die Realsteuern zu gunsten der Einkommensteuer soweit höher belasten wollte, als es die gesetzliche Grenze (3,5 Proz. auf 1 Pfg.) zulaßt, würde der Ausschlagskoeffizient bei der Einkommen­steuer von 114 auf 102,2 Proz. zurückgehen, d. h. statt

»= III I

Bauer mit feinem Danielowsky. In Maske und Spiel vorzüglich erinnert sei nur an die tiefe Erschütterung beim Wiedersehn mit seiner ehemaligen Braut konnte er sich den größten Teil des reichen Beifalls, der dem Stücke zuteil wurde, aus sein Konto setzen. . A. S.

Die Singakademie zu Berlin beabsichtigt mit dem Berliner philharmonischen Orchester unter Leitung ihres Direktors, Professor Georg Schumann am 26. und 27. Mai in Eisenach drei große Bach-Konzerte zu veranstalten zu Gunsten der Erwerbung von Joh. Seb. Bachs Geburtshaus in Eisenach.

Dresden, 4. April. Bei der Bewilligung der Mittel für die Schiller-Zentenarfeier kam es im Stadtverord­netenkollegium zu äußerst lebhaften Debatten. Der Rat wollte außer 4800 Mark für Verteilung von Schil'lerbüehern in den Schulen usw. noch 300 für Schmückung des Körnerhaufes bewilligen, wogegen der Finanzausschuß der Stadtverordneten für den letzteren Zweck nur 100 Mark vorschlug. Hatte schon der zweite Vorsteher, Rechtsanwalt Dr. Höckel, diese Knauserei mit den Worten bedauert:Entweder feier wir Schiller vollständig oder gamicht", so entspann sich zwischen St.-V. Dr. med. Hopf und dem Vorsitzenden folgendes charakteristisches Gespräch: Dr. Hopf:Ich frage, welche Männer müssen noch geboren werden, wenn nicht einmal bei Schiller der finanzielle Standpunkt ver­lassen wird? Wenn es nicht das hohe Kollegium wäre, das diesen Standpunkt eimnmmt, würde ein solches Verhalten geradezu als ein banausisches bezeichnen." Vors.:Sie meinen aber nicht das Kollegium?" (Große Heiterkeit.) Dr. Hops:Nein." (Noch größere Heiterkeit.) Schließlich stellte das Plew'm die Ratsvorlage wieder her und bewilligte auch noch auf Antrag Dr. Haeckels 1500 Mark zu Ehrengaben für un- bemitrelte deutsche Dickster. Professor Dr. Scheffler batte 3000 Mark vvrgeschlageu. Energischen Widerspruch fand die Behaupt­ung des Bildhauers Flockmann, der Geist, der unter den jetzigen Gymnasiasten herrsche, sei an tisch iller sich.

M ü n ch e n, 1. April. Der Schriftsteller E h r i sl i a n Peket. ist gestorben. Petzet war lange JaIjn c u

418 000 Mk. Einkommensteuer würde die Stadt nur 374 000 Mark einnehmen, dagegen statt 381 000 Mk. Nealsteuern 425 000 Mk. aufgebracht werdem tnüffen.

Gleichzeitig mit der eingangs erwähnten Vorlage Ijtet die Regierung noch eine Ergänzungsvorlage eingebracht, nach« der die Gemeinden berechtigt sind, eine Wertzuwachssteuer, Billetsteuer und Tanzsteuer zu erheben, durch welche Ein­nahmen den Gemeinden für die auf Grund des Zolltarifs) mit dem Jahre 1910 wegfallenden Oktroigelder ein Ersatz geboten werden soll. Die Vorlage läßt bezüglich der Wert­zuwachssteuer die Marimalbelastung von 20 Proz. und überhaupt eine Progresiion zu.

Nach dem Gesetzentwürfe nebst Ergänzungsvorlage wer­den die Gemeindevertretungen vor eine ganz neue und, wie nicht zu verkennen ist, whr schwierige Aufgabe gestellt; zu hoffen ist, daß sie sich derselben gewachsen zeigen und an ihrem Teile dazu beitragen, daß das neue Gesetz dem Hesfenlande zum ©egen gereicht.

Mit diesem Appell endete der Redner seinen Vortrags der ungeteilten Beifall fand.

Aus der nun folgenden Besprechung, die viele intev» effante Momente hervorbrachte, sei kurz folgendes erwähnt:

Prof. Dr. B i e r m e r bekämpfte den Entwurf, ins­besondere um deswillen, weil er es für ungerecht hielt, daß die Schulden nicht bei der Berechnung der Kapitalwerte der Nealsteuern abgezogen werden. Zum mindesten fordert er nach dem Muster des badischen Gesetzes einen Abzug von 50 Proz. Seine Meinung in einer Denkschrift mit Gründen! versehen der zweiten Kammer zugehen zu lassen, hält er für überflüssig, da nach den ihm gewordenen Mitteilungen! deren Finanzausschuß schon einig über den Entwurf sei, die Annahme des Gesetzes also sicher stehe.

Dem widerspricht unser Landtagsabg. Dr. Gut fleisch, indem er erklärt, daß im Finanzausschuß, dem er als Refe­rent der Gemeindesteuervorlage angehöre, überhaupt noch keine Abstimmung vorgenommen worden sei, rmd fordert Herrn Prof. Dr. Biermer auf, feine Kenntnisse in den Dienst der guten Sache zu stellen und der zweiten Kammer noch vor der Beschlußfassung feine Bedenken nebst Materialien zur Verfügung zu stellen.

Brauereibesitzer Bichl er befurchtet, daß durch das neue Gesetz die Landwirtschaft noch mehr $$ Steuern herangezogeu werde.

Diese Bedenken beseitigt Oberbürgermeister Mecum,, indem er an Hand statistischen Materials nachweist, baffc nach dem neuen Gesetz die bebauter! Grundstücke nicht höher belastet, die rein landwirtschaftlichen sogar um 12 Proz. entlastet würden, wahrend die unbebauten Spekulations- gründ stücke ein bedeutendes Mehr an Steuern aufzubringen hätten, sodaß eine erhebliche Verschiebung der übrigen Realsteuem für Gießen selbst dann nicht zu befürchten wäre, wenn die Einkommen unter 900 Mk. für steuerfrei erklärt würden.

Nach dem Schlußwort des Herrn Wolfskehl und einigen kurzen Bemerkungen der Herren Bich le r und Dr. Gutfleisch schloß der Vorsitzende Kommerzienrat Em- melius um 7 Uhr die Sitzung, indem er allen, die in der Aussprache zur Klärung der Sache beigetragen hatten, und insbesondere dem Stadtv. Wolfskehl den Dank deA Vereins und aller Erschienenen aussprach.______________

.Hessischer Landtag.

R.-B. Darmstadt, 4. April.

Am Ministertisch: Staatsminister Rothe, Geh.-Rak Braun, Ministerialrat Weber.

Das Haus tritt nach Eröffnung der Sitzung um 10 % Uhr in die Beratung über den Antrag Schönberger u. Gen., betreffend

die gesetzliche Regelung des Milchverkaufs.

Der Ausschuß hat beantragt, die Kammer wolle be­schließen, 1. die Großh. Regierung zu ersuchen, die Zulaffung einer dritten Sorte Milch (in BerlinMarcktmilch" genannt) in Erwägung zu ziehen, und 2. den Antrag Schönberger für erledigt zu erklären.

Ministerialrat Weber legt den Regierungsstandpunkk zu dem Antrag näher dar. Der Verkauf sog. Marktmilch sei nach dem Erlaß des Nahrungsmittelgesetzes nicht mehr zu­lässig ; er sei nur noch statthaft, wenn die Mischung der im-

der Münchener ,.Allg. Ztg.". Seit vier Jahren lebte er im Ruhe­stand. Seine letzte größere Arbeit war ein wertvolles Buch über Die BlüteKei - der deutschen politischen Lyrst von 1840^1850". P. ist 73 Jatzre alt geworden.

Brüssel, 4. April. Bildhauer Constantin Meunier ist heute morgen um 61/2 Uhr im Alter von 75 Jahren an einer Herzkrankheit gestorben, an der er feit längerer Zeit litt Meunier hatte in der letzten Zeit bereits mehrere Schwächeanfälle durchgemacht, war aber noch gestern künftlerffch tätig. (Meunier war nicht nur als Plastiker, sondern auch als Maler ein Künstler von bezwingender Genialität. Er stihrte den Fabrikarber- ter in die plastische und malerische Kunst ein, indem er ihn als den Helden der uwdemen Arbeit auf dem Felde feiner Tätigkeit am Hochofen, im Walzwerk usw.in Schall und Rauch" in seiner Robustheit, seiner schwieligen Handfestigkeit, feinem bitteren Lebensemst zeigte. Seine starken Werke, die man zuerst in Deutschland in größerer Zahl auf der ersten Dresdener inter­nationalen Kunstausstellung int Jahre 1898 sah, packen und er­greifen tief in ihrer , schlichten objektiven Naturtreue. Me moderne Kunst bat in ihm einen ihrer größten Söhne verloren.^ D. Red. d.Gieß Auz.")

R 0 m a n st 0 ki zu verkaufen. Einem unterer be­kanntesten beiitldien Roman-Autoren ging, wie dasLitterarische Gcbo" mitteilt, kürzlich das folgende Schreiben zu (die Handschrift verrät eme^ ru eidlich c lieber):Erlaube mir hiermit die An­frage, ob Sie geneigt wären, meine Vergangenheit, welche über­haupt ein sehr wannender Roman ist, als Stoff zu einem (solchen) Roman anzunehmen. Welchen Preis setzen Sie mir aus? Natürlich dürften vorkommende Personen nur anderen Namen be­nannt werden unb auch eine andere Gegend geschildert werdett, da nämlich alle Mitbeteiligten noch am Leben nnd sich die Haupt- affäre erst vergangenes Zahr abgespielt hat, sonst würde das zu viel Aufruhr neben und ich m i ch m e i st e n s k 0 m p r 0 m i 11 i re«. 3brer gefälligen Antwort entgegensehend etnstwetlen unter... bauptpostlagernd u. s. w."