Nr. 307
OelOeiet eLgltch außer Sonnlag*.
Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Kesfischeu Landwirt die Gießener Kamillen- Hättet viermal tn bet Woche beigelegt.
NotattonSdruct u. Verlag bei Brüht 'tchen Univech-Buch-n. Stern» brudetei. SL dang«. Rebaftixm, ®xr>ebm*i imb T'rurfeiet:
SchvlfteatzO 1.
Ldresie fui Deveicheir: Anzeiger Vietzew.
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Erstes ^vlatt.
154. Jahrgang
Freitag 30. Dezember 1904
GietzenerAmeiger
Eeneral-Anzriger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Ve»ng*preigr monatlich7bBL viertel» jährlich DU. 2.20; durch Abhole- il Zweigstellen monatlich 65 Vf.; durch die Poft Srt.2.-»ierrel» jährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeige» für die TageSnummer bis oormütagS 10 Uhr. Zetlenprei* lokal 12BU auöroärtS 20 Pfg. verantwortlich füt den polit und allgem. Teil U Wittko: für .Stadt und Land* und »GerrchtLfaal*: August Äoetz, für den An» zeiaenteil: L)an4 Beck.
4>ie öeutige Kummer ntnfafif 10 Seiten.
Bekanntmachung.
Zur Verhütung von Ruhestörungen und Unglücfsfätlen während der Neujahrsnacht und nm Neujahrstage bringen wir in Erinnerung, daft das Schießen, sowie das Ab- brennen von Feuerwerkskörpern innerhalb der Straften und Hosraiten der Stadt verboten ist.
Zuwiderhandlungen sind in § 367 und § 368 des Reichs- Straf-Gesetzbuches mit Geld- oder Haftstrafe bedroht. Auch tritt Wegnahme der Schußwaffe ein.
Gleichzeitig machen wir die Händler mit explosiven Stoffen, Feuerwerkskörpern re. darauf aufmerksam, das; das Abgeben solcher Stoffe an Personen, von welchen ein Mißbrauch zu befürchten ist, insbesondere an alle Personen unter 16 Jahren verboten ist (Verordnung für das Großherzogtum Hessen, betr. den Verkehr mit Sprengstoffen, vom 21. Dezember 1893, § 26) und daß Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift nach § 367 des Reichs- Strafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 100 Mk. oder Haft bestraft werden.
Gießen, den 27. Dezember 1904.
"'.ostHerzog viamt Gießen.
Herberg.
Bekanntmachung.
Nachstehende Polizeiverordnung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnisnahme.
Gießen, den 29. Dezember 1904.
Großherzog! ■ • nciamt Gießen. Herberg.
^olsici-Derordnung
betr. den Fuhrverkehr durch das Teufelslustgärtchen.
Auf Grund des Artikels 56 der Städteordnung wird nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 8. Dezember 1904 für die Provinzialhauptstadt Gießen verordnet wie folgt:
v-
Das Befahren des vom Seltersweg abzweigenden Teiles des Teufelslustgärtchens darf nur in der Richtung vom Seltersweg aus erfolgen.
§ 2.
Zuwiderhandlungen werden nach § 366 pos. 10 des Reichsftrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
Gießen, den 20. Dezember 1904 Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Herberg.
Kalitische Tagesschau.
Ein neuer militärischer Erlaß?
Ein neuer militärischer Erlaß, als Vorbeugungs- mittel gegen S old atenmiß h an dtun g en, soll dieser Tage den Truppenteilen zur strengsten Befolgung zugegangen sein. Aus dem Inhalt der Verfügung wird mitgeteilt: Es soll fortan mit keinem Soldaten mehr kapituliert werden, der im bürgerlichen Verhältnis wegen Mißhandlung oder eines anderen Roheitsvergehens vorbestraft wurde. Ebenso soll mit allen Angehörigen des Heeres, die während ihrer Dienstzeit wegen Mißhandlung bestraft wurden, nicht weiter kapituliert werden.
Wir finden diese wichtige Meldung in mehreren größeren Blättern, wie der »Voss. Ztg.", der „Tägl. Rundschau", der „ftrff. Ztg.". Die „Rordd.Allg. Zig." und der „Reichsanz." berichten von einer solchen Anordnung nichts. Da die offiziöse und offizielle Berichterstattung nicht eben Wert auf Schnelligkeit legt, so wäre das allein kein triftiger Grund, die Nichtigkeit der Meldung anzuzweifeln. Aber der ganze Inhalt des angeblichen Erlasses macht den Eindruck, daß es sich dabei um Wünsche, nicht um vollzogene Tatsachen handelt. Eine Richtigstellung wird wohl kaum ausbleiben.
Paris—Madrid—Berlin.
R. Berlin, 29. Dezember.
Es kann nicht überraschen, daß die Politiker an der Seine aufmerksam werden auf die Annäherung Spaniens an Deutschland. Man argwöhnt wohl wieder einmal gewisse auf einen Anschluß an'den Dreibund abzielende Neigungen des Madrider Hofes. Bei der Entsendung des den Ruf eines gewandten Diplomaten genießenden Botschafters Cambon nach Madrid versicherten die dem Minister Delcassa nahestehenden Blätter, es werde diesem Botschafter g-lingen, die snanisch-französische Freundschaft so herzlich zu gestalten, daß der Abschluß eines Bündnisses erfolgen könne. Cambon hat diese Erwartungen bisher nicht erfüllt, doch mag das weniger an ihm als an König Alfons liegen, dem man grundsätzliche Abn -igung gegen ein offizielles Bündnis mit der Republik nach agt. Das pyrenäische Königreich ist aber bei der französischen Hochfinanz so stark verschuldet, daß die Patrioten an der Seine Unbehagen empfinden, wenn der Madrider Hof Fühlung mit Berlin sucht, das sich in Bezug
auf Kreditgewährung wenig verdient um Spanien gemacht hat.
Ministerkrise in Oesterreich.
Die Demission des Ministerpräsidenten v. Körber wurde angenommen. Sein Nachfolger soll bereits ernannt sein. v. Körber konferierte am Donnerstag mit dem Frhrn. v. Chlumetzky. Es wird hervorgehoben, daß der Ministerpräsident dem Monarchen keinen Vorschlag bezüglich eines Nachfolgers machte. Es zirkuliert folgende- Ministerliste: Graf Bagnoi Ministerpräsident und Inneres, Graf Schönborn rIust-izminister, Feldmarschall-Leutnant Steinitz Landesverteidigungsminister, Tr. Herold tschechischer Landsmannsminister und Dr. Picntak polnischer Landsmannsminister. Die übrigen Portefeuilles bleiben mit den bisherigen Inhabern besetzt.
Der Rücktritt Körbers wird keine Stockung in den Handelsvertragsverhandlungen mit Deutsch- land herbeiführen, da die Verhandlungen in erster Reibe von den Ministern des Handels und Ackerbaues geführt wurden, diese aber auch schon wahrscheinlich mit Rücksicht auf die Verhandlungen dem neuen Kabinet angehören würden.
Aul dE Karleilaq dcrpr-us;. So,italö<tnoftraten wurde am Donnerstag die Debatte über die Sch ul frage fortgesetzt. Tie Erörterung drehte sich hauptsächlich um> die Rede des Abg. Heine, welcher die Religion als ein wichtiges Bildung slmittel erklärte und den Besuch des heutigen konfessionellen Unterrichts zur Unterweisung in Religionsgeschichte und Moral gewünscht hatte. Tie m e i st e n Redner" wandten sich gegen die Ausführungen Heines, welcher schließlich erklärte, er meine nicht die heutigen Zustände, sondern den Zukunstsstaat. In der Abstimmung wurde der Antrag Heine gegen eine kleine Minderheit abgelehnit, dagegen die Anträge Zepler (Coedukation) und Braun-Borchardt (P rote st gegen den o r d s (p a t r i o t i s m u und mit ihnen die.' gesamte Resolution Arons einstimmig angenommen. Auch die Anträge Brubns (Protest gegen die Germanisierungst Wittich lZweckverbände oder Staatsbeihilfc für die Schullasten) und Thiele (Regelung des Schulwesens durch das Reich) fanden Annahme.
Am Nachmittag verhandelte der Parteitag über den neuen preußischen Kontraktbruchsgesetzentwurf. Stadthagen referierte und schlug folgende Resolution vor:
Der dem preußischen Abgeordnetenhaus? vorgelegte ..Entwurf eines Gesetzes betreffend die Erschwerung des Vertragsbruchs landwirtschaftlicher Arbeiter und des Gesindes" ist ein mit der Reichsgesetzgebung unvereinbares neues Ausnahmegesetz gegen die Kleinbauern, die ländlichen Arbeiter und das Gesinde. Dieser Gesetzentwurf sncbt diese Arbeiterklasse zu Gunsten der Großgrundbesitzer vollends zu entrechten und auf die Stellung mittelalterlicher Höriger und Zwangs- arbeiter herabzudrücken. Eine bis zur Unerträglichkeit gesteigerte Vermehrung des Elends der Kleinbauern, der ländlichen Arbeiter und des Gesindes, sowie eine Vermehrung der Leutenot wäre die notwendige Folge eines solchen Äusncck megefe'tzes. Gegen diesen Gesetzentwurf erhebt der preußische Parteitag den nachdrücklichsten Protest. Der preußische Parteitag fordert entgegen diesem Ausnahmegesetz: die rechtliche Gleichstellung der ländlichen Arbeiter i;nb des Gesindes mit den gewerblichen Arbeitern, Beseitigung der gegen die ländlichen Arbeiter i"nd gegen das Gesinde bestehenden Ausnahmegesetze, insbesondere des Gesetzes vom 2'. April 1854 und der Gesindeordnungen, Arbeiterschuh durch Reichsgesetz -für die ländlichen Arbeiter und für das Gesinde und ein volles gesichertes Koalitionsrecht. Tie traurige wirtschaftliche und rechtliche Lage der ländlichen Arbeiterbevöstkerung und das Bestreben der herrschenden- Klasse, die ländliche erwerbstätige Bevölkerung vollends rechtlos zu machen, legt den Parteigenossen die dringende Pflicht auf, die lündlich.e Bevölkerung über bic Mißachtung ihrer Rechte aufzuklären und ihnen die Notwendigkeit eines festen Zusammenschlusses zum gemeinsamen Kampfe gegen Ausbeutung und Reaktion ein- zuprägen. Der Parteitag fordert daher die Parteigenossen auf, mit allen Kräften die Organisation der Landarbeiter und des Gesindes zu betreiben, um die wirtschaftliche Notlage und die politische Unterdrückung des ländlichen Proletariats wirksam zu bekämpfen.
In der Diskussion über diesen Punkt, die heute noch nicht beendigt wurde, sprachen zahlreiche Redner, namentlich aus dem östlichen Preußen, über die Handhabung des Landarbeiter- und Gesinderechts.
Deutsches Neich.
Berlin, 29. Dez^ Ter Kaiser em^stng heute den Hauptmann Franke von der südwestafrilanischen Schutztruppe. — Zur gestrigen Frühstückstasel bei den Majestäten war der Militärattache in Petersburg, Graf L a m b s d o r f, geladen, zur heutigen Prinz Heinrich XVIII. von Reuß mit Gemahlin, Botschafter Speck von Sternburg und Legationsrat v. Bülow.
— Wie das „B. T." vyn informierter Seite erfährt, ist tn der Frage des G e r st e n - u n d Malzzolles zwischen Oesterreich-Ungarn und Deutschland eine V c r st ä n - digung erzielt, in welcher aus die Wünsche der österreichisch-ungarischen Unterhändler hinsichtlich der Einfuhr der russischen Gerste in Deutschland nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird. Es finden Verhandlungen der deut- chen Reicksregierung mit Rußland in dieser Angelegen
heit statt. Von Rußland wird eine zustimmende Erklärung erwartet.
— lieber das Verhalten des Schwurgerichtspräsidenten in Cleve gegenüber den Geschworenen ist von diesen eine Beschwerde an den Justiz Minister gerichtet worden. Landgerichtsrat Dr. Sarrazin hatte im November, nachdem die Geschworenen die Schuldfragen in der Verhandlung gegen zwei der Körperverletzung mit tätlichem Ausgange Angeklagte verneint hatten, in öffentlicher Sitzung an die Geschworenen eine Ansprache gerichtet, worin er erklärte, daß nach der einstimmigen Ansicht der drei Richter der Spruch der Geschworenen ein Fehlspruch gewesen sei, für welchen den Richtern jedes Verständnis abgehe. Unter dem 21. ds. Mts. hat der Justizminister auf die Beschwerde der Geschworenen die Antwort erteilt, daß die von dem Landgerichtsrat geübte Kritik nicht gebilligt werden könne und der Oberlandesgerichtspräsident in Köln ersucht worden sei, demselben dies zu eröffnen.
Auskond.
Toulon, 29. Dez. Die beiden Linienschiffe, die nach Marokko gehen sollen, sollen die „Charlemangne^ und die „3ena" sein.
Paris, 29. Dez. Der Chef eines Laboratoriums, Osier, hat gestern dem Untersuchungsrichter das Ergebnis seiner Ermittelungen über den Tod Syvetons mitgeteilt. Tie chemische Untersuchung soll das Vorhandensein von 16 bis 17 Grad Kohlen-Oxyd ergeben haben. In etwa 5—6 Tagen wird es nach weiterer Untersuchung erst möglich sein, festzustellen, ob der Tod Syvetons durch Einatmen von Betäubungsn^itteln erfolgt ist. Dr. Barrey, der Schwager Syvetons, überreichte dem Untersuchungsrichter einen Brief des Dienstmädchens Syvetons an ihren Geliebten namens Spillmakers. Sie erklärt darin, daß Syveton ermordet worden sei. Das Blatt „La Preffe" findet eine Abweichung in den Aeußerungen Menards, Syvetons und des Dr. Karlmann. Dem „Temps" zufolge beabsichtigte Mönard Selbstmord zu begehen, als er von den Beziehungen Syvetons zu- seiner Frau vernommen hatte.
— Der Untersuchungsrichter soll in einem Interview erklärt haben, ein SelbstmordSyvetons fei zwar möglich, aber die Ursachen hierfür seien nicht genügend aufgedeckt. Er betrachte feine Aufgabe als erledigt, wenn der gesamte Tatbestand aufgeklärt sei. Dies könne noch zwei bis drei Wochen dauern.
— Wie verlautet, beabsichtigt der Justizminister den Artikel 410 des Strafgesetzbuches betreffend die Spielhöllen in Anwendung zu bringen. Durch diesen Entschluß würden sämtliche sogenannte Kasinos in Frankreich geschlossen werden müssen.
Wien, 29, Dez. Graf Tisza traf heute von Budapest hier ein. Heute mittag wurde er vom Kaiser in Audienz empfangen. Am Nachmittag fand im Ministerium des Aeu- ßeren eine gemeinsame Ministerkonferenz über das Ergebnis der letzten in Berlin abgehaltenen Handelsvertragsberatungen statt. Falls schon heute die Beratung der Minister eine Einigung bringen sollte, wäre es nicht ausgeschlossen, daß die Vertragsunterhändler und Fachreferenten von Oesterreich-Ungarn sich noch heute oder morgen zur Wiederaufnahme der Handelsvertrags-Verhandlungen nach Berlin begeben werden.
Prag, 29. Dez. Wie das „Pr. SgbL* meldet, wird Deutschland die Handelsverträge unbedingt in den nächsten beiden Tagen kündigen.
Warschau, 29. Dez. In Jawieeze bei Czenstochan drangen etwa 4000 Demonstranten in die Ta bak-Fa brik '21. G. Günzberg ein und plünderten die Bureaus. Militär mußte requirirt werden, um die Ruhe wieder herzustellen. Viele Ruhestörer, darunter mehrere Sozialistenführer wurden
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Der Kriefl.
Die Eroberung de8 Forts Erlungfchan u. a. vor Port Arthur.
Tokio, 29. Dez. (Amtlich.) Von der Armee bei Port Arthur wird gemeldet: Ter linke Flügel und das Zentrmntz sprengten am 28. Dez^. 10 Uhr vormittags die Brustwehr in der Front des Forts Erlungfchan itt dieLuft und nahmen dann die Brustwehr mit Sturm. Sie erreickten unter dem Schutze von schwerern Geschütz und von Feldgeschützen^ trotz des feindlichen Feuers div Verteidigulcgsanlagen. Um 4 Uhr nachmittags ffcürnttenj wir und besetzten im inneren Forts die Liniis der schweren Geschütze; wir gingen dann bis zuH Kehle des Werkes vor, wo sich Iber Fein d schließlich nach hartnäckigem Widerstand zurückzog. Um V28 Uhr abends war das ganze Fort ErlungschüN in unseren Händen.
Tokio, 29. Dez. (Reuter.) Die Verluste der Japaner bei der Einnahme des Forts von Erlungfchan werden auf 1000 Mann gejchätzt. (Der Korrespondent des Bureau Reuter bei der dritten japanischen Armee meldet, daß mit Einnahme des großen Forts von Erlungfchan 500 Mann Besatzung gefangen genommen wurden. Der dritte Teil der Besatziklng entkam.)
Tie Eroberung de§ Erlungschanforts nordöstlich vöü Pnrt Arthnr »' beut't einen großen japanischen Erfolg. Jetzt ist die erste Bresche in den HauptfortS^ gürtel gelegt worden, während bisher nur Außenwerke den Russen abgnoinmen waren. Erlungschan gehört zu dem sogen.


