Nr. 51
Montag, 29. Februar 1904
154. Jahrg.
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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Sichen.
Parlamentariiche Perhaiivlunne».
Nachdruck ohne « etetnbar nng nicht g e (tattet
Deutscher Keichsrag.
'44 Sitzung vom 27. Februar, 1 Uhr.
Am Bundesratstisch: Frhr. von Hammerstein, Dr. N'eberdrng u. a.
Tas Haus ist sehr schwach besetzt, bei Beginn der Sitzung sind etwa 20 Abgeordnete anwesend.
Vor Eintritt in die Tagesordnung bemerkt
Präsident Gras Ballestrem: Ich habe Ihnen eine schmerzliche Mitteilung au machen. (Tie Mitglieder des Hauses erheben sich von ihren Plätzen.) Der Sohn des Bruders des Kaisers, Prinz Heinrich Friedrich, ist gestern nach kurzer Krankheit gestorben. Aus Veranlasiung dieser schmerzlichen Nachricht setze ich Ihr Einvec- ständliis voraus, daß ich die einleitenden Schritte treffe, um der tiefen Teilnahme des Reichstages über den schweren Verlust, den das kaiserliche Laus betroffen hat, Ausdruck zu verleihen, sowohl S. M. dem Kaiser als dem Prinzen Heinrich. Ich stelle dies Einverständnis fest.
Hieraus wird die zweite Beratung des Etats des Reichs- j u st i a a ir t i beim Titel .Staatssekretär" fortgesetzt.
Zunächst stebt zur Debatte die Resolution Bargmann- Träger (freif. Vo.j:
Ein Reichsgesetz vorzulegen, durch welches den wegen poli- ttscher Vergehen und wegen Preßvergehen in Untersuchungshaft oder in Strafhaft befindlichen Personen gestattet wird, sich während der Tauer der Untersuchungshaft oder Strafhaft selbst zu beköstigen und eine Tageszeitung zu halten, und solche Personen nur mit Arbeiten beschäftigt werden dürfen, welche ihrem bisherigen Berufe und ihrem Bildungsgrade angemesien, sind.
Abg. Borgmann (freif. Vp.) begründet seine Resolution. Dieselbe sei fc clt dagewesen, daß man sie beinahe schon als See- schlange ansehen könnte. Redner erörtert hierauf ausführlich den Fall Biermann-Ruhstrat in Oldenburg. Mit der Ausführung der Resolution werde einer der brennendsten Puntte des Strafvollzugs geregelt werden.
Oldenburgischer Geh. Staatsrat Buchholtz versucht darzulegen, daß die Behandlung des Redakteurs Biermann dem geltenden Recht nicht widerspreche. Zu einer besonderen Begünstigung hätte der Fall sich eben nicht geeignet. Biermann sei Redakteur und Inhaber eines berüchtigten Skandalblattes gewesen, habe verleumderische Artikel ausgenommen, und zwar, ohne sich vorher über die Persönlichkeiten der Einsender zu informieren. Ein fo trauriges Exemplar feiner Ga'ttmg fei schwerlich geeignet, eine Begründung von Standesvcrrechtk'n ,ur Redakteure abzugeben. (Unruhe links.) Abg. Frohme (Soz.) verbreitet sich über den ganzen Strafvollzug und kritisiert das heutige Verfahren. Tie Sozialdemokraten hätten oft eine Reform des Strafvollzugs verlangt, vergeblich. Käme es denn überhaupt einmal vor, daß ein sozialdemokratischer Redakteur anständig behandelt werde? Und man sehe sich die Oldenburger Affäre anl Ter oldenburgische Bevollmächtigte habe hier nur 'einem Minister nachgcsprochen her mit Fug und Recht auf die Anklagebank gehörte . . .
Präsident Gras Ballestrem (unterbrechend) erklärt eS für unzulässig. von ein?m Minister eines Bundesstaates zu behaupten, er gehöre auf die Anklagebank.
Abg. Frohme (Soz., fortfahrend) tragt noch einige weitere Fälle vor. Ein Redatteur, ein gebildeter Mann, sei gezwungen worden, am Schulunterricht im Gefängnis teilzunehmen. (Hört, hört!) Diejenigen, die eine solche Praxis noch au verteidigen wagten, si llten sich für diese Brutalitäten der Justiz tn das Innerste ihrer Seele hinein schämen! Sein Freund Fischer, der Ehrenmann, sei mit anderen Sträflingen zusammen auf dem Hofe auf einem Schemel rasiert worden (Hört, hört!) Es sei hohe Zeit, daß die verbündeten Regierungen endlich darangehen, ihre Zusicherungen auf diesem Gebiete zu erfüllen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)
Staatssekretär Tr. Nicberding: Herr Frohme, hat hier wieder eine Reihe von Einzelfällen angeführt. Ich habe schon oft geboten, daß die Herren, wenn sie so etwas tun wollen, die Fälle vorher zu meiner Kenntnis bringen möchten. Tann könnte ich die Sache untersuchen und würde mit Erfolg hier Rede stehen können. Ties hat Herr Frohme aber nicht getan, es ist mit daher eine Antwort nicht möglich, und ich kann mit Spezialien nicht dienen. Wenn von ungehöriger Fesselung eines Redakteurs die Rede war, so habe ich darauf zu bemerken, daß ich gar feinen Zweifel darüber habe, daß, wenn diele erfolgt ist, he zu Unrecht erfolgt ist. Wäre mir näheres über diesen Fall zugegangen, bann wäre gegen den Beamten vor- gegangen worden. Was den Fall des Herrn Fischer anbelangt, oer auf dem Hofe rasiert worden ist, so erkläre ich ohne Bedenken, daß ein derartiges Verfahren nach meiner Meinung unzulässig ist. Ls existiert eine Verordnung, daß nur bann ein (Eingriff in die Saar- und Barttrackit geschehen kann, wenn dieser aus Gründen Ser Reinlichkeit und Schicklichkeit geboten ist. Beschweren Sie sich 'zu den Sozialdemokraten) eben über die Nichtbeachtung von Vor- icbriften! So lange Lie aber die Einzelfälle nicht vorher zu unserer Kenntnis bringen, haben Sie kein Recht, hier Klage darüber zu ^“Suf die Ausführungen des Herrn Sargmann habe ich principaliter zu bemerken: Wir werden an die Regelung des ganzen Strafvollzuges allerdings Herangehen, aber erst sobald das materielle Strafrecht einer Revision unterzogen sein wird. Herr Sargmann hat nun eine besondere Bevorzugung verlangt für politische Vergehen. Ja, was ist denn ein politisches Vergehen? Bis jetzt ist ein solches noch nicht definiert worden. Soll e§ ein Vergehen mit Hilfe der Presse fein? Ja, sind denn diese Handlungen in der Tat günstiger zu beurteilen, als wären sie nicht durch Vermittlung der Presse geschehen? Ist eine verleumderische Beleidigung nicht ebenso schlimm, wenn sie durch die Presse geschieht, als wenn sie mündlich geschieht? Welche Veranlasiung liegt denn vor, in einem solchen Falle eine Milderung eintreten zu lassen? Ich glaube nicht, daß auf eine derartige Bevorzugung, die wirklich nicht gerechtfertigt ist, die verbündeten Regierungen sich einlasien werden.
Abg. Trager (freif. Vp.): Es handelt sich hier um einen der ältesten und verlegensten Ladenhüter deS Reichstages. Trotzdem der Siaatssekretär meint, daß von einer Vertagung ad calendas graecas nicht die Rede fein kann, werden wir doch seit den 70er Jahren immer wieder vertröstet. Von allen Seiten bc5 Hauses wird der Gegenstand mit dem lebhaftesten Interesse verfolgt, nicht nur von aen National-Liberalen und dem Zentrum, sondern sogar von konservativen Rednern. Der Staatssekretär meint, unsere Forderung laufe auf eine Bevorzugung der Presse auf Kosten des allgemeinen Rechts hinaus. Das ist em Text und eine Melodie, die wir stets hören, auch bet der Frage deS fliegenden Gerichtsstandes der Presie. (Sehr gut! links.) Nein, Herr Staatsanwalt, (große Heiterkeit) so liegt die Sache nicht. Man kann erstens doch politische Vergehen nicht mit gemeinen Verbrechen auf eine Stufe stellen, und zweitens ist ausdrücklich besttmmt, daß zu Gefängnishaft Verurteilte auf verlangen in einer ihren Fähigkeiten und Verhältnissen ange-
mesienen Weise beschäftigt werden müffen. Darauf haben sie ein verbrieftes Recht, (fegr richtig! links) während Zuchthäusler bestimmte Arbeiten verrichten müffen. Es ist direkt ungesetzlich, wenn Strafgefangene zu bestimmten Arbeiten angehalten werden. Dazu kommt noch eins. Das Gefängnis soll erzieherisch wirken. Arbeitsscheue und Müßiggänger werden im Gefängnis an Arbeit gewöhnt, aber es kann doch nicht Zweck des Gefängnisics fein, von der Arbeit zu entwöhnen. (Sehr gut! links.) Ein Redakteur, der aus seiner Tätigkeit herausgerlsicn ist, wird sehr hart bestraft, in Wirklichkeit ist er weit länger feiner Berufsarbeit entzogen, als die Gefängnishaft dauert, denn er muß sich nach feiner Entlastung erst wieder einarbeiten. Es gibt Leute, die fo schlecht gestellt sind, daß sie sich im Gefängnis in einer gehobenen Lebenslage befinden, während für andere, die an eine bessere Lebenslage gewöhnt sind, die Strafhaft eine sehr schwere Strafe bedeutet. (Sehr richtig! links.) Wie kann man demgegenüber sagen, daß die Preste eine Ausnahme beansprucht! Sehr hart ist die Vorenthaltung des Anblickes der Angehörigen. Wie kann man Gefangenen verbieten, ihre Frauen zu sehen! Allerdings gibt es auch Männer, die ihre Frau lieber hören als sehen. (Große Heiterkeit.) Hat das Deutsche Reich nicht so viel Macht, Mißstände, wie sie vielfach in einzelnen Staaten zu Tage treten, endlich zu beseitigen? Es liegt im Interesse der Kultur sowohl, als auch im Interesse des Ansehens des Deutschen Reiches, daß hier endlich Wandel geschaffen wird. (Lebhafter Beifall links.)
Staatssekretär Dr. Nieberding: Ans der Rede des Vorredners muß man den Eindruck gewinnen, als ob es der Bundesrat mit dieser Sache nicht ernst meine. Das ist nicht der Fall. Seit 4 Jahren ist ein Entwurf ausgearbeitet; derselbe hat dem Bundesrat vorgelegen, aber bei näherer Betrachtung ergab es sich, daß die Kosten feiner Durchführung mehr als 150 Millionen Mark betragen würden. Daran hat der Bundesrat Anstoß genommen und Auftrag zur Ausarbeitung eines Entwurfs gegeben, der weniger Kosten verursacht. Jedenfalls haben wir die ernsteste Absicht, eine Reform zu stände zu bringen. Ter Vorredner hat auf das Ansehen deS Deutschen Reiches hingewiesen. Nun, ich meine, in der Beziehung können wir ganz ruhig fein, denn auf dem Gebiete des Strafvollzugs sind wir im großen und ganzen allen anderen Kulturstaaten weit voraus.
Abg. Gröber (Ztt.): Also 150 Millionen Kosten, das ist das Schreckgespenst, durch das die verbündeten Regierungen sich von der notwendigen Reform abhalten lassen! Ich gebe zu, daß eine Refor"- des Strafvollzugs zur Zeit große Schwierigkeiten hat, nicht sowohl wegen der Kosten, als weil die Ansichten über die Wirkung der Freiheitsstrafen fo weit auseinander gehen . Eine Definition der Begriffe Festungshaft, Haft, Gefängnis und Zuchthaus ist heute kaum noch möglich, man kann beinahe sagen, es kommt nur auf das Täfelchen an, das man "an den Zellen anbringt. Was in der Resolution verlangt wird, kann leicht durchgeführt werden, wenn nur der gute Wille vorhanden ist. Aber daran fehlt eS bet den verbündeten Regierungen leider. Wir fordern lediglich Selbstbeschäfti- gung und Selbstbeköstigung. Von jeher haben wir verlangt, daß ein Unterschied zwischen politischen und gemeinen Verbrechern gemacht wird. Gewiß, es gibt so schwere Beleidigungen, dah man sagen kann, hier liegt ein gemeines Verbrechen vor, aber in der Regel ist es nicht so schwer, zwischen politischen und gemeinen Verbrechen zu unterscheiden. Politische Verbrechen geben gewöhnlich nicht mtS einer ehrlosen Gesinnung hervor. Mußte sich doch sogar ein Erzbischof in die Gesellschaft gemeiner Verbrecher einreihen lasten! Tas kann jeder Partei passieren von der äußersten Linken bis zur äußersten Rechten. Es wird von einem Ausnahmerecht für die Preste gesprochen. Aber haben nicht die Duellanten ein viel größeres Ausnahmerecht, obwohl hier Fälle denkbar sind, wo sogar eine große Ehrlosigkeit vorliegt, Fälle, wo jemand das Familienglück eines anderen zerstört und ihn dann über den Hansen schießt? (Sehr gut! links und im Zentrum.) Was im übrigen die Einrichtung der Ge« fängniste betrifft, fo ist gegen eine Badezelle und gegen das Halten einer Zeitung seitens der rechtskräftig Verurteilten nichts einzu- wenden. Bei Untersuchungsgefangenen dagegen könnte die Lektüre einer Zeitung zu Kollusionen mancher Art führen. Tie Selbstbekösti- pung sollte bei Untcrfud)ung§gefangencn ganz im allgemeinen zulässig fein, nicht nur für politische Angeschuldigte. (Beifall im Zentrum.)
Abg. Stadthagen (Soz.) befreitet dem Staatssekretär, daß beim Strafvollzug keine Unterschiede gemacht werden. Nur würden nickst Redakteure bevorzugt, die nur die Wahrheit gesagt, sondern Leute, die so tüchtig seien, 8000 Mk. zu unterschlagen. (Heiterkeit.)
Redner v-rbreitet sich in ausführlichster Weise über die Oldenburger Affäre. Was hat denn dieser Siermann verbrochen? Er hat es gewagt, dem Justizminister die Wahrheit zu sagen. Der Justizminister hat in der empörendsten Weise in die Angelegenheit eingegriffen. Er hat zur Frau Siermann geäußert: „Ihr Mann ist nicht mehr wert, als der Kot an meinen Stiefeln!" (Hört, hört), auch sagte er noch: „Ihr Mann ist ein Lump!" (Hört, hört!) Da muß man doch die Empfindung haben, daß Siermann absichtlich anders behandelt worden ist, als er nach dem Gesetze hätte behandelt werden müssen. Ja, weshalb hat er auch einem Minister die Wahrheit gesagt? Hätte er 15 000 Mk. unterschlagen, wie der Oberbürgermeister von Oldenburg, Herr v. Schenk, bann hätte er die Vergünstigung verdient, mit schriftlichen Arbeiten beschäftigt zu werden (Heiterkeit); so aber braucht man auf ihn keine Rücksicht zu nehmen. Oder glaubt vielleicht der Oldenburger Bundesbevoll- mächttgte, daß, wenn der Minister selbst ins Gefängnis gekommen wäre, daß man ihn bann mich mit Rohrflechten beschäftigt hätte? Nein, das wird er sicher nicht glauben. In diesem Falle würden die Bestimmungen schon eine Ausnahme zugelassen haben. Das hat es nun für einen Zweck, daß wir diese Resolution annehmen? Das würde es ferner für einen Zweck haben, wenn selbst ein Reichs- gesetz käme, fo lange es den Bundesstaaten geitattcr ist, die Verordnungen einfach zu übertreten? Kein Mensch wird doch glauben, daß dann von Reichswegen gegen einen solchen Bundesstaat die Ere- lution eingeleitet würde. (Große Heiterkeit.), Tie schönen Reden nützen nichts. Tas einzige Mittel wäre hier: Verweigern Sie der Regierung die Mittel! Tann kann sie nicht so weiter wirtschaften!
Jnzwisch-n ist ein Anttag Grober (Zentr.) eingegangen, der für alle Untersuchungsgefangene, und auch für Strafgefangene, bei Denen nicht ehrlose Gesinnung vorliegt, die Beschäftigung mit Arbeiten, die ihrem Bildungsgänge und bisherigen Berufe entsprechen, verlangt.
Oldenburgischer Bundesratsbevollmächttgter Buchholtz: Gegenüber den heftigen Angriffen des Vorredners will ich nur konstatieren, daß in keiner Weise nachweisbar ist, daß der Justizministcr irgend einen Einfluß auf die Behandlung des Redakteurs Siermann aus- geübt hat. (Lachen links.) Auch der Vorredner hat zugestanden, daß Siermann in der Gefängnisanstalt formell nach der Hausordnung behandelt worden ist. Auf die ftüheren Fälle kann ich hier nicht eingehen. Ich will nur bemerken, daß sich nicht immer Gelegenheit zu Bureauarbeiten fand. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Ist das alles?)
Abg. Tr. Baerwinkel (nat.-lib.): Wir sind sehr wohl damit einverstanden, daß dem Strafgefangenen eine Zeitung zur Lcttüre
gewährt wird, dagegen nicht dem Unterfuchungsgefangenen, wegen der Kollusionsgefahr. Der Antrag Gröber ist uns svmpalhisch, er ist weitergehend und liberaler, als der Antrag Sargmann. Wir werden ihn daher unterstützen. (Beifall.)
Abg. Himburg (kons.) hat Bedenken gegen den Antrag Gröber, weil er zwei Kategorien von (Strafgefangenen schaffe. (Justtzminister Schönstedt betritt den Saal, was in Anbetracht der erwarteten Russendebatte allgemeine Beachtung findet.)
Abg. Stadthagen hofft, daß der oldenburgische Justtzminister Veranlassung nehmen würde, auf Grund des § 345 Str. P.-O. gegen sich vorzugehen. c .....
Abg. Bargmann (freif. Vp.) erklärt, feine Freunde wurden im Falle der Ablehnung seines Antrages für den Antrag Gröber stimmen. , , ,. , _
Es wird über denAntragGröber zuerst abgestimmt. Er wird angenommen, die Resolution Bargmann wird abgelehnt. c „ , „
Es folgt die Behandlung des Fremdenrechts (Rusien- debattej.
Abg. Haase (Soz.): Auf meine Darlegungen über das Treiben der russischen Polizeiagenten haben zwei preußische Minister im preußischen Abgeordnetenhause geantwortet. Es ist ja für die Herren angenehmer, sicherer, die Debatten dorthin zu verlegen, wo sie eine Mehrzahl hinter sich haben. Jetzt scheint es ihnen ja endlich klar geworden zu sein, daß das nicht so angeht, und sie sind hier erschienen. Der Justizminister hat auch nicht in dem kleinsten Punkte mir eine Unrichtigkeit nachgewiesen, und der Minister des Innern nur in zwei unwesentlichen Punkten. Die Erklärung des Staatssekretärs Kraetke war ganz überflüssig. Ich habe ja nicht verlangt, daß die Postbeamten bestraft werden sollen, sondern daß gegen die Spitzel vorgegangen werde, die sie ihrer Pflicht abwendig machen wollen. Ter Minister des Innern hat selber noch Belege von der Spitzelwirtschaft erbracht. Er erklärt aber, er habe von den Agenten nichts erfahren. Nun, ich habe sie ihm namhaft gemacht. Hat er sie nicht ausfindig machen können? Oder sollte er sie nicht haben ermitteln wollen? Ter „Vorwärts" hat weitere Mitteilungen gemacht. Eine Briefempfängerin, bei der von solchen Spitzeln eingebrochen wurde, hat sich bereit erklärt, Zeugnis abzulegen. Weshalb hat man davon keinen Gebrauch gemackst? Denken die Herren vom Zenttum nicht an den Fall Pichler? Zeigt er nicht, wie weit man mit dem Vertrauen auf die Respektierung von Privatbriefen kommt? (Sehr wahr!) Der Minister hat in der von mir erörterten Affäre eine wahre Kunst im Nichtermitteln an den Tag gelegt. Wie steht es nut dem Fall Herbert? Ter Minister hat im Abgeordnetenhaufe gejagt, daß eine genaue Untersuchung ergeben hätte, daß vor zwei Jahren Briefe für Herbert abgeholt seien. Tatsächlich ist der Fall aber vor sechs Monaten passiert! So sehen die „genauen Untersuchungen" des Ministers aus! Und ein „Unbekannter" soll es gewesen sein, über den der Minister schuhbringend seine Arme hält! Dann sagte er: Von weiteren Polizeiagenten sei ihm nichts bekannt. Ja, glaubt der Minister denn, sie würden sich alle bei ihm vorstellen? (Heiterkeit.) Der Minister scheint allerdings, nachdem es ihm passiert war, daß er eine hochachtbare Frau im Abgeordnetenhause auf das schwerste beleidigt hat ohne jeden Grund, überhaupt ungeeignet zu sein für Ermittlungen.
Soweit über den Minister des Innern, ich komme nunmehr zu dem, was der Herr Justizminister gesagt hat. Er meinte, daß ich ja über alle Mißstände im Geheimbundprozeß mif das genaueste orientiert fei. Ja, weiß der Herr Minister denn nicht, daß ich keine Einsicht in die Akten bekommen habe? Alle meine dahingehenden Anträge sind abgelehnt worden. Ja, nicht einmal eine Einsicht in die inkriminierten Druckschriften ist mir gestattet worden. (Hort, hort! bei den Sozialdemokraten.! Nur allgemein wurde mir gesagt, es handle sich um einen Geheimbundprozeß. Nun ist es aber gerade sehr wichtig, ob diese Druckschriften auch richtig übersetzt sind. Aus der Rede des Justizministers ist dies nicht klar geworden. (Lachen rechts.) Lachen Sie nicht meine Herren, der Justizminister hat ja selber erklärt, daß es sehr schwierig gewesen sei, die Druckschriften übersetzen zu taffen. Ich habe mich selbst schon im Dezember telegraphisch um Vorlegung der Druchachen an den Justtzminister gewandt, aber der Antrag ist abgelehnt worden. (Hort, hört! bei den Sozialdemokraten.) Erst durch die Rede des Justizministers haben die Verteidiger Kenntnis von dem Inhalt der Druckschriften bekommen. (Hört, hört!) Es war doch wohl eine Pflicht der Legalität, die Verteidiger in Kenntnis zu sehen. Es fragt sich, ob nicht in dem Verfahren eine Gesetzesverletzung zu erblicken ist. Entweder hat der Minister das Untersuchungsrecht gefährdet, oder aber es ist widerrechtlich, den Verteidigern den Akteninhalt vorzuenthalten. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.! Das Gesetz bestimmt aus- driicklich, daß den Angeschuldigten von allen Verdachtsgründen Mitteilung gemacht wird, aber das ist nicht geschehen, und fo ist daS Recht auf das schwerste verletzt. (Sehr richttgl bei den Sozialdemokraten.!
Meine Aeußerungen hat der Minister im Abgeordnetenhanse ganz falsch zitiert. Ich habe ausdrücklich darauf bingewiefen, daß möglicher Weise ein Spitzel feine Hand im Spiel hat. Wenn jetzt di- Spuren des Spitzels nicht mehr entdeckt werden können, so ist das Schuld der Justtz. Die Behörden mußten sich doch fragen, wie die Angeklagten als notorische Sozialdemokraten zu solchen Schriften kommen; diese Leute müßten doch geradezu unsinnig fein, wollten sie Schriften verteilen, die ihren Anschauungen direkt zuwider laufen. Die gesamte deutsche Sozialdemokratie verwirft den Inhalt dieser Schriften (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten), und die russischen Sozialrevolutionäre bekämpfen ja auch bekanntlich die Sozialdemokratie. Tie Sozialdemokratie verwirft grundsätzlich die rohe Gewalt, sie weiß, daß sie damit nur der Reaktion Wasser auf ihre Mühle liefert. Tie Verherrlichung der Tyrannen- merde und Fürstenmorde in den 40er Jahren seitens deutscher Turner geht noch weit hinaus über die hirnverbrannten Schriften der russischen Sozialrevolutionäre. Wenn die Herren das jetzt ter< gesien und fo tun, als ob das, was der Minister im Abgeordnetenhaufe verlesen hat, so unerhört ist, fo haben sie entweder ein sehr schlechtes Gedächtnis, oder sie suchen die Mitwelt zu täuschen. Erinnern Sie sich nicht mehr des Liedes, das der Gründer der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" gedichtet hat:
Wir färben rot. Wir färben gut. Wir färben mit Tvrannenblut!
Und hat nicht Johannes Miguel in seinem bekannten Briefe an Karl Marx den partikularen Terrorismus und den lokalen Anarchismus verherrlicht? (Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) Und dieser Terrorist, d'eser Anarchist ist ein hervorragendes Mitglied der national-liberalen Partei gewesen. (Hört, hört! bei den Sozial- bemcfraten.l Ja, er wurde sogar preußischer Minister, und de, Justtzminister war durch kollegiale Bande mit ihm eng verknüpft (Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.)
In der Verhandlung des Abgeordnetenhauses hat der Abg Dr. Friedberg selbst es als erlaubt bezeichnet, Bücher, die in Rußland verboten sind, auf Wunsch von russischen Gelehrten zu besorgen.


