Ausgabe 
25.11.1904 Zweites Blatt
 
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«eLabren unsolide sei, bk entschiedenste Abu ei g- un - negen di i e deutschen, oft die solidesten unter den europäischen Kaufleuten.

Tiefe Charakterisierung der den deutschen Ausfuhrhandel fce- drohenden gelben Gkffllrr nmcht die von derTeutschen Export- Netme" erteilte Warnung höchst beherzigenswert. Geschäft­lich kann Deutschland seine S t e l In u g int fernen Osten nur behaupten in Anlehnung au R n hl and. TeSwegen ist die Erneuerung be-s Handelsvertrages mit letzterem von ber größten Bedeutung Ter militärischen Tätigkeit ber Japaner braucht auch der Tcutffhe seine Anerkenn u u g nicht zu versagen, aber wo cS sich um seine wirtschaftlichen Interessen sandelt, muh er Stellung nehmen gegen daö Insel­volk des OstenS.

Entwurf eines MilitärpensionSgefeheS

DieÄb(n. Ata/ veröfsentlicht den Entwurf eines Militär- veiisionS-GesctzeS, ivic er von dem Bundeürate am 17. November angenommen worben ist. Der Entwurf betrifft die Pensionierung von C.1 fixeren und SanitätL-Osfizieren deS ReichsheereS, der Dtarine und der Grfmtjtruppen. Die Pension beträgt bei voflenbeter lOjähriger oder kürzerer Dienstzeit jährlich und steigt imeb vollendetem 10. Dienstjahre mit jedem weiteren Dienstjahre nm ' 'R0 bis auf des zuletzt bezogenen pensionsfähigen Tienffcni- kommens. Sdieidet ein Offizier und) vollendeter 10jädriger Dienst­zeit wegen Dienftunfähigkelt ohne Pensionsberechtigung and, jo kann ihm bei vorhandener Unfähigkeit für die Dauer und nach dem Grade derselben die Pension bis Ainn Betrage von7ao deS zuletzt bezogenen pensionsfähigen 'Diensteil,konnnenö ge,vährt,yerben. Die Pension derjenigen Olffziere, welche in den int Militär- oder Marineetat für pensionierte Offiziere vorgesehene Stellen verwendet sind, steigt bei einer Gesamtdienstzeit von mindestens 10 Jahren mit jedem weiteren Dienstjahre um 1 'fl0 bis auf 63/ft0 deS der Pen­sionsberechtigung zugrundeliegenden D,ensteinkominenS. In gleicher Weife erhöht sich Die Pension für die auS Veranlassung einer Viobil- machung zum aktiven Militärdienst oder zum Dienste in der Militär- und Marineverwaltimg wieder eingezogenen pensionierten Offiziere. Hat die Verwendung mindestens 60 Tage gedauert, tritt eine Er­höhung der Pension nm 7»» deS der Pensionsberechtigung zugrunde liegenden TiensteinkommenS ein, auch wenn durch die Zeit der Verwendung ein weiteres Dienstjahr nicht vollendet war. Weitere Bestimmungen betreffen daS pensionSfähi^e Diensteinkommen, ver­schiedene ServiSklasien, ferner die VerstnmmelnngS- und KriegS- zulagen, AlterSzulagen, Anrechnung der Dienstzeit fomic and) daß Erlöschen und das Ruhen deS Ned)teS auf den Bezug der PensionS- flebürniffc.

Das hessische Kemeindesicuergesch.

Wir hab.rn bereits gemeldet, bah ber zweiten Kammer unserer Lanbstänbc ber Entwurf eines Gesetzes über die Gemeiudeumlageu »uaegangen ist. Ter En timt rs enthält zunächst die Bestimmung, dan die Gemeinden im Bedarfsfälle direkte Steuern (Ge- mrindeumlagen) vom Grundbesitz und vom Gewerbebe­trieb sowie vom Einkommen und vom Kapitalver­mögen der Steuerpflichtigen erheben. Ter Steuer vom Grundbesitz sind in einer Gemeinde unterworfen:

1. die in der Ofaruirfung der Gemeinde gelegenen Grund­stücke und Gebäude nebst demjenigen, waö als ihr Zubehör im Sinne des Gesetzes, die Vermögenssteuer betr., vom 12. August 1899 auzufehen ist;

2. bao BergwerkSeigeutum an in der Gemarkung ber Ge­meinde gelegenen Grundstücken;

3. die Rechte, mit denen in ber OKmarknng der Gemeinde gelegene Grundstücke oder Gebäude belastet find, mit Aus­nahme ber Hypotheken. Grund- und Rentenschulden, sowie derjenigen Rechte, die mit dem Eigentum an einem Grund­stücke oder Gebäude verbunden sind.

Ii Besteuerung von Grund­

stücken, welche katastermähig zur EKmarkimg einer anderen Ge­meinde gehören, ist auf Eintrag her bezugsberechtigten Gemeinde abzulösen. Tic Ablösungssumme besteht in dem 25sachen deS nach vvn Bestimmungen >i/^ > (Gesetzes im ?snIrr * der Ablösung zu entrichtenden Grundsteuerbetrags.

Tie Steuer wird nach dem gemeinen Werte der einzelnen ihr unterliegenden Gegenstände und Rechte erhoben, wie er für die staatliche Vermögenssteuer nach den für diese geltenden Bestimm­ungen sestgestellt wirb oder sestzustellen wäre, wenn diese Gegen­stände und Rechte der staatlichen Vermögenssteuer unterliegen würden.

Ein Abzug von Schulden oder sonstigen persönlichen Lasten findet nicht statt. Tinglichc Lasten kommen inson»eit in 2lbzug, als sie der Steuer vom Grundbesitz unterworfen sind.

Ter Steuer vom Gewerbebe trieb in einer Ge« mein de sind unterworsen die sämtlichen

1. einem stehenden Oktperbe,

2. einem bergbaulichen Betriebe,

3. einem land- und forstwirtschaftlicl>en Betriebe einschliehlich der Viehzucht, des Wein-, Obst- und Gartenbaues, dauernd gewidmeten oder ihm bienenden Gegenstände und Rechte, die einen in Geld abschätzbaren Wert haben.

Tie Steuer vom Otaucrbebetricb wird in derjenigen Gemeinde erhoben, in der das (bewerbe betrieben wird, sofern in derselben BetriebSanlagen irgend loelcher Art vorhanden sind.

Ter Steuer vom Gewerbebetrieb unterliegt nicht der steuer- Pslichtige Grundbesitz.

Tie Steuer nnrb nach dem mittleren Iahressatz des in dem Betriebe innerhalb der (Gemeinde arbeitenden Anlage- und Be­triebskapitals erhoben, wie es nach den für die staatliche Ver­mögenssteuer geltenden Bestimmungen festgestellt wird oder feft* Zufällen wäre, locnn der Betrieb der staatlichen Vermögenssteuer unterliegen würde.

Ter Steuer vom Kapitalvermögen uuterliegen alle ber staatliclwn Vermögenssteuer unterworfenen Vermögensteile, die nicht ivr Steuer vom Gewerbebetrieb unterliegen

Ausgenommen von der Steuer vom Kapitalvermögen sind Vrtrttii und Geschäft Santeile jeder Art von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossensck^aften in dem Verhältnis, in dem diese in den Gemeinden deS Grostherzog- tumS zur Gewerbesteuer veranlagt sind.

Tie Steuer ist dem Eigentümer in Ansatz zu bringen und in derjenigen OWmeinbe zu entrichten, in ber ber Pflichtige seinen Wolmsitz oder Sitz hat.

Taü Kapitalvermögen einer Person mit meln-fachem Wohnsitz im Gro scher zog tum nnrb an deren Hauptwvhusitz zur Wenieiiibc- ftcuer herauaezogeu. wenn nicht zwischen den beteiligten Gemeinden und dem^Steuerpflichtigen ein anderes vereinbart ist.

Ter Steuer vom Einkommen in einer Gemeinde sind unterworfen:

1. Tic der staatlichen Einkommensteuer unterliegenden Steuer­pflichtigen :

a) die im Grostl>erzogtum ihren Wohnsitz ober Sitz haben, b) die int Grostlinnzogtuin nvar keinen Wohnsitz oder Sitz Ixiben, aber aus dem EKostherAogtuin Einkommen auS Grundbesitz ober Gewerbebetrieb beziehen;

2. folgende ber staatlichen Einkommensteuer nicht unterliegende Personen:

a) die Reich-bank,

h) Personen, deren steuerbares Einkommen den B e t r a a v o n 5 0 0 M a r k nicht erreicht, unter den in Ziffer 1 a und b angegebenen Voraussetzungen, c) Personen, die nur um deswillen von der staatlichen Einkommensteuer befreit sind, iveil die Bestimmungen dcü ReichSgesetz,^ wegen Beseitigung der Tappel-Be- steuerung vom 13. Mai 1870 ihre Heranziehung zur staatlichen Einkommensteuer im Grosth rwgtuui ver­bieten.

Tie .»eranz-ehnng zur Steuer erfolgt mH dem Einkommen, mit b« in di Pflichtigen zur staatlichen Einkommensteuer herau fl-\ugfn und und keiniiau neben sein würben, wenn sie nicht

Tab<t finden nie Bestimmungen des EKsetzes, die allgemeine GinfominruHeucr betreffend, vom 12. August 1899 und insbesondere

die Vorschriften über den Beginn imb daö Erlöschen der Steuer- pslicht, über Steuernachträge und SteuernaMässe, sowie über die hxifbarcn Verfehlungm und die Rechtsmittel AnwenvÜPg. Steuerpflichtige mit eincin Einkommen, biS zu 500 Mark werden

bei einem Einkommen bis auSschliestlich 300

Mark mit einem unterstellten Staatöstener- satz von............ - Mk. 60 Psg.

bei einem Einkommen von 300 Mk. bis

anSschliestlich 400 Mk. mit einem unter­

stell ten StaatSstcuersatz von ..... 1 50 bei einem Einkommen Von 400 Mk. biS

anSschliestlich 500 Mk. mit einem unter­stellten StaatSstcuersatz vvu.....2 50

zur OKnrcindeeiukommenstjener veranlagt.

Tic gegen nur gemcindeeinkommenstcucrpslichtigc Personen zu crfcitncnbcn Strafen fliesten in die Gcmcindekassc; etwaige Hinler- ziclnlugSstrasen gegen solche Personen finb nach ber in BetrackH kommenden Gcmeindcstcncr zu berechnen.

In der Begründung zu ben letzteren Bestimmuwgeu heisst cS: Tic Befreiung ber Einkommen unter 500 Mk. von der Stgats- stener stellt sich alS eine Ausnahme von der Regel der allgemeinen Stenerpslicht dar, die auf die Gemeinden auSzudclmen deren inanzicllcs Interesse verbietet. Artikel 35 deS Entlvurfes lästt übrigens Befreiung von der Besteuerung durch Ge­nt c i n d c b e s ch l u st z ii. Tie Vorschriften des Reicksgesetzes wegen Bcseitignng der Toppclbcsteuerung vom 18. Mai 1870 endlich beziehen sich anerkanntermasten nur aus die staatliche Besteuer­ung; sie auch ans die Gemeindebcsteuernng anSzndchncn, liegt b lange kein An last Vor, alü nicht etwa Gegenseitigkeit gewälwt ivird._____________________________________________________

^rovinzialausschusr der Provinz lyveryeffe».

Gießen, den 24. Nov.

Der Provinzial - Ausschuß der Provinz Oberhessen veu- !)andelte in seiner letzten Sitzung über daS Gesuch de8 Wil­helm Schneider zu Gioßen um Erteilung der Erlaubnis zur Ausdehnung seines WirtschaftSbetriebeL im Hause Walltorstraße 24 zu Gießen. Der Sachverhalt ist etwa fol­gender: Utttcvni 8. Februar 1904 kam W. Schneider um die Konzession zum Betriebe einer Gastwirtschaft in dein Hause Walltorstraße 24 ein. Die Stadtverordneten - Versammlung verneinte die Bedürfnisfrage und zwar deshalb, iveil btirdj die zahlreichen Wirtschaften in unmittelbarer Nähe dem Be­dürfnis der fraglichen Gegend genügt sei, welchen Ausführ­ungen sich daS Großh. Polizeiamt anschloß. Inzwischen waren auch von ben Inhabern ber mnliegenden Wirtschaften Bcschwerben eingelaufen, die eine Ablehnung deö Gesuches bezweckten. Der KreiSaubschuß dev Kreises Gießen genehmigte jedoch in seiner Sitzung vom 30. April d. IS. das Gesuch. Auch er verschloß sich der Ansicht nicht, daß dem Bedürfnis der Anwohner durch die umliegenden Wirtschaften vollauf genügt fei; er war aber andererseits ber Meinung, daß für die Gelegenheit zum Einstellcn von Fuhrwerken, wie sie Gc- suchsteller in Verbindung mit seinem WirtschastSbetrieb be­zwecke, wohl ein Bedürfnis vorhanden sei und dieser letztere Umstand war auch entscheidend für seinen Bcschlttß. Am 4. Juni d. I. reichte bann Schneider ein Gesuch ein, in dem er um Erlaubnis zur AtiSdehnung seines WirtschaftSbetricbek auf ein Sälchen und zwei Zimmer bat. Sowohl die Stadt- verordneten-Versammlung als auch Großh. Polizeiamt befür­worteten das Gesuch. In der Sitzung des KreiSauLschusseS deö Kreises Gießen vom 17. September wurde alsdann daS fragliche Gesuch mangels eines Bedürfnisses abgelchnt. Der KreiSauSschuß ging hierbei von der Ansicht auS, baß die Genehmigung zum Wirtschaftsbetrieb hem Schneider nicht erteilt worden sei wegen deS VorliegcnS eines Bedürfnisses zur Errichtung einer Wirtschaft überhaupt, sondern nur wegen der im Interesse deö starken FuhrverkehrS, insbesondere an Markttagen notwendigen Gelegenheit zum Einstetlen von Fuhrwerken. Zur Ausdehnung deö WirtschaftöbetriebeS an sich liege in keiner Weise ein Bedürfnis vor. Gegen diese Entscheidung verfolgte Schneider Rekurs. Der Provinzial- ^luSschuß hat sich in seiner letzten Sitzung nicht dem Er- lenntnisie deS KrciSauSfchusseS, sondern der Ansicht der Stadt­verordnetenversammlung und dcö Polizeiamtö angcschlossen, indem er davon außging, daß, nachdem einmal die Konzession zum WirtschastSbetrieb erteilt sei, kein Gnuid vorliege, die ^luSdehmmg der Konzession auf weitere Räume d-rsclbcn Hosraite zii versagen. i

In Sachen deS Gesuchs deS Ernst Rciiter zu Nidda um Erlaubnis ztir Errichtung einer Danipfkessel- n n l a g c, sowie einer Steinklops maschine, eines GelciS- anschliisseS und Abladeplatzes ztr Ober-WidderS- heim wurde die nachgesilchte Erlaiibniö unter mehreren von der Großh. Gewerbeinspektion vorgeschlagcnen Bedingungen erteilt. E. Reltter hatte untcrm 6. Mai 1904 um die Ge­nehmigung zur Ausstellung eines DaiiipskesselS in seinem bei Ober-WibderSheim gelegenen Steindruch nachgesucht. Während der Offenlegung der Pläne erhoben die Nachbarii Eimvand gegen die geplante Anlage, da sie Belästigiingen durch Staub und daö entstehende Geräilsch befürchteten. Der KrciüauSschuß deS Kreises Büdingen gab jedoch in seiner Sitzung vom 12. Juli b. IS. dieser Beschwerde keine Folge und erteilte bedingungsweise die nachgesuchte Konzession. Hiergegen wurde seitens deS Vertreters ber Anlieger Rekurs verfolgt, der in der Sitzung deö Provinzial-Auüsd)ufjeS zur Verhandlung kam. Der Provinzial-Auöfchuß gab der erhobenen Beschwerde insofern teilweise statt, als er durch Vorschreibung weiterer Bedingungen Vorsorge traf, daß jedwede Belästigung alö ausgeschlossen erscheint.

Hugo Nam speck zu Alsfeld hat um Erlaubnis zum Betrieb einer Schankivirtschaft nachgcsueht, die er neben dem von ihm betriebenen Eisenwaren- und KücheneinrichtungS- geschäft führen will. Obivohl der Stadtvorstand zu 9Ußfclb daö Gesuch befürwortete, kam der KreiSauSschuß deö Kreises Alsfeld am 26. April. IS. doch zu einem ablehnenden Bescheid, da er ein BedürsniS zur Errichtung einer weiteren Wirtschast nicht anzucrkennen vermochte. Auch der Provinzial- AuSschuß, an den Ramspeck rekurrierte, erachtete ein Bedürf­nis als nicht vorliegend, und wies den Rekurs kostenfällig ab.

'tNidwirtschast.

Ter Saaten st and i m T c u ls ch e n R c i ch c war Mitte Rovern der (wobei 2 flut, 3 mittet beubetet): Wintenveizeu 2,2, Wintcrjpelz 2, Aintcnoflgen 2,3. In bcu Bemerkunacn heisst cd: bic Witterunfl sei im Mtricbsinonat im flau zeit Reiche für br Herbstbcstellunfl imb bad Wachstum ber juitflcit Saaten sehr flünstifl flcivvi ;i. llrlver bnd 91 uftreten von Mäusen, Schnecken.

livni noch immei m 1 agt 1 och lucrbi meist bemerkt, dast der durch sie verursachte Schabcu bisher noch Feinen gröfterm Umfang angenommen habe. Tic Aachrickuten über den (stanb ber Wint^faaleu. Lauteten allgemein günstig.

Tic Herbstbestellung fei bis auf nnbedeutende Rückstände beschatt, der größte Teil her Saaten anfgelausen, tvenn auch 'stellenweise etwas laugfam und nnregelmästig. Tic frühen Wcizcnsaaten ständen vielfach recht üppig und gingen gut bestockt in ben Winter. Zeitige Roggenfaaten nntssten schon hie und da wegen zu üppigen StanbeL abgeweidet werben.

Landet und Verkehr. Molkawirischast.

Nürnberg, 24. Nov. In ber Anssichtsratssitznng ber Elek- trizitätö'Akticn-Gcfellschast Vorm. S'chnckert wurde mitflcteift, daß ber Reingewinn 1 267 477 Mk. beträgt. Mit Rücksicht auf bie ßionibität der Mittel beantragt bic Verwaltung von der 23er* leilimg einer Dividende Abstand zu ncfymcn. Der Brutto­gewinn betrug 3 495 173 Mk. aus Anlagen, Unternehmungen und Effekten. Ter Reingewinn verbleibt nach Abzug ber all- g cm ein en Veiivaltungskasten, Steuern, Abgaben. Zinsen, Spesen! und Absckrreibungen im Gesamtbeträge von 2 227 696 Mk. Aus dem Neiugenunn werben 5 Proz., b. i. 63 373 Mk., dem gesetzlichen Reservesonbs überwiesen. Tic Generalversammlung soll auf den 4. Januar 1905 ciuberufcn werden.

Projektierter H i b cr ni a-Tr u st. Ter preußische Handels Minister bat nun vorläufig den letzten Trumpf ausgespielt: er bat die Hiberuiaangclcgenhcit vor daö preußische. Mgeordneten- baus gebracht, wo er für seine Ankäufe Von Hibcrniaaktien aller Voraussicht nach eine Majorität sindeu wird. Ter Zweck seiner Vorlage ist ja nun nach allen Seiten bar gelegt und wir brauchen nicht weiter darauf einzugehen. Tas gegnerische Konsortium nun, die Feiube der Verstaatlichung, haben einen Beschluß gefaßt, der ihnen eine danerube Konservierung der Aktienmajorität durch llebcrtragung seines Besitzes an eine eigene juristische Versaut icbcrt. Ter Ziveck dieser Maßnalwie schließt sich au den bereits im August gefaßten Plan an, der die Errichtnng einer großen Koblenbank als Trust für Kolileuaktien zur Llbwehr bes staat- lichen Einbringens zum Ziele hatte. Hauptsächlich gilt es, bie riciiflcn, festgelegten Summen, die ein Kapital Von mehr als 75 Mill. Mark repräsentieren, wieder flüssig zu machen, ohne deshalb die Akticu selbst und das Berfüguugsrecht übet sie aus ben Händen zu geben. Ob nun die neue Trustgesellscha'ft.Obli­gationen schasst oder auf irgend eine andere Weife ihr Ziel zu erreichen anstrebt, liegt noch nicht klar zu Tage. Einstweilen verlautet, daß bas Hrbernia-Konsortinm behufs Konservierung seines Akticnbcfitzstandeö 4*4 Proz. Obligationen ausgeben wird. Neber die Tetails wollen bie Konsorten sich erst später äußere

Märkte.

fl Marburg, 24. Nov. Auf dem heutigen Sch wer ne­in a r f t gestaltete sich der Handel recht lebhaft, und zahlreiche Käufe wurdeu abgeschlossen. Es kosteten 68 Wochen alte Ferkel 1620 Mk., 31 Monate alte Schweine 4855 Mk. und Mäbrige SckNveiuc 7090 Mk. per Paar je nach 'Größe und Qualität. Tic Zufuhr belief sich auf 780 Stück.

Nviverfltäts-Vachrichten.

Göttingen, 23. Nov. Professor N c rn st hat einen Ruf als ovbcntlidicv Prozessor und Direktor beß Instituts der phy­sikalischen Eheinic nach Berlin erhalten und ihm Folge geleistet.

Kirchliche Nachrichten.

Evangelische (Gemeinde.

m 1. A d v c n t, ben 27. November: chottrsdlensl.

In der Stabikirche.

Vormittags 9 */, Uhr: Pfarrer Schwabe.

Beichte und heil. Abendmahl für Matthäus- und Marknß-, gemeinde. Anmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde- erbeten. , u

Vormittags lV/4 Uhr: Kinderkirche für die MarkuSgemeind» Pfarrer S ck) w a b e.

^lbendö 5 Uhr: Plärrer D. Schlosser.

Weitere AbendmahlSfeiern werden gehalten werben am 2. Advent für bic M a rk a e m e i n b e, am 8. Advent für die. M o 11 h ä u S g c in c i n d e, jedcömal im Abenbgotteßdienst, wozu besonders nud) die konfirmierte Jugend jeder Gemeinde ein« geladen wird.

Zu sämtlichen Abendmahlcn wird Anmeldung bei dem Psarrer jeder Gemeinde erbeten.

Montag, den 28. November, abends 8 Uhr, im MatthänS- saal: Vereinigung der konfirmierten weiblichen Jugend der Matthänßgemcinde.

Dienstag, den 29. November, abends 6 Uhr. Ver< cinifliing der konfirmierten weiblichen Jugend der MarkuS- gcincinbc.

Donnerstag, den 1. Dezember, abends 8 Uhr, im MarkuSsac^, Kirchstraße 9, Bibelstundc. 1. Korinth. Kap. 2.

Pfarrer S d) w a b e.

Arvciterkttvcgung.

A n t i t y r a n n i a Der Verein der Lehrlinge uni j u n cn d lich c 11 A r b c i t c r Berlins ist in der GewcrkschaftS- pveffe mit unverhohlenem Mißtrauen begrüßt worden. Der erste Schritt, den der neue Verein in Gestalt eins vomVorwärts" veröffenilichlen LlnsrufeS in die OeffentlickKcit tut, dürste dieses Miß­trauen kaum vermindern. Denn eS heißt darin u. a.:Wir sind... der Meinung, daß auch für die Lehrlinge . . . endlich die Zeit gc- fonnnen ist, sich ihrer Lage bewustt zu werden, dast sie durch ihren Zusaininenschlnst fid) selbst gegen Unterdrückung, gegen Demütigung und Verdummung schützen müssen." DaS kann jo nett werden.

In ber IohanneSkirche.

Vormittags OVv Uhr: Professor D. E ck.

Beichte imb heiliges Abendmahl für die LukaS- und Johannes« gemeinde im VorinitlaySgotteSdicnst. Anmeldungen vorher bet Dem Pfarrer jeder Gicmcmoc erbeten.

Vormittags ll1/« Uhr: KindcrgotteSdienst für die LukaS^ gemeinde. Pfarrer Euler.

2lbcndS 5 Uhr: LchramtSasseffor Schmoll.

2ht diesem Tage nad) allen Gottesdiensten Kollekte für b t * Kirchenkasse. _ . .

Die Versammlung imb Bibclbesprcchung Sonntag abeno fällt auS.

Montag, den 28. November, abends 8 Uhr, 231 bei ft u n b e im Konfirmandensaal der LukaLgemeinde, Liebigstraste 66. Text: Osfb. Joh. 2, 18-29. Parier Euler.

Sonntag, den 4. Dezember, 2. Advent: Beuchte und heil. ?lbcndinahl für die £ u f a S g c in c i n b c; Sonntag, ben 11. Dezember, 3. Advent: Beichte imb heil. Abendmahl für die Johan neSgemeinbe, jedcSmal im Abcndgottcß- b i c n ff. ..

Zn diesen AbeiidmahlSseierii werde,, bic Ncukonfirmiertep auß den letzten Jghren besonders cingeladen.

Die Mitglieder nuferer Gemeinde bitten wir, uns auch für bie kommenden Weihnachten zum Besten unserer Armen und Kranken freundliche Gaben zukommen lassen zu wollen. Die Unterzeichneten und alle anderen Mitglieder der Kirchen- Vorstände nehmen gern solche Gabe an; auch durch die Gemeinde chwestern können sie übermittelt werden.

Anmeldungen zum Empfang einer Ehrtstbeschcerung sind b(V gegen nicht erwünscht.

Die Kirchcnvorstände der vier Gcniciudcn.

Dr. Nau in a ,i n. v. Schlosser. Eule r. Schwabe.

Kling king-ling die Schul'

geht an und nun beginnen aufs neue die Sorgen der Eltern um bie Gesundheit ihrer Kinder. Rauhe Stürme, feuchte Luft greifen bie Atmungöorgane mehr wie sonst an, es entstehen Heiserkeit, Husten lind noch schwerere Erkraukiingeu. Diesen im ersten Sta­dium zu begegnen ist es Pflicht der Eltern, bcu Kindern auf bem Schiilwcge einige von den berühmten Fay's ächten Sodener Mineral-Pastillen mitzugebeu. Dieselben sind ein vorzüglich be­währtes Hausmittel und in jeder Apotheke, Drogerie und Atiueral- wasserhandlimg u 85 Psg. p. Sch. zu babew hvl6/e