Nr. 278 Drittes Blatt. 154. Jahrgang
Freitag 25. November 1904
Erscheint tLgNch mit Ausnahme des Sonntags.
Die „Gießener KamittenblStter" werden dem ^Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der «hessische Landwirt erscheint monaUich einmal.
Giehener Anzeiger
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schea Unwerfttätsdruckerei. 9L Lange, Gießen.
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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gehen.
Sitzung der Stadtoerordneten.
Gießen, 25. Nov.
Anwesend: Oberbgm. Mecum, Berg. Eurschmann und die Stadtverordneten Brück, Euler, Faber, Hembach, Heichelheim, Helfrich, Huhn, Jann, Jughardt, Keller, Kirch, Krumm, &eib, Löb er, Loos, Dr. Schäfer und Wallenfels.
Der Oberbürgermeister eröffnet die Sitzung mit dem bemerken, daß die Mitglieder der Versammlung wohl noch alle unter dem Eindruck der frohen Botschaft der Verlobung Sr. Kgl. Hoheit des Großherzogs mit der Prinzessin Eleonore zu Solms-Lich ständen. Damit sei wohl ein Herzenswunsch aller Bewohner des Hessenlandes in Erfüllung gegangen. Es sei gewiß die frohe Hoffnung berechtigt, daß dem jungen Paare aus dieser Verbindung das Glück erblühen würde, welches es selbst erhoffe. Der Oberbürgermeister teilt imf Anschluß daran mit, daß er namens der Stadt Gießen und deren Vertreter dem hohen Paare die herzlichsten Glückwünsche telegraphisch ausge- een habe und daß der Dank dafür auf dem gleichen
ein gegangen sei. — Weiter macht Oberbgm. Mecum die" Mitteilung, daß Oberbergrat Prof. Dr. Ehelius auf Veranlassung des Bergmännischen Vereins Gießen am Samstag nachmit- tag 4 Uhr im großen Saale des Eafs Leib einen öffentlichen Vortrag über den Erzbergbau in Oberhessen in Beziehung zur Lahnkanalisatioü halten werde, wozu die Stadtverordneten besonders eingeladen seien. Er bitte die Mitglieder der Versammlung, sich möglichst zahlreich zu dem sehr interessanten Vortrag einzüfinden. — Der Oberbürgermeister konstatiert danach, daß betreffs der Abmelkverordnung, welche die Versammlung wegen ihrer Folgen mehrfach beschäftigt hat, vorläufig ein Waffenstillstand eingetreten sei. Infolge der Verhandlungen, die eine Vertretung der Viehhändler mit dem Ministerium in dieser Angelegenheit gepflogen, habe dieses das Kreisamt ermächtigt, die Polizeiorgane anzuweisen, eine rigorose Anwendung der PolizeücVerordnung unter allen Umständen zu vermeiden. Zeige sich beim Austrieb das Euter einer Kuh gespannt, so habe deren Ausmelkung zu erfolgen. Eine Entscheidung darüber, ob dies zu geschehen habe, stehe dem Tierarzt, welcher den Markt beaufsichtigt, zu. Der Oberbürgermeister bemerkt, daß dieser Ausgleich von ihm schon früher in Vorschlag
gebracht worden sei, daß aber damals die Interessenten ! daraus nicht hätten eingehen wollen. Die neue Ordnung der Tinge stehe demnächst zu erwarten.
Es wird daraus in die Tagesordnung eingetreten. Bauunternehmer Pfaff hat auf dem Grundstück Stephan- straße 14 einen Neubau errichtet und dabei die durch die Bauordnung vorgeschriebene zwei Meter breite Einfahrt nur 1.80 Meter breit angelegt. Pfaff bittet deshalb um Dispens, der auf Antrag der Baudeputation abgelehnt wird.
Die Versammlung genehmigte die Einstellung von 2000 Mark in das nächstjährige Budget zur Befestigung des nördlichen Bürgersteiges in der Stephan- straße zwischen Goethe- und Bismarckstr atze.
Zur weiteren Durchlegung der Johannes- stratze von der Plockstraße bis zur Goethestraße, welche durch die Erbauung der Earle'schen Häuser und im Interesse der Regelung des Verkehrs nötig geworden ist, muß vom Kunstgürtner Fr. Georg Gelände abgetreten werden. Georg will das Grundstück, welches er dort besitzt, nur im Ganzen abgeben und verlangt für den Quadratmeter 100 Mark. Nach Ansicht der Baudeputation ist das Georgische Gelände mit 30 Mark pro Quadratmeter gut bezahlt, und es wird deren Vorschlag, zu diesem Preise das Gelände freihändig zu erwerben, eventuell aber das Enteignungsverfahren einzuleiten, von den Stadtverordneten gutgeheißen.
Die Versammlung genehmigte bisher alljährlich die Uebernahme einer Haftpflicht für Beamte des städtischen Tief- oder Hochbauamtes sowie des Ver- messungsamtes, welche in Ausübung ihres Dienstes den Bahnkörper betreten und dabei eventuell verunglücken würden. Nur unter dieser Bedingung genehmigte die Eisenbahnbehörde das Betreten ihres Eigentums seitens städtischer Beamten, und zwar immer nur ftir ein Jahr. Die Versammlung genehmigte auf Antrag der Baudeputation ein für allemal die Uebernahme dieser Haftpflicht.
Die Ausführung von An s ch lü s s en von Grundstücken durch das Gas- und Wasserwerk an d ie Kanalisation. wird genehmigt.
Die Abschlüsse der Rechnungen für 1903/04 des Gas- und Wasserwerks und des Elektrizitätswerks können noch nicht vorgelegt werden; deren Beratung wird daher von der Tagesordnung abgesetzt.
Die Rechnung der Armenkasse für 1903/04, über welche Beig. Eurschmann referiert, schließt nach dessen Erklärung recht günstig ab. Es wird dies auf die wirtschaftliche Besserung der Erwerbsverhältnisse und die günstige Arbeitsgelegenheit im abgelausenen Jahre zurückgeführt. Der erforderlich gewesene Zuschuß aus der Stadtkasse zur Deckung der Armenlast ist nach dem Voranschlag um 6769.80 Mk. gegen den Voranschlag und um ca. 4500 gegen das Vorjahr zurückgeblieben. Dieser städtische Zuschuß betrug 38380.65 Mk. Die Einnahme betrug aus Kapitalzinsen 10 590.27 Mk., aus Gebäuden und Grundstücken 4077.97 Mk. Die Gesamteinnahme betrug 77 952.03 Mark, denen die gleiche Ausgabesumme gegenübersteht. Unter den Ausgabeposten interessieren Verwaltung 7505.90 Mark, Unterstützungen in offener Armenpflege 38143.83 Mark, und zwar an Geld und sonstigen Gaben 25489.20 Mark, Arzt und Arzneien 11851.80 Mk., Begräbniskosten 802.81 Mk. In geschlossener Armenpflege wurden aufgewendet für das städtische Hospital 727.23 Mk., Berpsleg- ungsarme und Geisteskranke 284.53 Mk., Epileptische, Idioten und Sieche 6764.11 Mk. Aus Stiftungen wurden verausgabt für Pflege und Erziehung armer Kinder, für verwahrloste, blinde und taubstumme Kinder, sowie Lehrgelder 9354.61 Mk. Die Rechnung ist von der Armendeputation geprüft und nicht beanstandet worden und wird auf deren Antrag von den Stadtverordneten genehmigt.
Tie Rechnung der Plock'schen Stiftung für 1903/04 weist eine Einnahme von 5576.33 Mk. gegenüber einer Ausgabe von 52 218.78 Mk. auf. Für Pfründen aus dieser Stiftung wurden aufgewendet 3995 Mark. An Kapb tal wurden 1000 Mark ausgeliehen. Tas Vermögen betrug Ende März 1904 112185.71 Mk. Auch gegen diese Rechnung hat die Versammlung Einwendungen nicht zu erheben.
Tas Statut für das Kaufmanns gericht ist vom Ministerium in einzelnen Punkten beanstandet worden. Tie Versammlung entspricht nur teilweise den Wünschen des Ministeriums, indem sie entsprechende Aenderungen vornimmt, welche aber nur formaler Natur sind.
Tas Polizeiamt beantragt eine Aeußerung der Stadt« verordneten wegen der für 1905 festzusetzenden sogenannten Ausnahmetage, Tage an denen die L ä d e n bis 10 Uhr offen gehalten werden könfnen. Nach dem Gesetz sind hierfür 40 Tage im Jahre zulässig, doch hängt es von
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