Ausgabe 
24.6.1904 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

-

)] suche zm

9 11

l gejucht. Näheres

__Mllucrbi

M

M judlM!l® em 2 Monaie M-! L AehaltsansplAL e Bedingungen tf1- elüalwaßer^ >i Eine Läufst";

latsfrsB

tattkt ^dauerudc, lohnende, Uch & Wolä, fcv ^ustche Weberei um ____Zeltfabrik.

Fest.

ÖWc Steifet _____C. Kjn>-

n] tWW... er und* >

I EinM^^lt? ic* geS-Lz!-

6$2(

neu.

'wrrsch AurßHt fV***«» ^eu,

Zur Berleelung vo^ M den Landbeziä n* * *> fort

«'ge Leute gesucht auch von Arbeilm k drnd besorgt werden. oem, sagt die tzxped. r..- Dpt Kwich iit einem Pferd umzÄ gesucht. Bäckerif el-aröt, Bn/mhoistr. hansburfche ioior a hohem üotjn.

Neuen BLu»

Lehrling oder

igerer Coe urengarderobegejL-. e n aus hiesiger gem Eintritt gest:. v challsansprücheniiL^ ! ltxpedüion 0s.^!LL M'. LausmäM stau sofort gejuct-

Nr. 146

etes Blatt.

154. Jahrgang

Eichener Anzeiger

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieSiehener FamilienblkMer" werden dem ^Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der hessische Laudwirf' erscheint monatlich einmal.

Freitag 24. Juni 1904

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitätsdruckerei. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition u.Druckerei: Schulstr.?.

Tel. Nr. 61. Telegr.-Adr.: Anzeiger Gieße«.

General-Anzeiger, Amt;- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

---------. J'. Z.1111 n........ -- --- - -

Ire heutige Plummer umfaßt 10 Seiten-

Rechtsprechung.

Als unantastbares Palladium hat die Rechtsprechung <u gellen. Sie muß hoch über die Meinungen unb Streitig­keiten des Tages hinausragen. Wirtschaftliche und poli­tische Kämpfe, Geburts- und Standesvorrechte müssen aus ihren Haller: gebannt bleiben, die wechselnde Gunst der Menge wie das Stirnrunzeln der Machtträger dürfen keinen Einfluß auf den Richter ausüben, soll anders sein Amr in den Augen des Volkes das Ansehen und die Flecken- ivsigkert bewahren, die unbedingt notwendig sind zur Er- ffüllung der gestellten Aufgaben.

Nun ist der Richter wie jeder andere Staubgcborene ausch ein Menschenkind, das dem Affekt und der Beein­flussung durch äußere Verhältnisse unterworfen ist. Auch von dem Richter kann nicht göttliche Unfehlbarkeit ver­klangt werden. Diese Unzulänglichkeit bedingt aber auf der cnbeteit Seite die peinlichste Vorsicht. Mehr wie je wickeln an unserer Zeit die wirtschaftlichen und politischen Kämpfe sich in scharfen und zngespitzten Formen ab. Die Oeffent- lichkeit beschäftigt sich intensiv mit Erscheinungen, an denen in der guten alten Zeit der beschränkte Untertanenverstand ängstlich vorbeiging. Die Oeffentlichkeit existiert und ist in unserem Zeitalter eine scharfe Wächterin geworden. Immer wieder erhebt sie ihre Stimme, wenn überlebte An­schauungen unberechtigte Herrschaft gewinnen wollen, wenn vermeintliche Standes- oder Klassenvorrechte an dem Grundsatz rütteln: ,Leder Mensch ist vor dem Gesetz gleich."

Erst in den festen Tagen erlebten wir es, wie ein den aller obersten Chargen des preußischen Hofes ange­hörender und >ehr hochmögender Herr aus der'ihm einge­räumten exklusiven Zurückgezogenheit heraustrat, um Zeug­nis äbzulegen in dem Pommernbankprozeß. Die mehr wie in einer Beziehung überaus bedauerlichen Licht- reslexe, die der Prozeß auf mancherlei Verhältnisse warf, können hier unerörtert bleiben. Aber festgestellt muß werden, daß der O b er h o f m e i st e r der deutschen Kaiserin nicht etwa vom Gericht ausgefordert wurde, seine Aussagen zu machen. Nein, freiwillig trat er die Flucht in die Oeffentlichkeit an. Die an geklagten Bank- direktoren hatten eine halbe Million auf einem geheim­nisvollen KontoK" verbucht, die Banken verkrachten. Wo nxvr das Geld geblieben? Das Gericht hielt die Sache für erledigt, aber die Oeffentlichkeit fragte, bis Herr v. Mirbach erschien. So zeigte sich die Macht der öffentlichen Meinung in eklatantester Weise. Der Gerichtshof empfing den Hofwürdenträger in außerordent- : licher Weise, die Richter standen zur Begrüßung aus, der Vorsitzende soll sich verneigt haben. Die gesellschaftliche Behandlung der Zeugen mag der Courtoisie des jeweiligen Richters überlassen bleiben; eine Ausschalt­ung der öffentlichen Meinung gibt es trotz mancher ge­wichtiger Aussprüche nicht mehr. Das hat die Vernehm­ung im Pommernbankprozeß gezeigt. Diese öffentliche Meinung aber wird durch die Presse in Deutschland reprä­sentiert. Diese kann fid) nicht ihrer Pflicht entziehen, will sie anders ihrer kulturfördernden Eigenschaft getreu bleiben.

Wir sind überzeugt, daß nach weiterer Durchdringung des allgemeinen Bewußtseins mit dieser Tatsache die teil­weise verwunderlichen Auffassungen nrehr und mehr auch von den Richtertiichen verschwinden werden, denen wir heute noch röcht ost in den Berichten über Preßprozesse begegnen.

"Der Chefredakteur derBraunschweigischen Laudeszeitung", eines Blattes, dem selbst der Gerichts­hof das Zeugnis der Achtbarkeit gab, wurde wegen Vereidigung einer Angehörigen des oldenburgischen Fürsten­hauses zu v r e r M o n a t e n G e f ü n g n i s verurteilt. Der den Gegenstand der Anklage bildende Artikel war nach den Ausführungen des Staatsanwalts durchaus dezent ge- l)alten, sodaß weder Sitte noch öffentliche Ordnung ge­fährdet werden konnten. Der Staatsanwalt trat deshalb, entgegen bei" Meinung des Vorsitzenden, entschieden für die Oeffentlichkeit der Verhandlung ein. Dr. Sterke, der an- gcllagte Redakteur, übrigens einst Leiter derTägl. Rund- jchau", bis ihm von seinemFreunde" Tr. Fr. Lange, dem späteren Begründer derDtsch. Ztg.", den ein ft Dr. Sterke

zu sich in seine Berliner Redaktion gezogen hatte, höflichst bei Stuhl vor die Tür gesetzt wurde, nannte aber in Wahrung seiner journalistischen Ehrenhaftigkeit den Namen des eigentlichen Missetäters nicht. Dafür muß er nun die überaus schwere Strafe tragen. Ms besonders erschwe­rend hob L<.r Staatsanwalt ai der Begründung sLnes auf sechs Monate lautenden Antrages hervor, daß die Mitteil­ung von einem achtbaren Redakteur in einem an­ständigen Blatte gemacht worden sei, dessen Glaub­haftigkeit bekannt sei. Dabei habe sich ein jeher sagen müssen, wenn ein solcher Mann, wie der Angeklagte, in einem solchen Blatte so etwas veröffentlichte, so müsse etwas Wahres daran sein. Zugegeben wurde dem Tr. Sierke dabei, daß er in gutem Glauben gehandelt habe.

Also die Achtbarkeit, der untadelige Charakter des Blattes ist in diesem Falle ein Strafverschärfungs- grund.

Wie denn? Wurde nicht in zahlreichen Urteilen der letzten Jahre von norddeutschen Gerichtshöfen die angeblich zu Verleumdungen und Beleidigungen nei­gende Tendenz dieser oder jener Zeitung ebenfalls als strafverschärfend ins Treffen geführt?

In dem Urteil, das vor einigen Tagen die Strafkammer zu Halle gegen einen sozialdemokratischen Redakteur wegen Beleidigung des Magistrats zu Halle fällte, heißt es:

Aus der wörtlichen Wiedergabe der Redewendung im Stadt­verordnetensaal müsse nach der Tendenz desVolksblattcs" das Bewußtsein der Beleidigung gefolgert werden. Der Angeklagte habe in der Absicht gehandelt, dem Magistrat etwas anzu­hängen. Daß die Redewendung beleidigend ist, bedarf keiner Frage. Noch schwerer, als in dem ersten Artikel, liege aber die Beleidigung in dem zweiten Artikel. Tas Gericht habe nicht bloß angenommen, daß dem Magistrat in dem Worte Sch wachen mit dem Gedankenstrich vorgeworfen werden sollte, er habe einen Schwupper gemacht, sondern er habe Schweinereien begangen."

Also hier der entgegengesetzte Standpunkt. Die jeden­falls doch alsbösartig" angesehene Tendenz des Blattes läßt auf die Absicht der Beleidigung schließen. Und des­halb wird die Wiedergabe eines Gedankenstrichs mit sechs Wochen Gefängnis geahndet.

Schwerlich wird auch das gutwilligste Menschenkind irgend einen verbindenden Zusammenhang zwischen der strafverschärfenden guten Gesinnung und der straf­verschärfenden bösen Denkungsart in den beiden Pro­zessen finden. Unmöglich aber kann die Achtung des loyalen Bürgers vor der Rechtsprechung durch solche unbegreiflichen Divergierungen gesteigert werden.

Im Braunschweiger Prozeß trat übrigens noch eine andere ganz eigentümliche und erstaunliche Austastung an die Oberfläche und wirkte erschwerend auf das Strafmaß ein. In den Urteilsgründen wurde nach derBraunschw. Landes­zeitung" u. a. hervorgehoben, ein Vorwurf, wie ihn der inkriminierte Artikel nach Ueberzeugung des Gerichts enthalte, treffe schon ein Mädchen niederen Standes und deren ganze Familie in unangenehmster Weise. Im vorliegenden Falle handle es sich um eine schwere Be­leidigung einer Dame der höchsten Gesellschaftsstellung, und diese müßte vom Gericht in energischer Weise in Schutz genommen werden. Es fei oatjer im vorliegenden Falle um eine Gefängnisstrafe nicht herumzukommen gewesen.

Das Strafgesetzbuch kennt unseres Wissens keinen Unter­schied zwischenMädchen niederen Standes" und Damen der höchsten Gesellschaftsstellung". Der Straf­kodex spricht einfach von Beleidigungen, macht dabei aber keine gesellschaftlichen Unterschiede. Sollten hier Majestäts- beleidigungsideen ihre Schatten geworfen haben? Eine solche Anklage stand aber nicht zur Aburteilung, abgesehen davon, daß sich im Strafgesetzbuch keinerlei Stütze dafür finden würde. Lag einmal die Beleidigung vor, so war es unseres Erachtens gleich, ob sie gegen ein Mädchen aus dem Volke oder gegen eine Dame gerichtet war, deren Wiege im Fürsten­schlosse stand. Verläßt man dieses Prinzip, so eröffnen sich Ausblicke in eine Reihe von Abstufungen bei der Recht­sprechung, die wenig erfreulich sind.

Es ist nicht daran zu zweifeln, daß in den erwähnten Fällen die Richter nach bestem Wissen und Gewissen ihr

Urteil abgegeben haben. Auch der geringste selbstverständlich trügerische Schein, als wenn einmal die Tat vor der Person zurücktreten könnte, muß bei unseren Gerichten vermieden werden. In unerschütterlicher Weise muß stets und allwege der Wahlspruch gelten:Gleiches Recht für Alle!"

parlamentarisches.

Berlin, 23. Juni. Das Herrenhaus nahm heute die Sekundärbahn-Vorlage in unveränderter Fassung an. Die Meliorations-Vorlage wurde einer Kommission von 15 Mitgliedern überwiesen.

Berlin, 23. Juni. Die Kanalkommission des Abgeordnetenhauses setzte die Beratung der Vor­lage betreffend den Kanal Dom Rhein nach Hannover fort. Von Seite der Regierung wurde ausgeführt: Hin­sichtlich Bremens treten keine Anzeichen dafür hervor, daß Bremen von der Absicht der Kanalisierung zurückgetreten sei; eventuell würde aber die Herstellung von Talsperren einen Ersatz gewähren; diese seien für die obere Weserschiff- scchrt vielleicht noch besser. Der K'üstenkanal sei eingehend erwogen worden; derselbe würde aber nicht den gleichen wüt sch östlichen Nutzen gewahren und die Eisenbahnen nicht entlasten. Eine Schädigung der rheinischen Landwirtschaft )ei kaum zu b<m tei. insbesondere sei die Frach.otsserenz für Getreide unbedeutend. Die Landwirtschaft von Hannover würde durch den Absatz nach dem Westen Vorteil haben.

München, 23. Juni. 'Kammer der Abgeord­nete n. Vor Eintritt in die Tagesordnung kommt der Prä­sident Tr. Orlerer auf den Vorwurf zurück, welcher in der jüngsten Sitzung der Kammer der Reichsräte der Refe­rent Reichsrat v. Siner namens des Reichsratsausfchusfes' erhoben hatte, nämlich daß Orterer den Angriffen be$; Arg. Tr. Heim auf den Reichsrat Grafen Crailsheim nicht entgegengetreten war. Dr. v. Orterer führte aus, er sei weder in der Lage, noch gewillt, alle jemandem unangenehmen persönlichen Angriffe unmöglich zu machen. Wenn Heim weitergegangen sein sollte, als zulässig ist, so erinnere er daran, daß in der fraglichen Sitzung der zunächst berufene Verteidiger des Angegriffenen, derKultus- mmifter v. Wehner, anwesend gewesen sei. Dieser hätte gewiß ein Uebermaß von Angriffen zurückgewiesen. Er (Orterer) sei nicht in der Lage, aus den Ausführungen in der Reichs- ratstaminer eine Ordre für seine Geschäftsführung zu ent­nehmen Er habe sich stets bemüht, für den Bestand guter Beziehungen zwischen beiden Kammern zu sorgen. Leider sinke freilich feine Hoffnung in dieser. Richtung niehr und mehr. (Unruhe.) Kultusminister v. Wehner erklärt, er könne die Auffassung nicht teilen, daß er berufen gewesen wäre, sich Crailsheims anzunehmen., Wenn er eingegriffen hätte, sto hätte darin eine Kritik^ des Präsidenten gelegen; dazu komme, daß Crailsheim für- ihn eine Privatperson sei; er habe also keinen Anlaß ge­habt, sich in die Sache einzumischen. Präsident Dr. v. Or­terer stellt fest, daß sich der Kultusminister inhaltliche und sachlich Iticht gegen die Ausführungen Dr. Heims ge­wendet habe.

Aer Aufstand m Aeutsch-Südwestafrika.

Berlin, 23. Juni. Wie in parlamentarischen Kreisen verlautet, werden die im Laufe des Juli und August nach dem Schutzgebiet Südwestafrika abgehenden Verstärkungen aus vier berittenen Kompagnien, zwei Feldbatterien, einer Abteilung Signalisten und einem Telegraphen-Detachement bestehen. Die Infanterie und Artillerie sollen Ersatz-Truppen­teile bilden und zugleich als Schutzwache der Eisenbahn und Etappenlinien verwendet werden. Weiter ist die Entsendung des Materials für eine Feldhaubitzen-Batterie geplant.

DerBerl. Lokalanz." meldet aus Okahcmdja: Hendrik Witboi schickte zur Bekräftigung seiner Loyalität neuer­dings eine Abordnung seiner Vertrauensleute in das deutsche Hauptquartier.

Ms Alaöt und Land.

Gießen, den 24. Juni 1904.

** Der juristischen Faku ltätsprüfung im Sommersemester 1904 haben sich 28 Kandidaten unterzogen

Are KntlMuug des KoeLhedeuLmals in Aow.

Rom, 23. ^uui.

Roni steht unter dem Zeichen Goethes. Die Einweihung tited Dom deutschen Kaiser der Stadt Rom geschenk­ten D e n k m a l s in der Villa Borghese begann heute abend rechs Uhr und dauerte zwanzig Minuten. Trotzdem sie .höfischen Cbarokter hatte, fiel das Bestreben des Hofes und iber Stadtverwaltung auf, Deutschland in seinem großen Sohne zu ehren. Ter. Deukmalsplatz war von Masten mit italienischen, römischen und deutschen Flaggen umsäumt. *>lu6er dem König waren der Ministerpräsident Giolitti unix seinen Kollegen vom Aeußern, des Schatzes und des Unterrichts erschienen, ebenso Vertreter des Senats, der iLammer und der italienischen Künftlerwelt.

Der deutsche Botschafter Graf Monts hielt folgende Rede:

Aus Befehl des Kaisers Wilhelm, meines erhabenen Mon­archen, habe ich die Eine, der Stadt Rom das Marmorbild Les größten deutschen Dichters als kaiserliches Geschenk M übergeben. Goethe verlebte vielleicht eines seiner glücklichsten sichre in den Mauern dieser Stadt. Unter diesen immergrünen Bäumen dichtete er die Iphigenie , eines seiner herrlichsten Merke. Möge das Denkmal, welches wir in der erlauben Gegenwart des Königs Vikwr Emanuel jetzt enthüllen, in ferne Beiten hinüberragen als Wahrzeichen, wie Oermnnienß Kaiser ^Deutschlands Dank zum Ausdruck brachte für die An- riegungen, die Goethes Genius schöpfte aus der Geschichte, Natur imü) Kunst .des Landes Italien. __

Der Bürgermeister Noms, Fürst Colonua, antwortete:

Ter Akt erhabener Munifizenz des deutschen Kaisers, die Schenkung der Statue des größten deutschen Dichters an die Stadt illiom, die-Goethe darstelU, Mrd von der Bevölkerung Roms

mit unauslöschlicher Dankbarkeit ausgenommen. Roms Bürger sind tief bewegt von dem neuen, zu ihrem Herzen sprechenden Psande seiner Sympathie, die mit auserlesener Courtoisie das teuerste cherausfindet, was die Seelen zweier Völker fest an­einander knüpft. Tie große Gestalt Goethes stellt in würdigster Weise das geistige Band dar, das das junge Tcutschland mit Der Größe Roms verknüpft. Es gereicht mir zur höchsten Ehre, in Anwesenheit des Königs namens der Stadt Rom das Marmorbild in meine Obhut zu nehmen. Es wird Rom immer an einen seiner grössten Adoptivsöhne und die Italiener daran erinnern, wie in genialer Weise von erhabener Stelle aufrichtige Freund­schaft und geistige Brüderschaft zum Ausdruck ge­bracht .ist.

Hierauf nafjm Unterrichtsminister Orlando das Wort zu einer Ansprache, worin er ausführte:

Tas heutige Fest habe die Bedeutung einer historischen Tatsache. Ter Minister ging .dann ausfülstlich auf Goethes Entwicklung ein und schilderte, wie die Bewegung der Sturm- und Drangpcriode sich in Goethes Seele wiederspiegelte, eine Periode, in der das nationale deutsche Bewußtsein seine poli­tische und intellektuelle Mission für eine neue ruhmreiche Kultur zur Reife braaste. ,Tiefe Kultur tonnte sich in dauernder, frucht­bringender Weise auf die nach deutschem Boden gebrachte grie- chisch-latentische Renaissance stützen. Goethe war der Vorgänger Savignys und Mommsens, der größten Forscher auf dem Gebiete römischen Rechts und römischer Geschichte. Die Ursache der Beziehungen zwischen Goetye und Italien blldet noch heute die unerschütterIcye Grundlage sties treuen Bündnisses beider Völker. Tie Poesie Goethes ist der goldene Reif, der die lateinische und deutsche Seele verbindet. Ter Minister schil­derte dann den Aufenthalt Goethes in Rom und Roms Einfluß auf seinen Geist und fährt vann fort: In feinem Geiste oer­schmolzen sich zu harnwnischem Akkord Wisfenicyast und Poesie, antikes und modernes Tenken, b;e deutsche und lateinische Seele. Tas Bildnch des großen Dichters wird in dem Herzen Italiens Zeugnis ablegen von dem Glück und der Größe dieser Vereinig­

ung, quod bonum felix faustumque fit für die Mission des Frie­dens und der Zivilisation, welche die beiden großem Völker in der Welt erfüllen sollen. Tas war der geniale, tiefe Gedanke des erhebenden Spenders und das ist Ihr Gedanke, Sire, und der des italienischen Volkes. Ten Waffen Roms glückte es nicht, dauernd in den deutschen Wäldern das Heber» gewicht zu.haben. Ter Name Hermanns, den Tacitus ehrend erwähnt, hallt noch als Rächer der Freiheit wieder, aber die ewige, vielgestaltige lateinische Tugend eroberte die größten Geister Teutscolonds und dich insbesondere, o Goethe, du neuer Burger Roms! Möchten, wie der befreundete und Italien ver­bündete Souverän es gewollt, die beiden Völker in voller Har­monie der Geister und Bestrebungen in deinem Namen, o Dichter, zum Ideal der Schönheit und des Ruhmes, das dir hier strahlend erschien, vorgehen.

Tie bcutfaje Nationalhymne ertönte darauf, Die Hülle fiel und darauf machte der König mit dem Botschafter,, dem von ihm mit dem Mauritiusorden ausgezeichneten Pros. Eberlein, dessen Gattin und dem Gefolge einen Um­gang um das Monument, das offen gestanden, vielfach enttäus cht.

*

Es kann unerörtert bleiben, ob es nicht eher den Italie­

nern angestandcn hätie, Goethe, der für die geistige Kultur der Menschheit im allgemeinen und für die internationale Geltung Italiens unb für desftm durch den gewaltigen und stetigen Zufluß wohlhabender Fremder entstehenden bedeu­tenden ökonomischen Gewinn so viel getan hat, in Rom ein Denkmal zu setzen, als den Deutschen. Wenn wir den Einfluß Italiens auf Goethes geistige Entwicklung hoch schätzen, so ist das eigentlich kein Grund, daß wir den Ita­lienern Goethe demonstrativ vor die Augen stellen. Immer­hin, der deutsche Kaiser hat das Deutmol geschenkt, und mau sollte meinen, daß die Italiener für em so großes,'