Ausgabe 
21.12.1904 Zweites Blatt
 
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Bekanntmachung,

betr. die Wahlen für das Kaufmannsgericht Gießen.

Für das Kaufmannsgericht Gießen sind von den wahl­berechtigten Kaufleuten aus der Zahl der wählbaren Kauf­leute und von den wahlberechtigten Handlungsgehilfen aus der Zahl der wählbaren Handlungsgehilsen je vier Bei­sitzer aus drei Jahre zu wählen.

Tie Wahlberechtigten werden zur Vornahme dieser Wahl auf

Freitag den 20» Januar 1905

m den Stunden von 6 bis 9 Uhr nachmittags in den StadL- verordneten-Sitzungssaal, Bürgermeistereigebäude, Garten- straße 2, Zimmer 11 berufen.

Wahlberechtigt sind die Kausleute und Handlungs­gehilfen, die zurzeit der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet und im Gemeindebezirk der Stadt Gießen ihre Handels­niederlassung oder Beschäftigung haben, die Kausleute jedoch nur injoweit, als sie mindestens einen Handlungsgehilfen oder Handlungslehrling regelmäßig das Jahr hindurch oder zu gewissen Zeiten des Jahres beschäftigen.

Tie Wahl ist unmittelbar und geheim, sie findet nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt.

Tie Abstimmenden geben ihren Stimmzettel in eigener Person ab; juridische Personen üben ihr Stimmrecht durch ihre gesetzlichen Vertreter aus.

Es wird dringend empfohlen, daß die Kaufleute durch Bescheinigung der Polizeiverwaltung, die Handlungs­gehilfen durch Zeugnisse chrer Arbeitgeber, der Polizeiver­waltung oder der zuständrgen Krankentassen sich vor dem Wahlausschuß über ihre Wahlberechtigung ausweisen, da sie andernfalls von der Wahl zurüekgewiesen werden können.

Ungiltig ytnb Stimmzettel:

1. welche nicht von weißem Papier, oder welche mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind,

2. welche keinen oder insoweit sie feinen lesbaren Namen enthalten,

3. insoweit darin die Person des Gewählten nicht un- zwetjelhast zu erkennen ist,

4. aus welchen mehr als vier Namen, oder insoweit darin Namen von nicht wählbaren Personen ver­zeichnet sind.

5. welche eine Verwahrung, einen Vorbehalt oder Be­merkungen enthalten, die nicht lediglich den Gewählten kenntlich machen sollen.

Gleichzeilig wird hiermit zur Einreichung von getrennten Wahlvorschlagsllsten für Kaufleute und Handlungsgehilsen aus gefordert.

Jede Vorschlagsliste muß vier Namen enthalten von mindestens zwanzig Wahlberechtigten des betreffenden Teiles unterzeichnet und spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermur, also Tonnerslag, den 5. Januar 1905, abends, bei der Bürgermeisterei eingereicht fein.

Tie rechtzeitig eingereichten Vorschlagslisten werden nach erfolgter Prüfung spätestens 8 Tage vor der Wahl in orts­üblicher Weise veröffentlicht.

Gießen, den 19. Dezember 1904. B20/12

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

_________________I. V.: Eurschmann.__________________

Bekanntmachung.

Betreffend: Ausführung des Jnvalidenversicberungsgesetzes vom 13. Juli 1899; hier: Wahl der Vertreter der Arbeit­geber und der Versicherten bei den unteren Ver­waltungsbehörden.

Gemäß § 11 der Wahlordnung vom 25. Oktober 1899 wird nachstehend die Liste der als Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten bei der unteren Verwaltungsbehörde für den Bezirk der Stadt Gießen gewählten Personen und deren Ersatzmänner zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dieselben sind auf 5 Hahre gewählt und in der nachfolgenden durch das Los festgesetzten Reihenfolge zu den Sitzungeii heranzuziehen.

A. Bei den Arbeitgebern und zwar

1. bei den ständigen Vertretern:

1. Louis Petri III., Welßbmdermeister,

2. Heinrich Emmelius, Fabrikant,

3. Heinrich Leib, Schneidermeister,

4. Karl Hahn, Schreinermeister;

II. bei den Ersatzmännern:

1. Karl Becker, Prokurist,

2. Karl Wigandl, Schlossermetster,

3. Martin Dörr, Schloffermeister,

4. Heinrich Schirmer, Fabrikant.

B. Bei den Versicherten und zwar

I. bei den stündigen Vertretern:

1. Heinrich Fourier, Geschäusführer,

2. Georg Beckmann, Krankenkassekontrolleur,

3. Gustav Krüger, Eisendreher,

4. Wilhelm Sickert, Glaser;

ll. bei den Ersatzmännern:

1. August Schecker, Schreiner,

2. Georg Schupp, Maurer,

3. Joseph Gentner, Brauer,

4. Georg Schmidt, Schiieider.

Gießen, den 19. Dezember 1904.

Der von Großherzoglichem Landesversicherungsamt bestellte Wahl- Kommissär für die Stadt Gießen.

Eurschmann, Beigeordneter. B20/,,

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Armenkasse für 1905 und der Plott'scheu Stiftung für 1905 liegt vom 21. d. Mts. ab acht Tage lang auf dem Bureau des Armenamts zu jedermanns Ein- sich't offen.

Gießen, den 17. Dezember 1904. B°/w

Die Armen-Deputatlon der Stadt Gießen.

Eurschmann.

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Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß im Laufe des Monats Dezember jeden Dienstag, Mitt­woch, Donnerstag und Samstag von vormittags 8 bis 12 und von nachmittags 2 bis 4 Uhr bei unserer Kaffe Geschäfts­tage abgehalten werden. B3/12

Gießen, am 1. Dezember 1904.

Der Direktor der Bezirksfparkasse Gießen. Wiener.

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