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21.10.1904 Zweites Blatt
 
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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Rr 848 Zweites Blatt. LS4. Jahrgang Freitag 81. Oktober 1904

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Prinzessin von Sachsen, hatte ein Kreuz weißer Blumen mit AtLasschleife, die den Namen Luise trug, zur Beisetzung gesandt.

knurrte der Amtsgerichtsrat.Jetzt ist sie eine fleißige Fabrik­arbeiterin, bewohnt em kleines Haus, ernährt sich und ihren Knaben, der zu einem ordentlichen Menschen heranwächst."

Verzeihen Sie, Herr Amtsgerichtsrat, Sie haben da die Geschichte der Frau Marie Brandt erzählt!"

Tas hab' ich nicht gesagt."

Alles venu alten.

Berlin, 20. Ott.

waren der Amtsgerichtsrat a. D. Richard Wernecke aus Berlin, Frau Johann Katharine Knoche, Totengräbers der hiesigen Gemein

Frau Johann Katharine Knoche, geb. Widmann, Witwe te6 Totengräbers der hiesigen Gemeinde Heinrich Jakob Knoche, sowie die Hebamme Frau Anna Marie Walters geb. Zimmermann.

Bemerkung: Tie Mutter Marie Brandt ist im Herbst dieses' Jahres unbekannt woher zugezogen; doch hat sich der Amts-' gerichtsrat a. Tt Wernecke für sie verbürgt."

Ta hatte Herr Kaspar Neugebaur ja des Rätsels Lösung. Tn Amtsgerichtsrat war ohne Zweifel der Vater des Kroaten, sonst würde er nicht in solcher Meise für die Mutter gesorgt hüben- nicht-jedes Jahr hier in dem kleinen, weltverlorenen Winkel den Sommer verbringen und nicht eine solche närrische Liebe für den Jungen hegen.

Sitzung der Stadtverordneten.

Gießen, 20. Oktober.

Anwesend: Oberbürgermeister Mecum, die Beigeordneten Curschmann und Heyligenstaedt und die Stadtverordneten Brück, Emmelius, Euler, Haubach, Helfrich, Heichelheim, Huhn, Jann, Jughardt, Keller, Kirch, Krumm, Leib, Löber, Loos, Petri, Schaffstaedt, Dr. Schäfer, Schiele und Wallenfels.

Oberbgm. Nie cum macht zunächst Mitteilung von einigen Dankschreiben städtischer Beamten, und bemerkte, daß der neue Leiter des Elektrizitätswerkes, Herr Stolze- spätestens in den ersten Tagen des November seine Stelle autreten wolle. Ferner wurde den Stadtverordneten Kenntnis gegeben von einer Einladung des Gleiberg-Vereins zu der am 21. ds. Mts. stattfindenden Festversammlung auf dem Gleiberg. Ferner wird aber am 21. ds. auch die Auf­stellung der neuen Pumpe in Queckborn durch Direktor Bergen erfolgen, wozu die Mitglieder der Versammlung eben»1 falls eingeladen wurden.

Eine längere Aussprache über die Polizeiverordnung» betr. das Ausmelken der Kühe vor dem Auftrieb auf den Viehmarkt, erfolgte, als Oberbgm. Mecum mitteilte, daß er auf ein Schreiben des Großh. Kreisamts vom 7. Oktober eine Zusammenkunft von Vertretern der Viehhändler und anderen Interessenten auf nächsten Montag veranlaßt habe, wodurch tn der Frage eine Verständigung herbeigeführt werden soll. Oberbgm. Mecum teilte den Wortlaut des bekannten ministeriellen Bescheides mit, worin ausdrücklich erlaubt wird, Härten in der Handhabung der Verfügung zu vermeiden. Zwar wird das Ausmelken abends vor dem Markte nicht gestattet, dagegen zugelassen, daß die Kühe nicht vollständig ausgemolken werden, wenn nur die Euter nicht gespannt ftnb, worüber der Tierarzt sofort urteilen könne. Oberbgm. Mecum bemerkt, diesen Ausweg habe er schon in der Versammlung am 20. September empfohlen, aber die Viehhändler hätten sich damit nicht zufrieden geben wollen, da sie dem Tierarzt diese Kontrolle nicht zugestehen wollten. Jetzt hätten wir aber, so meint Oberbgm. Mecum, durch diesen Ausweg erreicht, daß jede Tierquälerei vermieden würde und dennoch die ur- sprünglicken Wünsche der Viehhändler befriedigt seien, denn diese hätten doch anfänglich nur erklärt, an einer völlig auS- gemolkenen Kuh könne man deren Wert nicht erkennen. Jeder weiteren Agitation sei nun der Boden entzogen.

Stv. Kirch führt aus, die Polizei-Verordnung gelte wohl in 16 Kreisen des Großherzogtums, nicht aber m un­serer Nachbarschaft, in Hessen-Nassau, in Wächtersbach. Haupt­sächlich unserer Stadt sei die Verordnung nachteilig, well nur in Gießen Milchvieh auf den Markt komme; die Polizei­verordnung treffe daher eigentlich nur Gießen.

Stv. Krumm führt Beschwerde darüber, daß die Vieh­händler kein Vieh im Schlachthaus einstellen könnten, ohne mit dem Schlachthausdiener, der diese ganze Sache über sich, habe, sich gut zu stellen. Dadurch sei der Willkür Tür und Tor geöffnet. Hier möge die Stadt eingreifen und den Uebel- stand abstellen. Krumm bemängelt dann ebenfalls die Polizei­verordnung betr. das Ausmelken der Kühe und meint, es sei völlig unangebracht, derartige Verordnungen, die allenfalls durch reichsgesetzliche Regelung geordnet werden könnten, für einen kleinen Bezirk anzuordnen. Oberbgm. Mecum er­widert, für die Unterbringung des Schlachtviehs (nicht des Marktviehs) beständen spezielle Statuten, die eingehalten werden müßten; falls hiergegen Zuwiderhandlungen vor­kommen sollten, stände es den Beteiligten frei, sich bei chm zu beschweren.

Stadtv. Heichelheim fragt an, ob keine roeiteren Mittel zu Gebote ständen, gegen den Entscheid des Großh. Ministeriums anzugehen, worauf Oberbgm. Mecum erwidert, das Ministerium sei die letzte Instanz, und von einer Be-

Während des Sommers war von allerlei Veränderungen in hohen preuß. Regierungsstellen die Rede. Mer kein einziger der mit Rücktrittsabsichten ausgestatteten Staatsmänner ist ge­sungen, nicht einmal der preuß. Minister faä Innern Freiherr v- Hammer st ein, ganz zu schweigen von Herrn v. Pod- b i e l s k i, cm dem die Agrarier mehr und mehr Gefallen finden, trotzdem, oder vielleicht well er ihnen unverblümt die Meinung tat, Im Reichstag rvie im preuß. Landtag präsentiert sich der Regtcrungötisch in unveränderter Besetzung. Ta in beiden Häusern

Sie besitzt Seine Verwandten."

Oder die Gemeinde, in der sie mit ihrem Manne zuletzt lebte . . ."

Ich muß Si-e bitten, auf diesen Gegenstand nicht wieder zurückzuwmmen", unterbrach ihn der alte Herr mit ernster Bestimmtheit.

Neugebaur war klug genug, nicht weiter in den AnttsgeriMs- vat zu dringen. Aber er war auf eine Spur gesetzt und er war nicht der Mann, sich von dieser wieder abbringen zu lassen.

Am folgenden Morgen begab er sich auf daö Standesautt des TorfeS und bat um Einsicht der Geburtsregister. Da sand er denn unter dem Tatum des 12. Dezember 189 . . folgende Eintragung:

In der Nacht zum 12. Dezember 18 . wurde der Marie Brandt, Fabrikarbeiterin aus Polen, ein Sohn aeboren, der die Namen Richard Ferdinand Franz erhielt. Vater unbe­kannt Ter Knabe wurde am 15. Dezember getauft; Taufpaten

< Ein Urteil des Kaisers über Ziegelban und Putzbau. Wie in denKeramischen Monatsy." mitgcttilt

Römische Tagesschau.

_ _ Vom Wohnungskongreß.

^^^^Esemeine deutsche Wohnungsttmgreß in Frank- K Erwartungen begrüßt worden. Wo

RJund Politiker zusammenkommen, wo fast ff.äfteunma vertreten war, da mußte, so mc$?' krisele ßllcher Aussprache manches Ergebnis erziett

tra;» Ff Kongreß war groß nur im Verneinen. Sa ctp- n a machen fei, darauf gingen die meisten Reden aus. ~yte es aber öu machen sei, um zu ter fo bitter notwendigen Umgestaltung des Wohnungswesens zu gelangen, ausreichende, geyunve Wohnungen, zu erschwinglichem Preise zu beschaffen, die Bodenspekulatrvn einzuschränken, davon wurde le*X urg vernommen. Eine erfreuliche Ausnahme stellte der Vortrag des Oberbürgermeisters Wagner- Ulm dar. Wagner erläuterte, wie die Stadt Ulm seit 12 Jahren praktische Wohn- ungspolttrk getrieben hat Mehr als zwei Trittel fax städtischen Öjjnaxhing ist im Besitz der Gemeinde, ettva 150 Einfamilien­häuser sind errietet worden, die mit der geringen Anzahlung von einem Zehntel des Preises käuflich waren.Und dabei", fügte Wagner hinzu,sitzen fast nur Hausbesitzer in der Gemeinde­vertretung. Es gibt also auch unter den Hausbesitzern weiße Roben." '

i Abr.Kongreß würde mehr geleistet haben, hätte er das' Gebiet ver wnriiion enger begrenzt. Die hochwichtige Frage: Was lollen die Gemeinden zur Reform des Wohnungswesens tun? beanspruchte eine viel gründlichere und Mirendere Behandlung, als sie ihr zuteil geworden ist. Sv aber bewegte sich die Tis- kusiron in Zickzacksprüngen. Theoretiker und Praktiker sprachen rn buntem Turck>einanter, der eine von dem, der andere von lenem politischen Gesichtspunkte, wie die Einführung des all- 6 em ein en Wahlrechts in Preußen, wurden in die Te- batte mneingezogen; an tumultuös en Auftritten, hervorge- rufen durch rednerische Entgleisungen, fehlte es auch nickst. Kurzum, das Endresultat im ganzen lautet: Worte. Tie Reaierungsbeamten, die dem Kongreß beiwohnten, werden auch nicht viel mit nach Hause bringen, abgesehen von etlichen Angriffen, die ein Zeichen der Seit von Oberbürgermeistern ausgingen und in ©em Tadel des Königsberger Oberbürgermeisters Körte gipfelten: Heute hindert die Negierung vielfach die Gemeinden, eine ge­sunde Bodenpolitik zu treiben!" Seit dem Schulkonflut der Stadt Berlin mit der Regierung scheint Kampfessttmmung in die Kom­munen eingezogen zu fein.

,Ter preußische Wohnungsgesetzentwurf fand nur wenige Ver­teidiger. Taß die Polizei so viel neue Vollmachten erhalten soll, bildet den Hauptgrund der Abneigung. Mr sind auch nickst Freunde einer Erweiterung der polizeilichen Befugnis, zumal nur zu leicht Eingriffe in die 1!ommunale Selbswerwaltung daraus entstehen können. Aber auf irgend eine Weise muß doch ae- ^währleistet werden, daß sehr berechtigte Vorschriften über die Forderungen, die hn gesundheitlichen Interesse an Mietwohn­ungen zu stellen sind, nicht etwa nur auf dem Papier bleiben oder umgangen werden. Und es ist nur berechtigt, daß z. B. die Zimmer eine gewisse Größe, die Tecken eine bestimmte Mindest­höhe haben müssen, daß für genügend Licht und Luft gesorgt wird, daß Tienstboten nicht in jammervollen Winkeln untergebracA werden dürfen, daß die Heranwachsende Jugend durch Trennung der Geschleckster vor sittlichen Gefahren bewahrt wird usw. Ohne eine wachsame Kontrolle läßt sich eben nichts ausrichten, und was bleibt schließlich anderes übrig, als in dem Falle, daß Vor­stellungen und Anordnungen unberücksichtigt bleiben, die Mittel des Zwanges anzuwenden, mit anderen Worten die Polizei in Anspruch zu nehmen? Tas preußische Wohnungsgesetz kommt zustande, daran ist nach fax Haltung des Zentrums nicht zu zweifeln. Ter Realpolitiker wind damit rechnen. Bloßer Protest ührt zu nichts, zweckmäßiger wäre, beizeiten diejenigen Vor- chläge dem Parlament zu unterbreiten, die auf größere Sicherung kx Selbswerwaltung abzielen. Einmal muß der Anfang gemacht werden, das Wohnungswesen gesetzlich zu ordnen, denn so dürfen die Tinge nicht tveiter gehen. Wir sind ater ter Meinung, daß die Wohnungsreform nicht vor dem platten Lande Halt machen darf. Tenn hier liegen die Verhältnisie vielfach noch mehr im Argen, als dies in ten Städten ter Fall ist. Tie gute Luft" auf tem Lande entschädigt nickst für Behausungen, die da und dort für das Unterbringen von Tieren als zu schlecht

Wer ich hab's erraten."

Nun ja, es ist die Geschichte ter Frau Brandt."

T>ahsr also ihre dankbare Ergebenheit Ihnen gegenüber."

.,Jch verlange keine Tankbarkeit. Ich habe ihr aus ?Nenschen- pslicht zu einer anständigen Existenz verhalfen, jetzt ernährt sie sich selbst und ist mir keinen Tank schuldig. Ich bin im Gegenteil ihr Tank schuldig, daß sie mir meinen Sommeraufent- halt hier so behaalich macht."

Aber Sie haben doch dieses Haus. . ."

Lassen Sie uns nickst mehr davon sprechen, Herr Kollege. Es ist nicht ter Mühe wert."

Vielleicht könnte man die Verwandten der Frau Brandt einer Beihilfe bestimmen."

größere Vorlagen zu erledigen sind, in die sich ein neuer Ressort- ches nicht so rasch einatteüen könnte, so wird man für die nächste KU eineKrisis" als ausgeschlossen betrachten dürfen. Graf Bulow ist darin sehr konservativ, daß er einen Wechsel in seiner Umgebung nickst gern sicht und solange als möglich mit fernen Kolelgcn auszukommen sucht. Selbst Handelsminister Möller, wenn et am Samstag mit der Verstaatlichung terHiberni a" ium zweiten Male Unglück hat, und die Generalversammlung wiederum das staatliche Kaufangebot verwirft, wird darob nicht lein Portefeuille verlieren. Tie Derstaatlichungsaktion wird un­geachtet des augenblicklichen Mißerfolges fortgesetzt werten, mll Herrn Möller, fax einen stärkeren Rückhalt hat, als man in Börsen kreisen annimmt.

Aer King.

a Kriminal-Roman von O. Elster.

(Nachdruck verboten.)

Atet seine SMauhei?0hal^iwn über diese Schwierigkell hinweg. Eines Tages brachte er die Sprache auf die Witwen- nnd Warf-en-Fürsorgc. Ta geriet der alte Herr in Feuer.

,/L>ehen Sie", rief er,das ist auch ein Uebcklftand unseres wzEn Lebens! Für die Witwen und Waisen sollte besser gesorgt werten."

Ja durch Bersicherung. ,

Pah ich pfeife auf die Versicherung! Eine Heimstätte follte man ihnen g^ten, ein eigenes Heim, in dem sie von ihrer Arbeit redlich und frei von allen Verpflichtungen leben können. Ich will Ihnen cm Beispiel aus meinem Leben erzählen. Wandere ich da vor einigen Jahren durch das Gebirge und finde am Wege zusammengeiunken ein elendes, armseliges Weib, das seiner Nreterkunft entgegensieht. Vor Hunger und Erschöpfung kann sie das nächste Torf nicht mehr erreichen; die Not hat sie zum Betteln gezwungen, da sie ihres Zustandes wegen nicht arbeiten kann. Von sstate zu Stadt, von Tors zu Dors hat man si-e gejagt, da die hoch^oohlweifen Stö-dt- und Torfväter ihren Ge- meinten die Last der Unterhaltung des Weibes und des zu er­wartenden Kindes nicht ausbürden wollen. Eine Heimat, wohin das Weib übgeschoben werden könnte, besitzt es nicht. Unsere hochwohlweise Gesetzgebung hat ja das Hennatsrecht abgejchafst, auf Unterstützung hat man nur Anspruch, n>enn man sich drei Jahre an ein und demselben Orte aufgehalten hat. Wohin also mit dem Weibe? S us die Landstraße in daS Elend in c>as körperliche und sittliche Verderben! Ta haben Sie ein Bild unserer sozialen Zustände!"

Und was wurde aus der Frau?" fragte Neugebaur ge- ; spannt.

Stte Menscheiwsllcht gebot mir, mich ihrer anzunehmen",

Taß die Trante in die Fabrik zur Arbeit ging, diente nur zur Vtaske dieses Verhälttlisses. Ohne ehrlichen Erwerb würde die Frau nicht in der Gemeinde geduldet werden. Man war in dieser Beziehung hier auf dem Tiorse nicht so weitherzig, loie in Berlin. In Berlin aber durfte ter Amtsgerichtsrat seine Geliebte nicht unterbringen, da seine Verwandten dieses Verhältnis bald entdeckt und ihm das Leben sehr schwer gemacht haben würden. Eine solcheTummheit" verziehmr die Richten und Neffen temlieben Onkel" gennö niemals.

Herr Kaspar Neugebaur rieb sich schmunzelnd die Hänte. Er hatte da eine famose Entdeckung gemacht, welckz-e ihn: ein hübsches Stück Geld einbringen würde. Er war nur noch nicht sicher, von welcher Seite er die Ernte einheimsen füllte.

Er überlegte.

Wenn er den Verwandten des Rats die Angelegenteit mit­teilte, nriirte er nichts weiter, als das ausbedungeite Honorar erhalten. Tie Verwandten waren nicht reich und das Honorar war nicht sehr hoch, hatte, er dieses Gefckstlft nur gelegmtlich übernommen, um die Kosten seiner ErhoiunsSvcise zu teckm.

Aarlameutarisches.

Berlin, 20. Ott. (KanalkornMission des Abge­ordnetenhauses.) Tie Kommission setzte die Beratung des Gesetzentwurfes, betr. die Freihaltung des Ueberschwemmungs- gebietes fort. Tie Tisttrssion über ten § 1 a wurde zurück- geftellt § 2 (Vorbereitung und Beschlußfassung des Bezirks­ausschusses), § 3 (Versagung der Genehmigung für Anlage von Bauten darf nur aus Rücksichten des Hochwasserschutzes erfolgen) wurden nach den Beschlüssen in erster Lesung angenommen. § 5 wstvde gestrichen. § 6 (Bestimmung derjenigen Unternehmungen, bei denen vom Erfordernis der Genehmigung abgesehen werden kann) wurde angenommen. § 7 wurde zurückgestellt. Eine längere T'ebatte entspann sich über ten § 8, ter einen Erlaß von Polizei- Verordnungen zuläßt, nach denen eine Reihe von wirtschaftlichen LlUrßregeln von ter Genehmigung des Landrats, in Stadtkreisen von der der Polizeibehörde abhängig gemacht werden. Tie Kom­mission nahm ferner einen Antrag zu Z la an, nach welchem die von ter Vorlage betroffenen Flüsse sowie die Lange und Breite des Ueberschwemmungsgebietes bei jedem festzusetzen find, und änteüte § 7a, ter das Einbringen von die Vorflut erschwerenden Stoffen verbietet, dahin, daß ter Paragraph nur auf Wasserläufe nach § la Anwendung fintet. § 8, ter nach den Kommissions­beschlüssen von ter Subkommission inzwischen neu redigiert worden ist, nimmt nunmehr von dem Genehmigungserfordernis das Lagern von Schlamm, Sand usw., Botenlockerung durch Beackerung, munentlich auch Beweidung aus, und führt dafür die Verbiet- ungsbefugnis ein. Tie Strafbestimmungen in § 9 und § 10 wurden wesentlich nach der Vorlage angenommen. § 11, ter Schlesien von tem Gesetz erinneren wollte, wurde gestrichen. Schließlich wurde ein Zusatz zu dem Gesetz beschlossen, daß Ge­bäude im Geltungsbereich des Reichsgesetzes als Erhöhungen der Erdoberfläche zu betrachten sind. Hierauf wurde das Gesetz im ganzen angenommen und der Redaktionskommission überwiesen. Freitag: Großschiffahrtsweg Berlin-Stettin.

Stuttgart, 20. Ott. In der heutigen ersten Sitzung ter Kammer der Standesherren wurde eine Mitteilung des Justizministers v. Brellling bekanntgegeben, nach welcher ter sozialistischej Landtagsabg. Keil auf einer Pcoteft- versammlung in ter Lieterhalle am 30. Juni anläßlich ter Ab­lehnung ter Zollnovelle in ter 1. Kammer gegen diese Ausdrücke gll)raucht habe, die nicht nur eine Schmähung einzelner Mit­glieder dieser Kammer, sondern auch eine grobeBeleidigung dieser gesetzgeberischen Mrperschaft enthalten. Tie Staatsan­waltschaft hat daher der Justlzbehörde die Bitte unterbreitet, eine Entscheidung ter Kammer der Standesherren darüber fax» beizuführen, wegen der getanen Aeußerung gegen ten Abg. Kell Klage im Sinne des § 197 des Strafgesetzbuches zu erheben. Tie Mitteilung wurde der Justizgebungskommission überwiesen mll dem Auftrage, in kürzester Frist tem Hause darüber Vortrag zu erstatten. ____________

Zum Tode des Königs Keorg von Sachsen.

Dresden, 20. Okt.

In der katholischen Höflirche fand heute Trauergottes- dienst statt, dem der König, die Königin-Witwe, die Prinzen, Prinzessin Mathilde, Erzherzogin Maria Josepha, die Erz­herzöge Franz Ferdinand und Karl rc. beiwohnten. Nach dem Trauergottesdienste empfing der König die Botschafter, Gesandten und bevollmächtigten Minister, ferner die Abord­nung des Bundesrates, die außerordentlichen Gesandten fremder Höfe und zum Schluffe die fremdherrlichen RegimcntZ- deputationen.

Das ,Dr. Jour.^ veröffentlicht folgenden Erlaß des Königs: In der tiefen Trauer über das Hinscheiden des Königs Georg, meines teueren nun in Gott ruhenden Vaters, haben meinem Herzen die überaus zahlreichen Kundgebungen aufrichtiger Liebe und Treue, welche mir aus allen Kreisen meines Volkes zugegangen sind, außerordentlich wohlgetan. Es drängt mich, meinen herzlichsten tief gefühlten Dank hier- ür zur allgemeinen Kenntnis zu bringen.

Gräfin Luise Montignoso, die ehemalige Kron-