Ausgabe 
21.7.1904 Zweites Blatt
 
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Nr. 169 Zweites Matt. 154. Jahrgang Donnerstag 21. Juli 1994

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.Anzeiger viermal wSchentl.ch beigelegt. Der H KW IL, « |ll|L M, XJi | W H UIL1 \1L 1L Redaktion, Expedition u. Druckerei: Schulstr.

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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Sietzen.

PMische Tagesschau.

Der badische Landtag

wurde am DienStcrg in Anwesenheit der Minister und der Mitglieder der ersten und zweiten Kammer auf Befehl des Grobherzogs durch Staotsminister v. Brauer ge­schlossen. Nach Verlesung des allerhöchsten Entschlusses hielt Minister von Brauer eins Ansprache an die Mitglieder der Landstande, in der er freundlichen Gruß und den fürstlichen Dank des Großherzogs für die an­dauernde erfosgreiech Arbeit übermittelte und einen Rück­blick auf die Ergebnisse der abgeschlossenen Session warf, unter besonderem Hirrweis auf die Verfassungs-Re­form. Dieses neue Gesetz verwirkliche, anknüpfend an die der Verfassung von Anbeginn ein geflößten und durch jede Reform entschiedener ausgeprägten freiheitlichen Grundsätze, fruchtbare Gedanken, die eine wesent­liche Erweiterung der Volksrechte bedeuteten, zugleich aber auch Gewähr dafür schafften, daß auch die in der Minderheit befindlichen, für das Volksleben, tätigen Kräfte eine ihrer Bedeutung entsprechende Vertretung im Landtage erhalten. Als der Landesherr nach reiflicher Erwägung der Aenderuug der Verfassung zu­stimmte, erfüllte ihn das Vertrauen, daß die neuen Rechte in einem, auf das Gesamtwohl gerichteten Geiste, Rechte in einem, auf das Gesamtwohl gerichteten Geiste ausgeübt werden würden. Wenn in neuen Formen der alte gute Geist erhalten bleibe, werde es der Regierung auch in Zukunft gelingen, mit der nach neuen Grundsätzen gebildeten Volksvertretung erfolgreich zusammenzuwirken.

Ein Duellerlaß des bayerifcheu Kriegsministers.

In der bayerischen Zweiten Kammer brachte der Abg. Dr. Heim eine Interpellation ein über einen kri.'gsministe- riellen Erlaß, der in einem bereits anderweit erledig­ten Eheirrungsfall in Of fiziers kreisen zu einem Duell geführt haben soll. Dr. Heim behauptete, daß in der Duell-Affäre Pfeiffer-Seitz durch den Erlaß des Kriegsmüristers v. Asch das Duell arrgeblich herbei­ge fühN wurde. Der Kriegsminister erklärte, daß der be- tvessende Erlaß keine Anordnung enthalten habe, wonach die Angelegenheit mit den Waffen ausgetragen werden müsse. Der Kriegsminister wollte damit nur seine Anschauung dahin ausdrücken, daß vom Standpunkte

des in seiner Familien-Ehre aufs schwerste beleidigten Oberleutnants Pfeiffer es erklär­lich gewesen wäre wenn er zu den Waffen ge­griffen habe. Dieser Erlaß war jedoch für keinen der beiden Offiziere bestimmt und Oberleutant Pfeiffer hat auch eine Forderung an den Major Seitz nicht gelangen lassen. Jedoch hat letzterer nach seiner Verabschiedung den Oberleutnant Pfeiffer gefordert, bcr nach den bestehenden Vor­schriften ohne vorherige Meldung an den Ehrenrat zur Annahme dieser Forderung nicht berechtigt war. Er, oer Kriegsminister, müsse es somit mit Bestimmtheit zurück­weisen, daß der vom Abg. Heim verlesene Erlaß die Ursache für den bald daraus stattgehabten Z wei kamp f war. Im übrigen hätten in der letzten Zeit die Duelle in der Bayrischen Armee bedeutend nachge­lassen.

Der von Dr. Heim angezogene, vom 15. Dezember 1898 datierte Erlaß hatte nach der Mitteilung Dr. Heims, welche der Kriegsminister als nicht vollständig bezeichnet, folgenden Wortlaut:

Das Zurückdrängen des Zweikampfes zwischen Major Seitz unb Premierleutnant Pfeiffer durch den Regimentskommandeur entspricht wohl den Bestimmungen der Beilage 11 zur Druck­vorschrift Nr. 31. Der erste Absatz dieser Beilage legt jedoch die höchste Willensmeinuug darin fest, daß Zweikämpfen der Offi­ziere ntcljt als bisher vorgebeugt werde, und im Sinne des zweiten Absatzes soll die zur Versühnung gebotene Hand an­genommen roerden, soweit die Standesehre und gute Sitte es zulasse. Hierauf erscheint die Folgerung wohl berechtigt, daß auch heute noch Fälle denkbar sind, in welchen der Austrag mit den Waffen unvermeidlich erscheint. Ein derartiger Fall dürfte hier vorliegen, wo es sich« um intime Beziehungen eines Offiziers zu der Frau eines Kameraden handelt. Hatte PremierleuMant Pfeiffer einen Zweikampf ernstlich gewolll, wie dieser in seiner Lage vom Standpunkt des Offiziers aus nur natürlich gelvesen wäre, so wäre dieser auch zustande gekommen. Das Kriegs- ministermm glaubt, seine Anschauung über diese Angelegenheit unter Himveis aus die Erlasse vom 14. und 18. v. M. Nr. 1579 und 32t. 16366 mit Holler Klarheit aussprechen zu sollen. Ge­zeichnet Freiherr von Asch"

Mißhandlung Reichsdeutscher.

Ein in Lausanne studierender junger Deut­scher schreibt derDeutschen Ztg.":

Ein krasser Fall von Chauvinismus hat sich im hiesigen

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Kasino-Theater-Garten begeben. Eine durchaus harmlose, gänzlich mißverstandene Aeußerung über die Musik in deutscher Sprache, aus dem Munde eines deutschen Studenten erregte einen Lausanner derart, daß er beim Verlassen des Gartens den Studenten in ungebührlicher Weise und unter drohenden Gesten zur Rede stellte. Ein Kommilitone des Belästigten wies, in der Ueber- zeugung, einen Angetrunkenen vor sich zu haben, den Mann zurück. Darauf versetzte ihm dieser einen wuchtigen Schlag ins Gesicht und hetzte die Menge im Verein mit Freunden und halbwüchsigen Burschen gegen die Deutschen, die ihrerseits strengste Reserviertheit beobachteten in richtiger Würdigung deS hier grassierenden Deutschenhasses und die Sachp auf der Polizei erledigt wissen wollten. Der Erfolg der Hetzerei war empörend: unter den gemeinsten Beschimpfungen der deutschen Nation und unter den Rufen: a bas les stauffifer! (Spottname der Deutschen und der Deutschschweizer in der welschen Schweiz). Au clou les Allemands! (Etwa: An die Laterne mit den Deutschen) fiel man über die Deutschen her, riß den einen aufs Steinpflaster nieder, bearbeitete den anderen, vollkommen unbeteiligten mit Faust- und Stock schlügen auf den Kopf, hinderte ihn an jeder Gegenwehr, indem man chm den Stock aus der H a st d lich l u g und ihn von allen Seiten fest umklammerte, indem man ihm dann auch noch Kragen und Kleider vom Leibe zu reißen suchte, was auch teilweise gelang. Da erschien endlich ein Polizist, mrd so blieben die Mißhandellen davor bewahrt, zu erfahren, ob die würende Menge Ernst gemacht hätte mit ihren Drohungen. Der Name des Anstifters des ganzen Skandals wurde auf der Polizeiwache festgestellt. Auf den Ausgang der inzwischen anhängig gemachten Klage vor dem hiesigen Gericht ist man in deutschen Kreisen äußerst ge­spannt. Man hofft, daß die Deutschen, die von Fanatikern öffentlich vergewaltigt wurden nur deshalb, weil sie Deutsche sind, die volle Genugtuung erhalten werden, die Hier zu er­langen für einen Deutschen äußerst schwierig ist.

Es erscheint bei dieser Gelegenheit geboten, darauf hinzu­weisen, wie ticfeingewurzelt und wie verbreitet der Deutschenhaß unter der hiesigen Bevölkerung ist. Weitere Kreise haben davon erfahren, als im vorigen Jrchre der Pro­fessor Vetter an der Berner Universität von den welschen Stu­denten beschimpft wurde.

Keer und Atotte.

Militärische Erntearöeiter sind nach der

Wests. Ztg." gegenwärtig in verhältnismäßig großer Zahl zur Hilseleistuir^ bei Landwirten kommandiert. Den Truppenkomman­dos ist gestattet worden, hinsichtlich des empfindlichen Mangels an wirtschaftlichen Arbeüern mehr als bisher Hilfskräfte ab­zugeben. Der Ernteurlaub dauert 14 Tage bis drei Wochen und

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