v. Budde gehabt hat. Der Minister hatte ihm diese Audienz bewilligt, um sich persönlich über die Schädigungen des gewerblichen Mittelstandes durch die Beamten-Konsumvereine informieren zu lassen. Einzelheiten aus dieser Audienz mitzuteilen, verbot dem Vorsitzenden die schuldige Diskretion. Dagegen war Professor Suchsland ausdrücklich von dem Minister ermächtigt worden, mitzuteilen, daß er dem Konsum- vereinswesen absolut keine Sympathien entgegenbringe. Er wünsche die Erhaltung des Mittelstandes, er werde keine Neugründung von Beamtenkonsumvereinen unterstützen und die bestehenden in keiner Weise fördern.
Kiel, 20. Mai. Den „N. N." zufolge ist Herzog Paul Friedrich von Mecklenburg, Leutnant zur See in der deutschen Marine, heute in seiner hiesigen Villa im Alter von 22 Jahren an Herzlähmung infolge eines Falles gestorben. (Der jugendliche Herzog war ein Vetter des regierenden Großherzogs Friedrich Franz.)
Frankfurt a. O., 20. Mai. Bei der Reichstagsstichwahl in Frankfurt a. O.-Lebus ist Bassermann (natlib.) mit 14 219 Stimmen gewählt worden. Dr. Braun (Soz.) erhielt 12 002 Stimmen. (Bei der am 13. Mai stattgehabten Ersatzwahl erbielten Bassermann 11 738, Braun 11383 und der agrarische Kandidat Jagwitz 2847 Stimmen. Nach dem heutigen Resultat dürsten die bündlerischen Stimmen mit Ausnahme von ca. 300 Bassermann zugefallen sein. Der sozialdemokratische Kandidat, der bei der Wahl am 13. ds. 1500 Stimmen einbüßte, hat heute 619 Stimmen mehr erhalten.) *
Dresden, 20. Mai. Der Landtag ist am Donnerstag geschlossen worden. In der Thronrede wird die „stetig zunehmende Verschlechterung der finanziellen Beziehungen des Reiches zu den B u n d e s st a a t e n" beklagt. Weiter ist nur dieser Abschnitt der Thronrede bemerkenswert:
„Hinsichtlich der in Aussicht genommenen Neuordnung des Gemeindesteuerwesens und bezüglich der Aenderung des Wahlrechtes zur Zweiten Kammer der Ständeversammlung ist es bei der Ueberhäufung der nunmehr beendeten Session mit schwierigen Arbeiten zu einer übereinstimmenden Entschließung beider Kammern nicht gekommen. Meine Regierung muß sich daher Vorbehalten, die einschlagenden Fragen weiter zu verfolgen und künftig mit neuen Vorsrbläaen an Sie heranzntreten."
Keer und Ilolte.
Aus dem Heere scheiden am 16. Mai d. Js. aus und werden mit dem 17. Mai d. Js. in der Schuhtruppe für Südwcstafrika eingestellt: u. a. Daeschke, Lt. im 1. Großh. Hess. Feldart.-Rgt. Nr. 25, in der Kolonnsn- Abteil., Dr. Schaaf, Assist.-Arzt im Jnf.-Rgt. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hesi.) Nr. 116, beim 1. Bat. 2. Feld- Rgts.; am 25. Mai d. Js. und mit dem 26. Mai d. Js.: Blümers, Assist.-Arzt im 4. Großh. Hess. Jnf.-Ngt. (Prinz Karl) Nr. 118, beim 3. Bat. 2. Feld-Rgts. — Befördert zu Lt. der Res.: die Vizefeldwebel bezw. Vizewachtmeister Hartwig (Frankfurt a. M) des 1. Großh. Hesi. Jnf.-(Leibgarde-)Ngts. Nr. 115, Cramer (Wetzlar) des Jnf.-RgtS. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116, Seeger (Frankfurt a. M.) des Großh. Hess. Train-Bats. Nr. 18. — Frhr. v. Wangenheim, Lt. der Nes. des 2. Großh. Hesi. Feldart.-Rgts. Nr. 61 II Darmstadt), zu den Res.-Offizieren der Feldart.-Schießschule versetzt. — Der Abschied bewilligt: Hof, Oberlt. der Landw.-Jnf. 1. Aufgebots (I Darmstadt), Dettweiler, Lt. der Landw.-Jnf. 2. Aufgebots (I Darmstadt).
Aus Stadt und Land.
Gießen, den 21. Mai 1904.
** Die Preise zum Sängerwettstreit sind auch am 1. Feiertag bis Montag nachmittag im Schaufenster der Kunsthandlung Hirz ausgestellt.
** Wahlrecht der hessischen Gendarmen. Einem lange geäußerten Wunsche der hessischen Gendarmen ist neuerdings entsprochen worden: durch ministerielle Verfügung ist ihnen gestattet worden, bei den Wahlen zum Reichstag und zur Zweiten Hessischen Kammer ihr Wahlrecht auszuüben.
** Hotel-Neubau. Bauunternehmer Winn wird aus seinem Grundstück (ehemals Reibers Fabrik) einen Hotel- Neubau errichten, welcher außer 50 Logierräumen moderne Restaurations- und Sveisesäle ?c. erhalten wird. Es ist geplant, nach Inbetriebnahme des Etablissements auf dem ausgedehnten Hinterland des Grundstückes später noch einen Saal für 500 bis 600 Personen hinzustellen. Die Pläne zur Errichtung der Baulichkeiten sind dem Hochbauamt bereits zur Genehmigung eingereicht, auch haben sich bereits mehrere Hoteliers bereit erklärt, das neue Hotel zu übernehmen.
*• Kindsm ord in Eberstadt bei Lich. Von der Großh. Staatsanwaltschaft Gießen erhält die „Hugener Landpost" folgende Zuschrift: „Unter Bezugnahme auf die von dem Landtagsabgeordneten Köhler-Langsdorf an die Großh. Regierung gestellte Anfrage vom 16. l. Mts., betreffend das Vorgehen der Staatsbehörden bei Untersuchung über den Kindesmorg zu Eberstadt, stellen wir fest, daß die Anfrage in ihren wesentlichsten Punkten auf falschen Informationen beruht. Näheres zur Sache mitzuteilen, verbietet sich mit Rücksicht auf die schwebende Untersuchung. Hervorgehoben sollen nur folgende 2 Punkte werden: 1. Es ist unwahr, daß die Minna Görlach durch Drohungen bestimmt worden ist, sich untersuchen zu lassen. 2. Es ist unwahr, daß Herr Professor Dr. Pfannenstiel nicht davon überzeugt ist, daß die Minna Görlach geboren hat."
k. Nieder-Mockstadt, 20. Mai. Heute nachmittag gegen 4 Uhr brannte die Scheuer der Witwe Lenz nieder. Kinder hatten einen in der Nähe lagernden Reiser- haufen angezündet, wobei das Feuer sich auf die Scheuer übertrug.
-^.Bad-Nauheim, 20. Mai. Bis zum 19. Mai 1904 sind 3 7 6 6 Kurgäste angekommen, wovon an genanntem Tage noch 3073 anwesend waren. 31 329 Bäder wurden bis zum 19. Mai abgegeben.
g. Bad-Nauheim, 20. Mai. In der heutigen Sitzung der Stadtverordneten wurde für das städische Wasserwerk ein zweiter Hochbehälter von 1000 Kubikmeter Inhalt an die Firma Wayß u. Freitag, A.-G. in Neustadt a. d. H., für 36 000 Mk. vergeben. — In der Parkstraße fiel heute nachmittag bei einem zu scharfen Wenden der mit einem Pferde bespannte Wagen eines Mineralwasserhändlers um, sodaß fast der gesamte Inhalt in Scherben auf die Straße fiel.
Mainz, 20. Mai. Der Großherzog von Hessen traf heute nachmittag 5 Uhr 11 Min. hier ein und wurde vom Geheimen Regierungsrat Freiherr v. Gagern empfangen. Nach einem kurzen Aufenthalte im Großherzoglichen Schloß begab er sich in das Regierungsgebäude, wo eine Konferenz stattfano, welcher Frhr. v. Gagern, die Herren der Regierung und die Kreisamtsmänrrer beiwohnten. Nach Beendigung der Konferenz erteilte der Großherzog Audienz und nahm den Tee bei v. Gagern ein. Abends 10 Uhr 24 Min. fährt der Großherzog na'ch Darmstadt zurück.
Frankfurt a. M., 20. Mai. Wie gemeldet wird, hat das Todesurteil auf die beiden Mörder Groß und Stafforst einen niederschmetternden Eindruck gemacht. Auch Groß ist vollständig gebrochen. Er sah noch bei seiner Einlieferung in das Preungesheimer Gefängnis aschfahl aus. Die beiden Mörder sind im Preungesheimer Gefängnis in besonders sicheren Zellen untergebracht, jeder in Einzelhaft. Die Hände stecken in ledernen Handschuhen ohne Finger und sind auf den Rücken geschloßen. Es wird ihnen dadurch vollständig unmöglich gemacht, sich etwa selbst zu verletzen und dadurch der Strafe zu entziehen. Irgendwelche Gegenstände, mit denen sie sich eine Verletzung zufügen könnten, befinden sich nicht in den Zellen. Außerdem werden sie aufs schärfste bewacht und ständig beobachtet. Die beiden Verteidiger der Mörder, welche nächstens nach Preungesheim fahren, werden, wie verlautet, ihnen abraten, das Rechts- inittel der Revision einzulegen.,
vermischte».
• Gelsenkirchen, 20. Mai. Die Schmiedefrau Kraitzik erstach heute im W a h n s i n n aus der Straße ein Mädchen, verletzte em anderes schwer und brachte einem Schutz- manne und einem Passanten leichte Verletzungen bei. Nur unter Schwierigkeiten gelang ihre Festnahme.
* Saigon, 20. Mai. Im Kolonialrat gab der Gouverneur eine Schilderung der durch den letzten Taifun geschaffenen Lage und teilte mit, die Zahl der Um gekommenen betrage 600. Der Materialschaden sei auf mehrere Millionen zu schätzen.
* Der Graf Oppersdorf ist im preußischen Herren- hause energisch für den Schutz der Säuglinge eingetreten; er beklagte die hohe Kindersterblichkeit in Preußen und meinte, es sei nachgerade lebensgefährlich, in Preußen ein Säugling zu sein. Diese Rede hat in Säuglingskreisen große Begeisterung hervor- gerufen. Leider gehört unseren Parlamenten kein einziger Vertreter dieser Kreise an, und dank unseren elenden, verrotteten Wahlgesetzen wird es auch in absehbarer Zukunft nicht gelingen, einen aktiven Säugling in eines unserer Parlamente zu bringen; man wird sich mit ehemaligen Säuglingen begnügen müßen. In der letzten Sitzung des Vereins Berliner Säuglinge wurde auf das Wohl des Grasen Opversdorf eine Ehrenbrust geleert. Der einstimmig gefaßte Beschluß, den edlen Mann zum E h r e n s ä u g l i n g zu ernennen, wurde mit begeistertem Windelschwenken begrüßt; es herrschte eine allgemeine Rührung, kein Auge blieb trocken — auch sonst nichts. lKladderadatsch.)
Kerichtssaal.
(th.) Gießen, 21. Mai. Auf einen ihm zugestellten Strafbefehl wegen Uebertretung der Polizciverordnung betr. das Ausmelken der Kühe vor dem Auftrieb auf Märkte, hatte der Handelsmann K. von Steinberg Widerspruch erhoben, war aber vom Schöffengericht Gießen zu einer Geldstrafe von 10 Mark verurteilt worden. K. behauptete, er habe morgens vor dem Auftrieb seine Kuh ausgemolken. Die als Zeugen vernommenen Schutzleute waren der Ansicht, daß das Euter des Tieres auf dem Markt gespannt gewesen sei; sie machten den Kreistierarzt auf diesen Umstand aufmerksam und dieser erklärte, die Schutzleute sollten Anzeige erstatten. Vor der Strafkammer erklärte der Kreistierarzt als Zeuge, daß man den Kühen an ihrer ganzen Verfassung schon ansehen könne, wenn deren Euter gespannt sei; er könne nicht sagen, daß es die Kuh des Angeklagten gewesen sei, auf welche ihn die Schutzleute hingewicsen haben. Weiter erklärte der Zeuge, die in Rede stehende Polizeiveroronung sei erlassen worden, nm einer Tierquälerei vorzubeugen. Auf Befragen des Vorsitzenden, des Landgerichtsdirektors Bücking, ob vielleicht die Verordnung erlassen sei, um wirtschaftliche Interessen damit zu schützen, erklärte der Zeuge, dies sei dabei nicht ausschlaggebend gewesen. Der Vorsitzende frug darauf, ob dem Zeugen bekannt sei, daß die Viehhändler, welche den Gießener Markt besuchen, mit dieser Maßnahme höchst unzufrieden, gedroht hätten, den Gießener Markt zu meiden, statt dessen aber die benachbarten preußischen Märkte zu besuchen, wo solche Verordnungen, wie für hier, nicht beständen. Kreistierarzt Schmidt bemerkte, daß ihm dies bekannt sei. Die Polizeiverordnung werde aber in Gießen sehr loyal gehandhabt und der Besuch der Märkte habe trotz der Drohung der Handelsleute, die Märkte zu meiden, in Gießen zugenommen. Auf Befragen des Verteidigers des Angeklagten, des Rechtsanw. Katz, erklärt der Zeuge, daß man auch bei einer Kuh, welche vollständig ausgemolken sei, deren Wert auf Milchergiebigkeit beurteilen könne. Oekonomie- rat Hofmann von Hof-Gill, der als Sachverständiger geladen war, erklärt, er habe in seiner Eigenschaft als Mitglied des Kreistages an dem Zustandekommen der fraglichen Polizei-Verordnung mitgewirkt. Es seien rein hygienische Gründe gewrscn, welche bei deren Erlaß maßgebend gewesen seien. Auf Befragen des Rechtsanw. Katz bemerkt der Sachverständige, es sei richtig, daß man den Wert eines Tieres als Milchvieh besser beurteilen könne, wenn dieses nicht ausgemolken sei und ein gefülltes Euter aufweise. Die gleiche Ansicht haben auch die als Sachverständigen vernommenen Stadtv. Helfrich und Oekonom Puth von Gießen. Rechtsanw. Katz erklärt zur Begründung der Berufung: In rechtlicher Beziehung sei die erlassene Polizciverordnung ungiltig, weil sie gegen das Reichsrecht verstoße. Es handle sich bei der getroffenen Maßnahme um eine Verhinderung einer etwa vorkommenden Tierquälerei, und diese Materie sei durch das Reichs- Strafgesetzbuch geregelt. Eine versuchte Tierquälerei sei in dem betreffenden Gesetz nicht mit Strafe belegt. Hierzu komme, daß die angegriffene Polizei-Verordnung auch gar nicht durchgeführt werden könne. Tatsächlich habe der Angeklagte seine Kuh, ehe er sie zum Markt auftrieb, ausgemolken; wenn sich hun die Euter wieder gefüllt hätten, so treffe doch den Angeklagten keine Schuld. Oberstaatsanwalt Theobald führt aus, daß es das Recht der Landesbehörde sei, im vorliegenden Falle Polizei-Verordnungen zu erlassen, und begründet dies näher. Er hält auch in tatsächlicher Hinsicht den Beweis für erbracht, daß der Angeklagte gegen die Polizei-Verordnung gefehlt habe. Er beantragte, die Berufung zu verwerfen. Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Bücking, verkündete heute vormittag folgendes Urteil, welches am Verhandlungstage selbst ausgesetzt wurde: Die Berufung des Angeklagten wird verworfen und das schöffengerichtliche Urteil bestätigt. Die RechtSgiltigkeit der Polizeiverordnung wurde u. a. damit begründet, daß es sich dabei um gar keine Maßregel, Tierquälerei betreffend, handelte, wenigstens sei nach dem Wortlaut der Polizeiverordnung davon keine Rede, vielmehr handelte es sich dabei um Regelung des Tierschutzes im Sinne der Tierschutz-Vereine, um die Beseitigung unhaltbarer Zustände im öffentlichen Interesse. Es läge im allgemeinen staatsrechtlichen Interesse, daß der Polizei die Möglichkeit gewahrt bleibe, derartige Maßnahmen zu veranlassen, und die angefochtene Polizeiverordnung sei lediglich als Ausfluß der Ge- sundheits- und Wohlfahrtspolizei zu betrachten. In tatsächlicher Hinsicht hat der Gerichtshof als erwiesen angenommen, daß eine Uebertretung der Polizeiverordnung durch den Tlngeklagten vorgelegen habe. Gegen diese Entscheidung will der Angeklagte als weitere Instanz ein Urteil des Ober-Landgerichts herbeifübren.
Gießen, 20. Mai. Die Strafkammer verhandelte jüngst als Berufungsinstanz in der Affäre gegen 3 hiesige Geschäftsinhaber, welche an Personen unter 16 Jahren Feuer- werkskörver. sog. Ladi-Krakers verkauft haben. Das Schöffen-
ter
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Telephonischer Kursbericht.
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Biedenkopf, 22. September 1902.
Amtsgerichtsrat IL
Gießener landwirtschaftlicher Wetterdienst
Voraussichtliche Witterung in Hessen für Sonntag, den 22. Mai 1904: Meist schwachwindig, aufheiternd und trocken, bei sehr kühler Nacht tagsüber Temperatur wenig verändert.
Näheres durch die Gießener Wetterkarte.
gericht hatte die Geschäftsleute und 2 Verkäuferinnen, wie wir berichtet haben, zu Geldstrafen verurteilt. Man focht vor der Strafkammer das ergangene Urteil an aus den schon vor den Schöffen gebrachten Gründen, indem man behauptete, die Ladi- Krakers seien überhaupt keine Feuerwerkskörper, sondern Spiel-
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wäre, deren Verkauf an jugendliche Personen anstandslos erlaubt resp. durch das Gesetz nicht verboten werden könne. Die Strafkammer verwarf die eingelegte Berufung, ermäßigte jedoch die erkannte Geldstrafe wegen des einen der Verurteilten. Der Vorsitzende begründete den Standpunkt des Gerichtshofes dahin, die Abgabe in dieser Menge sei immerhin gefährlich und bedenklich. Der in solchen Ketten enthaltene Explosivstoff habe zur Folge, daß eine ganze Kette als ein Feuerwerkskörper zu betrachten sei. Die verurteilten Verkäuferinnen sprach das Gericht jedoch frei.
Brüssel, 20. Mai. Tie Verhandlung ch i st e n Lambin, Gudifin und Boutet, die im
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llfiicltr Meldungen.
Berlin, 21. Mai. Oberst Leutwein ist vom Kom man do der südwestafrikanischen Schutztruppe enthoben und ä la suite derselben gestellt worden.
London, 21. Mai. „Dailp Telegraph" meldet aus Muk- den vom 19. Mai: Eine starke japanische Streitmacht rückte aus Mukden vor in der augenscheinlichen Absicht, die R ü ck z u g s l i n i e der Russen abzuschneidcn. — Nach einer weiteren Meldung des „Daily Telegraph" aus Niutschwang machten die Russen eine geschickte strategische Umgehungsbewegung, durch welche die borgeschobene Stellung der Japaner im Osten von Liaujang bedroht wurden und die Japaner gezwungen wurden, sich auf Föngwangtschöng zurückzuziehen.
Paris, 21. Mai. Der „Matin" meldet aus Petersburg: Ein Gcneralstabsoffizier erklärte, daß der gesunkene japanische Kreuzer das einzige japanische Kriegsschiff war, an dessen Boro sich 12 zöllige Geschütze befanden, die einzige Geschützart, durch die eine wirksame Beschießung von Port Arthur möglich ist. Der Verlust des Schiffes fei daher für die Japaner um so empfindlicher.
Triest, 21. Mai. Der Leiter der hiesigen Filiale der internationalen Transport-Aktiengesellschaft, Herzl, hat sich erschossen, weil der K a s s ie r e r unter Mitnahme von 60 000 Kronen flüchtig g eworden ist.
Wien, 21. Mai. An hiesiger unterrichteter Stelle hält man es für wahrscheinlich, daß die Könige von Italien und Spanien gleichzeitig Gäste Kaiser Wilhelms anläßlich der großen Manöver sein werden. Die Begegnung Alfons mit Viktor Emanuel würde insofern von politischer Bedeutung sein, als bei den Beziehungen Spaniens zum Vatikan ein Besuch Alfons in Rom ganz ausgeschlossen erscheint.
G y a n g t s e, 20. Mai. Tie Tibetaner legten am 19. Mai im Rücken des englischen Lagers einen Hinterhalt, um eine Abteilung abzufangen, welche die Post überbrachte. Als man Gewehrfeuer hörte, wurde vom Lager Ver- stärkung abgeschickt. Nach einstündigem Kampfe erreichte die Abteilung mit der Post das Lager. Ein Sepoy wurde getötet, drei wurden schwer verletzt.
Windhuk, 20. Mai. Der Typhus bei dem Dctachemem v. G l a s e n a p p , das sich noch in Ojhänena befindet, ist bis • jetzt nicht zum Stillstand gekommen. Auf eine Verwendung dieses Detachements im Felde ist nicht mehr zu rechnen. Auch, die Verwendung gesunder Mannschaften an der Etappenlinic ist wegen der Verseuchnngsgesahr ausgeschlossen.
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Gießen, 21. Mai. Marktbericht. Auf heutigein Wocbenmarkt kosteten: Butter pr. Psd. 1.00—1.15 Mk., Hühnereier 1 St. 5-6 Psq. 2 Stck. 00—00 Pfg., Gänseeier 00—00 Pfg., Enteneier 7—0 Pfg., Käse vr.Stck. 6—8 Pf., Käsematte 2 Stck. 5—6 Pfg. Erbsen pr. Liter 21 Psq., Linsen pr. Liter 32 Pfg., Tauben pr. Paar 0,80 —1,00 Mk., Hühner pr.St. 1,30—1,40 Mk., Hähne pr. Stück 0,80—1,70 Mk., Enten pr. Stück 77,1-2,20 Mk., Gänse vr. Pid. 00-70 Pfg., Ochsenfleisch pr. Pfund 00—80 Pfg., Kuh- und Rindfleisch pr. Pfund 62—68 Pfg., Schweinefleisch pr. Pfund 60—72 Pfg., Schweinefleisch, gesalzen, pr. Pfund 76 Pfg., Kalbfleisch pr. Psd. 68—76 Pfg., Hammelfleisch pr. Pfund 6O-^-74 Pfg. Kartoffeln pr. 100 Kgr. 6,00—7,00 Mk., Weißkraut per Stück 9—12 Pfg., per Zentner 0.00—0.00 Mk., Zwiebeln pr. Zentner 7,00—10,00 Mk., Milch per Liter 18 Pfg., Aepfel per Zentner 20 bis 25 Mk., in Körben 00—00 Pfg. Nüsse 100 St. 00-00 Pfg. Marktzeit 7—1 Uhr.
gegen die An ar- ________ ... .... März das verhängnisvolle Bombcnattentat gegen den Kommissar Laurent und einen Anschlag gegen den Kommissar Binet in Lüttich verübten, währte drei Tage. Die Angeklagten hatten beschlossen, den in Frankreich festgenommenen Philipp zu entlasten, weil er sie rächen solle und Boutet, weil er Familienvater ist. Vor Gericht gaben sie bald diesen Standpunkt auf. Den Geschworenen wurden 38 Fragen vorgelegt, die sie mit Ausnahme zweier bejahten. Lambin und Gudefin wurden zum Tode, Boutet, in dessen Keller die Bomben fabriziert worden waren, zu lebenslänglicher,Zwangsarbeit verurteilt. Vollständig gefaßt nahmen die drei Angeklagten den Urteilsspruch entgegen.
Bedingte Begnadigung. Die seinerzeit von der Strafkammer Gießen verurteilte Frau Dr. Tr., geb. H. aus Gießen, wurde nach Verbüßung von 7 Monaten der auf 10 Monate wegen Diebstahls bemessenen Strafe bedingt begnadigt und aus der Haft entlassen.___________________________
bew


