Ausgabe 
21.5.1904 Drittes Blatt
 
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Nr. 118 Drittes Blatt. 154 Jahrgang

erscheint ISglkch mit Ausnahme des Sonntags. . a T

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.Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der O* B «L, W M Q 18 W S H fL

-helfilche Landwirt" erscheint monatlich einmal. H W " ~ haJ

Samstag 21. Mai 1904

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitätsdruckerei. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition ».Druckerei: Schulstr.?.

Tel. Nr. 5L Telegr.-Adr.: Anzeiger Gießen.

General-Anzeiger, Amt;- tinb Anzeigeblatt für den Kreis Giehen.

Der Ausstand in Aeutsch-SüdwestasnLa.

Das Gefecht bei Okaharni.

TasMil.-ÄLDchenbl." veröffentlicht einen weiteren Bericht des Hauptmanns Fischet an Major v. Barsewisch über die Kampfe der Ostableilung des Ma;ors v. Glaserrapp. Tiefer Bericht läßt sich über das verlustreicke Gefecht bei Okaharni vom 3. April auS, ist datiert: Lager Onjatu, 6. April, und lautet:

Tie allgemeine Lage war folgende:Tas Detachement (v. Glasenapp) marschierte von Okaharni auf Otjikuara am 3. April 5 Uhr 45 Minuten vormittags aSL Tre 1. Kom­pagnie marschierte als Arrieregarde hinter der etwa zwei bis drei Kilometer auseinandergezogenen Wagenkolonne, vor dieser die Artillerie, dann Kompagnie Brockdorff und als Avantgarde Konrpagnie Lieber.

Etwa 8 Uhr 30 Almuten vormittags fielen die ersten Schüsse bei der Nachspitze; es wurde sofort der Rest des zweiten Zuges, von dem die Spitze genommen, zur Auf­nahme der Nachspitze mit Gefechtspcttrouillen rechts und links vorgeschickt. Die Kompagnie formierte Kompagnie­kolonne und entsandte auf die Meldung von der Nach­spitze, daß sie von beiden Seiten starkes Flankenfeuer er­halten, je einen Halbzug (dritter Zug) rechts und links heraus mit dem Auftrage, oen settlich umfassenden Gegner zu überflügeln. Kaum 50 Mi ter von der Kolonne ent­fernt, stießen beide Halbzüge auf stark überlege Hererv- hausen, sodaß die Halbzüge gezwungen waren, sofort das Feuer aufzunehmen, und die üverflügelnde Bewegung auf­hören mußte; feindliche Reitertrupps griffen immer weiter um die Flügel der settlichen Abteilungen (Halbzüge) herum und befeuerten letztere auch von seitwärts rückwärts. Nach Meldung beg Leutnants der Reserve Nörr, der die Nachspitze (zweiter Zug) führte, daß er sich infolge starker lleberlegenheit des Gegners und der starken Verluste mit dem zweiten Zuge nicht mehr behaupten könne, ging der Kompagnieführer mit dem größeren Teil des noch ge­schlossenen ersten Zuges mit ausaepflanztem Seitengewehr vor mit der Absicht, dem zweiten Zuge durch einen Bajonett­angriff Luft zu machen. Ein Bajonettangriff war indessen durch die Dichtigkeit des Dornbusches unmöglich; in der Höhe des zweiten Zuges wurde daher Halt gemacht und das Feuergefecht der Kompagnie von neuem ausgenommen. Um nach Möglichkeit die gegnerische Feuerüberlegenheit ab- zufchwächen, mußten alle Offiziere und Unteroffiziere sich am Feuer beteiligen; durch ein ruhiges, wohlgezieltes Feuer aus eine Entfernung von 50 bis 70 Meter gelang es auch der Kompagnie allerdings unter schweren Ver­lusten sich zu behaupten. Nach, etwa einstündigem, hef­tigem Feuergefecht nach. Front und Flanken kam vom Detachementsführer der Befehl, die 1. Kompagnie solle auf die ihr entgegengesandte Kompagnie Brockdorff zurück­gehen. Die Kompagnie zog sich dann unter dem Schutze des Feuers der liegenbleibenden Schützen langsam zurück und trat nach ihrer Vereinigung mit der Kompagnie Brock­dorff unter den Befehl des Detachementssührers. Stärke des Gegners, mit dem die 1. Kompagnie allein im Feuer gelegen: 300 bis 350 Mann, zum Teil beritten. Stärke der 1. Kompagnie: 81 Gewehre".

Dies der Gefechtsbericht über das Gefecht, soweit es die 1. Kompagnie allein geführt hat. Ich füge noch hinzu: Als die Kompagnie in der Höhe, wo die Kompagnie Brock­dorff lag, ankam, wurde Front gemacht und das Feuer aus den nachfolgenden Gegner von neuem ausgenommen. Es wurde aber nur wenig mehr gefeuert; das Hauptgefecht war zu Ende. Glücklicherweise befand sich hier in dem sonst überall dichten Dornbusch eine Blöße, Nachdem die Ar­tillerie aus Befehl des Detachementsführers eine zeitlang gewirkt, gingen beide Kompagnien mit aufgepslanztem Seitengewehr zum Sturm vor. Ter Gegner nahm aber den Sturm nicht an und ging zurück. Die Verfolgung wurde etwa sieben Kilometer am Wege fortgesetzt. Danach ging das Detachement mit den ausgefundenen Toten, die von den Herero alle vollständig nackt aus­gezogen und der Kleider und Waffen beraubt waren, auf die Höhe zurück und bezog hier Biwak für die nächste Nacht. Leutnant der Reserve Nörr wurde mit durchschnittener Kehle aufgesunden; einigen Leichen war der Schädel mit dem Kiri einge­schlagen. Die Herero machen nämlich keine Gefangenen, sondern sie lassen den Schützen einige Leute mit Kiris (Keulen) folgen, um den Verwundeten und Gefangenen den Schädel einzuschlagen. Es war für die Kompagnie ver­hängnisvoll, daß das Detachement im Moment des An­griffs weit ausernandergezogen war; die Hauptverluste sind bei dem an sich ja immer sehr schwierigen Rückzugsgefecht nach der Kompagnie Brockdorff hin eingetreten. Leut- na nlt. Hildebrand hat vier Schüsse erhalten^ in den Hut, in die Feldflasche, in den rechten Aermel und in

vermischter.

* Breslau, 20. Mai. Der Stadtkämmerer Stadtrat Welles erschoß sich in seinem Arbeitszimmer im Rathause, lieber das Motiv verlautet nichts. Man nimmt nervöse lieber» reiztheit infolge von Ueberarbeitmtg an.

* Die Kaisertochter und die elsässischen Kinder. Folgende hübsche Geschichte entnehmen wir elsässischen Blättern: Bei dem Kaiserbesuch in Saarbrücken war die Prinzessin Viktoria Luise im Hofzug am Bahnhof in St Johann zurückgeblieben. In der Erwartung, daß das Kaiserpaar seine Tochter bei dem Einzug in die Saarstädte mitnehmen würde, war vorgesehen, daß im Saarbrücker Rathaussaal drei Mädchen aus der Bürgerschaft auch der Kaisertochter einen Blumensttauß überreichen sollten. Als die K a i s e r i n in Saarbrücken davon erfuhr, ordnete sie sofort an, daß die drei Kleinen zur Bahn fahren und dort ihren Blumenstrauß ihrer Tochter überreichen möchten. Die glückstrahlen­den Kinder fuhren in Begleitung des Hofmarschalls der Kaiserin, v. Mirbach, zum Bahnhofe, wo sie den Salonwagen der Prinzessin bestiegen. Eines der Mädchen erzählte später, wie sie dort env pfangen wurden und was sie erlebt haben: Die Prinzessin war gerade beim Abendbrot, ein Ei und trank eine Tasse Kakao. Als sie uns kommen sah, kam sie uns sehr fteundlich entgegen. Wir sahen dabei sehr wohl, daß sie ihr weißes Kleidchen beim Essen mit Eigelb und auch mit Kakao befleckt hatte. Sie nahm

das linke Achselstück; er hat nur an der Achsel eine un­bedeutende Kontusion. Ich bin etwas besser weggekommen und habe nur einen Prell- oder Streifschuß, ebenfalls mit unbedeutender Kontusion über dem rechten Teil des Gesäßes. Mr sind beide bei oer Kompagnie geblieben. Hildebrand trägt einen Verband: ich nicht Schließlich bemerke ich noch, daß gleichzeitig mit dem Angriff auf die Arriöregarde auch ein Angriff auf die Avantgarde (Kompagnie Lieber) er­folgte und auf die Wagen der Bagage, aber diese An­griffe waren weniger ernstlich, wie man schon aus den Verlusten ersehen kann. Die 1. Kompagnie hatte den Haupt­stoß abzuwehren.

Die Verluste betrugen: 1. Kompagnie: Tot 1 Offi­zier, 3 Unteroffiziere, 19 Mann; vermißt, wahrscheinlich tot: 5 Mann: verwundet: 1 Offizier (Hildebrand), 2 Unter­offiziers, 6 Mann. Von den Vermißten find zwei Leichen gefunden, die nach der Stelle, wo sie lagen, zweifellos zur 1. Kompagnie gehörten, aber nicht wiedererkannt wer­den konnten. Kompagnie Lieber: Tot: 2 Mann; verwundet: 1 Mann. Die 1. Kompagnie verfügt jetzt noch, wenn alles ein tritt, über: 5 Unteroffiziere, 1 Spielmann> 48 Mann. Ich bade folgende Vorschläge für Auszeichnungen dem Kom­mando eingereicht: Leutnant Hildebrandt, Feldwebel Den, Vizefeldwebel Kamolz, Unteroffiziere Lungwitz und Fritsche. Vom Gegner wurden im ganzen 4 2 Tote aufgefunden, es ist aber aus den zahlreichen Blutlachen zu schließen, daß die Verluste weit größer waren; durch die ^Verhältnisse, d. h. durch den befohlenen Rückzug auf die Kompagnie Brockdorff, war es ihm möglich, seine Toten und Ver­wundeten fortzuschaffen. Die Herero hatten bereits die Kompagnie umfaßt, ehe sie das Feuer begannen, ohne daß wir die Umfassung int dichten Busch bemerken konnten. Die Mannschaften in der Kompagnie haben in der schwie- rißen Sage, in der sie sich befanden, vollauf chre Schuldig­keit getan. Unteroffizier Fritsche war bei Leutnant Hilde- branot und verließ die Schützenlinie nicht, obwohl er einen schweren Schuß im linken Arm hatte, er feuerte vielmehr mit dem rechten Arm weiter, indem er fein Gewehr auf einen Buschast legte; erst auf ausdrücklichen Befehl von Leutnant Hildebrandt uno mir ging er zurück. In ähnlicher Weise tat sich Unteroffizier Lungwitz (Sachse) hervor: er erhielt einen Schuß in den linken Fuß, trotzdem hielt er als Führer des linken Seitenschutzes tapfer bis zu Ende aus, ebenso wie Leutnant Hildebrandt und Unteroffizier Fritsche den Leuten ein vorzügliches Beispiel von Tapfer­keit ge'bend. Für ynch war es keine leichte Ausgabe, die Leitung der Kompagnie, die in dem gänzlich unübersicht­lichen Gelände zerstreut war, in der Hand zu behalten.

*

Berlin, 20. Mai. Gouverneur Leutwein meldet: Tie Kolonne Zülow war am 19. Mai in Etaneno und begibt sich am 21. Mai nach Palcrmfontein. Major von Eft o r f f folgte gestern dem Feinde von Onjatu auf Enga- rutoau und Omukuatjiwanu.

Nach demMil.-Wvchenbl." ist Leutnant Richard v. R o s e n b e r g (früher im Kaiser Franz-Garde-Gren.-Regt.) am 23. April d. I. im Lazarett Okahandja an feiner bei Onganjira am 9. April d. I. erhaltenen Wunde gestorben.

Hamburg, 20. Mai. Der Truppen-und Pferde­transport für Deutsch-Südwestafrika unter Führung des Generalleutnants v. Throta ist mit den DampfernEleonore Wörmann" undMontevideo" ab» gegangen. Zur Verabschiedung fanden sich ein: Der kommandierende General v. Bock und Polach, Generalleut­nant v. Sluytermann-Langewehde und Generalmajor v. Schönherr.

mit herzlichem Danke ba§ Bukett entgegen, freute sich sehr darüber und, indem sie uns mitSie" ansprach, fragte sie uns dann nach unseren Namen und unterhielt sich mit uns geradeso, als ob wir uns schon lange kennten. Sie war sehr vergnügt, als ihre Eltern zurückkamen. Die Kaiserin war sogleich ebenfalls mit uns sehr lieb, sie sagte:Kinderchen, wenn Ihr nach Berlin kommt, dann bitte Ich aber darum, .daß Ihr uns im Schlosse besucht. Das müßt Ihr mir bestimmt versprechen." Auch die kleine Prinzessin schloß sich dieser Bitte an. Tre Kaiserin sagte dann noch:Ich sehe mir auch einmal des EhreMal an". Der Kaiser drückte uns fest die Hand und als ich wieder fest drückte, legte er lachend noch seine andere Hand darüber. DaS, Kaiserpaar herzte uns zum Schluß und küßte uns, wobei der Kaiser sagte:Nun, liebe Kinder, für das schöne Bukett soll Euch meine Tochter etwas recht Schönes schenken." Als wir schon auf dem Bahnsteig standen, nickten und grüßten uns der Kaiser und die Kaiserin und die Prinzessin noch vielmals zu und winkten uns zum Abschied, bis der Zug fortfuhr.

* Der Springwurmwickler, ein seit einer Reihe von Jahren in Rheinhessen nicht beobachteter Rebenfeind tritt in diesem Jahre wieder auf und richtet in einigen Gemarkungen großen Schaden an.

* Ein tüchtiger Beamter. DieN. Fr. Pr." erzähll eine hübsche Audienz-Anekdote: Auf einer Rundreise kam der Kaiser in eine Stadt Böhmens, wo sich vor Gericht ein Prozeß vorbereitete, der weit über die Gemarkung derselben das allgemeine Interesse erweckte. Unter den Spitzem der Behörden, die vom Kaiser empfangen wurden, befand sich auch der Staatsanwalt des dortigen Gerichtshofes. Der Monarch be­merkte ihm gegenüber:Sie werden ja in diesem Prozeß fungieren; halten Sie die Anllage für genügend begründet?" Majestät", antwortete der Staatsanwalt, durch diese Anfrage geschmeichelt,können beruhigt sein, der Mann wird ver­urteil t." Franz Josef war von dieser uneingeschräntten Vor­aussetzung doch etwas überrascht.

*Wie aus demAusstellungs-TerritoriumSt. Louis gemeldet wird, wurde dott eine deutsche Frau namenÄ Weinzierl verhaftet, welche junge Mädchen zumeist aus, Bayern nach Amerika brachte mit dem Versprechen, ihnen dort Stellen als Kellnerinnen zu verschaffen. Ihre Tätigkeit soll jedoch hauptsächlich unsittlichen Zwecken gedient haben.

Kenchtssaal.

R. S. Leipzig, 19. Mai. (N achdruck verboten!) Der Handelsmann A. Z. von Ortenberg wurde am 10. No­vember v. I. vom Landgericht Gießen wegen Wuchers in Realkonkurrenz mit Betrug zu 11 Monaten Gefängnis sowie zu 1000 Mark Geldstrafe verurteilt, auch wurde auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 5 Jahre erkannt. Z. hausierte an­fangs mit Ellenwaren. Seine Kundschaft bestand ans kleinen Bauern, Dienstboten usw., und es war ausfallend, daß er sogar ausgepfändeten Leuten Kredit einräumte. Er Wußte aber stets* zu seinem Geldc zu kommen und gelangte mit der Zeit zu einigem Vermögen. So kam es, daß er auch in den Aufsichtsrat des Kreditvereins Ortenberg gewählt wurde, wodurch er einen Einblick in die Verhältnisse der Bevölkerung bekam, zumal er mit dem Vereinsrechner auf sehr gutem Fuße stand. Der erste Fall be­trifft eine Taglöhnerin Witwe Triesch von Bernheim, die ein Anwesen im Werte von 1050 Mark besaß. Nach Hingabe ver­schiedener Darlehen betrieb er alsdann die Versteigerung des Väuschens, kaufte es aber vorher der geschäftsungewandten Frau für 901 Mark freihändig ab, um es ihrer 21 jährigen Tochter, die ein Verhältnis mit einem 16 jährigen Knecht hatte, wieder um 1600 Mark zu verkaufen. Außer einem Sparkassenbuch der Tochter über 82 Mark, das ihr für einen Alimentenanspruch angelegt war, wurde nichts gezahlt, worauf er das Anwesen' in einer neuen Versteigerung für 1500 Mark erstand und es halb' darauf für 1650 Mark weiter verkaufte. Der zweite Fall betrifft den Heinrich Knöpf, der eine mit 4000 Mark belastete Hoftaite besaß. Der Angeklagte brachte auch sie nach Hingabe von 'Dar­lehen zur Versteigerung, erstand sie um 3500 Mark und verkaufte sie alsdann um 4500 Mark wieder an die Familie. Aehnlich' verfuhr er mit dem Schmied Kröll Don Eckartsborn. Der erste Richter bezeichnete sein Benehmen als tückische Habgier, da er seine Opfer durch kordiales Wesen zu gewinnen wußte. Seine Revision, vertreten durch Rechtsanwall Katz, stützte sich auf die Rügen formeller und materieller Rechtsverletzung, ins­besondere unzulässiger Beschränkung der Verteidigung durch Ab­lehnung eines Beweisantrages, sowie Verkennung der Erforder­nisse des Gesetzes. Der erste Sttafsenat erkannte auf kosten­pflichtige Verwerfung der Revision des Angeklagten, da Die Ablehnung des Beweisantrages gerechtfertigt sei, und das Urteil auch in materieller Hinsicht einen Rechtsirrtum nicht er­sehen lasse.

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