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19.11.1904 Zweites Blatt
 
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Nr. 273

Zweites Blatt

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Siehrn

inbett.

Erscheint kLglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieGtetzenrr fiamüicnbI3tter*e werden dem ,91nfleiqet viermal wöchenllich beigelegl. Der »hejstschr Landwirt erjchemt monatlich einmal.

RoraNonSdruck und Verlag der Brüh lachen UnwersitätSdruckerei. R. Lange, Greben.

Redaktion, Expedition u. Druckerei: Schulst*. 7. TeU Nr, ÖL Telegr^Adr, i Anzeiger Gietzea.

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Die schwere Artillerie.

R. Berlin, 18. Nov.

D,r Fujftund in I>lIch-SüvwestajriKa.

Die Kriegskosten.

Von kolonialer Seite wird geschrieben:

Ueber die dem Bundesrate zugegangenen KalonialekLtS ist berichtet worden, daß die Gesamtsumme derselben sich auf 91 Millionen Mark beläuft. Dem Vernehmen nach ist diese Zahl richtig, mit eingerechnet darin ist die Forderung für Kiautschou. Da im vorigen Jahre für alle Schutz­gebiete nur 38 Millionen verlangt wurden, so ist mit einem Male eine Erhöhung u nt 5 3 Milli o n e n eingetreteu. Diese fällt fast ganz auf Südwestafrika, dessen Etat sich für 1905 auf Millionen Mark beläuft und bcn vorjährigen it m 4 7 Milli o neu Mark über­schreitet. Ter Nachtragsetat für Südwestafrika, der dem Reichstage nach seiner Eröffnung znge'uen wird, beläuft sich auf nicht ganz 80 Millionen Mark Da außerdem der Reichstag schon im Finhjahr mehrere 9cach- traasetat^ im ungefähren Gesamtbeträge von 7 Millionen bewilligt hat, so haben die Ausstände schon jetzt eine 2ürK-

'DtlrfuMtNlarischcs aus Kessen-

Ans Veranlassung des Antrags der Abgg. Schnitt und igenossen bctrcjfenb Aushebung der Brbckcm neldcr beantragt der 1. Ausschuß, die Regierung M er­suchen eine Ausstellung auszuarbeiten, in der berechnet werde wir die Aushebung der Brückengelder auf dem -Lege der Amortisation zu erreichen fct.

<Tcr> Ausschuß hat sich im großen und ganzen nut dem nr-kekentwurs die staatliche S ch l a ch t v ie h v c r- I ick e r u ti a betreffend, einverstanden erklärt. Er ist aber der Ansicht/ daß die Wersicherungspsiicht zu b e s ch r a n l e n

Ueber den Inhalt der neuen Militär Vorlage bewahrt die Regierung unverbrüchliches Schwergen. Sie deutet nicht einmal an, welche Waffengattung bet der Vermehrung der Präsenz vorzugsweise 'n Frage kommen wird. Wenn dasvielfach nbgestufte" WohlwoNcn des Zentrums, wie es bei der Beratttng der letzten Mtlttär- vorlage zum Ausdruck gebracht wurde, Berücksichtigung findet, dann wird die Kavallerie nicht rn den Vorder- gründ gestellt. Denn die ausschlaggebende PsNttei teilt nicht die Vorliebe hoher Militarkreise fiir die Reiterwasfe und dürfte auch diesmal von der Notwendigkeit der For- mieruug neuer Kavallerieregimenter am wenigsten leicht zu überzeugen sein. Wenn man von der Jnsanteiie ab­sieht, die stets das Gros des Heeres bilden tvird, dann

sei auf die gewerblichen und die Hausschlacht­ungen, bei welchen die Mittel für zu leistende Entschädig­ungen durch einen festen Beitrag für jedes zur Schlachtung kommende Tier beschafft werden. Dagegen kann er, soweit die Vorlage auch die N o t s ch l a ch t u n g e n umfaßt, um deswillen nicht beitreten, weil die Art der Beschaffung von Mitteln für die zu leistende Entschädigung hierfür näm­lich durch die Biehbesitzer auf Grund vorzunehmenden Ans­chlags auf die Rindviehbestände nicht der Billigkeit ent- preche. Notschlachtungen seien meist die Folgen mangel­hafter, schädlicher, leichtsinniger Pflege und Fütterung der Tiere. Der Wiehhalter, welcher sein Vieh sorgfältig pflegt, füttert, für gesunde Stallung, gute Streu sorgtt, deshalb Notschlachtungen weniger oder gar nicht vorzunehmen haben wird, könne zur Beisteuer für Deckung der Schäden leicht­inniger, gewissenloser Viehhalter unmöglich herangezogen werden. Aus diesem Grunde, sowie mit Rücksicht auf die nicht leicht äiuszuführende und recht kostspielige Kontrolle der Nindviehbestände hält es der Ausschuß für rätlich, dieses Gesek auf Notschlachtungen, wie vorgesehen, vorerst nicht auszudehnen, vielmehr erst die Wirkung und den Erfolg desselben, wenn auch nur auf gewerbliche und Hausschlacht­ungen ausgedehnt, abzuwarten, und zwar das umsomehr, als die Mittel der zu leistenden Entschädigungen nur einzig rnd allein von den Besitzern der zur Schlachtung kommen­den Tiere aufzubringen sind.

Dem Entwurf eines Gesetzes, die Umwandlungund Ablösung der Streilberechtigungen in frem­den Waldungen, brachte der Ausschuß die erheblichsten Bedenken entgegen. In Erwägung jedoch, daß nach den dem Ausschuß gewordenen Mitteilungen die Umarbeitung der Verwaltungsgesetze so weit vorgeschritten ist, daß sehr bald für die Stände Gelegenheit geboten sein wird, in eine grundsätzliche Prüfung der Frage der Ab­grenzung der Kompetenzen von Gerichten und Verwalt ungsin st an <z en einzutreten, entschloß sich der Ausschuß, diese Bedenken zurücktreten zu lassen. Hier­nach beantragt die Mehrheit des Ausschusses, dem Artikel 1 des Entwurfs folgende Fassung zu geben:Eine Streu­berechtigung, mit der ein Waldgruudstück belastet ist, unter­liegt der Ablösung nach dem Gesetze, die Umwandlung und Ablösung von Reallasten und Dienstbarkeiten betr. vom 24. Juli 1899 mit der Maßgabe, daß die Ablösungssumme in allen Fällen in dem 29fachen Betrage des einjährigen Brutto-Geldertrages des abzulösenden Rechtes zu bestehen hat. Tie besonderen Vorschriften des genannten Gesetzes hin­sichtlich der Ablösungen der Weideberechkigungen finden auf die Ablösung der Streuberechtigungen entsprechende Anwendung." Auch der 2. Artikel soll nach dem Wunsche der Mehrheit des Ausschusses eine andere Fassung er­halten. Die Minderheit des Ausschusses lLlbg. Dr. David) beantragt daa-'a^n Mr "'bl"bnuna des Gesekes.

Klüitische Tagesschau.

Lippe.

In der lippcschen Thronsolgejrage sand am Freitag unter dem Vorsitz des Reichskanzlers eine Sitzung der vereinigten Bundesrats-Ausschüsse für Justizwesen und Verfassung und eine Plenar­sitzung des Bundesrates statt. Dem Anträge Preußens gemäß beschloß der Bundesrat einstimmig, sich nut der Erledigung des zwischen Schaumburg-Lippe und Ltppe schwebenden Thronstreites durch reich sgertchtltchen Schiedsspruch einverstanden zu erklären. 2,-as Schiedsgericht soll nach dem Schiedsverttage darüber ent- scheiden, ob und in welcher Reihenfolge nach dem Tode des jetzigen Fürsten die der Linie Biest er seid angehö­rigen Mitglieder deö Fürstlich livpeschen Gesantthauses zur Regiernngsnachfolge in dem Fürstentum Lippe berufen fern werben Auch mit der in bem Schiebsvertrage enthaltenen Vereinbarung, daß, wenn vor Erlaß des Schiedsspruches der jetzige Fürst abscheiden sollte, die derzertrge Regent- schast ortbestehen solle, unbeschadet der Lestimmnngen des lippeschen Versassungsrechles, erklärte sich der Bundes­rat einverstanden. Der R e i ch s k an z ^er b e au f tr a g te den Präsidenten des Reichsgerrchts, unverwett dahin Anordnung zu treffen, daß das Schtedsgerrcht sich konstituier e, und daß das schiedsgerichtliche Bcr- abren gemäß den Bestimmungen des Schiedsvertrayes em- geleitet werde Auf Grund dieses Verfahrens wird der Schiedsspruch des Reichsgerichtes ergehen.

Der Kaiser, der gleich nach der Bundesratssrtzung den Besuch des Grafen Bülow erhielt, befahl, auf Vor­trag des Reichskantters, nachdem der Bundesrat durch seinen Beschluß die Rechtslage klärte die Vereidigung der lippesche« Truppen. Er teilte das dem Gras- Regenten durch folgendes Telegramm mit:

Nachdem zwischen den Regierungen von Schaumburg- Lippe und Lippe ein Schiedsvertrag vereinbart wurde, daraufhin der Bundesrat durch seinen heutigen Beschluß die Rechtslage geklärt hat, habe ich die Vereidigung der Truppen des Fürstentums auf Ihre, des Regenten Person befohlen und setze Sie davon hiermit in Kenntnis.

Die Vereidigung des lippeschen Bataillons in Detmold soll bereits heute in Gegenwart des Grafregenten statt-

besteht einige Geneigtheit auch bei den links gerichteten! Parteien für Bewilligungen zu Gunsten der Artillerie und der technischen Truppen. Es ist beispielsweise anzunehmen, daß Neuforderungen für die Fußartillerie in vollem Umfange genehmigt werden, und daß solche For­derungen in ziemlich weitgehendem Umfange auch erfolgens Tenn ebenso wie die Erkenntnis von, »der Bebeutrmg gerade dieser Waffe mehr und mehr wächst, ebenso liegen Erfahr­ungen über deren Wirkung im Felde vor, an denen dis Heeresverwaltung nicht vorübergehen kann. Die außer­ordentlichen Leistungen der HauLitzbakterie des deutschen; Tetachements im chinesischen Feldzug lenkten die alt gemeine Aufmerksamkeit auf den Gefechtswert der schweren Artillerie^ und für deren Beurteiulng als Belagerungswaffe bieteh wiederum der russisch-japanische Krieg das reichlichste Mev- terial. Von militärischer Seite wird soeben darauf hin­gewiesen, dwß die Bespannungsabteilungen der 16 Fuß? artillerie-Regimenter des deutschen Heeres nicht entfernt ausreichen. Hier dürste also wohl zunächst die Nenfor- derung einsetzen. Im übrigen bleibe nicht unerwähnt, daß der komplizierte Dienst bei der schweren Artillerie eine; gewisse Intelligenz der Mannschaften voraussetzt, was beij der Aushebung natürlich in Betracht gezogen wird.

Die Gegenleistung Noosevests.

-tt- Berlin, 18. Nov.

Die Enthüllung des Denkmals Friedrichs des Großen in Washington ist die Quittung des repu­blikanischen Kabinetts über die von den Deutschen beims Wahlfeldzug geleistete Hilfe. Es wird nun abzuwartenl sein, ob Präsident Roosevelt sich geneigt zeigt auch zur Unterstützung und tatkräftigen Förderung der auf den Ab­schluß eines deutsch-amerikanischen Handelsvertrags gerichteten Bestrebungen. Vorbesprechungen dieserhalb sollen in den letzten Jahren zwischen Berlin und Washüv- ton wiederholt stattgefunden haben. In Fachblättern war sogar zu lesen, daß ein hoher amerikanischer Beamter ver­sichert habe, Deutschland sei der Union als Absatzgebiets ebenso notwendig, wie letztere dem ersteren. Allerdings! dürfe Deutschland eine Herabsetzung der amerikanischen Zoll­sätze nicht erwarten, wohl aber Vorzugszölle in Ge- talt von Zollnachlässen. Nun, die Hauptsache ist, daß auf eben Fall eine Vorzugsbehandlung gewährt und dadurch ein wirkliches handelspolitisches Gegenseitigkeitsverhältnis! hergestellt wird. Seit Jahr und Tag genießt die Union deutscherseits die Meistbegünstigung, ohne eine Gegen­leistung zu bieten. Hier hat Präsident Roosevelt Gelegen? heit zu einem Akt ausgleichender Gerechtigkeit.

Kritik an Schwurgerichten.

Die Fälle richterlicher und staatsanwaltlicher Kritik an den Schwurgerichten mehren sich. Seitdem in dem Berliner Prozeß Kwiiecki ein Vertreter der Anklagebehörde erklärt hat, das Todesurteil sei den Schwurgerichten gesprochen, sind Räsonnements über diese Gerichte in Aufnahme gekommen. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen der Präsident des Schwurgerichts am Schluß der Tagung den Wert der Ein­richtung anerkannte und hervorhob, daß die Sprüche der Ge­schworenen sich durchweg im Einklang befunden hätten mit der Ueberzeugung der Richter. Im allgemeinen genießen die Schwurgerichte geringe Sympathieen in den Kreisen der Richter. Die Verteidiger hingegen plaidieren gern vor Schwur­gerichten. Bei Gelegenheit der Strafprozeßreform sind Be­strebungen aufgetreten, statt der Geschworenengerichte große Schöffengerichte einzuführen und dadurch gelehrte Richter an der Entscheidung der Schuldfrage mitwirken zu lassen. Diese Entwicklung ob nach der guten oder nach der weniger wünschenswerten Seite hin, sei für jetzt dahin­gestellt scheint der Schwurgerichtspräsident in Eleve vor- weggenommen zu haben, indem er einen von den Ge­schworenen gefällten Freispruch anderen Tags in öffentlicher Sitzung als Fehlspruch bezeichnete. Das Ur­teil sei nicht angetan, das auf absterbendem Aste sich be­findende Ansehen der Schwurgerichte zu heben. Dieser Kritik an einem, beiläufig einstimmig erfolgten, Spruch der Ge­schworenen fügte dieser Richter dieErwartung" hinzu: es möchten wenigstens für den Rest der Tagung Urteile gefällt werden, die mit der Ansicht des Gerichtes in Uebereinstimmung ssich befinden. Die Geschworenen haben darauf sowohl mit einer Beschwerdeeingabe an den preußischen Justizminister wie mit einer Zuschrift an den Vorsitzenden geantwortet. Ein Geschworener, der seine Entscheidung nach den Stimmungen und Ansichten einrichtete, die er am Richtertisch wahrge­nommen, würde allerdings seine Pflicht der Unbefangenheit oerletzen. Während der Tagung durfte der Präsident die er­wähnte Ermahnung nicht an die Geschworenen richten. Auf der anderen Seite führen Angriffe aus das Schwurgericht, zumal wenn sie von Juristen herrühren, gerade dazu, daS Vertrauen im Volk zu diesem Glicht zu bestärken.

154. Jahrgang Samstag 19. November 1904

Gießener Anzeiger

ZUM Gedächtnis der Toten.

Das alte Kirchenjahr steht an seinem Ende, ein neues mit verheißungsvollem Advent will bei uns einziehen; der letzte Sonntag nach Trinitatis ist morgen, das Fest zum Ge­dächtnis der Toten.Es funkelt und es blüht auf jedem Grabe, ein Tag im Jahre ist den Toten frei" singt Hermann v. Gilm. Die meisten wohl widmen ihren Entschlafenen mehr als einen Tag de§ Gedenkens im Jahre. Wir ge- denren der Tage, an denen teure Tote, umstrahlt vom hellsten Freudenschein des Lebens, vor uns standen, an denen wir diesen oder jenen, den wir und mit tuns Tausende besonders verehrten und liebten wegen seiner geistigen Grüße, dem wir unser ganzes inneres Sein verdanken, mit denen wir Stunden ihres größten Ruhmes und eindrucksvollsten Erfolges zu teilen beglückt waren, und die im Laufe dieses Jahres der unerbittliche Tod von uns abberief, wie die kleinsten unter uns, als ob kein Unterschied bestünde zwischen klein und groß, bedeutend und unbedeutend; der Tage, an denen wir mit ihnen gemeinsam Glück und Leid geteilt, des Tages, an dem wir alljährlich ihren Eintritt ins Leben gefeiert haben, und des Tages, an dem sie uns das schwerste Leid angetan haben mit ihrem Scheiden von uns auf immer. Die christliche Kirche weiht den Abgeschiedenen einen Tag im Spätherbst, wenn das große Lied vom Ver­gehen und Sterben in der Natur um uns allenthalben klingt, wenn die Blatter, statt in köstlichem Grün an den Bäumen uns lieblich entgegenzuwinken, aus Hügeln zusammengescharrt am Boden liegen, vergilbt und ver­dorrt; die katholische Kirche feiert als Totentag den Tag nach dem Fest, das allen Heiligen gilt, den zweiten des Novembermonats, die evangelische den letzten Sonntag des Kirchenjahres, jede nach ihrer Wesensart. In Gegenden, wo das katholische Bekenntnis vorherrscht, schließen sich seinen Bräuchen wohl °auch die Evangelischen an. Einmütig in frommem Begängnis mit den Mitchristen richten sie die Graber ihrer Lieben zum Fest Allerseelen her, schmücken sie mit frischen Blumen und hoffnungsvollen Gewinden und ent­zünden am Vorabend zierliche Lämpchen darauf, und wer in den Landen südlich vom Main, in Westfalen oder am Rhein am Abend des Tages Allerheiligen von Bergeshöhen niederblickt, der gewahrt ringsum in den Tälern und an Berg- hängen rot leuchtende Flecken, wie Heerlager mit funkelnden Wachtfeuern. Das sind die Kirchhöfe, wo auf den Ruheplätzen der Toten treues Gedenken die Allerseelenlämpchen angezündet hat, um den Toten durch die Nacht zu ihrem Tage zu lenkten.

Bei uns, wo das evangelische Bekenntnis mit seinem weniger sinnensälligen Außenleben vorherrscht, findet die hegende Liebe ihr Genügen im Bekränzen der Stätten, an denen die letzte Daseinsspur teurer Verstorbener im Schooß der Allmuiter Erde entschwunden ist und in feeleninnerer Bereinigung mit ihnen, die auch auf Erden fortleben in der Liebe und im Gedächtnis derer, denen sie Liebe, denen sie ihr Bestes gegeben haben.

Nichtsdestoweniger gewinnt die Totenfeier am letzten Sonntag nach Trinitatis auch bei uns ein großartiges äußeres Ansehen. Zu Hrmderten wallfahrten die Lebenden nach den Gottesäckern, eine angemessene Fülle von Kränzen und Bluuiengebindeu breitet sich, eine lebende, duftende, feierlich farbendurchwirkte Decke, wie sie keiner Stickerin kunstgeübte Hand zii bilden vermag, über die gesamten Ruhestätten der Toten; und zu des Armen Grabhügel, den nur fahles Laiib deckt ober ein anspruchsloser Blechkranz schmückt, strömt der Diist, schimmern die sanften Farben der Kränze herüber, mit denen eine reichere Mittel gewohnte Hand das Nachbargrab geschmückt hat. Kein neidiges Erwehren, kein üppiges Her­vortun wird hier am Tag der Toten geübt, denn ein dunkler Erdenschoß umschließt sie alle, ein Schmerz umhüllt ihre Hinterbliebenen. Und sie, die ihrer Entschlafeueii Ruhe­stätten mit dem Bahrtuch von Blumen und Grün über­deckt haben, sammeln sich im Gotteshause in dunklen Schaaren um die Geistlichen, um des Trostes, der den Worten dor Gottesdiener entquillt, teilhaftig Zii werden, um in Gemeinschaft voll heiliger Andacht des all- gewaltigen, über Raum und Zeit, über die Planeten uiu Sonnensysteme sieghaft herrschenden unendlichen Lebens inne zu werden, das die Erdenpllger ilnd die Verklärten, ll Wesen und Wesenskeime aller Welten umschließt, und m dem der Tod nur einen kleinen Entwickelungssaktor ct cn < . Irgendwo hat wohl jeder ein Grab, an dem er emma trauernd unb gebeugt gestanden hat, irgendwo W wo z n jedem Seelenleben ein Kreuz aufgerichtet, wo eine cvliorben Hoffnung, ein verratener Glaube, ein zerbrochenes GUM iw sanken, wo an den Trümmern dessen, was Wille und Wunsc) kühn erbaut hatten, das Herz stille stand, während Locty av Leben fein eisernes Vorwärts gebot. Wie die Gartenhange des Glückes hegen wir auch diese Gräber und halten an ihnen stille, tiefe Einkehr, wenn unterm gefallenen Herbstlaub der Frost dahinkriecht und der Tag da ist, von dem der Dichter singt:Ein Tag im Jahre ist den Toten frei komm' an mein Herz, daß ich dich wieder habe, wie cm|i im Mai." ................ .......