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18.7.1904 Erstes Blatt
 
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Nr. 166 rl<betnt «ä-ttch aubet Sonntags.

Dem ©»ebener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Kelfischen Landwirt die Siebener Familien« Hütter viermal in bet Woche beigelegt.

Kotationsbrnck a. Ver­lag bei Brüh l'scheu Univert.-Buch-u. Stein- brudereL 9t Bange, Redaktion, «pwbttlae und Druckerei:

Erstes Blatt. 154. Jahrgang

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Montag 18. Juli 1904

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monatlich7L Pi^ viertel» jährlich ML. 8.20; burch Avhole- il Zweigstellen monatlich 65 M.; durch biePostM.r.-vierrä- jahrl. ausschk. Bestell-. Annahme von Anzeige» für die Tagesnummer bi» vormittag» 10 Uhr.

ßetlenvret»: lokal 12$U auswärts 80 Psg.

verantwortlich Khr den poltt und aUgem.

Lt ... Teil P ffiitttoi für H 1Z AM »Stadt und 2anb* und IvJjVIl

__zeigenteit: tzanS Beck.

Ureisblatt für -en Kreis Gießen.

__ Gießener Anzeiger.

Nr. SS 16. Juli 1904

BauPolizeiordnung

für die Stadt Sich.

Nach Anhörung des Gcmeinderats und der Großherzog- lichen Bürgermeisterei wird mit Zustiinmung des Kreis- Ausschusses und Genehmigung Großherzoglichen Mniste- riums des Innern vom 5. Julr 1904 zu Nr. M. d. I. 21289 folgende Baupolizeiordnung erlassen.

8 1.

Zu Artikel 30 der Allgemeinen Bauordnung.

Bei Aufführung von Gebäuden an öffentlichen Straßen und Plätzen wird ein Vorspringen vor die Straßenflucht­linie gestattet:

g. Für Fundamente und Sockel bis zu 20 Zentimeter und bei Straßen unter 10 Meter Breite bis zu 15 Zentimeter; für Verzierungen, Stockgesimse, Ver­dachungen und Fenstergewände in einer Höhe von über 2y3 Meter bis zu 35 Zentimeter.

b. Balkons und Wetterdächer sind nur in Sttaßen von mindestens 10 Meter Brette und zivar nur dann gestattet, wenn sie mit der Unterkante mindestens 3 Meter über der Sttaße liegen und nicht mehr wie 1,50 Meter über die Baufluchtlinie vorsprinaen. Dieselben müssen um das Doppelte ihres Vor­sprungs von der Nachbargrenze entfernt bleiben.

c. Das Anbringen von Firmenschildern senkrecht zur Sttaßensluchtlnie ist verboten, dagegen können die­selben parallel zur Sttaßenfluchtlinie angebracht werden. Ihre Ausladung darf jedoch nicht mehr alS 0,30 Vketer betragen und die Unterkante muß min­destens 2,50 Meter über der Straßen fläche liegen, falls das Schild über die Gebäudeflucht vorspringt.

d. Waren- und Blumenkasten, welche über die Sttaßen- flucht hinausragen, bedürfen der polizeilichen Ge­nehmigung, die jeweils nur auf Widerruf erteilt wird. Das Anbringen von Haken und ähnlichen Vor­richtungen zum Aufhängen von Waren ist innerhalb der Sttaßenfluchtlinie nicht gestattet.

§ 2.

Kellerfensterläden an der Straßenfront dürfen nicht nach der Seite aufschlagend angebracht werden. Fuß- abkratzer in der Sttaßcnliuie müssen in die Trittstufen der Treppen oder in den Fußsteig so eingelassen werden, daß sie mit diesem in eine Ebene zu liegen kommen.

Nach der Straße aufschlagende Fenster und Läden dürfen nur in einer Höhe von mindestens 2,30 Meter Über dem Fußsteig angebracht werden.

8 3.

Die Großherzogliche Bürgermeisterei kann anordnen, daß vorhandene Anlagen der in § la und b und § 2 angeführten Art, sowie vorhandene Miststätten, Treppen, Abweiser, Tore, Türen und Kellereiugäuge mit Falltüren, welche nach der Straße aufgehen, oder über die Straßen- luchtlinie vorspringen, innerhalb eines Jahres von er* olgter Aufforderung an gerechnet, entfernt oder vor- chriftsmäßtg umgeandert werden müssen. Diese Frist änn ausnahmsweise in Berücksichtigung besonderer Ver­hältnisse, welche deren Einhaltung als nicht möglich oder mit zu großen Härten verbunden erscheinen lassem durch die Großherzogliche Bürgermeisterei verlängert werden.

Anlagen der inj ß 1 c und d angeführten Art müsset innerhalb 6 Monaten von erfolgter Aufforderung an ent­fernt oder vorschriftsmäßig umgeändert werden. Dies« Aufforderung soll 'sofort nach Inkrafttreten der Bau­polizeiordnung ergehen.

8 4.

Zu Artikel 82 der Allgemeinen Bauordnung.

Alle Gebäude, die ihre Traufe nach den Hauptstraßen haben (Ober- und Unterstadt, Lausiacher-, Butzbacher^

Gießener- und Bahnhofsttaße, sowie Braugasse und alle neu anzulegenden Sttaßen) müssen zur Ableitung des Wassers von Dächern, Balkonen, Schutzdächern usw. mit Dachrinnen (Kandeln) und Abfallrohren versehen sein, welche letztere bis an die Sttaßenoberfläche zu reichen haben.

Wird für eine Sttaße ein Entwässerungskanal seitens der Stadt ausgeführt, oder werden alte bestehende Kanäle umgebaut, so ist der Besitzer jeder an dieser Straße ge­legenen Hofraite, deren Entwässerung nach dem Kanal technisch ausführbar ist, verpflichtet, die Abwässer der Hof­raite in den Kanal einzuführen.

Der Anschluß wird durch die Stadt von dem Kanal bis an die Eigentumsgrenze des Grundstücks ausgeführt. Für jeden Ausschluß sind 20 Mark an die Stadtkasse zu entrichten.

Feste Stoffe, wie Küchenabfätle, Schütt, Kehricht und dergleichen, menschliche und tterische Tlbgangsstoffe dürfen in die Straßenkanäle nicht eingeführt werden.

8 5.

Zu Arttkel 35 der Allgemeinen Bauordnung.

Winkel oder Reule, welche auf die Sttaße mündeü, müssen gegen diese durch eine Mauer oder verschließbare,' Tür auf eine Höhe von mindestens 2 Meter verdeckt sein. Da. wo dermalen noch die Einrichtung besteht, daß Aborte und Pissoire in solche Winkel ihren Msfluß haben, ist die Leitung der Fäkalien mittelst geschlossener und möglichst senkrecht stehender Abfallrohre auS dauerhaftem und un­durchlässigem Material in gleichfalls undurchlässige und aut schließende Behälter, welche in den Winkeln aufzu­stellen oder anzulegen sind, innerhalb eine- Jahres aus- zu führen.

8 6.

Zu Artikel 34 und 36 der Allgemeinen Bauordnung.

Vorhandene Abortgruben müssen innerhalb einer Frist von drei Jahren, sofern dieS nickt bereits geschehen, in allen Teilen zementtert und wasserdicht heraesteilt werden; bei völlig durchjauchtem Mauerwerk ist eme innere Be­kleidung mit einer 1/2 Stein starken Backstein wand her- zusbellen und hierauf der wasserdichte Zementverputz auf- zuttagen.

8 7.

Zu Artikel 39 der Allgemeinen Bauordnung.

Vorgärten sind mit nicht mißständigen Einfriedigungen aus Holz, Eisen oder Mauerwerk abzuschließen, die oder deren Sockel in die Sttaßenfluchtltnie einzurücken sind. Eiserne Gitterabschlüsse snd aus einem bis zu 0,75 Meter hohen massiven Sockel zu errichten. Scheidemauern und nicht durchbrochene Wände im Vorgartenland dürfen die Höhe von 1,50 Meter nicht übersteigen.

8 6.

Zu Arttkel 57 der Allgemeinen Bauordnung.

Schieferdächer steiler als 1/* und Ziegeldächer steiler als Vs der überdachten Gebäudettefen, find entlang der Sttaße mit Schneeschutzvorrichttlngen zu versehen.

8 9.

Zu Artikel 65 der Allgemeinen Bauordnung.

Einfriedigungen bedürfen der baupolizeilichen nehmigung, zu welchem Zivecke die Pläne in doppelter AuH- ferttgung vorzulegen sind.

8 10.

Diese BauPolizeiordnung tritt mit dem Tag ihrer Bey« kündtgung im KveiSblatt in Kraft.

Gießen, den 9. Juli 1904. ; ,

Großherzogliches Kreis amt Gießest.

I. V. Haberkorn.

zwei japanische Kompagnien den Pchanlin- paß. Nach Aussagen von Kundschaftern steheit am Da- paß gegen dreitausend Japaner und bei Wand- sickpudsa gegen viertausend Mann japanischer Infanterie. Der Feind fährt fort, die Pässe zwischen dem Fenschuiliu und dem Modulinpaß zu be­festigen Den Sigoulinpaß hält eine Abteilung der japanischen Vorhut besetzt.

Nintschwang.

Tientsin, 17. Juli. (Reuter.) Der hiesige ruffifdyc Agent erklärt. Nintschwang sei van d e n I a P a n e r n n 0 ch n r ch t belebt. Die Russen beherrschten den Hasen nach wie vor.

Niutschwana, 16. Juli. (Reuter.) Die in dem Feld­züge eingetretene Pause dauert fort. Es sind keine w^teren klewegungen der Japaner gem ldet.

Bei Kaitfchou.

Petersburg, 17. Juli. Ein Telegramm des Generals Ssatltarow an den Generalslab vom 16. Juli besagt: Anläßlich

-Perlonalten, S. K. H. der Großherzog haben den Bureauasststenten in der Hcss.-Preuß. Eisenbahngemem- schaft Karl Henke zu Mainz auf sein Nachsuchen in den Ruhestand oerseht. Das Ehrenzeichen für Mitglieder frei- wtNtger Feuerwehren wurde verliehen den Mitgliedern der freiivilligen Feuenvehr zu Homberg a. d. Ohm Theodor Löchel, Heinrich Seitz I., Heinrich Gand V., Lorenz Helm, Georg GrooS und Wilhelm Strauch.

- Die Hitze erreichte gestern den höchsten Grad und betnig im Schatten 28 « R., in der Sonne 42 0 R. Trotzdem blieb man im allgemeinen nicht zu Hause sitzen und die Eisenbahn wurde ziemlich viel benutzt. Z. B. in Bad-Nauheim waren gestern wieder viel Gießener Damen und Herren.

0 Neuer Roman in den Familienblättern. Heute beginnt in den ',vamilienblättern ein netter großer Roman: ,(Bm angenehme« Erbe« von Victor von SRcißnci.

^er Roman diesmal, und wir hoffen, da : Ende intereffant und feffelnd erzählt. ' eine recht willkommene Lektüre z« :n ertrunken ist gestern nachmittag -hn hier ein durchreisender Handwerks- Gehilfe Karl Zeitzmann aus Straßburg, jetzt nicht geländet werden.

otivbeamtenverein Gießen hielt -1 im Haardwäldchen ab, bei einer sehr r Mitglieder und Freunde beS Verein? Bei den Klängen der Feuerwehrkapelle ttefflich. Rackdem der 1. Vorsitzende ernige Ansprache mit darauffolgende« itte und die Nationalhymne stehend ge* ab eS für die über 100 Kinder Bretzeln, ließ man aufsteigen. Das FesteStteiben unkelheit hinein, worauf ein stattlicher ranttitt der Musik sich nach der Stadt ntia* unternahm gestern nachmittag, r stark, einen Ausflug nach Bad- <er in Wieseck. Gestern abend «Kh als in Wieseck em HauS nieder, nämlich )ch. Kreiling in der Jungfernsttaße. Es die Weiterverbrettung des Feuers zu und Spezereihändler Kirchner hatte .ße Vorrätt an Holz, Kohlen, Oel re. dem Feuer gefahrdrohend waren. Die wurde allein mit dem Brand fertig. ? ist unbekannt.

t, 17. Juli. Dienstag den 19. JuÜ, aS auf der Terraffe Konzert der Kur- Uhr Theatervorstellung: Gastspiel der dn Miß Mildred de Grey. Dazu: md ^Militärftomm.«

di. Schon seit längerer Zeit bemerftt of bedeutende Eisenbahndieb- ßer Frechheit ausgeführt wurden. Die )en waren aufgebrochen, die Kisten und Wagen dann wieder geschloffen worden, der verdoppelten Wachsamkeit, einen Tat zu erwischen, der nach einem kurz« umfassendes Geständnis ablegtt, sondern vierzig weiteren Sisenbahn- Ae sämtlich ebenfalls im Güterbahnhos )aben sollen. Dabei kam auch heraus, voll von dem gestohlenen Wein m md auch mit nach HauS genommen 1 der Beschuldigten förderten die HauS- Material zu Tage. Trotzdem ist von nd genommen worden, da kein Flucht- n befürchtet jedoch, daß die Angelegen- Ausdehnung, als sie schon hat, <m- QbL)

Juli. Wie die ,Heff. LandeSztg.« .bsicht, im Biegenviertel für unser bald Stadttheater ein besonderes .u errichten. Zunächst handelt eS ^ntiefondS von einer gereiften Höhe zu Beitrage zu diesem Fonds wurden be* wohnern gezeichnet.

ilnngen au? Hessen und den ,n Ockstadt erhängte sich die bejahtte ihrer Wohnung. Bei Ossenheim in der Wetter; der eine geriet m eine suchte ihn zu retten, kam jedoch eben- Dem Müller Dietz au« Fauerbach ttten. DaS Schloß Schönau zu cn'ihmte .TrompeterschloßE, da« durch >er eine seltene Popularität erlangt hat, 1 der Prinzessin zu Isenburg- 'futt a. M., konmtt mn 27. August ntlidßen Versteigerung. Bei der igenß am. Bahnhof Ehringshausen mn eine Postkutsche. In Bingen übergroßen Hitze im Binger Wald, in - h Rheinstein, ein großer Waldbrand. Ein

großes Stück des Waldes ist abgebrannt. Die LöschungS- arbcrten ronren ungemein schwiettg, da sich der Wald aus emem Berge befindet und für die Feuerwehr schwer crrerch- bar stt. In Alzey starb ein 18jLhngcr Knabe, welcher unreife« Obst gegessen und hierauf Wasser getrunken hatte, unter schrecklichen Schmerzen.____

ZzHresstk des <Hu1t,mpler-Hrt»tn» und

2. Z>kUlscht Zök,N,Nt,IllLA.

Altona. 16 Juli

, stust alle alkolwlgeünettschen Verein,Zungen naben heb in Mntn Tagen in 911 tona ihr ^tcllbirt^tn Pc, (^nttnnrtn (I- G T ) der Alkodiüqcanerbunb, bie verickebenen nach rufen getilicNrlen Ab .inenzverv >nbc 'owie fr, >Vr*

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