Ausgabe 
18.5.1904 Zweites Blatt
 
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Sam voi im Gcmcindeha teiligten unter den mit Einwendungen sind schriftlich ab, Mengröße (minbt Friedberg Der Großhei (gez.

früh in Begleitung des Oberpräsidenten v. Windheim und des Regierungspräsidenten v. Hengstenberg, von Wiesbaden kommend hier ein, fahren auf die Saal bürg, wo ein kleines Frühstück eingenommen wird, und befahren von dorten die Gordon-B en nett-Renn st recke.

Wiesbaden, 17. Mai. Das Institut Colonial International begann heute seine Tagung in Wiesbaden unter dem Vorsitz des Herzogs Johann Albrecht zu Mecklenburg. Vizepräsidenten des Instituts sind der frühere holländische Finanzminister Dr. Pierson und Konsul Vohsen-Berlin. Kolonialdirektor Dr. Stübel und Dr. S ie b el im Namen der Wiesbadener Abteilung der Deutschen Kolonialgesellschast begrüßten die Erschienenen. Der General­sekretär des Instituts, der frühere Generalgouverneur des Kongostaates, Janssen, gab einen Bericht über die bis­herigen wissenschaftlichen Arbeiten des Instituts seit zehn Jahren. Es wurde beschlossen, als neue Publikation eine Sammlung der Materialien über die Formen und die Organi­sation der kolonialen Gesetzgebung in den verschiedenen Staaten zu veranstalten. Die Bearbeitung übernahm für Frankreich Chailley-Bert, für England Sir Hubert Jerningham, für .Deutschland Admiralitätsrat Profesior Köbner, für Holland van Deventer. Chailley-Bert sprach hierauf über die 'beste Methode der Gesetzgebung für Kolonien. Die sehr angeregte Debatte behandelte namentlich. die Rolle, die den alten Stammesrechten der Eingeborenen vorbehalten werden müsie, und ferner die Frage, wie weit Gesetze in den Kolonien selbst oder im Mutter- lande gemacht werden müffen.

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kleiner Teil seiner Straftaten nachgewiesen werden. Es handle sich hier um einen schweren Diebstahl, der darin zu erblicken sei, daß S. aus einem

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Restaurant Felsenkeller, Weilburg a. Lahn,

in der Nähe des Bahnhofs.

Schönster Ausflugsort für Gesellschaften und Vereine. Schöner, schattiger Garten, gedeckte Halle, Saal mit Klavier. Zu gefl. Besuch ladet ergebenst ein Schaber:

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vermischter.

* Italienisches Gespräch. Fremder:Auf wel­cher Straße komme ich von hier aus wohl am schnellsten nach der Schweiz oder nach Frankreich?" Einheimischer:O, Signore, da gehen Sie nur immer dem Nasi nach!"

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schaffen machte. Seitz fchritt ein, indem er den Schlafenden weckte und ihn fragte, ob ihm etwas fehle. Ter schlaftrunkene Mann erklärte zuerst, er vermisse nichts, bemerkte aber dann das Fehlen seiner Uhr und Kette, die sich in der Hosentasche des Mannes wiederfand, wohin nach Aussage der Zeugen, der Angellagte einen Griff getan hatte, ohne Frage, um das Portemonnaie zu erlangen. Schutzmann Seitz schilderte, wie der Bestohlene in voller Wut auf den Dieb eingedrungen sei und daß er seine Not gehabt habe, den S. vor der Wut des Bestohlenen zu schützen. Diese Situation habe der Angellagte ausgenutzt, um aus dem Wartesaal zu entkommen. Schutzmann Seitz sowohl wie auch der als Zeuge gehörte Kellner erklären übereinstimmend, daß der Taschendieb in jener Nacht der Postbote S., der ihnen persönlich bekannt sei, gewesen ist. Dieser bestreitet dies, er meint, es könne sein Bruder gewesen sein, der ihm ähnlich sehe, oder auch ein anderer, er habe viele Doppelgänger. Staatsanwalt Neuß, der die Anklage vertritt, erklärt, daß ber Angeklagte, obwohl nicht vorbestraft, doch die ganze Strenge des Gesetzes verdiene. Er habe, dies sei außer Zweifel, die Post längere Zeit hindurch bestohlen; es förnie1 ihm jedoch nur ein

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handele es sich aber noch um drei einfache Diebstähle, und in dem Fall mit den 15 Zigarren um Mundraub. In allen diesen Fällen aber hat der Angellagte als Postbeamter gehandelt, er hat der Post anvertraute Pakete in anderer, als in den vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen geöffnet und beraubt. Wegen der Affäre im Wartesaal am Bahnhof falle dem Angeklagten noch ein einfacher Diebstahl zur Last. Mildernde Umstände seien, wie der Fall liege, hier nicht am Platze und es sei auf eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren und Verlust der bürgerlichen Ehren­rechte auf die Tauer vom 5 Jahren zu erkennen. Der Gerichtshof verkannte keines Falles die Schwere der Tat. Der Vorsitzende erllärte jedoch, daß sich die Kammer nicht entschließen konnte, den noch jungen Angeklagten, der auch noch nicht vorbestraft sei, ins Zuchthaus zu schicken. Nur deshalb habe man im vorliegenden Falle mildernde Umstände zugcbilligt und auf eine Gesang- nisstrafe von 3 Jahren und 5jährigen Ehrverlust er­kannt. Der Angellagte, der gegen Kaution auf freiem Fuße sich befand, wurde in Haft genommen.

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forschte und erfuhr dabei, daß dieser, welcher in Lützellinden bei seiner Mutter wohnte, für seine Verhältnisse viel Geld ausgab und Bekannte mit Wein und Bier bewirtete. Die Oberpost-Direk­tion veranlaßte durch einen ihrer Beamten eine Haussuchung, die aber ohne Ergebnis verlief. Da kam man durch Zufall dem Täter auf die Spur. Ter Empfänger einer Zigarrensendung machte die Entdeckung, daß die Umhüllung des Pakets geöffnet und nicht ordnungsmäßig wieder verschlossen war. Aus einer 20 tel Kiste fehlten 15 Stück Havanas, in der Sendung aber fand sich ein offenes Taschenmesser vor, mit dem offenbar der das Paket umschließende Bindfaden geöffnet worden war. Ueberall wo diese Sendung passierte, wurde nun von der Postbehörde nach dem Eigentümer des Messers gefahndet, mit dem Erfolg, daß hier in Gießen zwei Kollegen des Angellagten erllärten, es fei das Messer des S. Dieser bestritt aber mit aller Entschieden­heit, daß dieser Gegenstand je in seinem Besitz gewesen sei, und gestand wohl zu, ein Messer sei ihm abhanden gekommen, doch habe dies eine Holzschale gehabt, während besonders der eine Kollege bestimmt wußte, daß dem nicht so war und sonst auch noch Merkmale an dem Messer des Angellagten angeben konnte, welche das in Frage kommende Instrument als Ueberführungs- stück kennzeichneten. Eine Haussuchung bei der Mutter des An- gellagtcn förderte einen silbernen Teelöffel mit Monogramm, ein Odeurfläschchen, eine Emballage einer Kaffeesendung und sonstige Kleinigkeiten zutage, welche der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit gaben, einzuschreiten und dem Treiben des An­gellagten, der natürlich von der Post sofort entlassen wurde, ein Ende zu machen. Die Beweisaufnahme ließ es außer allem Zweifel, daß die in einem Register aufgeführten Diebstähle nur an sogenannten Durchgangspaketen verübt worden waren, wenn unter den am Bahnhof diensttuenden Beamten der Angellagte mit tätig war. Ein Zeuge bekundete, wie er den Angellagten beobachtet habe, als dieser auf dem Abort des Bahnhofs ein Postpaket ge­öffnet hat und den Inhalt vorn in der Hose verbarg. Mit aller Bestimmtheit wurde von einem Juwelier, der extra von Würzburg als Zeuge hierhergekommen war, der Teelöffel als derjenige anerkennt, den er für einen gewissen Kaufmann Schulz geliefert und mit entsprechendem Monogramm versehen hatte, und welchen dieser in einem Kistchen mit der Post an den Forstmeister Schulz nach Weilburg gesendet hatte, wo allerdings nur das leere Kistchen angekommen ist. Das Odeurfläschchen erkannte eine Zeugin aus Siegen als dasjenige wieder, welches sie mit noch verschiedenen anderen Sachen ihrem Bruder in einer ver­schlossenen und verschnürten Tasche nach Berlin übersendet hat. Diese Sendung hat der Angellagte geöffnet und daraus eine Uhr mit Kette, eine goldene Vorstecknadel, Vorhemdenknöpfe, eine Haarbürste und zwei Flasck)en Odeur gestohlen. Ein silbernes Zigarren-Etuis, welches mit bunten Steinen besetzt war, hat der Angellagte einem Kollegen, der in Kassel stationiert ist, zum Präsent gemacht. Dieser erklärt als Zeuge, daß ihm die Sache nicht geheuer vorkam; darum hat er das Geschenk sofort zurück gesendet. Es wurde festgestellt, daß genau ein solches Etuis in einem Paket enthalten war, welches Gießen passiert hat, aber nicht an den Empfänger gelangt ist. Ebenso wurde die Kaffee- Emballage von dem Absender in Altona, als diejenige bezeichnet, welche von ihm zum Versand gebracht wurde, aber mit ihrem Inhalt nicht an den Empfänger gelangte. Außer diesen Ver­fehlungen war dem Angeklagten zur Last gelegt, daß er sich, nachdem er von der Post entlassen war, auf Bahnhof Gießen nachts im Wartesaal als Taschendieb betätigt habe. Kauf­mann Kuder von Frankfurt a. M., der Schutzmann Seitz und der diesen beglettende Hilfsschutzmann bekunden, daß der Ange- klaatc in der Nacht am 12. Februar im Wartesaal 3. Klasse sich verdächtig an einem dort schlafenden Reisenden zu tun machte. Seitz und Kuder haben deutlich gesehen, wie S. mit der Hand dem Schläfer unter den Rock fuhr mit) an dessen Uhr sich zu

verschlossenen Behälter Uhr mit Kette und sonstige Werte von 60 Mark entwendet habe; weiter

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Kerichtssaal.

-o- Gießen, 18. Mai. Eine wichtige Entscheidung fällte die Zivilkammer des hiesigen Landgerichts. Ein Bankier hatte für einen Kunden Jahre lang Differenz- fpekulationen gemacht, wodurch der Kunde nach und nach sein ganzes Vermögen verloren hatte. Auf Klage eines Zessionars verurteilte das Gericht den Bankier, die ihm zur Deckung des Spielverlustes verpfändeten Wert­papiere zurückzugeben.

(th.) Gießen, 17. Mai. Heute batte sich vor der Straf­kammer der noch unverheiratete, bisher auch unbestrafte 25 jähr. Postbote W. S. vom hiesigen Postamte wegen schweren und ein­fachen Diebstahls, begangen als Postbediensteter an den der Po st anvertrauten Paketen zu verantworten. Der Angeklagte bestritt energisch, die Straftaten, deren ihn die An­llage zieh, begangen zu haben, und cs mußte ihm jeder einzelne Fall durch Zeugen bewiesen werden. Durch die Beweisaufnahme, welche fast den ganzen Taa über dauerte, ist das folgende fest- gesteltt. In den Jahren 19011903 wurde der Post in einer großen Reihe von Fällen gemeldet, daß Pakete, ehe sie an den Empfänger gelangten, teilweise ihres Inhaltes beraubt, oder auch gänzlich verschwunden waren. Auffällig blieb, daß alle diese Sendungen auf dem Transport unterwegs die Station Gießen berührt hatten, und so entstand der Verdacht, daß unter den zahlreichen Beamten dieses Postamtes sich ein unredlicher Mensch befinden müsse. Trotz scharfer Kontrolle gelang es nicht, den Dieb auf frischer Tat zu ertappen. Der Verdacht lenkte sich seitens der oberen Beamten schließlich auf S., welcher mit der Paketabfertigung am Bahnhof zeitweise zu tun hatte. Man

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