Ausgabe 
18.3.1904 Drittes Blatt
 
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Gesetz am 1.

die beibii

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leit.) Ich zweifle nicht, daß eS auch unserer Industrie gelingen wird, solche Konserven herzustellen. lHörtl hört!) Vorläufig ist das indessen nicht der Fall. Was die Fischnahrung betrifft, sc sind wic bestrebt, den Mannschaften lieber frische Fische zu geben, weshalb wir an Bord der Schiffe Geräte zum Fangen der Fische mit uns führen.

Abg. Gothein sfreis. Vg.j: Ich habe den Bericht von Prof. Lehmann nicht selbst in der Hand gehabt, sondern nur einen Zeitungsartikel darüber. Dieser war aber von einem Mitglied des dculschen Landwirtschaftsrates verfaß!, ich war also berechtigt, ihn als maßgebend anzusehen.

Daß ich aus dem Bericht nicht alles angeführt habe, ist ja selbstverständlich. Ich famt doch in einer Rede nicht alles anführen. Tie Tatsache steht doch fest, daß sich unter den Konserven auch sehr viel verdorbene befanden. Wenn dies 4 unter 40 sind, so genügt dies.

Abg Fürst zu Dohna-Schlobitten (kons.): Die Hauptsache bei der Marine sei die Personalfragc. Deshalb müsse die Verwaltung etwas für den jungen Nachwuchs tun und sich vor allem der jungen Schiffer und Fischer annehmcn, aus denen dieser Nachwuchs sich rekrutieren könne. Sic solle daher der Lage der Hafffischer ihre Aufmerksamkeit zuwenden, um die es sehr schlimm stehe. Redner will insbesondere, daß etwas für die kleine Hafenstadt Pillau ge­schehe, die rapid zurückgebe. Möge das Reich das an Pillau wieder gut machen, was Preußen durch die Anlage des Königsberger Schiffahrtskanals versündigt habe.

Staatssekretär v. Tirpitz: Wir würden gern für Pillau etwas tun wenn wir die Möglichkeit, zu helfen, hätten. Aber leider haben wir diese nicht. Wie die Sache jetzt liegt und in den nächsten Jahren wohl auch liegen wird, müssen wir jeden Taler, der uns bewilligt wird, auf das sorgsamste umdrehen. (Heiterkeit.) Auch für die Fischer etwas zu tun, liegt nicht in unserer Macht.

Die Weiterberatung wird auf Freitag 1 Uhr vertagt. (Vorher: Etats-Notgcsetz.j

Schluß 6 Uhr.

H>arlumcntarisches,

Berlin, 17. März. Bei der gestrigen Reichstags- ersahwahl im Wahlkreise Schrimm-Schroda wurde Chlapowski (Pole mit großer Mehrheit gewählt. Bei der Lauptwahl in diesem Wahlkreise wurde der inzwischen verstorbene Pole v. Glembocki gewählt. Für Chlapowski sind

12 330 Stimme;? c ne - n, während der deutsche Kandidat v. Günllwr < iel Stimmen erhielt.

Dresden, 17. März. In der zweiten Kammer beantwortete heute der Kultusminister Tr. v. Seydewitz vor dichtbesetzten Tribünen die von fast sämtlichen Abge­ordneten eOrgebrachte und heute von den Führern der konser­vativen und der nationallibe'-alen Fraktion begründeten Interpellation betreffend die Aufhebung des § 2 des I esuiten gesetzes. Nachdem der Minister bestätigt, daß Sachsen im Bi'.ndesrat gegen die Aufhebung des § 2 des Iesnitengesetzes gestimmt hat, erklärte er unter lautem Beifall der Kammer, das; nach Ansicht der Regierung und mit voller Zustimmung des Königs Georg durch diese Auf- Hebung die eine Sckmtzwchr gegen die Jesuitengefahr bildende sächsische B e r f a s s u n g s b e st i m m u n g , die uns bis­lang vor schweren konfessionellen Kämpfen bewahrt habe, u n b e r ü h r t bleibe.

wären, c5 sei denn, um außergewöhnliche Härten zu beseitigen. Diese Erklärung hat aber in keiner Weise den Wünschen des Neichstages entsprochen, und der Verfasser kennt auch bi: Stimmung im deutschen Volke sehr wenig. Es ist dringend notwendig, daß man den berech­tigten Wünschen endlich entgegenkommt. .

Staatssekretär v. Tirpttz: Ich habe bereits m der Kommis­sion ausgeführt, daß die Marineverwaltung selbst ein lebhaftes Interesse an Wilhelmshaven bat. Sie hat ihm auch dadurch Aus­druck gegeben, daß es ihr gelungen ist, einen Zuschuß für Wilhelms­haven in der Höhe von 20 000 Mark zu erwirken. Ich hatte nun eigentlich etwas anderes von Wilhelmshaven erwartet, als eine allgemeine Mißstimmung. Ich habe aber so den Eindruck, als ob auch dort ein bißchen der Appetit beim Essen gekommen nt.

Von den Offizieren, die nur auf kurze Zeit nach Wilhelms­haven kommandiert sind, kann man doch nicht verlangen, daß sie gleich ihre Familie nachtommen lassen. Zuerst kommen die Inter­essen des Dienstes und dann die der Stadt. Wenn auch über die Unterstützung des Bauvereins geklagt wird, so sind daran die Haus­besitzer selbst schuld, da sie den Arbeitern so hohe Preise abnehmcn. daß wir für anderweitiges Unterkommen der Arbeiter sorgen mußten. m

Schatzsekretär Frhr. von Stengel: Die Beamtenaufbesserung ist 1897 abgeschlossen, trotzdem kommen fortgesetzt Klagen der Be­amten. Ich nehme ihnen dies nicht übel, ich verarge es auch den Abgeordneten nicht, wenn sic solchen Klagen ihr Ohr leihen, da-, macht ihrem guten Herzen nur Ehre. Aber unser Besoldungs Mtem ist ein so kompliziertes, daß jede Aufbesserung weitgehende Konsequenzen haben würde, die man nicht gleich übersehen kann. An einer guten Bezahlung unserer Beamten haben auch wir cm tnofee^ Interesse. Aber wir können nicht aus einem geschloßenen Besoldungsshstem einzelne Kategorien herausgrcisen. Unsere Auf­gabe zunächst wird cs sein, mal dafür zu sorgen, daß unser Etat bilanziert, wenn dies der Fall ist, werden wir gerne eine um­faßende Bcamtcnaufbesjcrung vornehmen. Aber mit einer par­tiellen Aufbesserung schasst man mehr Unzufriedenheit als Zufrieden­heit Ich warne daher das hohe Haus, Bcamtenpetitionen zur Be- rücksichtigung zu übernehmen, deren Konsequenzen nicht zu Über sehen^find.^^n^ g^an fannjM tagen, daß unsere De

amten schlecht bezahlt sind, im Privatbetriebe werden keine höheren

.Hessischer Lindtag.

R. B. Darmstadt, 17. März.

Am Mfnistertisch: Justizminister Dr. Tittm ar, Geh. Oberjustizrat L o r b a ch e r , Ministerialrat Braun u. a.

Nach Eröffnung der Sitzung um 9V4 Uhr wird die Be­ratung des Feldstrafgesetzentwurfs bei Art. 34 fortgesetzt. Dieser Artikel enthält weidepolizci'iche Vor­schriften. Es soll mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis 14 Tagen bestraft werden, wer den polizeilichen An­ordnungen über die Ausübung der Weide zuwiderhandelt, oder das ihm anvertraute Vieh ohne Aufsicht oder trotz Verwarnung unter der Aufsicht einer hierzu ungeeigneten Person läßt oder wer 3) auf einem Grundstücke, bas seiner Bewirtschaftung unterliegt, die Einzelhut aus'"bt oder ausüben läßt. Letztere soll nicht strafbar sein, wenn die Weide auf einem umfriedigten Grundstück stattsindet usw.

Tie Ausschußmehrheit beantragt, den 3. Absatz zu istreichen.

Abg. Weidner bemerkt hierzu, man müsse auf Mittel und Wege sinnen, auch in Zukunft in besonderen Fällen die 'Einzelhut zuzulasfen, vielleicht unter Festsetzung einer bestimmten Jahreszeit. Tie Hut im Einzelnen auf dem Eigentum dürfe nicht verboten werden.

Ministerialrat Braun stimmt im allgemeinen dem Abg. Weidner zu und meint, daß die Einzelhut i n Vogels­berg allmählich immer mehr verschwinden werde.

Dbg. Dr. David wünscht nähere Bestimmungen über die Ausübung der Einzelhut, Abg. Korell spricht sich für den Antrag der Ausschußmehrheit aus. Abg. Köhler tritt dem Abg. Dr. David entgegen, dessen Ansichten ver­altet seien. Er, Redner, hege viel modernere Anschau­ungen und wünsche volle Freiheit des Individuums, keiner­lei Beschränkung in der Landwirtschaft. 916 g. Weidner erklärt seine Bedenken gegen die unbcschiränkte Einzelhut.

Abg. Dr. David freut sich im Abg. Köhler einen so begeisterten Freiheitsapostel zu entdecken (Heiterkeit), er hätte nicht erwartet, daß Köhler sich so schnell zu diesem Standpunkt durchmausern würde (große Heiterkeit). 'Er wolle nur hoffen, daß Köhler vom Standpunkt der Freiheit aus auch die Frage der Feldbereinigung, der Schächtungs- freiheit und der Bestimmung über die F-ei?rabendstunde in Zukunft beurteilen werde, gegen welche er sich bisher so kräftig wehrte. Dann werde die Sozialdemokratie ja in Zukunft mit Herrn Köhler freudig zusammen arbeiten können. Im übrigen bemerke er, daß der Freiheitsdrang des Herrn Köhler, wie er befürchte, nicht sehr groß zu sein scheine, wie das seine häufigen rückschritt­lichen Reden und Anträge im Hause bewiesen. Die Frei­heit dürfe nichit in Willkür ausarten: das frühere Verbot der Einzelhut sei nich-t zur Beschränkung der Freiheit in der Landwirtschaft, sondern zur Vermeidung von Schädig­ungen und zum Schutz gegen Unverstand getroffen worden.

Abg. Köhler bleibt bei seinerunbeschränkten

Januar 1905 in Kraft treten soll.

Es folgt die Beratung der Regierungsvorlage, b-'tr. den Entwurf eines Forst straf gesetzes Eine General­debatte wird nicht beliebt, es findet sofort die Svezialdebatte statt. Art. 1 und 2 rrerben ohne Debatte angenommen. Art. 3 beantragt der Ausschuß ans denselben Gründen, wie bei Art. 3 des Feldstrafgesetzes, zu streichen.

Iustizminister Dr. Tittmar ersucht um Anuabme des Artikels nach der Regierungsvorlage: die Abgg. Tr. David und Wolf sprechen sich für die Annahme des Ausschuß­antrages aus. Abg. Dr. Buff tritt für die Regierungs­vorlage ein.

Nach längerer weiterer Debatte, an der sich die Abgg. Wei dner, Dr. David, Bähr, Wolf u. a. beteiligen, wird der Ausschußantrag abgelehnt und Art. 3 nach der Regierungsvorlage angenommen.

Bei Art. 4, für welchen der Ausschuß eine veränderte Fassung beantragt hatte, wird auf Antrag des Abg. Tr. Buff die Beschlußfassung ausgesetzt (ebenso wie bei dem­selben Artikel im Fe^d^rafgesetzV Art. 5 wird angenommen. Art. 6 wird in der Ausschußfassung genehmigt, ein Antrag Tr. Tavid hierzu abgelehnt. Zur Annahme gelangen dann ohne Debatte Art. 7, 8 und 9, während Art. 10, der die Einziehung der zur Straftat benutzten Werkzeuge betrifft, dem Antrag der Ausschußmehrheit entsprechend gestrichen wird. Unter unwesentlicher Debatte werden dann die Art. 1116 genehmigt.

Ter zweite Abschnitt behandelt die Strafbestimm­ungen. Art. 17 setzt hier für die Entwendung von Holz oder sonstigen Ausbeuten des Waldes eine Geldstrafe bis zu 150 Mk. fest, wenn der Wert des Entwendeten 15 Mk. nicht übersteigt. Hier hat der Ausschuß eine andere Fassung beantragt. Das Haus behält sich eine Beschlußfassung für später vor. Tie Art. 1828 werden nach den Ausschuß­anträgen genehmigt. Bei Abteilung Weidefrevel wird Art. 29 angenommen, Art. 30 wie beim Feldstrafgesetz ausgesetzt. Art. 31 wird in folgender Fassung des Ausschusses ange­nommen:Mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft wird bestraft, wer unbefugt in Waldungen 1. die zur Ver­hütung von Unglücksfällen angebrachten Schutzmittel, Ab- sperrungs- und Warnungszeichen entfernt oder unwirksam macht, 2. Grenzsteine von ihrer Stelle entfernt, vernichtet oder unkenntlich macht; die Bestimmungen in § 274, 2 des Strafgesetzbuchs bleiben unberührt, 3. an stehenden Bäumen, an gefällten Stämmen ober an aufgeschichteten Stößen von Holz, Rind, Torf, Streu oder anderen Walderzeugnissen das Zeichen des Waldhammers oder Rissers, die Stamm- vder Losnummern oder sonstige Zeichen vernichtet, unkennt-

Aus §iabt unb Kaub.

Gießen, 18. März 1904.

" Personalien. S. K. H. der Großherzog haben den Oberförster der Oberförsterei Seligenstadt, Forstmeister Otto Weber zu Seligenstadt, in gleicher Diensteigcnscha// /// die Oberförsterei Bingen versetzt. S. K. H. der Großherzog haben der am 5. März 1904 durch die Stadtverordneten- Versammlung in Darmstadt erfolgten Wiederwahl des bis­herigen Bürgermeisters der Haupt- und Residenzstadt Darm­stadt Oberbürgermeister Adolf Morne weg die Bestätigung erteilt. Der Arbeitshaus - Inspektor Heinrich Rinn in Dieburg wurde auf fein Nachsuchen unter Anerkennung feiner langjährigen treuen Dienste in den Ruhestand versetzt unb ihm das Silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps beb Großmütigen verliehen. Ernannt wurde der Vizefeldivebel Johann Peter Berlinghof in Darmstadt zum Gerichts- Vollzieher mit dem Amtssitze in Reichelsheim.

Frankfurt, 17. März. Neber die Gegenüber­stellung und das g e m ei n s cha s tl i ch e V er h ö r von Groß und St as forst, das um W Uhr begonnen hatte und bis 3 Uhr nachmittags dauerte, bemerkt bie Ztg", baß bie Ergebnisse ber Untersuchung stteng geheim gehalten werden. Die einzelnen Beamten, die mit der Sache zu tun haben, sind nochmals aus ihr ü>on verpflichtet worben, absolutes Stillschweigen zu bewayrem Was also an angeblich genauen Einzelheiten über va. Verhör in bie Oefsentlichkeit gebracht wirb, ist leere Kom­bination. Aber man weiß, baß trotz alledem das ein oder das andere bekannt wird. Die Meldung im Ubeno- blatt, Groß leugne hartnäckig, ist richtig. Von Zu­geständnissen kann bis jetzt keine Rede fein. Es ist au erklärlich, daß Groß, ein Mensch von großer Energie Mw Selbstbeherrschung, durch das plötzliche Wieder, eh en m Stafforst nicht so überrascht wurde, wie vielleicht her enr oder andere Beobachter erwartet hatte. Groß, der mit w Gefängnissen schon früher Bekanntschaft gemacht Mi, mußte wissen, daß die Sache nicht günstig für ihn stc-r daß irgend etwas im Werk sei. Er kam in Einzelhaft wurde gefesselt. Niemand sprach mehr ein Wort mit n, Tas mußte ihm auffallen. Zwar ist ihm der ganze S verhalt nicht bekannt gewesen; die Festnahme von uw forst, das Geständnis des Mitschuldigen. Vielleicht! ihm aber er kennt sicher die geheimnisvolle Kl pl spräche der Gefangenen der Name Stafforst m i 0 einer Weise zur Kenntnis gebracht worden. Jeden u werden neue Gefangenen eingeliefert, also Seine, die Zeitungen gelesen, und die Wendung der Ting Mordaffäre Lichtenstein erfahren hatten. Jedenfal.. h Groß in den letzten Tagen sein Benehmen ausfällig, 8 ändert. Vorher selbstbewußt in der Erwartung, nächst entlassen zu werden, saß er plötzlich in 6e,

stundenlang da. Er wurde von außen unablässig v obachtet; er grübelte und fuhr zeitweise mit hesttge Bewegung in die Höhe. Als er daher Stasforik mit einem male erblickte, hatte der verstockte Verbrecher genüge«» Selbstbeherrschung, um seine Fassung wemgstens fche zu bewahren. Menn auch die Schuld von Groß z ist, so Haitz Idas heutige Verhör das Geständnisd Ätzers Mörders, vermutlich des Hauptschuldigen, des ) und Anstifters, doch nicht gebracht. Morgen werden Vernehmungen fortgesetzt.

Gerichtssaal.

Leipzig, 17. Mörz. Das Reichsgericht verwar Revision des Redakteurs Hans B i e r m a n n - O l den vui g, am 21. November 1903 von dem dortigen Landgericht: wege leidiguug des Ministers Ruhstrat zu zehn Mona Gefängnis verurteilt worden war.

lich macht oder verändert."

Tie Art. 3236 werden ohne Debatte nach dem Aus­schußantrag angenommen. Art. 37 bestimmt, daß mit Geld­strafe bis zu 30 Mk. bestraft werden soll, wer rechtmäßig erworbene Walderzeugnisse nicht binnen acht Tagen nach Ablauf der festgesetzten Frist aus dem. Walde fortschafft. Tie Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.

Abg. Weidner setzt auseinander, daß diese Frist viel zu kurz sei, ähnlich sprechen sich die Abgg. Korell, Bähr, Seelinger u. a. aus. Ein Antrag Weidner will die Frist auf drei Wochen ausgedehnt wissen, ein Antrag Reh auf 14 Tage.

Art. 37 wird darauf in der Ausschußsassung mit dem Antrag Weidner angenommen.

Nachdem dann noch die Art. 38 und 39 genehmigt, werden auch die Schlußbestimmungen, Art. 4042, nach dem Ausschußantrag angenommen. Damit iist der Gesetz­entwurf bis auf die noch ausgesetzten Artikel genehmigt.

Zum Schluß der Sitzung kam Präsident Haas auf eine Rede des Abg. Köhler beim Etat zurück, in welcher der Abgeordnete sich in (von uns bereits gebührend ge­würdigten) Beschimpfungen gegen die Presse im allgemeinen imb den Berichterstatter dieser Zeitung im besonderen erging. Da Präsident Haas ein Schmähwort Köhlers nicht gehört, auch der Stenograph dasselbe nicht verstanden, Köhler es aber nachträglich in das Stenogramm eingefügt hatte, rief ihn der Präsident dafür zur Ordnung. Auch die weiter versuchte Rechtfertigung seiner Worte, bie nichts alsfaule Ausreben" waren unb viel Heiterkeit auch auf ber Journa­listentribüne erregten, würben vom Präsibenten als un­gehörig zurückgewiesen. Herr Köhler macht als hessischer Kammerclown gute Schule!

Freiheit".

Nach einigen weiteren Ausführungen ber Abgg. Stöpler unb Weidner, sowie des Regierungs-Ver­treters wird der Ausschußantrag in Verbindung mit dem Zusatz des Abg. Weidner, daß die Einzelhut im Bedürfnis­fall und durch ortspolizeiliche Genehmigung zuzulassen sei gegen die Stimmen ber hessischen Volkspartei ange­nommen.

Tie weiteren Artikel 3542, in beiten bie näheren Strafbestimmungen festgesetzt finb, werden den Anträgen des Ausschusses entsprechend genehmigt.

Bei den Schlußbestimmungen (Art. 43, 44, 45) beantragt ber Ausschuß die Streichung des Absatzes, daß durch landes­herrliche Verordnung weitere seldpolizeiliche Bestimmungen getroffen werden können usw.

Justizminister Tr. Tittmar bezeichnet die Beibehalt­ung dieser Bestimmung als notwendig und b^h. Rat Mil­brand legt dies des Näheren dar. Derselbe legt im Anschluß daran dar, daß solche Verordnungen plötzlich er­forderlich werden könnten, um die Landwirtschaft vor Sckädigungen zu bewahren. Er beleuchtet die Schädigung der Meingutsbesitzer durch den Sauerwurm und Forst­spinner, sowie der Landwirte im allgemeinen durch die Brandfäule, den Maikäfer usw. Aus diesen Gründen sei die Bestimmung auf Zulassung solcher landesherrlicher Ver­ordnungen dringend erforderlich und er ersuche um Wieder­herstellung der Regierungsvorlage.

Abg. Tr. Buff führt aus, daß die Beibehaltung der Bestimmung im Interesse der Landwirtschaft liege. Redner macht dann den Vermittlungsvorschlag, daß für länger als ein Jahr bestehende Verordnungen die Zustimmung der Ständekammer erforderlich sei, also die parlamentarische Mitwirkung gesichert werden soll. In diesem Sinne wird Art. 43 mit dem 3. Absatz vom Hause angenommen, ebenso

Gehälter bezahlt. Herr Gothein hat kürzlich gesagt, die Marine- vcrwaltung könne das amerikanische Büchsenfleisch nicht entbehren, weil die deutsche Industrie kein gutes Büchscnfleisch liefern könne. «Sehr richtig I links.) Warten Sie^s nur ab, nicht so voreilig sein! (Heiterkeit.) Auf den letzten Ausstellungen haben deutsche Firmen vorzügliches Büchfenfleisch geliefert. Schon 1901 erhielt eine Braunschweiger Firma von der Reichsmarine-Verwaltung einen Preis von 250 Mark.

Berücksichtigen muß man, daß diese Industrie in Deutschland noch neu ist. Ter Kollege Gothein, der sich auf einen Bericht des Prof. Lehmann berief, hat wichtige Tatsachen des Berichts ver­schwiegen, also zur Irreführung des Reichstags beigetragen. Bei der letzten Ausstellung 1903 waren freilich, wie Prof. Lehmann feststellt, 30 Proben verdorben, aber es befand sich, wie gleich­falls Prof. Lehmann mitteilt, kein Corned-Becf dabei, obgleich gerade Herr Gothein von verdorbenem Corned-Beef sprach und sich dabei auf Prof. Lehmann berief. Von 14 Fabrikanten hatten nur 4 ver­dorbene Sachen ausgestellt, und auch dies nur, weil sie den Be­trieb erst vor kurzem angefangen hatten und noch nicht ordentlich eingerichtet waren. Ich kann nur annehmen, daß Herr Gothein den Bericht selbst garnicht in der Hand gehabt hat, sonst hätte er uns nicht so ein X für ein U machen können. (Heiterkeit.) Ta kann man es Herrn Prof. Lehmann nicht übel nehmen, wenn er sagt, Herr Gothein habe seinen Bericht gefälscht. Prof. Lehmann hat auch gesagt, daß Amerika häufig schlechtes Fleisch verarbeitet hat, während wir in Deutschland nur das beste Fleisch brauchen. Aur deshalb können wir noch nicht konkurrieren, weil wir gutes und die Amerikaner schlechtes, mageres Viehzeug verarbeiten. (Große Heiterkeit.) Ich frage den Staatssekretär, ob die Manne wirklich mnerikanisches Büchsenfleisch verwandt hat. Nach meiner Meinung darf sie das nach dem Fleischbeschaugesch gar nicht. Weshalb führt die Verwaltung nicht Fischkonserven ein, die außer­ordentlich nahrhaft sind?

Staatssekretär v. Tirpitz: Tie Marineverwaltung bezieht ihre Konserven deshalb nicht aus der Armeekonservenfabrik, weil diese für den Fall einer Mobilmachung nicht in Frage kommt; ferner, weil diese Konserven für unsere speziellen Zwecke nicht so geeignet sind, hauptsächlich hinsichtlich ihrer Haltbarkeit. (Hört! frört! beim ifrg. Gamp.) Unsere Konserven, die wir brauchen, müssen 4 bis 5 Jahre sich halten können. (Abg. Gamp: Hörti hört! Heiter-