Ausgabe 
17.5.1904 Zweites Blatt
 
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Nr. 114 Zweites Blatt. 154. Jahrgang

Dienstag 17. Mai 1904

Erscheint tSgNch mit Ausnahme deS Sonntags.

DieSlehener LamllkenblStter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der «Hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.

? JK Ka A a a A a. A AA Rotationsdruck und Verlag der Drühl'sch«

SB Ha A ^riversitätSdruckerei. R. Lange. Gießen.

W IiIL' D 8 ÜEt wC, M Redaktion, Expedition ».Druckerei: Schulstr.«.

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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

$u heutige Nummer umfaßt 8 Seiten.

Wahlrechtsschmerzen.

Immer wieder wird von der Möglichkeit einer Aen- öerung des Reichstagswahlrechts gesprochen. Mau hat in der Sitzung des preuß. Herrenhauses, die dieser Erörterung gewidmet war, mehrfach auf die Ver­gangenheit zurückgegriffen. W hätte auch auf die Sitzung vom 2 4. Januar 1887 im preußischen Mgeordnetew- baus Bezug genommen werden können. Min d t h orst sagte da: Wenn er höre, wie Graf Limburg mit besonderer Ge­flissentlich keit die Einzelstaaten und die Einzellandtage be­tone, und der Reichskanzler die gleiche Anschauungsweise vertrete, so gewännen bei ihm die Gerüchte an Konsistenz, daß es sich um Beseitigung des allgemeinen Stimm­rechts handle und um eine Neubildung des Reichstages aus Delegationen der Einzellandtage.^Er sei zurzeit ein Gegner des allaemeinen Stimmrechts gewesen; nachdem es aber die Grundlage für die ganze Konstitution des Reiches geworden, sage er ebenso bestimmt, daß er die Zerstörung dieser Basis für das Verhängnisvollste halten würde.

Fürst Bismarck erwiderte: Wenn Windthorst damit angefangen, es bestünden Gerüchte, wir wollten das Wahlgesetz ändern, so liege es in derselben Gegend wie die Beschuldigung, die Regierung wolle die Reaktion, sie wolle Monopole, es fehle nur noch die Leibeigenschaft. . . Sein Verhältnis zürn Wahlgesetz/ fuhr Fürst Bismarck fort, sei viel logischer und viel wohlwollender, als das Mndhorst's. Ich habe es ursprünglich gebilligt, ich habe es vorge­schlagen. Daß ich mir daber von der Leichtgläubigkeit vieler Wähler, von dem ungeheuren Maße von Verlegenheit der Wahlagitationen die richtige Vorstellung nicht gemacht habe, bringt mich noch nicht auf den Irrtum, daß ich das deutsche Volk überschätzt hätte . . . Jeder verfassungsfeindliche Mann sagt, ich will die Verfassung ändern, allerdings auf gesetz­lichen! Wege. Wir abr wollen sie gar nicht andern, auch auf gesetzlichem Wege nicht, sondern wir wollen sie halten und ausbilden."

Diese Erinnerung ist nicht unwichtig, weil häufig gesagt wird, Bismarck sei in den späteren Jahren seiner Kanzler­schaft nicht abgeneigt gewesen, an eine Äenderung des Rerchs- tägswahlrechts heranzutreten. Das Jahr 1887, aus welchem die erwähnte Auseinandersetzung zwischen Kanzler und Zentrum stammt, liegt ziemlich am Ende der amtlichen Laufbahn des Fürsten Bismarck zu. Es geht aus seinen Aeußerungen hervor, daß er auch damals für geraten hielt, an dem Reichswahlrecht nicht zu rütteln. Das Herausplatzen der Herren von der äußersten Rechten mit ihren Wahlgesetz-Resormen" hat natürlich seine 'Folgen. Es war zu erwarten, daß die Sozialdemokratie die neue Handhabung zur Bekämpfung der Konservativen sofort mit Virtuosität ergreifen würde. Bebel hat denn auch bereits am Montag in Hamburg vor feinen Wählern über die jüngsten Herrenhausreden gesprochen. In einer Resolution protestierte die Versammlung /gegen die Staats­streichgelüste". Das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht sei eine Ergänzung der allgemeinen Wehrpflicht. Eine Beseitigung oder Verschlechterung des Wahlrechts habe zur notwendigen Folge die völlige Gleich­giltigkeit der Arbeiterklasse in bezug auf den Bestand des Reiches, für dessen Erhaltung oder Verteidigung gegen äußere Feinde auch nur einen Finger zu rühren, ntch/ mehr der Mühe wert erscheine. Ein solches Staatswesen könne keinen Anspruch auf Sympathie und Hilfe seitens der Arbeiterklasse haben.

Die Herrenhausreden haben aber auch neue Nahrung der Bewegung gegeben, die darauf abzielt, das p r e u ß. Landtagswahlrecht durch das allgemeine gleiche Wahlrecht"zu ersetzen. Zu bezweifeln, daß diese Bewegung an Stärke zunehmen werde, heißt einen Fehler begehen, der wie im Kriege auch im politischen Kampfe der schlimmste ist, den Fehler, seinen Gegner zu unterschätzen. Etliche konservative Organe sind doch einigermaßen beun­ruhigt über die Wirkung des Vorstoßes des Grafen Mir­bach u. Gen. Diese Blätter suchen zu beschwichtigen damit, es handle sich um eine mehr akademische Betrachtung, die unter den gegenwärtigen Verhältnissen keine praktische Be­deutung gewinnen könne. Das heißt nichts anderes, als: Wartet ab, bis wir die Macht oder den Einfluß besitzen, ein neues Wahlrecht durchzusetzen. Solche Beschwichtigung ist mindestens durch Naivität ausgezeichnet.

Offenbar unter dem Eindruck der Herrenhausreden veröffentlicht Oberst a. D. Sieg in Wiesbaden, ein früherer Dragoneroffizier, in derPost" einenEntwurf für ein ein­heitliches Reichstags- und Landtagswahlrecht". Sein Vor­schlag besteht in einem Pluralsystem, verstößt also gegen das Prinzip der Gleichheit des Wahlrechts. Oberst a. D. Sieg will die Wahlberechtigten in folgende Kategorien ein­teilen :

A) Aus Grund des Lebensalters in solche, die im 25. bis 35. Lebensalter stehen, und gewähren ihnen einen Punkt (bezw. Stimme), in solche von 35 bis 50 Jahren, die zwei Punkte erhalten, und in Leute von 50 und mehr Lebensjahren mit drei Punkten;

B> nach dem Bildungsgrade in solche, die nicht die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst erhalten haben, die einen Punkt erhalten, solche, die diese Berechtigung besitzen und somit zwei Punkte erhalten, und Personen, welche die aka­demische Bildung auf Grund eines Staatsexamens abgeschlossen haben, oder den Doktor- bezw. Professortitel führen. Außerdem diejenigen, die auf einer Hochschule eine volle Studienzeit ab­solviert haben, und diejenigen, welche zur Kategorie der höheren Beamten usw. zählen. Letztere erhalten drei Punkte.

Ta der Bildungsgrad sich nach dem Lebensaller durch die Erfahrung und durch Selbststudium bei vielen Menschen verbessernd ausgleicht, so ist diese Tatsache bei der Abstufung des Lebensalters zum Ausdruck gebracht;

C) nach dem Besitz und dem Erwerb unter Zugrunde­legung der staatlichen Besteuerung in die Klasse derjenigen, welche bis 100 Mark Staats steuern zahlen, mit einem Puntt; in solche, die bis 300 Mark Steuern zahlen, mit zwei Punkten; und solche, die über 300 Mark eingeschätzt sind, mit drei Punkten.

Die letztere Grenze ist mit Absicht niedrig gestellt, damit die Plutokratte nicht ein hervorstechendes Uebergewicht gewinnt.

Dem selbständigen Gewerbetreibenden, einerlei, wie viele Ar- beller er beschäftigt, wird auS diesem Anlaß ein fernerer Punkt gewährt wegen der größeren Verantwortung, die dieser Klasse der Wahlberechtiaten tatsächlich den erwerbstätigen Lohnarbeitern beziehungsweise den tm BerufSstudium stehenden Wahlberechtigten gegenüber unbedingt zuerkannt werden muß.

Ein Arbeller, der in der ersten Altersstufe sich befindet, würde demnach zunächst drei Puntte erhalten, deren Zahl sich nach dem 50. Lebensjahr auf 5 steigert, wobei die Möglichkeit vorliegt, noch einen 6. Punkt zu erhalten, wenn er ein selbständiger Gewerbetreibender wird.

Ein 50iähriger Wahlberechtigter, der akademisch gebildet und über 300 Mark Staatssteuern zahlt, und ein selbständiges Ge­weihe betreibt, erhält 10 Punkte.

Aus diesen Verspielen ergeben sich die übrigen Kategorien von selbst. Die Durchführung dieses Wahlsystems hat keine besonderen Schwierigkellen zu überwinden Die Listen werden behördlich auf- gestellt, vor der Wahl ösientlich zur Einsicht ausgelegt und zu bestimmter Zell abgeschlossen Die Wahllisten in den kleinen Städten und auf dem Lande werden auf ihre Richtigkeit in formeller Weise durch Staatsfunktionäre geprüft.

Der Wahlakt selbst kann a) geheim und h) nicht geheim festgelegt werden.

a) Bei geheimer Wahl holt sich jeder Wähler von der behördlichen Geschäftsstelle einen Wahlbrief persönlich ab, der auf dem Kuvert seine Adresse und die Anzahl der ihm zustehenden Wahlpunkte enthält. In dem Kuvert befindet sich der eigentliche Wahlzettel, ebenfalls mll Angabe der Punkte, die dem Adressaten zustehen. Kuvert und Wahlzettel sind amtlich abgestempelt und müssen in den Punkten übereinstimmen. Bei dem Wahlakte selbst gibt der Wähler erst das Kuvert an den Wahlvorstand ab, dieser prüft es nach der Liste und legt es in eine besondere Urne, während der eigentliche Wahlzettel von dem Wähler wie beim jetzigen Wahlverfahren behandelt wird.

b) Wenn der Wahlakt nicht geheim gesetzlich festgelegt wird, dann vereinfacht er sich dementsprechend, da dann die mündlichen Angaben des Wählers auf der Wahlliste sich ton- trolieren lassen. Derjenige Kandidat, Der die meisten Punkte bei der Zählung erhallen hat, ist gewählt. Die auf Grund dieses Wahlsystems gewählten Reichstags- bezw. Landtagsabgeordneten erhalten Diäten. Die Strafbestimmungen für Wahlfälschungen falb gesetzlich zu verschärfen.

DieserEntwurf" enthält manchen vernünftigen Gedanken und könnte wohl einer preußischen LandtagSwahlreform zu Grunde gelegt werden. Insofern er einen Vorstoß gegen das bestehende Reichstagswahlrecht macht, ist er ganz be­deutungslos. Für uns in Hessen könnte immerhin dieser oder jener Gedanke in nähere Erwägung gezogen werden.

Ker Aufstand iu Keulsch-SüdwestafriKa.

Gouverneur Leut wein meldet unter dem 15. Mai:

Oberstleutnant v. Z u l o w erreichte gestern Omaruru. Bei Okornbahe und Kawap westlich von Omaruru wurden Herero- b and en gemeldet, die in der Nacht vom 2. zum 3 Mai die Viehposten bei Okornbahe überfielen. Die Säuberung der Gegend wurde angeordnet. Major v. Estorfs verlegte der Wasserverhältnisse rochen Teile seiner Kolonne nach Okoru- tambe. Okajainjia ist vom Feinde frei. Bei Okorukarnbe und Engonda ist man auf vereinzelte Herero gestoßen.

Okorukambe liegt nur eine Meile nordwestlich von Onjatu, so daß beide Abteilungen in unmittelbarer Fühlung mit­einander bleiben können. Okajainja ist etwa 15 Kilometer von Onjatu entfernt in der nordöstlichen Anmarschrichtung der Estorffschen Kolonne. Der Feind scheint sich danach jetzt ernstlich nach dem Waterberg zurückzuziehen.

An die Zellen des Ausstandsbeginns erinnern mehrere Einzelheiten, die jetzt in der entfernteren Umgebung von Windhuk festgestellt wurden und die durch folgendes Kabel­telegramm übermittelt werden.

Windhuk, 16. Mai. In der vorigen Woche wurde Ober­leutnant Köhler mll 30 Reitern zu der 45 Kilometer von hier entfernten Farm Franyois geschickt, um noch in dem dortigen Wohnhause befindliche Familienpapiere, Gemälde usw., welche die Herero beim Ueberfall im Januar verschont hatten, zu holen. Die Familie hatte letzt darum gebeten. Köhler wußte auf dem Besitztum genau Bescheid; er war im Februar mit dem später bei Owirokorero gefallenen Besitzer der Farm, Hauptmann von Franyois, auf der Farm gewesen, ohne daß die Herren barnate schon die Sachen mllnehmen konnten. Köhler fand jetzt leider nur einen Aschenhausen vor und rings um das Haus ziemlich frische Fußspuren. Die Hererobande hatte alles nieder­gebrannt. Auf dem Grabe des ermordeten Dieners Friedrich hatten die Hallunken abgekocht. Köhler stellte einen Grabhügel her und besuchte dann die zehn Kilometer entfernte Farm Ongeamama, dem ermordeten Vorberg gehörig, einem Sohne des verstorbenen Superintendenten Vorberg aus Schöneberg. Dort war alles ausgeplündert, aber nicht verbrannt. Einige Briefschaften und Bücher, die im Schutt verstreut herumlagen, las Köhler auf und sandte sie der Mutter des Erpiordeten.

Neue Todesfälle und Morde.

Windhuk, 14. Mai, 3 Uhr 40 Min. nachm. Heute früh verschied in Otjihaenena am Typhus infolge ein­getretener Darmblutung und Entkräftung der Oberleutnant zur See, Mansholt, der einzige Offizier, der in dem Gefecht bei Owikokorero am 13. März unverwundet blieb und der auch das Gefecht von Okaharui als Kommandeur der Arttllerie mll besonderer Auszeichnung mllmachte. Von den vier Seeoffizieren bei den Maschinenkanonen der Ost­abteilung ist nur noch Leutnant Ehrhardt übrig, nachdem Oberleutnant z. S., Stempel, gefallen, Oberleutnant z. <5*, Hermann, verwundet und jetzt Mansholt gestorben ist. Im hiesigen Lazarett verstarb heute der Einjährige vom Seebataillon, Friedrich Botten. Die jetzt in Swakopmund angekommenen, am 7. d. Mts. auS Okombahe (etwa 60 Kilometer westlich von Omaruru) geflohenen Farmer Merker und Missionar Baumann erzählen, daß die 15 be­waffneten Herero, welche am 2. Mai nachts beim Viehraub in der Gegend von Okombahe drei Viehwächter er­schlugen, tags vorher bereits drei Frauen und ein Kind ermordet hatten. Gerüchtweise verlautet auch von weiteren Morden westlich Ameib (etwas p.ordwestlich von Karibib).

Das Kommando des Seebataillons in Kiel macht be­

kannt, daß der Seesoldat Völkel in Otjihaenena an den Folgen harter Anstrengung gestorben ist.

Mit den unter dem Generalleutnant von Trotha nach Deutsch-Südwestafrika gehenden Truppen wird auch ein eigenes Kriegsgericht dorthin entsandt, deffen Vorsitzender der Kriegsgerichtsrat Dr. CorrenS vom 3. Armee-KorpS fein wird. Das gesamte Personal des Gerichtes ist bereits bestimmt. Die Freiwilligen für Südwestafrika werden auf ein Jahr verpflichtet. Das Offizier-KorpS und die Spitzen der Zivilbehörden in Trier gaben am Montag dem Generalleutnant o. Trotha ein Abschiedsfest. Am Abend fand Zapfenstreich und ein Fackelzug der gesamten Garnison statt.

Volttische Tagesschau.

Eine neue französische Spionageaffäre.

Der PariserMatin" veröffentlicht einen in romanhafter Weise abgefaßten spaltenlangen Bericht, in welchem anknüpfend an ein von einem Londoner Blatt veröffentlichtes Telegramm Folgendes erzählt wird:

Der Londoner Korrespondent deSMatin", namens Johann Hedemann, erhielt vor vier Wochen den Besuch eines gewissen Pitor Fragola, eines Dalmatiners, der ihm er­zählte, er sei früher im Kriegsministerium angestellt gewesen und wegen Spionage zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er fei dann nach London geflüchtet, wo er in großem Elend gelebt habe. Er habe u. a. zwei Männern, einem Wiener namenS Gal io und einem Franzosen namens MeSqui, als Führer gedient. Beide hätten für Rechnung einer fremden Regierung gearbeitet und mehrmals an einen deutschen Agenten Schriftstücke verkauft. MeSqui lebte lange als Bauunternehmer in Toulon. Beide seien nun vor einigen Tagen nach Rom abgereist. Fragola erklärte weiter, er habe deren Abwesenheit benutzt, um sich einzelner Schriftstücke zu bemächtigen, die Galio zurückgelaffen habe. Diese Schriftstücke zeigte Fragola dem Korrespondenten Hedemann, der höchst erstaunt war, 85 auf Pauspapier an­gefertigte Kopien von Plänen der Befestigungswerke von Toulon vor sich zu haben. Außerdem lagen mit der Schreibmaschine hergestellte Fragebogen bei und Pläne der Befestigungswerke von Brest, sowie ein Brief und ein* Visitenkarte namensFriedrich Scholz, Hedemannstraße 8, Berlin SW." Fragola überwies die Papiere dem Korre­spondenten Hedemann, der sie dem französischen MilllärattachH in London mitteille. Dieser war sehr aufgeregt; er erHärte die Pläne für außerordentlich wichtig und für authentisch. Hier bricht der Bericht desMatin" ab, et soll morgen fort­gesetzt werden. DaS Blatt erwähnt, der Generalftab, das Kriegs- und das Marineministerium hätten die notwenbigen Maßnahmen getroffen, um die Folgen des Verrates zu vereiteln.

Von anderer Selle wird aus London berichtet:

ES heißt, ein reicher Engländer habe sich Pläne von verschiedenen französischen Befestigungswerken von einem früheren französischen Offizier verschafft und den Regierungen von Spanien, Italien und Deutschland zum Kauf angeboten. Die Regierung sei durch Geheimagenten diesem Treiben auf die Spur gekommen und eS fei bereits gelungen, den Eng­länder in Paris festzunehmen. Auch der betreffenbe Offizier befinde sich hinter Schloß und Riegel.

DieAgence Havas" veröffentlicht eine Note deS Marineministeriums, in der erklärt wird, daS Mattne- departement habe mll den von einem Individuum, das Fragola heißen wolle, verkauften Schriftstücken nichts zu tun, da die Küstenverteidigung der Kriegsverwaltung unterstehe, der alle Pläne der Befestigungswerke und Balletten gehören, die Hedemann in einer Abschrift erhallen habe. Die Spanne» Verwaltung habe jedoch vor fünfviertel Jahren sich mll Fragola zu befaffen gehabt, der sich damals unter einem anderen Namen vorgestellt habe. Fragola habe damals be­hauptet, er könne, wenn er bezahlt werde, zeigen, daß er Pläne von Festungen, Batterien und Unterseebooten besitze. Nachdem er die Marineverwaltung durch lange Unterhand­lungen hingehalten habe, habe sich schließlich herauSgestellt, daß er nichts dergleichen zu zeigen vermochte.

Man kann bei uns zu Lande der weiteren Entwickelung dieser Schauermären mit größter Gelaffenheit entgegensetzen.

Der deutsch.rnsfische Handelsvertrag.

R. Berlin, 16. Mai.

Nach demBerliner Tagebl." verlautet an unterttchteten Stellen, daß das Zustandekommen des deutsch-russischen Handelsvertrags als gesichert gelten könne. Stünde diese Botschaft in derNordd. Allg. Ztg." zu lesen, so würde sie anderen Kredit haben. Einstweilen wird man annehmen müssen, daß die Verhandlungen noch nicht so roeit gediehen sind, um einen so gewissen Schluß zu rechtfettigen. Wären die Dinge bereits so weit, dann hätte wohl Graf Bülow in feiner letzten Herrenhausrede diesen erfreulichen Ausblick er­öffnet.

Strafprozeß-Reform.

Die ReichS-Justiz-Komnussion nahm ihre Beratungen gestern, am Montag, wieder auf. Die Beratung der letzten Tagung wurde abgebrochen in dem Abschnitt über die Ab­grenzung der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte. Die Kom­mission hat sich schlüssig zu machen über die Abgrenzung der Zuständigkeit der Strafkammer und des Schwur­gerichts, beziehungsweise der sogenannten mittlern und großen Schöffengerichte. Sodann ist die Frage der Ein-