Ausgabe 
16.5.1904 Drittes Blatt
 
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Nv. 113

Montag, 16. Mai 1904

154. Jahrg.

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Gießener Anzeiger

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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Parlamentarische PerhaniUmiaen.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Deutfit,er Reichstag.

. 81. Sitzung vom 14. Mai.

1 Uhr. Am Vundcsratstlsch: Frhr. v. Stengel u. a.

Im Saal ftnb etwa 20 Abgeordnete

i, Das Haus erledigt zunächst die zweite Beratung der Ueber sicht der Reichsausgaben und Einnahmen für das Rcchnungszahr 1902 nach dem Berichte durch Kenntnis­nahme.

Alsdann folgt die Beratung der R e f o l u t i o n e n der Korn- tNiffron für den Reichshaushalt zu dem TitelZuckersteuer".

2^6 Resolutionen haben folgenden Wortlaut: Der Reichstag wolle beschließen:

^2. "Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, in Erwägung einzutreten, ob und inwielveit die Besteuerung des aus anderen Stoffen als aus Rüben hergestellten Zuckers herbeizusuhren ist, sowie, ob und in lvelchcm Umfange ble ^lubrungsbestimmungcn des § 2 des Zuckcrsteuergesctzes hont 27. Mar 1896 mit Bezug auf Vie Besteuerung von Rüben- saftcn einer Abänderung zu unterziehen sind.

2> den Reichskanzler zu ersuchen, Ermittlungen darüber zu nCra.^;a*'cn' ob SöHe vorlicaen, in welchen Inländer durch die Ausführung des Süßstoffgesetzes unverfchuldet besonders hart betroffen werden, und falls solche Fälle festgestellt werden, zu ttodgen, ob hier eine Erleichterung gewährt werden kann."

Abg. Götz v. Olenhusen (Welfe) bittet um Annahme der Reso- /ution und hofft, daß die Regierung der Resolution entsprechen wird, indem sie dem Notschrei der rübenbauenden Landwirtschaft Gehör gebe.

Abg. Gamp (Rp.): Ich freue mich über die ablehnende Hal­tung des Staatssekretärs zu der ersten Resolution. Mir scheint,- die Herren überschätzen sehr die finanzielle Wirkung der Steuer. Die Zuckenndustrie würde am letzten Ende nicht entlastet, sondern neu belastet werden. Der Verein der Zuckerindustriellen hat es so hmgestellt, als ob die Stärkezuckerfabrikatiou stark in die Höhe geschnellt sei; er hat dabei aber ein Jahr 1981/92 herangczogen, das ein Ausnahmejahr war. Loyaler Weise hätte der Verein auch die zwei vorhergehenden Jahre mit in Rechnung stellen sollen, dann hätte sich nur eine geringe Steigerung in der Stärkezuckerproduktion ergeben. Die ganze Stärkeproouktion beträgt Vi Proz. der ganzen Zuckererzeugung; ich habe einige Proben auf den Tisch des Hauses gelegt. Da der Stärkezucker nur % Zuckergehalt des Rübenzuckers besitzt, so stellt die Stärkezuckerfabrikatiou eigentlich nur V° Proz. des Gesamtzuckcrs dar. (Mehrere Abgeordnete begeben sich an den Tisch, um von den Zuckerproben zu kosten.) Der Stärkezuckcr wird zum großen Teil in der Industrie verwertet. Es fällt uns aber gar nicht ein, den industriellen Zucker mit Steuern zu belasten. Gerade die gewerblichen Betriebe beziehen ihren Zucker von Reinen landwirtschaftlichen Genossenschaften; die Steuer würde also schließ­lich nur auf die kleinen Landwirte abgewälzt.

...Abg Frhr. v. Richthofen (kons.): Ich hätte das Wort nicht er­griffen, da ich Jntereffent bin, wenn ich nicht glaubte, daß das Jntereffe der Allgemeinheit hier zusammenfiele mit dem des ein­zelnen. Die Resolution scheint mir unbedenklich, da sie nur zu Erwägungen auffordert. Wir werden deshalb dafür stimmen.

Unterstaatssekretär v. Fischer scheint sich gegen die Annahme der ersten Resolution auszusprechen, da kein Bedürfnis vorliege, bleibt aber unverständlich.

Abg. Vogt-H-ll (wirffch. Vg.): Wir wollen auch die kleinen Mittel nicht zurückweisen, um der rübenbauenden Landwirtschaft zu helfen. Bei uns im Süden ist ja noch die Vegetation reicher als in den norddeuffchen Sandwüsten sOhol links.), aber wir brauchen bares Geld und deshalb müssen wir Rüben bauen. Entziehen wir der Landwirffchaft das bare Geld, das ihr aus der Zuckerindustrie zufließt, so kommt sie an den Rand des Ruins. Deshalb bitte ick Sie, nehmen Sie die Resolution an! Wir bringen fortgesetzt Geteide ins Land herein, das wir nicht nötig hgben. Auf der andern "Seite haben wir inländische Erzeugnisse in Ueberfluh. Das ist eine Wirtschaft, die zum Untergang führen muß. Ob wir heute oder in der nächsten Woche in die Pfingstferien gehen: zu wünschen wäre, daß ein anderer Pfingstgeist in die Reichsregierung einziehe. (Heiterkeit.) Die kleinen Bundesregierungen tun, was in ihre Kraft steht für die Landwirtschaft, sie können nicht mehr tun, das Haupthindernis liegt bei der Regierung, bei der allerhöchsten Stelle. (Sehr richtig! rechts.) Darum noch einmal: Ein anderer Pfingstgeist möge einziehen. Uns ist schließlich ein Ende mit Schrecken lieber als ein Schrecken ohne Ende. (Beifall rechts.)

Die erste Resolution wird hierauf gegen die Stimmen 6er Sozialdemokraten, Freisinnigen und des Abg. Gamp, die zweite einstimmig angenommen.

Es folgt nunmehr die erste Beratung des Gesetzentwurfs zur Aenderung der Zivilprozeßordnung lEntlastung des Reichsgerichts in Zivilsachen) in Verbindung mit der ersten Be­ratung eines von Mitgliedern aller Parteien mit Ausnahme von Sozialdemokraten eingebrachten Gesetzentwurfs über Aenderun- gen des Gerichtsvcrfassungsgesetzes (Entlastung des Reichsgerichts in Strafsachen).

Staatssekretär Dr. Meberding: Am Schluffe des Monats April dieses Jahres war die Geschäftslage des Reichsgerichts folgende: Es war von neu eingehenden Sachen der erste Verhandlungstermin angesetzt in dem einen Zivilsenate auf den 29. Dezember d. I., in einem anderen Senate auf den 23. Februar kommenden Jahres, und in einem dritten Senate auf den 6. März kommenden Jahres. Es vergehen bei einem großen Teile der Zivilsenate 810 Monate, bevor die neu eingehenden Sachen zur Verhandlung kommen. In dem laufenden Jahr ist, wie auch die Motive anführen, eine weitere erhebliche Vermehrung der Geschäftssachen wahrzunehmen. Es ist kein Zweifel vorhanden, daß diese 810 Monate sich weiter steigern werden auf 11 und in kurzer Zeit auf 12 Monate, d. h., daß em Jahr vergehen wird, bevor die Parteien überhaupt Gelegenheit haben, vor dem Richter zu erscheinen. Weiter, meine Herren: am Schluß des letzten Geschäftsjahres betrug die Zahl der unerledigten Sachen bei den Zivilsenaten des Reichsgerichts 1915. D. h. etwa die Hälfte der in einem Geschäftsjahr eingehenden Sachen wird als unerledigt in das nächste Jahr übertragen. Die steigende Zahl der Sachen wird das Verhältnis noch ungültiger gestalten. Schließ­lich kommen wir dahin, daß so viel Sachen aufs nächste Jahr über­tragen werden müssen, als im vorangegangenen Jahr eingegangen sind. Damit wandeln wir in den Spuren des seligen Reichskammer­gerichts, dessen Tätigkeit, ohne daß den Mitgliedern deshalb eine besondere Schuld beizumeffen gewesen ist, einen unverlöschlichen Makel auf die Geschichte der deuffchen Rechtssprechung ge­worfen hat.

Nun, was wird die Folge dieses Zustandes sein? Ich will nicht re«n von wirtschaftlichen Nachteilen, die diejenigen treffen, die nichts anderes bezwecken als ihr gutes Recht vor dem Gerichtshof ßu suchen, dieses aber rechtzeitig nicht mehr zu finden vermögen. Die «ache hat noch eine andere Seite. Je mehr die Zahl der Sachen

steigt, desto langer dauert ihre Erledigung. Dadurch entsteht für ötc, die ihren Gegner nicht zu einem rechtskräftigen Abschluß gc> langen lasten wollen, der Anreiz, auch dann die Sache zur Ver­handlung vor dem Reichsgericht zu bringen, wenn sie leine Aus- f'ckst haben, ein besseres Urteil zu erftreiten. So wird allmählich aus dem gegenwärtigen Zustand für die, die ihren Verpflichtungen mcht nachkommen wollen, der Anreiz geschaffen, ihre Sachen an das Reichsgericht zu bringen, um Zeit zu gewinnen, und es ist für oteje allerdings der Mühe schon wert, ein oder eineinhalb oder auch zwei ^>ahre zu gewinnen, bevor der Staat auf Grund eines rechts­kräftigen Urteils gegen den unterlegenen Gegner einschreiten kann. Tas ist die Sachlage, so wird sie sich weiter entwickeln. Erst steigen die Sachen, dann verlängert sich die Zeit der Prozeßdauer, dann kommt be_r Anreiz, fiktive Revisionen an däs^ Reichsgericht zu bringen, dann steigt wiederum die Zahl der Sachen, wiederum die Prozeßdauer, wiederum die Zahl der Revisionen und so bewegen wir uns weiter in einem circulus vitiosus, der nur dadurch her­vorgerufen ist, daß das Reichsgericht, seiner inneren Mission ent- gegen, dazu dient, den ehrlichen Leuten möglichst svät zu ihrem Recht zu verhelfen, dagegen unehrlichen Menschen die Möglichkeit der Vcr- schleppung zu geben. Dieser für die deutsche Rechtspflege be- Ichamende, für die Autorität des höchsten Gerichtshofes bedenk- liche Zustand hat die verbündeten Regierungen zu der gegeniränigen Vorlage veranlaßt.

Zustande haben sich nicht verbessert, sondern entschieden verschlechtert, sodaß die verbündeten Regierungen die Verantwortung für die weitere Entwicklung nicht allein tragen können, sondern den Reichstag mit in Anspruch nehmen müssen. An diesem hohen Hause rC$-ÄC9e!\ 0& einc Abhilfe geschaffen wird, oder nicht. Das Mittel ist dasselbe, das wir Ihnen schon 1898 vorgeschlagen haben: die Erhöhung der Wertsumme für die Sachen, die überhmipt an das Reichsgericht kommen. Ich werde mich auf die Spezialisierung dieser prägen, d:e außerhalb der juristischen Kreise ein großes Interesse nicht erregen, nicht einlassen. Ich konstatiere nur, daß die Regierun gen auf das gewissenhafteste alle anderen Wege einer Prüfung unter 5a6cn- Ww find in allen Beziehungen zu einem negativen Resultat gekommen und genötigt, auf diesen Weg zuriickzukehrcn. Es ist vielleicht unhöflich, aber ich möchte doch sagen, ich bedauere es, daß bei dieser Frage voraussichtlich, wenn nicht ausschließlich, nur Juristen hier sprechen werden. Die Juristen haben bekanntlich immer verschiedene Meinungen und sind schwer unter einen Hut zu Dringen. (Heiterkeit.) Aber ich gebe mich der Hoffnung hin, daß das Gewicht der Darlegungen der Verbündeten Regierungen auch einen Teil der Juristen dieses hohen Hauses zweifelhaft macht. Das Reichsgericht steht feit zehn Jahren auf diesem Standpunkt. Die Rechtsanwaltschaft am Reichsgericht ist, obwohl vielleicht der einzelne davon Nachteil haben kann, auf Grund ihrer Erfahrungen zu der­selben Ansicht gelangt, .ebenso die Neichsjustizverwaltung, die mit großer Sorge die Entwicklung verfolgt hat, wie auch die verbündeten Regierungen. Diese verschiedenen autoritativen Stellen sind ein­mütig der Ansicht, daß nur der vorge schlage ne Weg Abhilfe schafft

. Haupffrage ist die, welchen Einfluß auf das Rechtsleben tmrb der vorgeschlagene Weg ausüben. Nur bei Prozessen ver- Aogensrechtlicher Art wird Ihnen eine Aendemng vorgeschlagen. Jcaä) der Statistik von 1901, die weniger günstig hegt als die der folgenden Jahre, haben die vermögensrechtlichen Streitigkeiten beim Steufiageruht rund 2400 betragen. Dabei ist die Revision bei etwa 1900 zuruckgewiesen und nur bei 500 ist ihr stattgegeben Ivorden. Es Ware aber unrichtig, anzunehmen, daß diese 500 Erkenntnisse r2/\aUC^ emen materiellen Erfolg haben. Die Sachen sind ent­schieden worden, haben aber nicht in allen Fällen zu einer Aendemng bet materiellen Entscheidung geführt. Nach vorsichtiger Schätzung ist eine materielle Aendemng in 330 Fällen eingetreten. Nach dem jehigen Vorschläge würden davon 23 bis 25 Prozent ausscheiden, o. h. von den Urteilen, die geändert werden, sollen 75 bis SO aus­scheiden. Diese 75 bis 80 Prozesse sind es, um die sich der Streit dreht Die Frage ist nun die: will das hohe Haus anerkennen, daß die Schwierigkeiten der Geschäftslage beim Reichsgericht sich so

t-o man der deuffchen Nation zumuten kann, in

75 bis 80 Prozessen auf eine andere Entscheidung zu verzichten. Oder ist der Wert dieser Prozesse so erheblich, daß das deutsche Volk den weiteren Bestand der heutigen Verhältnisse beim Reichsgericht, obwohl sie die Rechtspflege schwer schädigen, dennoch dulden will.

'Gericht [;ai ni$t bic Ausgabe, in möglichst vielen Fallen materiell Recht zu sprechen, seine Hauptfunktion ist die Ausübung emer Rechtskontrolle, die Prüfung, ob in den einzelnen Rechtsfallen nach Maßgabe des materiellen Rechts und unter sorg- falngcr ilnmenbung der prozessualen Vorschriften entschieden ist. Diese Konttolle übt das Reichsgericht aus nicht nur zu Gunsten der wenigen Prozesse, mit denen es sich selbst zu beschäftigen hat, sonvern auch xu Gunsten aller anderer Prozesse,. Es wurden bei bon Land- und Amtsgerichten im Jahre 1901 an Urteilen gefällt 2 326 000. Wenn wir nun 70 bis 80 Urteile beim Reichsgericht ausmerzen, so müssen wir fragen, welche Bedeutung haben sie gegeniwer den 2 326 000 Urteilen. Ich meine, diese Bedeutung mAt so wesentlich, daß man so leichthin von einem pluto-

l nJ^aratier der Vorlage sprechen kann. Es ist unvermeid­lich, daß die kleineren Sachen im Gerichtswesen zurückstehen müssen 9e.0en die größeren, um den höheren Instanzen eine fruchtbare Tätigkeit zu ermöglichen. Es ist das ein Opfer, das gebracht werden muß, um überhaupt die höheren Instanzen auf dem Ge- biete der Rechtsprechung zu fruchtbarer Tätigkeit zu bringen. Sehrn Sie sich die Verhältnisse in Frankreich an, dessen Recht- fpredjung bon jeher hervorragend gewesen ist. Franfteich, wo doch die Gleichheit vor dem Gesetz mehr noch als anderwärts das Volks- gemut durchzieht und demoftatische Anschauungen sämtliche ö ff ent«

Institutionen beherrschen, bat zu Gunsten einer fruchtbaren Tätigkeit vom obersten Gerichtshöfe Sachen in einem Umfange ferngehalten, wie wir es nicht verlangen würden. Der französische Kassationshof hat nur einen Zivilsenat, wir beim Reichsgericht haben sieben. In Frankreich wird der einzelne Richter beim Kaffationshofe mit noch nicht 20 neuen Sachen jährlich befaßt, bei uns mit mehr als 50. Das Ergebnis ist, daß auch das Aus­land die Urteile des französischen Kassationshofes in einer Weise anerkennt, diesem eine Autorität beimißt, deren sich kein anderer oberster Gerichtshof irgend eines Staates rühmen kann. Dadurch Entscheidungen des französischen Kassationshofes eine gewisse Bedeutung auch für das Recht anderer Nationen erlangt. Dieses Moment bitte ich, nicht außer Acht zu lassen. Nehmen Sie 1,16 an und schützen Sie das Reichsgericht davor, auf eine abschüssige Bahn zu kommen. (Beifall.)

Abg. Hagemanu (natl.): Zunächst möchte ich dem Staatssekre­tär unseren Dank dafür aussprechen, daß er der in der Sitzung Dom 1. März gegebenen Anregung so schnelle Folge geleistet hat und uns mit der Vorlage zur Entlastung des Reichsgerichts ge­kommen ist. Ich erkläre namens meiner politischen Freunde, daß wir der Vorlage im großen und ganzen sehr wohlwollend gegen; überstehen. Wir hätten es allerdings für zweckmäßiger erachtet. S man gleich ganze Arbeit gemacht und die Revisionssumme auf 3000 Mark heraufgesetzt hätte.

Ich komme nun zu unserem Antrag. Die Ueberlastung des

Reichsgerichts liegt zweifellos nicht nur im Zivilprozeß, sondern auch im Strafprozeß. Und die Gefahr, die durch die Verschleppung der Strafprozesse entsteht, ist m. E. noch viel bedenklicher, als bei den Zivilprozesseii. Tenn eine Strafe wirkt nur dann erziehe­risch und sühnend, wenn der strafbaren Handluiig möglichst bald die Strafe folgt. Liegen aber 6, 8, 10, 12 Monate dazwischen, so ist vom Charakter der Strafe nichts mehr übrig geblieben. Das beste und durchgreifendste Mittel schien uns, auf die lex Olshausen zurückziigrcifen, die Kompetenz der Schöffengerichte zu erweitern und dadurch eine Menge von Sachen der Jurisdiktion des Reichs­gerichts zu entziehen. Ich glaube, daß mit einer derartigen Er­weiterung der Kompetenz der Schöffengerichte auch dem Angeklagten nur ein Vorteil geschieht. Was die Einzelbestimmungen unseres Initiativantrages betrifft, so sind sie im großen und ganzen die der lex Olshausen. Nur zum Teil sind wir darüber hinausgegangen. Indessen will ich nicht auf jeden einzelnen Paragraphen hier ein- gchcn, sondern das der Kvmmission überlassen. Ich beantrage namens meiner politischen Freunde, die Vorlage an eine Kom- niission von 21 Mitgliedern zu überweisen. (Beifall.)

Abg. Himburg (kons.): Wir haben gegen die Vorlage nichts Er» hebliches eiuzuwenden. lnc> auf einen Punkt, der allerdings der wich­tigste des Ganzen ist: das ist die Abänderung des § 546 Z.-Pr.-Q., die Erhöhung der Revisionssumme. Meine Freunde sind nicht da­von überzeugt, daß fein anderer Weg gangbar ist, daß z. V. eine Vermehrung der Senate nicht möglich ist. Für noch bedenklicher halten wir die Hereinziehung des Difformitätsprinzips. Indessen über all das werden wir noch in der Kommission ausführlicher sprechen.

Abg. Dr. Rintclen (Ztr.): Das Reichsgericht ist zweffellos überlastet. Es muß entlastet werden. Es fragt sich nur, roie? Die vorgeschlagene Entlastung hat verschiedene bedenkliche Bestim- mungen, so z. B. die Unterscheidung zwischen Sachen, in denen die beiden ersten Instanzen ein gleiches Urteil gefällt haben, und solchen, in denen die Urteile der Vorinstanzen von einander abweichen. Wir haben ja schon früher dieses ausführlich behandelt. Die ' früheren Bedenken sind aber nicht geschwunden oder abgeschwächt, sondern nach meiner Erfahrung vielmehr gewachsen. Gegen die Erhöhung der Revisionssumme sprachen sich vor Jahr und Tag die Kommissare der verbündeten Regierungen aus. Schon damals fiel das Wort von demPrivileg der Reichen". Wir dürfen das sozialpolitische Moment, das auch in dieser Frage steckt, nicht unbeachtet lassen. Die Richter beim Reichsgericht haben sich in das jetzige Verfahren eingelebt und deshalb sollte man es nicht ändern.

Abg. Gamp (Rp.): Nach meiner Ansicht müssen auch die­jenigen -um Worte kommen, die unter dem Gesetz zu leiden haben Ich habe mich bisher stets geacn die Erhöhung der Revisionssumme misgesprochen. Ich bin auch heute nicht aus einem Saulus ein Pa^us geworden. Ich gehe sehr ungern an die Erhöhung der Re- vistonssumme. Ich tue es deshalb, weil nach meiner Ansicht die Urteile des Reichsgerichts dem gesunden Menschenverstand ent­sprechen. Viele Herren Richter im Hause, die heute noch nicht Reichsgenchtscäte sind, sind anderer Ansicht. Wenn sic erst Reichs- genchtsräte sind, werden sie wieder anderer Ansicht sein. Man wird, da kein anderer Weg für eine Entlastung bc? Reichsgerichts sicki bietet, m den saueren Apfel beißen müssen.

_ Ab?- Stadthagen (Soz.) hält den Entwurf für ein plutokrati- uhes Mittel. Die Materie solle grob und mechanisch geregelt wer­den- Die Erhöhung der, Revisionssumme auf 2000 Mk. sei durch- aus willkürlich. Er hoffe, daß in der Kommission der Gedancke, daß nur reiche Leute ihr sogenanntes Recht bekommen sollten, zu­ruckgewiesen würde.

. Abg. Pohl ffreif. Vp., fast unverständlich, da er der Tribüne öen Rucken zukehrt) hält die Entlastung des Reichsgerichts hwar für notwendig, wie die Sachen nun einmal liegen, spricht sich aber gegen die Erhöhung der Revisionssumme aus. Unter keinen Um­standen darf man weiten Kreisen unseres Volkes den höchsten Ge- richtshos verschließen. Ist denn das Reichsgericht wirklich über­lastet^ Die Sache ist die: es ist mit alten Herren besebt, die bequem leben und sich gern Zeit lassen. Eine allgemeine 'Stag­nation der Geschäfte ist die Folge. Nun, die Herren können es nicht schaffen. Also muß man Wohl oder übel auf Abhilfe sinnen

Wfcuit die Vermehrung der Richter hierzu ein gutes Mittel.

Slbg. Engclen (Ztr.): Zweifellos ist das Reichsgericht über­lastet, und wir müssen einen Weg zur Abhilfe suchen. Falls e5 nicht möglich ist, ein anderes Abhilfsmittel zu finden, werden wir uns auf den Boden der Vorlage stellen.

Abg. Dove (fts. Vgg.): Es handelt sich um ein Notgesetz. Man muß an die Vorlage mit der Frage herantteten, ob sie das kleinste Uebel bietet. Mir scheint als ob in der Verhandlung eine Ueberschatzung des Jnstanzenzuges sich geltend gemacht hat. DaS Publikum legt vor allem Gewicht auf die schnelle Erledigung des Nechtsftreits; die Gewähr ist doch nicht gegeben, daß das Urteil um so richtiger ist, je länger der Prozeß geschwebt har.

.. tann nur sagen, daß es bei den höheren Gerichten nichi heltzt:Hier giebt es keine Revision, also hauen wir durch!" Im Gegenteil: Ist em Gericht die letzte Instanz, so überlegtes sehr lange,be» £Or m cJl/,^lbcL kommt viel schneller zu einer Entscheidung, wenn bas Recht die Revision zuläßt. Dann kann der Richter sagen: hat unser Kollegium vorbeigehauen, so werden wir aufgehoben!" Ob eine wirkliche Entlastung durch eine Erhöhung der Revisions- Jumme em tritt, erscheint mir zweifelhaft. Viele Parteien einigen sich jetzt auf das geringste zulässige Objekt, das noch eine Revision zulaßt, um Gerichtskosten zu sparen. Also bftfe Prozesse, die rechnerisch ausscheiden, werden in Wahrheit trotz der Erhöhung des Objekts doch an das Reichsgericht gebracht werden. Die einzelnen Fragen werden wir in der Kommission prüfen. (Bei­fall bei den Freisinnigen.)

Abg Schmidt - Warburg lZtr.): Meine Herren, um 6^ Uhr komme ich in lolcher wichtigen Frage zu Wort. Alle Herren sind jchon abgereilt; nur rechts und links noch einige Parteitrümmer, Die al_- letzte Säulen hier ausharren. Die anberen Herren haben >ehr lange gesprochen. Ich will bescheidener sein. lBeffall.» Klingeln Sie um 6k Uhr, Herr Präsident; und ich höre sofort auf. (Große Heiterkeit; der Präsident nickt.)

Ich kann mich nur entschieden gegen die Erhöhung der Revisionssumme aussprechen. In unserer sozialen Zeit halte ich es für durchaus verfehlt, den Armen den Rechtsweg zum erheblichen !^il abznspcrren. In der Zett unserer Mittelstaudspolitik, glaube ich. ist es unangebracht, die Rechtsversvlgung zu erschweren.

Die Debatte schließt damit.

Die Vorlagen gehen an eine Kommission von 21 Mit­gliedern.

Präsident Graf Ballestrem wünscht Den Mitgliedern gute Er­holung und ein frohes Pfingstfest.

Nächste Sitzung: Dienstag, 7. Juni 1904, nachm. 2 Uhr. (Rechnungssachen, Reblausgesetz, Miinznovelle.)

Schluß 6| Uhr.