Ausgabe 
15.12.1904 Drittes Blatt
 
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Nr. 295

Donnerstag, 15. Dezember 1904

154. Jayrg

Giehener Anzeiger

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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Eietzen.

Prüfung zu unterziehen. jBeifall.j

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Parlamentarische Vertzaustunsien.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Dentlcher Reichstag.

112. Sitzung vom 14. Dezember.

2 Uhr. Das Haus ist sch w a ch besetzt.

Am Bunvesratstische: Frhr. v. Stengel, v. Einem, v. Tirstrtz. Sluecet u. a.

Die Denkschrift über die Ausführung der seit dem Jahre 1876 erlassenen Anleihegesetze wird ohne Debatte zur Kennt­nis genommen.

Gleichfalls ohne Debatte wird in c r st e r Beratung erledigt bie Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben der Ko­lonien Kamerun und Togo, der südwestafrikanischen Kolonie, der Kolonie Neu-Gurnea, der Verwaltung der Karolinen, Palau und Marianen sowie der Kolonie Samoa für das Rechnungsjahr 1902, ebenso die Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben für Kiautschou für das Rechnungsjahr 1903.

Es folgt die erste Beratung der Gesetzentwürfe, bett, die Pensionierung der Offiziere, einschließlich Sanitäts­offiziere des Reichsheeres, der Marine und der Kolonialtruppen, und betreffend die V e r s o r gung der Personen^ der Unterklassen des Reichsheeres, der Marine und der Schutz­truppen.

Kricgsminister v. Einem: Die Neuregelung des Pensions­gesetzes ist sei. vielen Jahren vom Reichstag gefordert und ebenso lange vom Bundesratstisch zugesagt worden. Nunmehr haben wir Ihnen die entsprechenden Entwürfe vorgelegt. Ich darf die Hoff­nung daran knüvfcn, daß es der gemeinsamen Arbeit gelingen möge, dieselben bald zu den für das Heer förderlichen Gesetzen zu gestalten. Es ist ja allgemein anerkannt worden, daß das Pcnsions- gesetz vom Jcftre 1871 den heutigen Bedürfnissen nicht mehr ge­nügt. Die vielfachen Zusätze haben seine Anwendung zu verwickelt und schwierig gemacht. Das Gesetz führt zu Härten und vor allem gewährte es weder Offizieren noch den Unteroffizieren und Mann­schaften eine gerechte, ausreichende Abhilfe. Wir haben uns be­müht, die Versorgung besser zu gestalten und die Materie zu ver­einfachen. In letzter Beziehung haben wir uns bei dem Mann­schaftsversorgungsgesetz, soweit es die militärischen Verhältnisse überhauvt zuließen an das Unfallversicherungsgesetz gelehnt. Aus diesem Grunde haben wir den Grundsatz fallen lassen, der bis jetzt bestand, daß in erster Linie die Dienstunbrauchbarkeit in Frage kam, um einen Ver^orgunasansvrrtch zu begründen., Es soll jetzt der Grad der Erwerbsunfähigkeit entscheiden und je nach dem Grade eine Abfindung oder eine Rente gewährt werden. In Berücksich­tigung der allgemeinen Wehrvflicht, die die Söhne der Nation aus allen Ständen und Berufsarten, aus allen Teilen des Landes in Reih und Glied zusammenfübrt, ist es notwendig, für gleiche Be­schädigung auch gleiche Entschädigung zu gewähren.. Es ist infolge­dessen für jede verschiedene Charge auch eine bestimmte Vollrente festgesetzt. Das Maß dieser Rente haben wir entnommen aus der jüngsten Fassung des Jnvalidengesetzes vom 25. Mai 1901,,aus der wir diejenigen Klaffen entnommen haben, für die gänzliche Er­werbsunfähigkeit und die teilweise Erwerbsunfähigkeit in Betracht kommt. Wir haben auch versucht für die altgedienten Nnterofsi- ziere eine beffere st.iviloersorgung dadurch zu erreichen, daß wir künftig nur den Kavstulanten den Zivilversorgungsschein geben wollen. Eine wesentliche Verbesserung haben dann die Vorschriften

rückwirkenden Kraft hält der Entwurf auch hinsichtlich der Pension der Kriegsteilnehmer an den bisherigenNormen fest. Es zieht sich durch unsere Debatten wie ein roter Faden die Zumutung, derer zu gedenken, denen es vergönnt war, das deutsche Reich mit er­richten zu helfen. Ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben, daß das Haus diesen Gesichtspunkt gelten und das Gesetz nicht scheitern läßt, an der Forderung der unbedingten rückwirkenden Kraft für alle Offiziere, Untroffiziere und Mannschaften.

Wir sind jahraus, jahrein bestrebt, mit allen Mitteln die Armee zu kriegerischen Zwecken auszubilden, sie zur Hingebung an Kaiser und Reich zu erziehen. Daß in weiten Kreisen unseres Voltes der kriegerische Geist noch vorhanden ist, das zeigt die Zahl der Meldungen der Offiziere für S ü d w e st a f r i k a , der Drang sich dort zu betätigen, das zeigen die zahlreichen Meldungen von Freiwilligen, die dort vor dem Feinde kämpfen wollen. Unter un­geheueren Anstrengungen und Entbehrungen ist das Verhalten unserer Mannschaften ein tadelloses und das Verhältnis zwischen den Offizieren und den Untergebenen musterhaft. Wir können stolz auf die dort gemachten Erfahrungen sein. (Beifall.) Wir sind auch bestrebt, die Armee mit allen Mitteln und Einrichtungen der modernen Kriegstechnik auszustattcn, sie in Ausrüstung und Bewaffnung auf der Höhe zu halten. Unsere neuen Jnsanterie- gewehrc, unsere Maschinengewehre haben sich in Südwestafrika tadellos bewährt; ohne Lichtsignale und Funkcntelegraphie wäre es ganz unmöglich gewesen, die Verbindung zwischen den weit aus- einandergczogencn Kolonnen aitfr... zu erhalten, sie zu leiten, sie auf den richtigen Punkt zu dirigieren, die Verpflegung sicher zu stellen.

der Ktiegsminister verweist die alten Pensionäre einfach auf den Unterstützungsweg. Also, anstatt Aufbesserung inbezug # auf das Reckst nur Aufbesserung auf dem Wege der Gnade! Diemaß­gebenden Grundsätze" kann ich nicht anerkennen, man hat sie wieder­holt durchbrochen. Das Gesetz von 1901 z. B. ist ein Gesetz mit rückwirkender Kraft, denn es ist nicht bestimmt nur für Kmegs- invaliden der Zukunft, sondern für sämtliche Kriegsinvaliden, nur das Reliktionsgesetz von 1887 hat ausdrücklich eine rückwirkende Kraft bis zum 1. April 1882 statuiert. Aber auch wenn das nicht wäre, würde ich mich doch nicht abhalten lassen, die Beseiägung von Mißständen zu fordern, die wir alle und auch der Kriegsminister als solche anerkennen. Wie groß das Elend der pensionierten Offiziere und Unteroffiziere heute ist, geht aus der Unzahl von Briefen alter Soldaten hervor, die seit Jahren an uns kommen. Darüber muß der Kriegsmimster doch besser unterrichtet sein als em Rcichstagsabgeordneter. Tie Herren von der Kriegsverwaltung haken ein gutes Herz und möchten gern helfen, aber wiederholt ist mir von ihnen gesagt worden, ja wir bedauern sehr, wenn nur nicht gesetzliche Bestimmungen beständen. Wir möchten sie gerne abaeschafft haben, aber so lange sie bestehen, können wir für die Leute nichts tun. Tie Ungleichheit in dem Gesetz wird Anlaß zu Unzufriedenheit geben Auch von den Kriegsteilnehmern will man nur die berücksichtigen, die ein Kriegsjahr angcrechnet bekommen. Ich muß das als Härte bezeichnen, daß man die Männer, die in den glorreichen Kriegsjahren allerdings nicht die Grenze über­schritten, aber daheim bei den Vorbereitungen des Krieges ihre volle Pflicht getan und ihre Gesundheit aufgeopfert haben, so zu­rücksetzen will, wie es durch das Gesetz geschieht. Auch Offiziere und Matrosen, die auf unserer Flotte monatelang der ftanzösischen Flotte gegenüber einen sehr aufreibenden Dienst hatten, Mann­schaften, die 1870 in Kriegsbereitschaft an unseren Küsten standen, ja selbst Die Mannschaften und Unteroffiziere von Schiffen, die während des Krieges im Auslande waren, die mit Ehren die Kom- battanienmedaille tragen, sie werden durch die neuen Gesetzentwürfe ausgeschloffen, auch Männer, die mit Ersatzkolonnen bis nach der Loire üorgcbriingen stnd und die länger in Feinedsland waren als der ganze Krieg von 1866 gedauert hat, werden ausgeschloffen. Ich habe hier einen Brief, der ein recht klares Bild über die Ver­hältnisse gibt.

Ich habe einen Brief bekommen von einem alten Oberleutnant, dem infolge eines Unfalls ein paar Tage zu einem vollen Kriegsjahr fehlen, und der nun leer ausgehen soll. Liegt darin nicht eme

große Hartes

Nicht einmal die dauernd gänzlich Erwerbsunfähigen hat man in dem Gesetz berücksichtigt. Tie sollen sich nun mit der alten Pension begnügen, die der Kriegsminister selbst als unzulänglich bezeichnet hac. Es ist ein offenes Geheimnis, daß in vielen Regi­mentern jetzt so gut wie gar keine Offiziere entlaßen werden, da­mit ihnen die Wohltaten des neuen Gesetzes zu teil werden. Was ist die Folget Tie alten, verdienten, erwerbsunfähigen Offiziere bekommen die hohe Pension nicht, dagegen die neuen, die man, ob­gleich dienstuntauglich, künstlich gehalten hat! Ist das eine Aus­gleichung'^ Tas Sonderbarste ist, daß man die Verstümmelungs­zulage vermindert hat. Und diese wird doch nur den Allerelendesten gegeben. Wie läßt sich das rechtfertigen? Auch die Kriegszulage von den Hauptleuten abwärts ist herabgesetzt worden. Die Ver­minderung der Verstümmelungszulage bewirtt z. B., daß die süd- wl.stafrikanischen Kämpfer nach dem neuen Gesetz schlechter stehen, als nach dem bisherigen. Man sollte doch mindestens die Bestim­mungen des alten Gesetzes für diese bis zum 1. April 1906 fort­bestehen lassen. Die Alterszulage soll jetzt von einer obligatorischen in eine fakultative rückverwandelt werden. Diesen Standpunkt, der eine Rückkehr zu einem überwundenen System darstcllt, wird man hoffentlich wieder fallen lassen.

Eine wichtige Frage ist auch die: Was soll aus denen werden, die statt der Jnvalidenpension nur eine Gnadenunterstützung aus der kaiserltchen «chatulle erhalten haben, weil sie die Präklusiv­fristen nickst innegehalten haben? Diese Sache muß auch noch ge­regelt werden. Von ganz befonberer Bedeutung ist die Frage des Ruhens der Pension bei Anstellung im Staats- und Kommunal­dienst. Tie bisher fehlende Gleichstellung des Kommunaldienstes n it dem Staatsdienst ist erfolgt, aber in der Weise, daß nun auch die im Kommunaldienst Angestellten der Pension verlustig gehen. Tie bisherigen Zustände sind unhaltbar; das erkennt die Regierung an. Ich stehe noch heute auf dem Standpunkt: Gleichheit der im Reichs-, Staats- und im Kommunaldienst Angestellten l Wer in der Weise, daß den Betreffenden neben ihrem Tieilsteinkommen und ihrer Zivilpension die Militärpension belasten wird! (Sehr richtig I)

Wir werden die Gesetze in dieser Beziehung in der Kommission genau nachprüfen; im speziellen werden auch die Bestimmungen über die Teckosfizierc näher untersucht werden müssen. Tie Ein­kommensgrenze, bei ver eine Kürzung der iin Zivildicust Ange­stellten erfolgen darf, ist für die Offiziere heraufgesetzt; das stimmt. Aber für die Unteroffiziere und Mannschaften ist von einer solchen Mindeslgrenze überhaupt abgefehen worden. Damit 1 verton lvir

Ab^. Graf Oriola (natl.j: Bereits am 15. Oktober, also 6 Wochen t vor der Reichstag zusammentrat, konnte em früherer Offizier i.i der Ze- GriftTer Deutsche" mitteilen, daß ihm Teile des Entwurfs des neuen Militärpensionsgesctzes zur Verfügung gestellt seien. Ich halte ein solches Vorgehen für falsch. Wenn die Regierung, ehe der Reichst einen Entwurf erhälr, denselben zur Kenntnis hr'terer Kreise l gen will, um Meinungen darüber zu hören, so Ic i oas unter issen Umständen sehr vorteilhaft fein.' Tann muß man aber a< i den wirklichen Entwurf veröffent­lichen. Auszüge führen sehr leid.t zu Mißverständnissen. Infolge des Aufsatzes in der ZeitschriftTer Teutsche" sind zahlreiche An­fragen über die Bestimmungen des Entwurfs bei verschiedenen Ab­geordneten eingegangen. Es war für diejenigen Abgeordneten, die sich mit der Gesetzesmaterie besonders eingehend beschäftigen, recht peinlich, wenn sie den Briefschreibern erwidern mußten, ja so gut wie mit dem alten Offizier in Der ZeitungTer Deutsche" haben es Die verbünDeten Regierungen mit den Reichstagsabgeord­neten nicht gehalten. Der alte Offizier wurde unterrichtet, wir aber nicht. Ich verkenne nicht, daß der Entwurf manche folgenschweren Veränderungen gegenüber dem jetzigen Zustande enthält. Aber wenn ' er einigen Monaten der General v. Tippelskirch erklärte, unfere Wünsche seien in dem Entwürfe berücksichtigt, so muß ich doch sagen, daß die Vorlage unseren Anforderungen keineswegs ent­spricht. In Den verschiedenen Ministerien hat man sich eifrig be­müht, die ursprünglichen Forderungen des Kriegsministers zurück­zuschrauben. Ich bin überzeugt, es hat ursprünglich in Der Absicht des preußischen Kriegsministers gelegen, em ganz anderes Pensions­gesetz einzuvringen und ich verstehe jetzt auch, warum der hohe Bundesrat viele Monate gebraucht hat, um über diesen Entwurf zu beraten. Man suchte überall Punkte zu finden, um mit Rück­sicht auf die auch von mir als mißlich anerkannte Finanzlage Ab­striche vorzunehmen. Warum gerade gegenüber den alten Sol­daten so (" .fttliche Sparsamkeit walten soll, verstehe ich nicht. Ter Gesetzentwurf entspricht nicht Den Gesichtspunkten Derer, Die seine Einbringung verlangten, man sollte endlich zu einer anderen Ge­setzgebung kommen. Schon der Minister Goßler hat 1900 aus­drücklich erklärt, daß er die gegenwärtigen Militärpensionsgesetze nicht mehr für zeitgemäß halte, daß sie durch mehrfache Novellen unklar geworden seien. Immer wieder ist diese bedauerliche Un­klarheit hervorgehoben, aber Das jetzige Gesetz vermehrt sie noch. Ein Teil Der Pensionäre hat Davon Vorteil, für einen anDcrn Teil treten Die neuen Gesetze mit gewißen Einschränkungen m Kraft und nur für einen kleinen Teil voll. Auch die Unklarheiten und Härteii der bisherigen Gesetze sind nicht beseitigt.

Mit Der Begründung Der Aufbesserung Der Offizierspensionen kann ich mich in vielen Punkten einverstanden erflärcu. Es ist zu­zugeben, daß Die bisherigen Pensionssäye besonders t ir Die unteren Charge- zu niedrig sind, und zwar gerade Dann, wenn Die pensio­nierten Offiziere nicht in Der Lage sind, sich eine anDere geeignete Stellung zu verschaffen. Tie Schwierigkeit für viele Offiziere, eine angemessene neue Stellung zu erlangen, ist nicht zu verkennen. Wenn wir auch einen gewissen Unterschied in Der Lage Der Offiziere und Zivilbeamten zugeben, so sinD wir Doch gern bereit, insofern sich in Bezug auf die Pensionsverhältniste unserer Zivilbeamten Härten und Unbilligkeiten Herausstellen sollten, solche zu beseitigen. Wir wollen nicht, daß wenn wir diesem Entwurf zustimmen sollten, dadurch ausgesprochen ist, daß wir nicht auch für die Zivilbeamten sorgen wollen, soweit es möglich ist.

In Der Kommission werden wir Die einzelnen Sätze genau prüfen müssen; wir werden genau prüfen, wo eine Erhöhung not­wendig ist und wo nicht. Erhöhungen, die nicht notwendig erschei­nen, haben wir nicht die Absicht zu bewilligen. Die Regelung der Versorgung Der Unteroffiziere und Mannschaften bedeutet eine wesentliche Besserung. Es wird dadurch zugegeben, daß der wirtschaftliche Schaden, den ein Soldat durch Schädigungen im Frieden erleidet, der gleiche ist wie der durch Schädigungen im Kriege, daß man also in Zukunft beiden die gleichen Sätze bewil­ligen muß. Tas neue System, wonach der Grad der Erwersun- fähigkeit entscheidend sein soll, sand schon früher in der Budget- kommission zahlreiche Zustimmung. Man kann mit Recht sagen, Daß für einen großen Teil Der Pensionierten Die Vorzüge des neuen Gesetzes nicht wegzuleugnen sind. Der Kriegsminister weiß sehr wohl," welche Bedeutung für Das Deutsche Heer Die Neuregelung des Pensionswesens hat. Will er einen genügenden Zugang zu unse­

rem Offizierkorps haben, Dann muß er bestrebt sein, die Lage be, sonders Der unteren Offiziers-Chargen zu verbessern. Daß Die niedrige Pension nicht der einzige Grund dafür ist, daß mancher Vater Bedenken trägt, seinen Sohn Offizier werden zu lassen, uni) daß es in manchen Regimentern an Offiziersersatz martgelt, das glaube ich, heute nickst Des Näheren ausführen zu brauchen. Ich erinnere an die eingehenden Diskussionen, die wir gehabt haben über den unnötigen Lurus, über Die Kosten häufiger Uniformände­rungen und über die Garnisonverhältnisse in manchen Grenzorten. Ich gebe aber der Ueberzeugung und Hoffnung Ausdruck, daß es dem eifrigen Bestteben unseres Kriegsministers gelingen wird, wo sich in dieser Hinsicht noch Schwächen Herausstellen, Dieselben möglichst rasch zu beseitigen. Erstrebt man ein gutes Offizierskorps, so muß man die Härten der jetzigen Pensionsgesetzgebimg aus Der Welt schaffen; man müßte mehr als bisher Fürsorge treffen, die altge­dienten Unteroffiziere nach ihrer Verabschiedung. Darum hatte der Kriegsminister ganz recht, als er uns in Diesem Frühjahr sagte, für ihn seien Reformen der Militärpensionsgesetze in mancher Hin­sicht noch wichtiger als eine Vermehrung der Friedenspräsenz und der Schaffung neuer Cadres. Aber auf der andern Seite muß man Doch zuaeben, daß von Der Beseitigung von Härten und Unbillig­keiten für Die altgedienten Leute in diesem ganzen Gesetze so gut wie nichts enthalten ist. Tie rückwirkende Kraft ist außer­ordentlich beschränkt und ich lann die engen Grenzen des Gesetzes nur auf das lebhafteste bedauern. Die seitherigen Pensionäre hofften durch die neue Vorlage möglichst gleichmäßig berückstchttgt zu luerDen, sie sagen sich: Erachtet Der Kriegsminister Die Versor­gung Der demnächst Pensionierten auf Grund der jetzt geltenden Gesetzgebung für durchaus unzureichend, warum sollen wir, die in schwerer Zeit doch auch unsere Pflicht getan haben und zwar voll und ganz mit einer so unzureichenden Versorgung abgefunden wer­den?' Wir erachten das als ein großes Unrecht. In den Motwen t ist gesagt, eine allgemein rückwirkende Kraft könne Dem Gesetz nach

für das Ruhen Der Pension während der Anstellung.im Zivilbienst erfahren. Eine völlige Freigabe Der Pension, wie sie viettack ge­wünscht wurde, erscheint uns unmöglich, weil zu bedeut nd: Kosten erfordern würde. Wir haben aber doch ' nigen che berücksichtigt, welche auf Belastung der Pension als einer Erft - Digung für die im Militärdienst erlittenen Beschädigungen, w fte bei Ausübung des Beamtendienstes beschränkt werden, hinaus­liefen. Tie Notwendigkeit einer gleichmäßiaen B^ rndlung sämt­licher im Zivildienff beschäftigten Pensionsberechtigten veranlaßte uns, auch bie im Komrnunalbwnst Angestellten rr: einzubeziehen, zumal jetzt die Versorgung im Kommunaldienst in jeder Weise günstig geregelt ist.

Bei Dem Offizierversorgungsgesetz ist die wichtigste Bestim­mung diejenige, wonach wir beabsichtigen, die Vemion mit W/M statt mitu/w des Gehatts anfangen zu lasten. Nur dieser Weg ge­währt die Möglichkeit, Die unteren und mittleren Klaffen bester zu stellen und außerdem einem größeren Teil der älteren Stabsoffi­ziere Die Möglichkeit zu geben, sich Die höchste Pension des Tienst- grabes zu verbw^en. Wir sind uns bewußt, baß dies eine ?lb- weichung vom Beamtengesetz wäre. Indessen Die Verschiedenheiten im Berufsleben und in der Verabschiedung des, Offiziers lasten uns eine derartige Verschiebung gerechtfertigt erscheinen. Eine Ver­besserung ist dff .Heraufsetzung derjenigen Be' äge, bei denen eine Kürzung Der Pension Der im Staats- und Kommunaldienst angc- stellteu Osftziere eintreten muß.

Ganz besonders ist in der Preise die r ü ck w i r k e n d e K r a f t d e s Gesetzes besprochen. Man bat verlangt, Daß D^s Gesetz auf alle bisher pensionierten Offiziere, Unteroffiziere und Mami- schaften misgedehnt wird. Ich brauche kaum hervorzuheben, daß es her dringende Wunsch der Militärverwaltung schon aus kam--- radschaftlichen Empfinden gewesen ist, allen diesen vensionierten Kameraden die Wohltaten des neuen Gesetzes zukommeii zu lasten. Ich verstehe die Wünsche der beteiligten Kreise und auch die hier im Hause verschiedentlich zum Ausdruck gebrachten Ansichten sehr wohl, denn sie entspringen zumeist edlen Mottven, nämlich den Motiven, den altgedienten Leuten einen sorgenfreien Lebensabend zu berei­ten und ihnen eine ausreichende Eristenz zu verschaffen. Aber der­artige Wünsche und Empfindungen haben bei uns zurucktreteii. müssen hinter Der Staatsraison Es muß doch zunächst ftstgestelli werden, daß bei der Pensionierung Der Staat mit Dem Pensionär einen Vertrag abschließt, wodurch der Pensionär auf Grund Der bestehenden Gesetze abgefunden wird und zwar endgiltig. Auf Die­sem Rechtsboden haben die verbündeten Regierungen fieis gestan­den und sie glauben auch heute noch Daran festhalten zu müssen. Wollte man unbedingt rückwirkende Kraft für alle bisher pensionier­ten Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften gewahren^ so wurde man zu ganz unübersehbaren Konsequenzen kommen, was geradezu geeignet wäre, die Grundlage des Staates zu erschüttern. elmfj ist es nicht zu verkennen, was geradezu geeignet Ware, die Grund­lage des Staates zu erschüttern. Gewiß ist es nicht zu vertennen, daß für viele Pensionäre eine Erhöhung der Pension sehr wohltätig wäre, aber auf der andern Seite sind doch viele in günstige Ver­mögensverhältnisse gekommen, indem sie in einen anDcrn Beruf übergegangen sind, andere wieder haben den Zusammenhang mit ber Armee mehr ober weniger verloren. Die Erhöhung lvurde gewiß auch Diesen, eine angenehme Zugabe sein, aber sie M für sie nicht nötig, und die Steuerzahler würden dadurch nur belastet. Ich glaube deshalb, daß es ärgernden ist, in Notfällen aus Billigketts- gründen sowohl bei Offizieren, als auch bei 11 nteroffgieren .. unD Mannschaften Durch laufenDe EntschäDlgungen helfenD einzusprmgen. Ebenso wie hinsichtlich der Nichtgewährung der allgemein gültigen

Auch heute noch gilt Das Deutsche Heer im AuslanD ttotz mancher absprechenDer Manöverberichte sogenannter kriegserfahre­ner KorresponDenten als ein Kriegswerkzeug ersten Ranges an Macht uni) Stärke. Gin ganz besonderer Fakiar zur Sickerung bes rlnc auiJclucul ..........

Friedens ist es, die Armee auf Der Hohe ihrer Leistungen zu , ^1' hierfür maßgebenden Grundsätzen nicht gegeben werden, und - halten, und Dazu soll Dieser Gesetzentwurf nut Dienen. Tas tuch- - --00 - -- - - ------ « tä­

tigste Heer wirD seine Aufgabe nur Dann voll erfüllen, wenn es^ ge­führt wirD von frischen, tatendurstigen und felddienstsähigen Ossi- zicren, wenn seine Reihen gefüllt sind mit diensterfahrenen, zuver­lässigen Unteroffizieren. Tiefe und die Mannschaften müssen wissen. Daß Das VaterlanD ihre Dienste anerkennt auch DaDurch, Daß jeDer, Der im Dienst für Kaiser und Reich eine Einbuße an feiner Gesundheit erleidet, so Daß er seinen Beruf aufgeben muß, oDer Der in seiner Erlvcrbsfähigkeit geschäDigt WirD, eine ange­messene Entschädigung erhält. Ich möchte Das HauS bitten, von Diesem Gffichlspunl aus Den Gesetzentwurf einer wohlwollenden