Ausgabe 
14.5.1904 Fünftes Blatt
 
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Nr. US

Samstag, 14. Mai 1904

154. Jahrg.

Erscheint «glich mit vnSmchme M Sonntag».

Die »Sietzener FamilienblLclter- werden der eSngetru otentw wöchentilrch beigelegt. De »heißl^ b taufe tri4 erschein! monatlich einmal

Giehener Anzeiger

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General-Anzeiger, Amt;- und Anzeigeblatt für den Kreis Sietzen.

Parlamentarische PerhanSlnnge».

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Deutscher Reichstag.

80. Sitzung vom 18. Mai.

1 Uhr. Das Haus ist äußerst schwach besetzt.

Am Tische des BundeSrats: Staatssekretär Dr. Nieber- ding, Frhr. v. Stengel u. a.

Auf der Tagesordnung steht als erster Gegenstand die dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, über die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft.

In der Generaldebatte erklärt

Abg. Thiele (Soz.): Seine Partei werde gegen das Gesetz stimmen; sie könne den Standpunkt des Zentrums nicht teilen, daß oer Sperling in der Hand besser sei als die Taube auf dem Dache. Die Haltung des Zentrums in dieser Frage sei volitisch unehrlich. Es werde der Anschein erweckt, als ob das Gesetz, oas die Negierung vorgelegt habe, einen mächtigen sozialen Fortschritt bedeute. Seine Partei könne nach Ablehnung aller Verbesserungsanträge nicht dem Gesetz die Zustimmung erteilen.

Abg. Dr. Müller-Sagan (freis. Vp.): Meine Freunde werden trotz der schweren Bedenken, die wir ausführlich bei der zweiten Lesung vorgetragen haben, für das Gesetz stimmen, weil das Gesetz eine Wohlrat für das deutsche Volk bedeutet.

Damit schließt die Generaldebatte.

In der Spezialdebatte wird das Gesetz nach den Be­schlüssen der zweiten Lesung mit einigen nur redaktionellen Aende- rungen angenommen.

In der G e s a m t a b st i m m u n g wird das Gesetz gegen die Stimmen der Sozialdemokraten angenommen; ebenso die von der Kommission beantragte Resolution:

die verbündeten Regierungen zu ersuchen, in den einzelnen Bundesstaaten dafür Sorge zu tragen, daß aus den bereit ge­stellten Mitteln denjenigen im stacüsanwaltschaftlichen Ermitte­lungsverfahren unschuldig Verhafteten, welchen nach diesem Ge­setze ein Entschädigungsanspruch nicht zusteht, unter Anwendung der Grundsätze dieses Gesetzes nach Billigkeitsrücksichten eine gleich­wertige Entschädigung gewährt werde, sowie bei der bevorstehen­den Reform der Strafprozeßordnung darauf Bedacht zu nehmen, daß die Entschädigungspflicbt des Staates auch auf die vorbezeich­neten Verhafteten ausgedehnt werde."

Es folgt die Fortsetzung Der dritten Lesung des Etats und zwar beim Reichsjustizamt.

Dazu liegt die Resolution Auer u. Gen. (Soz.) vor:

den Reichskanzler zu ersuchen unbeschadet der Vor­legung eines Rcichsstrafvollzugsgesetzcs, bei den verbündeten Regierungen dahin zu wirken, 1. daß in den Gefängniffen und Strafanstalten schleunigst Maßnahmen getroffen werden, welche geeignet sind, die rechtzeitige Feststellung von körperlichen und geistigen Erkrankungen der Gefangenen sowie die Hilfsleistung in Erkrankungsfällen zu sichern; 2. daß die Verhängung von schweren Disziplinarstrafen unter Rechtsgarantien gestellt wird; 3. daß dem Reichstage jährlich eine Uebersicht über Zahl, Art und Anlaß der in den Gefängniffen und Strafanstalten verhängten Dis­ziplinarstrafen vorgelegt wird."

Abg. Dr. Gradnauer (Soz.) begründet die Resolution. Ob­gleich der Reichstag schon wiederholt die Dringlichkeit einer Reform des Strafvollzugs anerkannt hat, haben die verbündeten Regierungen nichts getan, um diese Frage einer Lösung näher zu bringen. Das Reich hat sich bis jetzt um den Strafvollzug überhaupt nicht ge­kümmert- es hat sich damit begnügt, zu verurteilen; was mit den Verurteilten geschah, dos war nicht [eine Sache. Das wurde alles den Einzelstaaten überlassen. Und doch herrschen gerade auf dem Gebiet des Strafvollzugs unglaubliche, heillose Zustände. Gerade in der letzten Zeit sind verschiedene Fälle durch die Presse gegangen, die ein grelles Schlaglicht auf diese Mißstände werfen. Ein zu- sammenfaffendes Bild der ganzen Trostlosigkeit bietet das im Verlag von Johannes Raede in Berlin erschienene BuchAus dem Zucht­hause" von Hans Leuß. Durch tue schlechte Behandlung sind Ge­fangene schwer erkankt, sogar wahnsinnig geworden. Leuß führt da einige Fälle von abnormer Scheußlichkeit an. Und die Wahrheit seiner Mitteilungen ist nicht zu bezweifeln. Dazu kommen die Ver­öffentlichungen in derZeit am Montag'' und imVorwärts" über eine Anzahl Falle von der Art des Strafvollzugs in Plötzensee. Selbst anständige Menschen, die das beste wollen, werden als Ge­fängnisdirektoren durch das System selbst zu Unmenschlichkeiten verleitet.

Besonders zwei Kategorien von Strafen verdienen es, inß Zuge gefaßt zu werden: es sind dies die Disziplanarstrafen, sowie die Behandlung von Kranken, insbesondere von Geisteskranken. Redner bringt eine Anzahl von Einzelfällen schwerer Mißhandlun­gen Gefangener, zum Teil mit tätlichem Ausgang vor, besonders in den Strafanstalten Brandenburg, Plötzensee und Celle. Es werden geradezu leichtfertig Menschenleben aufs Spiel gesetzt, in verbrecherischer Weise werden Menschenleben hingeopfert 1 In den Gefängniffen stecken viele arme Menschen, deren Geistesgestörthett weit offensichtlicher ist als die des Prinzen Arenberg, die aber doch in den Strafanstalten festgehalten und mit den schwersten Dis­ziplinarstrafen belegt werden. Ist c5 nicht fürchterlich, daß Men­schen, die in ein Krankenhaus, in ein Irrenhaus gehören, die grau­samsten Qualen erleiden müssen? Muß man denn reich fetn, muß man hohe Verwandte haben, um ein ärztliches Attest zu bekommen, daß man geisteskrank ist? Auch die öffentliche Sicherheit wird ge­fährdet, wenn man Geisteskranke, statt sie in Irrenanstalten zu über­führen, ihreStrafe" verbüßen und dann frei läßt. So hat sich bei Halle der Fall ereignet, daß ein solcher Geisteskranker nachher tasächlich zum Mörder einer alten Frau wurde. (Hört, hort!) Mir fehlen die Worte, um solche Zustände zu charakterisieren. Sie gemahnen an die dunkelsten Zeiten des Mittelalters. Und all diese Fälle sind nur durch Zufall ans Tageslicht gekommen, weil ein Schreiber die Akten sich abgeschrieben und in die Oeffentttchkeit gebracht hat. Was mag aber noch alles verborgen sein! Der Zweck unserer Resolution ist, daß künftig diese Zustande der Kontrolle der Oeffentlichkeit unterworfen lverden. Es liegt uns fern, einzelne Personen verantwortlich zu machen. Wir verstehen alles aus dem sozialen Milieu heraus. Nicht die Bestrafung einzelner Personen liegt uns am Herzen, sondern die Prophylaxe. Der Grundfehler liegt in der falschen Auffassung des Begriffs23etbre<fien", bk trotz der neueren, psvchologischen Richtung in der Rechtswissenschaft noch dominiert. In unserem Strafvollzug herrscht der alte finstere Geist, der nichts weiß von der wissenschaftlichen Erkenntms. Jeder, der im Zuchthause sitzt, befindet sich im Zustande der lebendigen Verwesung. Kommt er dann heraus, so ist er nicht mehr geeignet, den Kampf ums Dasein aufzunehmen. Daher die abnorm große Zahl der Rückfälligen. Es ist dies die Schuld derAbschrecknngs- cheorie", verschärft durch das System des FiskaliSmus. Obgleich Alexander von Qettingen vor langen Jahren von derKollektiv­schuld der Gesellschaft gesprochen hat, hat heute diese Gesellschaft

noch nicht das Bcwußffein ihrer Verantwortlichkeit. Sie huldigt einem falschen Sparsamkeitsprinzip und ist daher mit schuld an jenen ungeheuerlichen Auswüchsen. Die Gefängnisdirektoren be­sitzen eine Macht, wie niemand sonst im Reiche, die sogenannten Aufsichts-Kommissionen sind vollkommen nutzlos, eine gründliche Aufsicht findet nicht statt. Die heutigen Zustände im Gefängnis- wcsen sind unhaltbar; ist aber irgend etwas zur Abhilfe geschehen? Nein, man ist nur gegen den Mann vorgegangen, der die Zustände in Plötzensee an die Oeffentlichkeit gebracht hat. sHört, hört! bei den Soz.) Ein Staat, der sich als christlicher Staat bezeichnet, darf an der jetzigen Straftheorie unter keinen Umständen weiter festhalten, daher nehmen Sie unsere Resolution an! (Beifall bei den Soz.)

Staatssekretär Dr. Nieberding: Wenn das Bild, das der Vor­redner von den preußischen Gefängniseinrichtungen gezeichnet hat, richtig wäre, so käme man allerdings zu der Annahme, es herrsche bart eine vollständige Verwahrlosung der Einrichtungen und eine tiefgehende Verwilderung der Beamten. Das ist aber nicht der Fall, es handelt sich hier überall um Uebertreibungssn oder Unrich- ttgketten gröbster Art.

Der Vorredner hat im ganzen etwa 7 oder 8 Fälle aus der preußischen Gefängnispraxis angeführt, Fälle, die zum Teil schon Jahre zurückliegen. In Preußen hat die Zuchthausverwaltung allein für mehr als 23 000 Sträflinge zu sorgen, die sich auf mehr als 50 Gefängnisse mit einer Belegschaft von mindestens 500 Personen verteilen. Eine solche große Verwaltung kann nicht existieren, ohne sofort zu den schlimmsten Rückschlägen zu kommen, wenn nicht strengste Ordnung und gewiffenhafte Aufsicht stattfindet. Ueber die Anordnungen in den preußischen Strafanstalten ist der Vorredner offenbar nicht näher unterrichtet, sonst hätte er nicht solche Behaup­tungen aufstellen können. Denn sie stehen im vollständigen Wider­spruch zu den maßgebenden Vorschriften. Ter Vorredner hätte sehr wohl daran getan, wenn er sich nicht nur unterrichtet hätte über die sensationellen Mitteilungen der Tagespresse, von denen man sagen könne, je sensationeller, desto unwahrer, sondern auch über die be­stehenden Vorschriften. und die in die Oeffentlichkeit gelangten Be­richte der Gefängnisverwaltungen. In Preußen besteht seit 1897 eine Neuordnung des gesamten Dienstes in den Zuchthausanstalten. Tie Bestimmungen sind erlassen auf Grund von Vereinbarungen zwischen den Bundesregierungen, um eine möglichste Gleichmäßigkeit in der Behandlung der Strafgefangenen zu erzielen. Ich kann dem Vorredner nur dringend empfehlen, die jetzt kommenden freien Tage zu dem Studium dieser Vorschriften zu verwenden. Er wird bann vielleicht eine andere Auffassung von den Dingen bekommen. Auf das genaueste ist dort auch geordnet die Zulässigkeit der Dis- ziplinarmittel, die Modalitäten und Kautelen, unter denen sie an­gewendet werden dürfen. Es ist auch unrichttg, um nur einen der vielen Irrtümer des Vorredners richtig zu stellen, daß die Aerzie der Gefängnisverwaltungen Nebenpraxis ausüben dürfen. Der Vorttag enthielt eine Menge Irrtümer, die ihm ja ein gewiffeS Lustre geben. Wenn diese Vorschriften gewiffenhaft befolgt werden (Zuruf von den Soz.: Wenn!) mehr kann ja doch die Verwal­tung nicht tun dann können Verstöße gröberer Art nicht Vor­kommen. Kommen sie ttotzdem vor und gelangen sie zur Kenntnis der Auffichtsbeamten, so werden sie auf baS strengste* geahndet.

Für die Fälle, die der Vorredner vorgetragen hat, tragen wir schon aus dem Grunde nicht die Verantwortung, weil sie mit der Reichsverwaltung nichts zu tun haben. Ich kann auch auf die ein­zelnen Fälle nicht eingehen. Dazu wäre auch nötig, daß wir Kennt­nis von den Fällen vorher gehabt hätten. Ich muß überhaupt sagen, wenn es den Herren darum zu tun ist, die Sache vollständig aufzuklären, dann tun sie gut, uns auch vorher Kenntnis davon zu geben. Wir würden bereit fein, über alle Pälle objektiv Rechenschaft zu geben. So können wir sie nicht kontroltteren. Der Vorredner hat auch das Buch von Leuß:Aus dem Zuchthause" herangezoaen. Dott war die Behauptung ausgestellt, daß im Zuchthause zu Celle durch die falsche Behandlung des Anstaltsarztes mehrere Gefangene gestorben seien. Herr Leuß hat fünf solcher Fälle, als er die Straf­anstalt verließ, der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht. Die Staatsanwaltschaft hat sofort Ermittelungen eingeleitet, es stellte sich aber heraus, daß die Fälle sich in ganz anderer Weise ereignet haben, als sie das Buch von Leuß darstellte. Wir können also das Leußsche Buch in keiner Weise als beweiskräftig ansehen. Der vorn Vorredner angeführte Fall aus Celle beweist, wie nötig es ist, Si­mulanten gegenüber vorsichtig zu fein. Ein weiterer Fall betrifft einen Mann, der wegen unzüchtiger Handlungen an Kindern wiederholt bestraft ist. Wenn die Herren sich unschuldige Leute aussuchen, dann hätten sie doch andere Beispiele wählen sollen. (Zurufe von den Soz.: Es handelt sich um die Behandlung im Gefängnis l) Ja, dieser Fall zeigt doch, daß der Mann stteng behan­delt werden mußte. (Zurufe: Ach so! bei den Soz.) Die Strafe des Dunkelarrestes existiert nicht mehr. Dem Mann, der die Plötzcnseer Fälle veröffentlicht hat, ist die Vergünstigung gewährt worden, im Bureau zu arbeiten. Zum Dank dafür hat er die Akten unbefugterweise abgeschrieben. AuS so unreinen Quellen fließt ge­wöhnlich fein reines Wasser. (Sehr richtig!) Es ist ja gegen eine Anzahl Blätter Strafantrag gestellt worden (Aha! bei Den Soz.) ja, das ist doch der einzige Weg, um zur Wahrheit zu kommen (Lachen bei den Soz.); darunter befinden sich dieZeit am Mon­tag", derVorwärts", dieMärkische Volksstimme",Hanno­versche Volksstimme" usw. Es werden wohl inzwischen noch einige andere hinzukommen. (Lachen bei den Soz.) Ja, wir wollen den Redakteuren ausgiebige Gelegenheit geben, die Wahrheit zu er­weisen, und es wird sich ja da ergeben, was an den Dingen wahr ist. Ist das alles richtig (Zuruf von den Soz.: Dann werden sie doch verurteilt!) das wird sich ja finden, vielleicht ist nicht alles richtig. Wir haben den Weg der gerichtlichen Klage beschritten, um objektiv die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen. Der preußischeJustizminister hat in Gemeinschaft mit dem Kultusminister bi« Plötzcnseer Anstalt unvermutet einer Revision unterziehen lassen. Es hieß, das Wasser, das die Gefangenen trinken müßten, sei ekelerregend. DaS Wasser wird auch von den Beamten und ihren Familien genossen und es ist bisher niemals von diesen eine Beanstandung erfolgt, auch Krank­heiten sind nicht eingetreten. Trotzdem ist das Waffer bann noch­mals einer Untersuchung im Hygienischen Institut unterzogen wor­den mit dem Ergebnis, baß es vollständig einwandsfrei ist. (Hört! hört! rechts) ES hat sich ein Gefangener vielleicht mit irgend etwas den Magen verdorben, da soll dann das Waffer schuld sein. Dann geht baß Geklatsche in den Gefängniffen loS, und von dort aus geyt es in die Zeitungen.

Die Anstalt ist dann nochmals unerwartet von dem Geheimen Obermedizinalrat Kirchner revidiert worden. Es ist da alles unter­sucht worden, die Zellen, die Aborte, die Küchen, Waschanstalten. Das Rcsum6 des Geheimrats Kirchner lautet dahin, daß die Ge- angenen den modernen Anforderungen der Gefängnishygiene ent- prechend untergebracht sind, gut verpflegt werden, sauber gehalten inb und nicht überanstrengt werden. (Hört! hört!) Auch die La­zaretteinrichtungen und die Krankenbehandlung sind, gut! (Hörtl hört!) Also es ist die Tatsache vorhanden, daß von einer Seite, deren Kompetenz und Unparteilichkeit wohl niemand bestreiten wird, festgestellt ist, daß die Verhältnisse dort nicht so liegen, wie man es

in den sozialdemokratischen Blättern zu lesen bekommt. Zloch etnSl Die meisten Herren, die über solche Einrichtungen urteilen, werden sich nur schwer ein richtiges Urteil bilden können, wel sie nicht Ge­legenheit haben, sich aus eigener Wahrnehmung zu überzeugen. (Heiterkeit.) Der preußische Justizminister hat mich ermächtigt, Ihnen mitzuteilen, daß er gern bereit ist, diejenigen Herren, die unsere Gefängnisse aus eigener Anschauung kennen lernen wollen (Zuruf links: Einzuspcrren! Große Heiterkeit) mit der Orga­nisation unserer Gefängnisse bekannt zu machen. Ich kann den Herren, die von dieser Einladung Gebrauch machen wollen, nur empfehlen, sich dann die Nummern desVorwärts" mitzune^men und die Wirklichkeit mit den Phantasiegemälden desVorwärts" zu vergleichen.

Die Revolution bitte ich abzulehnen. Sie enthalt in ihrem ersten Teil einen schweren Vorwurf, der durch nichts gerechtfertmt ist. In ihrem zweiten Teil ist sie bereits erfüllt. Stattstische Nachweise, wie sie Puntt 3 der Resolutton fordert, können sie in reichhaltigem Maße aus den preußischen Gefängnisftattsttken ent­nehmen. Die Einrichtung unserer Strafanstalten sind im großen und ganzen einwandfrei. Sie sind mindestens so gut wie in irgend einem anderen Kulturstaat. Es ist Vorsorge getroffen für eine ordnungsmäßige, der Gerechtigkeit und ich füge hinzu, bet Barmherzigkeit (Beifall) entsprechende Behandlung der (befangenen. Fälle von Dienstwidrigkeiten werden auch unter dem schönsten Strafvollzugsgesetz vor kommen, sie werden aber aufs schwerste ge­ahndet werden. Ich bitte, die Resolution abzulehnen, sonst würde nach außen der Eindruck erweckt, als wären die Klagen der Sozialdemokratie berechtigt. Es würde eine ungerechte und un­wahre Hetze in der Presse entstehen. Ich glaube nicht, daß das Hieus hieran ein Interesse hat. (Beifall.)

Abg. Dr. Spahn (Ztr.): Die Begründung der Resolution hat wohl gezeigt, daß kein Anll^ wrlag, diese Frage während der Etatsberatungen zu verhandeln. Das Buch von Leuß, das der Vorredner erwähnt hat, verdient nicht die Beachtung, die er ihr ge­schenkt hat. Wenn einer erklärt, der Mensch ist nicht fähig, Richter und auch nicht fähig, Zeuge zu fein, so hat er damit seinen An­spruch auf Ächtung verwirkt. Wenn Leuß ehrlich gewesen wäre, hätte er bei der zweiten Auflage seines Buches die ganz« zweite Hälfte stteichen müssen. Denn Fälle, wie er sie geschildert hat, werden durch die preußische Gefängnisinspektion von 1902 un­möglich gemacht. Gerade dem jetzigen Leiter bet preußischen Ge- fängnisverwaltung, Geheimrat Kröhne, ftni) wir vollen Dank schul- oig. Er darf mit einem gewissen Stolz auf sein Lobenswert, die Reorganisation des Gefängniswesens, blicken und wir haben allen Grund, ihm volle Anerkennung zuteil werden zu Itrffen. Die ganze Sache kann überhaupt einstweilen im Reichstage nicht er­örtert werden. Erst wenn wir den Sttafvollzug reichsgesetzlich ge­regelt haben, ist Dte Unterlage zu solchen Erörterungen gegeben.

Abg. Dr. Mugdan (freif. Vp.): Mir ist der Zweck der ganzen Resolution unverständlich. Was wäre denn die Folge derselben? Doch nur die, daß Verordnungen erlassen werden, und diese sind überflüssig, denn solche Verordnungen Mben wir bereits. (Sehr gut!) Ich behaupte, die ganze Resolutton ist nichts als ein Aus­fluß der ungeheuren Unwissenheit der Herren, die immer behaupten. Daß sie allein wissenschaftlich Denken und handeln. (Großer Lärm bet den Soz.) Und sie zeigt wiederholt, daß diese Herren auf alles hereinfallen, was von irgend einer Sette gegen bürgerliche Leute ihnen zugettagen wird. (Andauernder Lärm bei den Soz. Beifall rechts.) Der Sachverständige der Herren ist ein entlaufener Gefangener. Andere würden es sich tausendmal überlegen, ob dessen Mitteilungen genügen, um gegen angesehene Männer Be- [ciotgungen auszusprechen. Die Herren Sozialdemokraten tun das leichthin und da hat Herr Dr. Gradnauer noch den Mut zu sagen: Den Einzelnen greifen wir nicht an." Was meinem Kollegen Dr. Bär in Jena vomVorwärts" und den sozialdemokratischen Blat­tern zugefügt wurde, war nichts als Ehrabschneiderei der gemeinsten Art. (Erneuter großer Lärm bei den Soz.) Allein der eine Fall des Mörders des Justtzrats Levy, von dem die Sozialdemokraten soviel Aufhebens machen, zeigt ihre ganze bodenlose Leichtfertigkeit, und zwar deshalb, weil dieser Fall ein Jahr zurückliegt und Weil Herr. Dr. Gradnauer sehr wohl in diesem Jahr sich erschöpfend über ihn hätte orientieren können, da Herr Geheimrat Bar ihn in seiner wiffenschaftlichen Zeitschrift selber dargestellt hat. Ich kann jetzt schon mttteilen. daß auch alle Fälle, die Herr Dr. Gradnauer angeführt hat ans Plöhensee, unrichttg sind. (Bewegung und Bei­fall.) Dieser Gefangene, der der Gewährsmann der Sozialdemo- rratte ist, Bat Aktenstücke entwendet ich halte es überhaupt nicht für anstänoig. (Lachen bei den Soz. Zuruf: Ehrabschneiderei I) Allerdings, ich halte es nicht für anständig, und unsere Moral ist Schon tief gesunken, wenn man sich öffentlich rühmen kann, daß olche Aktendiebstähle verübt sind. (Lebhafter Beifall. Lachen bei ien Soz.) Also diese Akten, die der Gefangene entwendet hat, waren nicht vollständig und Sie werden noch Ihr blaues Wunder er­leben, wenn die Sachen vor Gericht erörtert werden. Nun aber zum Fall des Mörders des Justtzrats Levy. Geheimrat Bär hat tn seiner Abhandlung die ganze Sache dargestellt. Der Betref­fende, namens Grosse, hat Das Verhalten von zwei Irren kopiert, er hat direkt einem Mitgefangenen vorher schon mttgeteilt, daß er sich geisteskrank stellen Wirch, um in ein Irrenhaus überführt zu wer­den, rmd dann 31t entfliehen. (Hört! hört! rechts.) Er hat mehr­fach simuliert, bis er da? Vergebliche feiner Anstrengungen einge­sehen hat.

Wenn man bedenkt, daß ein Mitglied dieses Hairses den Mut gehabt hat, auf Grund dieser falschen Darstellung zwei anständige ehrliche Kollegen zu beschimpfen, so läßt das einen Rückschluß auch auf die Glaubwürdigkeit der übrigen Fälle und auf das ganze Vor­gehen dieser Herren zu. (Lachen bei den Soz.) Ich behaupte, diese ganze Resolution hat keinen anderen Zweck, als den, wiederum für die Sozialdemokratie Reklame zu machen (Große Unruhe imd Pfui!« Rufe bei den Soz. Beifall rechts. Glocke des Präsidenten), wieder­um einigen törichten Leuten einzureden, daß die Sozialdemokraten allein ein Herz für die Armen und Bedrücke haben. (Lachen bei den Soz.) Bei dieser Sache aber sind Sie Iier.-ingefallen, wie Sie immer hereinfallen. (Beifall rechts.) Ich meine. Sie, Herr Stadt­hagen, der Sie doch häufig das Glück gehabt haben, in Plöhensee zu weilen (Große Heiterekit), kennen Herrn Geheimrat Bär am besten und Sie hatten Herrn Dr. Gradnaner besser informieren können. (Sehr gut!) Ich bitte Sie, lehnen Sie diese Resolutton. deren Motive klär auf bet Hand liegen, schlankweg ab! (Sachen bei den Soz. Lebhafter Beifall bei allen anderen Parteien.)

Abg. Lucas (nat.-lib.): Da« Uebel sitzt tiefer, aT5 die Resolu Hon annimmt; cS liegt nicht im Strafvollzug, sondern im maic- riellen Strafrecht. SSenn wir die Resolutton annehmen und sie vom Bundesrat ausgeführt wird, so werden dadurch die Mißstände nicht beseitigt, sie Iverden wiederkehren. Wenn beschriebenes Papier eine Befferung zur Folge hat, so müßten wir in einem Jdealstaat leben. Es kommt lediglich auf die Handhabung der bestehenden Vorschriften und auf die Pflichttreue und die gute Auswahl des Personals an. Disziplinarstrafen muffen sofort vollstreckt werden. Geben wir der Beschwerde aufschiebende Wirkung, so können wir die Disziplinarstrafen überhaupt aufgeben. Eine Reform unserer