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11.3.1904 Zweites Blatt
 
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weiteres anzunehmen, daß bte Regierungen, die mit der Aufhebung des § 2 nicht einverstanden sind, auch die Zulassung der Jesuiten nicht dulden werden. Wie die hessische Regierung gestimmt hat, ist bisher noch nicht bekannt gegeben worden.

Ter Allgemeine tzeimarbeiterschutzkongreß, der vom 7. bis 9. d. M. in Berlin tagte, hat insofern sehr bemerkenswert abgeschlossen, als die 13 Punkte um­fassende Resolution einstimmig angenommen wurde. Wenn man bedenkt, daß der Kongreß fast zu gleichen Teilen von bürgerlichen und sozial­demokratischen Vertretern besucht war, so gewinnt diese Einmütigkeit eine ganz besondere Bedeutung. Der Inhalt der Resolution erstreckte sich in der Hauptsache auf solgende Punkte:

Dem Gewerbegericht soll die Zuständigkeit zuge- sprochen werden, aus Antrag bestimmte Lohnsätze für ein­zelne Gewerbezweige sestzusetzen, die nicht niedriger als die Fabriklöhne sein dürfen. Ist ein Gewerbegerichl nicht vor­handen, so sind gemischte Kommissionen zu diesem Zweck einzusetzen. In Bezug auf die Wohnungen und Werk- st ä t t e n werden Forderungen über Große und Reinlich­keit aufgestellt, sowie die Airmeldepflicht bei der Orts­polizeibehörde verlangt. Verbot der Arbeit in Räumen mit kranken Personen, Desinfektion event. Vernichtung von Waren, die trotzdem hier angefertigt sind. Unterstellung der Heimarbeit unter die Gewerbeinspektion und unter die Kompetenz der Gewerbegerichte bei Lohnstreitig­keiten, Verpflichtung der Unternehmer mtb Zwischenmeister zur Führung von Listen über die beschäftigten Heimarbeiter, Kennzeichnung aller Waren, die aus Heimarbeits- Werkstätten stammen, Einführung von Lohnbüchern, Ausdehnung der V e r s i ch e r u n g § g e f e tz g e b u n g sowie der Arbeiterschutzbeslimmungen der Gewerbeordnung auf die Heimindustrie, Verbot der Mitgabe von Arbeit nach Hause an Merkstattarbeiter und -Arbeiterinnen. Zwecks wirksamer Durchführung der geforderten Bestimmungen wird die Ver­hängung entsprechender Strafen verlangt.

Von dem Kongreß ist amtlich keine Notiz genommen worden. Das Reichsamt oes Innern hatte die Beteiligung abgelehnt. Dagegen war, nach demVorwärts", ein.Ver­treter des östreichischen Handelsministeriums angemeldet worden, der aber in letzter Stunde absagte. Vielleicht hat man in Wien von Berlin aus einen Wink erhalten, daß auf dem Kongreß Gewerkschaftler das Wort führen würden, ja, daß die Veranstaltung, wie auch dieKons. Korresp." behauptet, als durch und durch sozialdemokratische an­zusehen sei. Das letztere entspricht aber nicht den Tatsachen. Sozialresvrmer von bekannten Namen, wie Prof. Francke, Professor So mb art, haben ebenso freimütig wie ent» schieden ihren Standpunkt vertreten, dec in mancher Hin­sicht von demjenigen der radikalen Redner abwich Und trotzdem sind die Verhandlungen ohne Storung verlaufen. Professor Sombart-Breslau richtete an dieganz radikalen Herrschaften mit dem vierfachen 9t' die Mahnung, sich von dem Wahn zu befreien, daß nur der Zukunstsstaat den Heimarbeitern Hilfe bringen könne. Es sei etwas zu er- reichen im Rahmen der gegenwärtigen Gesellschaft. Wenn das Reichsamt des Innern den Kongreß nicht beschickt hat, so wird es jedenfalls die Verhandlungen nicht unbeachtet lassen können, denn sie erbrachten unstreitig eine Fülle von Material für die Gesetzgebung.

Prozeß ^cpstus vor dem PerwaUungsgenchtshos.

R. B. Darmstadt, den 10. März.

Der Prozeß gegen den Geh. Rat Prof. Dr. Lepsius, dessen viel besprochene Angelegenheit bereits ausführlich in den Blättern dargestellt worden ist, nahm heute vormittag '/,10 Uhr im Sitzungssaal des Verwaltungsgerichtshofs seinen Anfang. Den Vorsitz führt Herr Oberlandesgerichtsrat Forch, die Anklage vertritt Herr Ministerialrat Braun. Verteidiger sind die Herren Rechtsanwälte Dr. Osann II. und Dr. Schmitt. Der Angeklagte heißt Richard Lepsius, ist evange­lisch, 53 Jahre alt. Er ist Professor an der Technischen Hochschule, Direktor der geologischen Abteilung des Landes- mtiseums, vortragender Rat im Ministerium rc.

Vor Eintritt in die Verhandlung wurde die Oeffcntlich- keit ausgeschlossen; nur fünf legitimierten Vertretern der Presse und mehreren Freunden des Angeklagten wird die Bei­wohnung der Verhandlung gestattet. Rechtsanwalt Or. Osann II. hatte den Antrag auf volle Oeffentlichkeit gestellt, die er im Interesse des Angeklagten für durchaus notwendig halte, da derselbe systematisch in der Presse angegriffen wurde. Ministerialrat Braun hatte die Frage bezüglich der Zu­lassung der Oeffentlichkeit dem Gerichtshof anheimgestellt, die Zulassung der Presse als empfehlenswert bezeichnet.

Nachdem das Publikum den Saal verlassen, erklärt Dr. Schmitt, er werde beweisen, daß die ganzen Differenzen des Angeklagten zusammenhängen mit dem Kampf, der sich bezüglich der Ueberfühnmg der geologischen Landesanslalt in das Museum entspann, und daß die Herren Inspektor Prof. Dr. Back und Museumsasslstent Dr. Wittich diesen Kampf als Gegner des Angeklagten führten. Er beantrage deshalb die Vorlegung der Akten über die Vorgeschichte dieser SammlungSübcrführung. Nach gegenseitiger Aussprache zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft wird dieser Antrag fallen gelaßen.

Die Anklageakten werden darauf von Oberlandesgerichts- rat Scciba verlesen. Auf Grund der gemäß den Vorschriften des Gesetzes vom 21. Aprll 1880 über die DiSziplinar- verhältnisse der nicht richterlichen Staatsbeamten eingcleiteten DiSziplmaruntersuchung hat daS Ministerium vom 23. Oktober 1903 beschlossen, die Sache zur weiteren Verhandlung und Entscheidung vor den Disziplinarhof zu verweisen. Der Tenor der Anklage lautet: Geh. Rat LepsiuS wird in seiner Eigen- schäft als Inspektor der mineralogisch-geologischen Abteilung

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Zweites Blatt

154. Jahrgang

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger, Amtz- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

Die heutige Dummer umsaßt 12 Seiten.

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Der Dundesrats-Befchluh betreffs Aufhebung des § 2 des Zesuiteugcsetzes

tust, nne aus Dresden gemeldet wird, in allen protestan- I jck en Kreisen Sachsens große Erregung hervor. Tie amt- lck eLeipz. Ztg." erklärt, daß die sächsischen Stimmen j/acn die Aufhebung des Paragraphen abgegeben worden

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieGiehener FamilienblStter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der »hessische Landwirt" erscheint monallich einmal.

Nachmittagssitzung.

In der nachmittags 3% Uhr fortgesetzten Verhandlung Verwaltungsgerichtshofes wurden zunächst die Akten den 5. Punkt der Anklage verlesen. Dr. L. hatte in

Freitag 11. März 1904

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'sehen Univerfttätsdruckerei. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition u.Druckerei: Schulstr. 7.

Tel. Nr. 5L Telegr.-Adr.: Anzeiger Gießen.

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einem Bericht an das Ministerrum vom 9. Januar 1903 ge

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Tie Mehrheit der Abgeordneten der zweiten sächsischen jammer reichte bei der Regierung eine Interpellation ein, tie sich die Regierung nack) der Aushebung des Jesuiten- i.cagraphen zu der Bestimmung dec sächsischen Ver­as sung stelle, nach der neue Orden in Sachsen licht ausgenommen werden dürfen.

Ferner meldet ein Telegramm aus Gera, daß Regierung von Reuß j. L. im Bundesrat gegen die Regierung von Reuß j. L. im Bundesrat gegen di> Aufhebung gestimmt hat. Im braunschweigisch-en Lindtag lvurde eine Interpellation eingebracht, in welcher tefc Staatsministerium um Auskunft darüber gebeten wird, Ui welcher Weise die braunschweigische Regierung im Bun- ixiLate zur Aufhebung des § 2 des Jesuitengesetzes Stell- Aa aeuommen habe. Tie Beantwortung dieser Inter» Äilütion wird später erfolgen. In Saarbrücken buroe während der Nacht das Bismarck-Denkmal Mj dem Salloßplatz mir Trauerflor umhüllt und ein oioßeg Plakat angebvackft mit der Inschrift:Bismarck iiiDach', mach/ 11 nI e, .. . .

Um die Bedeutung des Beschlusses richtig zu würdigen, iti der Inhalt des Jesuüengesetzes vom 4. Juli 1872 kurz iMituliert. § 1 schließt den Jesm^norden und die ihm tuiJunbieii Orden und die ordenähnlia-en Kongregationen tPn Deutschland aus und verbietet ihnen ine Ocr^ung in Niederlassungen. Ter jetzt aufgehobene § 2 besagte, Ik ausländische Anhänger dieser Orden aus dem Bundes- M.et ausgewiesen, inländischen der Aufenthalt in li e ft i m m t e it Bezirken ober Orten angewie- itii werden kann, während § 3 dem Bundesrat die Aus- Mmingsanordnungen vorbehält. Es ist ja nun ohne

des Großh. MuseumZ und Direktor der geologischen LandeS- anstalt angeklagt, »daß er durch sein dienstliches Verhalten in den Jahren 18981903 die Pflichten, die ihm sein Amt auferlegt, verletzt und durch sein Verhalten sich der Achtung und deS Vertrauens, die sein Berits erfordert, als unwürdig gezeigt habe". Die Anklage wird darauf gestützt, daß Dr. L. während der bezeichneten Zeit in Ausübung seiner amtlichen Tätigkeit und namentlich in Berichten an seine vorgesetzten Behörden über dienstliche Wahrnehmungen und Vorgänge fortgesetzt, teils wider besseres Wissen, teils unter gröblicher Außerachtlassung pflichtmäßiger Sorgfalt, unwahre Tatsachen behauptet habe.

Auf Befragen des Vorsitzenden erklärt nach Verlesung der Anklageschrift der Angeklagte, er gebe von allen gegen ihn erhobenen Punkten in der Anklageschrift nichts zu und werde bei jedem derselben seine Entgegnung anbringen.

Ter Anklage liegen folgende Tatsachen zu Grunde: Ter Münchener Komm.-Rat Theodor Stützet erbot sich in' einem Schreiben vom 18. Sept. 1898 an Dr. Lepsius, dem archäologischen Museum einigeimmerhin wertvolle" Ge­schenke, Funde in Kleinasien usw. als Geschenk zu über­weisen, darunter eine reichhaltige Psahlbausammlung, Werkzeuge, Steinbeile, ein schönes Modell einer Psahlbau- ansiedelung, Bronzegefäße, Terrakotten, fossile Säugetier­reste usw. zum Gesmenk zu machen, wenn Tr. Lepsius ihm Mitteilen rönne, daß dieser Schenkungstillschweigend" irgend eine Auszeichnung folgen werde. Tr. L. trat darauf der Angelegenheit näher und es entspann sich ein Brief­wechsel und dre Geschenke wurden hierher gesandt, worauf Herrn Stützet der Philippsorden 1. Klasse verliehen wurde. L. schätzre den ungefähren Wert der Sammlung aus 3000 Mark, (außer dem Pfahlbau-Modell) teilte aber in einem späteren Schreiben mit, daß er nach Durchsicht der Samm­lung im Museum den Wert auf ca. 120<j0 Mark ein schätzen müsse. Später wurde die Echtheit der meisten Stücke von Herrn Tr. Bock alsFälschungen, zum Teil gröbster Art" erkannt und darnach Berichte eingefordert, welche die Ein­leitung der Tisziplcnaruntersuchung zur Folge hatten.

Tie Anklage wurde im förmlichen Disziplinarstrafver* fahren aus 5 Anklagepunite gerichtet. Tie ersten vier haben zum Gegenstände 'oerickterstattungen des Tr. Lepsius in Betreff der Schenkung, Die Kommerzienrat Stützet in Mün­chen dem hiesigen Museum zuteil werden ließ, und zwar die beiden ersten vor, die beiden folgenden nach Annahme der Schenkung, die letzteren zu einer Zeit, als gegen Tr. L. bereits der Vorwurf unrichtiger Berichterstattung unö Täuschung der vorgesetzten Behörden erhoben worden war. Ter fünfte Punkt betrifft eine Behauptung des Angeklagten aus Anlaß einer Beschwerde des Assistenten Tr. Wittich Zu der Anklage wird geltend gemacht a) die (von Stützet geschenkte) Sammlung dec Psahlbaw-Werkzeuge enthalte nicht nur keine gut erhaltenen, sondern, außer ganz uninteressanten und geringwertigen Objekten durchweg gefälschte Stücke. Tabei sei eine größere Anzahl von Steinbeilen mit Wissen des Angeklagten durch Einfüg­ung an sich wertloser Steinstücke in gefälschte Holz griffe für Unkundige den Anschein eines bedeutenden Wertes gegeben worden; b) das schön ausgeführte und angeblich nur noch nicht fertiggestellte Pfahlbaudorf-Modell habe zurzeit der Berichterstattung Überhaupt nicht existiert; cj die Bronzegcfaße, Terrakotten, Goldsachm und Gläser seien teils gefälscht, teils für ein Museum, zumal für das hiesige, ohne besonderen Wert. Kein Stück könne alssehr wertvoll" bezeichnet werden; d) dem Angeklagten sei zurzeit seiner Berichterstattung bekannt gewesen, daß Kommerzienrat Stützet weder rechtlich, noch tatsächlich in der Lage gewesen sei,fossile Säugetierreste von der Kisel Samos zu schenken", da er seine Ausgrabungen damals be­reits dem paläontologischen Institut der köncgl. bayerischen Akademie der Wissenschaften geschenkt habe. Ferner wird ausgeführt, die von L. gemachten Angaben über den Wert der Schenkung seien nud} dem Gesagten objektiv falsch subjektiv aber wegen des Stützetschen Ordens,, dessen bereits geschehene Verleihung dem Angeklagten erst mehrere Tage später bekannt geworden, erfolgt.

schrieben: Üebrigens sagte mir heute Dr. Wittich, daß et beabsichtige, seine Stelle am Museum freiwillig aufzugeben und aus dem hessischen Staatsdienst aud^u» treten. Diese Aussage wird als unwahr und wider besseres Wissen erfolgt bezeichnet; es kommen hier nur Zeugenaus­sagen in Betracht.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Osann II. wur­den dann noch mehrere Aktenstücke verlesen. In einem Briefe an das Ministerium erklärt Kommerzienrat Stützet, daß er den ihm verliehenen Orden nach oen inzwischen bekannt gewordenen Vorgängen wieder zurückgeben müsse; er wendet sich dann mit Entrüstung gegen die Unterstellung des Angeklagten, daß er, Stützet, die Rekonstruierung der Fundstüae verschwiegen und durch Ueberrcichuug gefälschter Stücke die Verleihung des Ordens habe erlangen wollen. Er bittet schließlich das Ministerium um Schutz seiner an­gegriffenen Ehre. Tas Minifterium teilte Herrn Stützet nut, daß es auf fein Verlangen nicht eingehcn könne, er möge ferne Behateprungen bei der demnächst stattsindenden öffentlichen Verhandluttg vor dem ^Berwaltungsgericht wiederholen.

Stuf Vorschlag das Präsidenten gibt darauf der Ange» klagte eine allgemeine Erläuterung. Der Anfang der Ange­legenheit liege in fernem mit Bewilligung des Ministeriums im November 1898 unternommenen Besuch. Derselbe hatte als Hauptzweck, die inneren Einrichtungen der entsprechen­den Müncl-ener Sammluitgsabteilung^u kennen zu lernen, um Anhaltspunkte für bte ljiefige 'Neueinrichtung zu ge­winnen. Daneben habe er aber auch die Elützelsche Samm­lung besichtigt und in zwei Besuchen bei Dr. v. Bittet sich

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VolMsche Tagesschau.

Keine Diäte«!

Tie frf.Post" erklärt die gestrige Nachricht der sonst sehr zuverlässigenNationallib. Korr.", daß es dem Neichs- louzler gelungen sei, den Widerstand gegen die Gewährung Von Träten an Reichstags-Abgeordneten, der an meßgebender Stelle bestand, zu überlvillden und daß dem Ri.'ichstage in nächster Zeit eine entsprechende Vorlage zu- gehen werde, auf Grund aus sicherster Qmclle stammenden Ji ifonnationen als falsch TieNational - Zeitung" schreibt, die Sachlaae ist nach wie vor unverändert und vorläufig eine Erfüllung der vom Reichstag wiederholt gestellten Forderung nicht zu erwarten. In ähnlichem Senne äußert sich dasBerl. Tgbl.".

Gar feinen Glauben hat von vornherein die Botschaft im Reickstag gefunden. Tort ist man seit langem davon urlerrichtet, daß Graf Bülow Hindernissen begegnet, und zwar nicht im Bundesrat, obschon auch hier Widerspruch besteht. Wie die Tinge liegen, muß die preußische Regierung Abstand nehmen, den Iiätenantrag zu unterstützen. Möglicherweise sind die Gr- fa^rungen, die jetzt mit der verspäteten (Äledigung des Rr ichshaushaltsetets gemacht werden, nicht ohne Einsluß. Tt nu wäre der Reichstag, nidit von der chronischen Beschluß- ursähigkeit gelähmt, so hätte längst der Vielrederei ein <fröe gemacht werden können. Wie nachteilig die Wirk- unyen der nicht rechtzeitigen Fertigstellung des Reickss- haushaltsetats auf die Geschäfte der Regierung sind, wie- öit i sJJieljiarbeit, Schreibwerk, Umstände aller Llrt dadurch hecibeigcsuhrt werden, daß ein großer Teil der Anforder­ungen in der Schwebe bleibt, haben offiziöse Stimmen kiuzlich beredt dargelegt. Tas Zentrum vermag feine 2c-ite nur bann ziemlich vollzählig in den Zieichstag zu br ngen, wenn es in einer wichtigen Entscheidung seiner Ärjsassung zum Siege verhelfen will. An den anderen teilen weisen gerade die 8ieihen der stärksten Partei die minsten Lücken auf. Wir sind machtlos ohne Diäten, er- flauen die Zentrumsführer. Nicht viel besser bestellt ist es aus Seiten der Rechten. Tiejenigen, die tatsächlich die (Kejchäste des Reichstags dirigieren, sind die aus der Pcrteikasse ausreichend versorgten Sozial- deim o k r a t e n. Insofern sind sie diestarken Riänner", weil ihrr Mittel ihnen erlauben, anwesend zu fein und so ost uiü) so lang das Wort zu führen, wie es ihnen beliebt. Ter Besitz der Waffe der Geschäftsordnung, die Beschlußfähigkeit an; lucifeln zu können, macht ihre Ueberlegenheit über die bii. jerlicljen Parteien vollständig. Es ist keine Frage, daß ich diese Situation mit der Einführung von Anwesenheits- jeluern mit einem Schlage ändern würde. Sind doch auch >ie'Vertreter der Regierung, wie die Etatsdebatlen beweisen, oz.:sagen auf Girade und Ungnade der Kritik der äußersten Üir'fcn ausgeliefert. Es kommt noch Eins hinzu, und das ist bte Gefahr, bte für ben gesamten Parlamenta- rismns je länger je mehr entsteht, baß bie Oeffentlichkeit an biefen überlangen Debatten mit ihren unaus­bleiblichen Wiederholungen, mit dem Breit- irrten auch des Unwesentlichsten, den Ge­schmack verliert. Manche parlamentarische Sitzung ist ßauz uninteressant, langweilig, ermüdend, lliib wieviel Notwendiges bleibt liegen bei dieser Verschleppung der Geschäfte.

Man kann sagen, daß die Erfüllung des Zentrums- mmsä>es auf Abtragung des Jesuitengesetzes die Versagung ter Tiätensorderung doppelt empfindlich zu Bewußtsein billigt Graf Bülow, der mit unangebrachter Energie den widerstand innerhalb des Bundesrats in der ersteren Angelegenheit überwunden hat, hätte längst Rührigkeit und Laikrast in der Diäten frage entfalten sollen. Tann würde auch ba ber Erfolg nicht aus geb lieb en sein.

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[da Stammler

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