amten des äußeren Dienstes ausgesetzt seien. Abg. Goldschmidt (frf. Vp.) tritt für das Koalitionsrecht der Eisenbahner ein. Die Bevorzugung des neugegründeten allgemeinen Eisenbahner-Verbandes öurch den Minister gehe etwas weit. Der Minister sollte erwägen, ob nicht allen Arbeitern in den Eisenbahnwerkstätten und im Streckendienste ein Urlaub mit Weiterzahlung des Lohnes gewährt werden könne. Weiter geht Redner ausführlich auf die Lobnsrage ein. Schiließlich wendet Redner sich noch gegen die Ueb er stund e n. Minister Budde führt aus, der Beamte habe seinen Treueid geleistet, der Arbeiter habe seinen Arbeitsvertrag unterschrieben, in dem er sich verpflichte, an orönungv,e uw liefen Bestrebungen sich nicht zu beteiligen. Wer diese oronungsfeind- lichen Bestrebung'eu unter st Ütze, werde entlassen. Im großen Ganzen herrsche unter den Eisenbahn- angeslellten ein guter Geist, nur vereinzelte Ausnahme n huldigen der Sozialdemokratie. Ter M»Nester schildert die Gefahren eines Streiks der EisenbahnarbeUer im Falle eines Krieges. Es seien bereits seilens der Sozialdemokratie Verbindungen mit dem Auslände angein pst, um im geeigneten Augeublick sagen zu können: Alte Räder stehen still!" Wenn der Betrieb gestört wurde, so lvür- den darunter olle Staaten, das gesamte Erwerbsleben lewen. Er möchte dringend bitten, dag die bürgerlichen Parteien sich klar machen, welche Schädigungen durch die sozialdemokratische Agitation erwachsen. Was die Löhne der Werkstättenarbeiter betreffe, so seien s.e nicht so schlecht, wie sie der Vorredner hingestellt habe. Der Minister schließt: Allen staatsfeindlichen Bestrebungen werde ich mit aller Schärfe entgegentreten. Aus der-anderen Seite betrachte ich es als meine Pflicht, die soziale Lage der Arbeiter zu verbessern. Abg. Kopsch (frj. Bgg.) befürwortet eine Gehaltsaufbesserung bei den Eisenbayntellgeapyisten. Abg. v. Savigny (Ztr.) hält ein Koalitionsrecht der Eisenbahner für überflüssig, weil die Eisenbahner das Petitionsrecht besitzen. Redner tritt des weiteren für Besserstellung bestimmter Beamtenkategoricn ein. Abg. Str o s s er (kons.) spricht dem Minister seine Anerkennung für die von ihm dargelegten Berwartungsmaximen besonders in der Frage des Koalitionsrechsts aus. Ec habe nicht das geringste Mitleid mit den entlassenen sozialdemokratischen Eisenbahnern. Die Weiterberatung wird hierauf vertagt.
■ 1 "!■ ,."■■■■ "».' ■ '.! — -------
Schwurgericht.
th. G ießen, 10. März.
Gestern verhandelte das Schwurgericht gegen den 44 Jahre alten Schneidermeister Valentin K e itz e r von Lauterbach wegen Verbrechens aus § 176 Abs. 1 des Strafgesetzbuches. Ein großer Zeugenapparat war aufgeboten; der Angeklagte ist glänzend beleumdet und gut situiert. Der Tatbestand der Anklage ist kurz der folgende: Am 4. Januar o. I. war im Hause des Friseurs Günther zu Lauterbach Schlachtfest. Anläßlich dieses Ereignisses hatten Günther, der Angeklagte rc. in der Wirtschaft Schwarz bereits tüchtig gezecht. Nachmittags gingen die Zechbrüder in schon anmrnierter Stimmung in das Günthersche Haus, wo der Kopf des geschlachteten Schweines abgeliefert wurde, um sich alsdann in die an das Günthersche Haus unmittelbar angebaute und von dem Hausflur des G. durch eine Seitentür zu erreichende Wirtschaft »Zum Sinter* zu begeben. Auf dem Wege dahin, im Hausflur mußten die Männer an dem damals noch 14 jährigen Dienstmädchen des Günther oorübergehen, welche gerade im Begriffe war, in die Waschküche zu gehen. In dieser Situation erhielt der Angeklagte Keitzer von Günther einen Stoß, sodaß er der Magd direkt in die Arme flog. Dieser soll das Mädchen hierbei angefaßt haben und eine recht unschöne Bemerkung dabei gemacht haben. Nach diesem Vorfall, den die Dienstmagd übrigens humoristisch aufgefaßt hat, begab sich diese in die Küche, während die Männer in den Anker gingen. Der Angeklagte soll nun, einige Schritte hinterher gehend, wieder umgekehrt sein, um ebenfalls die Küche zu betreten; er soll hinter sich die Küchentür zugeklinkt und das erschrocken dastehende Mädchen angepackt haben, und indem er deren beide Hände mit seiner Hand vor deren Brust festhielt, mit seiner anderen Hand unzüchtige Griffe vorgenommen haben. Der Angeklagte bestreitet seine Schuld und erklärt, daß es sich an jenem Nachmittag bei seiner Angetrunkenheit nur um einen Spaß gehandelt habe. Die Beweisaufnahme ergab, daß das Mädchen gleich nach dem Vorfall seiner Dienstherrin weinend mitgeteilt hat, daß sie nicht mehr in ihrem Hause bleiben könne, weil Keitzer sie nicht zufrieden laste. Die Dienstmagd soll dabei erregt gewesen sein, aber spezielle Einzelheiten des Tatbestandes nicht angegeben haben. Frau Günther hat den Angeklagten zur Rede gestellt und ihn direkt beschuldigt, er habe sich an ihrer Magd vergriffen, aber auch hier hat Keitzer erklärt, es sei ja nur ein Spaß gewesen, den er sich erlaubt habe. Noch am selben Tage teilte die Magd ihren Eltern den Vorfall mit allen Einzelheiten mit. Die Vernehmung des Mädchens fand unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt, doch konnte die Zeugin, weil sie das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, nur unvereidet vernommen werden. Die weitere Beweisaufnahme erstreckte sich in der Hauptsache auf den Leumund des Angeklagten und der einzigen Belastungszeugin, welche unmittelbar über den Vorfall berichten konnte. Ihr ehemaliger Lehrer erklärte, sie sei ein wenig urteilsfähiges, beschränktes Menschenkind, deren Aussage er einer anderen Schülerin gegenüber fein Gewicht beigelegt haben würde. Der vom Vater des Dienstmädchens gestellte Strafantrag gegen den Angeklagten wegen tätlicher Beleidigung seines Kindes war vor der Verhandlung zurückgenommen. Festgestellt wurde, daß der Angeklagte wirklich an dem Nachmittag angezecht gewesen war, daß er aber auch nach dem Vorfall ohne etwa erregt gewesen zu sein, ruhig im „Anker" weiter getrunken hat. Den Geschworenen wurde die Schuldfrage aus § 176 Ziffer I des Str. -G. voroelegt, und die Frage ob im Fall der Bejahung mildernde Unistände vorliegen würden.
Der Vertreter der Staatsbehörde, Gerichtsassessor Dr. Hetzel, machte in dem ersten Teil seiner Rede folgende hochinteressanten Ausführungen: Ihm sei bekannt, daß m weiten Schichten der Bevölkerung die Rechtsauffassung bestehe, das, was der Angeklagte getan habe, sei überhaupt nicht strafbar und auch in den Mienen der Geschworenen habe er während der Verhandlung gelesen, daß manchem es unbegreiflich sei, wie man wegen einer solchen Sache so viel Aufhebens machen könne, wie man die Tat des Angeklagten als ein so schweres Verbrechen ansehen könne. Er wolle ruhig zugeste^n, daß
die Begangenschaft, um die eß sich im vorliegenden Falle handle, sehr milde liege und daß dem Angeklagten die nach dem Gesetz zulässigen mildernden Umstände zuzubilligen seien. Er wolle aber auch bekennen, daß er der Ansicht sei, daß selbst die dann zulässige geringste Strafe, die der § 176 des Str.-G. für die Tat des Angeklagten zuläßt, nänilich sechs Monate Gefängnis, nach Lage des Falles überaus hoch erscheine, und es sei darum bedauerlich, daß man bei Ausmessung des Strafniaßes im vorliegenden Fall nicht weit unter 6 Monate Freiheitsstrafe heruntergehen dürfe. Er, der Staatsanwalt, habe nun emmal die Pflicht, das vorliegende Gesetz anziiwenden, genau so haben aber auch die Geschworenen die Pflicht, ohne Rücksicht auf die Höhe der Strafe nach dem Gesetz zu erkennen. Es dürfe aber auch der Umstand, daß dos Volk über die Tat des Angeklagten milder denkt, als das Gesetz, keinen Einfluß auf den Wahrspruch der Ge- schivorenen haben. Der Staatsanwalt bemerkt, daß für die Richter in dieser Sache an Hand der Beweisaufnahme die Frage zu prüfen sei, ob die Tat des Angeklagten sich darstellt als eine an einer Frauensperson mit Gewalt vor- genommene unzüchtige Handlung; nicht sei es erforderlich, daß diese Handliing geschehe zum Zwecke der Notzucht oder als Verslich hierzu, unb diese Frage sei im vorliegenden Falle voll und ganz zu bejahen. Würde man die Frage verneinen, so müßte der Angeklagte für seine rohe Tat, die er an einem Proletanerkiiid begangen habe, straffrei aus- geheu, da der Vater den Strafantrag wegen tätlicher Beleidigung seines Kindes zilrückgenommen habe. Er bitte die Geschworenen, ein Schuldig auszusprcchen, dem Angeklagten aber auch mildernde Umstande zuzubilligeu.
Ter Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Jung, spricht sein Verwundern aus, daß der Vertreter der Anklage nicht selber auf Freisprechung plaidiert habe. Es sei im Xtaufe der Ver- Handlung vom Richtertisch der Ausdruck gefallen, daß die Tat des Angeklagten sich als ein rechter Saufstreich darstelle, als eine verhältnismäßig harmlose Sache, wie sie bei angetrunkenen Männern alle Tage vorkommt, die sich höchstens als eine tätliche Beleidigung qualifiziert. Der Gesetzgeber, welcher den § 176 des Str.-Ges. mit seiner geringsten Strafe von 6 Monate geschaffen hat, hat dabei sicher nicht daran gedacht, daß man eine Tat wie die vorliegende nach diesem Paragraphen aburteilen werde. Hätte er daran gedacht, so wäre auch die Möglichkeit offen gelassen, eine geringere Strafe dafür auszumessen. Gerade das Volks- empfinden treffe in solchen Fällen das Richtige, und da die Geschworenen ja Männer aus dem Volke seien, so sollten sie nur demgemäß ihr Urteil sprechen und sich nicht um das Juristenrecht kümmern. Der Verteidiger geht darauf auf die Sache selbst ein. Der Verteidiger kommt zu dem Schluß, daß die Geschworenen einen Freispruch fällen müßten. Nach langer Beratung verkündet der Obmann den Wahrspruch, der die Schuldfrage verneint, worauf der Gerichtshof den Angeklagten freispricht.
Der Kurpfuscherprozcß zu HUstt.
Ter Angeklagte hat seinen Widerstand gegen das Vorführen magnetischer Experimente gebrochen und sich zum Experimentieren bereit erklärt. Er benötige zwei Bleistifte, eines Federhalters, eines Wasserballons mit 27 Grad Wärme und etwas Schnee, sowie einer Fensterschieibe. Ter Versuch müsse in einem besonderen Zimmer angestellt werden und er lade dazu die Sachverständigen Prof. Tr. Puppe, Königsberg, Dr. Moll, Berlin, und Sanitätsrat Bilfinger, Kassel, ein. — Tr. Lengnick-Tilsit: Darf ich auch mitgehen, Herr Schröter? — Angell.: Nein, Sie sind mir zu unsympathisch.. (Heiterkeit.) — Vors.: Sie meinen das im magnetischen Sinne? >— Angell.: Jawohl. — Tr. Moll: Aber ich werde auch von Magnetopathen als unsympathische Persönlichkeit in diesem Sinne angesehen. — SlngeU.: Tas tut nichts, mir sind Sie durchaus sympathisch Herr Doktor, wie denken Sie übrigens über die photographische Fixierung der magnetischen Ausstrahlung an den Händen des Staatsrats von Narkowicz? — Tr. Moll: ES käme aus meine eigenen Versuche an. Tann müßte ich einen chemischen und einen photographischen Sachverständigen zuziehen. — Angekl.: Es bleibt mrr also nichts übrig, als das andere Experiment vorzuführen, das mir sicher gelingen wico. — Es tritt nunmehr eine längere Pause ein, während welcher die Sachverständigen die er- sorderlichen Materialien einkausen. Um 1 Uhr mittags zogen sie sich darauf mildern Angeklagten in ein besonderes Zimmer des Gerichtsgebäudes zurück.
Während der Pause wurden dem Angeklagten von seiten des Gerichts alle möglichen Erleichterungen gewährt, um ihn für das bevorstehende Experiment frisch zu erhalten, wie er denn überhaupt von seiten des Gerichtshofes in der denkb ar schonend st en und nachsichtigsten Weise behandelt wurde.
Nach etwa einer halben Stunde erschienen die Sachverständigen mit dem Angeklagten wieder im Saale. Auf Befragen erklärt Schröter: Ich habe den Herren zunächst den ans meiner §uni) ausstrahlenden Magnetismus vorzuführen versucht. Zu diesem Zweck preßte ich d ie Hand an d ie Jenst ers ch eib e, an die zugleich auch der Gummiballon mit dem auf 27 Gr ad erwärmten Wasser gedrückt wurde. Bei dieser Prozedur hatte ich früher das Phänomen beobachtet, daß rings um den Abdruck meiner Finger Strahlen sichtbar wurden, die bei dem Gummiballon nicht sichtbar werden. Ich führe dies darauf zurück, daß diese Ausstrahlungen magnetischer Natur sind, und daß ein toter Körper sie nicht produziert. Tiese Strahlen sind bei dem einen Menschen größer, bei dem andern kleiner und bei mir sind sie ganz besonders groß. Tas zweite Experiment besteht darin, daß itf,! einen Bleistift und einen Federhalter in etwas Schnee steckte. Ich habe daraus den zweiten Bleistift magnetisiert und meines Erachtens dadurch erreicht, daß dieser beim Hineinstecken in den Schnee diesen anzog.
Dr. Moll: Was das erste Experiment anlangt, so sind wir uns alle drei Sachverständige darüber einig, daß bei dem Auflegen der Hand an die kalte Scheibe der übliche Wasserstoff aus der Hand des Angeklagten aus- geschieden ist uni) diese ganz bekannten Strahlen dadurch hervorrust. Auch das zweite Experiment beruht auf einer rein physikalischen Erscheinung. Der angeblich magnetisierte Bleistift ist einfach unter den Händen des Angeklagten warm geworden, wodurch der Schnee hängen blieb. Mit Magnetismus haben beide Experimente nicht das geringire zu tun und beide Experimente find demnach afe mißglückt zn, he» zeichnen.
Tr. Bilsin ger erklärt ebenfalls, es handle juty um eine falsch erklärte Tatsache. In Bezug auf die Wirkung des Magnetismus im allgemeinen aber wolle er betonen, daß er sehr oft ausgezeichnete Beweise dafür erhalten habe. So sei er vor 9 Jahren zu einer Fabri- kantenfamilie gerufen worden, deren Gouvernante an schrecklichen Krampfen gelitten habe, durch die der Körper halbkreisförmig zusammengezogen wurde. Er habe darauf mesmerische Striche gemacht und nach 20 Minuten sei das Mädchen in einen tiefen Schlaf verfallen, aus dem es geheilt erwacht sei. Wie bie Wirkung zu erklären sei, wisse er nicht-
Dr. Moll l)at gesagt, daß es nicht möglich sei, auf bewußtlose Personen durch Magnetismus einzuwirken.
Dr. Moll: In erster Linie hat wohl hier der Schlaf heilend eingeroirtt. Die mesmerucheu Striche können nur eine hypnouschie Wirkung ausgeüot haben.
Tr. Bilfinger: Wir werden in diesen Fragen niemals zusammenkommeu, weil es dabei auf Glauben und Unglauben ankommt und zwei Weltanschauungen sich gegen- uberstehen, — auf der einen Seite die rein m a t e r i a l i jtv sche Geschichtsauffassung — nämlich die, daß der Mensch nicht nur aus Kraft und Stoff besteht, sondern daß außerdem ubersinnlichie Momente vorhanden sind. Tiefer Anschauung bin ich, während die beiden anderen Herren zur anderen Partei gehören. Auch Professor Ladenburg hat auf dem letzten Deutschen Naturforscher- und Aerztc- tag in Kassel diese Anschauung als Anschauung oerWissen schast vertreten, daß es einen Gott nicht gebe unb auch leine übersinnliche Welt. Wir dagegen jagen: Der Mensch ist mehr als K'raft und Stoff. Auf diese Verschiedenheit der Weltanschauung führe ich es also zurück, daß wir uns hier nicht verstehen.
Angekl.: Im Evangelium Math., Kap. 6 heißt es ausdrücklich: Das Auge ist der Spiegel des Leibes, also nicht der Seele allein. Dr. Bilfinger: Tie Bibel i[t durchaus spiritualistisch, uno zwar einseitig spiritualistisch Ich bin materialistisch-spiAtualistisch Keine Frage aber ist es, daß das grumte Phänomen spiritualistischer Kraft Jesus ist. Dr. Bilfinger erklärt, daß diese Stelle schvn früher von vielen Augen- diagnostikern als Buchmotro und dergleichen verwandt worden sei.
Kandel und Uerlreyr. DaUnwirtschast
— Reichöfchatzschetue. Vom Staatssekretär des Reichsschatz- amtes wird nun den Besitzern der am 1. Aprü 1904 fälligen 20 Millionen Mark 4prozennger Schatzscheine die Eonversion m neue ll'/prozeiiNge 4 Jahre laufende Reichsschatzscheine angeboten. Tie Kündigung dieser Scheine ist nach 2 Jahren zulässig. Bon der Preußischen Zentralgenossenschastskasse unb der Darmstädter Bank rverden diejenigen neuen 3'/,prozentlgen Reichsschatzscheme, die bei der Eonversion von den Inhabern der 4proz. nicht erworben werden, vom Reichsschatzamt übernommen.
— Baukeu und der Krieg. Der Rechenschaftsbericht der Badischen Bank in Mannheim spricht die Befürchtung aus, daß durch die politischen Verhältnisse außer den nachteiligen Folgen des Krieges an sich, eine Reihe von einträglichen Geschäften, die die Bantwelt im Jahre 1904 durchzuführen gedachte, zurückgestellt werden müßten, so daß die Aussichten für dieses Jahr keineswegs günstig seien. Es ist dies eine Auffassung, der wir uns nicht an- zuschließen vermögen, da der japanische Krieg auf das europäische Geschält kaum eine besondere Wirkung ausüben wird. Hai er doch dis jetzt nicht einmal auf die Gestaltung der japanischen Seidenpreise irgendwelchen Einfluß gehabt. Allerdings, die fortgesetzte Nervosität der Börse und ganz nisbesondere bie vielen Zusammenbrüche von Bankgeschäften mit ihren Veruntreuungen üben im allgemeinen eine recht deprimierende Wirkung auS unb finb fast schä- btgenber als ber Krieg.
— Wieder eine Zahlungseinstellung. Die feit 1885 be- stehenbe Bankfirma M. Horn in E ö l n ist tn Zahlungsschwierigkeiten geraten. Beteiligt sind neben Privatleuten Brüsseler unb Pariser Banken, sowie die Darmstädter Bank. Letztere soll für ihre Forderungen durch hypothekarische und andere Sicherheiten gedeckt sein. An der Börse wird behauptet, daß weder bie in Schwierigkeiten geratene Firma von Bebeutung war, noch sollen bie enlstanbenen Verluste besonbers groß fein. — Tas wirb man abzuwarten haben.
— Börfeusteuerreform. Nachdem der Bundesrat den Eni- wurs eines Gesetzes wegen Aenderung des Reichsstempelaesetzes dem zuständigen Ausschuß überwiesen hat, und die Ausschüsse des Bundesrates sehr rasch arbeiten, darf wohl erwartet werben, daß ber Gesetzentwurf birekt nach den Qsterferien dem Reichstag überwiesen wird. Andererseits wird sogar damit gerechnet, daß es noch vor Oftem zur ersten Lesung kommt. Die Novelle zum Reichs- stempelgesetz soll bekanntlich in der Hauptsache den Zweck verfolgen, den gänzlich darniederliegenden Arbitrageverkehr wieder zu beleben. Es soll für ausländische Werte fakultativ eine Art Steuer- abfinbung eingeführt werben, wonach die Wertpapiere ber betreffenden Kategorie einer stückweisen Abstempelung bei ihrer Einführung in den inländischen Verkehr nicht mehr unterliegen würden. Eine Ermäßigung des Steuersatzes für Wertpapiere ist nicht geplant.
Auszug aus dku Kirtzeubiichmi der Staüt tzichu.
Evangelische Gemeinde.
Getraute. Markus gemeinde. Den 28. Februar. Georg Zörb, Kaufmann zu Gießen, und Emilie Weber, Tochter des Fetbschützen Georg Weber zu Gießen. — Johannes- gemeinde. Den 1. März. Karl Anton Schmitz, Kaufmann zu Frankfurt a. M., und Hedwig Charlotte Schmaleiibach, Tochter des Regierungssekretärs i. P. Wilhelm Schmalenbach zu Gießen.
Getaufte. Matthäusgemeinde. Den 28. Februar. Dem Taglöhner Johannes Haßfeld em Sohn, Karl Hans, geboren den 29. November 1903. — Johannesgemelnbe. Len 28. Februar. Dem Kalitinenwirt Heinrich Schmitt ein ^ohn, Willy Heinrich Friedrich Robert, geboren den 12. Januar. M i l i t ä r g e m e i n d e. Den 28. Februar. Dem Feldivebet Karl Jentzsch eine Tochter, Nelly' Marie Luise Katharine, geboren den 10. Januar.
Beerdigte. Matthäusgemeinde. Den 28. Februar. Louis Plank, Rentner, verheiratet, 65 Jahre alt, starb oen 25. Februar. — Markusgemeinde. Ten 27. Februar. Ludivig Schnabel, Hausmeister im Eisenbahn-Uebernachtuilgsgebäude, verheiratet, 62 Jahre alt, starb den 24. Februar. — Luka ' gemeinde. Den 15. Februar. Ottilie Balzer, Tochter os Schneiders Wilhelm Balzer, 1 Jahr alt, starb den 13. qebrua Den 23. Februar. Mathilde Gros, geborene Silbereisen, ElMa des Ortsgerichtsvorstehers Franz Gros, 66 Jahre alt, starb o 21. Februar. — Johan nesgemeinde. Den 29. Osbru - Elisabeth Pfeil, geb. Enders, Witwe des Schreiners Michael M, 68 Jahre alt, starb den 26. Februar. DenZ. März. Luhe Men Hauer, ledige Tochter des verstorbenen Steueriiispektors tve . Bretthauer, 73 Jahre alt, starb den 27. Februar.


