Ausgabe 
9.5.1904 Zweites Blatt
 
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Nr. 108

Montag, 9. Mai 1904

154. Jahrg.

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Eichener Anzeiger

RotattonSdrnck und vertag btt Vrtlhl*sch« UntDerfttfltftrtttrfrctt 5L Sange.

Redaktion, Lxpevttton a. Druckerei: Vchulstr.*. %tL Nr. 6L Zeugt^Kbr. t Anzeiger Dietzen.

General-Anzeiger. Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Giehen.

dadurch die Finanzlage im Reich und den Einzelstaaten nur inn übersichtlicher gestaltet wird. (Beifall.)

Abg. Dr. Arendt (Rp): Zu unserer Freude sind die Beschlüsse der Kommission so ausgefallen, daß wir ihnen zustimmen können. Wir erblicken in der Vorlage nur den ersten Schritt zu einer Finanz­reform und halten die Aenderungen weniger für materielle als für formelle. Der Abg. Südekum meinte, die Gefahr von Konflikten sei naheliegend. Ich glaube ja, nach den letzten Nachrichten zu urteilen, auch, daß die Zusammensetzung des Reichstags sich sehr ändern wird, zwei seiner Freunde sind wir los und der dritte wird hoffentlich auch dauernd dem Reichstage fern bleiben. (Sehr gut! rechts.) , ,

Abg. Dr. Pachnickc (freis. Vgg.) erklärt, er habe auf die clausula Franckenstein nicht den Wert gelegt, wie dies auf der andern Seite geschehen sei. Die Hauptsache sei ihm die Beseitigung des § 3 gewesen. Die Einzelstaaten im Bedarfsfälle heranzuz,ehen, sei ein gutes konstitutionelles Recht des Reichstags. Auch für die Finanzgebarung des Reichs sei dies heilsam. Die Einzelstaaten sollten es am eigenen Leibe spüren, wenn nicht sparsam genug gewirtschaftet werde. Dann würden sie auch bei überflüssigen Aus­gaben mehr Rückgrat zeigen. Gar so schlimm sei eS im übrigen mit der Belastung der Einzelstaaten durch die Matrikularbeiträge auch nicht. Seine Freunde würden für die Vorlage stimmen Alle konjunkturalen Prosette, die daran geknüpft würden, kämen für sie nicht in Bettacht. Sic hielten sich an das Vorhandene. DaS Weitere werde sich finden. ,

Abg. Dr. Wolff (wirtsch. Vgg.) gibt namens seiner Fraktton Ine nämliche Erklärung ab.

Der § 1 wird hierauf in der Kommission ssassung angenommen. Dagegen stimmen nur die Sozialdemokraten und die freis. Volksparteiler.

In § 2 der Vorlage in der Kommissionsfassung erhalt Ar­tikel 17 der Verfassung folgende Fasiung:

Zur Bestteitung aller gemeinschaftlichen Ausgaben dienen zunächst die aus den Zöllen und gemeinsamen Steuern, aus dem Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesen sowie aus den übrigen Verwaltungszweigen fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen. Insoweit die Ausgaben durch diese Einnahmen nicht gedeckt werden, sind sie durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung aufzubringen, welche in Höhe deS budgetmäßigen Betrags durch den Reichskanzler ausgeschrieben werden. Insoweit diese Beittäge in den Uebcrweisungen keine Deckung finden, sind sie den Bundesstaaten am Jahresschluß in dem Maße zu erstatten, als die übrigen ordentlichen Einnahmen des Reichs dessen Bedarf übersteigen.

Etwaige Ucberschüsse aus den Vorjahren dienen, insoweit durch das Gesetz über den Reichshaushaltsetat nicht ein anderes besttmmt wttd, zur Deckung gemeinschaftlicher außerordentlicher Ausgaben.

§ 2 ändert den Arttkel 70 der Verfassung, der von der Be­stteitung der gemeinschaftlichen Ausgaben des Reichs handelt, ent­sprechens ab.

Schatzsettetär Frhr. v. Stengel legt die Bedeutung dieses Paragraphen dar, die darin gipfelt, daß mit dem verderblichen Prinzip, auf vorübergehende Einnahmen dauernde Ausgaben zu stützen, radikal gebrochen wird und daß ferner der, subsidiäre Charakter der eigentlichen Matrikularbeiträge klarer in die Er­scheinung tritt. Die Aenderungen, die die .Kommission an dem § 2 vorgcnomrncn, sind nicht von so großer Bedeutung, daß regie­rungsseitig Bedenken an sie zu knüpfen find.

Abg. Richter (frei). Vp.): Der § 2 räumt den Einzelstaatcn die erste Hypothek auf die Ueberschüfie des Reiches ein. Erst wenn diese befriedigt sind, kann man mit der Tilgung der Reichsschuld beginnen. Die Einzelstaaten werden diese Zuwendungen wahr­scheinlich für Schuldentilgung verwenden können. Aber die Reichs­schulden sind doch schließlich wichttger. Eine solche Bestimmung, wie sie hier vorgesehen, wirkt auch als Ansporn, weniger sparsam zu wirtschaften. Denn wenn das Reich sich einschränkt, kommt es ihm ja gar nicht zu gute, sondern wird das Ueberschießende als Dotation für andere verwandt. Dem Kollegen Pachnicke, der nur Gewicht auf die Beseitigung des 8 3 legte, erwidere ich: Gewiß, der § 3 zeigt deutlich, wohin die Reise geht. Aber prattisch entscheidend sind diese Besttmmungen hier. Die Matrikularbeiträge sollen eben etwas ganz anderes sein, als man sie jetzt hinstellt. Sie waren als ordentliche Einnahmequelle gedacht, solange keine dirette ReichS- stever existiert. Weshalb sollen die Ausgaben für Militär, Marrne usw. nur von Zöllen und Verbrauchssteuern gedeckt werden? (Sehr wahr! links.)

Schatzsettetär Frhr. v. Stengel: Die Reichsverfafiung hat ait5# drücklich ben subsidiären Charakter der Matrikularbeittäge festge­stellt. Dieser subsidiäre Charatter soll nun auf die nicht gedeckten Mattikularbeittäge beschränkt werden. Die andern Matrikular­beittäge sollen ihn verlieren und den ordentlichen Einnahmen gleich­gestellt werden. Der Paragraph bezweckt also nicht eine Dotation an die Einzelstaaten, sondern im Gegenteil eine Einschränkung dieser Zuwendungen. Wird der letzte Satz des Ws. 1 von § 2 beseittgt, so bezweifle ich sehr, ob die Vorlage noch für die verbündeten Re­gierungen annehmbar ist.

Mg. Dr. Südekum (Soz.): Freilich hat die Reichsverfassung den subsidiären Charatter der Mattikularbeittäge fcstgelegt. Wer der Schatzsettetär übertreibt diesen Charatter. Die Unterscheidung zwischen gedeckten und ungedeckten Mattikularbeittägen lag über­haupt im Sinn der ursprünglichen Bestimmungen. An eine Er­stattung hat doch niemand gedacht.

Wg. Dr. Sattler (nat.-lib.): Ich halte den zweiten Absatz des § 2 für durchaus richtig und erforderlich. Er enthält die Er jüllung der lange aufgestellten Forderung, daß Ucberschüsse ans dem Vorjahre zur Schuldentilgung verwandt werden sollen. Vor^ her hat es eine solche gesetzliche Bestimmung nicht gegeben. Daß die Nnzelstaaten die zu viel gezahlten Mattikularbeittäge zurück- bekommen sollen, finde ich ganz in der Ordnung. Denn schließliche weshalb sollen die Einzclstaaten darunter leiden, daß der Schatz­settetär sich bei dem Voranschlag geirrt hat?

Wg. Gröber (Ztt.) meint, es wäre prattisch, wenn die Einzel­staaten sich über bestimmte Grundsätze in der Besteuerung einigen würden. DaZ würde eine feste Grundlage für die Bemessung der Mattikularbeittäge ergeben.

Wg. Schrader (frei). Vgg.) entgegnet dem Vorredner, daß er von seinem Standpunkte aus eigentlich für eine Reichseinkommen­steuer einrieten müßte. Die Mattikularbeittäge seien im Grunde genommen doch Steuern, die die Einzelstaaten an das Reich zu entrichten hätten, falls die übrigen Steuern nicht ausreichen.

Nach einer Erwiderung des Abg. Groebcr (Ztr.) wird zur W- sttmmung geschritten, und zwar wird auf Antrag des Wg. R ich ter (freis. Vp.) über den letzten Satz des ersten Absatzesinsoweit diese Beiträge in den Ueberweisungen keine Deckung finden, sind sic dcn Bundesstaaten am Jahresschluß in dem Maße zu erstatten, als die übrigen ordentlichen Einnahmen deS Reichs defien Bedarf über^ steigen" getrennt abgestimmt.

Dieser Satz wird gegen die Stimmen dev Freisinnigen und

Parlamentarische Perlm»d1nngen.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Deutscher Reichstag.

86. Sitzung vom 7. Mai.

1 Uhr. Am BundeSratstische: Frhr. v. Stengel u. a.

Im Hause sind bei Beginn der Sitzung 24 Abgeordnete an# lesend.

Der Kronprinz hat dem Hause seinen D a n k für die Geburts­tagsgratulation übermittelt.

Das Haus erledigt zunächst einige Rechnungssachen.

Bei der dritten Beratung der Allgemeinen Rechnung über den Reichshaushalt für das Rechnungsjahr 1899 rügt

Wg. Dr. Sattler (nctt.-lib.), daß die Rechnungskommission sich in einem Spezialfall nicht an den Reichskanzler, sondern an den Direktor der Kolonialabteilung um Auskunft gewandt habe. Da­durch werde die Stellung des Rcichsscbatzsekrctärs herabgedrückt. Seines Erachtens müße die Stellung des ReichsschatzsekretärS gc- stärtt werden, und das Endziel sei die Schaffung eines Reichs­finanzministers. Die gesunde Finanzverwaltung Preußens beruhe zum großen Teil auf den Machtbefugnissen seines Finanzministers, ohne defien Zustimmung kein Ressort Uebcrschrcitungen vornehmen könne. Der preußische Finanzminister könne auch nicht überstimmt werden.

Wg. Gröber (Ztr.): Der Vorredner hat wieder einmal den alten Plan der Schaffung eines verantwortlichen Reichsfinanz­ministeriums hier vorgebracht, ohne uns Gelegenheit zu geben, durch Abstimmung zu diesem Plan einen Beschluß zu fassen. Ein selb­ständiger Finanzminister ist nur möglich in einem Einheitsstaat, nicht aber in einem Bundesstaat. Die Schaffung eines Reichs­finanzministers wäre ein wichtiger Schritt zum Einheitsstaat, und deshalb muß ich aufs schärfste dagegen Einspruch erheben.

Abg. Dr. Sattler lnat.-lib.): Ich habe nicht den Plan zur Schaffung eines Reichsfinanzministeriums angeregt, sondern nur zeigen wollen, welch einen wichtigen Hintergrund die jetzige Ge- schaftspraxis der Rechnungskommission besitzt.

Abg. Schickert (kons.) erklärt als Berichterstatter. der Kom­mission, sie habe auch in diesem Falle nur die bisherige Praxis befolgt, für die Zukunft werde sie die Anregung des Wg. Sattler in Bettacht ziehen.

Wg. Singer (Soz.): Ich bedauere, daß sich der Wg. Sattler sozusagen vor dem Wg. Gröber entschuldigt hat. (Zuruf des Wg. Sattler: Nein, garnicht!) Einstweilen ist es ja noch nicht ver­boten, hier im Reichstage zenttalisttsche Anschauungen vorzuttagcn. (Heiterkeit.) Der Gedanke ist richtig und wird immer richtiger, weil die gegenwärtige Praxis der Rechnungskommission immer unhalt­barer wird. Es ist die allerhöchste Zeit, daß z. B. den eigen­tümlichen Anschauungen der Kolonialverwaltung in Etatsangelegen­heiten ein Ende gemacht wird.

Die allgemeine Rechnung wird angenommen.

Das Haus geht darauf über zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs über Aenderungen im Finanzwesen des Reichs (sog. kleine Finanzreform" oberLex Stenge l").

Zur Beratung steht zunächst § 1.

Die Regierung hatte im § 1 die Aufhebung der Vor­schriften über die Ueberwcisung eines Teiles des Ertrages der Zölle, der Tabaksteuer und der Stempelabgabcn an die Bundesstaaten verlangt und außerdem die Aufhebung des § 2 des Gesetzes, betreffend Verwendung von Mehrertragen der Reichseinnahmen und UcbertoeifungSfteuem zur Schuldentilgung gefordert.

Die Kommission hat hiervon nur die Aushebung der Vor­schriften über die Aufhebung eines Teiles der Zölle und der Tabaks st euer genehmigt und außerdem noch folgende Be­stimmung getroffen:Der Reinertrag der Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer fft den einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe der matrikularmäßigen BevMerung, mtt welcher sie zum Gebiete der Branntweinsteuergemein)chaft ge­hören, zu überweisen." . r ..

Ferner hat die Kommission folgende Resolution ange­nommen: ., , ,

Den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstag bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die M a i s ch b o 111 ch - steuerrückvergütung auf eine der tatsächlichen^Ausbeute möglichst entsprechende Höhe herabgesetzt wird."

Die Beratung beginnt bei dem grundlegenden § 1.

Berichterstatter Abg. Speck (Ztt.) weist auf die Gründlichkeit hin, mit der die Budgetkommission die Beratung dieses wichtigen Gesetzentwurfes vorgenommen habe, und gibt einen kurzen lieber# blick über die Verhandlungen.

Staatssekretär dcS Reichsschatzamts Frhr. v. Stengel: Zur Einleitung unserer Beratung will ich mich über die Ziele der Finanzreform, die im § 1 nicdergelegt sind, noch einmal kurz äußern? Sie verfolgt das Ziel, durch Einschränkung der über ihre ursprünglichen Zwecke hinausgewachsenen Ueberweisungen den Reichshaushalt wieder durchsichtiger und klarer zu gestalten, so­dann dem Reiche in Ansehung der wichtigsten Einnahmequellen für seine ciatsmäßigen Voranschläge die erforderliche Bewegungsfreiheit zu gewähren. Dies ist gerade in dem gegenwärtigen Augenblick um so wichtiger, als wir vor der Einführung eines neuen Zolltarifs stehen. Dessen Einfluß auf die Finanzen des Reiches wird sich noch nicht absehen lafien. Der § 1 verfolgt das wettere Ziel, die Haus­halte der einzelnen Staaten von einem Risiko zu entlasten, das entgegen der ausdrücklichen Absicht der Reichsverfafiung eine halb­wegs verläßliche Etatsausstcllung nicht ermöglicht, endlich verfolgt er als letztes Ziel die Ermöglichung der Reichsschuldentilgung. Tas Budgetrecht des Reiches crackte ich durch die Fassung des § 1 ausreichend gewahrt. Ich will aber noch hinzufügen, daß die Ab- sicht, irgendwie das Budgetrecht anzutasten, den verbündeten Re­gierungen vollkommen fern lag.

Daß gerade dem Zentrum eS nicht leicht wurde, sich mtt der Vorlage zu befreunben, das ist begreiflich, und ich habe es auch von Anfang an nicht anders erwartet. Es galt für daS Zentrum, Empfindungen zu überwinden, die ihm selber alle Ehre machen. Ueberraschend ist für mich die Stellungnahme der Freisinnigen und der Sozialdemottaten. Diese Fraktionen sind seinerzeit Mann für Mann gegen die Einführung der Franckenstcinschcn Klausel zu Felde gezogen. Sie haben in der namentlichen Wstimmung Mann für Mann gegen die Einführung gestimmt. Jetzt, wo es sich darum handelt, die Franckensteinsche Klausel nicht etwa ganz aufau# heben, aber doch einzuschränken, erleben wir das Schauspiel, daß die Herren für die Aufrechterhaltung der Franckensteinschen Klausel kämpfen wie eine Löwin um ihr Junges. Die einzige Erklärung für dieses für mich sonderbares Verhalte« liegt vielleicht darin, daß sich die Franckensteinsche Klausel in der Praxis mehr und mehr 'n ihr Gegeitteil verkehrt hat. (Sehr gut.)

Die Mehrheit der Kommifiion hat dem wesentlichsten Punkt deS § 1 ihre Zustimmung gegeben. Im übrigen glaubte sie aber mtt der Einschränkung der Clausula Franckenstein nicht soweit gehen

zu sollen, wie die verbündeten Regierungen es vorgeschlagen haben. Insbesondere hat die Kommifiion beschlofien, die Stempelabgaben als Ueberweisungssteuern beizubehalten und noch die Maischbottich­steuer hinzuzufügen. Letzteren Vorschlag halte ich für unbedenk­lich. Zudem steht die Maischbottichsteuer in einem inneren Zu­sammenhang zur Branntweinverbrauchsabgabe. Mehr Bedenken bestehen in Ansehung der Aufrechterhaltung der Stempelabgaben als Uebcrweisungssteuer und des Sckuldentilgungsgcsetzes von 1903. Immerhin bedeutet der § 1 auch noch in der jetzigen, von der Kommifiion veränderten Fassung einen erheblichen Fortschritt, und wenn auch ein definitiver Beschluß des Reichstages noch nicht vorliegt, so glaube ich schon heute erklären zu können, daß meiner­seits nicht besorgt wird, der Bundesrat würde wegen dieser Aende­rungen die Vorlage scheitern lassen. Der Bundesrat wird viel­mehr das nehmen, was sich erreichen läßt.

Abg. Mchter (frei). Vp.): Gegenüber den Aeußerungen oes Schahsettetärs über die Haltung meiner Partei habe ich zu be­merken: Als seinerzeit die Franckensteinsche Klausel eingeführt werden sollte, war sie bestimmt, eine Brücke zu bilden, um eine Mehrheit für die Annahme des neuen Zolltarifs, der Einleitung der hochschutzzöllnerischen Aera, zu schaffen. Aus diesem Grunde haben wir damals gegen die Clausula Franckenstein gestimmt. Tatsächlich bedeutet sie aber für uns immer noch mehr als gar# nichts, wenn wir auch wett darüber hinausgehende Forderungen haben. Wenn der Staatssekretär meinte, wir hätten für die Auf­rechterhaltung der Franckensteinschen Klausel gekämpft, so erwidere ich ihm, so afrikanisch ging es in der Kommifiion nicht zu. (Heiter­keit.) Im Gegenteil: cs ging dort recht nüchtern zu. Der einzige etwas tragische Moment war der, als der Schatzsekretär mit be­wegter Stimme erklärte: die Frage, ob die Zölle als Ueber- weisungSsteuer weiter gelten sollten oder nicht, entscheide über das Sein ober Nichtsein seines Ministeriums. Der Schatzsettetär stellte direkt die Kabinettsfrage, und insbesondere bat er seine bayerischen Landsleute, ihn in dieser schweren Stunde nicht zu verlassen. Nach den bewegten Klagen des Herrn Schatzsettetärs ist dann mit 14 gegen 13 Stimmen beschlofien worden, die Zölle herauszulafien. So war der Verlauf der Sache. Ich hätte ihn hier nicht erwähnt, wenn der Schatzsettetär nicht so polemisch gegen meine Partei begonnen hätte. Redner legt daraufhin die Stellung seiner Fraktion zu § 1 bar. Er erklärt, daß er und seine Freunde dem § 1 nicht zustimmen können, weil er den Hauptbestandteil der bisherigen Ueberweisungssteuern, die Zoll- einnabmen, den ursprünglichen Mittelpunkt der Lex Franckenstein, dem Reich übertoent. Das ist gegentoärtia um so weniger angezeigt, als niemand den Bettag der demnächstigen Zolleinnahmen zu schätzen im stände ist, weil der neue Zolltarif und die Wirkungen desselben unbekannt sind. Man kann auch nicht sagen, daß Mehr­einnahmen jedenfalls enorm in Anspruch genommen werden durch Mehrausgaben, die für die nächsten Jahre für Marine, Mili­tär, Kolonien usw. in Frage kommen. Einmal kann doch auch die natürliche Steigerung der Einnahmequellen des Reiches in ihrem Ertrage Deckungsmittel gewähren, sodann ist es aber überhaupt falsch, für Einnahmen zu sorgen zur Deckung unbekannter Mehr­ausgaben der Zukunft, weil dadurch von vornherein die Prüfung der Notwendigkeit dieser Mehrausgaben abgeschwächt wird. Ver­bleiben dagegen die Zolleinnahmen wie bisher beim Reich, so können Mehrausgaben daran? nur durch Mattikularbeittäge auf das Reick übcrgeführt werden. Allerdings ist das rechnungsmäßige Ergebnis der Zolleinnahmen gegenüber dem Etatsansatz unsicher. Wer das Risiko hieraus für die einzelnen Staaten läßt sich ver­mindern, wenn man die von dem Ernteausfall abhängigen Ge- tteidezölle von den Ueberweisungen ausnimmt. Die gesamten Be­ratungen über § 1 in der Kommission haben bargetan, daß gegen­wärtig die Finanzlage des Reiches, sowohl was die Einnahmen, als was die Ausgaben der nächsten Jahre betrifft, so unsicher ist, wie kaum je zuvor. Ein solcher Zeitpunkt ist am wenigsten geeignet, so tiefgehende Aenderungen in finanzieller Beziehung zwischen Reich und Einzelstaaten vorzunehmen, wie § 1 enthält.

Wg. Frhr. v. Richthofcn (kons.): Wir freuen uns darüber, daß der Herr Meichssckatzsettetär zu einer Verständigung bereit ist. Der Entwurf verfolgt die Wsicht, möglichst die Finanzen des Reichs und der Einzelstaaten zu trennen und sie auf eine gesunde Grund­lage zu bringen. Diese Absicht begrüßen wtt mit Freuden, wir wären auch oereit gewesen, in der angebahnten Richtung noch weiter zu gehen. Daß die Rechte des Reichstages dadurch geschmälert werden, kann ich nicht zugeben, von einer solchen Schmälerung der Rechte des Parlaments ist keine Rede. Es ist weiter gesagt, das Gesetz übe einen schädlichen Einfluß auf die Sparsamkeit der Einzclstaaten aus. Auch das trifft nicht zu. (Beifall rechts.)

Wg. Dr. Südekum (Soz.): Es ist schon darauf hingewiesen, daß der Schatzsettetär die Genesis der Clausula Franckenstein nicht beachtet hat. Man hat ftüher geglaubt, daß daraus eine partikula- ristischc Gefahr entstehe. Diese Gefahr ist heute gleich Null, heute ist die Clausula Franckenstein vielmehr ein Ventil gegen das Ueberhandnehmen des persönlichen Regiments. Wir sind gegen den Entwurf, defien Annahme dem Reichstage nur noch einen Schatten seines parlamentarischen Rechtes belassen würde. Das Budgcttecht würde dann nur noch auf dem Papier stehen. Er­freulich ist es, daß der Schatzsettetär soviel konstitutionelles Ge­fühl hat, daß er mit Niederlegung seines Amtes drohte, wenn die Reickstagsmehrheit ihn im Stich lassen würde. Das ist um so erfreulicher angesichts der Tatsache, daß das Ministerium Bülow die vielen Niederlagen in der Kanalvorlage bisher nur mit dem Rücken pariert hat. (Sehr gut! und Heiterkeit links.) Das Ein- nahmebewilligungsrccht darf nicht zu einem rein formalen Recht werden, um so weniger, als die Möglichkeit eines Konflikte? zwischen Reichstag und Regierung zunimmt. Ich erinnere nur an das Wort: Was, den Kerls auch noch Diäten! (Sehr gut! bet den Sozialdemottaten.) Wir lehnen § 1 sowohl in der Form der Re­gierungsvorlage als auch der Kommifiionssafiung ab. (Beifall bei den Sozialdemottaten.)

Wg. Fritzen (Zentt.): Wir sind von jeher für eine Reichs­finanzreform eingerieten, aber nicht in dem Miquelschen Sinne, sondern in dem Sinne, der im § 1 der Kommifiionsvorlage zum Ausdruck kommt, da die ungedeckten Matrikularbeiträge beibehalten sind. Ter Entwurf macht ferner den Etat bedeutend übersicht­licher, es werden nicht mehr 600, sondern nur noch 200 Millionen

A?g" D? Sat8e?'(nat.-lib.): Wir werden der Fafiung der Kommission zustimmen, damit überhaupt etwas erreicht wird. Ich persönlich würde allerdings die Vorlage der Regierung nach ver­schiedenen Richtungen hin vorgezogen haben; vor allen Dingen wollte die Regierungsvorlage auch die Ueberweisungen aus der Stempelsteuer aufheben. Auch bas war ein Vorzug ber Regie­rungsvorlage, baß sie bic Erträge aus ber Maischbottichsteuer unb der Branntweinsteuer dem Reich lafien wollte. Ich habe bereits früher bei den Verhandlungen über die Branntweinsteuer ausge­führt, daß diese Steuer dem Reiche verbleiben müßte, unb aus Gründen der Gerechtigkeit haben wir uns geweigert, die Maisch­bottichsteuer dem Reiche zu entziehen. Wir waren damals unb sinb auch jetzt noch überhaupt Gegner bicser Ueberweisungen, weil