Erstes Blatt.
154. Jahrgang
Samstag 8. Oktober 1904
General-Anzeiger v
Amts- Md Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
vezug»pret»r monatlich 75 3M.« viertel» jfihtlid) Mt. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch diePost Mk.2.— viertel- jährt, ausschl. Bestetlg. Annahme von Anzeigen für bie Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr. ZeilenvreiS: lokal 12 Pf^
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Nr. 237
©rl^rtnt ßüglich Au|$et Sonntags.
Dern Grehener Anzeiger werben im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Gießener Familien» blauer viermal in der Woche beigelegt.
RotalionSbruck u. Verlag bet Brühl 'schen Un kverf.-Buch-u, Stein- bmderei. W Lang«, Redaktion, ®rv«Mihm un- Druckerei:
Schot st ratze 1.
filbrefle für Devefchent Anzeiger Gießen« jstmipr-'äianichlußNr 51
'e heutige Murwer uurfaßt 20 Seiten.
Nolitische Tagesschau.
Der Konflikt der Stadt Berlin.
Die Stadt Berlin hat jetzt ihren „großen" Konflikt mit der Negierung, nachdem eine lange Reihe kleinerer Streitigkeiten die Kampscsstnnmung auf beiden Seiten geschürt hatten. Wer ist § er r in den Gemeind e s chul en, die Stadt Berlin als Eigentümer der Gebäude, oder die Negierung? Auf diese Frage spitzt sich der neueste Fall zu. Es waren seitens des Berliner Magistrats u. a. auch polnischen und freireligiösen Vereinen Schulräume — Aula und Turnhalle — vorübergehend überlassen worden. Hiergegen erhob die Negierung durch daö Provinzialschulkollegium Einspruch, und als der Magistrat Bedenken hinsichtlich des Protestes geltend machte, erließ das Provinzialschulkollegium kurzer Hand die Weisung an die Schnlrektoren, die Schulen für die erwähnten Vereine geschlossen zu halten. In einer sehr erregten Sitzung der Stadtverordneten ist die Angelegenheit zur Sprache gekommen. Oberbürgermeister Kirschner hielt eine Rede, in der er unter allseitiger Zustimmung ankündigte, daß die Stadt fest und bestimmt die Rechte der Selbstverwaltung wahren werde. Bei dieser (Mcaentyeit fand Erwähnung, daß die städtischen Schulen nimt ohne ministerielle Genehmigung Ausländern gezeigt werden dürfen.
Da es sich hier um eine Frage von großer grundsätzlicher Bedeutung handelt, wird wahrscheinlich auf beiden Seiten zu den entschiedensten Mitteln gegriffen werden. Zunächst geraten dabei die Leiter der Berliner Gemeindeschulen in eine schwierige Lage. Denn folgen sie der Verfügung des Provinzialschulkollegiums nicht und halten sie nicht die Schulen den als staatsfeindlich betrachteten Vereinen geschlossen, so haben sie ans dem Disziplinarwege Bestrafung zu gewärtigen. Die Negierung nimmt den Standpunkt ein, daß sie ebenso wie über den inneren Betrieb, auch über die äußere Verwaltung der Gemeindeschule maßgebend zu befinden hat. Bei einer etwaigen Nichtausführung des Befehls könnte es unter Umständen dahin kommen, daß die Polizei zur Räumung der Schulgebäude in Anspruch genommen wird. Oberbürgermeister Kirschner hatte also Recht, die Situation als so ernst zu bezeichnen, wie er sie noch nie erlebt habe. Der sozialdemokratische Llbg. Singer, in seiner Eigenschaft als Stadtverordneter, machte den Vorschlag, den bctr. Vereinen andere städtische Räume zur Verfügung zu stellen, wo das Provinzialschulkollegium „nix to seggen hat". Das kann allerdings der Berliner Magistrat tun — der freireligiösen Gemeinde ist bereits der Bürgersaal des Rathauses ein geräumt—, aber es wird dadurch nicht das mindeste an der Regierungsversügung über die Schulen, geändert. Ebensowenig ist eine Anfechtrmg der kultusministeriellen Verfügung im Wege des Verwaltungsstreitverfahrens zulässig.
Man darf also gespannt sein, welche weiteren Schritte nunmehr die Stadt Berlin zur Wahrung des Selbstver- waltungsrechts tun wird. Der Magistrat hat bereits einen Ausschuß eingesetzt, der sofort über die noch zu treffenden Maßregeln gegen den Ansturm des Schulkollegiums auf die Selbstverwaltung Beschluß fassen soll. Auf das preußische Abgeordnetenhaus sind geringe Hoffnungen zu setzen. Erstens hat hier die Regierung die Mehrheit für sich, und zweitens genießt die Stadt Berlin, dieser „Wasserkops", wie sie einmal spöttisch genannt wurde, nicht ein Uebermaß von Sympathien.
Es ist nicht unwahrscheinlich, daß bei Zuspitzung des Konfliktes mit der Errichtung der „Spreepräfektur", der Schaffung eines Oberpräsidiums Berlin, seitens der Regierung Ernst gemacht wird. Die „Voss. Ztg.", die Beziehungen zum Berliner Magistrat hat, überschrieb den Artikel an leitender Stelle mit den Worten: „Die Selbstverwaltung unter Vormundschaft". Was beabsichtige die Regierung mit diesem Kampf gegen das Bürgertum, und wo sei die treibende Kraft in dieser Fehde? Die „Voss. Ztg." ist in der Lage, ein interessantes Aktenstück mitzuteilen, zur Illustration, wie sich in elf Jahren die Ansicht der Regierung über die Behandlung der Polen geändert habe. Am 7. August 1893 wurde dem damaligen polnischen Reich stagsabg. v. Koscielski — wegen seines Eintretens für Marineforderungen „Admiralski" genannt — aus dem preußischen Kultusministerium m i t g e t e i l t, es stünden der Ueberlassung von Räumen in den Berliner Gemeindeschulen zwecks Erteilung polnisch e n Spr a chunterrichts seitens der staatlichen Schulaufsichtsbehörde keine Bedenken entgegen.
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Treubruch.
M a n schreibt uns von besonderer Seite: Prozesse wegen Verrats militärischer Geheimnisse, gehören in Deutschland erfreulicherweise zu den Seltenheiten. Das gegen einen Geheimsekretär der Kieler Germaniawerst anhängig gemachte Strafverfahren scheint zu einem solchen Prozesse zu führen, beim es sind auf das einen neuen Typ darstellende Linienschiff „Braunschweig" bezügliche Konstruktionszeichnungen abhanden gekommen, die der Beamte an eine fremde Macht (genannt wird England« veräußert haben soll. Man könnte sich zunächst versucht fühlen, es für bedenklich zu halten, daß die Regierung so wichtige Bauaufträge einem ^Zrivatunternehmen erteilt, d ff en Angestellte nicht vereidigt sind. Es fommt aber im Grund, weniger aus die Formalität der Eidesleistung als aus die Ehrenhaftigkeit der Person an. Graf
Posadowsky hat es im Reichstage gelegentlich der Erörterung einer „Enthüllung" des „Vorwärts" mit Recht als Treubruch bezeichnet, wenn durch Angestellte des Staates unbefugterweise Abschrift genommen wird von amtlichen Schriftstücken. Gleichwohl dürfte nicht die letzte Abschrift dieser Art auf den Redaktionstisch eines sozialdemokratischen Blattes geflattert sein. Ein Akt der Veruntreuung bei Privatbetrieben kann also für den Staat kein Grund sein, diesen seine Aufträge vorzuenthalten. Unehrenhaftigkeit liegt aber im Verratsfall auf der Seite dessen, der das, wie ihm Wohl bekannt, veruntreute Material erwirbt. Das wird auch nicht entkräftet durch den Einwand, im internationalen Leben herrsche immer der Kriegszustand, und da sei jedes Mittel, die eigene Position möglichst günstig zu gestalten, erlaubt. Es muß einmal festgestellt- werden, daß Deutschland niemals die Hand geboten hat zum Treubruch eines fremden Staatsangehörigen. Anerbietungen dieser Art sind der Reichsregierung sicherlich ebenso zugegangen, wie den Regierungen anderer Länder. Aber nicht in einem einzigen Hochverratsprozeß konnte nachgewiesen werden, daß Deutschland auf unrechtmäßige Weise zur Kenntnis fremder Staatsgeheimnisse gelangt war. Wenn für andere Regierungen die Haltung der Deutschen hier beispielgebend wäre, dann würden solche Veruntreuungen bald aufhören, denn wo der Hehler fehlt, wird auch kein Stehler fein. Es ist im übrigen möglich, eine ziemlich weitgehende Information über die Waffentechnik fremder Staaten zu erlangen ohne das.Mittel.eines Treubruchs. Der preußische Kriegsminister erklärte bei der Beratung des letzten Militäretats z. B., er gebe d'm deutschen Feldgeschütz vor dem vielgerühmten französischen Rohrrücklaufgeschütz den Vorzug. Der Minister konnte zu diesem Urteil ,nur kommen aus Grund der Kenntnis der Konstruktion und des Gefechtswertes des französischen Geschützes. Tatsächlich geben ja die Berichte der zu dm fremden Manövern zugelassenen Militärattachees und die technischen Journale genügenden Aufschluß über bemerkenswerte Einzelheiten einer Waffenneuerung und über das Ergebnis der Probeweifen Verwendung. Ordnet aber eine Regierung aus begreiflichen Gründen die Geheimhaltung einer Besonderheit an, dann muß das nationale Bewußtsein die Eingeweihten v?r Nichtachtung eines vaterländischen Interesses schützen. Es ist erbärmlich, materiellen Gewinnes wegen an diesen Interessen Verrat zu üben. Ehrlich' Spiel also hüben und drüben, wo es gilt, Intelligenz und Leistungsfähigkeit aufs äußerste anzustrengen zum Schutze von Haus und Herd.
Aus Kiel wird dazu noch mitgeteilt: Es scheint fest- zustehen, daß es sich nicht um Pläne von Unterseebooten, sondern um Zeichnungen handelt, welche aus der Kon- struktionsabteilung des Reichsmarineamtes hervorgegangen sind. Das Verbrechen ist entdeckt worden, als diese Zeichnungen nicht rechtzeitig von Kiel nach Berlin zurück- gelaugten.
Deutsches Reich.
Berlin, 7. Okt. Der Kaiser besuchte auf seiner gestrigen Reise von Königsberg nach Danzig, von Schloß Schlobitten kommend, das Ordens,<nwß in Marienburg, um dort die Renovigrungsarbeiten in Augenschein zu nehmen. Die Führung durch das Schloß hatte der Geh. Baurat Dr. Steinbrecht übernommen. Es wurden das Hvcßschloß, die Gastkammern und die im Umbau befindliche Komturei besichtigt und der noch im Roh- bau befindliche Turm des Hauptportals bestiegen.
— Tie „Verl. Pol. Nachr." melden: Der Gesetzentwurf über den privaten Versicherungsvertrag ist im Reichsjustizamt fertiaaestellt; die Einbringung im Reichstage hängt von der Geschäftslage ab.
Oldenburg, 7. Okt. Ter Staatsanwalt stellte das Verfahren gegen den Minister Ruhstrat betr. Mein- eidbeschukdigung durch Biermann wegen Mangels an Beweisen ein.
— Ter Landtag nahm einstimmig den Gesetzentwurf betr. die Regelung der Thronfolge unter Verwerfung des Protestes des Herzogs Ernst Günther von Schleswig-Holstein an.
Lage, 7. Okt. Tie auf heute angesetzte Plenarsitzung des lippeschen Landtages zur Beratung der Negentschasts- vorlage fand nicht statt, sondern wurde auf Montag vertagt. Tie Kommission, die die Vorlagen in Vorbereitung hat, konnte einen Beschluß nicht erzielen. Unter bf n Kommissions- mitFliedern sind großeTisferenzen entstanden. Tie bücke- buvgstch gesinnten Abgeordneten wünschen keinen ordentlichen Gerichtshof, wie die Regierungsvorlage es vorsieht, während die übrigen Abgeordneten an der Vorlage festhalten, die eine logische und moralische Folge des Regentschaftsgesetzes wie 1898, sei. Es verlautet, die Annahme des Regierungs-Antrages mit Zweidrittelmehrheit, 14' Bicsterfelder gegen 7 Bückeburger, sei im Plenum g e s i ch eG t. — Ter Wortführer der Bückeburger Partei im Landtagsausschuß ist Rittergutsbesitzer Schemmel. Ter Landwirt Meier-Jobst, der als Hauptredner der Biestcrfelder Partei galt, soll in den Ausschuß mit den Bückeburgern gegangen sein. Ein Teil des Ausschusses wünscht nicht Stellungnahme gegen das Telegramm des Kaisers, wie sie die Regierungsvorlage verlangt. Letztere wird als yn weit gehend angesehen. Ter Ausschuß tritt wiederum morgen nachmittag zusammen.
Detmold, 7. Okt. Infolge der Verschiebung der Parla- mentöberatung in Sachen der RegentschaftSsrage wächst im Lande die Erregung. In einer Rerhe von Ortschaften sind Protest Versammlung en gegen das Kaisertelegramm geplant.
Trier, 7. Okt. Tie hiesige Handelskammer ersucht die 9kbgeordneten des hiesigen Wirtschaftsgebietes, gegen die Kanalvorlage zu stimmen, wenn die Kanalisierung der Mosel, Saar und Lahn nicht nachträglich ausgenommen werde.
Leipzig, 7. Okt. Rach einer ausgedehnten Tebatte, in der sich Franz Mehring und I a e ck h in einer sozialdemokratischen Parteiv ersa m mluug verteidigtem beschloß man: Tic Parteiversammlung des 12. und 13. Reiclrstagswahl- kreiseS erklärt sich mit der bisherigen prinzipiellen! Haltung d e r „L e i ps. B o l ks z t g." e i n v e r st a n d e n. Sie erklärt es ferner für selbstverständlich, daß die Redaktion in der
grundsätzlichen Verfechtung be* revolutionär-wissenschElichen Sozialismus auch die Polemik mit anderen Parteiorganen nicht vermeiden kann, und billigt die Grundsätze, die heute von der Redaktion über die Grenzen dieser Polemik kundgegeben worden sind. Endlich erklärt die Versammlung die Notiz über Südekum durch die an den Parteitag gesandte Erklärung der Redaktion für erledigt. Mit dieser Resolution ist der Beschluß der Parteiversammlung vom 19. September aufgehoben.
Der Aufstand in Jeutsch-SüdWestafrika.
Amtlich wird gemeldet: Unteroffizier Ul fers ist am 3. Okt. im Lazarett von Otjimbinde am Typhus gestorben. Reiter Rompf ist am 4. Okt. im Lazarett Waterberg an Blutver- g iftung gestorben.
Ter südafrikanische Mitarbeiter des „Berl. Lok.-Anz." Hauptmann Dannhauer meldet aus Brunsbüttelkoog: Ter morgen in Hamburg eintrcffende Dampfer „Hans Wörmann" hatte in der Biskayabai, int Kanal und in der Nordsee einen schweren Sturm zu überstehen. Tas Scbiff bringt als Gefangenen einen italienischen Arbeiter namens Simon mit, welcher im Mai bei Kari- bib während der Bahnfahrt den Marineoberleutnant Herrmann, den S e e s o l d a t e n Kiesling und einen schwarzen Bremser grundlos anschoß. Simon soll in einer Irrenanstalt auf seinen Geisteszustand untersucht werden.
Ausland.
Kopenhagen, 7. Okt. Der Justizminister Alberti legte heute dem Landsthing aufs neue den Gesetzentwurf über die Anwendung der Körperstrafe als Zusatz st rase für von Männern begangene schwere Gewalttätigkeiten und Sittlichkeitsverbrechen vor. Gleichzeitig soll aber die Körperstrafe für Personen unter 18 Jahren fortfallen. Ferner legte der Justizminister einen Gesetzentwurf betreffend die Bekämpfung der öffentlichen Unzucht vor.
Paris, 7. Okt.Ter Minister des Aeußeren, Telcasss und der spanische Botschafter unterzeichneten gestern abend eine Erklärung, in der es heißt: Die französische und diespa- uische Regierung sind zu einem Abkommen gelangt, welches den Umfang der Recyte und die Garantie der Interessen seststellt, die sich für Frankreich auf Grund seiner algerischen Besitzungen und für Spanien auf Grund der Besitzungen an der ma rokkanischen Küste ergeben. Tie spanische Regierung stimmte infolge des Mkommens der französisch-englischen Er- tlürung über Marokko zu. Beide Negierungen erklären, daß sie unverändert an der Integrität Marokkos festhalten. Ter Wortlaut des erwähnten WkommenS wird geheim gehalten.
Rom, 7. Okt. Eine Bauern-Revolte ist in Skrotano ausgebrochen. Etwa 1000 Bauern aus Skrotano und Umgegend drangen in die Besitzung des Prinzen Aldo- branbini. und verlangten dringend Arbeit. Tem herbeigerufenen Militär gelang cs, die Ruhe ^wieder herzustcllen, ohne tafj cs zu weiteren unliebsamen Vorgängen gekommen wäre. Ta man, jedoch weitere Revolten befürchtet, sind große Truppen- Abteilungett zur Sicherheit abgegangen.
Wien, 7. Okt. In vier Arbeiterversammlrmgen wurde gegen eine Aeußcrung Dr. Luegers, der kürzlich die Teilnehmer an der Maifeier „Lumpen" nannte, protestiert. Tte Arbeiter durckzogen unter Schimpfworten auf Lueger mehrere Straßen, bis die Polizei ein Ende machte.
Laibach, 7. Okt. In der herttigen Landtagssitzung wurde der Antrag eingebracht, die Regierung aufzufordern, daß sie die Arbeiten behufs Errichtung einer slovenischen Universität in L gib ach beschleunige. Im Lause der Debatte über einen Antrag in Betreff t^r Berichterstattung deS K. K. Telegr. Korr.-Bureaus und die Verhältnisse in Krain wirft der Abg. Schuster-Schitsch dem Abg. Taevar vor, grobe Unwahrheiten vorgebracht zu haben. Llls dieser ruft, daß ihn solche Worte von einem Lügner nicht beleidigen können, eilt Schuster- Schitsch aus Tacvar zu und ruft ihm fortwährend die Worte: „Pfui, Lügner, Verräter" zu wirft mit Akten nach ihm und droht ihm mit der Faust. Im ganzen Hanse entsteht eine heftige Erregung und großer Lärm und die Sitzung wird vorzeitig geschlossen.
Dcr Krieq zwisSen Japan nnv Zrußland.
Scharmützel südlich von Mnkdeu.
Das kaiserliche Hauptquartier veröffentlicht, wie auS Tokio gemeldet wird, einen Bericht über die jüngsten Bewegungen der russischen Truppen und die Scharmützel südlich von Mukden. Es heißt darin:
Am 4. Oktober näherten sich einige feindliche Reiter dem Gebiet von Aiyangyuenmien, aber die japanischen Truppen vertrieben sie. Am 4. Oktober rückte der Feind mit einem Bataillon Infanterie, 11 Schwadronen Kavallerie und fünf Geschützen vor, zog sich aber am 5. Oktober gegen Huangschan zurück. In dieser Gegend haben die Japaner nur zwei oder drei Schwadronen Kavallerie, deren Vorposten zwischen Niokuschan und Wangchiafeng stehen. Die Infanterie an der Spitze einer russischen Kolonne trug chinesische Kleidung. Am 4. Oktober griff eine kleine Abteilung des Feindes die japanischen Feldwachen bei Pingtaitse und auf der Straße nach Mukden an. Die Ruffen wurden zurückgetrieben und ließen einen Toten, sowie einige Gewehre ans dem Kampfplatz zurück. In diesem Gefecht trugen die Russen durchweg chinesische Kleidung. Am 3. Oktober rückten vier Schwadronen russische Kavallerie auf der Straße zwischen Sunschutsuitse und Futschun vor und verblieben auf dieser Straße bis zum 5. Oktober morgens, zu ivelcher Zeit feindliche Kavallerie, die südlich von Wulichiao und Lungmanmiao gesehen worden war, sich nördlich nach Lutaoku unter Zurücklassung von Jnfantericpatrouillen zurückzog. Am 4. Oktober rückte eine Abteilung der feindlichen Kavallerie mit drei Geschützen gegen Schiotain vor, stellte sich beiTatai auf und schoß auf die japanischen Truppen, die nördlich von Jentai standen. Der bei C hangtan auf dem rechten Ufer des Hunho postierte Feind bat sich zurückgezogen und eine kleine Streitmacht zurückgelassen. In der Umgegend von Tao- taitse befinden sich keine feindlichen Truppen. Eine kleine


