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8.8.1904 Zweites Blatt
 
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Nr. 184 Zweites Blatt. 154. Jahrgang Montag 8. August 15)04

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieGießener Samtlienblöttcr* werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der hessisch« Landwirt" erscheint monaUtch einmal.

Giehener Anzeiger

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'scheu Universitätsdruckerei. R. Lange, Gießen.

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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Eichen.

scheu Armeen eine zeitlang ausz-nhalten, erfüllt, und sind dann freiwillig geräumt worden. Am 3. August haben die Süd- und die Takuschanurmee ihre Vereinigung voll­zogen und Haitschöng besetzt, während eine Ende Juli in Jinkan gelandete frische japanische Division gegen Niutschwang vorrückte, und diesen vielgenannten Ottt ebenfalls am 3. besetzte.

Wie planvoll und einheitlich die Bewegungen der Ja- paner vom Oberfeldhcwrn Ojama geleitet werden, geht nicht nur aus dieser gleichzeitigen Besetzung der beiden militärisch und politisch wichtigen Orte Haitschöng und Niutschwang hervor, sondern erhellt auch daraus, daß zugleich mit dem Angriff auf Schimutschöng itnb Haitscheng der neue Vorstoß dep Ostarmee gegen die letzten. Pässe der Straße von Föngwangtschöng und Hsiujen auf Liau- jang in Szene gesetzt wurde. Die Russen erlagen dem Ansturm der Japaner und fluteten aus Tanghojen und Anping, am Ostfuße des isolierten Berglandes von Schi- mönnlülgtsun, zurück. Am 2. August besetzten die Japaner den Paß von Sankiatsze, auf der Straße Hsiujen-Anping und Taturigkau, an der großen Straße vom Motienpaß. Die Operationsfront der Japaner hat sich damit auf etwa 75 Kilometer verkleinert, sie stehen im Südosten ca. 30 Kilometer, im Süden ca. 60 Kilometer von Liau- jaug entfernt. Beim weiteren Vormarsch der Takuschan- armee nach Norden kann diese nördlich des Tsienschan- gebirges mit der Armee Kurokis in direkte Verbindung treten. Die Russen stehen nach den letzten Nachrichten auf einem Viertelkreisbogen südlich und südöstlich von Liaujang, 20 bis 30 Kilometer von letzterem Orte, ent­fernt. Das Berggelände zwischen den besetzten Orten An- piug-Tanghojen und Anschanffchan ist seldsortifikatorisch verstärkt worden. Es ist daher anzunchmen, daß sich hier nochmals ein Arieregardengesecht entspinnt. Hat dann auch diese Defensivstelliurg ihre Schuldigkeit getan, so gilt es, die vorbereitete Schlachtftellung von Liau­jang hinter dem Taitszeho zu beziehen, wo nun wohl end­lich die Entscheidung fallen wird.

Einbringen davon Mitteilung gemacht sei, daß sie dem Mieter nicht gehörten. .Aber aus diesem Grunde sei es durchaus sozial gerechtfertigt, wenn die Wirte mindestens den Mietsvertrag auch mit der Ehefrau des Mieters abschließeu. Von vielen Aus­nahmefällen abgesehen, sei diese meist die vorgeschobene Person, der nachher die Sachen gehörten, ivenn der Mieter nicht zahlen könne. Die Unzulässigkeit der Pfändung sei jetzt aus die tzcmoes- gemäße Einrichtung des Mieters ausgedehnt, .umsomehr müsse der Wirt sich sichern. Freilich sei nach einer Entscheidung ^des Reichsgerichts möglich, zu vereinbaren, daß alle Sachen nach Art des Kahlpsäudungsrechts gepfändet werden könnten, es sei aber anerkennenswert, daß die Berliner Hausbesitzer, wohlbewußt der jozialen Gefahr, die darin liege, beschlossen hätten, dieses ver­tragsmäßige Kahlpfändungsrecht in die Verttäge nicht eruzufügen. Er, Redner, könne ja nid)t Maßregeln an die Hand geben, die für alle Städte gleichmäßig gelten sollten. Es könnte sein, daß M Orte wie Lehe oder Wilhelmshaven, für große Städte wie Berlin oder Dresden Modifikationen sich nötig machen, aber im ganzen und großen solle man, abgesehen von den erwähnten Ausnahmen, die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten lassen.

Tie Forderung, chie die öffentliche Meinung an die Mieter in dieser Beziehung stelle, sei, daß sie mit dazu beitrügen, das Recht des Hauswirts auf Miete sicher zu stellen. Umgekehrt olllen sich die Hausbesitzer davor hüten, vertragsmäßig alle Rechte, die das Bürgerliche Gesetzbuch dem Mieter gegeben habe, in das Gegenteil zu verkehren. Zuweilen hätte man sich geradezu das Recht von Behörden angemaßt und von dem Mieter die Abgabe einer eidesstattlichen Erllärung darüber, daß er nur seine Sachen einbringe, verlangt. Im anderen Falle sei der Grundsatz: Kauf bricht Miete", der sozial so verletzend wirke, ^vertrags­mäßig wieder eingeführt worden. Freilich bestünde die Meinung, daß solche Verträge nur erziehend wirken würden. Mer niemand könne sagen, daß diese Wirkung auch eingetreten sei. Es komme noch hinzu, daß der Richter sich an solche Bestimmungen gar nicht kehre. (£r weise sie als unftttlich zurück oder sage, daß nach der Ausfassung des wirtschaftlichen Lebens eine solche Bestimmung nicht ernst gemeint sei. Verträge müßten so formuliert sein, daß man voraussetzen könne, daß sie ein anständiger Mensch blindlings unterschreiben würde. .Ter Redner beantragt schließlich die An­nahme folgender Resolution: ,

Ter Zeutralverband des städtischen Haus- und Grundbefitzer- vereins Teutfckstands tritt dafür ein, daß das Verhältnis zwischen Hausbesitzern und Mietern so ausgeftattet werde, daß es dem sozialen Empfinden gerecht werde."

In der Debatte wandten sich alle Redner ohne Aus- nahme'gegen die Ausführungen des Referenten. Rechtsanwalt Märker-Berlin erblickte in dem vorgebracksten Material einen vorzüglichen Agitationsstoff für die Gegner der Hausbesitzer und bedauerte, daß man auf Grund der Darlegungen des Referenten zu der Anftckst kommen könnte, die. von dem Jentralverdand der städtischen Haus- und Grundbesitzervereine ge­billigten Mietsverträge seien unsittlicher Natur. Er bitte dringend, den allgemein gehaltenen Antrag Cohn abzulehnen und dem folgenden zuzustimmen:Ter Berbaiwstag betrachtet es nach w i e v o r als seine Aufgabe, das Verhältnis zwischen Hausbesitzern und Mietern in einer den Anforderungen der Gerechtigkeit und Billigkeit entsprechenden Weise zu gestatten."

Rechtsanwalt Alt-Mannheim bezeichnete das Referat als einen Ausfluß der sozialen Sentimentalität, die unser gesamtes modernes Leben .durchflute und den besitzenden Klassen bisher mir zum Schaden gereicht habe. Sogar ins Bürg er l. Gesetzbuch hinein habe sich diese Sentimentalität verirrt und dazu beigetragen, die Hausbesitzer geradezu rechtlos zu machen.

Apotheker Schr e der-Berlin bestreitet, daß der Hausbesitzer gewissermaßen nur ein Koupvnabschneider sei. Von den wirkliche» Aufgaben und Arbeiten der Hausbesitzer habe der Referent an­scheinend keine Ahnung. -Vermieten sei ein Geschäft, wie jedes andere, und es richte sich, gmiz wie auf dem Gänsemarkt, nach Angebot und Nachfrage. (Heiterkeit und Beifall.)

Rechtsanwalt Dr. Ullm ann-Berlin empfiehtt, lieber gar keinen Beschluß zu fasfen, um der Oeffentlichkeit nicht neues Angriffsmaterial zu bieten. Auch Baumeister H artwig-Dresden und Rechtsanwalt Dr. H e t t e r sd o r f - München empfahlen, von einer Beschlußfassung abzusehen.

Rechtsamoalt Cohn bemerkt in seinem Schlußwort, daß die wirtschaftliche Freihett des Rechtsanwatts Alt-Mannheim die Frei­heit der Vernichtung des Keinen Mannes sei. Er, .Redner, sei nicht sozialistisch, sondern sozial. Wenn man keine Resolution fasse, so würde der Verbandstag auslaufen wie das Hornberger Schießen, die öffentliche Meinung würde sagen, daß man nur aus Mangel an Mut sich um die Resolution herumgedrückt habe.

Bei der Abstimmung wurde jedoch der Antrag Hartwig, keine der vorgelegten Resolutionen anzunehmen, zum Beschluß erhoben.

Im Anschluß an die Abstimmung bemerkt der Verbandspräsi- deut Hartwig- Dresden: Aus der Mlehming aller eingegan­genen Anträge sei zu entnehmen, daß der Verbandstag die lieber» zeugung habe, mit der Mieterschaft auch ohne besondere Erklär- ungen auszukommen. Er persönlich stehe auf dem Standpunkt, daß gewisse Vertragsbestimmungen nötig seien, weil es immer neben den guten auch chikanöse Mieter gebe. .Er persönlich komme aber sehr gut mit seinen Mietern aus. Wenn er auf den Höfen seiner Berliner und Dresdener Häuser erscheine, nähmen die grauen ihre Kinder auf den Arm und riesen:Ta kommt der Papa!" (Stürmische Heiterkeit und lebhafter Beifall.) So sollte es bei allen Hausbesitzern sein. (Bravo!) Es folgte dann noch die Beratung einiger Versicherungsfragen, worauf die weiteren Verhandlungen um 1 Uhr mittags auf morgen ftüh vertagt w u rden.______________

Ain dl uni» Land.

Gießen, den 8. August 1904.

** Der Z w e i t e n hessischen K a m m e r ist eine Regierungsvorlage, der Entwurf eines Gesetzes, die Ver­wahrung von Verfügungen von To des weg en be­treffend, zur Beratung und Beschlußfassung zugegangen. Der einzige Artikel dieses Gesetzentwurfs lautet: Die Urschrift eines Testaments, eines Erbvertrags oder einer anderen Ver­fügung, auf welche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche die Vorschriften über Verfügungen von TodeSwegen Anwendung finden, ist nach dem Tode des Erblassers von dem 9tachlaß- gcrichte zu verwahren. Eine Verfügung der genannten Art, die sich bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht in der Verwahrung des Rachlaßgeriehts befindet, i|i, sofern der Erb­lasser nach dem 31. Dezember 1899 gestorben ist, zum Zwecke der Verwahrung an dieses Gericht abzuliesern.

* Den Kaiserp reis beim Preisschreßen des 18. Armeekorps, das am Samstag ans dem Uebnngö- platz bei Griesheim stattfand, errang die 12. Kompagnie unseres Regiments Nr. 116. Im vorigen Jahr bat bit 8. Kompagnie unseres Regiments den KaijcrprerL erhalten.

26. ptulscher Kaus- und Krundvesttzertag.

S. u. H. Breslau, 5. August.

Die heutige -weite Hauptversammlung des deutschen Haus­besitzertages begann mit einem sehr interessanten Referat des Landtagsabg. Rechtsamvatt Dr. Cohn-Dessau über die Frage:

Welche Forderungen der Vernunft, her Gerechtigkeit und Billigkeit finb im Verhältnis zwischen HauüwirtundMieter von beiden Seiten zu beachten?

Das Verhättnis würde zunächst geordnet durch das Gesetz. Bis 1900 sei das Gesetz dem Hausbesitzer überwiegend günstig gewesen. Es habe Auswüchse zugelafsen, wie das Hamburger Kahlpfanduugsrecht, das erlaubt habe, dem säumigen Mieter alles bis auf die Kleidungsstücke, die er am Leibe trug, .abzunelimen. Wenn ein Hamburger Herr dazwischen rufe, davon sei nie Ge­brauch gemacht, so zeige dies, wie sehr puch die Hamburger sich bewußt gewesen seien, daß ein solches Recht unsittlich sei. Weiter habe das frühere Gesetz auf dem Standpunkt gestanden, daß der Kauf die Miete breche, ein Satz, der nimmermehr mit der Vertragstreue vereinbar sei. Tas neue Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches habe nun aber auch nicht die rechte Mitte gehalten. Auch die organisierten Mieter seien überall der Ansicht, daß daS Recht des Hausbesitzers auf Miete unantastbar sei. Trotzdem sei das nickst im Bürgerlichen Gesetzbuch in den soztal zulässigen Grenzen durckigeführt. Der Mieter könne erst, nachdem er zweimal dre Miete mckst bezahlt habe, exmittiert werden; dem Hausbesitzer drohe aber Zwaugsversteigenuig, )uenn er nur ein­mal die Hßpothelenzmseir nicht bezahle. Das sei ein vom BüUg- keitsstandpuulle ans unlösbarer Widerspruch. Weiter fei auch sozial nicht richtig, daß nur die eingeb rächten Sachen des Bieters jelbst für die Miete haften. Es bedeute das einen Anlaß zu vielfachen Unsittlichkeiten und Betrügereien. Es sei unter allen anständigen Leuten eine stillschlveigelide Vereinbarung, daß der Hausbesitzer den Mieter aus den unbemittelten Volksschichten nur darum einziehen lasse, weil er in den gesetzlichen Grenzen an seinen Sachen Sicherheit findet. Tas luiffe der Mieter, und darum sei cs eine sittliche Pflicht, dem Wirte Mitteilung zu machen, wenn die Sachen ihm nicht gehörten. Es Jci unrecht, daß, wie man zulveilen beobachten könne, sörmlickre Freude herrscht, wenn ein Vermieter um die Miete geprelU werde. Amb der Vermieter habe ein Criste uz recht, und die Grundlage der Gesellschaftsordnung fei, daß jeder seine Schulden bezahle. Daher sei zu bedauern, daß nicht alle eingeb rächten Sachen haften, sofern nickst beim

Volitische Tagesschau.

Die Eidesformel.

Ein Bericht der Petitionskommission des Reichstages äußert sich über die innerhalb der Kommission gepflogenen Verhandlungen über ein Gesuch .der freien rellgiösen Gemeinden Deutschlands um Einführung einer besonderen Eidesformel für Dissi­denten. In dem Kommifsionsbericht wird darüber gesagt:

T« BmchesveriMrmlung freier religiöser Gemeinden Deutsch- lmchS sowie der Freidenkerkongreß, welcher am 19. bis 21. Sep­tember 1903 in Görlitz getagt hatte, haben beim Reichstage petitioniert, daß dieser durch ein ein-ubringendes Gesetz eine für Dissidenten geeignete Eidesformel fchafftn fülle, in welcher ein einßrches:Ich schwöret" oder ^3cr'/ an Stelle der jetzigen Betenermrgsformel tritt Namens des Reichsjustizamts gab Geh. Oberr-egiemngsrat Delbrück in der Petttionskommission die Er- llärnng ab, er sei nicht in der Lage, .über die Stellung der Derbünöeten Regierungen zu der in der Petition erörterten Frage Auskunft zu erteilen. .Das hohe Haus habe am 2. April 1897 beschlossen, die Bundesregierungen zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach bei allen gerichtlichen Vereidigungen von Parteien, Zeugen und Sachverständigen die konfessionelle Eides- svrmel wieder eingejübrt wurde. Anträge, welche das gleiche Ziel verfolgten, seien im Reichstag auch noch später bei Beratung des von den Abgg. v. «Silisch und Genossen eingedrach-ten Gesetzent­wurfs betretfenb' einige Abänderungen und Ergänzungen der Sttasprozeßordnung usw. gestellt worden. Mit Rücksicht hierauf habe die Reichsjustizverwattung per von ihr im. vorigen Jahre berufenen Kommission für Reform des Strafpro­zesses il a. auch die Frage vorgelegt, ob sich eine Umgestaltung der Eidesformel und des Verfahrens bei Abnahme von Eiden empfehle. Da angenommen werden dürfe, daß die Kommission bei der Erörterung dieser Frage auch den in der Petition aus­gesprochenen Wunsch auf Einführung einer für Dissidenten geeig­neten Eidesformel prüfen werde, so erscheine es angezeigt, zunächst das Ergebnis der BeratuZlg.der ^onunission für Reform des Straf­prozesses abzuwarten. Die Petitionskommission beantragt, diese Petition dem Reick)skanzler als Material zu überweisen.

DolMsche Wochenschau.

So heiß sich diesmal die sogenannten Hnndstage bei nns eingestellt haben, so wenig Ehre machen sie der bis­her gewohnten Bezeichnnng als die stillste Zeit des Jahres. Gerade in diesen Tagen geht es auf der östlichen Hälfte unseres Erdballes ernster und blutiger her, als in den Monaten z>uvor und auch die Politik der Großmächte in Europa hat keinen Anlaß, sich über zu große Langeweile zu beklagen. Irr Deutschland ist die allgemeine Ferien- stimnrung jäh unterbrochen worden durch die Meldung von dem Abschluß des deutsch^ru^sischen H an de l s-^Ve r- trages und die Erörterung über eine Sommersession des Reichstags, zu der sich mit der Regelmäßigkeit der allsommerlichen ^-eeschlange auch wieder die Nachsicht von eurer Beschränkrrng des Reichstagsw ah lrech ts gesellte, die von den finsteren Mächten der Reaktion in aller Stille vorbereitet werden soll. Wir meinen, derVorwärts^" hat sich da wieder einmal eine Tartarenitachrichst ä la Kais er­schloß aufbindeu lassen und köruren uns auch jetzt noch nicht von der Ernsthaftigkeit der Meldrmg" überzeugen, nachdem die ^Frkf. Ztg." mit vielem Fleiß eine lange Reihe von Orakelsprüch^u aus der bürgerlichen Presse zum Beweis dafür Kusamimengestellt hech daß an der Sachx wirklichEtaws dran" ist

Bee uns in Hessen haben fiefy die Gemüter lange ge­nug mit der W ah lr e-cht s f r a g e beschäftigen müssen und schließlich ist der Kantpf, anstatt zum Abschluß, doch nur erst zu einer Art Waffenstillstand gediehen, der vor- aussichttich wegen der Wahlkreiseinteilung noch lange keinen festen Frieden bringen wird.

llebrigens ist erst am Samstag der Antrag Pttthau-Wöllftein, die Wahlkreiseinteilnng Rheinhessens betreffend, von einigen rheiuhessischen Blättern veröffent­licht worden, und mau fragt sich warum die Drucklegung, die doch sicher vom Abgeordneten beantragt war, vom Kammerbr^reau nicht veranlaßt worden ift

Dem Verlauf der Dinge in Süd w e st a spika folgt man jetzt allerorten mit gespanntester Erwartung. Scheint es doch, als ob endlich eine für uns Deutsche günstige Wendung in dem fatalen Kolonialabenteuer vor bet Tür steht. Die schon so lange eifrig betriebene Einkreisung der Hauptmacht der Herero soll allem Anschein nach be­endet sein. Danach würden jene alarmierenden Gerüchte, nach denen es einem großen Teil der Aufständischen ge­lungen sein soll, durch eine schlecht verwahrte Lücke nach Norden zu entwischen, der Begründung entbehren. Wetter hatte auch nichts gefehlt, denn in diesem Falle würde sich der Kpleg noch Jahre hindurch haben hin- -ieheu können, während er so doch hchfentlich einem schnellen Ende entgegengeführt werden kann. Wie un- Mrochen übrigens die Kraft der Herero immer noch ist, Ä schon daraus hervor, daß sie vor kurzem bei Oka- tHßej einen Angriff auf die deutschen Linien wagten,! der allerdings blutig abgewiesen wurde.

Zwischen der französischen Regierung und dem Vatikan ist es endlich zu dem schon lange er­warteten Bruche gekommen. Der papsttiche Nunttus in Paris Lorenzelli und der ftanzösische Gesandte beim päpst- llchen Stuhl de Eoureel sind von chren Posten abberufen worden und werden wahrscheinlich auf lange Zett hinaus auf diese nicht wieder zurückkehren. Die letzte Ursache zu diesem für beide Teile folgenschweren Schpitt gab das Verhalten der Kuri^, die über den Kopf der ftan- zösischen Regierung weg mit den Bischöfen von Dijon und Laval einen Briefwechsel unterhalten hatte. Der Streit tobt nun in der ftanzösischen Presse werter. Berde Teile halten sich dabei mit Kleinjgketten nicht mehr auf, sondern geben auf das Ganze." Die Organe der extremen Lrnken fordern von der Regierung, daß sie die Trennung von Staat und Kirche durch Kündigung, des KonkoÄ>ats und Auff.ebung des Kuttusbudgets ungesäumt ms Werk setze; nur noch gegen bare Bezahlung dürften dre zum> gottes- dienstlicksen Gebrauch bestimmten Gebäude der em^lnen kttchlichen^^Gemeinschaften - den katholischen wre den pro- testanttschen für Kulturzwecke iiberlaffen werden. Mcht minder nachdrücklich ruft dagegen die tlerckale natw- nalistische Presse daspatriottiche und gläubige Volt auf. ftch von der unerträglichen Tyrannei der Eombisten end- Hrh zu emanzipieren uuo seinen Unwillen über das frei- hettfeindlichie Regime so unzweideutig kundzugeben, daß h Z St nur das gegenwärtige Kabinett weggefegt, kondcn auch baä gauz^ System zu Fall gebracht werde^ Vorderhand stehl aber das Ministerium Combes noch

""OSm"?riegsschaupratz in Ostasien erwartet man jetzt ÖD»«« BwWtnüflfe, in welckx ^2 ti bei der strikten DurchMrung der strategischen^ Defensive geraten isst hat in den M.npf°n der letzte Woche scharf gearbeitet, und btc Kriegslage der Japaner a£Jr,.rhrn verbesserst tote sic bie mrlttarischss

der Russen verschlechtert hat. Die Krtte der unglücl- ttchen Rückzugsgefechte ist um weitere Glieder durch dw ffSrnn.-.i hiae Dom 30 v. M. bis 1. d. M. verlängert toorben;

3i1 cn widerstanden in den Stellungen bet Haitschöng und Sanmutschöng so lange, als sie ohne zu große Opfer Sie erzwangen die Ättwickelung der ganzen wu Süden amnarschierenden Armee, der Takuschanarmee, be Sck uuntsckMg und der Südarmee bei Haitschöng Der erlte Schlacht ag am 31. v. M. ließ die Rnssen noch im SL f iHai ihrer Stellungen, aber die Subarmee über- slüaelte abends in gefahrdrohender Weise die vor SM- mutfdiöirn kämpfenden Truppen, die nur die eure Mch imJu9 int Tale des Haitschöngflusses auf Hatstchong , , vnlücrtolifl bauten diese Truppen daher in der Vachl zum 1 August auf Haitschöng ab, das zur Sicherung d-chütäck uaes festgehalten wurde. Am 2. räumte dann ber Restles 4. sibirischen Armeekorps diesen Platz und D . ninn Mnin Sciitbc behelligt zu werden, auf An- ualbwcgs zlvischeu Haitschültg und Liaujang Icha Ochcm halbwegs .1 ^s^das gleickw Gcfechlsbild wie bet Taschiklau-Tanglschi wiederholt. Tie rnsstschcn Stellungen haben den Zweck, den Lvrmarsch der tapaui-