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Nr. 132
Mittivoch, 8. Juni 1904
154. Jahrg.
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Die „Äleftenet ^omfllenbiaittr“ werden der ^Änzer,,. o\t-mc wöchentlich betgdegt D« *Qc|ß| £anö tr- ertchein xnonatHd) *trw*|
Gießener Anzeiger
Btofattonttairf tmfc Verlag der
UntDCTtttätSönidrrtL 9L Bangt, «tetzea.
Redaknon. Lxpedttton «.Druckerei: «chulftr.».
Teil. Nr. 6L Tetegr^Ldr.; Lnzetger Hießen.
General-Anzeiger, Amt;- unb Anzeigeblatt für den Kreis Liehen.
Parlamentarische Perhanolnngen.
Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.
Äeuifchrr Rrickstay.
9 2. Sitzung vom 7. Juni.
2 Uhr. Das Haus ist s ch w a ch besetzt. Am Bundcsratstisch: Frhr. v. s t e n g e l u. a.
Präsident Graf Ballestrcm: Indem ich die Herren Kollegen nach der Pfmgstpause auss ;crzlichste begrüße, erössne ich die Sitzung.
Ich habe dem Hause Mitteilung zu machen von einem Traucr- fall. (2ic Mitglieder des Hauses erheben sich.) Seine Kgl. Hoheit der Grotzhcrzog Friedrich Wilhelm von Mccklcnburg-Srrclitz ist am 30. Mai gestorben. Ich habe sofort nach dem Tode die innigste Teilnahme zunächst im eigenen Namen ausgedrückt. Großhcrzog Adolf Friedrich hat infolgedessen die Gnade gehabt, hierfür sowohl wie für die Abiicht, dem Reichstage Mitteilung zu machen, huldvollst und herzlichst zu danken. Wir gedenken in Trauer des Tahinge- schiedenen Fürsten, durch dessen Tod das Großherzogliclze Haus, das Mecklenburgische Land und das Deutsche Reich tief betroffen sind. Meine Herren, Sie haben sich zum Zeichen des ehrenden Gedächt- nistcs von Ihren Plätzen erhoben, ich konstatiere das.
Sodann tritt das Haus in die Tagesordnung ein.
Die Ucbersicht der R e i ch s - A u s g a b e n und Einnahmen für 1902 wird in dritter Beratung ohne Debatte angenommen.
Es folgt die zweite Lesung des Gesetzentwurfs, betr. die Bekämpfung der Reblaus.
§ 1 wird ohne Debatte angenommen. Er enthält die allgemeine Ltatuierung der amtlichen Beaufsichtigung zum Zweck der Rcblausbckämpfung.
In § 2 werden die einzelnen Vorbeugungs- und Unterdrückungsmaßregeln aufgezählt.
Abg. Peter Marzellin Jlschert (Ztr.) beklagt sich über eine in Hessen erlassene Verordnung, die mit den Maßnahmen in anderen Bundesstaaten nicht in Einklang stehe, und verlangt eine größere Einheitlichkeit.
Staatssekretär Graf PosadowSky erwidert, dieser Wunsch finde seine Erledigung durch 8 13 der Vorlage, der den Bundesrat ermächtigt, allgemeine Grundsätze für die Ausführung der besagten Maßnahmen aufzustellen. Von jetzt ab werde also alles hübsch einheitlich zugehen.
Zu § 3 beantragt Abg. Dr. Blankenhorn (natl.) in Absatz 3 folgende Fassung: Es ist verboten, bewurzelte Reben lstatt Rebenl oder Blindreben (statt Rebteile) über die Grenzen eines Weinbaubezirks zu versenden, einzuführen oder auszuführcn. Ausnahmen für den Verkehr mit Wurzelreben, jedoch nur zwischen benachbarten Weinbaubezirken und zu Gunsten einer Person, welche in beiden Bezirken Rebpflanzungen besitzt, können durch die höhere Verwaltungsbehörde mit Zustimmung des Reichskanzlers zugelassen werden.
Abg. Schellhorn (natl J: Unter „Rebteile" versteht man nicht nur die Blindreben, die doch nur durch das Gesetz getroffen werden sollen, sondern auch sämtliche Rebenabfälle, die sich beim Schneiden der Reben im Frühjahr ergeben. Diese werden zu Brennholz verwandelt und von den Winzern nach Hause gebracht. An den Grenzen der Weinbaubezirke sind nun aber die Winzer häufig in zwei oder mehreren Weinbaubezirken begütert, Dürften also in solchen Fällen das Rebholz nicht über die Grenze bringen ohne besondere Erlaubnis. Tas ist zeitraubend und umständlich, daher haben wir unseren Abänderungsantrag gestellt. Bei Seuchenverdacht tritt ja eine andere Bestimmung des Gesetzes in Kraft. Die Abänderung des zweiten Satzes in § 3 Abs. 3 besteht in Hinzufügung der Worte „jedoch nur". Sie bezweckt Beseitigung von Unklarheiten bezüglich der Bewilligung von Ausnahmen.
Vom Negierungstisch wird erklärt, von Seiten des Bundesrats lägen gegen den Antrag keine Bedenken vor.
Der Antrag gelangt zur Annahme.
Eine Reihe weiterer Paragraphen wird debattelos angenommen.
Bei § 6 (der den Schadenersatz behandelt) beanttagt
Abg. Gröber sZentr.), daß nicht nur der Ersatz des Wertes der vernichteten, sondern auch der durch ein Veräußerungsverbot entwerteten Reben solle verlangt werden können.
Staatssekretär Graf Posadowsky erwidert, daß durch die Annahme dieses Antrags das Zustandekommen des Gesetzes ernstlich in Frage gestellt werden würde. Ter Bundesrat könne diesem Antrag nicht zustimmen. Schon die Beschlüsie der Kommission seien bedenklich. Wenn man beim Seuchengesetz, wo die Schädigung der Besitzer eine viel größere sei, von einer Entschädigung abgesehen hätte, so wollte man dies hier erst recht tun.
Abg. Tr. Müller (Sagcm, frei). Vp.) beantragt noch eine weitere Ausdehnung der Schadensersatzpflicht. Der Besitzer soll auch, sofern er gewerbsmäßig Reben verkauft, im Falle eines Ver- kehrsverbots oder einer Verkehrsbeschränkung Ersatz des Wertes der unverkäuflich gewordenen gesunden Reben verlangen können.
Staatssekretär Graf Posadowsky erklärt, auch diesen Anttag könne der Bundesrat schwerlich acceptieren. Der Widerstand in demselben sei zu groß. Man solle nicht glauben, daß er (Graf
Posadowsky) jetzt in der 2. Lesung schweres Geschütz auffahre, mit der Absicht, in der 3. Lesung mit sich reden zu lasten. Er finanziere (?) nie mit dem Reichstag. Er sage stets offen und ehrlich, wie die Sache wirklich stehe und wie weit man wirklich gehen könne.
Aba. Schulze-Cossebaude (Soz.) beantragt die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Für derartige im Jnteresie der Allgemeinheit erlassene Maßnahmen dürfte es feine Entschädigung geben. Tas wäre ein bedenkliches Präzedens.
Abg. Vogt-Hall (Bund der Landwirte) spricht sich für den Antrag Müller aus. Allerdings würden die Gärtner, deren Jnter- este hier Herr Müller wahrnebme, durch die Handelsverträge mehr geschädigt als durch diese Reblausmahnahmen.
Staatssekretär Graf Posadowsky warnt nochmals, zu weit mit den Forderungen zu gehen. Solle nun gar die Entschäoigung aus der Reichskaste gezahlt werden, so würden die Ansprüche ins Un- gemessene wachsen. Denn je weiter der Beutel, desto größer der Anspruch.
Abg. Sartorius (frei). Vp.) erklärt sich gegen beide Abänderungsanträge, auch gegen den seines Parteifreundes Müller. Er erkenne an, daß das Gesetz gewisse Härten im Gefolge habe. Das sei aber bei allen im Interesse der Allgemeinheit erlastenen Maßnahmen der Fall. Davon habe doch schließlich auch der betroffene Berufszweig den Vorteil, da er ein Glied der Allgemeinheit sei. Wollte man jeden Bcri^Szweig, der von allgemeinen Maßnahmen betroffen werde, entschädigen, so führe das schließlich dazu, daß der Staat alle diese Berufszweige selber übernehmen müsse, unb so komme man denn auf dem schönsten Wege in den sozialdemokratischen Zukunftsstaat.
Abg. Rettich (kons.) erinnert daran, daß die Kommissions- fassung des § 6 auf einem Kompromiß beruhe, und bittet, an demselben nicht zu rütteln. Seine Freunde würden daher gegen die Anträge stimmen.
Aba. Dr. Dlankenhorn (natl.) wendet sich gegen die Ausführungen des Abg. Schulz-. Er meint, man darf in der Tat nicht vergessen, daß die Kommifsionsfassung ein Kompromiß darstellt. Ich bin gegen die Abänderungsanträge, die die Schadens- ersatzpflicbt erweitern wollen, da ihre Annahme das Zustandekommen des Gesetzes unmöglich macht. Meine Freunde werden daher gegen die Anträge Gröber und Müller-Sagan stimmen.
Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Vogt-Hall (B. d. L.), Müllcr-Sagan sfieis. Vp.), Gröber (Zentr.), SartoriuS lfieis. Vp. , Dr. Blankenhorn (natl.), Schulze (Soz.) führt
Staatssekretär Graf Posadowsky aus: Durch den Beschluß der Kommission werde im § 6 eine Entschädigungsvflicht des Staates statuiert, wie sie noch in keinem anderen Gesetze festgelegt sei. Wenn man im preußischen Abgeordnetenhause ein Gesetz einbringen wollte, welches die Forstbesitzer bei Forstschäden durch Kieferspinner und Nonne ebenso entschädigen wollte, so würde das Gesetz sicher eine große Majorität finden. Herr Gröber möge nur solches Gesetz im Abgeordnetenhause beantragen. (Abg. Gröber: Ich werde mich hüten! Heiterkeit.) Es wird hier fortwährend von einem Kompromiß geredet, aber hieran haben sich die verbündeten Regierungen nicht beteiligt. Ich habe im Gegenteil darauf hingewiesen, daß die, Kommissionsfastung des 8 6 zu schweren Bedenken Anlaß gibt. Tie Regierungsvorlage will die Art der Entschädigung den einzelnen Bundesstaaten überlasten. Die Kommistion hat dagegen die Entschädigungspflicht der Bundesstaaten reichsgesetzlich festgestellt. Ties stellt zweifellos einen Eingriff in die Finanz- gebahrung der einzelnen Staaten dar und wird von den einzelnen Bundesstaaten als ein Eingriff in ihr Gesetzgebungsrecht angesehen.
Abg. Gröber (Ztr.) bemerkt, er werde keineswegs einen solchen Gesetzentwurf im Abgeordnetenhause einbringen, wie ihn Staatssekretär Graf Posadowsky empfohlen habe, denn man könne doch nicht von ihm verlangen, daß er sich an dem Kampf gegen die Nonnen beteilige. (Große Heiterkeit.)
Nach kurzer weiterer Debatte wird § 6 unter Ablehnung aller Anträge in der Kommiss!onsfastung angenommen.
Die §8 7—12 (Strafbestimmungen) werden ohne wesentliche Debatte angenommen, desgl. der R e st des Gesetzes.
Es folgt die zweite Beratung der Münzgesetznovelle.
Nach der Vorlage soll zukünftig das Mischungsverhältnis der 60 Pf. - Stücke nicht mehr 900 Teile Silber und 100 Teile Kupfer, sondern 760 Teile Silber und 250 Teile Kupfer betragen. Die Stücke sollen also dicker werden. Die Kommission hat auch noch die Bestimmung eingefügt, daß in Zukunft auch 3-Mark- Stücke geprägt werden sollen mit dem Mischungsverhältnis 900 Teile Silber zu 100 Teilen Kupfer.
Schatzsekretär Frhr. v. Stengel: Daß die Kommistion den Vorschlägen der Regierung bezüglich des Mischungsverhältnisses in den Silbermünzen zugestimmt hat, hat mich sehr gefreut. Weniger erbaut war ich von dem Beschluß der Kommission hinsichtlich des 3-Mark-Stückcs. Ich habe den Eindruck, daß man im Schoße der verbündeten Regierungen schon an sich diesem Beschlüße der Kommistion mit großen Bedenken gegenüberstand. Diese Bedenken sind aber noch wesentlich gewachsen, an Schärfe und Stärke, durch nachherige Kundgebungen, die gezeigt haben, daß man mit jenem Beschluß der Kommission Propaganda zu machen versucht für viel weitergehende Pläne. In einem Artikel in der „Kreuz-Zeitung" mit der Ueberschrift: „Ganze Arbeit", der von einem Parlamen
tarier herrühren soll, wird auseinandergesetzt, daß jener Beschluß sich dmstelle als der erste Schritt zur Wiederbeseiligung des ganzen Dezimalsystems in unserem Münzwesen. Nicht nur dem 2- und 6-Markstück soll der Laufpaß gegeben werden, es soll auch das 20-Marksttick ersetzt werden ourch das 30-Markstück, das 69-Pf.- stück durch das 30-Ps.-Stück, das 2-Pf.-Stück durch das 3-Pf.- Stück. Und diese grundlegenden Aenderungen sollen entriert werden ohne Prüfung der Bedürfnisfiage. Wenn man den Artikel der „Kreuz-Zeittmg" lieft, so wird man erinnert an eine bemerkenswerte Aeußerung des Abg. Bamberger, die derselbe 1879 bei der Beratung unseres Goldwährungssystems tat. Er sagte damals bei der Beratung eines Anttages, Goldmünzen zu 30 Mk. herzustellen: „Man wird schließlich noch bei der Einführung der Silber» münzen ein 3-Markstück verlangen. (Heiterkeit.) Damit wäre dann die Müuzreform bei der Tür hereingelangt, aber zum Fenster wieder heraus." Ich habe schon in der Kommistion vor der Einfügung des Antrages gewarnt und möchte hier nochmals im Plenum meine warnende Stimme erheben.
Man sagt, der Taler sei in der Bevölkerung so außerordentlich beliebt. Tie Erfahrung lehrt aber, daß die Reichsfilbermünzen siq gegenüber dem Taler einer immer steigenden Beliebtheit erfreuen. Herr Dr. Arendt hat geltend gemacht, es handle sich hier nicht um eine Prinzipien-, sondern lediglich um eine Zweckmäßigkeitsfrage. Sehr wohl I Auch für mich ist das praktische Bedürfnis maßgebend, dagegen müssen die doktrinären Bedenken zurücktteten. Wir prägen unsere Münzen nicht für Mathematiker, sondern für das deutsche Volk. Es gelangen oft zahlreiche Schreiben an uns mit allerlei Wünschen, doch niemals ist an eine Behörde ein Antrag gelangt, der die Einführung des 3 Markstücks empfiehlt. Auch bei der Beratung dieser Münznovelle war davon nie die Rede. Der Beschluß der Kommission trifft die verbündeten Regierungen durchaus unvorbereitet. Ich meine aber, bevor eine solche grundlegende Aende- rung an unserem ganzen Münzsystem vorgenommen wird, müssen die berufenen sachverständigen Organe des Reiches, müsten die Vertreter des Handels, Gewerbes, der Landwirtschaft zuerst darüber gefragt werden. Der Reichstag sollte sich in dieser Beziehung nicht mit unkontrollierbaren Schreiben aus irgend welchen Kreisen begnügen. Und deshalb glaube ich, daß auch die Freunde der besagten Münzreform, der Dreimarkstücke, sich davon überzeugen sollten, daß die Frage heute jedenfalls noch nicht spruchreif ist, daß man heute in dieser Sache nur ein „Non liquet" abgeben könne. Die Herren sollten daher von einem positiven Beschluß abstehen und sich mit einer Resolutton begnügen. Wir unsererseits sind — baS habe ich bereits in der Kommission erklärt — gern bereit, eine eingehende Enquete zu veranstalten, die alle sachverständigen Kreise umfaßt, und dann über deren Ergebnisse dem Reichstag Bericht zu erstatten. Ich für meinen Teil neige zu der Ansicht, daß, wenn wir silberne 3 Markstücke einführen, wir die 2 Markstücke aus dem Verkehr ziehen müsten (Höri, höril), weil sonst die Gefahr fortgesetzter Verwechselung geschaffen wird.
Nach der im Bundesrat herrschenden Stimmung kann ich wohl sagen: Wenn der Reichstag auf der Kommissionsfastung besteht, dann ist an eine Annahme der Vorlage nicht zu denken. Der Bundesrat würde lieber auf eine Verbesserung des Mischverhältnistes Verzicht leisten und mit den jetzigen Legierungen noch eine Zeitlang auszukommen suchen, ehe er eine solche überstürzte grundlegende Aendomng des ganzen Systems vomimmt.
Abg. Dr. Arendt (Rp.) verteidigt den KournissionSbeschluß. In der Kommission sei rein sachlich verhandelt worden, von einer Ueberrumpelung könne keine Rede sein. Nicht die Kommission, sondern die Preste habe währungspolitische Momente binemgezogen. In allen Klasten der Bevölkerung, in allen Städten, tn allen Parteien wolle man die beliebte Münze, den Taler, aufiecht erhalten, nur die verbündeten Regierungen wollen ihn beseitigen. Persönlich bemerkt Redner noch, er fei der Gegenstand zahlreicher Witze geworden, weil er angeblich in der Kommission viereckige Münzen empfohlen habe. (Heiterkeit^ Das habe er natürlich nicht getan, er habe nur von vieleckigen Münzen gesprochen. Den Nutzen des Dezimalsystems für das praktische Leben leugne er entschieden, dies System habe nur einen Vapierweri, wie das Beispiel der Engländer beweise, die auch ohne dasselbe das größte Handelsvolk geworden seien.
Abg. Blell (freif. beantragt, die Bestimmungen über die Ausprägung von Dreimarkstücken aus dem Gesetz berauszunehmen. Man rechne doch heute nicht mehr nach Talern, sondern nach Mark; höchstens bei der Bezahlung der Dienstboten werde noch nach Talern gerechnet.
Abg. Kern (kons.) tritt für die Kommissionsfastung ein und beruft sich auf die Beweisführung des Dr. Arendt. In Millionen der deutschen Bevölkerung werde der Taler immer noch gern gesehen. Auf dem Lande und bei den kleinen Leuten sehne man sich immer noch nach dem Taler.
Tie Weiterberatung wird auf Mittwoch 1 Uhr vertagt. (Außerdem: zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betr. die Kauk- mannsgerichte.)
Schluß 6 Uhr.
Kur recht öedeuts-rmes Aktenstück
Wer die ^emb frage in unseren Kolonien kann die boden- reformeriscye „Deutsche Volksstimme" veröffentlichen:
Haus des Alii Sili.
Mulimiu, den 18. Juni 1903.
Euer Afioga bitten wir ergebensl in der Angelegenheit der Dachttwcträge, wie solche jetzt vielfach auf Grundstücke samoanischer Häuptlinge mir weißen Herren abgeschlossen werden, belästigen zu dürfen.
In unserer gestrigen Beratung haben wir uns in Anbetreff Her Grundstücke, diemehrerenSa m oanern gehören unb worüber mehrere Samoaner Herren sind, darauf hin geeinigt, 2lw. Afioga gehorsamst zu ersuchen, ein Verbot in dieser Angelegenheit ergehen lassen zu wollen. — Es müßte tvllen 'Samoanern dieser Inseln, welche durch Ew. Afioga mb das Deutsche Reich beschüt werden, streng verboten werden, Pachtverträge auf solche Grundstücke ab- ttuschließen, welche einer Familie gehören. Wir haben bemerkt, tzaß cs sthr viele Familienoberhäupter und auch andere gibt, denen l2ie Bedeutung der Pachtverträge mit fremden Herren nicht geläufig ist. Sie werden dadurch verleitet, die Pachtverträge M unterschreiben, ohne die Bedeutung und Verbindlichkeit ihrer Ulnterschri t zu keimen. Daraus entstehen viele Streitigkeiten Mischen dem Familicnoberhanpte und seiner Verwanttschast, weil Las Familienoberhaupt sich nicht vor dem Abschluß des Vertrages uai£ ihr beratschlagt hat. Durch solche Familwnstreittgkeiren ent- sliehen die Streitigkeiten zwischen den einzelnen Ortschaften.
Wir teilen dies Ew. Afioga gehorsamst mit und ersuchen Ew. LLsioga ergebens!, ein Verbot als Gesetz auszustellen, welches Sa
moaner, Deutsche und Fr:mde nicht brechni dürfen. Wir werden unsere Grundstücke, welche uns der gnädige Gott im Himmel geschenkt hat, gut verwahren, auf daß fein anderer' darüber verfügen darf, oder es uns wegnimmt auf Grund solcher Verträge, deren Bedeutung sehr viele Menschen des Landes nicht kennen. Wir bitten Ew. Afioga ergebens!, in dieser Angelegenheit wirken zu wollen.
Möge Ew. Afioga leben!
Euerer Afioga bester Freund
gez. T. T. M. I. Mataafa, Alii Sili von Samoa.
Taimua: gez. Tupua, Tamasese, Saipaia, Tuimalealii- fano, Fäalata.
Faipule: gez. Lemana, FLausuusu, Tniatua, Asiata, Tufuga, Fata, Fiame, Lauaki, llo, Gale, Maumalo Antagavaia,,Lausa, Toilupe, Mo- lioo, Tuliatu, Fue, Liumüauga, Lealamisa, Fauatea, Vala, Tagaloa, Tautootoo, Päu.
An
den Kaiserlichen Gouverneur
Herrn Dr. Sols, Hochwohlgeboren.
Die „Dtsche. Volksstimme" bedauert es, daß wir jetzt die Eingeborenen mit zweierlei Maß messen. Wenn wir, so fährt das genannte Blatt fort, draußen die deutsche Verwaltung ausrichten, so geschieht das unter der Voraussetzung, daß d^e Eingeborenen Unmündige sind, die durch unsere Herrschaft zur Kultur geführt werden müssen. Wenn wir aber Einzelnen oder Gesellschaften er
lauben, Pacht- und Kaufverträge über den wertvollsten Besitz der Kolonien, über den Grund und Boden, mit den Eingeborenen abzuschließen, so behandeln wir die Eingeborenen als Mündige, denen sogar unsere römischf- rechtlichen Eigentumsbegriffe geläufig sind. Es ist ent, charakteristisches Zeichen, daß die Eingeborenen selbst cm- fangen, sich gegen dieses Doppelspiel zu wehren, und das Deutsche Reich hat zweifellos die sittliche Pflicht, dem,' Verlangen, das hier die Häuptlinge von Samoa ausge- sprochen haben, ernsteste Beachtung zu schenken!
Dolililche Cugesj'chml.
Cancellario Bülow,
Unter der Ueberschrift „Reichskanzler Graf Bülow — gedenke, daß Du ein Deutscher bist!" veröffentlicht die „Rhein.-westf. Zig." eine Zuschrift Dr. Hans Heinz Ewers auS Capri, die sich — anknüpfend an das Schicksal des wegen „nationaler Verhetzung" der Deutschen Ungarns verurteilten Redakteurs Korn — mit der Manier des Deutschen beschäftigt, im Ausland möglichst schnell alles Deutschtum abzustreifen. Dann geht die Zuschrfft zu den Deutschen über, die in Italien den Welschen spielen, und stellt schließlich folgendes fest: „Oberhalb von Sorrent, wo der dritte Kanzler des Deutschen Reiches, Graf Bernhard Bülow, im Jahre 1903 seine Osterferien verbrachte, lieot das alte Kloster ,11


