Ausgabe 
6.9.1904 Zweites Blatt
 
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Bildung und Freiheit seien. Der Redner schloß mitt den Worten:Eines aber bleibt für dM Kaufmann ewig wahr: Ehrlich währt am längsten."

Dann Mächte der Vortragende noch einige Mitteilungen über den Verband reisender Kaufleute, der am 27. Dezember 1884 gegründet wurde und jetzt bereits 10 280 Mitglieder zählt und über ein Vermögen von 2 600 000 Mark berfügt. Von der Witwen- und Waisenkasse wurden 530, von der AlterZversicherungskasse 38 Personen unter- stutzt. Der Kriegsreservefonds zählt 28000 Mk., der Fonds derMtitwenkasse l OOO OOO Mk., der Fonds der Unterstützungs^ kcrsse 284 000 Mk. Voll Interesse lauschte die Zuhörerschaft den lehrreichen und interessanten Ausführungen " oes Redners, welchem am Schluffe seines lV^stündigert Vor­trages reicher Beifall zuteil wurde.

Aus Stadt und Sand.

Gießen, den 6. September 1904.

** Die Ziehun g s tag e her 6. Klasse der 4. Hess.- Thür. Staatslotterie sind nunmehr in folgen­der Meise festgesetzt: 20., 21., 22., 23., 24., 26., 27., 28., 29. und 30. September und 3., 4., 5., 6., 7., 10. und 12. Oktober d. I Der amtliche Ziehungsplan für die 5. Hvss.- Thür. Staatslotterie ist erschienen. Die Lotterie ist wieder in 6 Klassen mit 41000 Gewinnen und 6 Prämien im Gesamtbetrag von 12 Millionen 6 Tausend Mackk Gewinn­summe eingeteilt. Die erste Klasse wird gezogen im De­zember 1904, die zweite im Januar 1905, die dritte und vierte im Febpuar 1905, die fünfte im März 1905 und die sechste und Schlußklasse im April 1905.

** Warnung vor Einbrechern! Am Sonntag morgen entdeckten die Bewohner der Parterrewohnung eiues Hauses an der Ostanlage, daß in der Speisekammer ein Napf mit dicker Milch geleert war und andere Eßwaren fehlten. Offenbar hatte sich in der Nacht jemand eingeschlichen und durch das Gitter des offenen Fensters sich die Sachen heraus­gelangt, um sie sofort zu verzehren. Heute nacht nun ist ein zweiter, schwerer Diebstahl in dem Nebenhause ver­übt worden. Durch das offene, nicht vergitterte Speise­kammerfenster ist der Dieb in die Speisekammer eingestiegen, hat sich eine Zervelatwurst, ein großes Stück geräucherten Schinken, 3 Flaschen mit Kindermilch und mehrere Eier an­geeignet, ist dann in die naheliegende Küche eingedrungen und hat in einer unverschlossenen Schublade ein Portemonnaie gesehen, in dem sich 2 8 bis 3 0 Mk. befanden, sowie fünf 10 Pfennig-Briefmarken. Das Geld und die Briesinarken hat er an sich genommen, das Portemonnaie dagegen ver­schmäht. Man sah heute morgen in der Küche Flecken von einer Stearinkerze. Hoffentlich gelingt es unserer Polizei, des gefährlichen Diebes habhaft zu werden.

** Hessische Handwerkskammern We bekannt, findet derzeit dfe Prüfung eines Entwurfes einer neuen Maß- und Gewichtsopdnung statt, wozu auch die Kammer auf Ersuchen der Großh. Staatsregierung hin sich geäußert hat. Insbesondere hat sie gewünscht, daß beim faß weisen Verkauf nicht nur die Wein, Obstwein und Bier enthaltenden Fässer, wie im Entwurf "vorgesehen, sow- dern auch die Branntwein, alkoholfreie Getränke und Liköre enthaltenden Fässer auf ihren Rauminhalt geeicht sind. Die Eiche und Nacheiche der Fässer^ in welchen diese Getränke (Branntwein und alkoholfreie) geliefert werden^ ist ebenso notwendig wie bei den übrigen GetränLen. Der Käufer von Branntwein und alLoholfäien! Getränken hat das Recht, den Nachweis zu verlangen, daß das ihm ge­lieferte Quantum! aiuch wirklich im Fasse vorhanden ist und verdient gewiß ebenso den Schutz, wie derjenige Käufer, welcher Wein, Obstwein oder Bier bezieht. Vetter gibt die Kammer der .Erwägung anheim, ob es sich nicht em­pfiehlt, auch für die Wassermesser die Eichung vorzu­schreiben, wenn die hier in Betracht kommenden Schwierig­keiten zu überwinden sind, da iM.Entwurf nur die Eich ung der Gasmesser vorgesehen ist. Nach> dem Entwurf soll die Nacheichefrist für Bierfässer auf zwei Jahre, für Wein- und Obstwein fasser aus drei Jahre bemessen werden. Hier wären vor allem noch Branntwein-, alkoholfreie Getränke- sowie Likörsässer einzuschalten. Die Nacherchefrist für Bier- sowie auch für Wein- und Obstweinfässer ist zu lang be-i messen, indem besonders letztere Fässer durch chre dünneü Wandungen verhältnismäßig mehr an Inhalt (infolge Ein­trocknen, Reif antreiben rc.) verlieren, als dickwandige Bier­fässer, nkkndestens jedoch ebensoviel. Aus dem Grunde empfiehlt es sich, um den Schaden für die Interessenten nicht zu groß zu machen, auch bei Wern, Obstwein, Brannt­wein, alkoholfreien Getränken sowie Likör die Nacheiche- frist allgemein auf höchstens ein Jahr zu bemessen. Zur weiteren Durchführung der dezimalen Abstufung oes metri­schen Systems sieht der Entwurf den 'Wegfall des ein Viertel-Hektoliter und ein Biertel-Lrter vor. Mit Rücksicht auf die Gewohnheiten des Publikums und 'auf den Um­stand, daß im Detailgeschäft mit großen Grammzahlen zu rechnen ungemein schwierig ist. halten wir die Beibehaltung des ein Viertel-Liter für dringend erwünscht, ebenso die Zulassung von ein Viertel-Mo. Der Entwurf sieht ferner in § 22 vor, daß Zuwiderhandlungeit nur inAusübung eines Gewerbes" bestraft werden sollen. Nun sind in der Landwirtschaft, deren Verkäufe vielfach nicht alsGe?- werbe" aufgeführt werden, sehr häufig insbesondere un­richtige Viehwagen feshgestellt worden. Die Kammer hat daher die Forderung vertreten, daß alle in landwirtschast- lichen oder nicht gewerblichen Betrieben vor­handenen Wagen den gleichen Bestimmungen unterworfen sein müssen, wie die übrigen Wagen der Gewerbetreibenden im Sinne der Gewerbeordnung.

** Eine Sonnenfinsternis. Am 10. September, wird die zweite und letzte Sonnenfinsternis dieses Jahres stattfinden. Da her Mond zu dieser Zeit in großer Erdnähe sich befindet, wird seine Fläche für uns größer erscheinen, als die bereits in mittlerer Erdferne stehende Sonnen­scheibe. Die Sonnenfinsternis wird daher vollständig sein, das heißt, die Sonne wird vom Monde völlig bedeckt er> scheinen. Die Verfinsterung beginnt am 9. September um 71/4 Uhr abends und ist am 10. September vor halb 1 Uhr morgens zu Ende. In Europa wird jedoch dieses Natur­ereignis nickst sichtbar sein, sondern am stillen Ozean und seinen Inseln; also in der Gegend des gegenwärtigem Krieges wich man dies am besten beobachten können. In früherer Zeit würde das Eintreten einer solchen Himmels- erfcheinung von den kriegerischer Parteien sehr abergläu­bisch ausgenommen worden sein. Und mehr als einmal ward dieses vermeintliche übernatürliche Wahrzeichen deS Himmels als entscheidend für das Schicksal des Krieges gehalten. Heute, wo wir diesen Naturvorgang uns längst naturgesetzlich zu erklären vermögen, lvissen wir wohl, daß nicht an den leisesten ZusaMurenhang mit unseren An­

gelegenheilen auf Erden gedacht werden kann. Mond­finsternisse finden im gegenwärtige» Jahre gar nicht statt.

* Klein-Linden, 4. Sept. Die Bürgermeister­wahl findet nächsten Mittwoch von 47 Uhr statt. Es sind außer dem seitherigen Bürgermeister aufgestellt: Ge­meinderechner Germer und Bauunternehmer Bernhardt.

w. Nidda, 4. Sept. Die gestern stattgehabte Be­erdigung des irrt 35. Lebensjahre verstorbenen Kauf­mannes Otto Fischer gab Zeugnis von der großen Be­liebtheit des Verstorbenen. Alle hiesigen Vereine beteiligten sich an dem Leichenbegängnis. Der giemischjte Chor unter der Leitung des Pfaprers Werner sang dem Heimgegangenen das AbschieMeb: ^lieber den Sternen, da toirb es einst tagen."

? Gedern, 4. Sept. Gestern abend kehrte eine hiHrge Familie vom Felde heim und sand die im Alter von bei­nahe 70 Jahren stehende Großmutter nicht vor. Man begab sich sogleich auf die Suche und fand schließlich, die Gesuchte in einer sogen. ,MrsserVaute" tot vor. Man nimmt an, daß die Verunglückte vom Schlage getroffen worden, um­gestürzt und ertrunken ist.

W. Grebenhain, 5. Sept. Die Wassepversorg- ung von Grebenhain war schon längere Zeit eine sogen, brennende" Frgge. Die überwiegende Mehrheit der Orts- bürger war von der Notwendigkeit einer Trinkwasserleitung überzeugt, gleichwohl schien die Sache keinen Fortgang zu nehmen. Auf ^Anregung verschiedener Ortsbürger wurde darum dem Gpoßh. Kreisamt Lauterbach am 25. August eine Petition mit 7 9 Unterschriften überreichst, worin, gebeten wird, dem gewünschten Unternehmen staatliche Für­sorge zu widmen. Demzufolge weilten hier am 29. Aug. Kreis rat Dr. Wallau und Kulturtechniker Künz. Gemeinsam mit diesen Herren besichtigte der Gemeinderat mit unserem Bürgermeister und Beigeordneten die vorgeschlagenen Quellen; das Resultat war recht zufriedenstellend und man beschloß in der unmittelbar darauf folgenden Sitzung, zur Errichtung einer Wasierleitung sofort mit dem Aufgraben der Quellen zu beginnen. Drese Vorarbeiten wird Kultur- techniker Kunz leiten. Der jetzige Zeitpunkt wird als der günstigste für das Schürfen gehalten wegen des so außer­gewöhnlich niederen Grundwasserstandes. In der Tal­senkung zwischen Villaweg und Bahndamm, sowie weiter über dem Ahlmüllersbrunnen soll zunächst die Erschließ­ung der zu tage tretenden Quellen geschehen und auf reichlich Wasser wird gehofft. Bei gutem Resultat in Bezug aus Menge und Güte des Wassers soll der Kostenvoranschlag aus gearbeitet und dann erst definitiver Beschluß über die Ausführung der Anlage gefaßt werden. Kreisrat Dr. Mallau stgnd mit grpßer Sachkenntnis dem Orts Vorstand zur Seite und stellte seine reichen Erfahrungen in deck Dienst dieser Sache. Vom Staate darf wohl eine Unter­stützung erwartet werden. Die Kosten der Hydranten wird wie in der Hauptsache die Landesbrandkasse tragen und da die Anlage als Druckleitung gebaut wird, würden in die Gemeindekasfe jetzt schon jedes Jahr 180 Mk. aus der Brandkasse zurückvergütet werden. Hoffentlich kann die Leitung im nächsten Jahre schpn fertig gestellt und damit einem allgemeinen Bedürfnis abgeholsen werden

g. Büdingen, 4. Sept. Bei der Gemeinderats- wahl am 2. d. M. wurden wiedergewählt die Herren Dveser und Hinkel, neugewählt die Herren Len- hardt und Dotten

Worms, 4. Sept. Das Gesuch des evangeli schen Bundes um Hepgabe des Theatevsaales im städti­schen Spielhause zu der Oktobe^veranstaltung mit einem Vortrag des Grafen vo n Hoensbroech ifc wie wir schon mitteilten, auf Grund der Erwägung abgelehnt worden, daß nach einem früher gefaßten Beschluß die Theaterräume nicht zu politischen Zwecken" vermietet werden dürfen. Hierzu wird dem ^ageblatte^' geschrieben: Die Gründe, die den Verwaltunssrat (für das ftäbt Spiel- und Festhaus) bei ferner Entschließung geleitet haben, sind darin (ü. h. in dem Antwortschreiben der Bürgermeisterei) deutlich zum Ausdruck gebracht und die Unbegründetheit der Angriffe damit von selbst bargetan. Insbesondere wird dadurch auch die geradezu wi'bersinnige Annahme widerlegt, als habe sich der Verwaltungsrat bei feiner Entscheidung durch Rücksichten auf Parteien beeinflussen lasten. Daß der Vortrag des Herrn Grafen v. Hoensbroech ein politischer sein wird, .ist nickst nur zweifellos, sondern auch von einem der Herren Veranstalter des Vortrages ausdrücklich zuge­geben worden. ,Auch eine Bezugnahme auf P a p st - und Bis­marckfeier kaim eine Inkonsequenz oeS Verwaltungs­rates im vorliegenden Fall nicht bartun. In dem einen Fall wurde der Theatersaal erbeten zu einer Jubiläumsfeier zu Ehren des Papstes Leo XIII.. des Oberhauptes der katholischen Kirche, was doch nicht rwtwendig eine politische Feier fein muß und nickst gewesen ist, im andern Fall wurde die Bisnmrckfeier als ein ftäbtifdjeS1 Fest von der Stadt zu Ehren ihres Ehrenbürgers veranstaltet unb schon dadurch war eine politische Feier ausgeschlosse n".

Dagegen wendet sich in aller Schärfe dieWormser Ztg." Sie betont, daß die Msmarckfeier tatsächlich politi­scher Art war und daß in der Festrede des Direktors Schä­del ausdrücklich ein Vergleich zwisch,en dem politischen Einst und dem politischen Jetzt gezogen war, in der Ansprache weiter vonunseren (polittschen) ©egnem", vominner- politischen Leben" die Rede, und ferner direkt auf die Agi­tation der sozialdemokratischenWortführer^', airgespielt worden war. Schließlich richtet dieWürms. Ztg." an die Stadtverordneten die Bitte, die Behandlung des Falles^ in protestantischem Sinne in die Hand zu nehmen.

Aie Atucht der Prinzessin von Koöurg.

Die Vorgeschichte der Flucht.

Tie engere Vorgeschichte der Flucht läßt man allgemein mit einem Zusaurmentreffen der Prinzeffin mit Mattachich in der Dresdener tlunftausstellung am 28. Juli beginnen. Die ver­schiedensten Versuche Mattachick)s, sich der Prinzessin zu nähern, waren bis dahin in der Hauptsache immer gescheitert. Da äußerte die Prinzessin den Wunsch, Die Dresdener Kunstausstellung zu sehen, und der.mit ihrer Beaufsichtigung betraute Dr. Pierson begleitete sie dorthin. .Tie Prinzessin blieb in einem der Säle etwas zurück. Als Tr. v. Pierson sich nach ilyi; umsah, sand er sie im Gespräch mit Mattachich. Die Prinzessin drohte mit einem Austritt, wenn man sie nickst mit Mattackstch nxiterreben lasse, und so wurde diesem die Fortsetzung des Gesprack)ö bewilligt Damals soll die Flucht verabredet worden fein. Eine weitere Verständigung zw-üscl-en l>Nattachich unt> der Prinzessin Luise soll einerseits durch ein Tienstmadchen des Wettiner Hofes, anderer­seits burä) einen Herrn erfolgt sein, der der Prinzessin gegenüber wollte und ihr Zeichm geben konnte. Man glaubt, das Mädck>en habe Briefe an einem bestimmten Platze verborgen, von dem sie die Prinzessin im geeigneten Augenblick an sich nahm. Die Fluckst ist loohl in der .Art ausgeführt worden daß die Prin­zessin in das Zimmer des unter ihr unter^brachtenHerrn au5 Graz", der btö zum Tage der F-lucht im dritten Stockw-evk go- wolmt hatte, uui> von dort ins Freie und in das Automobil gelangte.

Aus verschiedenen Veröffentlichungen läßt sich ein Bild der an der Flucht beteiligten Persönlich ketten gewinnen. DerHerr aus Graz" und angeMid)e Hotelier Weitzer ist von Heiner, kE-

tigev Gestalt und großer Beweglichkeit; er bat blondes Haar und spricht den steirffch-östreichischen Dialekt. Von der Prinzessin Luise eMwirst ein Berichterstatter derWiener Zeit", .der Ende Aprll Gelegenheit hatte, mit der Prinzessin von Kobnrg im Lindenhof zu sprechen, folgende Schilderung:Die Aehnlichkeit der Pfinzossin mit ihrer Schwester Stefanie ist unverkennbar. Nur ist Prinzessin Luise bedeutend stärker, wohl auch etwas größer. .Tas Haar ist das läßt sich trotz des braunen Schleiers, den die Prinzessin um den Kopf geschlungen hat, sofort erkennen stark ergraut; in Schläfen uM> Wangen hat die Zeit manche Furche gegraben. Trotzdem ist die Prinzessin, dank ihrer maje­stätischen Gestalt, .noch 'immer eine schone Frau. Sie trägt ein lichtgraues, lang hmurtterwallendes Kleid, darüber einen licht­brauneu Paletot, auf dem Kopf ein breitrandiges Filzhütchen, an den Füßen braune Schuhe. In der in schwedisches Leder ge­kleideten Rechten hält sie einen bunten Sonnenschirm, mit bem sie lebhaft gestikuliert. Tie Prinzessin ist ungemein heiter ge­stimmt. Unter fortwährendem Gelächter erzählt sie von den Abenteuern ihrer Ausfahrt." Heute kann man mit ziemlicher Gewißheit annehmen, daß die gute Laune nur vorgetänscht war, um die Umgebung einzulullen.

Immer bestimmter tritt ba» Gerücht auf, daß die letzten ent­scheidenden Beratungen über die Flucht der Prinzessin Luise in Florisborf bei Wien stattfanden. Wie verlautet, wußte der Freund Mattacksichs, der Grazer Hotelier Anton Weitzer, der, wie bekannt ist, persönlich bei der Flucht der Prinzessin mitgewirkt hat, seinen Bruder Josef Weitzer den Wirt des Florisdorser Rathauskellers, zu besttmmen, die zur Durchführung des Planes erforderlichen Geldbeträge vorzustrecken. Josef Weitzer tat dies, nachdem ihm ein Dokument vorgewiesen worden sei, worin sich ein großes Pariser Unternehmen verpflichtete, jener Person oder den Per­sonen einen hohen Betrag, angeblich 150 000 Francs, guszu- zahlen, die die Prinzessin befreien und sie auf französische Gebiet bringen würden. Im Mai fanden allnächtlich im Floris­dorser Rathaus'keller Besprechungen statt, woran auch eine dicht verschleierte Frau teilgenommen haben soll. Trotz den Mel­dungen die Prinzessin sei in der Schweiz, glaubt man, daß sie bereits auf französischem Boden sei.

Geza M attachich

Von Geza Mattachich hat nach dem Erscheinen seines BucheS Felix Salten in derZeit" die folgende Schilderung entworfen: Ein ganz schlanker, schmalschulteriger^ lang gewachsener Mensch. Auch die lahmste Phantasie kleidet ihn auf den ersten Blick un­schwer in die Kavallerieuniform, denn er hat diese typisch öster­reichische Gestalt und lässige Haltung des Aristokratenofsiziers. Auch bas Ge.sicht ist schick. Keineswegs hübsch. Keineswegs das Antlitz eines schönen Mannes, aber ein elegantes Gesicht. Die Nase springt weit vör und die Wangen fliegen so weit zurück, daß sie nur wie seitliche Fortsetzungen und Anschlüsse der Nase erscheinen. Sie ist vornehm, diese 9tase. .Gleich von der Wurzel an kraftvoll geschwungen. ,(fin touragierter Bogen. Sehr freund­liche und ungeheuer gutmütige Augen. Wen dieser Mensch lieb hat, .dem ist er willenlos ergeben. Tas sprechen diese Augen. Tie Stirn ist knapp so breit, daß ein deutlicher Eigensinn darauf Platz hat Aber in dem ganzen Gesicht herrscht ein einziger Ausdruck: Gutmüttgkeit. Tazu eine zärtliche, weiche Stimme. Ruhig. Verhaltenes Temperament Zuttaulichkeit und Treue. Das hört man aus jedem Ton. Im ganzen: ein Mann, dem man es zutraut, grauen in sammetweiche, warme Liebkosungen einzu­hüllen, sie mit kleinen, schmeichelnden, streichelnden Huldigungen zu berauschen. Ein anschmiegsamer, ^karessanter Mann, ohne Spur von Koketterie, dafür aber kindlich Und das ist gerade die ver­lockendste Art. So bescheiden und so, als ob es nicht eben viel wäre, spricht er von feinen Erlebnissen, vom Zuchthause, vom Dunkelarrest, von allem, was er verloren, daß man sich immer selbst daran mahnen muß, ein wie ungeheuerliches Schicksal dieser Mann zu tragen hat. Nur wenn er von der Prinzessin redet, .totrb et wärmer. .Und da hat er nur ein einziges, wenn auch schüchtern geäußertes, aber merkbar leidenschaftliches Streben: daß man ihm glauben möge, Luise von Koburg sei gesunden Geistes, sei vornehm, .edel, liebenswert und ..einet Gliedern Handlung An­fähig."

Die zivilaerichtliche Seite der Entführung.

Prinzessin Luise von Koburg ist ihrem Gatten, dem Prinzen Philipp von Koburg entflohen. Prinzessin Luise ist aber auch rechtsgültig für geisteskrank erklärt worden und hat sich der irren- ärztlichen Bewachung durch die Flucht entzogen. Ter verlassene Ehegatte tann die Rückstellung feiner untreuen Gattin durch das Gericht verlangen, ebenso ist ixu, Kuratelsgericht verpflichtet, den entwichenen Geisteskranken festnehmen zu lassen. Diese beiden Umstände waren im gegebenen Falle wohl zu beachten. Nun ist das Oberhoftnavschallamt im Sinne einer Juftizministerial-Ver- ordnung vom 8. Juni 1858 Personalmstanz der Familie deS Prinzen August 'von Koburg-Gotha; die Hilfe dieses Gerichts hat fohm Prinz Phllipp anzurufen. Aber auch für die Prinzessin Luise als Gattin des Prinzen ist das Forum des Oberhofmarschall- amts begründet; dieses ist ja auch bekanntlich seinerzeit gegen die Prinzessin eingeschfitten und hat sie auf Grund eines gerichtS- ärztlichen Gutachtens entmündigt Das Oberhofmarschallamt setzt sich einerseits aus Hofbeamten, andererseits aus Richtern des Wiener Lmrdgericksts zusammen; Berusungsinstaitz ist der oberste Gerichtshof. Von ungarischer Sette ist fdjon oft die Streitfrage aufgeworfen worden, welches Recht ob östreichisches oder ungarisches dieses Hofgericht anzuwenden hätte. Bisher wurden stets die Bestimmungen östreichischen Rechtes und Verfahrens zur Anwendimg gebracht, und man wird auch im vorliegenden Falle von der Regel nickst abgehen. Hierbei muß betont werden, daß nach östreichiichem Rechte bav Hofmarschallamt nunmehr das offi­ziöse Verfahren einzuleiten haben wird, .welches nicht so sehr an strikte Regeln gebunden ist, sondern vieles dem billigen Er­messen deS Richters überläßt. Die Gatterrrechte des Prinzen Philipp von Koburg.ivirb das Gericht, nur wenn es von ihm angerufen wird, zu schützen haben, als Kuratelsbehörde der Prin­zessin hat eS von Amtswegen vorzugehen. Da Prinzeffin Luise außer Landes geflohen ist, ^wird die Rechtshilfe auswärttger Staaten in Anspruch genommen werden müssen. Nun ist am 14. November 1896 die Haager Konvention zustarche gekommen, in der sich Belgien, .Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und die Schweiz unter gewissen Be­dingungen zur Gewährung gegenseitiger Reckstshttfe verpflichteten. Später sind auch Schweden-Norwegen, Oesterreich-Ungam, daS deutsche Reich, Dänemark, .Rumänien und Rußland dieser Kon­vention beigetreten. Nach Artikel 5 der Konvention können die Vertragsstaaten in allen Zivil- und Handelssachen sich durch Er- suckffchreiben an die zuständige Behörde des betreffenden Staates wenden,um zu erwirken, daß sie innerhalb ihres GcsckKfts- Ereifcä eine richterliche Prozeßhandlung oder eine andere ger'icht- liche Handlung vornehmen". $ie auswärtige Behörde ist sodann verpftichtet, dem Eüsuckxm zu entsprechen (Artikel 7), mrd nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann die angesuchte Inter­vention verweigert werden, so wenn die Echtheit der Urkunde nicht feststeht oder wenn im ersuchten Staate die Erledigung doö Lln- fuchens nicht in den Bereich der Gerichtsgewalt fällt (Arttkel 7, 1 und 2.) TpineSsallS würden also die auswärtigen Behörden in die Untersuchung der Frage ein treten dürfen, ob die Prin­zessin wirklich nod) geistes°ttank ist, .und ob daS gerichtSärztliche Gutachten auf rechtmäßige Art zustande gekommen ist. Er- wälmeuswert wäre schließlich nod», daß die Uebermittlung der Srchsschreiben stets auf diplomatischem Wege zu erfolgen bat, nur mit Deutschland ein unmittelbarer Gcsckwstsverkehr zwischen den beiderseitigen Staaten zulässig ist. Es ist somit klar, daß Prinzeiffin Luise im Betrettmg'ssalle den östreichl.schen Behörden übergeben werden müsste.

Wie der PorcherTempö" mitteilt, hat die Prinzessin Luise von ft0bürg beschUststm, gegen den Prinzen Pbilipp von Koburg eine Klage auf Herausgabe der N. it- gift im Betrage v on 5 M i 11 i 0 n en M a r f anzilsirengeil.

Die sächsischen ^richte lassen die Prinzessin und ihre Ent- ffthv« mwerchtu