Nr. 156
Zweites Blatt.
154. Jahrgang
Erscheint tSglich mit Ausnahme des Sonntags.
Die „Gietzener Samilienblßtter* werden dem »Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der „hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.
Giehener Anzeiger
Mittwoch 6. Juli 1904
Rotationsdruck und Verlag der Brühl Ich«, Unwersttätsdruckerei. R. Lange. Gießen.
Redaktion, Expedition «.Druckerei: Schulstr.1.
Tel. Nr. 5L Telegr.-Adr.: Anzeiger Gießen.
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Eießen.
Ire heutige Wummer umfaßt 10 Seite«.
Kus dem Jahresbericht der hessischen Keweröe- Jufpcktioue» für 1802.
IL
Die Statistik ergibt serrrer eine Vermehrung der jugendlichen Arbeiterinnen gegenüber einer Ver- minderung der männlichen jugendlichen Per- souen. Von den 1106 jugendlichen Personen sind 787 männlichen und 319 leiblichen Geschlechts. Im allgemeinen ist eine Zunahme der jugendlichen Arbeitskräfte zu verKeichineu. An dieser Zunahme ist besonders das Baugewerbe im Berichtsjahre beteiligt, während die übrigen Industriezweige nur verhältnismäßig unbedeutende Verschiebungen ausweiscn. Auf 100 jugendliche Arbeiter im ganzen kommen etwa 30 weibliche; im Vorjahre bestand fast dasselbe Verhältnis.
Weigert Uebertretung der gesetzlichen Vorschriften über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter mußte eine Reihe von Anzeigen und Bestrafungen von BÜrieüsinhabern im Bezirk Gießen erfolgen.
lieber die mit den vorgeschriebenen Arbeitsbüchern gemachten Erfahrungen wird berichtet, daß ihnen von feiten der jugendlicher Arbeiter immer noch nicht die gebührende Bedeutung beigelegt werde; sie würden häufig beim. Verlassen der Arbeitsstelle zurückgelassen.
Zur Beschäftigung jugendlicher Ar bei ter - innen an Sonn- und Festtagen wurde im Bezirk Gießen einer Molkereischule durch den Reichskanzler ausnahmsweise Erlaubnis unter bestimmten Bedingungen erteilt.
Die sechsstündige Arbeitszeit der schulentlassenen, noch nicht 14 Jahre alten Arbeiter in den Zigarren- f a b r i k e u ist im Bezirk Gießen, wie durch Revisionen festgestellt wurde überall eiu gehalten worden.
Bezüglich der Lehrlingsverhältnisse in den Fabrikbetrieben des Aussichtsbezirks Gießen ift seit dem Vorjahre keine wesentliche Verärgerung eingetreten. Lehr- lingszüchtertzi wurde in keinem Betriebe an» getroffen.
12 fabrikmäßig betriebene Anlagen hatten schulentlassene Knaben aus Grund eines besonderen Lehrvertrages als Lehrlinge eingestellt; die Zahl dieser Lehrlinge betrug insgesamt 43, wovon 18 auf die Lehrlingswerkstätte des Eisenwerkes Lollar entfallen, deren Einrichtung sich dauernd gut bewährt.
Bezüglich der Regelung der Lohnzahluna wird gemeldet, daß die nach Gew^Ordu. § 134 Abs. 3 zu führenden Lohnzahlungsbücher für minderjährige Arbeiter schwer zu kontrollieren sind und sich weder bei Arbeitgebern noch Arbeitnehmern einer Beliebtheit erfreuen. Die Aufsichtsbeamten haben auch keine Handhabe, die Führung dieser Bücher zu erzwingen, da das Gesetz das Nichtführen bisher nicht unter Strafe gestellt hat.
Die Durchführung des auf Gruno von Bundescatsbe- ichlüssen nach § 139 a Gew.-Ordn, erlassenen Ver bots der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Rohrzucker fabriken ,Zuckerraff inerten re. vom 5. März 1902 hat im Bezirk Gießen keine Schwierigkeiten geboten, lieber das Verbot gewisser Arbeiten nach § 120e Gew.-Ordn. wird von Gießen gemeldet, daß unliebsame Störungen in den von dem Verbot betroffenen Steiubrüchen und Steinhauerei en vor- gekommen sind. Dieses Verbot vom 20. März 1902 untersagt Die Verwendung von Arbeitern unter 16 Jahren zu eigentlichen Betriebsarbeiten fast ganz. Damit ist aber eine Gefahr für die Heranbildung eures tüchtiger! düachwuchses verknüpft, die BerücHichtigunß verdient.
Heber die Arbeiterinnen und ihre Arbeitsverhältnisse wird ausführlich, berichtet. Von allen Fabriken und diesen gleich zu rechnenden Anlagen beschäftigen 914 oder 22.3 v. H. erwachsene Arbeiterinnen. Insgesamt werden in 1261 ober 22.8 v. H. aller Anlagen erwachsene Arbeiterinnen beschäftigt. An diesen Anlagen ist der Bezirk Gieße n mit 218 Anlagen beteiligt. In Fabriken ioerben 13 576 erwachsene Arbeiterinnen beschäftigt; babei kommen aus 1000 erwachsene Arbeiter 219 Arbeiterinnen. In allen gewerblichen Anlagen befinden sich 14 051 erwachsene Arbeiterinnen, von denen 6160 im Alter von 16 bis 21 Jahren stehen und 7891 über 21 Jahre sind. Bon der erwachsenen Arbeiterinnen kommen auf den Bezirk Gießen 2570 Arbeiterinnen, b. h. 19 Prozent der Gesammtarbeiterschaft (im Vorjahre 2411); bavon find 975 unter und 1595 über 21 Jahre ult. Die Zunahme der Arbeiterinnen im Bezirk fällt hauptsächlich auf die Zigarrenindustrie, dann auf die Dampswäschereien in Bad-Nauheim und Umgebung. Die übrigen Jndustrie- gruvven unterliegen, da sie nur verhältnismäßig wenig weibliche Arbeiter beschäftigen, mir geringen Verschiebungen. Von den 2570 Arbeiterinnen sind 1807, also fast 8/4 allein in der Zigarrenindustrie tätig. Beispielsweise sind im Berichtsjahre 1'903 in der Stadt Gießen allein 814 weibliche Arbeitsträste, darunter 89 jugendliche, gegenüber 298 männlichen Arbeitern in diesem Industriezweig tätig gewesen.
Das Uebertüiegen der weiblichen Arbeitskräfte in der Zigarr eninduftrie ist nicht zufällig, sondern findet seine Erklärung in der Eigenart des Betriebes selbst. Die Tätigkeit stellt an körperliche Leistungssühigkeit und Kraft des Einzelnen keine hohen Anforderungen. Daher findet bic weibliche Jugend in dieser Branche eine ihrem Körperbau zufagende und verhältnismäßig leichte Beschäs- tigung. Diese Tätigkeit wird einer Stellung als Dienstmädchen m e i ft vor gezogen, wohl auch des freieren, ungebundeneren Lebens halber. Auch ist stets Bedarf an weiblichen Arbeitskräften bei guter Bezahlung imb die Fabriken des hiesigen Bezirks können einem stärker dauei liche Folge davon ift aber der Dienstmäd ch e n -
W e l in unserer Stadt.
Um Bewilligung von Hebernr b ei tszeit gemäß
§ 138a Gew.«^5rdn. wem im Bezirk Gießen von sieben Fabriken nachgesucht wteden. Es machten aber bloß drei Fäbriken von der Erlaubnis Gebrauch, sodaß im ganzen nur 54 erwachsene Arbeiterinnen an 62 Tagen zu einer Heber arbeit von 1 bis LSStunden täglich herangezogen wurden. Ausnahmen nach. § 139 Abs. 2 Gew.-Ordn. (betr. anderweitige Regelung der Arbeitszeit) sind nur in Gießen bewilligt worden. Wasl die Arbeitszeit der Arbeiterinnen im allgemeinen betrifft,' so ist sie der Arbeitszeit der übrigen Arbeiter in der Regel gleich. Die Gewährung längerer Mittagspausen macht überall Fortschritte.
Die Aufrechterhaltung der guten Sitten und des Anstandes erfordert: stetig die Aufmerksamkeit der Beamten. Die Fürsorge erAreckt sich hierbei nicht nur auf die rein äußerlichen Maßnahmen, die man von jedem Arbeitgeber verlangen kaum die Beamten geben sich vielmehr auch Mühe, den MißHelligkeiten Schranken Zu ziehen, die aus dem unvernuHdlich^u Zusammenarbeiten beider Geschlechter sich ergeben. Sie stoßen aber hierbei vielfach mit den Gewohnheiten der Bevölkerung zusammen, die in dSn Arbeitsräumen weiter gepflogen werden. Einzelheiten über Zustände dieser Art melden die Berichte von Mainz mid Offenbach. Den Anregungen der Beamten entsprechend ^wurden Ankleideräume verbessert und Abortanlagen versch-Hentlich gesäubert und zweckent- sprechend abgeändert.
Karlamientansches aus Kesien.
Der dritte Ausschuß berichtet über die Ersatzwahlen in den Wahlbezirken Bilbü und Bad-Nauheim-Friedberg. Er beantragt, die Wählen der Abgg. Bürgermeister Ullman n zu Nieder-Ei^enbach und Rechtsanwalt W in d e ck e r in Friedberg für grltig zu erklären.
Der Abg. Haujjiel beantragt: a. die jährliche Stempelabgabe von 5 Mk. für eine Rad fahr karte nach Nr. 58 des TarW zum Gesetz über den Hrkundenstempel ist auf 3 M'k. h^r ab zu setzen, und die Ausnahmebestimmung unter Ziff. 2 zu Nr. 58 zu streichen; oder im Falle der Ablehnu.«g oieses Antrags: b. dem Absatz Ziff. 2 ist folgende Fassui^ zu geben: „Lohnarbeiter, Ge- werbetreibeud'e und in der Berufsausbildung stehende Perso-^'nen, welche das Fahrrad zum Transport nach und Ma der Arbeitsstelle benutzen (Schüler häherer Lehransta^en ausgenommen), sofern ihr jährliches Einkommen den betrag von 1500 Mk. nicht erreicht." In der Begründung ßührt er aus:
„Die zurzeit M'tefcnbe Fassung von Nr. 58 des Stempel- tariss, welche eine Befreiung nur der Lohnarbeiter und Gewerbetreibenden von der jährlichen Stempelentrichtung für eine Rad- fabrkarte zuläßt, sch-ietzt eine unbillige Benachteiligung alter derjeuigen Pionen ein, welche zwecks ihrer Berufsausbildung das Fahrrad benutzßm und den Betrag von 5 Mk. jährlich entrichten müssen, obs'-wn sie in den meisten Fällen kein ober doch wesentlich geringer^ Einkommen als 1500 Mk. haben. Es sind dies solche Personen, die als Gehülfe bei den verschiedenen Aemtern an Privat-, Komrtmnal- und Staatsdienst verwendet sind, auch die Schuler der verststedenen BildungsMistatten, die höheren Schulen ausgenommen. ^Tich'err zu bereck-tigten Klagen führenden Miß- st.a n d sucht der Antrag zu heben, in der Erwägung, daß burd) eine Reduzierung ,iber gesetzlichen Fahrradfteuer von 5 Mk. auf 3 Mk. ,dcr Staatskasse kein oder doch kein wesentlich großer Ausfall eirtstehen dürjste, wenn nach Antrag a) die Abgabeerhebung durch.Streichung «:r Zister 2 zu 9er. 58 des Stempellariss auch auf Lohnarbeiter und Gewerbetreibende mit Einkommen unter 1500 Mark ansgckehnt würde. Eine Ablehnung dieses Antrags muß aus Billigkv.tsgründen die Ausdehnung der Abgabefreihert auch auf die obev. genannten Personen zur Folge haben, wonach ^isf. 2 zu Nr. 5|8 die unter b) beantragte Fassung zu erhalten
Man wird dß.esen Antrag des Michelstäb ter Abgeorbneten auch bei uns ip Oberhessen, wo das Rad noch viel mehr als bisher in den Dienst von Handel, Industrie, Landwirtschaft und '.Gewerbe treten tonnte, mit Freuden begrüßen. Uns sÄb mehrere Fälle bekannt, in denen kleine Gewerbe tr eilibe nd e aus Gießen und den dtachbar- orten Gießens,. deren Einkommen sich über 1500 Mk. in manchen Jahrchn kaum erhebt, ihre und ihrer Gehilfen Räder, die ilzne^i für die Betreibimg ihrer Geschäfte von größter Wächtitzkeik sind, haben verkaufen müssen, weil die Fahrvad-Steuer von jährlich 5 ML ihnen aus die Dauer als zu drückende Last erschienen ist. Aber auch besser situierte Besitzer von Fal)irüdern, die um ihrer Ge- smidheit willeuc ihr Rad in den Sommermonaten allwöchentlich durchschnittlich vielleicht nur einmal zu benutzen im ftajibe waren, haben wegen der lästig' hohen Steuer das Radeln auf gegeben. Viele andere haben es der Steuer wegen überlMupt nicht begonnen. Daß die hohe Steuer das Geschäft der F-ahrradhändler und Fahrradfabrikanten wesentlich beteilrft und deren Steuerkrast unnötig mindert, unterliegt feinem Zweifel.
Komische Tagesschau
Die hessische Wahlkreiseiuteilnng.
Von unsrem Darncstädter Redaktions Bureau geht uns algeuder Druücht zu, datiert vom 5. b. Ml.:
Der auf 14 Mitglieder verstärkte Wahlre ch ts aus - ch u ß der «fit^-iteu Kammer tuar gestern und heute Mr Beratung der Wahlkreiseinteilung zusammen. Ent- Men den von interessierter Seite schon heute abend ge- lijsentlich verbreiteten Dfeldungen über die einmütige Stimmung im Ausschuß wollen wir konstatieren, daß die 93eratu n ö nichts weniger aIs ruhig und friedlich verlief Sowohl die Väihlkreiseinteilung für Ober- Hessen, r.flie namentlich die für Rheinhessen rief teilweise sehp erregte Debatten hervor, was auch dadurch zum Ausdruck laut, daß ein Abgeordneter unter lautem Protest gegen die Ablehnung seiner Anträge b'.in Sitzungssaal verließ und nicht lvieder- kehrte. Wst' man uns versicherte, sollen in Ober Hessen einzelne Wählt reise bei der Einteilung besonders bevorzugt worden sein, währerid andere zere i s e luäeder g a r 11 i ch t b er ü cksichtigt ivurden, wie z. B. Lauterbachs Schlitz, Herbstein, Hlrich- te in, Sch otteu-Lan buch it. a. ES loerbcn daher mehrere ^Abgeordnete ihre Zustimmung von dem Verlauf
der Plenarverhandlung abhängig machen. Zur weiteren Erledigung von Differenzen re. ist auch für Donnerstag früh 9 Hhr noch eine neue Sitzung des Ausschusses anbe- raumt. Wie verlautet, soll ein MitKied des Ausschusses beabsichtigen, bei der Plenarberatung am Donnerstag den Antrag zu stellen, die Vorlage ohne die Wahlkreis ein teilung zu verabschieden und den Beschluß zu fassen, daß die Festsetzung der ländlichen Wahlkreiseinteilung, wie es auch im Regierungsentwurf vorgesehen war, im Wege der Verordnung erfolgen soll. Ein solche Ausweg wäre mit Freuden zu begrüßen.
Den Beratungen wohnten von der Großh. Regierung Geh. Staatsrat Krug Mr Nidda und MinisterialM Weber bei; auch eine größere Anzahl nicht dem Ausschuß angehöriger Abgeordneter war bei den Beratungen zugegen.
Wie in der Sitzung erzählt wurde, soll Wg. Erk (Wahlkreis Nidda-Orteuberg) bestimmt erklärt haben, ba§. er aus der nationalliberalen Partei aus treten und sich den Bauernbündlern als Mitglied anschließen werde, angeblich aus Anraten seiner Wähler.
In Friedberg und Bingen hat man bereits sehr energisch gegen den Beschluß der Kammer auf Entziehung des Landtagsmandates protestiert. 3n Friedberg wurde eigens zu diesem Zwecke von Bürgermeister Stahl und den Landtagsabgg. Damm und Win deck er eine Versammlung einberufen, die äußerst stark besucht war. Es fielen scharfe und entrüstete Worte gegen die Kammerrr^rheit. — In Bingen beschlossen in außerordentlicher Sitzung die Stadtverordneten nach einem Referate des Landtagsabg. Pennrich, im Namen der Stadt energischen Protest gegen den Beschluß der zweiten Kammer einzulegen. — Wie verlautet, plant auch Alsfeld eine Protesterklärung gegen den Kammerbeschluß.
Die badische Verfaffuugsreforvu
Die erste Kammer icahm soeben den Gesetzentwurf betr. bce Berfafsungsreform nach den Beschlüssen der Kommission mit allen gegen die Stimme des Fürsten Karl von Löwenstein an.
Tie Verfassungskommission hatte folgende drei Hauptgesichtspunkte als für die erste Kancmer maßgebend ausgestellt: 1) An der Gestaltung der zweiten Kammer, wie sie in der Fassung der letzteren gefordert wirb, soll möglichst wenig geändert weichen; 2) die Zusammensetzung der ersten Kammer soll im wesentlichen nach dem Negierungsentwnrf gebildet werden; 3) — und das ist das Entscheidende — die staatsrechtlichen B efugnisse der ersten Kammer in bndgetrecht- licher Beziehung sind den veränderten Verhältnissen entsprechend im allgemeinen ^taatsinteresse zu erweitern. Die Erweiteo' ung des Budgetrechts — welche die Befugnisse beider Kammern ungefähr gleichstellt — soll ausdrücklich das Gegengewicht bilden^für das direkte Wahlrecht und eine Waffe gegen die Sozialdemokratie. Der Kommiffionsberivht ergebt sich hier zu bemerkenswerten allgemeln-politischen Auslassungen. Tie heutige sozialdemokratische Bewegung, so heißt es darin, werde vielfach in zu einseitiger Weise als eine rein fojiale ausgefaßt und demgemäß als eine menschlich gerechtfertigte unterstützt; tatfächllch sei sie aber im tiefsten Grunde eine politische Bewegung von eminenter Tragweite, indem sie — bewußt und unbewußt — aus die Herstellung reiner Demokratien, Zunächst des parlamentarischen Regierungssyltems, im weiteren Verlaufe der Republik zutreibe. Ter Geschmack an dieser Richtung habe bereits weit über die Grenzen der eigenllichen sozialdemokratischen Partei hinaus im Volke Wurzel gefaßt. Was wir bedürfen, sei Stärkung der Autoritäten, vor allem der Monarch»; gegenüber den Fortschritten des Radikallsmus. Das einzig noch ernsthaft dem Zustandekommen der badischen Verfassungsrevision im Wege Stehende ist, daß die erste Kammer verlangt, die Einstellung der Budgetsätze in das Finanzgesetz — welche jetzt nach den Bewilligungen der jweiten Kammer erfolgt — solle künftig nur nach .den übereinstimmenden Beschlüsien beider mauser erfolgen. Ddese Verschiebung des bisherigen Verhältnisses beider Kammern war weit nrehr eine staatsrechtliche als eine politische Tatsache; sie dürfte kaum jenrals in absehbarer Zeit in Anbetracht unserer Parteikonstellation praktisch werden. Eine zweite Kontroverse dürfte weniger Schwierigkeiten bereiten: die neue Wahl-- kreiseinteilung. Das Zentrum vor allem ist mit dem Ne- gierungsentwurs unzufriedell, und sein alter Führer Geistl. Rat Th. Wacker, der in entscheidenden Augenblicken der Partei — trotz der Zurruhesetzung x— noch immer die Direktiven erteilt, hat soeben einen Gegenvorschlag veröffentlicht. Zweifellos hat er damit Recht, roemi er der Großstadt Mannheim sechs — statt der von der Regierung vorgesehenez: fünf — Abgeordnete (von r<4) zugebilligt haben will. Das führende Zentrumsorgan, der „Badische Beobachttr" erllärt aber, daß „bie Verfassungsrevision keinesfalls an der Wa hl- kreiseinteilung scheitern wird."
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Die Verfasiungsreform in Württemberg.
Ebenso wie in Hessen, Baden und Bayeric steht auch in Württemberg die V e r f a s s u n g s r e f 0 r nc so sehr int Vordergrund des politischen Interesses, daß alles andere dagegen zurück- tritt. Im ganzen sind vier Staitdpunkte gegenüber der Reform vorhanden: ablehnend, gleichgiltig, gemäßigt, radikal. Tas Zentrum verhäll sich ablehnend; sein Wunsch geht dadin, daß alles beim Alten bleibt, weil eine Verfassungsreform ohne Beseitigung des UebergciuiclXS der großenteils ausländisch^ klerikalen Staiüx^sherren in der ersten Kammer einfach unntöglidi ist; gleichgiltig ift der größte Teil des Bauernbundes, und zwar aus zweierlei Gründen: einmal ift wirklich den dauern die Verfassungsrevision an sich kein Anliegen erster Gütesodann aber hat es.die Bundesll'itung .nötig, oder glaubt lvenigstens es nötig zu hoben, beim Zentrum lieb Kind zu bleiben. Gemäßigt sind die N a t i on a 11 i b e r a 1 e n , sofern sie von vornherein damit rechnen, baü eine Beseitigung der ersten Kammer nicht in Frage konnnen faiui, und deSl-alb nur eine solche Reform wollen, durch welche die zweite Kammer das llelKrgciuicbt des klerikalen Fendaladels beseitigt wird. Zu den iR'mätzlgten sind aber auch die Demokraten zu rechnen. Sie rufen zwar „Weg mit der ersten Kammer!", richten aber ihre Taktik so ein, daß sie sich nicht von vornherein auf ein „Nein" gegenüber einem etwaigen Rcgierunaöentwurf feftlcgeu, der die Beseitigung der ersten Kammer nicht bringen wird, dagegen verbeißen sich die Sozialdemokraten in die radikale Forderung der Abschaffung der ersten Stamm er derart, daß sie feder weniger radikalen uieform jetzt schon den Krieg erklären und dabei selbst mit dem Feuer eines VeriassungSbruchs spielen. Laß ein folcbe» Vcr hatten dem Fortschritt bient, glaubt tvohl ine Sozialdemokratie Selber nicht.


