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Nr. 106 Erstes Blatt.
154. Jahrgang
Freitag 6. Mai 1904
•rffteint täglich außer Sonntag«.
Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Gießener Zamilien- Hatter viermal in der Woche beigelegt.
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Die Hessische Wahlrechtsvorlage.
Gießen, 6. Mai 1904.
Als vor drei Jahren die hessische Regierung die Vorlage über die Lanotagswahlrechtsreform an den Landtag gelangen ließ, herrschte bei allen politisch Denkenden, mit einzigem Ausschluß von Nörglern im rechtsnationalliberalen Lager, große Genugtuung. Man verhehlte sich nicht, daß manche der vorgesehenen Kantelen von dieser oder jener Partei würden bekämpft werden, man sah voraus, daß jede Partei versuchen würde, ihre eigensten Interessen nachKräften zur Berücksichtigung zu bringen, man zweifelte aber kaum, daß wenigstens in der Zweiten Kammer ein positives Resultat zu erreichen sein werde. Doch man wurde bitter enttäuscht. Nachdem bereits, im Juli 1902, die 2. Kammer im Prinzip dem allgemeinen gleichen direkten geheimen Wahlrecht ihre Bestätigung gegeben hatte, kam es dennoch zu entscheidenden Dissensen. Nicht die Differenzen über die Allgemeinheit der Wahlberechtigten, so tief sie auch gehen mochten, vereitelten einen befriedigenden Abschluß, sondern allein die mehr nebensächliche Frage der Vermehrung der städtischen Mandate. Ta man einer generellen Neueinteilung der Wahlkreise nach den heutigen Be- völkerungsziffern nicht geneigt war, schlug der Entwurf eine Erhöhung der städtischen Vertreterzahl um fünf vor. Allein die ländlichen Abgeordneten und ihr Anhang wollten den Städten keine Konzession machen. Angeblich, weil sie das Ueberwuchern des städtischen Elements im Landtage fürchteten, obwohl von den 50 Abgeordneten damals nur 13 nicht agrarisch waren und selbst unter den städtischen Vertretern noch die Agrarierfreundschaft die Wahrnehmung der speziell städtischen Interessen überwog. Es war darum nicht anzunehmen, daß das Hinzutreten von fünf neuen städtischen Abgeordneten das agrarische Uebergewicht gefährden könnte.
In tagelanaen Debatten wurden Gründe aller Art und darunter manche von recht zweifelhafter Geltung ins Treffen geführt, sodaß schließtchl bei der Mehrzahl der Abgeordneten selbst sich Ermüdung einstellte. Von den verschiedenen in die Vorlage hineingebrachten Neuerungen fiel zunächst wieder die Wahlpflicht, unseres Erach- tens mit vollem Recht. Dann aber wurde, obwohl zwei Führer der ländlichen Abgeordneten schließlich zu einem Einsenken gelangten, in der ersten Lesung das Gesetz ab- aelehnt. Nun erschien als „Helfer in der Not" für die Kammer, die sich so selber in die Klemme gebracht hatte, ein oberhessischer Abgeordneter mit einem Antrag, das alte Gesetz von 1872 außer Kraft zu setzen, mit Ausnahme des vielumstrittenen Artikels 3 (die 2. Kammer wird gebildet aus . . .), der bestehen bleiben sollte.
Die Abstimmung in der 2. Lesung ergab wie bei der ersten Lesung die Ablehnung aller Abänderungsvorschläge. Für die Regierungsvorlage stimmten zwar 27 Abgeordnete, dagegen nur 19, da aber Zweidrittel-Mehrheit nötig ist, galt auch der Artikel 3 als abgelehnt.
So war denn diese erste hessische Wahlrechts-Kampagne msgegangen wie das berühmte Hornberger Schießen. Die Herren der 1. Kammer befaßten sich überhaupt nicht mit der Vorlage, was man ihnen angesichts der seltsamen Haltung der 2. Kammer auch nicht weiter verargen konnte. Denn einen bündigen 'Entschluß hatte ja die 2. Kammer nicht gefaßt, und es blieb unklar, was sie eigentlich wollte.
In seiner Thronrede an den neuen, nach dem alten Wahlgesetz gewählten Landtag brachte Se. Kgl. Hoh. unser Großherzog das Bedauern zum Ausdruck, daß jene Revision des Wahlgesetzes nicht zum Abschluß gebracht wurde, und auf seine Initiative durste man wohl die Wiedereinbringung des Gesetzentwurfs über eine landständische Wahlrechtsreform zurückführen. Nach diesem Entwurf soll die Zweite Kammer künftighin aus 55 Abgeordneten bestehen,
von denen 15 auf die größere Städte entfallen, die bisher 10 Abgeordneten wählten. Die übrigen 40 Abgeordneten werden von den nicht mit einem besonderen Wahlrecht begabten Städten und den Landgemeinden in den zu diesem Zwecke gebildeten Wahlkreisen gewählt. Die Zweite Kammer geht aus direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor. Stimmberechtigt bei den Wahlen der Abgeordneten sind alle Hessen männlichen Geschlechts, welche 1. zur Zeit der Wahl das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben, 2. zur Zeit der Wahl wenigstens drei Jahre in dem Großherzogtum wohnen und wenigstens seit drei Jahren die hessische Staatsangehörigkeit besitzen, und 3. seit Anfang des Rechnungsjahres, in welchem die Wahl vorgenommen wird, zu einer direkten Staats- oder Gemeindesteuer herangezogen sind. Zur Sicherung des Wahlgeheimnisses sind besondere Bestimmungen getroffen. Danach ist jeder Stimmzettel in einem amtlich abgestempelten, mit keinem Kennzeichen versehenen Umschlag, der nicht verschlossen werden darf, abzugeben. Damit der Wähler seinen Stimmzettel gegen Beobachtung geschützt in den Umschlag legen kann, sollen in den Wahllokalen besondere, mit entsprechenden Vorrichtungen versehene Tische oder ein der Beobachtung unzugänglicher, mit dem Wahllokal in unmittelbarer Verbindung stehender besonderer Raum vorhanden sein. Die Vorlage, die den Abgeordneten und der Presse gedruckt zugestellt wurde, wurde einem besonderen Ausschuß überwiesen.
Nun ist, wie wir gestern mitteilten, der Ausschuß in den prinzipiellen Punkten einig geworden und empfiehlt demgemäß die Einführung der direkten Wahl des Abgeordneten zur zweiten Kammer unter Befürwortung des Kompromiß- antrages des Gießener Abgeordneten Justizrats Dr. Gutfleisch, dem zufolge nicht, wie der Negierungsentwurf vorsieht, aus 55, sondern aus 60 Abgeordneten die 2. Kammer sich in Zukunft zusammensetzen soll, so daß also Stadt und Land zu gleichen Teilen Berücksichtigung finden.
Es ist zu hoffen, daß sich das Plenum ebenso wie der Ausschuß diesmal entscheiden wird. Denn niemand kann leugnen, daß unser hessisches Landtagswahlrecht untauglich ist, und so veraltet, daß es in die Müllgrube geworfen werde. Als vor zwei Jahren im Juli die 2. Kammer daS direkte Wahlrecht im Prinzip angenommen hatte, da meinte der „Darmst. Tägl. Anz.", daß das „hessische Volk, abgesehen von geringen Ausnahmen, um das neue Wahlgesetz sich fast gar nicht gekümmert habe. Mit großer Wurschtigkeit habe c§; dem Schauspiel der 2. Kammer zugesehen". Sehr wahr, aber warum das? Doch nur, weil für die ganze Heimats- politik bisher, eben gerade unseres verstaubten Wahlgesetzes wegen, kein rechtes Interesse erwachen konnte. Das bestehende, dem Mottenstaß reife Wahlrecht allein hat es verschuldet, daß gerade in den bürgerlichen Kreisen, deren straffe Disziplinierung nach sozialdemokratischem Muster nun einmal nicht zu ermöglichen ist, eine frisch zugreifende heimatpolitische Bewegung nicht aufkommt, trotz aller emsigen Benützungen einzelner rühriger Männer in Stadt und Land, trotz der Gründung politischer Vereine auch in unseren kleinen Landstädtchen, von denen wir unseren Lesern Mitteilung machen konnten.
Man hat öfter gesagt, daß bedeutende Gelehrte, Dichter, Schriftsteller und Künstler von Ruf, hohe Beamte und Großgrundbesitzer, reiche Fabrikanten und große Kaufleute von Rechts wegen eigentlich auch im Wahlrechte bevorzugt werden müßten vor Kleinkrämern, Subalternbeamten, Handwerkern, Fabrikarbeitern und kleinen Bauern, da sie doch wohl nicht
nur eine höhere Bildung, sondern auch größere politische Reife vor diesen voraus haben. Wollte man aber wirklich einmal auf dieser Annahme ein Wahlgesetz aufbauen, dann würden wohl die Enttäuschungen nach den Wahlen ebenso wenig ausbleiben wie bisher. Der Wert der Stimmen bestimmter Gesellschafts-Kategorien läßt sich nicht wägen. Obwohl nach alter Erfahrung —richten wir doch nur einen Blick auf unseren Reichstag! — auch bei solchem Wahlsystem durchaus nicht erreicht werden kann, daß nur die Blüte der Nation, die gescheitesten, einsichtsvollsten, volksfreundlichsten Männer Sitz und Stimme in dem Parlamente erhalten, wird jeder wahrhaft Liberale, den Herren Mencke, Jöckel-Friedberg rc. zum Trotz, anerkennen müßen, daß das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht relativ das gerechteste unter allen Wahlsystemen ist.
Notitische Tagesschau.
Zur Ersatzwahl in Frankfurt a. d. O.
R. Berlin, 5. Mai.
Der Mangel an Einigkeit der bürgerlichen P a r t e i e n bei der Reichstagsersatzwahl in Frankfurt a. O. ruft vielfach Verwunderung hervor. Ohne die zwecklose bündlerisch-antisemitische Kandidatur des Generals v. Jagwih, von der uns gestern ein Telegramm meldete, würde Bassermann zweifellos schon im ersten Wahlgange siegen. Die „Kreuzztg." die vor den letzten Reichstagswahlen nicht eindringlich genug mahnen konnte, „unter allen Umständen gegen den ©o^ialbemohaten", gibt heute abend gleichsam unter der Hand den Konservativen den Rat, für den Bündlerkandll>aten zu stimmen — falls nämlich ein Teil der Gesinnungsgenossen es „nicht Wer sich gewinnen forme", Herrn Bassermann seine Stimme äu geben. So wird die von dem konservativen Parteivorstanoe ausgegebene Parole der Einigung auf Bassermann durch die „Kreuzztg." durchkreuzt. Für alle Fälle, um sich zu saldieren^ schreibt die „Kreuzztg." noch: Wir neigen freilich mehr zu der Auffassung, daß die Konservativen gut tun werden, der von ihrem Parteivorstand ausgegebenen Parole Folge zu leisten. Eine ausgesucht matte „Empfehlung". Auch die „Nordd. Alla. Ztg." bedauert, tiafj durch die Aufstellung eines zweiten bürgerlichen Kandidaten die wohlbegründete Hoffnung zu Nichte gemacht ist, daß es gelingen werde, den Sozialdemokraten im ersten Wahl- gange zu besiegen.
Deutsches Reich.
Berlin, 5. Mai. Die Ankunft des Kaiserpaares und der Prinzessin Viktoria Luise in Donaueschingen zum Besuche bei dem Fürstenpaare Max Egon zu Fürstenberg ist auf den 7. d. M., abends festgesetzt. Wie verlautet, werden die Majestäten gelegentlich ihres dortigen Aufenthaltes auch das in der Nähe gelegene Bad Boll Ve- suchen. Am Mittwoch nachmittag treffen die kaiserlichen Herrschaften in Straßburg ein. Der Aufenthalt bort wird voraussichtlich drei Tage dauern. Gelegentlich der sich hieran anschließenden Reise nach Metz, wo die Ankunft am 14. d. M. erfolgt, wird aus Anlaß der dort stattftndenden Einweihung der neuen evang. Kirche nur ein Vorbeimarsch der Truppen sektionsweise am Kaiser-Wilhelm-Denkmal stattfinden.
— Dr. Leo Arons, der ehemalige Privatdozent, ein sehr reicher Herr, der schon große Summen für sozialdemokratische Parteizwecke hingegeben hat, erhielt bei den Reichstagswahlen immer einen Kreis, der zu den verlorenen zählte. Für die Reichstagswahl im 1. Berliner Reichstagswahlkreis opferte Dr. Arons sehr erhebliche Beträge: vergebens war die Mühe. Jetzt erhält Dr. ?krons ein Pflaster auf die
Feuilleton.
— Die Verrohung der „Kritik. Die „Königsb. N. Nachr." haben sich was schönes eingebrockt. Sie haben sich als „Verrohte" gezeigt und zwar Herrn Henry Goßmann, „dem besten Humoristen der Gegenwart" gegenüber. Vor einigen Tagen, so schreiben die „Königsb. N. Nachr.", leistete sich ein Mitglied unserer Redaktion in einem Referat über das gegenwärtige Programm des Königsberger Passagetheaters folgende Besprechung der Darbietungen des Herrn Goßmann: „Henry Goßmann, der auf dem Programm als der „beste Humorist der Gegenwart" bezeichnet wird, trägt einige recht witzige, nicht gerade besonders gut pointierte Kuplets mit Routine und gutem Organ vor, so daß man Herrn Goßmann als recht brauchbaren Durchschnittshumoristen bezeichnen kann." Diese in der Tat im- crhörte rohe Art der Kritik konnte natürlich nicht ungestraft bleiben und so erhalten wir heute einen Brief des Herrn Goßmann. Aus der linken oberen Ecke des Briefbogens lächelt freundlich das Bildnis des Einsenders herab, in der anderen steht groß und imponierend: „Henry Goßmann, fein komischer Vortrags- Humorist mit wirklich gutem Repertoir". (Das Wort „wirklich" ist nebenbei gemerkt in Gold gedruckt). Herr Goßmann schreibt:
z. Zt. Kgba., den 25./4. 1904. Passagetheater.
An
den Schreiber beigefügter Rezension!
Werter Herr!
Beim Lesen der von Ihnen fabrizierten Rezension kann ich nicht drum hin, die Schreibart der mir betreffenden Zeilen energisch zu rügen! Wenn der Zusatz „Der beste Humorist der Gegenwart" für Sie ein Dorn im Auge war, so durften Sie sich als Zeitungsschreiber nicht dran st e ch e n und sich sigen, daß diese Ausschmückung seitens der Direktion geschehen ist und Ihre Zeilen doch lediglich dazu beitragen sollen, den Besuch des Etabl. zu fördern, was Sie jedoch infolge Ihrer abfälligen Schreibweise nur teilweise bewerk-1
stelligen. Ich zweifle ja auch nicht, daß Sie vollkommen unfähig sind, eine Varietennummer richtig bekritisieren zu können! Im ferneren mögen diese Zeilen dazu beitragen, nicht jeden hergelaufenen Zeitungsangestellten kritisieren zu lassen, wie er denkt, sondern wie es für ihn paßt, um nicht einmal mit Artisten in unangenehmere Intimitäten zu geraten. Mit gebührender Achtung Henry Goßmann."
Nachdem wir das gelesen, schlugen wir an unsere Brust, gingen in uns und bekennen jetzt, daß wir unsere kritische Verrohung einsehen. Wir nehmen alles zurück und erklären jetzt: Ja, — Herr Henry Goßmann ist der beste Humorist der Gegenwart, --wenigstens auf dem Gebiete des unfreiwilligen
Humors, — das beweist sein obiger Brief, der nebenher auch grammatikalisch und stilistisch als hervorragend humoristische Leistung bezeichnet werden kann. Die Auffassung übrigens, daß die Rezension den Zweck hat, „lediglich dazu beizutragen, den Besuch des Etablissements zu fördern", ist auch nicht schlecht. Der Erfolg ermutigt, und so wird es Herrn Goßmann gewiß wohltun, zu erfahren, daß er endlich einmal einen großen Lacherfolg gehabt hat, — und das war heute morgen auf unserer1 Redaktion!"
— Schutz gegen Feuersgefahr im Theater. Eine absolute Sicherstellung des Publikums bei Feuersgefahr in Theatern bezweckt eine Neuerfindung, die dem Kaiser gelegentlich seiner letzten Anwesenheit in Wiesbaden an einem Modell vorgeführt wurde. Das neue Verfahren schafft durch die Bildung einer „Feuergasse" zwischen Bühnenhaus und Zuschauerraum einen jederzeit automatisch zu öffnenden Abzugskanal ins Freie und bietet also für Publikum und Theaterpersonal die denkbar größte Sicherheit. Um sich ein möglichst einfaches und llares Bild vom architektonischen Bau der Feuergasse zu vergegenwärtigen, stelle man sich die Verbindung zwischen den Wagen eines sogenannten Harmonika-Zugcs vor, natürlich in einer Material-Ausführung nach theatertechnischen Prinzipien. Im Augenblick einer Katastrophe sind diese etwa anderthalb Meter schmalen Verbindungswände von Wärtern, die sich in sicheren Positionen außerhalb des Gebäudes befinden, durch wenige Griffe auseinanderzudrücken und den Flammen ist der Weg ins Freie gewiesen, aber ebenso
den Löschmannschaften ein direktes Eingreifen ermöglicht. Gleichzeitig mit der Oeffnuna der Feuergasse wird ein Fontänenapparat in Funktion gesetzt, dessen aussteigende Strahlen eine Art Wasservorhang über die Bühne breiten. So kann das Publikum in die seltsame Lage kommen, einem regelrechten Theaterbrand beizuwohnen, da weder Flammen noch Dämpfe über die. Feuergasse und über den Fontänenapparat zu dringen imstande sind. Die Erfinder dieser Schutzvorrichtung, Baron von Gilsa und Baumeister A. Karst, dürften beim Neubau des Kasseler Hoftheaters Gelegenheit finden, ihre Pläne zu realisieren und somit der alten, durch Jahrhunderte erprobten Feuergasse zwischen Gebäuden zu moderner und segensreicher Wiederbelebung verhelfen.
— Paul Heyse, Novellen. 1. Band. Verlag der I G. Cottaschen Buchhandlung Nachfolger G. m. b. H. in Stuttgart und Berlin. — Im Anschluß an die wohlfeile Ausgabe von Paul Heyses Romanen beginnt die Cottasche Buchhandlung nun auch mit der Herausgabe einer Novellenserie, welche etwa siebzig Novellen Paul Heyses in einer wohlfeilen Ausgabe den weitesten Kreisen zugänglich machen soll. Die Sammlung ist auf zehn, von dem Dichter selbst znsammengestellte Bände berechnet und wird u. a. auch 'seine „Troubadournovellen", das „Buch der Freundschaft", sowie zwei Bände Italienische Novellen" enthalten, also gerade die Schöpfungen, durch welche Heyse seinen Ruhm als Meister der Novelle begründet hat. Dank einer überaus fruchtbaren Phantasie und der Leichtigkeit, mit der er seine Stoffe darzustellen vermag, beschenkte er uns mit einer Fülle von Erzählungen, die bald ernst, bald tragisch, sonnig heiter oder anmutig spielend, immer echte Kunstwerke sind und den Stempel des Genius tragen. Die neue Ausgabe wird als wertvolle Bereicherung jeder Hausbibliotbek freudig willkommen geheißen werden. Der unlängst erschienene erste Band enthält italienische Novelle:! und an deren Spitze die berühmte „L'Arrabiata".
♦
. Budapest, 5. Mai. Die Regierung beschloß, Jokai als einen Toten der Nation zu betrachten, und betraute den Kultusminister, Maßnahmen für die Trauerfeierlichkeiten )u treffen.'


