Samstag 6. Februar 1904
154. Jahrgang
Nr. 31
Zweites Matt
er
Di« Heutige Wummer umfatzt 18 Sette».
tot 10,
|L
114o
S »1'fei Unglücksfällen, durch welche Tiere
•octluJu: _||CJ . k-______ hrvn ÖTrrrtFfiMten
Ä"en9 W nW WW »egen einer S-uch-
oder irecren der vorausgegangenen arzneilichen Behandlung
standungen vor. Tazu tonnni, oajj
Rindveih aus nichthessischen Gebietsteilen zum Schlachten eingeführt werden mtb daß wegen des sehr gleichmäßigen Aussehens der Tiere ihre Identität schwer festzustellen rst. Ter Wegfall der ©(' ' ----- A'**A
ftgs
geleistet wird. £ , .
Ungedeckt bliebe schließlich der Verlust, der bestehi tn
Aer neue Hessische Etat.
L
Die ersten Ausschüsse der beiden Hess. Kammern haben den Hauptvoranschlag der Regierung für 1904 nebst seinen« Nachträgen re. geprüft, lieber ihre Arbeit liegen uns heute um far.gr eiche Schriftstücke vor, denen wir vorerst folgendes
Große der einzelnen Posten. Und gerade m imiwrai anschlag befindet sich drer große Ertrag der Eisenbahnen, der je nach den wirtschaftlichen Berhaltniisen gpoßen ist itirh mit seinen 10 bis 12
1 0613 entlaufen- . &
--LM
WS,
zu vereinigen.
Es wird dann ausgeführt, welche Maßnahmen Mit dieser Ricbtung in anderen Staaten vorgenommen wurden.
Im Großherzogtum Hessen findet zurzeit eine Entschädigung für Viehverluste statt: 1. auf Grund des Reich-s- gcseßes vom 7. April 1869, betretend: Maßregeln gegen die Rinderpest, aus der Reichskasse; 2. auf Grund der 8tz 57—60 des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880, 1. Mai 1894 und Artikel 1 des Ausführungsgesetzes hierzu vom 13. Juli 1883 aus der Staatskasse; 3. auf Grund des Gesetzes vom 7. Juli 1896 und 24. September 1900, betreffend: die Entschädigung für an Milzbrand, Rauschbrmtd und Schweinerotlauf gefallene Tiere, je zur Hälfte ans Staatsund Kreiskasse, wobei der Anteil der Kreiskasse auf die
der etwaigen Differenz zwischen dem gemeinen Wert der geschlachteten Tiere und deren Wert als Schlachttiere.
Alle hier aufgeführten Verluste werden sich nicht derart häufen, daß nicht auch kleinere Ortsverbände mit niederen Beiträgen ihre Regulierung ermöglichen könnten. Bei lln» glücksfällen wie Brand und Blitzschlag wird die Feuer- Versicherung eintreten. Ana« wird jeder sorgsame Vieh- besider durch eine gute Viehhaltung und sack>gcmäße Verhandlung seiner Tiere diese Verluste auf ein kleines Maß zu vermindern in der Lage sein. Tie vorgesehene Schlacht- viehVersicherung wird daher nicht, wie bei einer allgemeine obligatorischen Viehversicherung zu befürchten wäre, ine Viehhalter zur Sorglosigkeit veranlassen und so zu einer Vermehrung der Gesamtverluste an Tieren beitragen können.
Verricht
? *5^ Privat, Lmt einzelne und
1052
Uffit, Lanzlehrer. Sy«»« w ruhigem ■Mion unter mafemen en. Offerten unter Nr. 3lc eipebiiion d. Bl,
"" e-dorandsieme wollen löficn 1904, wotlcn sich rn Ziegetmeisler Mar« ' Ronshausen b. Bebra ___M hinenschrilll Arbeiten
Vervirlsälligunge« n prompt und dlSkret
SLaaMche Schlachtviehversicherung in Kesien.
Lin Olesetzentwurf, die staatliche Schlachtvieh-Versicherung betreffend, ist soeben von der Regierung der zweiten Kammer zugestellt worden. Der Entwurf zählt 30 Artikel. In der Begründung heißt es:
Die Versicherung der Viehbestände gehört zu den schwierigsten Aufgabm im Versicherungswesen. Der Umstand, daß die zu versichernden Tiere einem ständigen Wechsel im Wert unterworfen sind, macht bei jeder größeren Ausdehnung der Versicherung umfassende und kostspielige Aufsichtsmaßregeln nötig und ist wohl auch die Ursache, daß unter allen derartigen Unternehmungen eigentlich nur die kleineren Verbände, insbesondere die Ortsverbände, sich bewährt haben. Daher haben sich auch die Versuche, welche in den letzten Fahren in einigen Staaten mit einer gesetzlichen Regelung des Viehversicoerungswesens gemacht worden sind, darauf beschränkt, die bereits bestehenden und noch zu gründenden Ortsverbände zu Landesverbänden
mutzten also Mittel mtb Wege gefunden werden, um den i angeführten Schwierigkeiten und Gefahren zu begegnen.
Zunächst sind diese in einer zuverlässigen Kontrolle über
die der gesetzlichen Versicherungspfltcht unterworfenen Tiere zu suchen. Es ist notwendig, daß in allen Fällen, in denen eine Schlachtung stattfindet, die Untersuchung der Schlachttiere durch eine amtlich hierzu berufene Person erfolgt. Hierzu kann niemand geeigneter erscheinen als die mit der Schlachtvieh- urrd Fleischbeschau betrauten Personen. Aus diesen Gründen erscheint als die zweckmäßigste Kontrolle die Ausdehnung der Schlachtvieh- und Fleischbeschaupflicht auf die Hausschlachtungen. In dem Gesetzentwurf ward eine dahingehende Ergänzung des Ausführungsgesetzes zum ReiÄsgesetz, betreffend: bte Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vorgesehen. Tie Notwendigkeit dieser Maßnahme, welche ja auch in gesundheitlicher Beziehung nur gutzuheißen ist, wird noch besonders dadurch veranschaulicht, daß in einem von der Zentralstelle der preußischen Landwritschaftskammern (Viehverwertungsstelle) ausgearbeiteten Entwurf eines Schlachtviehversicherungsgc- setzes vorgesehen ist, Tiere von der Versicherung auszuschließen, 'bei denen im Fall der Notschlachtung oder Werl das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers verwendet werden soll, die Untersuchung vor der Schlachtung unterblieben ist. Trotz ber hierin legenden autoritativen Anerkennung der Richtigkeit des Ausgeführten von landwirtschaftlicher Seite begegnete diese Bestimmung des Gesetzentwurfs dem stärksten Widerstand der landwirtschaftlichen Interessenvertretungen. Tie Ausdehnung des Beschauzwanges auf die Haus Pachtungen wird als eme solche Belästigung empfunden, daß man lieber aiif den Schutz der Versicherung verzichtet. Dieser Verzicht soll aber allein den Hausschlachtungen gelten, nicht den Notschlacht- ' ungen. Es ist für jeden Kenner der Verhältnisse,klar, daß : das nichts anderes bedeuten würde, als der Versicherungs- ' anstatt die guten Risiken nehmen, die schlechten belaßen.
, ' Hierauf eingehen hieße das ganze Unternehmen gefährden.
Kreiskasse auf die Regierung ist überzeugt, daß die Belästigung des Be- Viehbesitzer ai'sgeschlagen werden kann. schauzwanges bei Hausschlachtungen nicht derart empfunden
Nachdem so für die Entschädigung in diesen Seuchen- wie man das jetzt bei den Landwirten vermutet,
sötten gesorgt ist, wird auch für die Verhältnisse unseres Erfahrungen in anderen Bundesstaaten, z. B Schwarzburg-
.tonen zucari in unvtynuno -----, , <
Um solches für die Folge abzuschwachen, hat das Großh- .! Ministerium eine Vorlage über Bildung eines Aus ' g l e i ch s f o n d s an die Kammer gelangen Wn-
Einen größeren Zuschuß bedarf das Kapitel der Pensionen. Durch die Erhöhung der Gehalte der Beamten und der Volksschuttehrer ist dies tticht ^arürch Die Fonds der ftüheren Penfions- und Witwenkasten bet der Staatsdienerkasse mit 3-186 148 Mk. und der L^llehrer- kasse nrit 1081 963 Mk. sind durcy die vollständigen Ueber- ncchm^: der Lasten auf die. St^tskasse überflüssig geworden und können in irgend enter Form dem Staatsvermogen zugehen und aus der Rechnung verpcpwmdcn. Ta dietfonb» größtenteils in Zi/xprozeutigen Pap.eren angelcgr sind, wurden Zinsen erspart, toeim 4prozcmtige, wie z. B. Staats- renten-Obligationen, dafür getilgt würden.
Lezüolich des Verhältnisses zum Reich kann nur der Wunsch wiederholt werden, es möge dasselbe durch eigene Einnahme seine Bedürsnrfstz
^cymanrungen unienuviicii qi
enrwuris von — ... 1 Millionen Mark leicht das ganze Wirtschaft g
' Tie Kosten dieses Verfahrens wurde zudem mcht dte Land- Millionen Mark in Unordnung bringen kann. - wirtschaft, sondern weil sie Verwaltungskosten sind, diel .. ------- --
Staatskasse zu zahlen haben. . .
N-ch Verabschied^ M
in onö Fomino Perücke« 637 groirr Anö».hk - iu präeihen. w mit Samtval-rlttikel.
•am Kienker
Aedauem nehme ich icme Beleidigung gegen *^5 ;UWIV5* 2ßÄS
28 v, Herren, auch
C.-JÖÖS
" Der vorliegende Hmiptvoranfchlag für das Etatsiahr 1904 bietet ein wesentlich günstigeres Bild der finanziellen Lage des Landes, wie sein lüngster Vorgänger. Die Schuldentilgung kann mit 714000 Markwiederauf genommen werd en , und tro fr- bem sinkt der Fehlbetrag rn der Wirtschaftsrechnung von 2300000 Mk. im Jahre 1903 auf 1300000 Mk. in 1904.
Wenn auch dieses Ergebnis immerhin Nicht vottstaudig zufriedenstellend genannt werden kann, so rst doch Hoss- nun g vorhanden, in den nächsten Jahren das Gleichgewicht zwischen den regelmäßigen Einnahmen und . ... .. M
8ett in Aussicht genommene Schl°chtviehvmfichem-nE ^^lftimgssosten und" Ae° Km^r° ste° hiefin^mtt voll" D^-ft°^ters!lltzt
' Schweineversicherung nach Wegfatt der Haus- und uno E drängt. Der Finanz
schlachtungen !ür die hessischen Landwirte noch l^ wttd! f{tf) fotthe in sein Budget einscksteben
ui keinem Verhältnis mit der Belästigung der Bers^A^-1 o6ne daß das mühsam Zusammengefugte tn seinem wird. Es sollten deshalb alle toei- älteren Forderungen auf das folgende Jahr ge- Auch bei Beschränkiina der Versick)!erung auf Rindvieh Eet sein, was bei dem einjährigen Budget keinen großen bleibt als Schwierigkeit die ^fahr einer Belastung der ^chub bedeutet.
Versicherungsanstalt durch bte Notschlachtungenen und zwar ^nstigere Staub der Finanzlage ist zunächst zuruck-
in einem Maße, daß die Beiträge in unverhaltnismaßiger , bie Besserung der allgemeinen
Höhe erhoben werden müßten. Dies wurde dann sicher n L a ge, und infolge davon dem h o h e-
jden Vorwurf veranlassen, daß die gewerblichen Schlach^ ren Ertrag der Eisenb ahnen und der Steuer«, ungen zu gunsteu der Notschlachtungen und zum Nachteil ersteren haben mit einem Mehr von 1 ^00000 Mk.
des Schlächtereigewerbes belastet würden. Ttesen uner- normalen Stand wieder erreicht, mit 11600000 Mk. > wünschten Nebenerscheinungen sucht der Gesetzentwurf ba-IJ - .......
sott obligatorisch" sein. Eine än^
^llen den^Na^^l^O verbunden welche den aus den-. iTt keinem Veryattuis mu oer zKiu|nyuH9 lassen ohne daß das mü
selben Grundsätzen errichteten grossen Dichversrck^rungen ^gsverwaltung und den K-osten, die daraus erwachsen, Gleichgewicht gefährdet wi anbaften Bei ihnen werden meist nur Tiere verftcherr, ^hbn. 1 w '
welche ein größeres Risiko bieten; bte Pfanne wird höher und der Beitritt ein beschränkter, ^ne allgemeine Beteiligung, welche diese Nachteile verhindert, laßt sich nur |
wrnL- —tttch
auch die Verluste an Tuberkulose getrosten, dieser du Rindviehbesitzer am meisten schädigenden Seuch^ weitaus größte Teil der Beanstandungen vmr Schlack^ Heren ist durch Tuberkulose veranlaßt I wünschten Nebenerscheinungen sucht der vu-, 6 überschritten. t n r rf
fest, daß nur selten Tiere an ^eser Seuche erngehen, begegnen, daß er die Verfick)erungsbeiträge inur ' Steuern sind, wie nachfolgende Zusammenstett-
mdl wegen deren meist schleichenden Verlaufs La(^ der Höhe der Sckadenfatte bet Sterblichen! zeigt, in den 4 Jahren von 1901—1904 um rund drei
gehen der Tiere nicht abgewartet wird, d'bse vielmehr Schlachtungen bemessen und den aus den nicht gewerblichen Millionen Mark gestiegen, wovon allerdings sthou vorher geschlachtet werden. So Imtge eine torifiamere Schichtungen sich etwa ergebenden^M e h r bedarf ^ 800 000 Mk. crwf die Erhöhung der Vermögenssteuer ent- <Rpfn-mhiunn der Tuberkulose mit anderen Mitteln picht | Allaemeinheit der für die versicherten Vieharten tn I
ge'funden ist, liegt es auch im ^^bsse aN^Vtehbeft^, ^6^ kommenden Viehbesitzer ün Laich ausschlagen wM. GegenWer diesem Zuwachs cm Steuerert^g steigen daß die Abschlachtung der cm dieser Seuche erwankten geT€(j£en Bertetlung der Lasten wird den Inter naturgemäß die Ausgaben. So werden m der. Vorlage
Tiere möglichst frühzeitig erfolgt, bamümd^n TEN ^Lffen beteiligten Berufsstände glet^iatzig gedient seiw ^^^vt insgesamt 161931 M, wöbet dte ^rhoh- Gefahr der Seuchettverbrettung befettet wird, welche ge drückende Belastung der Landwirtschaft ist daraus mcht ! ngen ber eigenen Einnahmen der Ministerien noch Nicht rrtho fnTchc Tiere in erhöhtem Maß bieten, dre eurebefürchten. Der Ausschlag wird bei dem hohen Vtey-I^ berechnet sind ,
tatet «n TAb-rruIose bereits ftanb im^Sanhe auf des einzelne Stück nur tamg ‘^6« diesem jährlichen Wachsen der «nsg-Oen
auch ob ne Tuberkulinprobe erkennen lasfen.LetztermnMn^ betragen. Auch wird er, nachLem nunmehr die Schwe^.^ sonders störend für die Erhaltung des GletchgewMs stand äägt der Entwurf Rechnung, jn^m er^nc hon her Versicherung cmsgEossen fern Men, Landwirte Einnahme und Ausgabe das Schwanken man-
digimg im Fatt der Beanstandung des^Fletfches für treffen, von denen die Zahlung dteftr germgen Belage x i n n a h«m e n. Dies ist um so em^mdltch^ nach der mtt Tuberkulose behafteten Tiere vorsceht. welche so zettia empfunden wird. Durch den Wegfatt der Schveme U einzelnen Posten. Und gerade m nnftrem Vor-
^tnrbtuna gelangen, daß sie tm lebenden Zu stand iibrigens auch das Ausschlagsverfahren veremsacht, das ^finhpf iirh hier arofce Ertrag her Eisenbahnen,
ßrr Mensen verwendbar Schemen. weniger umständlich und koftsM vott- )e R
inbIUn9 I tt-üÄ« Ä7i^ E Sih'Ä» Ml°n
r.^ , : n. die Tiere als'Sck)Lachttiere gehabt haben. Angehen' die nicht zu denjenigen Seuchen gehören, aus deren
S Wirb; steten und ( ?Ä^nI^dluna dertzans-nndRotschlacht. „otgeschlnchteten Tieren, welcke rnsolgc chrc^- M-chtcn Zu ung Sictette ManMung flänfefn Tiäher pr°z^t aU SMuchtware gelten können oder be,
ungen. Eme Rrche von i ^^tschlachtungen des Grades der Erkrankung
werden, legen es^, Haus § eß en. Wenn üSauIgegangcr.en arzneilichen BehaAluug
übechaupt von d« ^rsicheEg^ beT Er-! ^^^«m7lichkett tLs Jleisches unter allen. Umstanden
bte Regierung h. ^^^mehverf-icherung nicht nur ausgeschlossen'ist. Hierzu gehören insbefoirderedie ;epttsck)en wagi.ng daß dre Schlachrm pudern anä^ M^fungen - 4. bei Rindvieh unter drei Monaten und
gewerbsmäßigen Grüsse, um ihren Zwea|^rrranti.ngem ^HrfwShiauna tocaen einer Seuche
WSMSLÄL SS® SS s
|, Ludwiqslr. 6, L «tat Amt 1 gejucht, wenn inöglich iiobtr in Sichm ober gegend. 'Lesi. Offenen M die öxved. d.
ien-Anzüge unb Dominos ju ßerleifitti.
Y größte llusrod)!, T Hr-
. auch Sonntags, w * W.Karnbach «anjleiderg 9
E<t dem alten vchtoff.
w-w-.jT;Aj.AMAW ÄÄ’tX.'SÄ“
Di. „Gietzem. LamilienblStter" werden dem B MM H O MZ |BZ M i 1Z E JF K P 8 A rtZ H H N 'V H ----- m
Wlv|)vllvl «lljvlyvt sssiasss
Seneral-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Eietzen.
entnehmen: „ ,
Es wird beantragt: Die 2. Kammer wolle beschließen: 1. daß die Kredite für laufende Unterhaltung vonGebäudennurunterderBeschränkungbe- willigt werden, daß Uebertragungen in das Rechnungswesen der nachfolgenden Finanz Periode ni ch t stattftnden dürfen; 2. oaß den V e r w i l l i g u n g e n für N e n b a u t e n unb größere Herstellungen bet allen Bauwesen die Beschränkung beigefügt wird, daß Ersparnisse, welche bei der Vergebung der Arbeiten durch Abgebote an den Voranschlägen erzielt wurden, nur insoweit zur Verwendung kommen dürfen, als sie zur Deckung von Aufgeboten über die Voranschläge ober zu Fundamentierungsarbeiten ober sonst sich als notwendig erweisenden Verbesserungsarbeiten bezüglich der baulichen Anordnung des Rohbaues und des inneren Ausbaues innerhalb des Rahmens des genehmigten Projektes erforderlich sind; 3. ihr Einverständnis mit dem Inhalt der in dem Hatlptvor- anschlag beigefügten Anmerkungen, nachgesuchten Beip^ Landes "dem^Bedürfnis genügt'sein, wenn dem Biehbesitzer I Sondershausen, haben dies Aezeigt Sie wiN aber im erHären, alOs^icht^ein sdas^Einverständnis
eine Entschädigung für den; e nt gen Schad en Interesse des Zustandekommens be§„ ^fefre§ ben bmt ben üb€T beschränkender Beschluß gefaßt wird,
gewährt wird, welcher ihm daraus erwachst, daß bet der ^^bwirtschaftlichen Vertretungen geäußerten Wünschen da- Einleitung" (Berichterstatter Abg. Mötttnger)
^hlachtung das Fleisch seines Viehs als untauglich ^rch entgegenkommen, daß sie atterdings nacht nur: die ^letrung z
bedingt tauglich oder minderwertig erklärt wird, HnuZschlachtungen,sondern atte Schlachtungen von Schwei-jr». , , ---------« u- -
zumal damit auch ein Schutz gegen den den Diehbesttzer von der Versicherung ausnimmt. Damit würden die ant empfindlichsten treffenden Seucheschaden, gegen die atg empfindlichste bezeichneten Belästigungen Wegfällen und Tuberkulose, gegeben ift Ob dieses Bedürfnis auch gleichzeitig eine Vereinfachung des unten 8" erörternden rnfofern dringender geworden ist, als angenommen wird, AusschlagverfahrenS erreicht werden. Dre HausMachtungen daß durch das neue Fleischbeschaugefetz für die Beteiligten | a 11 c i n auszunehmen ist, wie bemerkt, nicht angängig, die S^efahr der Beanstandung des Fleisches wachsen würde, mußten auch die Notschlachtungen ausgenommen werden,
muß zunächst dahingestettt bleiben, weil die seitherigen I ben bann noch verbleibenden gewerblichen Schlacht- bessischen Bestimmungen über die Fleischbeschau bereits ^itgen von Schweinen kommen nur ziemlich wenige Bean- diese Gefahr mit sich brachten und über die Wirkungen standungen vor. Dazu kommt, daß Schwetne mehr wie dcr neuen im Verhältttis zu den alten Bestimmungen noch! Au^+s^rott Schlachten
keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen.
In dem vorliegenden Entwurf rst.den von.den essen t en vor gebrachten Bedenken soweit möglich Rechtnung


