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5.8.1904 Fünftes Blatt
 
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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen

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her­auf- sich von

Zur jtofleftflrnDdf des Hvervofmeisters Areiyerr« v. Wtröach.

Freitag 5. August 1904

Rotationsdruck und Vertag der Brühl Ich«, UnwersitätSdruckerei. 9L Lange, Gieß«,

Redaktion, Expedition ».Druckerei: Schurstr. L.

Tel. Nr. 5L Telegr^-Adr. i Air-eiger Dietzen,

stand der jetzigen ReichSgerichtSverhandlung. Die Unzulässig , w , f w p ,.. v

feit wurde damit begründet, daß der Prinz am 28. September!^ sungen und dem Verein für VerVreitun

Die Verhandlungen nahmen heute vormittag mit der Hauptversammlung des Landesverbandes der preußischen Haus- und Grundbesitzern vereine im Festsaale des Konzerthauses ihren Anfang.

Der Verbandsvorsitzende, Justizrat Dr. Baumert- Spandau, begrüßte in seiner Eröffnungsansprache das rege Interesse, das man seitens der Behörden der Tagung ent­gegenbringe, und gab der Hoffnung und dem Wunsche Aus-1 druck, daß man erkennen möchte, daß die Hausbesitzer keine I einseitig verrannte Interessengemeinschaft bildeten, son­dern daß sie dem Wohl des Staates und der Gemeinden zu dienen suchten, also das Gesamtwohl im Auge hätten.

Es folgte dann ein sehr interessantes Referat des Stadt­verordneten Oert el-Breslau über die Frage der Haus­besitzerkammern. Der Redner trat lebhaft für die Errichtung besonderer Hausbesitzerkammern ein, indem er die Anschauung zurückwies, als ob die gegenwärtige Or­ganisation des Hausbesitzerstandes eine ausreichende In­teressenvertretung des städtischen Haus- und Grundbesitzes darstelle. Mangels jeder gesetzlichen Grundlage fehle den Grundbesitzervereinen die Möglichkeit, mit den Be-I

Aie Lage des städtischen Kans- und Krund- öesthes in Deutschland.

S. u. H. Breslau, 3. Aug.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Auf. schlageS von Fünf vom Hundert, pro Monat Jnli 1904 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 Kg. betragen:

Hafer Mk. 15.90, Heu Mk. 7.10, Stroh'M. 4.20.

Gießen, den 3. August 1904.

Großherz.-glich^ K-eis amt Gießen-

Dr. Breidert.

aimuluug aus Privatmittelu ffirnrrcu Verhandlungen ha

ilieblet eine Jahreeuniete

j - ~ - ji*** \<vnupun\| uvuiu||bit. Die dazu

damals in der Berufungsinstanz' schwebende Anspruch vor»hJlT erforderlichen Räume füllten für vorübergebende Au«. gliche» worden sei. Der Verklagte habe auch ein arglistiges k" ' gleu1e " rest-r-

i.i i..r.c : r r . . V. I vun werden. Im Dachstvck soNW eine ^ausmeisterwohnnng

iHcllen. T<il Ministe rium her

gebracht werden, die Stadt Offen

2000 Ml. zu i, Verzinsung tv I

Das Komitee hat den Antrag gestellt daß der Staat die Kosten des iwreren Airsbaus in der einfachsten Weise, also in Höhe von 41600 Mk. aufbringe; die Mittel für eine reichere Ausgestaltung der Decken, Türen und gleichen sollen burrb

in Ulm und der Staatsminister Heutig in Gotha als Pfleger bestellt, um sein mütterliches Vermögen zu ver- !walten und ihn gegenüber seinem Vater zu vertreten. Nachdem der Prinz volljährig geworden war, verlangte er von den Pflegern Abrechnung und Herausgabe seines mütterlichen Vermögens. Die Pfleger erklärten, zu dieser Rechnungslegung nicht verpflichtet zu sein, weil sie gar nicht in den Besitz des Vermögens gelangt seien. Auch habe der Prinz bei Beendigung der Pflegschaft von dem Vermögens- vermalter Advokat Baillehache in Paris am 8. Februar 1897 Rechnungslegung erhalten. Der Prinz beschritt aber den Klageweg und daS Landgericht Dortmund hatte im Jahre 'hm en unbl18" Klageanspruch gemäß erkannt. Gegen dieses Urteil vwt, .../Arbeiten Be- ^gten die verklagten Pfleger beim Oberlandesgericht Hamm . bestimmte Vorschläge ^ Berufung em, welche aber rm Prozeßtermin zurückgenommen

machen/' Gleichzeitig bejahte der Verbandstag die Frage wurde unter der Angabe, daß die Parteien einen Vergleich der Zweckmäßigkeit der Hausbesitzerkammern. I geschloffen hätten. Der Prozeßvertreter des Prinzen ließ aber!

n r^um Zweiten Punkt der Tagesordnung: Die Heim- die Verklagten zu einem neuen Termin laden unter der An- Eon frage, verbreitete sich in längeren Ausfuhr- gäbe, daß der Vergleich nicht rechtSgiltig zustande gekommen sei

Sva^dau ®erB«»^bDrfff)enbetafhwat ®r. Baumert- und erzielte in diesem Termin durch das Nichterscheinen der SS X'Äff "" «j-«* »-d-rch di-1. d-- d<>

wirkende Heimstättengesetz rechtzeitig auch unb^§ erste Urterl bestätigt wurde.

Deutschland Wirksamkeit erlangt hätte. Nachdem das neue Darauf hatte der Prinz tm Wege der Zwangsvollstreckung Bürgerliche Gesetzbuch die 5mbe des Mieters gegen zu weit beantragt: Die Schuldner zur Nechmmgslegung und Heraus- gebende L mgriffe der Hcnwwirte sicherncstcllt habe, fet cs gäbe bcS klägerischen Vermögen« bei Vermeidung einer Geld- rrtrfii- mpfir ..x. --- - I strafe von 1500 Mk. anzuhalten. Nunmehr erhoben die

k»^^°Een Schaden über den durch das Bürgerliche Gesetz­buch festgesetzten Umfang hmaus, ist abzusehen. 2. Mir ®t^".ere ®!abter fjn^ /?xaufsichtsämter einzurichten, welchen die obligaiorrsche Prüfung und Feststellung der- tmrgen von den beeideten Taxatoren ausgestellten Taren obliegt, a. ine als Unterlagen für die Bemessung des Grund- stuckswertes nach den Grundsätzen über die Mündclsichcr- Z5'^Lder nach chcn Wertermittelungsvorschriften solcher Kredrtinstitute und Versicherungsgesellschaften dienen sollen, dre einer staatlichen Prüfung unterstehen und bezüglich welcher die Prüfung durch das Taxaussichtsamt seitens mies Interessenten beantragt wirb. 3. Don jeder von der Taxaufftcht eingereichten Taxe ist eine Abschrift dem zu- stanbrgem iGrundbuchamt für die Grunbaktcn des betreffen­den Grundstücks zuzufertigen. 4. Die Wahl und Anstell­ung der Taxatoren und der Mitglieder des Taxaufsichts- amts erfolgt durch die Kommunc.N

Zum folgenden Punkte der Tagesordnung: A,$ asDcr- ftef; ernnfls toefcit" nahm die Versammlung im An- schlusz an einen Vortrag des Justizvats Dr. Daum er tl folgenden Antrag an:Der Preußische Landesverband

Oberhofmeisters Freiherrn v. Mirbach in Berlin zu beschöf. I Nsa bet Friedberg und unterhalb der Stadt ist infolge tigen. Dem 1875 geborenen Prinzen Friedrich Marie Anlassens der Wwasser au« dem Bad-Nauheimer Klüx zu Sayn - Wittgenstein - Sayn, Sohn des Grafen ^in solcher, daß er jeder Beschreibnnjg!

Alexander von Hachenburg, früheren Fürsten zu Sayn-Wittgen- J5"0 ^slüssige, dunkle, schmutzige, weithin die

bsäsl%ä5. v i- «ftt üPä;'

Epwemren noch Echt ausgebrochen sind, die natürlich ebenso verhängnisvoll für Bad-Nauheim wie für Friedberg wären. Eme Aenderung zum Besseren, die unter allen Umständen und zwar sobald als möglich, eintreten nruß, wurde bis jetzt vergebens von den dazu berufenen Organen erstrebt, immer wUEn unbegreiflichnlweise nur Vertröstungen erteilt. Ich ftage deshalb bei der Großherzoglichen Negierung Warum greift hier die Großherzoaliche Reaieruna, der

nicht mehr als recht und billig, auch den Hausbesitzer in 11 w

^^wögen nrchr als bisher -u schützen. Redner Pfleger Klage dahingehend, ^diese Zwangsvollstreckung für &rrm Mfn^Mrf e^®r'r,^erf,ol0Cnber Resolution:Dernzulüssig zu erklären", und diese Klage bildete den Gegen- -czervanostaa balt es hnfr haa ^erm- stand her

v v Ul1 ULl ^Vvyei^oglrcnen rnegrerung an Warum greift hier die Großberzogliche Regierung, der doch dre geschrldetzen Zustände, die jedes Fahr und besonders Hochsaison wiederkehren, schon jahrelang bekannt srnd, nicht ein? Zugleich ersuche ich dringend für jetzt und mchtz spater, um Vornahme eines Augenscheintermins.

Ferner ist der zweiten KamNler eine Regierungs- Vorlage, betreffend die Wiederherstellung des Jscuburgcr Schlosses zu Offtubach a. M., zuac- Sre lautet tm Auszug: Nachdom auf Grund der ^eschluffe der Kwerten Kammer vom 15. Dezember 1900 u?d der ersten Kammer vom 21. Dezember 1900 mit der Wiederherstellung des Isenburger Schloff es zu Offenbach begonnen worden war, hatte sich im Februar 1901 ans angesehenen Bürgern und Beamten der Stadt Offenbach | unter dem Vor-sitze des dortigen Kreisrats ein Komitee gebildet, welchem auch der Großh. Oberbürgermeister an- «gehört, und welches den Zweck verfolgt, das Interesse für bte Wrederl)erstelluicg des Schlosses und seiner Umgebung vor der dortigen Bürgeffchaft anAinimrn und wackrzuhalten, über die Verwendung des Gebüziües zu gemein- u" v1 gctt 3tr cdcn Vorschläge zu machen und die peak- trsche Betattguna des Gemeinsinns zur Erreichung dieser . ?dlüJvvY 111 ^}c. Au leiten. Dieses Komitee machte den :e cnOr j oie drei oberen StockN'erke des Schlosses dem Verein,für Natnrruuhe, dem Ausschuß für 5oIkS-

st i^t t^e n^Oh t^a flir lvünschenswer!t, daß das H

toerbe? "untf bettfinimn.fifL Ilc mliroc oamtr vegrunoct, oag oer Prinz am 2ti. äcptembcrl" v v n utto oem xscretn für wrrvre

und den FamillensinnÄ fördern^ OVne Debatte stimmte 1899 cinc Verzichterklärung abgegeben habe und dadurch der ^^tlduug zur Benutzung zu überlasset, dle Versammlung auch oiescm ^ tra cu I hnntni.t i« u-- erforderlichen Räume iollt.m für vorübe rat

An dritter Stelle verbreitete sich Stadtrat Zabel. . ... . ----------,VTO m...

«urteil ilbcr ,'Die fRe form des Taxwesenö für Verhalten gezeigt, insofern er, nachdem mfolge jener Verzicht- in-rg.-t ich,.-, wcÄ für den gesamten inner«

.Grund besitz/- Der Redner forderte erklarung bte Berufung zurückgenommen war, die formelle Ausbau des Schlosses bei .m'er reichen AuSstattinia be-

ml Rücksicht auf die besonderen Schwierigkeiten, die der Rechtskraft des landgerichtlichen Urteils benutzte, um es zur tragen 58800 tzyf bei eiufaetzster tdersteUuna' 5°rati°n von Grundstücken entgegensteyen, die Anstellung Vollstreckung zu bringen. Da« Landgericht Dortmund Ulm- " " 4 ' * 1 '

bi'p1 VTttHa hi *?»rC* ^osondere Taxümti'r und die Bcqründung der Klage miß § 767 der Zivilprozeßordnung Wartungen Wad) längerer Debatte gelangte folgender Kn* S"/

trag dl-ö Referenten zur Annahnrc:1. Für größere Städte Hnen Veracht auch n ü iechtSunwnksani bezeichnet, weil ist die Anstellung beeideter Taxatoren not- bnß SchnststÜck erst unterschrieben habe, nachdem ihm der wendig Don der Forderung der Kautionsstellung oder der 3'^eiHerr v. Mirbach versprochen habe, das; ihm rnvett- Hing der Haftung der bestallten GrnndstttckS-Taxa- über sein mütterliches Vermögen Rechnung gelegt und ihm Loren, für den aujB einer Verletzung ihrer BerusspflichtIdieses Vermögen hcrauSgegeben werde, smvie daß für seine!

damalige Braut eine StandeZerhShunq erwirkt roeJ.Vtt Diese Bedingungen sind sämtlich unerfüllt geblieben. Gegen dieses Urteil legten die Mager beim Ober- landeSgericht Hamm Berufung ein, welche sich auf den schon tm ersten Prozeß geltend gemachten Einwand stützte, daß die Müger garnicht zur Rechnungslegung verpflichtet seien. Die vom Verklagten angesührten Bedingungen bezüglich' der Verztchtletstung wurden bestritten. Das Berufungsgericht hat das Urteil dahm abgeändert, daß die Klage abzuweisen sei wenn der verklagte Prinz folgende Eide leiste: Ich schwöre usw., daß mir im September 1899 vor der Unterzeichnung, des Schriftstückes vom 28. September 1899 (der vorerwähnte Vergleich) eine mir vollständig verständliche, einheitlich ge- faßte schriftliche Schlußrechnung des Rechtsanwalts Baillehache' in Paris über mein mütterliches Vermögen nicht gelegt worden ist, in welcher der Dermögensstand zur Zeit der Beendigung der über mich geführten Pflegschaft und der sich

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ungen für die Hausbesitzer." 1899 erst dann unterschrieben habe, nachdem mir der Frei*

Ferner wurde die Schaffuirg eigener Haft- pT ü* Kugesagt hatte, daß mir über mein mütter-

pflicht-Versicherungen im Anschluß ani (bte Pro- Vermögen Rechnung gelegt, daß mir mein mütterliches !vinzialverbände empfohlen und in Sachen der Feuer- Ve^iZgen von meinen Pflegern herausgegeben und daß die Versicherung folgender Resolution zugestimmt: ^,Der Standeserhöhung meiner damaligen Braut zur preußische Landesverband epstrebt den Erlaß eines Ge- Prinzessin von dem Freiherrn v. Mirbach er* setzes über die Feuerversrcherungs-So^ietäten, das insbe- wirkt werden solle, so wahr usw sondere Bestrmmurrgen enthalten soll über den Anteil der Der 93rhu ernrifr xrta

Versicherten an der Verwaltung, nach dem Vorbilde der ReichsaeriLt J f ! 1

ostpreußischen Sozietät, über die Höbe des Reservefonds ^chsgericht, welches dieselbe für begründet an^ah und da* die Bildung neuer Sozietäten und die Ausdehnung ber erfannte: 1)05 ^^rl des Oberlandesgerichts Hamm

Versicherung auf Mobilien. Ferner verlangt der Verbands- ^ulgehoben wnd, und die Berufung gegen das Urteil deS tag die Einführung zeitgemäßer Gefahrenklassen und Heran- L""ogenchtS Dortmund zurückgewiesen ist. Damit tritt mm zrehung der Prtvat-Feuerversicherungs-Gesellschaften zu den daS ersterwähnte VersäumniSurteil in Kraft und eS muß die Kosten der Feuerwehr. verlangte Rechnungslegung, sowie die Herausgabe des Der*

Hterauf sprach der Vorsitzende des Berliner Grund- mögens bei Vermeidung der Zwanqsvollstreckuna erfolaen.

s , ergentumer-Verents, Barkow s ki-Berlin und die Bau- Es würde voreilig und ungerecht sein wenn man aus

hör den Verbindungen anzuknüpfen. Sie seien diesen g e n o s s e n s ch a f t e n. In fernen Darlegunaen wandte sich diesem nicht besonders klaren gegenüber reute Privateinrichtungen, und man lehne es ab, ^r Referent sehr scharf gegen die Baugenossenschaften und wollte die für den

----- - - - - Landesve^Irne Unterstützung ^^^11)611 bnr^ i)ie Staat§6e§ör^elt Db^ofmetfter un9imfhg marem Man

verlangte gleiches Recht für alle. Sein Antrag, eine Korn- v'elwehr gut daran tun, mit dem Urteile zurückzuhalten,

ihnen Mttteilungen über Angelegenheiten der Landesver- die Unterstützung dersellwn durch die Staatsbehörden unb J ? ? «Joertjormenter ungttn|ttg waren. Man

Wartung rc. zu machen. Jtt Nürnberg z. B. seien bem »erlangte gleiches Recht für alle. Sein Antrag, eine 6omJ 9: b°ran tun- m,t b{,m Urteile zurück,uhalten,

bortigen Vereine Auskünfte über bie Dienstanweisung der Mission zu Wahlen, die geeignete Maßnahmen treffen soll 17 um Streitfragen handelt, deren Entstehung nicht Schutzleute in Sachen des Retentionsrechts verweigert war- um weiteren Schädigungen der preußischen Hausbesitzer geklart ist, da ferner das bedenkliche Versprechen deS Ober­den, obgleich dies doch eine die Hausbesitzer sehr nahe durch die Baugenossenschaften entgegenzntreten, wurde ohne Hofmeisters von dem Prinzen Sayn-Wittgenstein-Sayn mir angehende Sache sei. Der Redner verweist dann auf die Debatte angenommen behauptet und nicht tatsächlich beschworen worden ist. immerhin

D°ts°che, daß die Apotheker, die Aerztr, die Landwirte, die» ist der Prozeßbericht, man mag noch so vorsichtig urteilen, ae-

gnet, den peinlichen Eindruck, den die^Angelegm^

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hm t1'.' ®'ün- tagen- '» »-,«-,le».

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ÄÄf&'iaäKff S---s».«-sich l«°l,e,.SI.UIe.., d.-»-«fte.

tocrfS ammem, foirteWf LandwirtschnftL- und Apothekerlammi-rn I^crichtShoscL mit der Person deS jetzt oft genannten V e ru n r ei n i g u n g d e r ll s a zugeganaen- Der Rustand famm1mBC ^r6cigcfü6rt6 f^tbe®1^11"9 6cfonbcrer Hausbesitzer-, OberhofmeisterS Freiherrn v. Mirbach in Berlin iu befLSl. I der llsa bet Friedberg und unterbalb

zweiter Referent sprach Stadtverordneter H e in * zelmann - Berlin. Er bezweifelte jedoch die Zweckmäßig- kett.ber geforderten Hausbesitzerkammern, nicht etwa, weil sie ihm überflüssig erschienen, sondern weil die Frage auf­geworfen werden könnte, ob dann der Hausbesitzerstand überhaupt eine besondere gesetzliche Organisation nötig habe. Seines Erachtens sei es praktischer, Einfluß in den Parlamenten und in den stadt. Körper­schaften zu gewinnen. Aus diesem Grunde wendet j sich der Redner pogen den Antrag Oertel. Auch in der Debatte gingen die Ansichten über die Zweckmäßigkeit der geforderten Hausbesitzerkammern sehr auseinander.

JustizraL Dr. B a u m e r t - Spandau trat entschieden für bie Kammer ein mit der Motivierung, daß die Hausbesitzer als besonderer Stand anzusehen feien und als solcher auch eine besondere gesetzliche Vertretung nötig hätten.

Auf Vorschlag des Rechtsanwalts Dr. Maerker- Berlin einigte sich der Verbandstag schließlich auf folgenden Beschluß:Der Landesverbandstag beauftragt den Vor- -stand, die Angelegenheit der Schaffung von Haus­besitz er kamme^n indieHandzune^ dem nächsten Verbandstage über seine s rrcht zu erstatten und 1 " '

Nr. 188 Zweites Blatt. 154. Fahrgang

Erichetnl täglich mit Ausnahme des Sonntags. q

Die Lietzener FamMendlStte^' werden dem U

.Anzeige, viermal wöchentlich beigelegt. Der W V M M mN M D i M X El M S S 1 M W Q

Whrlstlchs Landwirt erscheint monaUrch einmal. Nr W' ö W W ö V W'V' Dj W