Ausgabe 
5.2.1904 Drittes Blatt
 
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154«. Jahrg

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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Fülle von solchen Un- ichter aufzudecken haben.

geklagten beschimpft.

In der Kommission werden wir eine gerechtigkeiten der Staatsanwälte und der Rn., Je weniger man einem Angeklagten etwas nachweisen kann, desto

Parlamentarische Verhandlungen.

Nachdruck ohne Bcreinbarnug nicht getz«ttet.

Deutscher Reichstag.

Abg Dr. LucaS (nl.): Auf die Angriffe der Sozialdemokraten gegen die Richter gehe ick nicht ein. D,e Herren schießen wert über das Ziel hinaus, die deutschen Richter stehen turmhoch über solchen Angriffen. (Beifall.) Allerdings, wenn das richtig rst, was der Aba. Müller-Meiningen gesagt hat, daß in solcher.Werse Recht in Unrecht verwandelt wird, dann sage auch ich: weg mit einem solchen Gesetz! Dann dürfen wir keinen Augenblick zögern, die bessernde Hand an­zulegen, und dann haben wrr doppelte Ursache, den uns letzt vor­gelegten Gesetzentwurf vor derartigen Mängeln zu bewahren. Nicht unwidersprochen lasten möchte ich die Aeußemng, daß, wenn ein Mensch vielfach vorbestraft ser, er schon halb und halb verurteilt ist. Es ist ferner gesagt, jeder, der in Untersuchungshaft kommt und freigesprochen wird, mutz entschädigt werden. Nein, feder, dem das passiert, ist noch lange nickt ohne Schuld m Haft ge­kommen. Aui keinen Fall aber dürfen wir einen Unterschied kon­struieren zwischen Freigesprochenen mangels Beweises und Fret- gesprockenen wegen erwiesener Unschuld. Es hort sich ganz schon an, wenn man sagt, es geht nicht, datz jemand, der wegen mangeln­der Beweise freigesprochen ist, aber von der Volksstimme für schuldig gehalten wird, noch obendrein eine Entschädigung bekommt. Blteve der Entwurf bei der einen Ausnahme stehen, datz der,, gegen den em dringender Verdacht vorliegt, entschädigt wird, so konnte man sich allenfalls zufrieden geben, aber der Entwurf geht Wetter, er zahlt die Entschädigung auch dann nickt aus, wenn der Verbackt nicht völlig beseitigt ist

Man darf unter keinen Umständen Fälle konstruieren, wo man sagt: Deine Verhaftung war ungerecktfertigt, Du bist freigesprochen, aber Du bekommst nichts, weil der Verdacht nicht ganz beseitigt.ist. Das würde dahin führen, datz über den Entschädigungsanspruch mrm mehr entscheidet Schuld oder Unschuld, sondern der blinde Zufall (Sehr wabrls, denn jeder, der in der Praxis steht, Weitz, ^rh das Strafverfahren sich bald so aestaltet, datz jeder Sckuldverdacht fort« fällt, bald aber auch so, datz zwar keine Verurteilung erfolgt, aber der Verdacht fortbesteht. Es ist Bezug genommen auf das Gesetz über die Entschädigung unschuldig Verurteilter, aber dannt verhau es sich doch ganz anders. Eine Analogie zwischen beiden Gesetzen ist nicht vorhanden. Die Bestimmungen des Entwurfs müsten noch sehr geändert werden. Es ist bester, zwei Sckuldige bekommen die Entschädigung, als datz fie einem Unschuldigen versagt wird. (Zu- stimmung links.) Unbedingt notwendig ist es, datz auch dieienigen die Entschädigung bekommen, bei denen es nicht zum Hauptverfahren gekommen ist. Gerade im Vorverfahren können auch dem getmüen- haftesten Richter große Mißgriffe passieren. Auf die Freigebigkeit der Justizverwaltung darf man uns nickt verweisen. Wir wollen keine Gnade, sondern ein Reckt des Angeklagten. Ganz fr« von fiskalischen Motiven ist die Vorlage keinesfalls. Das zeigt fick in § 5 (Rückzahlung von Entschädigungen). Hoffentlich gelingt es uns, m der Kommission aus dem Torso etwas Brauchbares zu schaffen! (Bestall bei den National-Liberalen.)

geschildert worden sei, liegen. Er habe die Empfindung, daß der Mann schon bei seiner Verhaftung insolvent gewesen sei und dann einen viel zu hohen Anspruch gestellt habe; das gehe schon aus der Höhe der Gerichtskosten hervor, die über 2000 Mk. betragen hatten. Wenn das Laienelement in der Rechffprechuna hier höher als die Richter gestellt worden sei, so macke er doch darauf auf­merksam, daß manchmal die Geschworenengerichte jemanden ver­urteilt hätten, den die weltlichen Richter fteigesprocken hätten.

Abg. Gröber (Ztt.): Herr Dr. Müller-Meiningen hat mir zu Unrecht Vorwürfe gemacht Wir wollen dock dasselbe wie er, näm­lich eine Verbesserung des Gesetzes. Die Deduktionen des Abg. Stadthagen waren durchaus nicht ifichhaltig, die Anschauungen der Sozialdemokraten werden im ganzen Hause nicht geteilt. Aus Haß und aus dem Bestreben, seinen Gegner nieder^ureitzen, kommt man allmählich in das G-biet des vollendeten Blödsinns. (Große Heiter­keit.) Derselbe Herr Frohme, der heute über das Gesetz so entrüstet ist, ist ftüher selbst für den Antrag Philipps-Lenzmann eingetretcm, der noch lange nickt sc weit ging. (Hört! hört!) Wenn die Sßuniqe der Sozialdemokraten angenommen würden, würde, kein Mensch mehr Untersuchungsrichter sein wollen, denn Irrtümer _ Serben immer Vorkommen. Natürlich nur in der bürgerlichen Geiellschaft; im Zukunftsstaat wird es natürlich keine Irrtümer mehr geben. (Heiterkeit.) Die Angriffe der Sozialdemokraten werden uns nicht daran hindern, em möglichst gutes Gesetz zu machen.

ein Herr Staatsanwalt etwas verlegt hat. Nun ja, es handelte sich ja nur um einen Arbeiter' da ist'S ja nicht so gefährlich, da mertt's ja kein Mensck. So sieht dieGewisienhafttgkeit" der Staatsan­waltschaft aus!

Eine famose Ausnahme konstruiert der Entwurf mtt der groben Fahrlässigkeit" und der eigenen Schuld des Verhafteten. Sieht man sich die bisherige Praxis der Gerichte an, wie widerwillig Freisprechungen erfolgen, vor allem, wenn die Betteffenden So­zialdemokraten sind, so kann es keinem Zweifel unterliegen, datz es als gegen die guten Sitten verstotzend angesehen wird, daß jemand es gewagt hat, ein ehrenwerter Sozialdemottat zu sein, daß es als eigene Schuld des Verhafteten bettachtet wird, daß er es gewagt hat, unschuldig zu sein. (Sehr gut! und Heiterkeit bei den Soz.) Oder sehen wtt vom politischen Angeklagten ab. Nehmen Sie ein- *mat den Prozeß Kwilecki. Glauben Sie nicht, deck es, nachdem die Gräfin Kwilecki fteigesprochen wurde, zum mindesten als gegen die guten Sitten verstotzend erachtet worden toöre, daß sie es ge­wagt hat, gegen das Gutachten der Sachverständigen, noch im 50. Lebensjahre Mutter zu werden? (Große Heiterkeit.) Herr Hage­mann sagte, wir müßten untenr allen Umständen Verttauen zu den Richtern haben. Ja, das Verttauen habe ich zu den Richtern, daß sie auch einmal aus Versehen das Richttge treffen. Ich bin fest davon überzeugt, datz Herr Hagemann aus seiner Praxis eine ganze Anzahl ähnlicher Fälle anführen kann, wie ich sie angeführt habe. Ach, die Richter lechzen ja geradezu nach Klassenjustiz. Es ist nickt gegen die guten Sitten verstoßen, wenn ein Staatsanwalt oder Amtsrichter rohe Handlungen begeht, wohl aber, daß ein Vor­wärtsredakteur sie als roh bezeichnet. Ta hat neulich der Vor­sitzende eines Schöffengerichts einem Angeklagten zugerufen: Halten Se das Maul! oder was derartiges. Der Angeklagte fuhr auf und rief, wenn das nicht der Herr Vorsitzende gesagt hätte, würde ich ihm ein paar Ohrfeigen geben. Da steht mein Herr Staats­anwalt auf und beantragt sofort eine Ungebührsttafe von 3 Tagen. Ter Vorsitzende sagt auch gleich:J.li erkenne demgemäß." Ter Angeklagte sagte hierauf, ich glaube, hierüber hat das Gericht zu befinden. Die Schöffen ziehen sich mit dem Vorsitzenden zur Be­ratung zurück. Es dauert eine ganze Weile. Endlich kommen die Herren aus dem Beratungszimmer heraus und der Vorsitzende hat einen roten Kopf (Heiterkeit) und verkündet, die Mehrheit des Ge­richts habe entschieden, daß in den Worten des Angeklagten keine Beleidigung, sondern nur ein Akt der Notwehr zu erblicken sei. Ja, wenn Die Schöffen nach dem Sinne des Herrn Hagemann ent­schieden hätten, hätten sie fteilich den Angeklagten verurteilt, ob­gleich er so zurückhaltend war, die Ohrfeigen, die . er angeboten hatte, nicht auch gleich zu verabfolgen. Hier hat ein Amtsrichter offenbar unter Mißbrauch feiner Amtsgewalt einen wehrlosen An-

Abg. Bargmann sfteis. Vp.): Alle Gesichtspuntte, die bei diesem Gesetz in Bettacht kommen könnten, sind schon_ erörtert worden Ich habe mich nur zum Wort gemeldet, um zu erklären, daß ich als Ver­treter des oldenburgischen Wahlkreises auf den hier angeschnittenen Fall Ruhsttat beim Justizetat zurückkommen werde.

Abg. Frohme (Soz.) erwidert den Rednern, die gegen ihn polemisiert, sie sollten sich ihre sittliche Entrüstung sparen. Dadurch schafften sie die recktssckänderiscken Prakttken mancher Staats­anwälte nicht aus der Welt. Die Herren sollten lieber dafür sorgen, daß derarttge Dinge unmöglich würden, wie sie hier gegeißelt werden. Sie sollten sic aber in Ruhe lassen mit ihren pathetischen Fatzkereien. (Unruhe reckts und im Zentrum.)

Präsident Graf Ballestrcm: Der Teil der Ausführungen beb Herrn Gröber, welchen der Vorredner bemängelt hat, ist. mir tm stenographischen Bericht vorgelegt worden. Sowohl mir, wie meinem Herrn Stellvertreter, der zum Teil, als diese Aeußerungen gemacht wurden, mutierte, haben diese Aeußerungen den Eindruck gemacht, daß die Kraftworte, die Herr Gröber gebrachte, nicht gegen die Person des Herrn Stadthagen, sondern gegen die to* seguenzen gerichtet waren, die man aus seinen Aeußerungen hatte ziehen können. Ich möchte aber hieran die Bitte an alle Kollegen richten, sich möglichst solcher Krastausdrücke zu enthalten, die zu nichts gutem führen, und die den Ton der. Verhandlungen nur herabmindern. Ich weiß, daß auf vielen Seiten dieses Hausesrn dieser Beziehung gesündigt wird, und ich richte daher diese metne Bitte an alle Anwesenden.

Abg. Dr. Müller (Meiningen, freis. Vpt.) hält alle Behaup­tungen über den Fall des Gerbereibesitzers aufrecht; sein Gewährs­mann sei der Rechtsanwalt und Notar Dr. Menge in Gera. Das Ansehen des Richterstandes hat leider in letzter Zeit sehr nach­gelassen. (Oho! bei den National-Liberalen.) Die Herren, die Oho! rufen, sind noch nicht lange hier. Selbst ein Organ tote der Reichsbote" findet, .daß manches faul sei im Staate Dänemark. Durch idealistische Hellmalerei heben Sie nicht das Nweau des deutschen Richterstanoes. , .

Nach einer kurzen, gegen den Abg. Frohme gerichteten Be­merkung des Abg. Gröber (Zentt.) schließt die De-

Die V o r l a g e wird an eine Kommission von 14 Mtt- gliedern verwiesen und die Sitzung vertagt. .

Nächste Sitzung: Freitag, 1 Uhr. (Fortsetzung der sozial- polittschen Debatte beim Reichsamt des Innern.)

Schluß 5% Uhr.

2 4. Sitzung vom 4. Februar.

1 Uhr. Am SEtfdge des Bundesrats hat sich Dr. Nieber- d i n g eingefunden.

Das Haus ist auffallend schwach besetzt.

Zunächst wird die erste Beratung des Gesetzentwurfs, bett, die Entschädigung für unschuldig erlittene Unter- suchungsbaft, fortgesetzt.

Abg. Frohme (Soz.): Ich bestreite, daß die Regelung dieser Materie so große Schwierigketten gemacht hat, die Sache war schon lange spruchreif. Preußen hat sich nur so lange Zett der Sache gegenüber ablehnend verhalten, daher die lange Verzögerung. Der preußische Justizminister Friedberg hat offen hier erklärt, daß die Regtteung jeden Eittschädigungsanspruch ablehne. In den Emzel- staaten schien die Meinung zu herrschen, daß es eine unabwendbare Notwendigkeit sei, daß Unschuldige der Justiz zum Opfer fallen müßten. Die Vorlage genügt lange nicht den bescheidensten An­sprüchen. sie ist nur Stückwerk. Unsere Justiz ist tm letzten Grunde doch nur Klassenjustiz. Mag der Abg Hagemann noch so ^sitt­licher Entrüstung wettem, es bleibt doch dabei. (Oho! rechts.) Wollen Sie Material haben, so wenden Sie sich nur vertrauensvoll an die sozialdemokratische Fraktion. Sie werden dann Zerfahren, in wie schnöder und gewissenloser Weise oft die Untersuchungshaft verlangt wttd, nut, um zu zwiebeln. Es wäre wttkltch Zeit, hier einmal mtt einer gründlichen Reform vorzugehen. In erster Linie ist es da? ganze Institut der Staatsanwaltschaft, das anzu- greffen fft. Was ist denn die Tättgkeit dieser Behörde? Sie.ist nur darauf bedacht, neue Delikte äu schaffen. Das Widersinnige liegt in der Sache selbst, in dem Anklagemonopol der Staatsanwalt­schaft. Schließlich kann kein Mensch mtt gesunden Sinnen mehr unterscheiden, wo das Recht aufhört und das Unrecht beginnt. Wir haben ja im Kwilecfi-Prozeß gesehen, wohin das fiihrt. Em Staatsanwalt kann alles tun, was ihm in den Sinn kommt. Er dentt: Du kannst Dir alles erlauben, es kann Dir nichts geschehen! Die Regierungen glauben mit dem vorliegenden Entwurf wunder was getan zu haben. Die Gesetzgebung anderer Lander fit uns aber wett voraus, man sehe sich bloß die Schweizer Kantone an. Der Staatssekretär Dr. Nieberding hat den Standpuntt der ver­bündeten Regierungen, den sie von je eingenommen haben, verteidigt. Wtt vermögen es aber nicht als einen Vorzug anzusehen, daß die Regierungen an ihrem Standpuntt festhalten und nichts dazu lernen wollen. Weshalb hat die Regierung nicht auf den deutschen Ju­ristentag gehört? Wtt bleiben dabei, datz wir die Vorlage als eine Verbesserung nicht anerkennen können, und datz uns eme solche Reform schlimmer scheint als gar keine.

Staatssekretär Dr. Nieberding: lieber eine Reihe von Ein^l- beiten will ich mich jetzt nicht auslassen; bagu wird bei der zwecken Beratung genügend Gelegenheit fein. Ich mutz mich bloß gegen einige Vorwürfe wenden, die der Herr Vorredner gegen me Regte- nmgen und gegen die Behörden gerichtet hat. Der Herr Vorredner hat mit vorgeworfen, datz meine Ausführungen dahm gegangen seien, als wenn die Regireungen niemals einen wideren Standpuntt in dieser Frage eingenommen hatten. JH habe kein Wort über diesen Standpuntt gesagt. Jedermann weitz, daß die Regierungen vor 20 Jahren sich dem Gedanken einer Entschädigung gegenüber überhaupt ablehnend verhalten haben. Ich habe auch m meiner Rede immer nur von der Haltung des Reichstages gesprochen und betone, daß die Regierungen den Wünschen des Reichstages ent- gegenfommen. Anstatt dies anzuerkennen und die Regierungen darum zu loben, scheint der Herr Vorredner nur Vorwurfe machen gu wollen. Das kann ich gerade vom Standpmtt emer konstitutio­nellen Denkweise nicht verstehen. .

Der Vorredner hat uns ferner die Gesetzgebung der Schweizer Kantone als Muster vorgehalten. Nun, ich kann mtt fyug be­haupten, datz der vorliegende Entwurf besser ist, als die Schwerzer Gesetze. Wenn man überhaupt über kauffchukarttae Begriffe in diesem Entwurf klagt, so sehen Sie sich einmal die Gesetzgebung der Schweizer Kantone an, wieviel Kautschuk m den Bestimmungen dort vorhanden ist. , , . .

Von Herrn Frohme wttd uns noch gar vorgeworfen, daß totr den Beschlüssen des Juristentages zu wenig Rechnung getragen haben. Aber diese Beichlüsse des Junstentages findja 0erabe von den Anhängern der Partei des Herrn Frohme vorher schlecht ge­macht worden, und jetzt halt man uns vor, datz. wir uns rW bar; nach richten; welch ein Widerspruch liegt darin l Uebngen- hat auch der Jurfftentag verlangt, datz ine Entschadi^mg nur den P^- sonen gewährt werden solle, deren Utffchuld nac^etoiesetii ist. Sr steht also in dieser Hinsicht durchaus konform mtt dem^cktourf^ 1 Der Vorredner hat ferner das Verhaften des Staat^nwafts zur Zielscheibe seiner Angriffe gemacht. Ich will da nur kurz be­merken. ick erkenne den Standpuntt des Herrn Vorredners nicht an. Ich halte es nicht für richttg, datz schwerwiegende Vorwürfe gegen Beamte gerichtet werden, ohne datz tatftchliche Beweise erbracht werden. Herr Frohme hat davon gesprochen, datz eme große An­zahl gewisienloser und gesetzwidriger Handlungen> von **r Staats* Awaltschaft begangen seien. Nun, dann bitte ich den Vorredn^. Heraus mit der Sprache l Wenn er zu behaupten wagt, daß dw Staatsanwaltschaft und die Gerichte in gewisienloser Weise vor- gehen, dann soll er uns einzelne Falle anfuhren, die bas belegen. Er soll es aber nicht so machen, wie viele Herren von ferner gartet bei der Etatsberatung tun, daß sie uns, ohne uns vorher Mcktti- luna zu machen, eine Reihe einzelner Falle Vorhalten, auf bje totr darm ^natürlich gänzlich unvorberettet sind und daher mtt Einzeft betten nicht auftoarten können. Derartige Ueberraschungmi hafte üf> nickt für richttg, sondern ich glaube, daß die Herren uns vorher Mitt^ttmtg machen sollten, toelche Fälle zur Sprache kommen, damtt wttenffprechendes Dtttterial Beibringen Immen,. So lange das nicht geschieht, können wtt die allgemeinen Vorwurfe nicht als be-

Erkennen. Ich behaupte, wenn irgend welche Gesetz­widrigkeiten vorgekommen sind, ft haben sie ihre Sühne bei den böberen Instanzen gefunden, und sollte das irgendwo nicht der Fall W^ v^nn iübren Sie uns doch Tatsachen an. Wir werden Ihnen L^Vn. Also unterlaßen e§, Derartige allgemeine «ortourfe h§t dann endlich verlangt, daß ß 2 des©nt*

Wurfs fallen°ftlle. Ich kmm ihm darauf erwidern d<^ sich Re- herauf niemals emlassen werden, daß .v'61?01 werde g daß Leute, die nach dem Herzen des Volkes schu^tg od^ vmckäcktiableiben, aus öffentlichen Mitteln entschädigt werden Ich JEÄstaMtfS W Meinung das Gefühl

d-- »ZLS-m De Nieberding W

emhbrtttüb toieber bfe Pflichttreue der Staatsanwaltschaft gerühmt.

neulich jemand, der zu einigen Tagen Gefängnis ver-

langer läßt man ihn in Untersuchungshaft schmoren.

©in ganz besonderer Nachteil des Entwurfs ist der, daß nur der Vermogensschaden ersetzt werden soll. Nun, der Mensch unter­scheidet sich doch nach gewißen Richtungen hin vom Vieh, er hat doch andere Bedürfnisse. Manchmal scheint das ja anerkannt zu werden. Man denke an den Fall Lüders in Haiti. Da verlangte der deuffche Vertreter als Entschädigung für die Verhaftung des Kaufmanns Lüders 1000 Dollars für jeden Tag der Haft und 5000 Dollars für jeden weiteren Tag der Verzögerung. Ja, wenn der Entwurf soweit ginge, bann würben auch meine Freunbe zu- stimmen. (Große Heiterkeit^ 93 er bient der Zeugniszwang gegen deutsche Redakteure nickt auch eine Entschädigung? Ich glaube, es würde sich empfehlen, in das Gesetz hineinzuschreiben:In Fällen des Zeugniszwanges gegen deuffche Redatteure ist dieselbe Ent­schädigung zu gewähren, als wenn der Betteffende deutscher Kauf­mann in Haiti wäre. (Heiterkeit.) Redner verbreitet sich Über den Fall Ruhsttat in Oldenburg. Da hat der Justtzminister Ruhsttat zu Frau Biermann, während ihr Mann ttn Gefängnis saß, gesagt: Ihr Mann ist em Lump!" Hätte das der Präsident von Haitt zu Kaufmann Lüders gesagt, so hätten wir gleich drei Kriegsschiffe nach Haiti gesandt. Nun, Biermann hat 8 Monate bekommen, weil er den Justtzminister mtt Recht beschuldigt hatte. Das ist auch ganz in der Ordnung, jedem das Seine! (Heiterkeit.) Außerdem hat Biermann zweifellos gegen die guten Sitten verstoßen, weil der Justizminister, als er sich nicht wehren konnte, ihn einen Lumpen genannt hat. Ja, Herr Hagemann, Sie haben das gute Verttauen zu den Richtern, weil Sie immer der Hammer sind. Ich wünschte. Sie lägen einmal auf dem Ambos und bekämen die Prügel, von denen Sie gar nicht merken, datz Sie sie anderen geben. Der Justizminister kann nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sollte man nicht die Bestimmung in das Gesetz hineinschreiben, zum Justtz­minister ist nur der befähigt, der in der Lage ist, die Tragweite seiner Handlungen zu überlegen? (Heiterkeit.) Die Beamten können tun, was sie wollen, sie bleiben straflos, das ist ein unwürdiges Privilegium, gegen das die Beamten selbst den schärfiten Protest erheben sollten. Was ist das für ein anderes Privilegium, als das der Dummhett? Man bettacktet die Beamten offenbar als Bürger minderen Geistes. Man sehe sich den ganzen maschinenmäßigen Betrieb an, nach dem unsere Staatsanwälte und Richter wirt­schaften, und rede dann von Verttauen zu ihrer Objekttvität.

Uns scheint es mehr als zweifelhaft, ob es gelingen wird, in der Kommission für diesen Entwurf etwas Vernünftiges zusammen­zubrauen. Sie wollen uns wohl meuchlings zu Monarchisten machen, indem Sie uns zwingen, pour le roi de Prusse zu arbeiten. (Heiterkeit.) Trotz alledem hege ich die Hoffnung, daß wenigstens die Mitglieder des Reichstags das Ihrige tun, um den Entwurf etwas bernünftiger zu gestalten. Nimmt dann der Bundesrat ihn nicht an, ft haben wenigstens die Vertreter des Volkes gezeigt, was sie wollen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Abg Deppe (b. k. P.): Indem ich mich gegen die Aeußerungen des Vorredners über die Gerichte und Staatsanwaltschaften ver­wahre, erkläre ich gleichzeittg, daß ich diese maßlosen Angriffe nut Stillschweigen übergehen werde, denn ich wurde keme Worte fm- den, die hier vom Herrn Präsidenten zugelaffen werden wurden, um diese zurückzuweisen. Eine Zurücktoei,ung ist zum Gluck audj nicht nötig. Das Ansehen der Justizverwaltung fft em sehr hoch­geachtetes. (Na! na! auf der Zuschauerttibüne. Zuruf bei den Soz.: Die Taffachen bleiben doch bestehen.) Redner zu den «oz. gewendet: Auf Ihre Zurufe gehe ich nicht em. Was Sie sagen, ist mir total gleichgültig. (Unruhe bei den Soz.) Das eine gebe ich natürlich zu, wie in allen Standen, so kommen auch unter den Richtern und Staatsanwälten Sünder vor. Aber alle Mißgriffe, die da konstattert werden, finden auch ihre Sühne.

i Der Herr Reichskanzler hat neulich das Wort gesprochen: : Deutschland in der Well voran! Wenn totr auch auf dem Gebiete der Gesetzgebung in der Welt vorangehen, tote das mit dem bm> : liegenden Gesetzentwurf geschieht, so können wir das nur mtt . Freude begrüßen. Redner, der tm einzelnen fast imberstandltch ist, nimmt die Richter gegen die ihnen m der Debatte gemachten Vorwürfe in Schutz. Der bom Abg Muller-Memmgen gestern angeführte Fall des Gerbereibesitzers, der durch die Untersuchungs­hast sein ganzes Vermögen berloren habe, könne unmöglich so, wie

Freitag, 5. Februar 1904

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An-etper v nna wöchentlich detgelegt. Der UM JiK ! wL H & R W & W &

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