aufs äußerste einzuschränken. Das kommt natürlich auf dasselbe wie der Rat zur Einschränkung der Viehhaltung hinaus. Will der viehzüchtende Bauer sein Vieh mästen, so braucht er jene Futtermittel; andernfalls muß er seinen Viehstand reduzieren. Oder verlangt die Landwirtschaftskammer, daß er anstatt der angeführten Futtermittel vom großen Besitzer das noch teuerere Körnersutter kaufen soll? Dabei könnte allerdings die Rentabilität der Viehzucht in die Brüche gehen.
Selbstverständlich soll sich die Landwirtschaft die hohen Futtermittelpreise nicht gefallen lassen. Am vernünftigsten aber tut sie das doch, wenn sie, was wahrlich recht nahe liegt,^für Abschaffung der Futter - inittelzölle, die die Futtermittel so erheblich verteuern, energisch eintritt, statt die von Kassel aus empfohlene Dr. Eisenbart-Kur zu befolgen.
Wäre die Landwirtschastskammer zu Kassel in erster Linie eine Vertretung des mittleren und kleineren Bauernstandes, so wäre sie nie auf den Gedanken gekommen, das Heil für die Landwirtschaft in der Minderung'dos Viehstandes zu erblicken. Dann wäre ihr jeder Ausweg gangbarer erschienen als gerade dieser. So aber dominieren in ihr die Interessen der ganz großen Besitzer. Darum stellt sie zwar die unsinnige Höhe der Maispreise fest. Aber sie findet kein Wort des Protestes dagegen, daß Der neue Zolltarif den Maiszoll verdreifacht!
Wieder einmal zeigt sich an einem charakteristischen Beispiel, wie die Interessen der Bauern und der großen Besitzer auseinanderklafsen.
Kirche und Schule.
Zu einer Tagung aller deutsch-evangelischen Synodalen wird jetzt von dem „Frankfurter Arbeitsausschuß" in aller Form zum 31. Oktober d. I. nach Worms eingeladen. In der geschlossenen Synodalenverhandlung soll die Besprechung durch folgende drei Referate eingeleitet werden : 1. Die gegenwärtige Lage der evangelischen Kirche Deutschlands, namentlich im Hinblick auf das öffentliche Leben (Die öffentliche Mission der evangelischen Kirche); Referent: Pfarrer August Cordes aus Hamburg. 2. Die freie Vereinigung von Synodalen und der verfassungsmäßige Zusammenschluß der Landeskirchen; Referent: Prof. v. Kirchenheim aus Heidelberg. 3. Die Rückwirkungen einer solchen Organisation aus das evangelische Bewußtsein, die Hebung des synodalen Lebens und die Belebung und Vertiefung evangelischer Gemeindearbeit; Referent: Pfarrer Th. Wahl aus Langen. Für die Volksversammlung lautet das gemeinsame Thema: Die Botschaft der evangelischen Kirche an das deutsche Volk. Als Redner werden genannt: Superintendent Trümpelmann aus Magdeburg, Justizrat Dr. Lucius aus Mainz und Pfarrer Julius Werner aus Frankfurt a. M. — Man ist auf den Verlauf und das praktische Ergebnis dieses ersten „Deutschen Synodaltages" in weiten Kreisen gespannt. Der Zweck der Tagung ist, wie es in der Einladung heißt, über die Mittel zu beraten, wie dem begonnenen kirchlichen Einigungswerk, in dem „Deusch-evangelischen Kirchenausschuß", ein volkstümlicher und wirksamer Unterbau geschaffen werden kann. Dadurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch auf das öffentliche Leben im protestantischen Sinne so planvoll und kraftvoll ernzuwirken, wie es der evangelischen Kirche im Heimatlande der Reformation gebührt. Ueber die hierfür , einzuschlagenden Wege soll in Worms beraten werden. Zur Teilnahme eingeladen sind alle derzeitigen Synodalen, die grundsätzlich mit dem Vorgehen einverstanden sind! Wer Ueilnehmen will, wird gebeten, sich sofort beim Arbeitsausschuß in Frankfurt a. M. — Musikantenweg 46 — zu melden. Auf eine bestimmte theologische Richtung oder kirchenpolitische Partei stützt sich der Wormser Synodaltag nicht. Theologische Streitfragen bleiben von der Debatte ausgeschlossen; desgleichen liegt die Absicht, in Bekenntnis- und Kultusangelegenheiten der einzelnen Landeskirchen einzugreifen, durchaus fern. Man will nur die Synodalen, als Vertrauensmänner der Gemeinde, zunächst in freier Weise einigen, um durch diesen Zusammenschluß einen größeren öffentlichen Einfluß und eine größere Einheit der evangelischen Landeskirche zu erzielen.________________________________________________________________
Iic Kychrchungsaffär« auf dem Gießener Aayn- Hof vor dem Schmurgericht.
(Schluß.)
(th.) Gießen, 2. Okt.
Bei dem außergewöhnlichen Interesse, welches das Publikum an dem Falle Kehvein genommen hat, wollen wir heute das Wesentliche aus den Plaidoyers des Staatsanwalts und der Ver- teidigung noch nachtvagen.
Staats anwalt Reuß nahm am Freitag um 3/47 Uhr das Wort zur Begründung der Anklage. Er wies darauf hin, daß in der gegenwärtigen Tagung des Schwurgerichts drei Fälle vorlagen, bei denen die Anklagebehörde für ein vernichtetes Menschenleben Sühne forderte. Bon diesen drei Fällen sei , der Fall Kehrein der schwerste. Ein erst 26 jähriger junger Arbeiter, -der Frau und SEtnb hat, ist durch die mörderische Kugel aus Dem Revdlver des Angeklagten getötet worden, und damit ein schreck- 'liches Unglück über eine Familie hereingebrochen. Froh und -guter Tinge wollten die drei Leute aus Köln, welche während der Verhandlung als die drei Monteure bezeichnet wurden, in der Frühe des 14. August nach sechswöchiger Abwesenheit von der Heimat zurückkehren zu Frau und Kindern. Sechs Wochen hatten sie in Gießen gearbeitet; sie hatten nach dem Zeugnis aller jener Leute, die mit ihnen zu tun hatten, während dieser Zeit anständig und friedlich sich betragen, so daß keine Klage über sie geführt wurde. Richtig ist, so führte der Ankläger aus, daß das Vorleben des Angeklagten tadellos sich erwiesen hat; aber drese Tatsache kann nickst allzuhoch veranschlagt werden. Tie Tatsache, daß der Getötete vorbestraft war, rann die Tat des An- getlagten nickst entschuldigen; dessen Vergehen waren auch nur minimaler Natur. Fest steht durch die Beweisaufnahme, daß der Monteur Lullst ein friedfertiger Mensch, ein ordentlicher, sorgsamer Familienvater, ein braver und tüchtiger Arbeiter in seinem Geschäft und vor allen Tingen kein Wirtshausbesucher war. Staatsanwalt Reuß geißelt, daß der Angeklagte in der Verhandlung die Aussagen der Belastungszeugen, welche überaus korrekt waren, zwar nicht direkt aber indirekt, als falsche Be- tündungen hingestellt hat. Man müsse dock- zugeben, daß die ganze Art, wie der Angeklagte die Sache darstellt, und seine Tal als Notwehr zu stempeln versucht, ganz unwahrscheinlich ist. Es sei, so erklärt der Staatsanwalt, erfunden, wenn Kehrein behaupte, die drei Monteure hätten ihn schon. im Wartesaal mit herausfordernden Blicken gemessen. Nicht die Monteure mären co, w. lche sich am Bahnhof herausfordernd benommen haben, soud.ru der freund des Angeklagten, der Reisende Uhlig, war es, iiA । . l im Warce'saal laut ivurde, und mit dem Stock auf bei: Tisch schlug, weit es mit dem bestellten Kaffee nicht schnell genug nuin. Staatsanwalt Reuß schildert daraus den Geschworenen, luie > nch di' Tat Kehreins nach der übereinstimmenden Aussage der!
zahlreichen Belastungszeugen zugetragen und erklärt mit erhobener Stimme, daß nach seiner Ansicht der Angeklagte aus reiner Rauflust gehandelt hat. Ohne Grund, ohne Veranlassung und ohne Not hat K. seine gefährliche Mordwaffe gezogen, um einen Nebenmenschen niederzuknallcn. Angreifer waren nicht die Monteure, sondern Kehrein. Unbehelligt, wie alle Zeugen übereinstimmend angebcn, stand der Angeklagte da; die drei Leute aus Köllr dachten gar nicht daran, auf ihn einzudringen, sie waren im. Begriff, in das Bahnhofsgebäude einzutreten, um ihr dort liegendes Gepäck zu nehmen und zum Zuge zu eilen, der sie in die öeimat bringen sollte. Tie Situation so hinzustellen, als ob für den Angeklagten Notwehr vorgelegen habe, gehe nicht an. Notwehr mittels einer so schweren Waffe war nicht geboten, selbst wenn die drei Mcnsck-en, welche zum Angriff weiter nichts als ihre Fäuste hatten, auch wirklich gegen Kehrein eingedrungen wären, wie K. glauben machen will. Es hätte nur eines .Hilferufes bedurft, und der Angeklagte hätte Hilfe bekommen, falls wirklich auf ihn ein Angriff erfolgt wäre. Ter Staatsanwalt wirst die Frage auf, wohin es führen sollte, wenn bei einer solchen Lappalie, wegen einer unbedeutenden Rauferei, zum Revolver gegriffen würde. Er verweist darauf, daß in unserer Stadt doch die Sicherheitsverhältnisse derart 'eien, daß niemand nötig habe, mit einem geladenen Revolver in der Tasche auszugehen, wie es Kehrein getan habe. Ter Vertreter der Anklage weift auch den Einwa-no zurück, daß der Angeklagte von der Wasfe Gebrauch gemacht haben tonnte in Furcht und Schrecken; daran sei gar nicht zu denken, dem: es sei erwiesen, daß die Tat kält und berechnend begangen^ wurde. Ter Angeklagte wußte und mußte wissen, daß ein Schuß mit einer derartigen Waffe einen Menschen töten würde. Wie ruhig der Mann bei der Tat war, geht daraus hervor, daß angesichts der Leiche, des von ihm getöteten Menschen Kehrein erllärte, er würde im gleichen Moment wieder so handeln. Diese .Handlungsweise sei ein Beweis einer beispiellosen Gefühlsroheit,und erkläre, mit wem man es im vorliegenden Falle zu tun hat. Nicht eine Körperverledung mit tödlichem Erfolg, sondern ein Totschlag, wie er besser nicht als Lehrfall zu denken sei, ein Totschlag, wie er im Buche stehe, liege vor. Unsägliches Leid habe der Angeklagte über eine glückliche Familie gebracht; er habe einer Frau, die leidend sei, den Mann und einem unversorgten Kinder den Vater genommen. Ohne Reue nach der Tat, hat Kehrein frech sich bereit erklärt^ die gleiche Tat zu wiederholen. Zur Frage, ob nach Lage der Sache deni Angeklagten von den Geschworenen mildernde Umstände zu bewilligen seien, vertveist der Staatsanwalt darauf, baß die Strafkammer Messerhelden, welche Mitmenschen nur verletzten, nicht selten mit zwei Jahren Gefängnis bestraft habe. Im vorliegenden Fall sei aber das Leben eines Menschen vernichtet worden. Trotz der Scheußlich- keit der Tat, trotz der schweren Folgen, die sie gehabt hat, beantragt der Ankläger, dem Angeklagte: mildernde Umstände nicht zu versagen. Dafür seien Gründe gegeben im guten Leumund, in der Unbestraftheit des Angeklagten, in der ungesuchten Gelegenheit. Auch sei wohl anzunehmen, daß der Alkohol seinen bösen Einfluß ausgeübt habe.
R e ch t s a n w a l t Katz ist mit dem Staatsanwalt einig, daß das Unglück, welches die Tat seines Klienten über die Familie des Gelöteten gebracht hat, zu bedauern sei, und daß man mit der Witwe des Mannes das wärmste Mitleid haben müsse. Aber, so fährt der Verteidiger fort, ist es denn des Unglücks nicht genug, muß man nun auch noch eine zweite Familie unglücklich machen? Tenn dies würde unzweifelhaft geschehen, wem: der Angeklagte verurteilt und damit seiner Existenz beraubt würde für eine Tat, die nach dem Gesetz als in Notwehr begangen, zu betrachten sei. Ter Verteidiger geht dann auF die Aussagen der Belastungszeugen ein, die er einer scharfen Kritik unterzieht und die nach feiner Meinung in wichtigen N^benpunkten nicht übereinstiuunt.m. Man müsse, mem: man die Sachlage objektiv würdigen wolle, sich in die Lage Kehreins versetzen, der an jenem sJJ:orgcn auf dem NLch dunklen Vorplatz des Bahnhofs die. Situation so aufsaßte, als hätten die drei Monteure, die ihn vorher zu Boden geworfen, ihm seine Kleidung zerrissen, und ihn geschlagen hatten, zu einem Angriff sich auf ihn stürzen wollen. So nur würde es begreiflich, daß sein Klient zur Waffe griff. Rechtsanwalt Katz bestreitet ganz entschieden, daß sein Klient, wie der Staatsanwalt behaupte, die Tat aus Lust zur Rauferei getan habe, denn dafür sei nicht der Schatten eines Beweises erbracht. Eine ganze Anzahl von einwandsfreien Zeugen habe bekundet, daß der Angeklagte ein ruhiger, friedfertiger und kein streitsüchtiger Mensch sei, der auch für das Wirtshaus nichts übrig habe, der nur seiner Familie lebe. Ter Angeklagte hat sich bisher tadelftei geführt, er fei, und dies hätten die Geschworenen bei Abwägung der Sachlage ebenfalls zu berücksichtigen, ein glaubwürdiger Mann. Rechtsanwalt Katz suchte au vielen Merkmalen darzulegen, daß Kehrein im vollen Glauben war, er werde angegriffen, als er die Tat beging. Es sei für den Angeklagten im Effekt gleich, so erklärte der Verteidiger, ob die Geschworenen Totschlag oöer Körperverletzung fest stellten, darum gehe seine Bitte dahin, zu prüfen, ob der Angeklagte in Notwehr gehandelt habe, ob die Situativ:: derart war, daß er sich angegriffen glauben konnte. Tiefe Frage aber müsse bejaht werden, und die Geschworenen würden, wenn sie die Schukdfragen verneinten, der Gerechtigkeit einen Dienst erweisen. _
Aiiü £?iapi iliw
Gießen, den 3. Oktober 1904.
** Das Groß h. Regierungsblatt Nr. 29, ausgegeben Darmstadt, 30. September, hat folgenden Inhalt: Verordnung, die Handhabung der Lokalpolizei in der Stadt Bad-Nauheim betr. Verordnung, die zweite Prüfung für den Staatsdienst im Justiz- und Verwaltungsfach betr. Bekanntmachung, die Abänderung der Verordnung vom 31. Juli 1854 über die Leseholznutzung in den Großh. Domanial- und in den Kommunalwaldungen betr. Bekanntmachung, die Tagegelder, Reisekosten und klmzugskosten der Zivilbeamten betr. Bekanntmachung, die für den Großh. Forstdienst erforderliche körperliche Qualifikation betr. — Die im Regierungsblatt Nr. 29 veröffentlichte Verordnung, betr. die zweite Prüfung für den Staatsdie nst imIustiz- und Verwaltungs- fach, enthält folgende 2 Paragraphen: § 1. Die Zulassung zur zweiten j uristischen Pr üfu ng ist zu versagen, wenn seit der bestandenen ersten Prüfung ein Zeitraum von sechs Jahren und, so- ern ein Aeeessist nach bestandener erster Prüfung während eines Jahres seiner Militärpflicht genügt hat, ein Zeitraum von sieben Jahren verflossen ist. § 2. Aeeessisten, welche nach dem Jahre 1894 die erste Prüfung bestanden haben, können noch bis zum Beginn der im Herbst 1905 stattsindenden Staatsprüfung zur zweiten Prüfung zugelassen werden, auch wenn bis dahin die in dem § 1 bestimmte Frist abgelaufen ein sollte. — Nach der Bekanntmachung, die für den Großh. Forstdienst erforderliche körperliche Qualifikation betr., haben die Kandidaten des höheren Forst- dienstes in Zukunft den Nachiveis, daß sie die für diesen erforderliche körperliche Qualifikation besitzen, zu erbringen, bevor sie zum Aeeeß bei der Abteilung für Forst- und Kameral- verwaltung zugelassen werden. Der Eingabe um Zulassung zum Besähigungsaeeeß ist demgemäß entweder eine Be- cheinigung über abgeleisteten einjährigen Ntilitärdienst, wobei die Vorlage des Militärpaffes genügt, oder ein Zeugnis eines Großh. Kreisgesundheitsamls anzufchließen. Letzteres hat über die in der Bekanntmachung vom 14. Juni 1854 (Reg.-Bl. Nr. 22, S. 235, Handbuch der Forst- und
Kameralverwaltung, S. 93} aufgeführlen Erfordernyse eingehende Auskunft zu erteilen.
** Bei der Bürgermeisterwaht in Herchien- hain, die vor einigen Tagen stMfanö, erhielt, wie wir mitteilten, überraschenderweise der bisherige Bürgermeister, der bekannte Landtagsabg. Weidner keine einzige Stimme. Nun teilt man uns von dort mit, daß gegen) das sttesultat der Wahl beim Großh. Kreisamt Schotten Protest eingelegt worden ist. Von welcher Seite dieser Protest erfolgte, verschweigt unser Gewährsmann leider.
0. Durch Kohlenoxydgase betäubt. Ein Unfall, dein beinahe zwei junge Rtenschenleben zum Opfer gefallen wären, ereignete sich in der Wohnung eines hiesigen Arztes. Dieser war mit seiner Familie verreist, und der Sicherheit wegen sollte sein Dienstmädchen in feinem Arbeitszimmer schlafen. Das Mädchen hatte sich noch eine Freundin eingeladen, da es sich allein in der Wohnung nachtsüber nicht aufhatten wollte. Die beiden Mädchen hatten sich nun zwei Betten in das Zimmer gestellt und sich gestern abend schlafen gelegt. Heute früh hörte die im 2. Stock wohnende Frau starkes Stöhnen in dem Zimmer, wo die Mädchen schliefen. Sie holte Hilfe herbei; das Fenster wurde gewaltsam geöffnet, und als man in die Stuben eingestiegen war, fand man beide Rtädchen bewußtlos in ihren Betten. Dem herbeigerufenen?lrzt gelang es, die beiden Mädchen ins Bewußtsein zurück -zu rufen, und er ordnete die Unterbringung in die Klinik an. Die Ursache der Betäubung der Mädchen war der im Zimmer befindliche Dauerbrandofen, dem Kohlen- oxydgase entströmt waren.
** Die Gießener Freiw. Feuerwehr hielt gestern nachmittag ihre diesjährige Schtußübung ab. Um 3 Uhr rückte das Korps in der Stärke von 120 Mann unter Vorantritt der Feuerwehrkapelle auf Oswakdsgarten, wo unter dem Kommando des Brandinspektors Wigand das Exerzieren der Mannschaften und die Detailübungen stattfanden. Daran anschließend fand am Turmhaus ein Brandangriff statt, wobei auch von den Steigermannschaften die sogen. Selbstrettung vorgesührt wurde. Nach der Uebung versammelte sich das Korps auf Lonys Bierkeller, wobei Kommandant Wigand und Brandmeister Faber Ansprachen hielten.
1. Friedberg, 1. Okt. Heute wurde auf der Hasenjagd im hiesigen Burgfeld der neunjährige Sohn des Gerber-Gesellen ,E dlich durch einen Schuß so schwer verletzt, daß an seinem Aufkommen gezweifelt wird. Der unglückliche Schütze wollte auf einen Hasen schießen»
Kleine M i t t e i l u 11 g e n aus Hessen und den Nachbarstaaten. In Frankfurt starb am 2. d. Mts. der Handelskammer-Syndikus Dr. jur. Hans Hat sch ek im Alter von 44 Jahren.
Zlniverfitäts-Dachnchten.
— Ter „Rcichsanz." veröffentlicht die Ernennung des großh. Hess. Geh. Medizinalrats und Professors Gaffky-Gießen unter Verleihung b:ö_ Charakters als preuß. Geh. Medizinalrat zuin Tirettor des Instituts für Infektionskrankheiten in Berlin. — Mit dem Geheimrat Prof. Robert Koch wurde von dem Staate das Abkommen getroffen, daß er sich für besondere ^rbeiten, besonders auch auf hygienischem Gebiet, dem Staate weiter zur Verfügung stellt. Auch im Institut für Infektionskrankheiten werden ihm zu wissenschaftlichen Arbeiten reichlich Räume bereit- gehalten und alle 5)ilfsmittel des Instituts für seine Arbeiten dienlich gemacht. Im Laufe des Winters wird sich Prof. Koch, der „Köln. Ztg." zufolge, nach Deutfch-O stafri ka begeben, um dort feine bakteriologischen Arbeiten sortzusetzeu, die er bei seinem letzten Aufenthalte in Rhodesia noch nicht völlig zu Ende führen konnte.
Die staatswissenschaftliche Fakultät in Tübingen hat den Professor des deutschen Privatrechts in Basel Andreas Heusler an* läßlich seines 70. Geburtstages zum Ehrendoktor ernannt.
Hiselivayn-Zeitung.
— Auf der in Heidelbe rg abgehaltenen Konferenz von E i s e 1: b a h n v e r w a l t u n g e n, die auf Antrag der süddeutschen Staaten stattfand, einigte man sich, der „Wln. Ztg. zu- solge, darüber, daß eine B etr i e bs mi t t e l g em e i nscha ft a n g e b a h n t werden soll. Tie weitere Learbell'mg der in Betracht kommenden Fragen wird durch eine von den beteiligten Staaten zu beschickende gemeinsame Kommission erfolgen. Tie BetriebSmittelgcmeinsckPft bezweckt die gemeinschaftliche Benutzung der Lokomotiven, sowie der Personen-, Gepäck- und insbesondere der Guterwagen. Turch eine solche Gemeinschaft wird vermieden, daß ohne den geringsten Grund,Güterwagen leer hin und ber laufen und daß auf lieber gangsstationen wie bisher zum Zlvecke besonderer Äusgabeverhandlungen ein Aufenthalt für Güter- wagen entsteht.
ArveiLervewcgung.
Brüssel, 1. Okt. Tie belgischen Z i g a r r e na r b e it e r haben beschloßen, pro Person und pro Tag 25 Centimes ihres Tagl 0 hns zur U nterst ü 151: n g ihrer englischen im A u 2 |t and bei i ndlischen Kollegen be:zusleuern.
Oerrchlssaal.
Düsseldorf,!. Okt. Bom hiesigen Kriegsgericht wurde der K a p e l l in e : st e r H a s e vom drillen Bataillon des Jnfan- ter:eregiments 06 in Kleve wegen Attßhandttmg Untergebener in 4 0 - a 11 e n zu sechs Wo ch en M : 11 e l a r r e st verurteilt
ZpiüLplan der vereinigten Frankfurter StadUheater. Opernhaus.
- Dienstag 'bei: 4. Oktober'): „Undine." Mittwoch den o. Oktober: 1. Abonnement-Konzert. Donnerstag den 6. Oktober: „Hofsmanns Erzählungen." Freuag den 7. Oktober: Gastspiel des Frl. Emmy Deilnm und Herrn Th. Bertram: „Tannhäuser" und „Ter Sängerkrieg auf Wartburg." Samstag den 8. Oktober- „Der Waffenschnned." Sonntag den 9. Oktober, nachmittags halb 4 Uhr: „Boeeaeeio." Abends 7 Uhr: „La Traviata." Mon- tag den 10. Oktober: Gastspiel des Frl. Enuny Tistinn und Herrn Th. Bertram; „Der fliegende Hollander."
Schauspielhaus.
„ Dienstag den 4. Oktober: „Tie Karlsschüler." Mittwoch den °^Lflf?bev : ',jLCV iüwde Passagier." Donnerstag den 6. Oktober: „Tw Zungfrau von OrteanL." Freitag den 10. Oktober: Neu ein- studiert: „-Lie Welt, in der man sich langweilt." Samstag den 8. Oktober: „Zohannisseuer." Vorher: „Sittliche Forderung." wonntag den 9. Oktober, nachmittags halb 4 Uhr: „Die berühmte Frau." Abends 7 Uhr: „Tie Welt, in der man stch langweilt." Alotttag den 10. Oktober: „Romeo und Julia."
_____*) Ansaug, wenn nicht anders bemerkt, abends um 7 Uhr.
Die soziale« Verhältuisse, nicht die Unfähigkeit der Mütter zu füllen, sind sehr ost der Grund, wenn die Kmder nicht nut Muttermilch ernährt werden. Ein sehr guter Ersatz derselben ist Kuseke's Kindermehl mit oder ohne Ktihnulch, da es die in der Muttermilch vovlnuiDencn Nährstoffe im richtigen Verhältnis enthält, von den Kinder:: seines Wohlgeschmackes wegen gern genommen wirt', leicht zuzubereiten, im Gebrauch sehr ausgiebig und daher billig ist, stets gteichsürrnig hergestellt wird und ' nicht verdirbt.


