Rotationsdruck und Verlag der Brüh loschen Universitätsdruckerei. R. Lange. Gießen.
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Drittes 154. Jahrgang Samstag 3. SePtemEser 1.804
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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Kaiserin
versammelt gewesenen Truppen. Gefühle, Dank und Wünsche (iit Es lebe das Garbe korps und alle, Hurra! Hurra! Hurra!
Bei folgende
Am
schärfere Ahndung erfahren als Körperverletzungen. Nun ist aber nach der normalen Anschauung, die vielleicht laienhaft ist, die Körperverletzung int allgemeinen, — von besonderen Ausnahmefällen ist abzusehen, — eine schwerere Straftat als der Diebstahl. Die Folgen dieses Diebst<chls lassen sich beseitigen, die der Körperverletzung oft nicht. Die Schädigung, die der m seiner Rechtssphäre Gekränkte erführt, ist bei der Körperverletzung in der Regel ew- pfindlicher als beim Diebstahle. Beim Diebstahle kann meist Ersatz geleistet werden; einen vollgiltigen, vollwertigen Ersatz für die Körperverletzung gibt es nicht. Das durchschnittlich>e menschliche Enrpfinden ist viel eher geneigt, beim Diebstahle, zumal wenn er aus unmittelbarer schwerer Not begangen wird, mildernde Umstände walten zu lassen, als bei der Körperverletzung, deren Beweggründe meist niedrig und wenig menschlich sind.
Es sind hin und wieder Verteidiger des Strafrechts im allgemeinen und der besprochenen Bestimmungen im besonderen aufgetreten. Aber sie haben weniger starken Anhang noch erheblichen Anklang gefunden. Man wird der „Dtsch. Tagesztg." beistimmen, wenn sie behauptet, daß die überwältigende Mehrheit des deutschen Volkes, und zwar aller Bevölkerungsklassen, der Anschauung die hier angedeutet wurde. Die bevorstehende Strafte ts-Re- form wird - an dieser Volksauffassung nicht achtlos vorübergehen können; denn es liegt dieser Auffassung nicht nur ein unbewußtes gesundes Gefühl, sondern eine berechtigte sittliche Empfindung zu Grunde.
der Kronprinz von Sachsen.
Ein Kaisettoast.
der Paradetasel im weihen Saale hielt der Kaiser
Ansprache:
heutigen Tage kann ich meine Freude aussprechen
über die Leistungen, die ich vom Gardekorps gesehen habe. Ich bin der festen lieberzeugung, daß die Heimgegangenen Könige und Feldherren auch mit hoher Freude heute herabgeblickt haben auf die jüngere (Generation, die zu friedlicher Entwickelung ihre Kräfte angespannt hat. Ganz besonders beglückwünsche ich das Gardekorps zu der Ehre, die ihm heute zuteil geworden, daß so viele deutsche Fürsten yergekommen sind, um in einen Reihen an dem heutigen Tage teilzunehuien. Es ist wohl in der Geschichte des Korps noch nicht dagewesen, daß 18 Schwarze Adler in seiner Front getan den haben. Ich danke den Herren von ganzem Herzen für ihr Erscheinen; vor allem aber danke ich der Frau G r o ß h e r z o g i n, daß sie die Gnade gehabt haben, die Chefstelle anzunehmen nnd bei meinem alten, guten Leibgrenadierregiment, dessen (.hef schon einmal eine Schwester Kaiser Wilhelms des G oh en, eine Großherzogin
Kie große Berliner Uarade.
Berlin, 2. September.
Da der Kaiser den Beginn der heutigen Parade von 9 Uhr auf 8V2 Uhr vormittags verlegt hatte, begann bereits heute morgen 6 Uhr der Ausmarsch der Truppen, die teilweise zu Fuß, teilweise per Eisenbahn aus ihren Quartieren nach Berlin gekommen waren. Die Parade, welche von herrlichem Wetter begünstigt war, stand unter dem Befehl des kommandierenden Generals des Garde-Korps General- Adjutanten von Kessel. Auf den Zugangsstraßen zum Paradeselde begann schon MH ein reges Leben. Zehn Minuten nach 6 Uhr kam die Kaiserin in der Uniform ihrer Pasewalker Kürassiere in Begleitung der Großherzogin von Mecklenburg in einem geschlossenen Wagen angefahren und fünf Minuten später fuhr der Kaiser mit dem Großherzog von Mecklenburg- Schwerin in offenem Wagen in den Käse men Hof des 1. Garde-Dvagoner-RegimentS ein. Von da aus erfolgte der Ausritt nach dem Paradefewe und nach Entgegennahme der Fronten-Rappor - s vegann oas reiten und Ab fahren der Front und der erste Vorbeimarsch, der um 10 Uhr beendet war.
Auf dem Paradefelde setzte sich der Kaiser beim Vorbeimarsch des Leib-Gre n.-Regts. Nr. 8, dessen Garnison Frankfurt a. O. und dessen Chef der König von, Preußen ist, an der Seite der Großherzogin von Mecklenburg-Schwerin an die Spitze dieses Regiments und führte es der Kaiserin vor. Bei dieser Gelegenheit ernannte der Kaiser die junge Großherzogin von Mecklenburg- Schwerin zum 2. Chef dieses Regiments. Nach dem Vorbeimarsch ließ der Kaiser das sJtegimcnt antreten und ritt mit der Großherzogin die Front desselben ab. Gleich daraus ernannte der Kaiser den Großherzog von Mecklenburg-Schwerin zum Ches des Insa n- terie-Regiments Groß her zog Friedrich Franz II. von Mecklenburg-Schwerin 9cr. 24 in Neu-Ruppin.
Nach dein zweiten Vorbeimarsch der Truppen begann die Kritik mib gleich darauf verließen die ersten Truppen das Paradefeld. Die Kaiserin fuhr mit der Groß Herzogin von Mecklenburg in Begleitung der Prinzessin Viktoria, Luise, geleitet von einem Zuge ihrer Leib Husaren, während der Kaiser nach der Kritik um 12 Uhr unter stürmischen Kundgebungen der dichten Menschenmenge an der Spitze der Fahnenkompagnie das Paradefeld verließ. Viele fürstliche Gäste des Kaisers wohnten diesmal der Heerschau bei, u. a. Prinz Heinrich, das Großherzogspaar von Meck- lenburg-Schwertn, der Gr 0 ß h e r z 0 g v 0 n H e s s e n, Erb- großherzog von Baden u. a.
Im königlichen Schlosse fand Paradediner statt, zu dem die anwesenden Fürstlichsten mit Gefolge, die Hofchargen, Minister und Generäle geladen waren. Der Kaiser und die Kaiserin saßen nebeneinander. Rechts vom Kaiser saß die Grpßherzogin von Mecklenburg, links von; der
lüc Armee in d. ,n Ruf: o.< । c.inc Uni so» ui trugen!
von Mecklenburg, gewesen ist. ! >11 allem diesem erblicke ich eine Fortsetzung ber ruljinreiij ;i Traditionen der heute Ich vereinige alle meine
Strafrecht und Wechtsgefühl.
,^.?Ekanntlich steht eine Reform des deutschen Straf- Lechts bevor. Wie notrocnbtg und wünschenswert sie ist, bedarf keiner eingehenden Darlegung, Es wird allerseits auch von denen, bie berufen sind. Recht zu sprechen, zugegeben werden müssen, das; die Rechtssprüche nicht im« mer dem gesunden Rechtsgefühle des Volkes entsprechen,
J.'S1 ntcOt oder doch nur in Ausnahmefällen an den Richtern!; die G-vund- und Hanptursache des Ausein-, ander,gehens von Rechtsspr'echung und ReckMgefühl ist unser jetzt geltendes Strafrecht selbst, das mindestens in einzelnen Bestimmungen nicht die genügende Rücksicht auf 6a§ alte v^kckche Rechtsempfinden genommen hat, . W ute Muhe nimmt, die Gerichtsverhandlungen, dre tn der Tagespresse berichtet wird, unter einem gewissen Gesichtspunkte zusammenzustellen, der wird auf seltsame WidersMiche, auf ganz eigentümliche Abweichungen vom gesunden Rechtsempfinden stoßen. Wenn bei piels- weise em Briefträger, der ein paar Mark in bitterster Not unterschlagen hat mit 7 Monaten Gefängnis bestraft wird, wahrend die Messerstecherei eines Rohlings mit drei Mo- naten Gcfangms geahndet wird, so ist wohl die überwiegende Mehrhell des Boltes darin einig, daß diese Strafen nicht in dem richtigen Verhältnisse zu einander stehen. Oder wenn ein arprer Familienvater, um den frierenden Kindern wenigstens einige Wärme zu verschaffen, im Wiederholungsfälle einige Preßkohlen entwendet und dafür mehrere Monate Gefängnis erhält, während andererseits ein ungeratener Bube, der seinen eigenen Vater mißhandelt, genau dieselbe Strafe erhält, so wird -es kaum einen Menschen in Deutschland geben, der davon überzeugt wäre, daß die Strafzumessung in diesen beiden Fällen dem gesunden Rechtsempfinden des Volks entspreche.
Aber es ist immer mißlich, sich auf solche Einzelbeispiele zu berufen, weil vielleicht die besonderen Verhältnisse Anlaß zu einer härteren oder milderen Bestrafung geboten haben. Mll man überzeugend nachweisen, daß unser Strafrecht den Besitz überschätze und die Person unterschätze, so muß man die Bestimmungen selbst betrachten und der Kritik unterziehen. Nach unferm Strafgesetzbuche wird jeder Diebstahl grundsätzlich mit Gefängnis bestraft. Der Versuch an sich ist strafbar. Bei schwerem Diebstahl ist auf Zuchthaus bis zu zehn Jahren zu eptennen; sind mildernde Umstände vorhmiden, so tritt Gefängnis- sttafe nicht unter drei Monaten ein. Man wird zugeben ■ müssen, daß diese Strafen genügend scharf sind. Die Frage, ob sie nicht für den leichten Diebstahl unter gewissen Verhältnissen zu mildern seien, möchten wir nicht beantworten. Jedenfalls muß der Besitz hinreichend geschützt werden, und der schwere Diebstahl gehört zu den Verbrechen, die mll Recht schjars geahndet toerben.
Wie steht es dagegen mit der Bestrafung der Körper- verleüung? Wer vorsätzlich einen andern körperlich mißhandelt ober an ber Gesund hell schädigt, wird mit Ge- 4öugnis bis zu drei Jahren ober mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark bestraft. Ist die Hanblung gegen Verwandte absteigender Linie, also gegen Eltern oder Großeltern begangen, so muß auf Gefängnis nicht unter einem Monat erkannt werden. Menn aber die Körperverletzung mittels einer Waffe, insbesondere eines Messers oder eines am bern gefährlichen Werkzeugs oder durch einen hirller- liftigen Ueberfall oder von mehreren gemeinschaftlich oder durch eine das Leben gefährbende Behandlung begangen Gefängnisstrafe nicht unter zwei Monaten eiP- .Bei schwerer Körperverletzung, die den Verlust eines wichtigen Gliedes des Körpers, des Sehvermögens^ des Gehörs, der Sprache oder Siechtum Lähmung, Geistes- kranrheit zur Folge hat, ist aus Zuchthaus bis zu fünf fahren oder Gefängnis, nicht unter einem Jahre zu erkennen. Nur wenn eine der genannten Folgen von vorip- herem beabsichtigt war, kann auf Zuch«thaus bis zu zehn Jähren erkannt werden.
zty; Vergleiche diese beiden Strafbestimmungen! Bei Drebstahl muß grundsätzlich auf Gefängnis erkannt werden, obwohl nur eine Schädigung, vielleicht sogar ei£e. vorübergehende Schädigung des Besitzes vor- choer Körperverletzung kann auf Geldstrafe er- kannt werden obwohl unter allen Umständen und in allen sRprin« et£» ^Handlung, Schädigung und Verletzung der vorliegl. Es entspricht unteres Er- b£m gesunden Rechpsempsindeu, daß eine
ÄP--1°n durch (Mi gesühnt werden kann. WänaniJ Smngft? Schaiiguiig des Besitzes mit
^nbet Aber weiter! Selbst wenn die
Bei Seflenlke Eltern begangen wird, so kann
,at>mc,|un0 bis auf einen Aivnat Gefängnis totoerem ^pM^?tbetl< während die Mindeststtafe bei stänbc drei m beiin Vorhmidensein mildernder Um« Baun ftei^Onatc ^sMgnis ist. Wer also über einen fortinenUni ei,,c »IcinigFeit (nicht zum fabelt fttenap JCV « 0ntwenden, kann unter Umftau- der ' ein?^ ^straft werden als der Bube sie boifäiUfP ^Len bie Eltern erhebt und schädiat äLu- ^^bhandelt ober an der Gesmwhell dem ^eutf^ kaum, daß diese Strafabmesjung
mfte^r entricht. Selbst der Mes«
S h 1 ein Werkzeug anwendet, das net ist irir^dn \8U.,?8en herbe,zufuhren geetg« ber Dieb hp?nt»r bswständen milder bestraft als st ieb l t um k au8ccutcm umfiieibcten SRauntc ein Bro t kn stillen ^b"Hunger seiner Kinder daheim ftra e übcrftPit?6 solchen Tiebstahl festgesetzte Mindesh» einen Monat ine Minbeststrafc des Messerstechers um feüi fflimenHrm Messerstecher/ der einer. Menschen um bauernbed der ihn geisteskrank macht, der sein
dmrerndes Stechch.ni vnschulbet, kann nur mit Zuchshaus ilmr die Abiick^ >w-rden, es fei denn, baß
na laetoicfen iwrh/UI£ solche SckMiguug yerbeizusuhren, frh^prpn kann. Dagegen beträgt bie für den
baust. ostgesetzte Höchststrafe zehn Jahre Zucht- ,
MtA»^n.roi.^e[c Prüfbestimmungen vcrg , der wird sich mehr darüber wundern, daß in oci Regel Diebstähle •
Voilüsche Tagesschau.
Ungarische Ansprüche.
Die ungarischen Eiferer, denen die deutsche Sprachie ein Greuel ist, schreiten durch ihre Hartnäckigkeit von Erfolg zu Erfolg. Die letzte Errungenschaft ist, daß die Militärbehörden auf Anordnung des Reichskriegsministers Eingaben in ungarischer Sprachse annehmen und im schriftlichen Verkehr mit ungarischen Behörden sich der un g ar ischeu Sprache bedienen sollen. Man muß das eigenartige, „von Wind und Wetter abhängige" Land durchstreift und mit den verschiedenen Elementen der Bevölkerung Umgang gepflogen haben, um die stolze Genugtuung der Magyaren zu verstehen, daß Oesterreich wiederum eine Bedingung „drktiert" worden ist. Man hat sonst kaum einen richtigen Begriff von der ungeheuren Verbitterung gegen Oesterreich, auf Schritt und Tritt macht sich dieser Groll geltend, der nur noch wächst und unversöhnlicher wird mit jeder neuen Nachgiebigkeit um des lieben Friedens willen. Budapest, eine der schönstgelegenen und imposantesten Städte, könnte einen gewaltigen Fremdenverkehr haben. Aber es geschieht zunächst alles, um den Fr emo en abzuschrecken. Fast jedermann spricht oder versteht die deutsche Sprache. Wie auf Verabredung wird aber von dieser Kenntnis der denkbar geringste Gebrauch gemacht. Das geschah selbst während der Milennium- Ausstellung anno 1896, wo doch der Besuch der Ausländer erwünscht und erbeten war. Trugen doch damals sogar die Ausstellungs-Gebäude und -Gegenstände nur ungarische Aufschriften. Ebenso an allen Straßenecken, an den Wagen der elettrischen Bahnen und Omnibussen, in der Untergrundbahn, an den grell bemalten Kaufläden: nichts wie ungarische Jnschtriften. Die Verwaltung der ungarischen Staatsbahneu macht eine rühmlich>e Ausnahme: die Aushänge in den Abteilen sind in deutscher, französischer und ungarischer Sprache verfaßt. Doch sind, als gereute auch diese kleine Konzession an den Weltverkehr, Raucher- und Nichtraucherkoupees usw. ausschließlich auf ungarisch gekennzeichnet. Diese Schilder werden dann bei Passieren der österreichischen Grenze diskret entfernt. Hat erst der Ungar, der Mann aus dem Volke, den man um eine Auskunft angeht, an der Aussprache erkannt, daß er keinen der verhaßten Oesterreicher vor sich sieht, dann bequemt er sich dazu, deutsch zu antworten und entfaltet sogar viel Liebenswürdigkeit und Höflichkeit. Ueberhaupt ist keineswegs übertrieben, was über ungarische Gastlichkeit und ungarische Ritterlichkeit bemerkt wurde. Aber in der Nationallläten- frage wird der Ungar, sei er hoch oder niedrig geboren, leidenschaftlich und äußerst empfindlich gegen jede Einwendung. Das nächste Ziel ist die Einsühnurg der magyarischen Dienstsprache in allen ungarischen Truppentellen. Kaum zweifelhaft, daß auch diese Forderung eines Tages zu den durchgesetzten zählen wird.
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Der ausgegrabeue Bureuschatz.
Aus Johannisburg ist vor einigen Tagen die Meldung eingetroffen, daß im Bezirke von Zoutparvberg ein vergrabener Schatz im Werte von einer viertel Million Pfund entdeckt worden sei. Diese Meldung ist deshalb sehr beachtenswert, weil die Engländer schon seit Jahren behaupten, die Burenhäupter aus der ehemaligen Republik hätten Staatsgelder an sich genommen und große Summen wären vergraben worden. Bestätigt sich der Fund, so würden die Briten darauf Hinweisen, daß ihre Behauptung richtig wäre. Wenn auch der Name des Entdeckers genannt wird, so kann man Zweifel an der Sache nicht unterdrücken, zunächst weil eine so runde Summe (fünf Millionen Mark) genannt wird. Auffallen muß vor allem, daß sofort hinzugefugt wird, der Schatz ist vor dem Einrücken des Lord Roberts aus Pretoria entfernt worden. Woher konnte man das im Augenblick des Ausfindens wissen? Damit haben die Briten ihre Absicht verraten, der Schatz niußte als aus Staatsgeldern stammend hingestellt werden. Dadurch wäre eine Grundlage zur Bestätigung für die alte Anklage gefunden; die Briten könnten dann wohl gegen einzelne mit Klagen vorgehen. Der Krieg hat drei Jahre gedauert, und die Republik hatte Not, um den ungeheuren Anforderungen nachzukommen. Wenn sie auch die Goldsendungen abfing, die aus den Minen von Witwatersrand nach England abgehen sollten, so sind große Schätze doch nicht übrig geblieben. Die alten Burenfamilien sind durchgängig von selbst recht wohlhabend geworden; sie besaßen von anfang an sehr umfangreiche Ländereien, wie z. B. Präsident Krüger im Bezirke Rustenburg. Dieser Grundbesitz, der noch vor ein paar Jahrzehnten überhaupt keinen berechenbaren Wert hatte, stieg namentlich feit Entdeckung der Goldfelder außerordentlich im Werte und in feinen Einnahmen. Noch viel stärker war diese Wertsteigerung, falls auf solchen Grundstücken goldführende Adern gefunden wurden. Das Grundeigentum solcher Burensamilien bezifferte sich damit auf hunderttausende von Pfund. Sie waren reich, auch ohne daß sie sich Staatsgelder aneigneten. Der Grundbesitz ist e§ zum Teil auch, der die Häupter der Buren, wie die Familie Eloff, den Präsidenten Steijn, den früheren Unterstaatssekretär van Boescholenusch nach Südafrika zurucksührt.
* Eine r orttantis ehe Flucht. Dic AthertSr Blätter erzählen eine romantische Gesckfichjte, deren Heldül die Tochter des griechischen Kriegömmisters Smolenski ist. Das Mädchen ging mit einer chrer g-reuubinnen am Mecressttanbe spazieren, als sie sich plötzlich in die Flut warf, und einer Barte, die fern auf tauchte, entgegenschiwamm. Die Begleiterin des Mädchjens glaulne in der Barke einen gewissen Dr. Apostolo Copuw zu i. - molenski verlobt hatte,
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räbchen verschollen >unb stürzte ihre Eltern in nicht geringe Besorgnis. Es


