Ausgabe 
2.8.1904 Zweites Blatt
 
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Nr. 179

Zweites Blatt.

154. Jahrgang

Dienstag 2. August 1904

Erscheint täzNch mit Ausnahme de« Sonntags.

DieGiehener Zamilienblatter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der «hessische randwtrt" erscheint monatlich einmal.

K? . A AA X AA Rotationsdruck und Verlag d« Brühllchen

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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen.

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Z>ie Zteöerlastung des Reichsgerichts.

Wie dieKöln, Ata." dieser Tage mitgetellt hat, ist das RcichsgericA geirütigt, .die Verhandlungen über Revisionen der eingegangenen Zivilsachen zurzeit auf Cirde Mai 1905 anzu- beraunren, d. h. zwischen der Einlegung der Revision und dem Verhandlungstermin einen Zlvischenraum von 10 Monaten ver­streichen zu lassen. Es liegt auf der Hand, daß dieser Zustand unhaltbar uni) Abhilfe dringend erforderlich ist. Die lieber» lastung des obersten Gerichtshofs, pie sie aus der vorstehend mitgeteilterr Tatsache hervorgeht, hat allmählich einen Höhe- pmttt erreichst, bei dem die wichtigsten Interessen der Recht- suchenden aufs schwerste geschädigt werden. Es bedarf in der Tat keiner besonderen Ausführung darüber, daß, lvenn der Revi­sionskläger oder der Revisionsbeklagte 10 Monate warten müssen, bis ilste Streitsache überhaupt nur verhandelt werden kann, die Verfolgung des Anspruchs ganz empfindlich an Wert verliert.

Mit der wachsenden Bevölkerung, dem wachsenden Reichtum und Verkehr des deutschen Reiches ist die Geschäftslast der Zivil­senate des Reichsgerichsts ständig größer geworden. Im Jahre 1880 wurden 450, im folgenden Jahre 1315 Revisionen an­hängig. Im Jahre 1887 hatte daS neue und daher zunächst wenig in Anspruch genonrmene Gericht mit 1786 Revisionen seine normale Aufgabe übernommen, die dann bis 1897 langsam auf jährlich 2500 eingelegte Revisionen anwuchs. Bis dahin hatten 6 Zivilsenate mit 50 Richtern diese Arbeitslast getragen. Schweren Herzens entschloß man sich, als die Kompetenz des Reichsgerichts auf Bayern erstreckt wurde, einen siebenten Senat mit 9 Richtern zu beschaffen. Inzwischen ist die Zahl der Revisionen im Jahre 1903 auf 3795 gestiegen. Für das Jahr 1904 veranschlagten die Atotive desEntwurfs betreffend Aen- derungen der Zivilprozeßordnung", der dem Reichstag zugegangen ist, die Zahl der Revisionen auf 4300 einschließlich der 5060 Berufungen in Patentsachen. Im Jahre 1903 sind 2873 Urteile ergangen! Man kann die Zahl der daneben bearbeiteten Ge­suche und Beschwerden ganz außer Betracht lassen. Fraglos ist, daß die wissenschaftliche Bearbeitung so vieler umfänglicher Pro­zesse die Arbeitskraft von -59 Richtern übersteigt.

Ob der dem Reichstag vorgelegte Gesetzentwurf ge­eignet ist, der Ueberlastung .des Reichsgerichts zu steuern, und eine Besserung .herbeizuführen, darf billig beztveifelt werden. Einstweilen ruht die Vorlage in der Kommission. Welähe Aus­sichten sie hat, par bei der ersten Lesung nicht mit Sicherheit zu beurteilen. Die Vorlage will in der Hauptsache die Provi­sionssumme von 1500 auf 3000 Mark erhöhen, um dadurch die Zahl der Prozesse, die vor das Reichsgericht gebracht werden, .zu üenniitbern. Ln weiten Kreisen des Volkes steht mau dem Vorschlag um deswillen ablehnend gegenüber, lveil er .eine antisoziale Tendenz hat und die Revision zu einem Rechtsmittel ausschließlich für die wohlhabende Bevölker­ung maäst. Namhafte Juristen, Theoretiker wie Praktiker, halten

den Entwurf .geradezu für verhängnisvoll. Vielfach herrscht die Meinung, daß er obendrein eine nennenswerte Entlastung des Reichsgerichts gar nicht bewirken könne, da bei sehr vielen Pro­zessen, deren Objekt bisher auf 1600 Mark angegeben wurde, jn Zukunft, einfach der Besuch gemacht werden würde, etwas über 3000 Mark einzuklagen. Bevölkerung, Reichtum und Verkehr werden in Deutschland hoffentlich auf lange Zell hinaus weiter wachsen, damit werden auch die Geschäfte des Reichsgerichts ständig zu nehmen, dessen Kompetenz auch sonst vielfach ausgedehnt werden muß. Geht man dann auf dem betretenen Wege weiter und erhöht das Revisionsobjell von 3000 auf 5000 Mark und schließlich auf.10 000 Mark, so wird das Reichsgericht schließlich das Gericht des Fiskus, der Beamten, der Grund- und Pfründen- besiher und aller reichen Leute, aber nicht jedes Rechtsuchenden im Volke geworden sein.

Besondere Erwägung wird in den meisten Verhandlungen auch der wichtigen Frage zuzuwenden sein, inwieweit an der Ueber- lastung .des Reichsgerichts das Berufsmonopol der Rechts­anwälte am Reichsgericht beteiligt ist. Während sonst allent­halben die freie Advokatur durchgeführt ist, .ist die Zahl der Reichsgerichtsanwälte geschlossen und die Zulassung vomBe­dürfnis" abhängig, das die Änwaltskammer und das Reichs­gericht anerkennen oder verneinen können. Dieser sonderbare, abnorme Zustand hat alles eher zur Folge als eine Beschleunig­ung und ErleiMerung der Rechtspflege oder eine Entlastung des Reichsgerichts. Eine Reform ist daher auch in diesem Punkte dringend geboten, wenn es wirklich zu jener notwendigen Be­schleunigung der Rechtsprechung kommen soll, die von den Le- bensinteressen eines modernen Staates nicht zu trennen ist.

Nolitische Tagesschau.

Die Rechtschreibung in Württemberg.

Eine sehr vernünftige Maßregel hat die württembergische Regierung in Sachen der Rechtschreibung von Orts­namen ergriffen. Da auch jetzt, nach Einführung der neuen, vereinfachten Rechtschreibung, in Ortsnamen das ,h" bei Zusammensetzungen mitroth",ityxV usm. zum Teil noch geschrieben wird, während radikalere Reformer es analog der sonstigen Schreibweise dieser Orte weglassen, und somit ein Gemisch in die Schreibart solcher Ortsnamen kommt, aus dem man sich überhaupt nicht mehr herausftndet, setzte die Regie­rung eine Kommission ein, durch die eine endgiltige Rege­lung der Rechtschreibung solcher Ortsnamen herbeigesührt werden sollte. Auf eine Umfrage in den beteiligten Ge­meinden entschieden sich nur wenige für Beibehaltung desh". Die Kommission ordnete daher an, daß das neue Staats­

handbuch die betreffenden Namen ohne zu verzeichnen hat. Außerdem soll, lautSchwäb. Merckur", auch noch eine amtliche Bekanntmachung über die neue Schreibweise bevorsteheu.

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Eine Fabrik-Inspektorin in Baden.

Nachdem Baden vor emigen Jahren durch die Heran­ziehung von akademisch vorgebildeten Damen zur Gewerbe­aufsicht allen übrigen Ländern vorausgegangen ist, hat es jetzt auf diesem Gebiete einen weiteren bemerkenswerten Schritt vorwärts getan; wie der Mannheimer General- Anzeiger hört, ist das bisher als Affistentin bei der badischen Fabrikaufsicht verwandte Fräulem Dr. Baum vom Groß­herzog als Fabrik-Inspektorin landesherrlich an- gestellt worden. Die erst 28 jährige Dame, die kürzlich bei dem internationalen Frauenkongreß in Berlin einen öffent­lichen Vortrag übernommen hatte, war früher Affistentin an der Universität Zürich und bis vor zwei Jahren in einer Berliner Fabrik als Chemikerin tätig.

Aus Stadt uud Land.

Gießen, den 2. August 1904.

** Personalien. Se. Kgl. Hoheit der Großherzog haben den Werkstättearbeitern in der Heff.-Preuß. Eisenbahn- getneinschast Georg Weber in Arheilgen und Wilhelm Philipp Herrmann in Darmstadt aus Anlaß ihres Aus­scheidens aus dem Staatseisenbahndienst das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Für treue Arbeit" verliehen. Se. Kgl. Hoheit der Groß Herzog haben den Ober­lehrern Dr. Philipp Made am Realgymnasium und der Oberrealschule zu Mainz, Peter Läufer am Ludwig-Georgs- Gymnasium zu Darmstadt und Adam Roth an der Ober­realschule zu Offenbach den Charakter als Profeffor erteilt.

Das Großh. Regierungsblatt Nr. 24 ent­hält: 1. Forststrafgesetz. 2. Feldstrasgesetz. 3. Gesetz zur Aenderung des Gesetzes, das Verfahren in Forst- und Feldrügesachen betreffend. 4. Gesetz, die Abänderung des Artikels 227 Absatz 1 des Polizeistrafgesetzes (Störung der Sonntagsfeier und des Gottesdienstes) in der Fassung des Gesetzes vom 1. Juli 1892 betreffend. 5. Bekanntmachung,

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