Ausgabe 
2.7.1904 Zweites Blatt
 
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Land kommen, in Oberhessen neben zwei Gießener Man­daten noch 14 für das Land unb in Starkenburg neben 3 Darmstädter und 2 Offenbacher Dtandaten rwch 18 für das Land.

Vor der Abstimmung kam es über diese Anträge noch zu einer eingehenden Debatte.

Nachdem Wog. Korell seinen Antrag kurz begründet und Abg. Leun seine spezielle Stellung zu dem Antrag Bähr näher begründet (bei der fortwährenden Unruhe und den häufigen Gruppeukonferenzen im Hause waren seine näheren Ausführungen aus der Fournalistentribüne nicht zu verstehen) gab

Gtaatymüiijto Dr. Ro the namens der Großh. Re­gierung die Erklärung ab, daß sie sich sowohl über den Ausschußantrag wie über die Anträge Korell und Bähr ihre Entscheidung vollständig Vorbehalten müsse.

Abg. Dr. Gutfleisch erllärte, daß er in erster Linie für die Regierungsvorlage stimmen würde, in zweiter Linie für den Ausschußantrag. Wenn beide Anträge abgelehnt werden solllen, sei für ihn und seine Freunde die Sache ertig. Dann seien die von ihm unternommenen Ver- uche endgiltig gescheitert, ein brauchbares Gesetz zu chaffen, und sie würden nrit gutem Gewissen bereit fein, )ie Folgen zu tragen. Wenn die Herren glaubten, die Freude und Hoffnung seiner Freunde aus das direkte Wahl­recht sei so groß, daß sie alles mit hinunterschlucken wür­den, so irrten sie doch. Er hoffe, daß die Großh. Regier­ung den Grundsatz der Gerechtigkeit Hochhalten wird und er stimme gegen den Antrag Bähr aus praktischen Gründen. Das einfache Wegrasieren der kleinen Städte könne er nicht mittnachen. Er sei dafür gewesen, das ganze Land in gleichmäßige Bezirke zu teilen, und habe ehrlich daran mitgeaibeitet, aber die Schwierigkeiten waren dafür zu groß; es fehlte auch der gute Wille. Nicht annehmbar war auch der wiederholte Versuch, mehrere sozialdemokratische Orte um Gießen herum dieser Stadt zuzuteileu; denn man wußte ganz genau, daß es sich um eineReinigung" des Wahl­kreises des Kollegen Leun handelte. Er billige auch nicht die Zuteilung der Orte Kastel und Kostheim zu Mcnn^, denn das sei ungerecht gegen die Stadt Mainz, die schon mehr als drei Abgeordnete verlangen könnet Er halte den Re- gierungsanrrag kür das Beste, stimme auch für den Aus- schußautrag, lverde aber alle anderen Anträge verwerfen.

Nachdem daraus Geh. Staatsrat Krug von Nidda einige verfassungsrechtliche Bedenken über den Antrag Bähr geäußert, erllärt

Abg. Reh-Alsfeld, er habe den Handel mit den Man­daten nicht mitmacheu wollen, das sei einfach. Wahlkreis­mache. Redner bedauert, daß man jetzt den so mühsam aufgebauten Antrag des Ausschusses fallen lassen und zu dem Antrag Bähr seine Zuflucht nehmen wolle. ^Es handle sich hier um alte, verbriefte Rechte der drei Städte und ehe er diese preisgebe, werde er lieber auf das direkte Wahlrecht verzichten.

Abg. Damm-Friedberg ist der Meinung, daß bei dem neuen Kompromißantrag nur Parteipolitik, aber keine Ge­rechtigkeit vorherrschend gewesen sei. Im übrigen schließt sich Redner den Darlegungen seiner Parteifreunde an.

Nach einer kurzen Motivierung seines Antrags durch den Abg. Bähr und weiteren Bemerkungen der Abgg. Schmitt, Dr. David, Weidner, Dr. Buss,Korell, Leun, Hirsch el und Dr. Guts leis ch beginnt die Ab­stimmung. Die Regierungsvorlage wird in namentlicher Abstimmung mit 31 gegen 18 Stimmen, der Ausschußantrag mit 26 gegen 23 und der Antrag Korell mit 35 gegen 13 Stimmen abgelehnt. Der Antrag Bähr kommt dar­auf mit 37 gegen 10 Stimmen zur Annahme, überschreitet also die erforderliche Zweidrittel-Majorität.

Dagegen stimmten die Abgeordneten: Reinhart, Braun, Windecker, Möllinger und Stöpler von der nationallibe­ralen, Damm, Dr. Gutfleisch, Reh und Noack von den Frei­sinnigen und Pennrich vom Zeittrurn.

Dtachdem daraus noch llebersicht und Einleitung, sowie Art. 1 in der Ausschußsassung angenommen, schließt die Sitzung um 2i/4 Uhr. Nächste Sitzung etwa Mitte nächster Woche.

2>ie Annahme des direkten Wahlrechts.

-tt- Gießen, 2. Juli.

Die Zweite hessische Kammer hat, so kündete und gestern ein Telegramm, am ersten Julitage des Jahres 1904 den Artikel 4 der Wahlrechtsvorlage in erster Lesung angenommen, der bestimmt: »Die zweite Kammer geht aus direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor.*

Vor genau zwei Jahren, am 3. Juli des Jahres 1902, hatte die zweite Kämmer die gefaulte Wahlrechtsvorlage mit 33 gegen 3 Stimmen in zweiter Lesung angenommen. Da­mals schon schien'S, als ob jener heiße Sommertag uns in Hessen das heiß ersehnte allgemeine direkte Wahlrecht schenken wollte, aber damals schon äußerten wir das Bedenken, daß die erste Kammer sagen wird: »Nicht geschenkt P Und schließ, lich wurde bekanntlich auch nichts daraus. Wir mußten bald darauf sehen, daß man mit dem geheimen und direkten Wahl- rechte nur kokettiert hatte, daß ein ernstlicher Wunsch nach einer Wahlreform in der Kämmermehrheit nicht vorhanden war. Ob's diesmal anders werden wird? Wir hoffen's, aber

ylauben's nicht.

Diesmal haben vier »Volks"-Vertreter gegen den Artikel gestimmt, also wir haben noch einen offenen Gegner des direkten Wahlrechts mehr im neuen Landtage als im alten I Und doch hatte nmn einst vom neuen Landtage gehofft, es werde sich in ihm kein Femd eines mobcmen Wahlrechtes finden. Die Namen dieser vier Herren werden dereinst in der hessischen Spezialgeschichte keinen guten Klang erhalten; fortleben aber wird dies vlerblätterige Unglückskleeblatt als jene seltenen Männer, die, gleich ihren einsichtsvolleren Zeitgenossen auf der ersten Stufe deß 20. Jahrhunderts stehend, weniger an der politischen Reife des Volkes als an der eigenen zu

zweifeln Grund hatten.

Im reaktionären Lager in und um WormS hat man den Eindruck machen wollen, als stünde man auf der hohen Warte überlegener Weisheit und wisse allein, waS dem Lande und dem Volke frommt. Mit schroffem Hohne ist man dorck über die neue Wahlrechtsvorlage hergefallen und speziell das Organ der stets gekränkten rechtsparteilichen Leberwürste hat Gift und Galle von sich gegeben. Mit der wunderlichsten Logikvon der Welt hat man dort für eine Vermehrung der rh em he gischen und Verminderung der oberhess'schen Mandate Propaganda gemacht und zugleich den Teuscl an die Wand geninlt vor dem + + Zentrum und der fit Sozialdcuw nitie. Äl« ob nicht gerade auS dem gesegneten Rheinhessen bisher schon uic meisten ientrumSleute und Sozialdemokraten in den

Landtag gewandert seien, während bei unS m Oberheffen es weder die einen, noch die anderen in maßgebender Zahl giebt! Wesse verkündet das Sprichwort, daß nur die aller­größten Kälber sich zu ihrem Metzger drängen. Man hat unter volksfreundlicher Etikette abgestandenen Wein aus einer fernen Vorzeit unseres Volkes als köstlichsten Trank der neuen Generation servieren wollen, diese aber hat den trüben Trank gänzlich unschmackhast gesunden und in die Goffe fließen lassen fürs nächste wenigstens! Vielleicht findet sich man kann nach den Erfahrungen des vorletzten Jahres nichts verschwören unter unseren Volksvertretern noch eine ge­nügende Anzahl von Leuten wieder, die, wie Heinrich Heine so hübsch sagt, »saufen aus den Gössen". Wer weiß!

Es ist ja begreiflich, daß die Herren, die von der direkten Wahl fürchten, ihr Mandat zu verlieren, sich Wogegen sträuben. Selbst zum Messer zu greifen und sich den Bauch aufzu- schlitzen, ist ein ostasiatisches Vergnügen eigener Art. Und das Lied des alten Grafen Stolberg: »Sohn, da hast du meinen Speer, meinem Arm wird er zu schwer", ist nicht der Lieblingssang der mandatshungrigen Herren. Doch sticht um ihre persönlichen Interessen, sondern um die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten, wurden sie zu Gesetz­gebern erwählt.

Wir sind nicht um proletarischer Gassenschreierei willen Freunde eines Wahlrechts, das die Herrschaft im Staate den Nässen überweist. Aber der Staat wie die großen politischen Parteien und namentlich auch die Interessen der einzelnen Berufsklassen sollen im Landtage alle zu ihrem Rechte kommen.

Diese Gesichtspunkte sind in der Regierungsvorlage bezw. der Ausschußarbeit genügend zum Ausdruck gekommen. Die Aushebung des indirekten Wahlrechts ist und bleibt die erste Voraussetzung einer rechten und gerechten Reform. Denn auf diesen Modus ist die Wahlmüdigkeit, die herrschende politische Gleichgiltigkeit zurückzusühren, die auch während der letzten Kampagne deutlich bezeugt wurde. Die zweite Forde­rung bestand in einer Neueinteilung der Wahlkreise, da die Bestimmungen sich längst überlebt hatten, die damals getroffen wurden, als Hessen noch in den industriellen Kinder­schuhen einherschritt. Ob die neue Einteilung, wie sie der "Ausschuß will, billigen und gerechten Forderungen entspricht, darüber läßt sich streiten und wird noch viel gestritten werden.

Der Art. 3, der die Zusammensetzung der Zweiten Kammer regelt, wurde in der Fassung der Regierungs­vorlage, die die Zahl der städtischen Mandate um 5, und in der Fassung des AusschußantrageL, der die Zahl der städtischen und ländlichen Mandate um je 5 erhöhen erhöhen soll, abgelehnt. Von zwei aus dem Haufe stammenden Vermittlungsvorschlägen fand der Kompromiß- anlrag Baer und Genossen mit 37 gegen 10 Stimmen An­nahme. Der Kompromißantrag gesteht eine Vermehrung der Mandate der größeren Städte um fünf zu, dagegen sollen aber die Pivilegien der Städte Alsfeld, Bingen und Friedberg beseitigt und diese Wahlkreise in die bäuerlichen aufgeteilt werden. Alle drei Pro­vinzen sollen je einen weiteren ländlichen Wahlkreis erhalten. Gegen den Art. 3 in dieser Form stimmten die vier freisinnigen Abgeordneten, einige Nationalliberale und je ein Abgeordneter des Zentrums und des Bauernbundes, die der Beseitigung der privilegierten Wahlkreise und der dadurch bedingten tatsächlichen Erhöhung der städtischen Mandate um nur zwei nicht zustimmen wollten.

Wir hätten fortan also 12 städtische und 42 ländliche Mandate. Bisher zählten wir 10 städtische Mandate und 40 ländliche. Es bleibt also, was das Verhältnis von Stadt und Land zu einander betrifft, eigentlich alles beim Alten, d. h. das Land hätte nach wie vor weit­aus das Uebergewicht im Landtage zu Ungunsten der Städte. Das wäre eine schreie nde Ungerechtig­keit und nichts weniger als eine Reform, wie sie von vorn­herein von der Regierung geplant war. Diese wollte, um des steten und rapiden Bevölkerungszuwachses der Städte willen diesen 5 Mandate mehr geben, was nur recht und billig wäre. Also hier hat die 2. Kammer keine Reform, sondern ein Umrourfteln vollzogen. Sie hat dem großen Regie- rungSwerke in den Weg einen Felsblock gewälzt, vor dem ein gutes Stück des Fortschritts brach liegen bleibt.

Vorläufig aber wollen mir noch die zweite Lesung abwarten und den Tag der Generalabsürmnung über das ganze Gesetz. Dübel können wir uns auf neue Ueberrasch- ungen schon heute gefaßt machen, denn ein Beschluß unserer zweiten Kümmer sieht bekanntlich dem zweiten häufig so ähnlich wie ein Hund einer Katze.

In den Erörterungen spielt auch diesmal wieder die Frage der Einführung des Wahlzwanges eine besondere Rolle. Man spricht zwar von Wahlpflicht, aber dieser Ausdruck ist unseres Erachtens nicht treffend. Eine Wahl­pf licht im eigentlichen Sinne des Wortes besteht schon. Jeder seiner Verantwortung bewußte Wähler muß den Gang zur Wah l als Pflicht euch finden. Diejerrigen, lvelche die Einführung einer Wahlpflicht empfehlen, meinen aber damit, daß die Erfüllung der Wahlpflicht erzwungen tverde. Sie wollen also einen Wühl zwang an die Stelle der innerlichen Wahlpflicht sehen.

Das Wahlrecht ist das höchste Ehrenrecht des Bürgers. Es macht schon einen peinlichen Eindruck, wenn durch Zwangsmittel die Ausübung eines Ehrenrechts herbeiae- sitbrt werden soll. Wer dies grundsätzliche Bedenken mußte zurücktreten, tuenn die Einführung des Wahtzwawges durchführbar wäre.

Das nsscheint aber recht fraglich Mr beschränken uns, um das zu erweisen, nur auf einige Andeutungen. Wem: der Wahlzwang eingeführt werden sollle, so müßte mau trotzdem gewisse Entschuldiguugsgründe, nne Krankheit, unaufschiebbare Reisen u. dal. gelten lassen. Welche Kkxmkbeit soll nun als Entschuldigungsarund ge­nügen ? Wer soll darüber befinden, ob sie genüge ? Welcher Arzt soll das Zeugnis ausstellen'? Wie soll eS ferner bann gehalten werden, wenn tatsächlich eine unaufschiebbare Reise die Wahlbeteiligung verhindert hat? Daß es solche Reisen gibt, liegt auf der Hand. Es kann der Vater an baö Sterbebett seines Sohnes gerufen werden; es frmn die wirtfcl>aftliche Existenz vielleicht von einer Reise gerade am Wahltage adhangen Wer soll nun barüber desmden, ob der Entschuldsspingsgrund genüge und zu Recht be stehe? Alles das sind Fragen, deren bloße Anregung (ctymi genügt, um den Nachweis zu führen, wie schwierig die Durchführung des Wahlzivangs (ein nriLrbe.

Dazu kommt die nicht minder schwierige Frage, wie der- jenige zu bestrafen sei, welcher trotzdem der Wahl fern bleibt. W!enn die allgemeine Entziehung des Waylrechts angedroht würde, so dürfte eine solche Androhung wenig nützen; im Gegenteil, der Wahlschwänzer würde die Strafl gern auf sich nehmen, da er dann vollkommen berechtigt wäre, der Wahlurne künftig fern zu bleiben. Der Gedanke einer Geldstrafe, die verhängt wird, weil von einem Ehren­rechte nicht Gebrauch gemacht wird, hat an sich schon etwas überaus Unsympathisches. Der reiche Wahlschwänzer würde sie ruhig zahlen, ohne dadurch wesentlich belastet zu sein; denn so hoch, daß sie den reichen Mann schwer treffe, würde man sie kaum bemessen können. Den armen Wähler aber, der vielleicht von der Wahlurne ferngeblieben ist, weil er geschäftliche Schädigungen erwartete, würde die Geld­strafe empfindlich und unbillig treffen. Die Strafen, mit denen der Wahlzwang durchzuführen wäre, sind also ent­weder unwirksam oder unbillig.

Votitische Tagesschau.

Die bayerische Wahlreform.

Die bayerische Kammer der Reichsräte hat den in der Kammer der Abgeordneten wegen des Fehlens der ZwÄrrittel- mehrheit gefallenen Wahlgesetzentwurf einstimmig ab­gelehnt, weil keine Aussicht besteht, daß in der Kammer der Abgeordneten irgend welche Vermittelungsvyrschläge die Zwei­drittelmehrheit erhalten würden. Im Laufl der Debatte regte Reichsrat Frhr. v. Würtzburg den Gedanken an, daß die zu­künftige Verttetnna nach dem Proportionalverfahrew auf Grund beruflicher Organisationen eingeführt werde. Mehrere Reichsräte stimmten dem Grundgedanken einer Volksvertretung auf Grund beruflicher Organisationen zu

Wenn das bayerssche Oberhaus die Wahlreformvorlage ein­stimmig abgelehnt hat, so ist das nicht so aufzufassen, als ob die Herren irgend etwas gegen die beabsichtigte Ersetz­ung des indirekten Wahlrechts durch das direkte einzuwenden hatten. Atan hat sogar gewünscht, selbst den Anschein einer Feindseligkeit gegen die Wahlreform zu vermeiden, indem die Regierung besonders vom Thronfolger, Prinzen Ludwig, auf­gefordert wurde, den Entwurf doch vor der unabweislichen Ab­lehnung zurüazuzieyen. Das Geses wäre nur dann zu retten ge­wesen, wenn es dem Reichsratsreferenten v. Bechmann gelungen wäre, sich mit den Parteien der zweiten Kammer über Abänder­ungsvorschläge zu einigen. Die Liberalen waren wohl bereit ge­wesen, das Gesetz anzunchmen, wenn die Wahlkreiseinteil­ung anstatt sie verfassungsmäßig für absehbare Zeü flstzulegen, ebenso nne bisher der Regierung überlassen blieb. Herr v. Bech^ mann stellte fest, daß es die ZentrumsmäTiner waren, die sich ablehnend verhielten, während die Liberalen, jvenn auch vtel- leicht nicht ausnahmslos, zum Entgegenkommen bereit 'waren. Der klerikale Reichsrat v. Soden erklärte im Gegensatz zur Zen- trumspartei der zweiten Kammer, daß die Wahlkreisein­teilung eigentlich ein Kronrecht sei. Auch Prinz Ludwig hielt es aus praktischen Gründen für wünschenswert, daß die Wahlkreiseinteilung der Regierung überlagen bleibe. Vom De- gierungsttsch wurde gesagt, daß trotz dem jetzigen Scheüern der Vorlage das Wahlproblem noch lebhafter als bis­her erörtert werden würde. Wenn dem so ist, so wird man wohl auch in Bat-ern dem Gedanken näher treten, ausnahmslos allen Ständen der Bevölkerung den ihr gebührenden Einfluß zu sichern. Tenn es ist fein Zufall, daß auch im bayerischen Ab- geordneteichause wie bei uns in Hessen die Inter­essen der Industrie und des Handels gar nicht vertreten sind.

Mehr von theoretischer als von praktsscher Bedeutung Mr der gleiä-zeittg mit der Wahlreform beratene Antrag des Grafen Moy, die Geistlichen beider Konfessionen von der passiven Wählbarkeit auszuschließen. .Irgend welche Spitze gegen Kirche oder Klerus, erklärte der Graf, habe ihm völlig lerngelegen. Dagegen habe es von jeher fein religiöses Gefühl verletzt, Geist­liche in die Arena der Kammer hinabsteigen und sich in ein­gehender Wesse mit Politik beschäftigen zu sehen. Allein schm aus .dem den katholischen Prieirern auferlegten Eheverbot würde sich nach seiner Ansicht die Nichtbetelligung am polcksschen Leben, wie sie in Spanien, Belgien, Italien, England und der Schweiz Gesetz sei, von selbzr ergeben. Ter GeiUiche schulde seinen Obern, die zum Tell Nicl>tdeutsche seien, unbedingten Gehoissam. W«n aber der Klerus aufhöre, sich mit Politik zu bejchäftigchr, Jo würden auch die jetzigen Bedenken gegen die geisüiche Schnl- anfficht sich mildern. .Von einem Ausnahmegesetz zu ungutsten der Geistlichen könne schon um desfentwillen leine Rede sein, weil ähnliches, wie z. B. die Befreiung des Klerus vom Milltärdien^ durchaus den Beifall der davon Bettoffenen habe. Wahrend die meilten Reichsräte, und zwar auch solche von liberaler Färbung, den Antrag des Grafen Moy nicht für durchführbar oder zeit­gemäß hielten, wies der llerikale Fürst zu Löwenstein-Wackheim auf das Beispiel des badischen Wahlgesetzentwurfs hin, dem­zufolge die Beamten wenigstens in ihrem Bezirke nicht als Abgeordnete aufgestellt werden dürfens

Kurz vor Schluß der Redaktion geht uns ans München folrf gende Nachricht zu:

Die liberale Partei hat nach Bekanntwerden der Ablehnnngs des Wahlgesetzes durch die Reiä)sratskammer durch den Abg. Dr. Hammerschmidt einey Initiativantrag bezw. einen ganzen Gesetzentwurf einreichen lassen, zwecks Einführung der direkten Wahl auf der Grundlage der Verhältnisi zahlen. jKcr Antragsteller bittet, seinen Eintrag noch ün Lause dieser Periode zur Beratung zu stellen; ob dieser Wunsch aber in Erfüllung gehen wird, wird in parlamentarischen Kreisen bo zweifelt.

vermischte».

Ein an gehen Oer Dippotd. Em unerhörter Vor­fall, mit dein sich noch die Gerichte zu befchästigen haben werden, trug sich in Memet zu. Der 8 Jahre alte Knabe eines Friseurs wurde von seinen Ettern auf einen Gang fortgeschicki. Untenvegs begegnete ihm ein Radfahrer-, ein etwa löjähriger Bursche, der vom Rade absprana und den Rnaben bat, ihm ein kleines Kistchen zu tragen. Der Knabe tat das und folgte dem Burschen bis auf den Wall hinter der Aknenbrauerei. Daselbst angelangt, zwang, wie das9)1. D." berichtet, der Bursche ben Knaben durch Drodungen, sich zu entfleiben, und schlug bann unbarmherzig auf den entblößten Riicken ei«. Die lauten Schmerzensschreie des Kindes unterdrückte der Uichold mit der Drohung, er wurde ihn totprügeln, menn er nicht still seu Zum Glück erschien aber eine Frau in der Nähe, so daß der Uebeltäter von seinem Opfer abließ und schleunigst mit dem Rade verschwand. Der mimdenbedeckte Knabe wurde von seinen Ellern m ärztliche Behandlung gegeben und der Polizei von dem Vorfall Anzeige erstattet. Infolge 'eines Zufalls wurde der Prügelheld bald darauf von seinem Opfer gesehen. Er ergriff die Flucht, aber mit Hilfe von Arbeitern, die an der Dange beim Löschen eines Dampfers beschäftigt ivaren, wurde der Bursche gefaßt und zum Polizeigewahrsam gebracht.

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