Ausgabe 
1.6.1904 Zweites Blatt
 
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und 38 Assistenten. Die Gesamtzahl der Studierenden be­läuft sich auf 1851.

n. Grünberg, 31. Mai. Obwohl eS noch etwa 6 Wochen bis zu dem am 9., 10. und 11. Juli d. I. hier stattsindenden 2b. Bundesfeste des Lahntal-Sänger­bundes sind, sieht man schon jetzt eine rege Tätigkeit der Bewohner unserer Stadt um dieses Fest, dem die größte Sympathie entgegengebracht wird, zu einem würdigen zu gestalten. Ein großer Teil der Gebäulichkeiten ist, resp. wird renoviert. Die Ausschüsie haben jetzt vollauf zu tun. Der Wohnungs-Ausschuß ist damit beschäftigt, alle Sangesbrüder in Freiquartiere unterzubringen. Das Anfahren von Holz für die verschiedenen Hallen hat bereits begonnen. Sonntag, 10. Juli, vormittags, finden die Einzelchöre mit Wertung in der Turnhalle statt; als Preisrichter wirken die Musikdirektoren Brodt-Hanau, Senff-Darmstadt und Parlow-Frankfurt. Gestern weilten hier Kreisamtmann Dr. Kranzbühler, Ober­staatsanwalt v. Reden-Frankfurt a. M., Prof. Walther-Darm­stadt und Prof. Dr. Röschen-Gießen zwecks Wiederauf- stellung des beim Einsturz der alten Stadtkirche zer­trümmerten Denkmals (hier allgemein als dasTränen- weibchen" bekannt) für den im 7 jährigen Kriege in der Schlacht bei Atzenhain gefallenen Hannoverschen General v. Reden (ein Vorfahre des oben genannten Oberstaats­anwalts v. Reden). Dieses Denkmal soll einen großen historischen Wert haben, da aus der Zeit des siebenjährigen Krieges nur noch drei derartige Denkzeichen existieren. Es wird beabsichtigt, das Denkmal, mit einem eisernen Gitter umgeben, amBrückelchen" neben der Kirche aufzustellen. An derselben Seite sollen noch einige alte Grabsteinplatten und ein großes altes Taufbecken aus der eingestürzten Kirche zur Aufstellung gelangen.

Lauterbach, 31. Mai. Am Sonntag wurde nach dem L. Anz." auf dem Markt ein Handwertsbursche, in bewußt­losem Zustand und in Krämpfen liegend, aufgefunden. Nach­dem er ins Krankenhaus verbracht war, erholte er sich rasch und es trat eine tobsüchtige Erregung auf, in der der Mensch aus dem Dachfenster hinaus auf das Dach stieg, nur mit einem Hemd bekleidet. Mit einer Flasche bedrohte er alle, die ihn herunter holen wollten. Erst nach einigen Stunden, nachdem eine große Volksmenge sich angesammelt hatte, gelang es nach Umwerfen einer Schlinge, den Mann herunterzuziehen. Er wurde in das Haftlokal gebracht. Den Papieren nach stammt er aus Posen, war schon Patient einer großen Anzahl von Irrenanstalten als Epileptiker und Trinker; da aber eine Zahlungsverpflichtung seitens keiner Gemeinde besteht, wird er nach eingetretener Besserung stets wieder ent­lassen und so wiederholen sich die gefährlichen Zustände immer wieder.

Von der Bergstraße, 31. Mai. Die Kirschen- ernte wird im Laufe dieser Woche allgemein beginnen. Zwingenberg, Alsbach und Seeheim sind hauptsächlich die Kirschenorte unserer Gegend.

We Mar, 81. Mai. Bereits in der etzten Sitzung der Stadtverordneten wurde mitgeteilt, daß die deichpolizeiliche Genehmigung zum Bau der beiden Dillbrücken im Zuge der Bann- und Schleusenstraße erteilt sei. Die Bau­kommission stellte in der letzten Stadtverordneten­sitzung den Antrag, die zum Bau der beiden Brücken er­forderlichen 30 000 Mk., die in der Anleihe schon vorgesehen waren, definitiv zu bewilligen, damit mit dem Bau bald begonnen werden kann. Das Kollegium ist einverstanden und es werden zur Verwendung des eisernen Dillstegs von ver­schiedenen Stadtverordneten Vorschläge gemacht.

Neber das Urofessorentum

hat der bayerische Landtagsabgeordnete Memminger im Landtag sich eine sehr ergötzliche Rede geleistet, die, nachdem wir gestern den Scherz der Münchener Jugend" über die langen Tagungen des bayr. Landtags mitgeteilt haben, Interesse erregen wird- Mem­minger führte, wie wir derDeutschen Volkswacht" ent­nehmen, wörtlich aus: (!)Früher hat der Student den Professor mit Aufnrerksamkeit angehört und hat sich einige Notizen gemacht- Heutzutage glaubt er, alles nachsteno­graphieren zu müssen, wortwörtlich, er weiß von dem Vor­trag des Professors auf dem Katheder eigentlich gar nichts und ist zufrieden bei dem Gedanken: Was er schwarz auf weiß besitzt, kann er getrost nach Hause tragen- Tas bleibt aber ein toter Buchstabe in seinem Kollegienheft und die Hauptsache des Vortrages, weswegen der Professor eigentlich für die Studenten da ist, der Geist und Stil seines Vor­trages, die unmittelbare Wirkung des Vortrages auf die Studenten, der Zweck unserer Vorlesungen und Kollegien, der geht dabei vollständig verloren. Wenn ein Stiwent gar kein Kolleg besucht, und irgend ein gutes Handbuch studiert, so kommt er in der Regel weiter als mit diesem sklavischen Nachstenographieren. Der Herr Minister hat uns erzählt von deutschen Hebungen, die euizelne Dozenten mit ihren Studenten begonnen haben, und hat gesagt, die hätten zu nichts geführt, sie seien für die Katz gewesen. Da fehlt es eben an den Elementen, es fehlt am System- Vor 60 Jahren, vor 40 Jahren noch, da die Herren, die hier im Hause sitzen, studiert haben, da sind wir - . . usw. Weiter fährt Memminger an einer andern Stelle fort:Die Weiber spielen im modernen Stu­dentenleben eine viel zu große Rolle, auch die an­ständigen Weiber. Es geht da in cher: Stadt zu wie auf dem Lande. Schon wiederholt haben wir hier von länd­lichen Abgeordneten gehört, daß lerne wohlhabende Bauers­tochter mehr einen Bauern heiraten will und genau so ist es in der Stadt- Das ist ein Unglück, und es ist so weit gekommen, daß die Weiber auf den Kommersen nicht blos die Gallerie zieren, sondern jetzt auch in die Arena herab­steigen, sich mit Bändern und Bierzipfeln schmücken, den Schläger in die Hand nehmen, präsidieren und die Stu­denten in die Kanne steigen lassen." Diese Rede Mem- mingers, die mit großer Heiterkeit ausgenommen wurde, ist gewiß eine epochemachende Leistung in der Geschichte des bayr- Landtags.

Arvettervewegung.

Berlin, 31. Mai. In der Bäckerfrage hat dar Einigungsamt des Gewerbegerichts folgenden Beschluß gefaßt, der noch der Zustimmung der Parteien bedarf. Mindep- wochenlöhne werden gezahlt in Betrieben mit 1 und 2 Gesellen 21 Mark, in Betrieben mit 3 bis 7 Gesellen 23 Mark und in solchen mit 8 und mehr Gesellen 25 Mark; dem Arbeitgeber ist gestattet, den bei ihm Ausgelernten im ersten Jahre nach voll­endeter Lehrzeit einen geringeren Wochenlohn, aber nicht. unter 18 Mart zu zahlen; Kost und Wohnung dürfen vom Arbeitgeber als Teil des Arbeitsverdienstes nicht mehr gewährt werden. Aus­nahmsweise ist es bis zum 1. Oktober d. I. denjenigen Be­trieben, welche nachträglich diesem Tarifverträge beitreten, ge­stattet, Kost und Wohnung im Hause des Meisters beizubehalten, falls die wirtschaftlichen Verhältnisse solches als zweckmäßig er­scheinen lassen. Tie Entscheidung hierüber hat die Schlichtungs­kommission zu treffen. Soweit bereits höhere Löhne gezahlt

werden, bleiben diese bestehen. 2. Gesetzlich zulässige lieber»

stunden, welche durch Mehrarbeit entstanden, werden den Ge­

sellen mit 60 Pfg. die Stunde vergütet. Tarunter sind die über 84 die Woche geleisteten Ueberstunden mit inbegriffen.

London, 31. Mai. Ter lange angekündigte Droschken- kutscherstreik begann gestern. Tie Kutscher weigern sich, die infolge der Konkurrenz der elektrischen Bahnen, der Tram­bahnen und Omnibusse ihrer Ansicht nach zu teuer gewordenen Mietspreise für Trofchken und Pferde den Eigentümern zu be­zahlen. Ungefähr die Hälfte aller Kutscher, etwa 3000 an Zahl, streiken. Es herrscht ein merklicher Mangel an Troschkcn. Einige Eigentümer haben ihre Mietsprcise herabgesetzt. Etwa 500 Kut­scher sollen auf diese Weise die Erfüllung ihrer Forderungen erlangt haben. Diese fahren mit weißen Flaggen. Indessen zeigen nur wenige der fahrenden Droschken diese weißen Flaggen, die Zahl der Streikbrecher muß daher groß sein.

Kerichtsjaal.

München, 31. Mai. Das Oberste Landesgerichl hat in einem Spezialfalle ausgesprochen, daß eine Aerztin, welche die ärztliche Prüfung bestanden hat, Geburtshilfe nicht leisten darf, wenn sie nicht die Approbation als Heb- .amme habe, obwohl sie sich über höhere Kenntnisse ausgewiesen hat, als Hebammen sic besitzen. Tie Gewerbeordnung kenne nämlich nur Hebammen, feine Aerztinnen als Geburtshelferinnen. Die Aerztin ist also strafbar, der Arzt nicht. Summum jus!

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