Nr. 51
Dienstag, 1 März 1904
154. Jahrg.
Erscheint ISgllch mit Ausnahme deS Sonntags.
Die „Gießener FamttienblStter" werden dem ^Anzeigt. vtermo wöchentlich beigelegt. De. „hejfifche Landwirt' erscheint monatlich einmal
Gießener Anzeiger
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schar Universitätsdruckerei. 9L Lange, Gießen.
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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Eichen.
Dr.
Was aber das moralische Gefühl am meisten verletzt hat, das Mar die häufige Verwandlung der Ausweisung in eine Auslieferung. sSchr richtig! links.) Aus den Erklärungen des Ministers geht hervor, daß man h-.cr tatsächlich nut vollkommener Willkür verfährt. Und die Umdeutung des Wortes „Anarchisten"! Der Minister hat selber gesagt die Leute wären neck keine Anarchisten, könnten aber welche werden. (Heiterk it) Es ist doch unerhört, daß „Anarchisten", die keine Anarchisten sind, an eine „Justiz" ausgeliefert werden, die keine Justiz ist. (Sehr gut! links.) Der Auslieferungs-Vertrag ist mit seinen Kautschukbestimmungen gerade ein Schlag in das Angesicht des modernen Völkerrechts. Ter Vertrag ist eine bewußte oder unvewutzte Täuschung des deutschen Volkes gewesen. Es gibt leinen Vertrag mit derartigen Kautschukbestim- mungen, wie der AuslicferungSvertrag mit Rußland (1887). In den meisten anderen Auslieferungsvcrträgen sind die Delikte genau genannt, die die Auslieferung rechtfertigen. Der deutsch-russische Vertrag ist aber ein solcher, wie er in keinem anderen Kulturlanoe abgeschlossen ist. Kann doch sogar jemand nach Rußland ausge- liesert werden wegen eines „Deliktes", das in Deutschland vollständig straffrei ist. (Hört! hört!) Der Vertrag entspricht in keiner Weise den Rechtsanschauungen eines Kulturvolkes. In Einklang mit den Ausführungen des Abg. Leser verlange ich eine vollständige Kodifikation des Fremdenrechts. Wir wollen keinen Vertrag, der orientalische Gepflogenheiten sanktioniert einer Regierung gegenüber, die Lanseude in Sibirien verschwinden läßt. (Zustimmung links.) Besitzen Sie noch den Stolz des ersten Kanzlers, danii lehnen Sie es ab, dem russischen Despotismus Schergendienste zu leisten. (Lebhafter Beifall links.)
Preuß. Justizminister Schönstedt: Ich kann mich auf wenige Bemerkungen beschränken. Ter Herr Abgeordnete hat die gesetzlichen Bestimmungen bemängelt. Darüber habe ich mit ihm nicht zu rechten. Die Bestimmungen bestehen und jo lange sie bestehen, müssen sie befolgt werden. Ter Herr Abg. Müller hat es auch anerkannt Er meinte, es sei dann wenigstens von diesen Bestimmungen ein sehr vorsichtiger Gebrauch zu machen. Auf diesem Standpunkt steht auch die preußische Regierung. Tas geht ja aus den weiteren Ausführungen des Herrn Abg. Müller selber hervor.
Parlamcntariiche tzerhanvlnnffen.
Nachdruck ohne Beretnbarantz nicht gest«ttet.
Aeuticher Reichstag.
46. Sitzun g vom 29. Februar.
1 Uhr. Tas Haus ist m ä ß i g besetzt.
Am Bmchcsratslisch: Frhr. v. Hammer st ein, Nieberding, Schön st edt u. a.
Tie zweite Beratung des Etats des R e r ch S f u st t z e 1 a t S wird beim Titel „Staatssekretär" fortgesetzt^ Zur Debatte steht zunächst das Fremdenrecht und die Angelegenheit der angeblichen russischen Polizeispitzel.
Abg von Normann (kons.): Nachdem die beiden preußischen Minister m dieser Angelegenheit ihre Erklärungen abgegeben haben, ist für meine Freunde die Angelegenheit erledigt. Sie lehnen daher heute, wie bei der Interpellation, es ab, sich an dieser Be- iprediung zu beteiligen. .
Abg. Tr. Müller (Meiningen, freis. Vp.): So bequem tote der Vorredner kann ich es mir nicht machen. Wir sind vielmehr gezwungen, vom Standpunkte deS bürgerlichen Liberalismus auS unsere Kritik anzulegen an den modus procedendi, der hier beliebt worden ist. Meine Freunde haben den Eindruck, daß der Staatssekretär Freiherr v. Richthofen in der Beantwortung der Interpellation keineswegs gut abgeschnitten hat- Er hat sich sehr wenig informiert gezeigt. Wir waren damals schon berechtigt, zu verlangen, daß die Vertreter der preußischen Regierung, die über diese Angelegenheit informiert waren, hier im Reichstage Rede und Antwort stehen. Das ist damals nicht geschehen, und als vorgestern die beiden Minister endlich herkamen, da haben sie mit einer offenbaren Neigung nach der Rechten erst um Entschuldigung gebeten, daß sie überhaupt hier auftreten. Es ist nicht das erste Mal, daß die preußische Regierung PartikulariSmuS treibt. In der Theater- zensurfrage war es ganz ebenso. TaS Vorgehen der preußischen Minister war auch politisch genommen kurzsichtig. Jetzt nach sechs Monaten haben sie endlich den Mut gefunden, hier aufzutreten. Es mußte erst eine sechswochenlange wilde Agitation der Sozialdemokratie vorangehen, die Hunderttausende erregt hat. Ich muß den Ministern den Vorwurf machen, daß sie der Sozialdemokratie unfreiwillige Schlepperdienste geleistet haben. Auch die Bemerkung des preußischen Justizministers im Abgeordnetenhause verdient unsere Kritik. Unter allen Umständen muß im Interesse des preußischen Richterstandes der Verdacht vermieden werden, als ob eine Einwirkung auf die Richter beabsichtigt sei. Ein Beweis für die Be- bauptung der Sozialdemokraten, daß die terroristischen Schriften von Spitzeln eingeschmuggelt seien, ist nicht erbracht worden. Indessen, daß dem Verteidiger nicht Einsicht in die Akten gewährt ist, ist eine Verletzung des Gesetzes und unklug. Hoffentlich kommt bald die Reform der Strafprozehordnung, vor allem der Voruntersuchung. Tas Vorgehen der Behörden ist auch im allgemeinen sehr bedenklich. Gewiß kann man nichts dagegen haben, daß die Regierungen sich zusammenschließen, um gefährliche Verbrechen zu verhindern, aber man darf nicht vergeßen, daß es sich hier nur um Schwarmköpfe philosophischer Richtung handelt, und endlich ist es doch ein großer Unterschied, ob cs sich um einen Mord handelt ober um eine Masestätsbeleidigung. Es scheint mir eines großen Staates nicht würdig, wenn die preußische Regierung förmlich einen Wettlauf veranstaltet, um von der russischen Regierung die Erlaubnis zu er, langen, gegen ihre eigenen Bürger vorzugehen. fSehr richtig, links.) Weshalb ist man denn gerade in Bezug auf Rußland so empfindlich? Gegen drei Könige der Serben wurden in den letzten Jahren Beleidigungen geschleudert, die direkt auf den Vorwurf gemeiner Verbrechen hinausliefen. Ter König von Bulgarien ist verhöhnt und verlästert worden in dec ganzen deutschen Presse. Kein Staatsanwalt rührte sich. Ein König, der erst kürzlich hier zu Besuch war, der König der Belgier, ift auch bei uns öffentlich verhöhnt worden. Man hat sich nicht beeilt, einen (Strafantrag zu stellen. Sogar der König des Staates, mit dem wir nähere Beziehungen halten, hat zu den Zeiten des Burcnkriegcs Sachen von uns hören müssen, die, wenn sie gegen den Zaren gerichtet wären, höchstwahrscheinlich ftreng geahndet worden wären. Ist denn die Fürsorge gerade gegenüber den Rusien notwendig? Warum diese Fürsorge für den Leiter einer Regierung, der die deutschen Ostseeprovinzen gewaltsam russifiziert hat, welcher in Finnland einen Verfassungsbruch berbeigeführt hat, welcher die Kischinewer Greuel noch heute ungesiihnt läßt. Man täuscht sich sehr über die Stimmung des deutschen Volkes, weil man glaubt, daß dieses mit der russischen Regierung sympathisiert. Eine gewisse Tätigkeit russischer Polizeiagenten läßt sich gnrnidit leugnen. Ich frage den Minister, ob er die Spuren verfolgt hat, die der „Vorwärts" ihm angegeben hat. Darüber war sich selbst das preußische Abgeordnetenhaus einig, daß e§ doch ein unwürdiger Skandal wäre, wenn der Nachweis, erbracht würde, daß russische Polizeispitzel auch gegen preußische Staatsangehörige vorgegangen seien.
Er hat ja erwähnt, daß gegen eine Reihe anderer Souveräne, von Serbien, Bulgarien, Belaien, England, Beleidigungen ausgesprochen sind, die em EiNfchreilen nicht zur Folge gehabt haben. (Große Heiterkeit.) Das ist doch der beste Beweis dafür, daß die Regierung außerordentlich vorsichtig ist, ehe sie von diesem Paragraphen Gebrauch macht und sich erst immer die Einzelfälle ansicht. (Lachen links.) Es ist ferner bemängelt worden, daß anhängige Strafprozesse hier zum Gegenstände einer öffentlichen Verhandlung gemacht werden Die Reichsjustizverwaltung trifft dieser Vorwurf nicht, denn wir haben nicht angefangen, solche Prozesse hier in die Debatte zu ziehen, sondern die Sozialdemokraten; wir haben uns daraus natürlich wehren müssen.
Herr Dr Müller hat ferner die Anschauung vertreten, daß. wenn dem Verteidiger eine Einsicht in die Akten nicht gewährt worden ist, dies eine Verletzung des Gesetzes darstellt. Ich kann mich dagegen beruien auf die jedes matcrie des § 147 der Strafprozeßordnung. Darnach steht Angeklagten gar nicht und dem Verteidiger erst nach Abschluß der Voruntersuchung und Erhebung der Anklage das Recht der Akteneinsicht zu, vorher nur dann, wenn dies ohne Gefährdung der Sache selbst geschehen kann. Ob dies der Fall ist, das zu prüfen ist lediglich Sache des Richters. Ter Untersuchungsrichter ist darin souverän. Ich halte mich nicht für berechtigt, mich da einzumischen, sonst würde mich mit Recht der Vorwurf treffen, der jetzt mit Unrecht von den Sozialdemokraten erhoben wurde, daß ich den Gang des Prozesses zu beeinflussen suchte. (Beifall rechts.)
Staatsietretär im Auswärtigen Amt Freiherr v. Nichthofen: Herr Tr. Müller sprach auch über den preußischen Auslieferungsvertrag. Derselbe kommt hier aber gar nicht in Frage; denn keine einzige Ausweisung ist auf Grund dieses Vertrages erfolgt, lieber« Haupt ist keine Auslieferung erfolgt, sondern nur Ausweisungen. (Gelächter bei den Soz.) Der Vorredner hat sich ferner auf Fürst Bismarck berufen. Nun, Fürst Bismarck hat genau dieselben Grundsätze hinsichtlich der Fremdenpolizei befolgt, wie wir (Abg. Bebel: Sehr richtig!), und hat besonders gegenüber Rußland das weitestgehende Entgegenkommen gezeigt. (Abg. Bebel: Sehr richtig!) Auf dieser Grundlage stehen wir auch jetzt, und wir haben nicht die Spur einer Absicht, von derselben abzuweichen. (Beifall rechts.)
Aba. Fürst zu Radziwill (Pole): Ter Minister hat auf eine angebliche Versammlung polnisch-russischer Studenten hier Bezug genommen. Tic unberechtigte Einmischung unreifer Elemente in die Politik ist unserer Ansicht nach zu verwerfen. Wenn aber der Minister aus diesem Vorfall Kapital für die Polenpolitik schlagen will, so muß ich dagegen Verwahrung einlegen. Ebenso tote ich Verwahrung einlege gegen die Verlesung von Zeitungsausschnitten, für die man daS ganze Volk verantwortlich macht. Wir wissen unsere Ehre selbst zu wahren. Ties zeigt schon der eine Fall, daß die Besatzung eines in Litasien gefunfenen Schiffes meistens aus Polen bestand. Wir protestieren auch gegen solche Worte wie: Wir haben zu befehlen, ihr habt zu gehorchen.
Eingegangen ist eine Resolution Bebel sSoz.), die ein Reichsfremdenrecht verlangt und die Tätigkeit auswärtiger Polizeiagenten verbietet.
Minister Frhr. von Hammerstein: Die Polenpolitik der preußischen Regierung gehört nicht in dieses Haus und ich weigere mich entschieden, darüber hier Auskunft zu geben., (Stürmische Unterbrechung bei den Soz. Zuruf: Sie haben ja selbst davon angefangen. Präsident Graf Ballestrem rügt diese Unterbrechungen.) Es ist mir niemals eingefallen, die Tapferkeit des polnischen Volkes irgendwie anzuztoeiseln. Die haben sie in Ostasien und auch sonst bewiesen, wo polnische Bataillone auf preußischer Seite kämpften. Tas ist eine geschichtliche Tatsache, die keiner leugnen wird. Ich habe nur über jene Versammlung in den Arminhallen gesprochen, in der eine Resolution gegen Rußland angenommen wurde. In gewisser Weise hat Fürst Radziwill ja selbst diese Versammlung fallen lasten, sind doch darin sogar Ausfälle gegen ihn selbst erfolgt. Nun zum Abg. Müller-Meiningen. Ganz und gar falsch ist seine Behauptung, daß wir hier unser Auftreten entschuldigt hätten. TaS ist uns gar nicht eingefallen. Ebenso falsch ist es, daß wir schon am 19. Januar hätten hier sein müsten. Damals hätten wir nichts tun können, als stillschweigend den Verhandlungen beiwohnen. Tie Daten, die damals Herr Haase vorbrachte, waren uns damals ebenso unbekannt wie der Mehrheit des Hauses. Nun macht mir Herr Müller den Vorwurf der Inkonsequenz, weil ich gesagt habe, ich wüßte von einem russischen Beamten, wüßte ober nickst, wie er seine Tätigkeit ausübte. Tr. Müller hat das Stenogramm meiner Rede nickst gelesen, denn darin habe ich ausdrücklich erklärt, ich wüßte nicht, ob der Beamte sich besonderer Agenten bediente, oder mit einem Tetektivbureau in Verbindung stände. Ich habe selbstverständlich über die Angaben des „Vorwärts" Ermittelungen angestellt. Tie Namen, die er nannte, waren deutsche, ob sie iin Auftrage der russischen Negierung oder jemand anderes gehandelt haben, weiß ich nicht. Jedenfalls ist in keinem einzigen Falle nachgewiesen, daß sie eine strafbare Handlung begangen haben. Tie Tatsache, daß sie Agenten sind, ist nicht strafbar, die Sozialdemokraten haben doch auch Agenten, die ihnen alles mögliche zutragen. (Lachen bei den Soz.) Solange aber keine strafbare Handlung vorlag, bot sieh uns keine Handhabe, gegen diese Handlung vorzugehen. Es ist auch keine Beschlverde an uns gelangt. Ich habe von dem Wotz einen Brief bekommen. Der sagt mir, er sei zwar in Hermsdorf gewesen, habe dort aber keinen Einbruch verübt. Umgekehrt fei jedoch ihm ein Brief aus dem Kasten genommen. Er dreht also den Spieß um, nicht er hat eingebrochen, sondern bei ihm ist eingebrochen worden. Also, meine Herren von der Sozialdemokratie, wenn Sie etwas von mir, dem „Polizeiminister" wollen, so bringen Sie mir Tatsachen, die strafbar sind und die faßbar sind, denn ohne solche Tatsachen kann ich nicht eingreifen. (Beifall rechts.)
Abg. Schroder (freis. Vcrgg.): Tas beliebte Verfahren, daß die preußischen Minister immer auf das preußische Abgeordnetenhaus verweijen, muß endlich aufhören. Der Geheimrat Fischer verweist nie auf das sächsische Abgeordnetenhaus. Er antwortet immer, und daS ist gut so. Da folgt Rede auf Gegenrede. Was soll denn das Versteckspiel? Ist die Position her Regierung gut, so braucht sie sich vor einer Antwort nicht zu scheuen. Zur Sache selbst vor allem das eine: Wir haben das Recht, zu verlangen, daß vom Auslande uns nicht hineingeredct wird, wie wir unser Fremdenreckst regeln. Und wir sollten auch nicht dulden, daß eine fremde Regierung hier ein Spionagesystem unterhält. Es ist ja kein Geheimnis, wie die russische Regierung verfährt. Ter unschuldigste Mensch, wenn er nut aus Rußland kommt, wird überwacht. (Hört, hört!) Schließlich werden auch Deutsche davon betroffen.
Die Praxis der Ausweisungen ist ein Stück alter Barbarei, das übrig geblieben ist. Der Ausländer ist eigentlich vogelfrei. Es bedarf eigentlich keines Grundes zur Ausweisung Man weist Leute aus aus den allerfadenscheinigsten „Gründen". Wer ist nicht alles „lästig"! Von diesem Rechte, jeden „Lästigen" auszuweisen, wird gegenüber Russen der ausgedehnteste Gebrauch gemacht. Es ist wirklich stark, daß Russen, die hier ihren Studien obliegen, ohne weiteres abgeschoben werden. Unter allen Umständen aber muß den Ausgewiesencn die Wahl der Grenze überlassen werden. Und gcrabe in dieser Beziehung wird gegenüber Rußland stets oder häufig anders verfahren. Wir muffen den Grundsatz festhalten, daß un
sere ReckstSanschauungen maßgebend sein sollen für die Strafbarkeit. Wir dürfen dem Ausland niemand — ob direkt oder indirekt! — überliefern, der nicht auch nach unseren Gesetzen strafbar ist. Und am allerwenigsten solche Leute, die nichts weiter getan, als ihre Anschauungen geäußert. Diejenigen, die man hier als „Anarchisten verschreit, sind einfach Toren. Aber solange sie nichts begangen haben, sind sie straffrei. Ausliefern dürfen wir nur einen Verbrecher, nicht unreife Elemente, die keine Taten, sondern nur Worte verbrochen haben. Der preußisch-russische Auslieferungsvertrag bedarf hier einer strengen Gobificienmg. Ich gebe du, baß alle Staaten ein Interesse baran haben, Anarchisten unschädlich zu machen Aber nur wirkliche Anarchisten der Tat, Furstenmorder, wirkliche Umstürzler, d. h. solche, die zu diesem Behuf Gewalt an- wendcn. Aber darüber hinaus darf nicht gegangen werden. Hier handelt es sich nicht um ein Interesse der Sozialdemokratie, sondern um ein allgemeines Interesse. (Beifall links.)
Abg. Dr. Sattler (nl.): Ich habe schon in der Sitzung vom 10. Januar der Meinung Ausdruck gegeben, daß noch wettere Aufklärungen seitens der Regierung notwendig feien über die Anschul, bigungen, die hinsichtlich der Hanbhabung des FrernbenrechtS und ber Tulbung russiicher Polizeiagenten von Seiten bet «ozialbemo- krcttischen Redner hier im Hause erhoben worben sind. Sie waren erforderlich, weil noch nicht alle Punkte aufgeklart waren, um nachzuweisen, daß hier die Angriffe in der Tat unberechtigt waren. Ich freue mich nun darüber, daß dieser Nachweis inzwischen geführt worden ist, und zwar nicht bloß im Abgeordnetenhause, sondern auch hier im Reichstage, und letzteres gerade ist sehr gut; denn ber formelle Standpunkt, daß hier im Reichstage über Dinge nicht verhandelt werd-n dürfe, die nur Preußen angehen, laßt sich auf die Dauer nicht aufrecht erhalten.
Nun hat ber Abg. Haase gesagt, baß die Punkte, die mein Kollege Friebt-crg im Abgeordnetenhause dem Minister zur Beant- roortuna vorgelegt hat nicht richtig gefaßt seien. Mein Kollege Friedberg hat gesagt, daß die vier Punkte durch die Antwort bet Regierung vollstänbig aufgeklärt seien, und daß nun erwiesen sei, daß die Regierung nach den Grundsätzen des Rechts und deS Gesetzes gehandelt habe. Ich bin nunmehr genötigt, diese vier Punkte selber zu rekapitulieren. _
Der erste Vorwurf bestand darin, daß auswärtige Beamte ober Agenten bet unS in Deutschland ober in Preußen staatliche Funktionen ausüben sollen. Hierfür ist der Nachweis nicht erbracht worben. Nach ben Ausführungen ber Minister ist daran nicht zu zweifeln, baß solches nicht stattgefunden hat. Der zwctte Vorwurf bestand darin, daß die Agenten, von denen man behauptete, baß sie im Dienste ber russischen Regierung stäuben und nicht nur russische, sondern auch deutsche Untertanen beobachteten, sich verbrecherische Handlungen zu schulden kommen lassen. Demgegen* über ist festzustellen, daß nicht nur keine Beschuldigungen von den durch diese Belästigung Betroffenen an die Regierungen gekommen sind, obwohl auch von den Vertretern der Regierung das Versprechen abgegeben ist, jedem einzelnen Falle nachzugehen, der ihnen von anderer Seite angegeben wird. Selbst nach den Veröffentlichungen im „Vorwärts" habe ich nur den Eindruck, daß nichts weiter bähet herausgekommen ist, als baß ein Zeuge sich bereit erklärt hat, irgend einen Fall festzuftellen, wo derartiges geschehen fein soll. Es ist aber ferner festgestellt worden, daß die Bemühungen der Regierung nach Ermittelungen von Herrn Haase und seinen Freunden nicht untersttitzt worden sind, daß die Herren Haase und seine Freunde den Bemühungen nach Klarheit nicht Unterstützung haben angedeihen lassen. Tas wäre aber Pflicht derjenigen, die hier tm Hause Beschwerde erhoben haben.
Herr Schrader hat verlangt, wir sollten gegen Ausländer ent« gegenkommend fein und das Gastrecht höher achten. Zweifellos. Aber baß auch gewisse Vorsicht notwendig ist in gewißen Fällen, das steht außer Zweifel. Herr Haase hat behauptet, es gäbe gor keine russischen Anarchisten in Deutschland. Da war es doch inter- eßant, daß ber Minister sofort barauf Hinweisen konnte, daß imge Männer und Frauen, welche später in Rußland Attentate auSge« übt haben, früher in Berlin gewesen sind.
Dies scheint mir ein tatsächlicher Beweis dafür, daß man Veranlassung hat, eine gewisse Vorsicht auszuüben. Mit Männern und Frauen die zu Mord und Totschlag aitfforbern, kann kein Staat etwas zu hin haben. ES ist die gemeinsame Verpflichtung aller Staaten, sie unschädlich zu machen. Es ist daher nicht unberechtigt, eine aewisse Vorsicht gegen derartige Elemente auch unter ber russischen Studentenschaft zu beobachten. Auch ich bin der Ansicht, man sollte denjenigen möglichst entgegenkommen, welche aus Dil^ungsdurst unsere Bildungsanstalten besuchen, aber dann ist es auch notwendig, daß diese Studenten und Studentinnen sich den Sitten des Landes fügen, wo sie daS Gasirecht genießen. Ich kann es nur mißbill'gen, daß sie mit einem Aufruf hervor- netreten sind, der sich gegen den Minister des Innern gerichtet hat und obendrein unrichtige Anschuldigungen enthält. (Widerspruch bei den Soz.) Tenn es 'st nicht richtig, daß der Minister seine Angriffe auf die gesamte rusiische Studentenschaft ausgedehnt hat, so allgemein hat er nicht gesprochen, sondern ausdrücklich von anarchistischen Elementen. Ich meine, die Achtung vor den Jnsti- tutionen des Landes, in dem man sich aufhält, sollte einen davon abhalten, Vorwürfe gegen die leitenden Stellen desselben zu erheben. Es würde natürlich verkehrt sein, wenn man annehmen wollte, daß icber Russe, der herkommt. bereits deS Anarchismus verdächtig sei, aber daß man eine gewiße Vorsicht gegen diejenigen Elemente walten läßt, welche die Ueberzeugung cms- sprechen, daß mit dem Terrorismus der Tat, mit Gewaltatten gegen die leitenden Personen ihres Staate? vorgegangen werden muß, das muß meines Erachtens als berechtigt anerkannt werden. Was die Frage der Auslieferung und Ausweisung anlangt, so wurde in der Verhandlung vom 19. Januar auf die dort vorgebrachten Fälle allerdings keine Antwort erteilt, daß man glauben konnte, daß mit der nötigen Vorsicht vorgegangen war, schließlich hat es sich dann herausgestellt, daß gerade diese Fälle die denkbar unglücklichsten waren, um darzutun, daß man mit unerhörter Härte vorginge und der russischen Polizei Schergendienste leiste. (Sehr richtig!) Bezüglich der auSgetoiefenen Studenten, von denen Herr Bebel mit außerordentlicher Emphase sprach, hat sich herausgestellt, daß die Ausweisung nicht im russischen, sondern im preußischen Interesse erfolgt war, und in dem Falle Wetschesloff ist weder eine Auslieferung noch eine Ausweisung erfolgt. Nun ist es ja nicht zu leugnen, daß e5 eine schwierige Frage ist, in welchem Falle die Ausweisung zur Auslieferung wird, aber man hat ja erklärt, daß. trenn es sich um die Ausweisung eines Anarchisten der Tat handelt, man «hn zunächst anweist, das Landesgebiet zu verlaßen, widrigenfalls er dort und dort hingebracht werden würde. Von ben vier Punkten, die Herr Haase als die Hauptpunkte bezeichnet hat, muß jedenfalls anerkannt werden, daß sie durch die Regierung aufgeklärt und widerlegt sind. (Sehr richtig!). In dem Königsberger Fall trifft den Justizminister keine Schuld, sondern gerade den Abg. Haase, der auch jetzt wieder, so bedenklich es ist, in schwebende Prezelle einzugreifen, auf diesen Fall einge- gangen ist. Der preußische Justizminister konnte die unerhört


