laste und eintretenden Falles auS dem Mangel besterer Vorkehrungen Ersatzansprüche für Verluste nicht herleite. — Der Meinung, die Bank für Handel und Industrie werde in Bezug auf die Annahme der von ihr acceptierten Wechsel als Sicherheit für Zoll- und Steuerkredit grundsätzlich begünstigt, wird mit, folgender Bemerkung entgcgengetreten: Es sind seit dem Jahre 1897 auch von anderen Firmen ausgestellte Avalwechsel zugelasten worden, und durch die im vergangenen Jahre erlastenen Vorschriften ist dieselbe Erleichterung für Wechsel solcher Banken, die gleiche Sicherheit bieten wie die Darmstädter Bank, ausdrücklich angcordnet. Ebenso können auch Privatbankiers nach jenen Vorschriften in der gleichen, erleichterten Form Sicherheit für Zoll- und Steuerkredit leisten, wenn dem Erfordernis vollständiger Sicherung der gestundeten Abgaben damit ausreichend entsprochen wird.
Heber die Wahl der DarmstädterAbgeordneten wird ausführlich berichtet. Am 29. Oktober fand die Wahl von 116 Wahlmännern statt. Von diesen erschienen im Wahltermin 104, und es entfielen auf Buchhändler Ludwig Saeng 99 und Fabrikant Wilhelm Langenbach zu Darmstadt 97 Stimmen, auf Landgerichtsrat Dr. Buff 3 und Oberbürger, meister Morneweg 2 Stimmen. 2 Stimmzettel waren ungültig. Gegen die Gültigkeit der Wahlinännerwahl sind protestierende Vorstellungen eingelaufen. Beiden Wahlprotesten ist als Grundlage die Betonung der Geringfügigkeit der Stimmendlfferenzcn bei den zwei in Betracht kommenden Kandidatenlisten gemeinsam, welche sich laut amtlicher Zu- saminenstellung der bezüglichen Wahlergebnisse wie folgt be- ziffern: Abgesehen von zwei auf beiden Kandidatenlisten be* Endlichen Wahlmännern, welche mit 3639 resp. 3635 Stimmen 'wählt wurden, entfielen auf die
Majorität:
3 Wahlmänner mit 1828 Stimmen,
72 , , 1827 ,
30 , , 1826
7 , , 1826
1 Wahlmann , 1824 ,
Minorität:
97 Wahlmänner mit 1823 Stimmen,
10 „ , 1822
3 „ , 1821 ,
1 Wahlmann „ 1820 ,
2 Wahlmänner , 1819 „
wobei an Stelle von 3 der Qualistkation ermangetnbcn Wahlmännern der Majorität auf 3 von den Hüchstbeslinunten der Minderheit, durch das Los Bestimmte, zurückgegriffen wurde. — Es steht somit fest, daß der Unterschied zwischen dem Mindest bestimmt en der Majorität und dem Hächstbestinimten der Minorität nur 1 Stimme betrug, und eine Verschiebiing des Stimmenverhältiiiffes um nur 4 Stimmen bereits als genügend erscheinen würde, um eine Alterierung der Majoritätsverhältnisse in Bezug auf die weitaus übewiegende Zahl der Wahlmänner herbeizuführen. Die Ermittelungen des Polizeiamts Darm- ergaben, daß 1 Person am Tage der Wahl die hessische Staatsangehörigkeit überhaupt nicht besessen, aber trotzdem abgestimmt haben, 2 Personen, welche ab|hmmten, zur Zeit der Wahl in Bessungen gewohnt haben. Und zwar haben zweifellos bei der Wahlmännerwahl zu Unrecht gewählt mindestens 20Personen. Jedenfalls dürfte es angezeigt erscheinen, bei der bevorstehenden Reform unserer Wahlgesetzgebung darauf bedacht zu sein, Mittel und Wege zur möglichst wirksamen Abhülfe der in Folge der seitherigen Praxis zu Tage getretenen Mißbräuche und Unzuträglichkeiten zu finden. Der Ausschuß beantragt bekanntlich einstimmig die Wahl von 115 Wahlmännern der Haupt- und Residenzstadt Darmstadt und im Anschlüsse daran die Wahl der Abgeordneten Saeng und Langenbach für ungültig zu erklären und die Regierung zu ersuchen, auf Grund revidierter Wahllisten eine Neuwahl der Wahlmänner der Stadt Darmstadt zu veranlassen.
Der Abg. M ö Hing er beantragt: Die Kammer wolle die Regierung ersiichen, die Frage in Erwägung zu ziehen, auf welche Weise eine Angliederung der lanbioirt- schaftlichen Versuchsstation an die Technische Hochschule unter Errichtung eines Le hrstu h l§ fürAgri- kulturchemie ermöglicht werden kann, und der Kammer entsprechende Vorlage zu machen.
Fas Klnmenmedium Anna Rothe vor Kericht.
Schluß.
Berlin, 28. März.
Nach den verschiedenen, einander sehr widersprechenden Lmsänglichen Zeugenaussagen, die noch xin paar Tage in Anspruch nahmen und viel Abstruses zu tage förderten, wurden die S a ch v e r st ä n d i a e n vernommen. Als erster gab Dr. Dessoir, Pros.ssor der Psychologie an der Berliner Universität, sein Gutachten ad. Er erwähnt einleitend, daß er mit den Dingen, die hier zur Sprache gekommen, sich eingehend beschäftigt und nicht nur die spiritistische Literatur eifrig studiert, sondern auch über ICO spiritistischen Sitzungen bcigewohnt habe. ES mangele hier vor allen Dingen an einer zureichenden Beobachtung. Zu einer solchen gehörte, daß die Beobachter sich um daS äu beobachtende Objekt systematisch hätten verteilen müssen, da sonst eine zuverlässige Beobachtung nicht möglich sei. AuS vielfachen Erfahrungen wisse er, daß oft m der unbegreiflichsten Weise Tatsachen von Zuschauern entstellt werden, nicht aus bösem Willen, sondern infolge von Anregungen und Einwirkungen, die in der Umgebung der betreffenden Personen liegen. Ein Taschenspieler, dar Liebhaber der Taschenspielerci war, habe einmal mediumistische Experimente nachgeahmt, ohne den Zuschauern etwa- davon jit agen, daß cs sich nur um Nachahmungen handelte. Auf einen Wunsch haben bann die Lecknehmer Berichte abge- tattet über das, ws fte gesehen haben. Die Berichte sind xmn auch in spiritistischen Zeitschriften abgedruckt worden und man konnte daraus ers.hrn, tote die einfachsten Taschenspielkunstslücke zu Phänomen geworden waren. Zu emer genauen Beobachtung derartiger Dinge seien auch gewisse technische Kenntnisse notrocnbig. Wer nicht weiß, wie die Apporte künstlich hergestellt worden können, ist nicht im stände, ein Urteil zu fällen. Der Zeuge Hut mehreren Sitzungen mit der Rothe beigewohnt Skii, was er gesehen, war ein in kläglicher Weste ausgefühetcr Schwindel. Zeder Taschenspieler würde sich fefjamen, in so wenig ausreichender Weise zu arbeiten. Der Tisch war verhängt, der
ie Neuwahlen zum Reichstage, die im herannahenden zweiten viertel dieses Jahres stattfinden und für die weitere Entwickelung unserer reichspolitischen und wirtschaftlichen Verhältnisse von entscheidender Bedeutung sein werden, machen es jedem Manne zur pflicht, aus der Teiinahmlosigleit, die leider immer weitere llreise unseres Volke; befällt, hervorzutreten und sich zu orientieren sowie aus dem Laufenden zu erhalten über alle die Gesichtspunkte, die bei den Wahlen ins Auge zu fasten sind, sollen diese in Wahrheit zum Wohle unsere; großen deutschen Vaterlande; beitragen.
Da; beste und einzig sichere Mittel zu solcher Information ist da; Lesen einer
gut, schnell, zuverlässig und objektiv berichtenden, sorgfältig zu- sammengestellten Tageszeitung,
wie sie für bas Gebiet der Provinz Oberhessen und der benachbarten preuhischen ttreije der
Gießener Anzeiger,
da; größte politische, zur Zeit der Parlaments« tagungen in der Stadt Gießen zweimal täglich erscheinende Organ in den genannten Bezirken, darstellt. 3n Bezug aus Schnelligkeit der vericht- erstattung und hinsichtlich seiner Ueichhaltigkeit, mit den vlätlern der Großstädte konkurrierend, bietet der Gießener Anzeiger fortgesetzt ein getreue; Spiegelbild de; politischen, wirtschaftlichen und sozialen Leden;, unterrichtet über alle be- merken;werten Vorgänge aus dem Gebiete der rvissenschast und ICitnft und darf sich rühmen, mit seinen Nachrichten ,,2iu» Stadt und Land" in seinem weiten verbreilungsbezirk unerreicht 6a= zustehen.
Je frühzeitiger die Bestellungen erfolgen, desto größer ist die Garantie, die für rechtzeitige und pünktliche Lieferung geleistet werden kann, wir bitten de;halb, die Erneuerung de» rlbonne- nients, resp. Neubestellungen aus den Gießener Anzeiger alsbald bei der nächsten Postanstalt, bei den Briefträgern oder in unserer peditio» bewirken zu wollen. Die Zeitungsträger und Zweigstellen liefern den Gießener Anzeiger weiter, falls keine Abbestellung erfolgt.
Anzeigen jeder Art finden, schon wegen der großen Verbreitung des Gießener Anzeigers, unter dem kaufkräftigen Publikum ganz Oberhesiens die denkbar weiteste und erfolgreichste Wirkung.
Stuhl, auf welchem die Rothe saß, war so gestellt, daß im Zimmer eine Art dunkles Dreieck entstand. Diese Dunkelkammer benutzte sie, um von dort aus ihre Apporte au bringen. Die Kleideruntersuchung war eine Farce, sie dauerte eine Minute. Zu einer vollkommenen Untersuchung gehörte, daß sich Frau Rothe splitternackt hätte ausziehen und auch ein:« gynäkologischen Untersuchung h tte unterwerfen müssen. Sie bat in ziemlich plumper Weise die ganze Aufmerksamkeit der Teilnehmer auf ihre rechte Hand gelenkt und mit der Linken gearbeitet Jede Pause benutzte sie, um in geschickter Weise das Kommende vorzubereiten. Ihre technischen Fertigkeiten sind gar nicht sehr groß, aber sie hat die sehr große Fähigkeit, die Aufmerkjamkeit abzulenken und Die Schwäche der Anwesenden auszunutz n. Sic macht sonst unter fibr minderwertigen D.dingungen ihre Trics. ES ist immerhin möglich, daß sie unter veränderten Vewußtseinszuständen, nicht mit reinem und ungetrübtem Bewußtsein ihrer betrüberrschen Maßnahmen handelt, gewissermaßen einen „heiligen Betrug" verübt, daß si. glaubt, eine höhere Mission zu erfüllen, und einer heiligen guten Sache zu dienen. Die ist nicht durchaus und schlechtweg eine einfache Betrügerin, sie ist gewiß von ih.en Fähigkeiten überzeugt, außerdem besitzt sie die Kunst, großes Vertrauen zu erwecken. Der Sachverständige erinnert an daS bekannte Taschenspielerstückchen,, wo der Taschenspieler eine Apfelsine sechs- bis achtmal in immer höheren Abständen in die Lust wirft und jedesmal mit der Hand tiefer hinabgeht. Der letzte angebliche Wurf geht mit der ganz tief h.rabhängenden Hand von statten. Der Taschenspieler legt die Apfelsine aber auf den Schoß deS Zuschauers und tut nur so, als wenn er sie in die Luft werfe. Alle Zuschauer sind aber überzeugt, daß sie in der Luft verschtvunoen ist. Das ist ein Beispiel, wie durch die Vorbereitung, durch Erregung der Erwartung Täuschungen hervorgerufen werden können.
Staatsanwalt: Hat der Herr Sachverständige eine Erklärung dafür, daß die Blumen unversehrt und „taufrisch" rum Vorschein kamen? Der Sachverständige giebt die Möglichkeit zu, daß dies mit Hilfe eines nassen WachSleinwand- beutclü geschehen sein könnte. Dr. Henneberg: Denn Frau Rothe vorauösah, daß sie längere Zeit brauchte, um zu apportieren, kann sie dieselbe durch Ei- konserviert f^ben. Verteidiger Dr. Echwindt: Sann der Sachverständige sich das Hellschen vom philosophischen Standpunkt aus ernären? Prof. Dessoir: Solche Täuschungen kommen au.., bei ganz normalen Personen vor, und in öielen Fällen handelt es sich nicht um Hallucinationen, sondern um Illusionen, daß sie z. y. einen Vorhang für eine Gestalt usw. ansehcn. Vertewiger: Sie nehmen bann also wohl an, daß eS reiner Zufall ist, wenn die Beschreibungen, die Frau Rothe von manchen Personen gegeben, richtig waren? P.of. Dessoir: Ja! Verteidiger: Es ift doch, merkwürdig, daß diese Probleme und Apporte in Der Leffentlichkeck wissen- schaftlich noch nicht widerlegt worden sind. Prof. Drsfoir: Man mußte ja dann unsere ganze Jahrlaufende aite roijen» schaftliche Erfahrung, die ganze mise.-schädliche Feftfteckung von dem Wesen der Materie über bei Häufen werfen. Die
BeweiSlast liegt aur ver cmveren ötnri ws muß strenger, ganz objektiver und strikter Beweis geführt werden, der nicht von der BoebachtungS Fähigkeit d s Ci..z. Inen abhängig ift. Tie Angeklagte selbst mag gutgläubig gewesen sein, und es mag bei ihr viel ebleS Streben bau ei gewesen fein.
Sachverständiger Tr. Henneberg bemerkt zu der Frage der Hellseherei aus seinen mit der Angeklagten in derCharits gemachten Erfahrungen, daß die Angeklagte zuerst ganz diffuse Beschreibungen von Personen gab,, und daß dann unter bet Mitwirkung der bett. Zuschauer selbst, aus deren unbewußten Zwischenbemerkungen, ihre B.mcikangen immer spezieller und eingehender rouroen. Was wir von der H.lisch. rei gehört haben, ist eine pa.hrlogische Erscheinung, die aber nicht als Geisteskrankheit aufzfa.sen ist.
Zeuge Gerling bekundet, daß der Impresario I ent sch es verstanden h.be, Ram r.enmitglüber auszu- horchen. Tie von ihm auSgcyorch.en Tinge wurden bunn später von Frau Rothe vorgebracht. ES habe sich bieS ganz beutlich in einer Sitzuna gezeigt, wo man ihr eine Falle gestellt hatte, sodaß sie oirrckr auf falsche Angaben bineingefallen war.
Sachverständiger Tr. Henneberg: Frau Ro.he ist nicht geisteskrank und nicht schwachsinnig, fonbern c.freut sich einer großen geistigen Regsamkeit uno ungcwih.ck.chcn Beobachtungsgabe. Sie yigt aber anderswo Spuren von Hysterie. Ob die Anfausiustande echt ober f.meliert sind, kann nicht gesagt werden. Daß manchmal Simulation oor- lag, ist unzweifelhaft. Anders liegt c5 bei dcm Trance» zuftand, in welchem sie Reden hält. Bei dem Mangel ob* jehiücr Kritiken über den echten Trancezustand kann man nur sagen, daß, wenn es sich um echten, tiefen Trance handelt, die Frage der Anwendbarkeit des § 51 zu diskutieren ift. Ein solcher tiefer Trance liegt aber bei der Angeklagten nicht vor. Bei den Apporten ist ein Trancezustano ausgeschlossen, und wenn darin ein Betrug zu erblicken ist, so kommt § 51 nicht in Frage. Sie ist in gewissem Sinne eine pathologische Schwindlerin, aber hysterisch beeinflußt und von ben Spiritisten selbst drangsaliert. So hat beispielsweise die Fürstin Karalke die Angeklagte schon morgens aus dem Bett geholt uiib zu Sitzungen mitgenommen. Man müsse daran denken, daß ihre ganze Karriere als Medium mit ihrer hysterischen Konstitution in Verbindung sicht. Sie kann sich nicht jederzeit Har vor Augen führen, was in ihrem ganzen Wesen Schauspielerei, Betrug, Selbsttäuschung ist. Ihre strafbare Zurechnungsfähigkeit ist herabgesetzt, da aber das Strafgesetz diesen Begriff nicht keimt, muß gesagt werden, daß $ 51 nicht anzuwenden ist.
Sachverständiger Professor Dr. Puppe : Die Probleme der Apporte seien die durchsichtigsten. Fhnen stehe er skeptisch gegenüber, im übrigen müsse er sagen, daß solche komplizierten Manipulationen, wie sie bei den Apporten gemacht werden mußten, nicht im Trance gemacht seien. Als Taschenspielerin würde sie nicht reuffiert haben, denn ihre Tricks sind plump und ihre Fähigkeit, das Publikum zu täuschen, zeigt sich nur in jenem eigentümlichen spiritistischen Milieu, wo die Sitzungen mit Gebet eröffnet wurden, wo man sich „95ruber" und „Schwester" nannte und andere derartige Dinge vorkamen, die auf empfängliche Gemüter wirken. Der Trancezustand der Frau Rothe erscheint nocht echt, da er sehr schnell kam und sehr schnell wieder vorüberging. Was die medizinische Seite betrifft, so muß heroor- gehoben werden, daß Frau Rothe, die sich seit März v. I. in Haft befindet, in der ganzen Zeit feinen abnormen Geisteszustand gezeigt hat; in der Eharits hat sie nur einen einzigen geringfügigen Schwindelanfall gehabt. Diese Ausbeute ist sehr klein bei einer Frau, die glauben machen will, daß sie in einem abnormen Zustand sich befinde. Der Sachverständige kommt zu dem Schluß, daß bei der Angeklagten ein gewisses vermindertes Bewußtsein vorliege, aber keine Aufhebung der freien Wille nS- beftimmung.
Nach dem Gutachten der Sachverständigen tritt bet Zeuge Professor Dr. Sellin nochmals vor, um in einem langen Vortrage die wunderbarsten Manifestationen der Frau Rothe zu bezeugen und zu bekunden, daß die Gutachten Der Sachverständigen fehlerhaft seien.
Darauf nimmt Staatsanunckr tzriedheim das Wort: „Es ist Sache der Theologen, zu prüfen, was und wieviel von dem Spiritismus zu halten ist. Für uns handelt es sich nur um die Frage, ob die Angeklagte strafbare Handlungen begangen hat und ob sie Dafür verantwortlich zu machen ist. Frau Roche stand vermöge ihres Intellekis weit über ihren Kreisen. Dadurch i|t sie früh auf die Bahn gelenkt worden, die sie schließlich auf die Anklagebank gebracht hat. Wir haben gehört, daß sie schon in einer Gastwirtschaft in Ärimmitfajau Kartenkunststücke gemacht hat. Dann will sie ihre Begabung als Hellseherin entdeckt haben. Sie unternahm Reisen, zunächst in Sachsen, bann durch ganz Deutschland und ins Ausland. Nun kann man doch nicht länger von einer KesseljchmiedSfrau sprechen. Sic hatte durch ihren Umgang mit hochg.b.ldeten Personen nicht nur Schliff erhalten, sondern auch etwas Bildung, und die Zeugen, welche meinten, daß die Angeklagte sich in ihren Lrance-Reden in Ausdrücken bewegte, die über ihrem Bildungsgrade standen, sind in einem Irrtum befangen. Sie besaß wie viele Frauen ein großes Maß von Delbstb.h.rrsch- ung, und dieses bedurfte fie, um ihre Rolle mit Erfolg ourchzuführen. Sie hatte nebenbei etwas FaScinierenbes in ihren Äugen, was Unbefangene beeinflussen kann. In jelbstbewußter, kluger und sicherer Weise hat sie die Sitzungen mit ihrem Impresario borbereitet. Ihre Trance- Jicocn bestanden zumeist auS religiösen Bemerkungen, die sich sehr leicht auswendig lernen lassen. Sie benutzte dazu ein alted Gesangbuch auS dem Jahre 1839. Möge ihr Bewußtsein auch etwas getrübt gewesen sein und fie sich in einem Zustande von Halb träum befunden haben, ihre Willenskraft war keineswegs auSgefchlof'en, denn mit vollem Vewitßtsein hat sie den Zuhörern vorgespiegelt, ich kann Euch Grüße von den Geistern in Form von Blumen, Apfel- |inen usw. bringen. Die Verhandlung hat ergeben, daß die Angeklagte mit ihrem Jmprefario Hand in Hand ging und dadurch ist auch der aerneinschaftliche Betrug er- loiefen. Taß es der Angeklagten darauf ankam, rechtS- midrige DermögenSvorteile zu erringen, ist außer Jroeifel, denn durch die Erhebung von E.ntntiSge.d wurde i ie in den Stand gesetzt, einbessereSLebenzuführen, eme größere Wohnung zu halten und weite Reisen zu machen. Geschädigt wurden die, welche Opfer orachten in der Erwartung, daß sre nicht einer Schwindlerin in die Hände fallen. ES liegen also alle TatbestandSmerk- male deS Betruges vor. Der StaatSamvalt kommt zu dem Schluß, daß die Angeklagte in 50 Fällen schuldig zu sprechen sei. Bei der Straiabmefsung müsse man be- rüd|iajtigen, daß es sich doch um em gemeingefährliches Verhalten handle. Die Angeklagte habe auf d ie heiligsten Gefühle der Menschen spekn«


