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zugeiagen ivorDen:
1. Adam, Johann
10.
11.
Sie ist eine -------, L
Jahr im Gefängnis gefeficn, unb wenn man von einem Cpfer des Spiritismus reiten kann, fo ist die Angeklagte ba$
ÜMbiger, Rudolf
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15. 6d»awhaeöt. Heinrich
13. Schneider, August
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Empfohlen von ersten Autoritäten LeutschlaudS.
Keneral-Pertreter:
Conrad Roth, Hießen,
Wohne von heute an
Alicestratze 23, ll. |
Klarenaar, Kti§tSinwiIL I
eitgen, den 26. März 1903. 2645 |
Feigtbung von Aauarbtiten.
Für den Reubau ter katholischen Kirche zu Gießen sollen die Zimmer-, Lpcnglcr-, Dachdecker- und Lchlosser- arbeiteu, sowie die vlitzableiteranlage vergeben werden. Zeichnungen und Bedingungen liegen bet dem Architekten ÄoderbecC in Gießen, Wilhelmstraße 3, und bei dem Archiv icfieu L. Becker in Mainz, PfandhauSsiraße 5, offen. An- öcbotSformulare können gegen vorherige Einsendung von 70 Psg. für die Blitzableckeranlage und 1.20 Mt. für jede der übrigen Arbeiten vom Architekten L. Becker in Mumz bezogen werten. Angebote sind bi8 zum 11. April, abenbs 8 Uhr, einzu enden an den 2608
Katholischen Kirchenvorstand zu Sieben.
Bekanntmachung.
Wir billigen hiermit zur allgemeinen Ke.....niS, daß die
Stencrzcitel über 4iaa<efuncr »uv allgemeine «irchcusteuer in den nächsten Tagen den Sreuerpslichiigen durch die ed)ug- mamuchaii zugestellt werden. , .
xicicmgen Einwohner, welche btS znm Io. April keinen Sleuerzeticl erhallen haben, ihren Berhatlmsjen nach aber an- nehmen muiicn, bay sie sleuerp'llchlig sind, 'verden hiermit aus- ae'ordeil, hiervon alsald bei Meldung nachteiliger folgen au, dem Burgermeinerei-Bureau — Zmuner Ar. 15 — Anzeige zu erftanen.
(pieycii, am 26. Aiarz lw3.
Ter Lberdürgermelfter.
Mecu m. ________________
Vergebung Von Bauarbeiten.
Zur Erbauung der veterinär-mediz. Institute in Gießen, zunächst der normalen Anatomie, der pathologischen Anatomie und der chirurgischen Klinik werden die folgenden Lieferungen und Rohbauarbeiten unter HmweiS auf den Ministenalerlaß vom 16. Juni 1893 hiermit öffentlich ausgeschrieben.
Los 1: Lieferung von Walzeiscnträgeru, ca. 07 000 tlgr.,
Los 2, 3 und 4: Grobschlosserarbeiten.
Angebotsunterlagen können auf unserem Zweigbüreau, Frankfurterslraße 83, emgesehen, Angebotsformulare und Trägerlisten gegen Selbstkostenpreis dorther bezogen werden.
Offerten, mit entsprechender Aufschrift versehen, sind auf genanntem Zweigbüreau bis Montag den 6. April, vormittag» 11 Uhr, dem SröffnungStermm, einzureichen. — ZufchiagSfrist 14 Tage.
Gießen, den 26. März 1903.
Großh. Baubehörde für die Universitäts-Neubauten.
Becker. 2605
ftert, ihre Künste unter der religiösen M a Ske tn- heniert, die Gefühle der Liebe zu verstorbenen Angehörigen ausgebeutet und mit den heiligsten Gingen Spott getrieben, um materielle Vorteile tu erringen. Ihr Treiben fei auch deshalb gefährlich, weil sie Gemüter, die vielleicht schon inS Schwanken gekommen waren, noch mehr aus dem Gleichgewicht brachte. ES lag die Gefahr vor, daß bei prädisponierten Gemütern Geistes, krankheit erzeugt und die Gesundheit geschädigt werden konnte. Er beantrage 2 Jahre 6 Monate GefängniS unter Anrechnung von 6 SKonaten auf die Untersuchungshaft und 500 Mark Geldstrafe ev. noch 59 Tage Gefängnis
Verteidiger Dr. Sch w in dl: Mit rauher Hand habe die Polizei in daS Treiben eines harmlofen Vereins ein- Legriffen, ober der Spiritismus werde dadurch gewiß nicht auSgerottet werden. Dieser stecke, ebenso wie bat Gejundbeten, zu tief in der Bevölkerung *" ' ' den weitesten kreisen unter Hoch und Nied' _
Cb der Glaube der Anhänger des Spiritismus gererfu-
bedauernSwerteste.
Nach kurzer Beratung verkündete der Vorsitzende Landgerichtsdirektor Gartz daS Urteil Dasselbe lautet auf ein Jahr sechs Monate Gefängnis unter Anrechnung von acht TLonatcn Untersuchungshaft.
Ter Gerichtshof hält diejenigen, die zu der Angeklagten gegangen find, um Vorführungen auS der Geisterwelt zu sehen und dafür Tafct)cnjpielcilunststücke erhalten haben. In ihrem vermögen für geschädigt. Sie haben nicht das erhalten, waS sie vertraglich zu beanspruchen hatten. WaS die Aussagen der Zeugen betrifft, die bekunden, daß sie übersinnlia-e Dinge wahrgenonimen haben, so steht daS Gericht auf dem Standpuntt der Sachverständigen, daß daS, ivaS von der Mehrzahl der Gebildeten als das Richtige in der Wissenschaft anerkannt wird, hier platzgrcifen mug. Nach Ansicht deS Gerichts haben die Leute nicht foigfältig beobachtet und find getäuscht worden. Die Zeugen waren auch sehr geneigt, sich täuschen zu lassen. Auch bei anderen Personen liegt mangelhafte Beooachtung vor. Tie Apporte stehen nach Anficht des Gerichtshofes fast ausschließlich in engem Zusammenhänge mit den Trancereden. Tiefe Reden find »uichl im bewußtlosen Zustand gehalten. Tie Angeklagte ist eine hysierisa-e Person, was berücksichtigt wer- oen muß. Sie ist auf frischer Tat ertappt, sie l-at ein umfangreiches Gewerbe betrieben, aber bei den einzelnen Betrugsfällen sich mit bescheidenem Gewinne begnügt Mildernd muß auch in Betracht gezogen weroen, daß sie bei einzelnen Personen, die den GotteSglauben verloren, beitfrug, daß diese Personen den Gottesglauben wieder gewonnen haben, freilich nur in der Form, daß sie eine äußere Verbindung vom TieS- seits ins Jenseits sanden, während der kirchliche, wahre Glauben ein wesentlich anderer ist. Wenn sie also auch geglaubt hat, ein gutes Werk zu tun, so fällt andererseits erschwerend ins Gewicht, bay sie mit der Religion ein frivoles Spiel getrieben und nach ihrer Entlarvung noch leugnete, was nicht mehr zu leugnen war.
Die Angeklagte hörte die Begründung regungslos mit an und gab eine Erklärung darüber, ob sie die noch zu verbüßende Strafe von 10 Monaten Gefängnis gleich antreten wolle, nicht ab. Tränenden Auaes verabschiedete sie sich von den Verteidigern, von Professor Sellin, Dr. LangSvorf und einigen zu ihr herandrängenden Sprit iften.
!?m der Gerichtshof anderer Meinung fei, fo fei nicht abzufehen, weshalb der SlaatSanwalt zu einer fo erorbi» tauten Strafe gekommen sei. Jedenfalls fei die Angeklagte eine hysterische und leicht erregbare Person. Scheinbar schob sie, aber sie wurde geschoben von den anderen, die sich des LeibeS mit dem schwachen fförper und schwachen Geiste zu ihren Zwecken bemächtigten.
Rechtsanwalt Dr. Thiell: Tie Verhandlung sollte offensichtlich ein großer Schlag gegen den Spiritismus fein, aber das Verfahren ist au einem Schlag inS Wasser ge» worden. Es wird nicht dazu beitragen, den Spiritismus auszurotten. Tiefe Verhandlung ist vielmehr zur g r ö ß t e n Reklame für den Spiritismus geworden. (Laute Zustimmung tm Zuhörerraume.l Dar es überhaupt not- wendig, den Spiritismus zu bekämpfen? So viel stehe doch fest, daß er nichts Unsittliches, nichts Strafbares bietet, auf der anderen Seite aber eine Reihe der tiefsten Probleme berührt. Jeder Mensch hat wohl einmal Augenblicke gehabt, wo er über solche Probleme ernst nachgedacht hat. Ter Spiritismus ist nicht juristisch zu bekämpfen. Wolle man ihn bekämpfen, so tue man es auf dem Gebiete der Bild- ung, von den «anzeln und Kathedern. Schon äußerlich betrachtet, zeigt die Angeklagte nicht daS Bild dcS land- läufigen Betrügers, der mit den Künsten der Uebcrredung und falschen Vorspiegelung Leute in seine Netze zieht. Tiefe Angeklagte, die sich um die Außenwelt nicht viel bekümmert, sondern ein in sich gekehrtes Leben führte, in bestimmten engen Kreisen verkehrte und nur in geschlossenen Zirkeln ihr zugetaner Menschen wirkte, ist der geschäftlichen Seite sicher ganz fern geblieben. Ihr s.chlte die Fähigkeit der Initiative des selbständigen Betrügers, sie unterstand in cnescr Beziehung vollständig dem Einflüsse gesck)äftsge- wandter Personen. Man muß die Angeklagte, wenn man sie richtig beurteilen Ml, nicht auS ihrer Umgebung, aus Dem Streife ihrer Verehrer, der hohen Herrschaften, mit denen sie auf dem Duzfuß stand und die gläubig zu ihr empor- blichen, herausheben. Tie materielle Seite war ihr Neben- fache. Sie mag schließlich einer Eitelkeit, wie sie einem Medium oft eigen fern soll, anheimgefallen fein — sie wollte verblüfsen! Es wird behauptet, daß die Angeklagte stets bemerkt habe, wenn zu den Sitzungen ungläubige Personen kamen. Diese hatten ihr daS Geld bereits gegeben, als sie die Sitzung begann, warum sollte die Angeklagte Dann erst noch einen verbrecherischen Entschluß fassen? Sie konnte gar nicht mehr die Absicht gehabt haben, sich einen rechtswidrigen Bermögensvorteil zu verschafsen, denn das Geld war ihr bereits geschenkt worden. Es fehlte auch die Vermögensschadigung. Die Leute, die zu ihr kamen, haben sie besucht, wie man ein interessantes Theaterstück aufsucht. Sie wollten mit dabei sein, vielleicht ein bischen renommieren, sich als gut informiert hinstellen. Andere tarnen wieder aus wiffenschaftlichen Interessen, sie alle haben ihre Gaben freiwillig hingegeben. Eine Vorspiegel- ung von Tatsachen liegt nicht vor; die Angeklagte überließ jebem, sich em Urteil zu bilden. Nicht sie hat die Personen getäuscht, diese haben sich vielmehr selbst getäuscht. Das die 'JLpporte betrifft, fo wird der Gerichtshof sich nicht dar- über Hinwegfetzen können, daß hier sehr viel kleine Leute mit praktischem Verstände und aladeinifch gebildete Leute ausgetreten sind, die die Apporte als echt bezeugen. Der Gerichtshof wird auch zu einem non liquet kommen können
unb sagen müssen, wir stehen vor Dingen, die wir nicht erklären können. Bejaht man die theoretische MoaUchkeit der Apporte, dann kann man die Angeklagte nicht schuldig spreck-cn unb wenn man dazu kommt, daß der Trance echt war, fo kann von einer vermögen-schädiaung nicht die Rede fein, und auch die Vorspiegelung fällt weg. Nach alledem muß die Angeklagte freigesprocken werden, kranke, hysterische fperfon, sie hat über ein ängniS gesessen, unb wenn man von einem
jlrab unb Ddtlssihck
1592 (Prirakfchule mit Pensionat) in Marktbreit a Main.
Tie «eisezengnisie berechtigen zum cinjährig-sreiwill. Dienst. Aus"alnne-Aller 10—16 Jahre. Proioekte durch J. Dänin», Rektor.
Bekanntmachung,
die Reinigung der Schornsteine bctrc„cud.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß vom 1. April 1903 bis dahin 1904 der südöstlich der Straße von Frankfurt nach Marburg gelegene Sladtieil bem Hauunkgcr Zwesch und der nordwestlich dieser -Straße, gelegene Stadtteil dem Ramuifeget ttetl Auaetcilt worden ist. ___„
Gießen, am 26. März 1903. 2663
Ter Oberbürgermeister. Mecum.
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an eine solvente Firma zu vergeben, die für feste Rechnung bezieht.
Angebote unter S. J. 9*9 an Haascustein &
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aassctzcn.
Gießen, am 27. März 1903.
Ter Lberdürgermeister:
Mecum.
Bekanntmachung.
Die Nennung oct Siaot Gicgcn iur lUuj.d neun oerwaltungr- 6erid)l, sonne Oie Rechnung des Siadterweuerungs,onds und des (ta»- und iL'ahcrwevtö iur 1902 3 liegen m Gemavbeil des Art. 87 der SiaOleorOiiung ivährend 8 Tagen, von Erscheinen dieser Be- tanntmachung au gerechnet, au, dem Burgermeisterei-Bureau — Zimmer Rr. 15 — zu ledermanns Einsicht oßen. In der an- gegeuenc» änit können auch schrmliche Bemerkungen hierzu bet dem llmerzeichncteii vorgebrachl »uerden.
Glegen, am 26. Marz 1903. 2664
Ter Lbervurgermeister.
Mecu nt
Bekanntmachung.
Die nachstehend genannten Spengler und Installateure sind Sir Ausiührung von Anlagen im 21nschtuß an das Gas- wie Zasienverk am Grund der Bestimmungen vom 29. Dezember 1901
Ich bringe dieS hiermit zur öffentlichen sienntmS unter dem tlnfügcn, bay oicjcmgen panseigentumer, welche Anlagen im Anschluß an das Gas- unö Loageriverk, oder Ausbesierungen und Her- anderungen an wichen durch Spengler und Installateure vornehmen Innen, ivelche nicht zur Aussichruno derselben von mir zugelagen sind, sich unter Umitänbcn Unaimehmlichkcueu und Neuerungen
irrtigt ober ein siöhletglaube sei, könne dahingeste.lt leiden. Es seien aber doch frappante Erscheinungen zu tage getreten. Biele Besuck^er der Sitzungen würden ja auch nicht hingegangen sein, weck fie glaubten, lieber- sinnliches zu hören und zu fclien, sondern weil sie bofiten, etwas zu finden, waS ihnen Handhabe zu einer Widerlegung bot. Selb ft die gelehrtesten Leute hätten sich nut dem Spiritismus befaßt, dessen Anhänger nach vielen Taufenden z^h.ten. Diese Leute fühlten sich glücklich dabei und man solle ihnen doch ihreti Glauben lassen und ihre Jireije nichi stören. Ter Spiritismus vertrete eine fromme Richtung, deshalb fei es nichts Ausfallendes, daß die Sitzungen mit Gesang und Gebet einaeleitet wurden. Er habe Bedenken, ob Betrug vorliege. Es komme dabei auf die Leistung und Gegenleistung an, und darauf, ob die Angeklagte sich im guten G.auben bekunden habe. Tie Angeklagte habe nicht eine bestimmte Leistung, sondern für das Eintrittsgeld nur die Möglichkeit versprochen, einer Sitzung deizuwohnen. Sie habe nie bestimmt in Aussicht gestellt, daß chre Experimente gelingen würden, außerdem habe Dr. Hcnneberg die iDiöalidjteit au gegeben, bay der Trancestand, wenn er echt ist, das Bewußtsein rauben könne, ikrbe dies zu Gunsten der Angeklagten angenommen, so könne von einem Betrüge nicht die Rede fein. Aber manche anderen gerichtlichen Gründe sprächen gegen einen Betrug. Wenn jemand eine Versammlung besucht, in der beispielsweise Ah^wardt oder Graf Pücklei oder ein anderer Volksrcdner spreche und er verlasse die Versammlung sofort wieder, weck ihm der Vortrag nicht gefalle, tonne er sich dann betrogen fühlen, weck er einige Nickel Eintrittsgeld geopfert? Die Angeklagte hat gewahrt, was man loyaler und billiger Weise von ihr verlangen tonnte. Sie habe die Truge nicht eingefäbclt zum Zwecke des Erwerbes, sondern sie sei allmählig von denen, die sich um sie sammelten, in die Rolle hmein- geörängt worden, unb habe sich immer mehr hineingelebt. Sie habe geglaubt, ein gutes Werk zu tun, bis sie von Jentsch enuxüt wurde uno damit die Sache einen etwas geja-tiftlichcii Anstrich erhielt. Tie Lecknehmer an den Sitzungen mögen über das Geschehene enttäuscht, in ihren inneren Empfindungen gekrankt gewesen fein, von einem Verruge in junsnsa-em Sinne könne aber leine Rede fein.
Konfirmanden
Reiche Auswahl
Ernst Balser.


