Mittwoch, 29. April 1903
153. Jahrg.
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Gießener Anzeiger
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General-Anzeiger. Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Sichen.
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Parlamentarische Verhandlungen.
Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.
Deutscher Reichstag.
298. Sitzung vom 28. April. Ul Uhr. DaS HauS ist sehr schwach besetzt.
Am BundeßralhStisch: Graf Posadowsky n. T.
Eine Rechnungssache imtb ohne Debatte erledigt.
ES folgt die Interpellation der Abgg. Kohl und G e r st 6erger (üentt.j:
„Au- welchen Gründen hält der Reichskanzler die Prü- fungSvorschriften für die Fleischbeschauer in den AuöführungS- besttmmungen deS BundeSrathS zu dem Gesetze, bettefsend Die
Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 8. Juni 1900 mit dem Gesetz vereinbar, obschon dieselben den bei der Berathung deS Gcs.tzcS zum Ausdruck gekommenen Absichten nicht entsprechen, und ist derselbe bereit, eine Abänderung herbeizuführen?"
Staatssekretär Graf Posadowsky erflärt sich bereit, die Jnter- pellatton sofort zu beantworten.
Abg. llohl (Centt.) begründet die Jnterpellatton. Die Ausführungsbestimmungen zu dem Fleischbeschaugesetz haben namentlich unter den Bewohnern deS platten Landes große Erregung hervor- aerufen, überall wird über zu große Härten geklagt. DaS Gesetz sollte angeblich ein Gesetz zum Schutze der Landwirthschaft sein, die AuSsübrungSbcstimmungcn haben der Landwirthschaft nur neue Lasten auferlegt. Besonders geklagt wird über die Prüsungsbc- stimmungen kür die Fleischbeschau. Es ist doch die Frage, ob der BundeSrath oaS Recht hat, auf dem Umwege der Ausführungsbestimmungen den Absichten deS Reichstages entgegenzuarbeiten. Die Exekutive darf doch nicht der Legislative entgegenarbeiten. Ich meine, daß der Bundesralh überhaupt keine Prüfungsvorschriften erlaßen durfte, wenigstens keine so detaillirtcn. Denn in dem Gesetz selbst steht kein Wort von solchen Prüfungsvorschriften. In dem Gesetz felbststcht nur, daß die Fleischbeschau ausgcführt werden sollte von Thierärzten, oder solchen Personen, die genügend Kenntnisse dazu besitzen. Ursprünglich stand in dem Gesetz sogar .thunlichst von Tbierärztcn", doch hat der Reichstag das Wort .thunlichst" gestrichen; er hat damit also deutlich gesagt, daß er auch daS Laien-Element hcranziehcn wollte und eine Prüfung aus- schließe. Die PrüfungSbcslimmunaen sind auch noch vom Reichstag gestrichen, der DurwcSrath hat sie aber wieder auf dem Umwege her AuSführungSbcstimmungen wieder eingeführt. Der Bundesrath hat also seine Kompetenzen weit überschritten. Dazu kommt noch, daß die Prüsungsvorschriften geradezu rigoros find, während die PrufungSbestimmungen, falls solche überhaupt erlassen toerben durften, doch so leicht wie möglich gemacht werden mußten, da cs sich doch um die allcrklcinstcn, ländlichen Verhältnisse handelt. Die Bestimmungen sind so schwer, daß oer einfache Mann aus dem Dorfe sie unmöglich erfüllen kann. Es bedarf gar keiner Vorschriften, denn die Bauern sagen sich: Die besten Fleischbeschauer jmb daS Publikum und unser Hausgesinde. Deshalb verlangen wir, daß die Prüfungsoorschriften für bte Fleischbeschau gestrichen und die alten, gemüthlichcn Verhältnisie wieder hergestellt werden.
Staatssekretär Gras PosadowSk»: Der Vorredner, desien Vortrag ich mit dem größten Interesse gefolgt bin, hat gemeint, man solle doch die alten gemüthlichcn Zustände weiter bestehen lassen. Ich bin für gcmüthliche Verhältnisse außerordentlich eingenommen, und ich bin sehr erfreut, wenn die Berathungen im Reichstage sich in gemüthlichcn Formen vollziehen, weil man dadurch sich menschlich näher kommt. Höften wir, daß eS auch bei dieser Berathung der Fall sein wird, 3 cf) werde zunächst formal nachweisen, daß der BundeSrath berechtigt tvar, zu thun, waS er gethan hat, und zweitens, daß daö, waS er gethan, durchaus nothwendig war. Es tft richtig, daß der bettcffende Passus, der von der Prüfung der Fleischbcschauer handelt, von der Reichstagskommisiion einer Aendc- rung unterworfen worden ist, der daS Plenum dann beigetteten ist. Wenn daS Wott „Prüfung" der Vorlage durch daS Wort ^Nachweis" ersetzt worden ist, so ist das, wie auS den Verhandlungen der Kommission hecvorgcht, geschehen, weil eS eine Maße von alten Fleischbeschauern giebt, die zwar keine wissenschaftlichen Kenntnisse, aber genügende Erfahrungen besitzen, und weil man nicht wollte, daß diese alten Leute den sttengen Prüfungsvorschriftcn unterworfen werden sollten. Daher ist auch seitens des Bundcsraths verfügt worden, daß diese Leute erst nach einem Jahre einer nur ganz leichten Prüfung unterzogen werden sollten, die mehr den Charakter eines Kolloquiums tragen solle. Früher waren die Verhältnisie freilich gemächlicher, sogar sehr gemüthlich. Da ist es vorgekommen, daß die Verwaltungsbehörde an einen Thierarzt ein Schreiben richtete, einen Mann einer Prüfung als Fleischbeschauer zu unterziehen. Und nach zwei Stunden kam der Mann wieder und war fix und fertig geprüft (Heiterkeit). Das mochte früher genügen, wo wir kein allgemeines Fleischbeschaugesetz hatten. Jetzt ist auf Grund des Reichsgesetzes eine wesentliche Aenderung eingetteten. Erstens ist jetzt das einmal untersuchte Fleisch im ganzen Reiche freizügig. Ferner muß jetzt auch alles ausländische Fleisch einer Prüfung unterzogen werden. Das gilt für das ganze deutsche Reich, daher muffen auch die Prüfungsbestimmungen für ganz Deutschland einheitlich gestaltet werden. Glaubt denn der Herr Vorredner etwa, daß der einfache Mann aus dem Volke, der für seine Ortschaft vielleicht genügt, auch die Prüfung im Hamburger Freihafen vornehmen könnte? Rein, es ist durchaus eine gleichmäßige Qualifikation crforerlich. Der Fleischbeschauer ist etn sehr mächtiger Mann, ein viel mächtigerer Mann, als ich jemals in meinem Leben gewesen bin. (Heiterkeit.) Während ich unter vielen Koutrolinstanzen und unter der Konttole der Oeftentlichkett stehe, kann der Fleischbesfchauer mit einem einfachen Federstrich ein sehr werthvolles Wertbobjett einfach vernichten, oder er kmm ein krankes Vieh für gesund erklären und damit daS Leben zahlreicher Menschen aufS Spiel setzen; er hat Befugnisse, die unter Umständen auch schwerwiegende Folgen vermogcnsrechtlichcr Sahir haben, da in agrarischen Kreisen das Verlangen nach Entschädigung für das getödkctc Vieb immer stärker wird. Ter Mann, der solche Erkenntnisse fällt, muß daher auch wirklich qualifizirt sein, die Sachlage genau zu beurtheilen. Wir haben durch die Bestimmung, daß wir die bestehenden Fleischbeschauer weiter bestehen lassen, den thatsächlicken Verhältnissen Rechnung getragen, so weit dies überhaupt möglich war. Ich glaube aber, eS war mein gutes Recht, Vorschriften zu erlaffcn, die eine volle Qualifikation für küns- rige Fälle verlangen. Wenn das hohe Haus eine solche Interpellation stellt, har dieRegierung dieVerpflichtung, das, waS sie gethan, erneut einer Prüfung zu unterziehen. Aber die Erfahrung lehrt, daß auf allen Gebieten, wo ein sozialer ober wissenschaftlicher Fortschritt sich vollzieht, stets eine große Pattei — im Lande —, etn Inter
essentenkreis kommt und sagt: „(ES war ja bisher so gut, warum jetzt diese Aenderung?" Jeder Fortschritt beruht aber darauf, daß man an die Leistungsfähigkeit deS Einzelnen höchste Anforderungen stellt. DaS ist auch hier geschehen. Und ich glaube, die Regierungen haben gut daran gethan, im Interesse der Landwirthschaft, im Interesse der Gesundheit unseres Volkes. fLebhafter Beifall links.)
Huf Antrag beB Abg. Gerstenberger (Ctr.) findtt die Besprechung der Jnterpellatton statt.
Abg. Säubert (Soz.;: Meine Partei hat zwar gegen daS Gesetz gestimmt, weil es durch den Reichstag verschlechtert wurde, aber jetzt, wo baß Gesetz einmal besteht, werden wir nicht die Hand dazu bieten, daß das Gesetz durchlöchert wird. Wenn der Wunsch der Interpellanten erfüllt wird, würde baß Gesetz gerabezu illusorisch gemacht. Das Centtum hat bas Gesetz mitgemadit, und wenn cS jetzt einem Theil seiner Wähler Beschwerden bereitet, so kann daS Centtum doch nicht verlangen, baß das Gesetz deswegen abgeändert wird. ES handelt sich hier um wichtige hvgieniswe Interessen, da müsien strenge Vorschriften bestehen. Seltsam ist eß, daß daS Centtum sich über die sttengen Vorschttften für die Fleischbeschauer beschwert, während cS für alle anderen Handwerker einen noch viel sttengeren Befähigungsnachweis verlangt.
Abg. von TreuenfelS (kons.): Meine Freunde schließen sich den Interpellanten an, und meinen auch, daß die AusfichrungS- befrimmungen dem Beschluß deS Reichstags widersprechen. Bc- sonders rigoros ist die Bestimmung, daß derjenige, der die Prüfiing gemacht hat, alle drei Jahre noch eine Nachprüfung ablegen muß. Wir verlangen also eine Milderung der Vorschriften.
Abg. Stockmann (Rp): Auch in meinem Wahltteis hat das Gesetz die größte Unzufiiedenheit hervorgerufen, doch rührt diese zum größten Dheil daher, daß den Landwirthen durch die Fleischbeschau neue große Lasten auferlegt werden. Am besten wäre cs gewesen, wenn die Kosten der Fleischbeschau von den Provinzialverbänden gettagen würden. Auch müßte die Fleischbeschau nicht durch Thierärzte, sondern durch ortseingesessene Leute erfolgen, die daS Vieh vorher schon kennen. DieS aber wird durch die Prüfungsvorschriften erschwert. Es fehlt ferner noch eine allgemeine Viehversicherung, die eigentlich eine nothwendige Ergänzung zu dem Fleischbeschau-Gesetz wäre.
Abg. Hofmann-Dillenburg (nat.-lib., schwer verständlich): Ich stimme im Großen und Ganzen dem Vorredner zu. DaS Fleischbeschau-Gesetz hat für einzelne Theile des Reiches in der That große Härten gebracht. Die Gebühren für die Fleischbeschau sind so erhöht worden, daß die Gebühren oft den Werth deS geschlachteten BichS übersteigen, z. B. bei Ferkeln. Ich möchte auch bitten, cS zu erwägen, ob nicht Milderungen Platz greifen könnten, um der berechtigten Erregung der Bevölkerung abzuhelfen, namentlich müßten bie Anforderungen dort, wo eß sich um kleine, ländliche Bedürfnisse handett, nicht so hoch gestellt werden.
Abg. Faller (nat.-lib.) schließt sich dem Vorredner an, in Baden seien die Vorschriften ganz besonders sttenge, und je höher die Anforderungen seien, die ma:r an dfi Fleischbeschauer stelle, befto höher würden auch bie Gebühren werden. Die scharfen Bestimmungen müßten daher einer Nachprüfung unterworfen werden.
Abg. Gerstenberger (Ctt.) äußert sich im Sinne der Inter - pellanttn, und krittsitt die einzelnen Prüfungsvorschriften und wünscht eine Nachprüfung und Milderung dieser Bestimmungen.
Abg. Graf Bernstorff-Uelzen (Welse) protesttrt aufS Entschiedenste dagegen, daß gegen den Willen deS Gesetzgebers, wie er im Reichstage ausdrücklich ausgesprochen ist, durch richterlichen Entscheid auch diejenigen Hausschlachtungen in die Fleischbeschau einbezogen werden, die einzelne Theile des Fleisches gewerblich abaeben. Er wünscht ferner dringend, daß endlich das Korrelat zur Fleischbeschau, ine Schlachtviehversicherung, kommen möge.
Abg. Soerner (nat.-lib.) bleibt — wie dies bei Rednern, die der Tribüne den Rücken zudrehen, meistens der Fall ist — im Zusammenhang unverständlich. Er scheint sich tat Sinne des Staatssekretärs auszusprechen.
Abg. Braestcke (fieis. Bp): Die ganze Jnterpellatton ist wobl nur mit Rücksicht auf die Wahlen gestellt worden. Ich stehe voll und ganz auf dem Standpunkt des Staatssekretärs. Die kleinen Leute sind immer gegen Neuerungen, weil diese stets mit Unbequemlichkeiten verbunden und man sie nicht ganz verstehen kann.
2lbg. Kohl (nat.-lib.) bleibt dabei, daß ein Widerspruch bestehe zwischen dem Gesetz und den Ausführungsbestimmungen des Bundesraths.
Damtt schließt die Besprechung der Jntervellatton.
Das Haus setzt hierauf die zweite Berathung der Krankenversicherungsnovelle fort.
§ 42 deS bestehenden Gesetzes handelt von den Pflichten des Vorstandes der Äranfenfaffen.
Die Kommission hat hier, über die Novelle der Regierung hin- auSgehcnd, vier neue Abs^e hinzugefügt, in denen u. A. bestimmt wird, daß ein Vorstandsmitglied, außer im Falle gerichtlicher Bestrafung, auch wenn vorher ihm Tharsachen bekannt werden, die sich als „grobe Pflichwerletzung" barstellen, seines Amtes durch die Auftichtsbehörde zu entsetzen ist.
Abg. von Savigny (Ctt.) beantragt hier zu sagen „höhere Ver- waltungöbcbörde".
Die Sozialdemottaten beantragen prinzipaliter die Streichung der ganzen neuen Zusätze, ebent. beantragen sie Streichung der Bestimmung über bie „grobe Pflichtverletzung" und wollen ebent. ferner der Generalversammlung die Entscheidung überlassen, ob die Amtsenthebung gerechfterttgt ist oder nicht.
Abg. Rocsicke (fieis. Vgg.) beantragt mich Streichung der Worte, „werden Thatsachen bekannt, die sich als grobe Pflichtverletzung darstellen". In seiner Begründung drückt er sein Bedauern darüber aus, daß bie Regierung in biesem Nothgesetz es für richtig befunben hätte, so weitgehende Einschränkungen der Selbstverwaltung vorzunehmen. Die Thaftache steht fest, daß die Leitung der Ortskaffen meistens in den Händen der Sozialdemo- kfitten liegt. Tas erklärt die Aufnahme dieser Aenderung. Ich bin überzeugt, es hat den Slaatssekttär noch Mühe gekostet, diese Desttmmung so milde zu gestalten. Man hat es den Sozialdemottaten borgetoorfen, daß sie ihre Gesinnungsgenossen in die Leitung der Kassen hineinsetzen. Ja, welche Partei ist denn frei bon diesem Bestreben! Und herrscht nicht anderswo auch Cliquenwirthschaft? Hat mcht Herr Abg. Friedberg im Abgeordnetenhause sich über bie Bevorzugung ber Korpsstudenten in der höheren Verwaltung beschwert? Und was hat der Minister Frbr. b. Hammerstein erwidert? Die Zugehörigkeit zum Korpsstudenunithum ist ein Vorzug persönlicher Art, der neben der Qumifikatton sehr in Frage kommt! Uebersetzen Sie diese Antwort ins Sozialdemottattsche und Siel werden einsehen, daß es ganz begreiflich ist, wenn die Sozialdeuui-1
traten neben der Qualifikation mich Dertb auf die Gesinnung legen. Jedenfalls ist da.- fern Grund, die SewstVttWaÜUNg der Kassen ttgendwie zu beeinträchtigen Die Bestimmungen gehen jcdenfallH weit über daS sachlich zu rcchlferttgendc Maß hinaus. Die Parallele mit der entsprechenden Bestimmung der BerufSgenosienschaften ist sehr berfehlt. Denn dort ist cS dcr Vorstand, hier die Aufsichtsbehörde! Und daS ist doch der eigentliche Unttrschied! Mit den KommisiionS - Zusätzen ist der Willkür Thür und Thor geöffnet, eß liegen geradezu Fußangeln darin. Ich hoffe, daß die arbeiterfieundlichen Herren im Centrum wenigstens in der dritten Lesung gegen diese Bestimmungen stimmen werden: denn eS kann ihnen doch auch nicht bar an liegen, ein Gesetz zu machen, in bem die Arbeiter einen schweren Angriff in ihre Rechte sehen. In bem letzten Absatz deS § 42 ist sogar vorgeschrieben, baß eine Dienstordnung für die Kaffenbeamten zu beschließen ist, bie von der Auf» srchtsbehörbe genehmigt werben muß. DaS kann man boef) nicht machen. Ich beantrage baher ferner, auch noch biefen letzten Absatz zu sttcichcn. Bleibt baß Gesetz so, so nehmen Eie ihm viel von seinem Segen.
Geheimrath Hoffmann: In der Novelle ber Regierung hxrt der letzte Absatz, der eine Dienstordnung festsetzt, nicht enthalten, erst die Kommission hat ihn zugesetzt. Für die Nothwendigkett ber anderen Bestimmungen sprechen gewichtige Gründe. ES liegen unS Fälle genug vor, in denen Vorstandsmitglieder und Kasienführer cigernnächttg und pflichtwidrig gehandelt haben. Redner führt eine große Anzahl von solchen Fällen an und erwähnt u. 51., daß ein Vorstandsmitglied wegen eines leichten Magenkatarrhs 30 Flaschen Rothwein auf Kosten dcr Kasse getrunken hatte, in anderen Fällen seien unordentliche Buchführung und Unterschlagung konstatttt wor» den. Gegen solche Vorfälle mußten Maßnahmen getroffen werden, nach dem Urtheil eines jeden anständigen Menschen müßten solche Menschen ihres 5lmtcS enthoben werden.
Abg. Stadthagen (Soz.): In den Motiven steht nichts, Wal solche Maßregeln rechtfertigen konnte. In der Kommisiion ist auch nichts zur Begründung gesagt worden. Auch daß, WaS der Vorredner sagte, beweist gar nichts. WaS beweisen denn seine Fälle, die zum großen Theil doch nur nach der Volizcisuche schmecken? Gar nichts, 10 000 Kassen giebt eS in Preußen, und der Geheimrath führte ganze 14 Fälle von angeblichen Pflichtverletzungen an, die höchstens beweisen, daß bie Aufsichtsbehörden nicht rechtzeitig eingefdiritten sink). In einzelnen Fällen kann ich überhaupt nichts Unrechtes sehen. Wenn sich z. B. Vorstandsmitglieder Gelber bewilligen lassen, um Kongresse zu beschicken, so halte ich das nidjt für unrecht. Ebenfalls kann ich nicht einsehen, daß ein Mann, der Leiter eines SttikeS ist, unfähig sein soll, im Bureau einet Krankenkasse zu arbeiten. Hat doch selbst Graf PosadowSky gesagt, daß politische Ausnutzung nicht stattfinden solle. Hier sehen wir, wie die Sache politisch ausgenutzt wird. Einen größeren Tiefstand von sittlichem Empfinden habe ich noch nie von einem Regierung-- Vertreter gehört. Der Regierungsvertreter ist bis zum Jahre 18941 zurückgegangen und hat doch nur 14 Fälle angeführt, die alle den Eindruck machen, als ob sie mühsam zusammengesucht sind. Von diesen 14 Fällen scheiden noch 13 aus. Die ganze Besttmmung ist lediglich politischen, nicht sachlichen Mottven entsprungen. ES braucht nur Jemand in etwas ungeschickter Weise einen Sttike angedroht ober geleitet zu haben und wegen „Erpressung" bestraft worden zu sein, um so schon auß dem Vorstand dcr Kasse entfernt zu werben. Und was ist denn „grobe Pflichtverletzung"? Ein Kautschukbegriff schlimmster Art! Man kann barunter schon die bloße sozialdemottattsche Gesinnung verstehen. Hat doch bet AmtS- vorsteher in Französisch-Buchbolz tn das FührungSattest eineß Ar- beitcrS hineingeschrieben: „Nicht bestraft, aber Sozialdemokratl* (Hört, hört! und Heiterkeit.) Die Absicht bet Bestimmung ist, an Stelle von politisch unabhängigen Männern ausgediente Unter» offizicte, Offiziere a. D. und andere Beamte a. D. in die Kasicn- vcrwaltung hineinzusetzen. Ach, meine Herten, daß daß die Ab» sicht der Bestimmung ist, können Sie nicht befreiten. Redner verbreitet sich unter großer Unruhe des Hauses weitschweifig über die Materie und schließt feine fast zweistündige Rede mit dem Satz, daß der Berliner Ktankenkasien-Kongteß sich dahin ausgesprochen habe, daß eß besser sei, bie ganze Vorlage abzulehnen, als Den § 42 anzunehmen.
Sächsischer Geheimrath Dr. Fischer weist einen Angriff, den bre Sozialbemokraten wegen einer angeblich von ihm gemachten Aeußerung erhoben haben, mit Entschiedenheit zurück.
Gehermrath Eucken-Addenhausen führt aus, daß fit bie Vorhände von Kassen, die so große Summen verwalteten, unbedingt solche Vorschriften bestehen müßten, wie sie hier votgeschlagen wären.
Abg. von Savigny (Ccntr.) befürwortet seinen Antrag, dafi dw Dienstordnung für die Kassen und späteren Abänderungen dieser Dienswrdnung nicht der Genehmigung der „Aufsichtsbehörde", fon» dern der Genehmigung der höheren VerwaltungS- b e h o r d e unterliegen sollen. Redner begründet seinen Anttag da- mtt, daß m kleinen Orten oft die Ortsbehörde die Aufsichtsbehörde sei und man in die Hänoe einer solchen Behörde eine so wichttge Entscheidung nicht legen könne. Redner polemisirt sodann in weit- schweifigen Ausführungen gegen den Abg. Stadthagen, van einer Beschränkung der Selbstverwaltung sei keine Rede.
. 2bg- Frhr. v. Richthofen-Tamsdorf (kons.) ttitt für bie ®e» ichlüge der Kommission ein, mit denen sich auskommen lasse. Die Sozialdemottaten wollten doch nicht etwa behaupten, daß sie keine hinreichende Zahl von einwandsfieien Leuten hätten, die sie tn bie Verwaltungen hineinwählen könnten.
Tie Weiterberathung wird hieraus auf Mittwoch 11 Uhr vertagt. (Vorher Interpellation Limburg» Stimm, bett. Kündigung der Handelsverträge.)
Eine Anregung des Abg. Trimborn (Centr.), die Interpellation erst an die zwette Stelle zu setzen, da dcr Reick'stag sich in anormalen Verhältnisie befinde lHeiterkeit i, während der Brauch, Jnter- pellattonen zuerst vorzunehmen eigentlich nur für normale Verhältnisse passe, findet, nachdem Präsident Graf Ballesttem es als eine Pflicht der Caurtoisie gegen den Reichskanzler bezw. seine Vertreter bezeichnet hat, Interpellationen nicht an eine Stelle der Tagesordnung zu setzen, wo sie möglicherweise überhaupt nicht mehr zur Berathung kämen, nicht die Billigung des Hauses.
Ter abg. Trimborn hatte sich nämlich mit der bloßen Anregung begnügt und bemerkt, er überlasse es den anderen Parteien, einen besttmmten Anttag zu stellen, too/u fi* ”nier Heiterkeit des Hauses Niemand bereit fand.
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