industriellen Entwicklung, die bei der wachsenden Bevölkerung zur Hebung des allgemeinen Wohlstandes auch notwendig ift, die Gefahr vorliegt, daß der landwirtschaftliche Berufsstand im Verhältnis zu sehr vermindert werde."
Kardinal Fischer erschien in der dritten geschloßenen General-Versammlung mit Kardinal Ferrari und demBi.chos von Lüttich, um selbst zu schildern, wie h Italien, namentlich in Neapel und Genuar, viele deutsche Katho- fiken, besonders Dienstboten, ihren Glauben verlören. Nur in Mailand habe Kardinal Ferrari im Verein mit deutschen Jesuiten und Priestern, die die deutsche Sprache erlernten,' diesen Uebelstand erfolgreich bekämpft. Der Bischof von Lüttich erzählte dasselbe in gebrochenem Deutsch bezüglich Belgiens und Lüttich. Präsident v. Orter er »dankte Ferrari in lateinischer, dem Lütticher Bischof in deutscher Sprache. .
Tie besonders für Berlin und Westdeutschland wichtige Frage des Gottesdienstes für die Polen wird das Epis kopat regeln.
Aufsehen erregt eine Berichtigung, die der Münchener Rechtsanwalt und Kasino Vorstand Rump f der „Köln. Ztg." übermittelt hat. Nach dem Bericht der „Köln. Ztg." äußerte 9iumpf: „Der Papst ist d e r un seh lb arc Lehrer aller Nationen, das geistige Oberhaupt für alle Regierungen und alle Staaten." Nach seiner Berichtigung will Rumpf ge.agt haben : „Ter Papst ist der unfehlbare Lehrer aller Nationen, das Oberhaupt der katholischen Ehriftenyeit für alle Regierungen und Staaten." Toch selbst der Bericht der „K ö l n V o l k s - ztg." (Nr. 712, Seite 2, Spalte 3 oben), des. führenden Zentrumsblattes, und des offiziellen Festblattes hinsichtlich des Ausdruckes „O b e r h au p t d e r E h r i ft e n- h eit" de ck t sichvollkommenmitdem Berichtder „Köln. Zug.", wonach Rumpf den Ausdruck gebrauchte: „Der Papst ist der unfehlbare Lehrer aller Katholiken, das Oberhaupt der Christenheit, für alle Regierungen und alle Staaten." Tie „Köln. Ztg." , bemerkt zu dem Ausspruch Rumpfs, sie müsse die Auffassung auch in der berichtigten Form als unberechtigt und taktlos zurückweisen. Keine Nation in ihrer Gesamtheit sei geneigt, den Papst als ihren unfehlbaren Lehrer anzuerke nnen, und taktlos sei die Aeußer- ung, well sie in Preußen, einem vorwiegend von Protestanten bewohnten Staate, gefallen sei. Angesichts solcher Behauptung sei daran zu erinnern, daß die Protestanten dem Papste gegenüber noch heute auf dem Standpunkt Kaiser Wilhelms I. (Brief vom 3. September 1873 an Pius IX.) stehen.
Aufhebung des Urteils gegen den Jähnrich z. S. Küffener.
Bekanntlich hatte der Gerichtsherr gegen das Urteil des Oberkriegsgerichts, das den Fähnrich zur ece Hüssener unter teilweiser Aufhebung des Urteils der ersten Instanz wegen Ungehorsams gegen einen Befehl in Dienstsachen und wegen vorsätzlicher Mißhandlung eines Untergebenen mit tödlichem Ausgang zu 2 Jahren 7 Tagen Festungshaft verurteilte, Berufung eingelegt Jetzt hat das Reichsmilitärgericht die Revision des Gerichtsherrn gegen das Urteil des Oberkriegsgerichts im Falle des Fähnrichs zur See Hüssener insofern für begründet erachtet, als das Urteil sich nicht deutlich über die Willensrichtung des Angeklagten bei Ausführung des Stoßes und über das Vorliegen des dolus eventualis ausspricht.
In der Verhandlung wies der Obermilitäranwalt zunächst den Einwand der Revisionsbegründung, daß das Oberkriegsgericht den Begriff ,äußerste Not und zwingendste Gefahr", aus dem die Annahme eines minder- schweren Falles beruhe, verkannt habe, als unbegründet zurück, ebenso unbegründet sei der Angriff auf die Beweiswürdigung des Oberkriegsgerichts. Vor der Revisions- instanz formell unzulässig sei die Behauptung des Gerichts- Herrn, daß die Entscheidung des Gerichts über die Frage des tätlichen Angriffes seitens Hartmanns nicht schlüssig war. Uebrigens sei in diesem Punkte zu Ungunsten des Angeklagten entschieden worden, sodaß keinesfalls der Gerichtsherr sich dadurch beschwert erachten könne. Als be gründet erachtet der Obermilitäranwalt aber die Rüge des Gerichtsherrn, die sich auf das Vorliegen des dolus eventualis und die Frage der Anwendung des § 212 des Reichsstr asgesetzbuch es bezieht. Tas Oberkriegsgericht habe als festgestellt erachtet, daß Hüssener den Hartmann lediglich leicht verletzen wollte, um ihn zum Stehen zu bringen, andererseits aber sei im Urteil ausgesprochen, Hüssener habe das Bewußtsein gehabt, daß er diesen Zweck durch bloßes Zugreifen mit der Hand hätte erreichen können und daß er nur die Waffe gebraucht habe, weil er sie gerade zur Hand hatte, unbekümmert darum, welche Folgen daraus entstehen würden. Tarin liege ein Widerspruch und das Urtell sei deshalb nicht haltbar. Ter Obermilitäranwalt beantragt daher, das Urteil aufzuheben und die Sache zur weiteren Verhandlung an das Berufungsgericht zurückzu-
Der Verteidiger schloß -sich bezüglich der ersten Punkte dem Obermilitäranwalt an und suchte auch nach- zuweisen, daß der gerügte Widerspruch in dem Urteil nicht enthalten fei. Tas Gericht habe vielmehr den dolus even- tualls verneint, indem es annahm, daß der Angeklagte den Hartmann nur leicht verletzen wollte. In der Wendung des Urteils „unbekümmert darum, welche Folgen daraus entstehen würden", seien die für den Angeklagten, nicht sur Hartmann entstehenden Folgen gemeint Er beantrage daher, die Revision zu verwerfen.
. Nach ^stündiger Beratung wird das U r t e i l des Ober- /rregsgerrchts, insoweit der Angeklagte wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todeserfolg in idealer Konkurrenz mtt rechtswidrigem Waffengebrauch verurteilt wird, nebst den daraus bezüg^n beträchtlichen Feststellungen aufgehoben und an die Berufungsinstanz zurück- ve rwiesen. In der Begründung des Beschlusses schließt stch. der Senat den Ausführungen des Obermilitäranwaltes
r i daß es, ohne daß das Berufungsgericht sich deutlich darüber auchpricht, was denn eigentlich die Willens- ruhtung des Angeklagten bei Verübung der Tat gewesen sei der Revistonsinstanz nicht möglich fei, zu beurteilen, ob die getrosiene lbeietzesanwendung zutreffend fei oder nicht Die Möglichkeit der unrichtigen Gesetzesanwendung sei nicht von der §anb zu weifen. Soweit das Urteil die vorschrirts- widrige Behandlung Untergebener betrifft, wird die Re- Vision verworfen.
Diese Nachricht wird in weitesten Kreisen des deutschen Lölkes mit Befriedigung ausgenommen werden. Denn die Strafe, die durch den Urteilsspruch des Oberkriegsgerichts! festgesetzt war, konnte nicht als eine Sühne dar Tat angesehen werden.
Aus Stad! mü» Kand.
Gießen, den 27. August 1903.
** Polizeinachrichten. Ter preußische Minister des Innern hat über die Mitteilung von V o r k o mm - nissen au Zeitungen d ur d), Beamte der Po - 1 i 2 e i folgende sehr bemerkenswerte Verfügung erlaßen:
1. Die P o l i z e i v e r w a l t u n g e n haben über Vorkommnisse auf polizeilichem Gebiete, die für das Publikum von Wert sind und deren Bekanntgabe keine öffent- lickten Interessen entgegenstehen, und über solche, deren Verbreitung im polizeilichen Interesse erwünscht ist, regelmäßig Mitteilungen den nach den Berichten schon bisher benutzten oder sonstigen etwa hierzu geeigneten Zeitungen zugehen zu lasten. 2. Die Prüfung, welche Mitteilungen zu machen sind, und die Abgabe derselben an die Zeitungen ist einem hierfür geeigneten Beamten der Polizeiverwaltung zu übertragen, der in zweifelhaften und in wichtigeren Fällen die Entscheidung des Chefs der Polizeiverwaltung oder seines Vertreters einzuholen hat. Die Mitteilungen sind bei der Polizeibehörde in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren zu vervielfältigeu und den Zeitungen unentgeltlich zu machen; sie gehören zu den Amtspflichten der damit beauftragten Beamten."
** Statistisches über revisionspflichtige Anlagen iu n d Arbeiterzahl in Hessen. Die Jahresberichte der hessischen Gewerbeaufsichtsbeamten für das Jahr 1902, die nunmehr in dem Reick)sarbeitsblatt, herausgegeben vom Kaiserlichen statistischen Amt in Berlin, im Auszug wiedergegeben sind, zeigen an, daß im Großherzogtum Hessen am 1. Oktober 1902 im ganzen 5633 revisionspslichttge Anlagen bestanden haben; davon waren 3913 Fabriken und diesen gleichgestellte Anlagen und 1720 andere Anlagen, für welche der Bundesrat besondere Vorschriften erlassen hatte. Im Jahre 1901 waren im ganzen 4816 Anlagen nachgewiesen, jedoch ohne Gast- und Schank- wirtschaften, die im Jahre 1902 mit 483 an der Zahl hinzugekommen waren. Cs ergiebt sich also unter Berück- fichtigung dieses Umstandes, daß die Gesamtzahl der Anlagen um 334 zugenommen hat. Die Angaben resp. die Zählung der Gelverbebettiebe, namentlich der Zimmerei und Mühlenbetriebe soll jedoch im Jahre 1901 nicht so sorgfältig durchgeführt worden sein wie dies im letzten Jahre geschehen ist, und daher kann man annehmen, daß höchstens eine schätzungsweise Zunahme von ca. 200 Anlagen für 1962 notiert werden darf. Die Neuanlagen repräsentieren fick) zum größten Teil in Motorwerkstätten. — Die Zahl der Arbeller in Hessen betrug am 1. Oktober 1902 im ganzen 87 742, wovon 81688 eigentliche Fabrikarbeiter und 6054 Arbeiter an anderen Anlagen, welche nicht zu Fabriken zählen, beschäftigt waren, einschließlich der in Gast- und Schankwirtschasten beschäftigten Arbeiter. Im Jahre 1901 wurden 83 430 Arbeiter in Hessen beschäftigt, es ergiebt sich also eine Gesamtzunahme von etwa 2000 Arbeitern für das Jahr 1902. — Bemerkenswert für unseren Gießener Bezirk ist die Abnahme der jugendlichen Arbeller in den Ziegeleien. 108 gegen 160 im Jahre 1901. Es darf hier wohl nur der strengeren Kontrolle seitens der Polizeibehörden und Aufsichtsbeamten gut getrieben werden, daß die Unternehmer und Akkordanten lieber ganz auf die Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter verzichteten, als daß jie die gesetzliche Arbeitszeit dieser Personen einhielten. Eine Zunahme der jugenolick)en Arbeiter dagegen ift im Bergbau, Hütten- und Salinenwesen, in der chemischen Industrie uni) in der Industrie für Nahrungs- und Genußmittel zu notieren. And); im Bekleidungs- und Reinigungswesen ist diese Zunahme anzugeben. — Den Arbeitsbüchern wird nach Ansicht gerade der hiesigen Beamten, sowohl von den Unternehmern wie audi von den Arbeitern leider immer noch zu wenig Bedeutung beigemessen. Die Vorschriften werden leider in vielen Fällen nicht befolgt. Auch die Gesamtzahl der Arbeiterinnen in Hessen hat zugenommen; ]ie beträgt 14 042 gegen 13 634 im Jahre 1901.- Im Bezirk Gießen speziell hat jedoch die Zahl der Arbeiterllinen abgenommen. Es sind nunmehr (1902) 2362 gegen 2491 Arbeiterinnen dortselbs! beschäftigt.
W. Bad Salzhausen, 26. Aug. Gestern abend wurde zur Feier des Namenstages unseres Lan- ) es für st en hier von Herrn R. Trebes-Nidda ein Brillantfeuerwerk abgebrannt, welches viele Zuschauer herbeigezogeu hatte. Zum Schluß wurde dem Landesherrn ein Hoch ausgebracht.
? tzerchenhain, 25. Aug. Die hiesige Lehrerstelle soll jetzt, da sie eine lange Reihe von Jahren verwaltet wurde, definitiv besetzt werden; es hat sich ein Lehrer aus dem Kreise Lauterbach gemeldet. Seit 1893 wirkten an hiesiger Stelle acht Schulverwalter, außerdem fand noch während dieser Zell eine dreimalige Vertretung durch auswärtige Lehrer statt. Der jetzige Lehrer rückt am 1. Okt. zum Militär ein.
Y. Schotten, 26. Aug. Wie alljährlich, so fand auch am gestrigen Ludwig st age wieder die große Familie n k o n f e r e n z der Lehrer-Bezirksvereine Gedern, Nidda und Schotten statt. Lehrer Tern - Ulfa hieß die zahlreich Erschienenen, unter denen si ch namentlich and) viele Gäste aus anderen Bezirksvereinen befanden, willkommen und widmete Kaiser und Großherzog sein Hoch. Hauptlehrer Storch von Butzbach, der burd} feine anheimelnden und patriotischen Gesänge in Heimat und Vaterland rühmlichst bekannte Wetterauer Poet entrollte dann in nahezu einstündigem Vortrage ein fesselndes Bild: „An den Ufern des Rheines und der Mosel". Zwischendurch brachte der Redner von ihm auf der Reife verfaßte Gedichte, in denen er feinen Gefühlen und Gemütseindrücken Worte verliehen hat. Als einer der schönsten dieser Gesänge muß „Die Wacht am Rhein" bezeichnet werden, in dessen Schlußstrophe der Dichter singt:
Und mächt'ger schallts herüber, ich stimm' begeistert ein, Vom Niederwald herunter sang ich die Wacht am Rhein, Und heil'ger wogl's im Busen, mir war's wie beim Gebet, Am Fuß des Friedensengels hab' leise ich gefleht: Gott schütz' und schirme immer mein schönes Vaterland, Laß ewig sein gewunden das deutsche Einheitsband.
Ergreifend war die Schilderung von den Eindrücken der Schlachtfelder von Metz. Stürmischer Beifall ward dem Redner am Schluffe seiner fesselnden Darbietungen, und freudig bewegt stimmte die Versammlung ein in das von Lehrer Ludwig aus Oberlais auf den Dichterkollegen ausgebrachte Hock). Im Verlause des gemütlichen Teiles wurde noch mancher würzige Toast ausgebracht, manches muntere Liedlein gesungen und namentlid)' trug das neugegründete Gesangs-Quartett des Lehrervereins Schotten viel zur Hebung der Stimmung bei.
W. Vom Hoher odsköpf, 26. Aug. Gestern sand dahier auf luftiger Höhe die jährliche Fam ilien-Konter e u z e o a g c 1 i j d) c r Geistlicher des Dekanats Sd)otteu und der Umgegend statt. Zu derselben hatten fidi fo viele Teilnehmer eingefunden, daß das Klubhaus ganz
besetzt wir. Auch der Superintendent der Provmz,und war erschienen. Dekan Müna; sprach einige.Begrußungs- und Willkonimensworte, woraus P,r e
nach Inhalt und Form vollendeten Vortrag „Vogels belg^r^Skizzen" hielt. Ter Vortrag zeugte von ge- naucr Kenntnis des Vogelsberges und der großen - des Vorttagenden zu feiner Heimat. Reicher Verfall wu ihm zuteil. Dank stattete ihm Man
ab. Später sprach noch der Supermtenoent Abschtedsworte, in denen er seiner Freude Ausdruck gab, oben mit den Amtsbrüdern so schöne Stunden verlebt zu haben.
R. B. D a r m ft a b t, 26. Aug. In unmlltelbarer Nahe des Vorortes Traisa wurden hochinteressante ^aber funbe gemacht. Es wurde heute Zunächst cm Grab aus- gedeckt, dessen Reste aller Wahrscheinlichkeit nach aus der Zeit zwischen dem.9. und 7. Jhrhundert v. ^hr- stammen. Mit der sachverständigen Leitung dieser Ausgrabungen wurde Ministerialrat Sold an betraut. , ,
Frankfurt a. M., 25. Aug. Die Stadtverordneten genehmigten den Vertrag mit der Postverwaltung zur Cr- haltung des ehemaligen Bu n d e s t a g s p a l a st e s uno besdstossen die Erridstung einer städtischen Handelsschule für Mädchen mit zweijährigem Lehrplan und 80 Mk. Schulgeld.
Homburg v. d. H., 26. Aug. Heute mittag 12.^0 Uhr wurde von dem fahrplanmäßigen Personenzug Usingen-Homburg unweit der Station Weyrheim auf dem Bahnübergang ein einspänniges Fuhrwerk überfahren. Der Ge- schirrführer blieb auf der Stelle tot, das Pferd, dem zwei Beine abgefahren waren, mußte getötet werden. Tas Fuhrwerk stammte aus Kransberg, wo der Eigentümer unter dem Namen der „lange Friedrid)" bekannt ist.
Hanau, 25. Aug. Ueber die Einleitung eines Zeugniszwangsverfahrens berichtet die „Hanauer Ztg.", daß wegen zweier Spred)saalartikel über die Besetzung der Rektorstelle an der neuen Volksschule in Hanau, sowie wögen eines Lokalartikels über die Zwangsetatisierung der Stadt betr. die Zulage eines Mittelschullehrers ein Ermittelungsverfahren rtad) dem Verfasser der betr. Artikel gegen den verantwortlichen Redakteur der Zeitung eingelellet werden soll, wie ihr auf dem Oberbürgermeifteramt im Auftrage der Regierung eröffnet worden sei, angebtid) weil eine Pflichtverletzung vorliegen soll, da den Lehrern verboten sei, über Schulverhältnisse in Zeitungen zu berichten. Gleichzeitig wird mitgeteilt, daß wegen Veröffentlichung des letzten Artikels and) gegen die „Franks. Ztg." und die „Kleine Presse" vorgegaugen werden solle.
Aer Audapester Zöarenhausörand von neuem entfacht.
Ein heftiger Sturm, der am Mittwoch in Budapest herrschte, fadste das in den oberen Stockwerken des Gold- bergfd)en Warenhauses noch immer glimmende Feuer zu Hellen Flammen an. Ter bisher verschont gebliebene Teil des vierten Stockwerkes des Gebäudes geriet in Brand, den die Feuerwehr von Leitern aus zu bekämpfen versucht. Leichen wurden in dem Br and schütt bisher nicht gefunden.
Jnzwisd)en beschäftigt sid) die öffentliche Meinung in Budapest fortgesetzt mit der Frage der Verantwortlichkeit für die Brandlatastrophe. Allgemein wird in scharfem Ton die Kommunalverwaltung angegriffen. Man erzählt u. a.: Als Kaiser Franz Josef aus der Brandstätte den Oberbürgermeister fragte: „Weshalb sind die Rettungsarbeiten nicht gelungen?" da gab der Oberbürgermeister, auf dessen Antlitz der Blick des Kaisers fest gerichtet war, wahrheitsgemäß die Antwort: „Weil die Feuerwehr requifiten unzureichend waren." Und so ist es wirklich. Die reiche Stadt Budapest hat zur Hälfte leere Feuerlöschdepots. Dort mangelt es an allen Ecken und Enden. Alle Großstädte des Auslandes besitzen z. B. moderne Feuerleitern, die man nicht unmittelbar an brennende Gebäude heranzuschieben braucht, wo sie den Flammen ausgesetzt sind, sowdern die, in einiger Distanz ausgestellt, in ihrer leichten Beweglichkeit zum Stützpunkt des Angriffs mit Tampfspritzrohren -dienen. Aber eine solche Leiter kostet viel Geld, und die Stadtbehörde wollte es nicht ausgeben. Die Budapester Blätter wenden sich aud) deswegen heftig gegen die Verwaltung, weil sie erlaubt, daß Einfahrten und Tore als Verkaufs- und Lagerplätze verwendet werden. Man fordert, daß jede Einfahrt in die Häuser eine bestimmte Weite habe, daß Gänge, Treppenhäuser, Treppen und Einfahrt vollkommen frei sein müssen. Denn die Haupturfache des schrecklichen Unglücks war aud) jetzt die Unmöglichkeit, aus dem brennenden Hause über Treppen und durch die Einfahrt zu entkommen.
Tie Tätigkeit der Bmdapester Feuerwehr nach Ausbrud) des Brandes am Montag abend schilderte ein höherer Offizier des Löschkorps. Die erste Meldung, welckst am Montag an die Feuerwehr gelängte, lautete : „Gewölbebrand". Infolgedessen erschien anfangs die bei solchen Fällen übliche geringe Löschmannschaft mit Zwei Spritzen an der Brandstätte. Einige Minuten nad) Entstehung des Feuers standen aber bereits Parterre und erster Stock in Flammen. Der Kommandant des Lösdizuges meldete nun sofort der Feuerwehrzentrale: „Große Gefahr". Schon nach einigen Minuten kamen von allen Seiten Löschzüge sämtlicher Bezirke herbei. Tas Feuer hatte jedock) so blitzschnell um sid) gegriffen, daß beim Eintreffen der Mannschaften an Rettung des Warenhauses nicht mehr gedacht werden konnte und das Bestreben der Feuerwehr darauf gerichtet war, das angrenzende Haus, dessen erster Stock ebenfalls einem Flammenmeere glich, zu retten. Damals war es bereits ein Ding der Unmöglichkeit, eine Schiebeleiter an das brennende Warenhaus zu lehnen, da jeder Zoll des Hauses völlig in Brand stand. Kein einziger Feuerw.ehrmami konnte während des Feuers in das obere Stockwerk gelangen, wäre es nur einem einzigen geglückt, den vierten Stock zu erreichen, so würden alle Gefährdeten gerettet worden sein, da ein einziger Feuerwehrmann genügt hätte, den Rettungsschlauch hinaufzuziehen und in diesem die oben befindlichen Personen auf die Straße hinabgleiten zu lassen. Nach mehrmaligen Versuchen der gewandtesten Feuerwehrleute, hinauszukommen, mußte man dieses Beginnen als gänzlich aussichtslos einftellen. Die Anwendung der Sprungtücher erfolgte zu möglichst früher Zeit. Anfangs war die Feuerwehr hierbei burd) den kolossalen Andrang der Menge behindert, sodaß ~ einige Feuerwehroffiziere sid) mit dem Seitengewehr Bahn bredjen mußten, um unter jenen Teil des Gebäudes zu gelangen wo Personen hoch oben sichtbar wurden. Als das Rettunas- tuch endlich ausgespanill werden tonnte, war es nicht mehr möglich, das Tuch genügend strass und in der richtigen Nähe zu ziehen. Tie siedende Hitze, sowie herabslürzende Trümmermassen ließen die Feuerwehrleute nicht unter die Fenster treten, und so kam es, daß, während der äußere Teil des Sprungtuches, zu dessen Bedienung auf feder Seite wenigstens acht Feuerwehrleute notwendig sind, genügend


