bereiniaungskommissi
— 3. Vorlesungsverzeichnis der Großh. Hess.
versität zu Gießen für das SommerhaÜ>jahr 1903.
-tt- Beim Hinunter schlendern des Selterswegs fällt z. Z. das Schaufenster des Uhrcnhändlers Marx auf. Wir sehen da neben dem Prachtstück einer Standuhr ein paar interessante Gemälde von Künstlern des 18. Jahrhunderts. Das eine wird der flüchtige kundige Kunstbetrachter wohl für einen Gerard Tou halten, jenen niederländischen Maler, dessen Hauptbestreben darin bestand, künstliche Licht- wirkungen wiederzugeben, der seine Jnnenräume mit Kerzen und Laternen erhellte, die ihren Lichtschein auf Figuren oder Gegenstände warfen. Doch es ist nicht der Meister selber, sondern sein Hauptschüler, Gottfried Schalcken, der hier in einen dunklen kellerartigen Raum eine weibliche Gestalt gesetzt hat. Der interessante malerische Effekt besteht darin, daß durch ein kleines Fenster in der äußersten oberen linken Ecke ein matter Lichtstrahl in das Gewölbe fällt. Das Gemälde ist ungemein charakteristisch ~ für jene einst viel bewunderte Spezialität, als welche Schalcken in der Kunstgeschichte bekannt ist. — Interessanter aber noch als die alten Gemälde ist ein Bibelband m Klosterlederschnitt. Wir liehen uns das alte Prachtstück zeigen. Es ist eine Baseler Bibel aus dein Anfang des 18. Jahrhunderts und, roie man uns erzählt, von dem hiesigen Maler und Kunsthändler Karl Leib een. soeben mit dem neuen Einband versehen worden. Dieser Einband ist in seiner schlichten slitvollen Schönheit ein wahrhaftes kleines Meisterwerk künstlerischer Bmdecarbeit. Man bewundert die peinliche Sauberkeit und Accuratesse dieser schönen Handarbeit, den vortrefflichen Geschmack und die Erfindergabe des Binders. — Ferner sehen wir noch die überaus kunstvolle, gleichfalls von Herrn Leib hergestcllte Kopie eines Zertifikats für einen Inhaber der St. Helena- Medaille, die Napoleon 1. dem Großvater eines hiesigen Kaufmannes verliehen hat, der von 1772—1815 der französischen Armee angehörte. Tie Kopie macht durchaus den Eindruck eines Originals; sie trägt das Siegel des großen Korsen und die Unterschrift scheint so verblichen, als wäre über sie ein Jahrhundert bereits dahingegangen. — Herr Leib zeigte uns übrigens noch ein recht interessantes Gemälde, das er unlängst aus Prioalbesitz erwarb und das er zunächst von seinen Riffen und anderen mehr oder weniger kleinen Schäden befreien, nach der Wiederherstellung aber gleichfalls öffentlich zur Schau stellen will. Das Bild, das man z. Zt. in dem Atelier des Herrn Leib betrachten mag, ist eins der sehr wenigen malerischen Erzeugniffe von Daniel Chodowiecki (man hört diesen Namen selbst Kunstverständige so oft falsch aussprechen; das c, der drittletzte Buchstabe, lautet tm Polnischen wie z!), dem berühmten Berliner Zeichner und Kupfer- stechcr zur Zeck Friedrichs d. Gr., dem vortrefflichen Illustrator und Vorläufer der großen Realisten des 19. Jahrhunderts. Diese Genreszene aus einem ärztlichen Sprechzimmmer erinnert uns recht sehr an niederländische Interieurs. „Der mackere Ehodowiecki", wie Goethe ihn nannte, zeigt hier seine biedere, freundliche, lächelnd harmlose Kunst von der besten Secke.
zog haben dem Schüler des Gymnasiums zu Büdinaen diesen Vcherz so wenig Verständnis, daß er den Herrn Wege« Wilhelm F l einer _au§ Schopfheim in Anerkennung der „groben Unfugs" zur Anzeige brachte. — Ein hiesiger
Händler hatte sich während des vorgestrigen Zuges in die Uniform eines Zollbeamten gesteckt und seine Eioilrleider in einer Wirtschaft zurückgelassen. Als er nach beendigter Rundfahrt sich wieder umkleiden wollte, war sein Cioll-
Vermischtes.
* Bochum, 25. Febr. In dem benachbarten Weitmar brannte heute nacht das Wiedig'sche Haus vollständig nieder, wobei ein neunjähriges Kind den Tod in den Flammen fand. Ter Bescher des Hauses wurde unter dem Verdacht der Brandstiftung sofort verhaftet. Eine Anzahl Personen konnten nur mit Mühe gerettet werden.
Magdeburg, 25. Febr. Der 22jährige Knecht Koppel in Tomau bei Stendal versuchte eine Magd zu vergewaltigen und brachte ihr, als fte sich wehr re, mehrere tödliche Stiche in Brust und Hals bei. Ter Täter wurde verhaftet. Es gelang ihm aber, wieder zu entkommen.
* London, 25. Febr. Heute früh wurde in Ramsgate
ein kleines Wohnhaus durch eine Explosion halb zerstört. Es war von einem Maurer Namens Senson, seiner
von demselben am 7. Dezember v. I. mit Mut und Entschlossenheck, sowie unter eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung des siebenjährigen Karl Göbel in Büdingen vom Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille zu verleihen geruht. — 2. Bekanntmachung, die Tienstbezirke der Feld- bereini ^ungs kommissäre betreffend. Vom 7. Febr. 1903.
Landes-Uni-
dem Ehemann am eingebrachten Vermögen der Ehefrau die Verwaltung und Nutznießung zusteht, sodaß dies System als „Verwaltungs-Gemeinschaft" bezeichnet wird.
Tas gesetzliche Güterrecht wird sodann vervollständigt durch die gesetzliche Regulierung des Güterstandes der Gütertrennung; dieser Güterstand nämlich kann vertraglich von vornherein, oder im Verlauf der Ehe vereinbart werden, er tritt aber auch von rechtswegen bei gewissen Tatbeständen ein, beispielsweise bei Konkurs des Ehemanns, bei Entmündigung des Ehemanns, ferner bei Ehescheidung. D. G.-B. § 1426 bis 1431.
Das Gesetz geht von der Voraussetzung aus, daß die Leute, welche söch verheiraten wollen, mit aller Sorgfalt chre wirtschaftliche Lage für Gegenwart und Zukunft überlegen und darnach ihre Verfügungen einrichten; die tägliche Erfahrung aber zeigt so ziemlich das Gegentell, daß nämlich dre Leute sich auf das Hergebrachte verlassen und gedankenlos den Verlauf abwarten. Beispielsweise war in Gießen jahrzehntelang ein Formular für die ortSgericht- lichen Eheberedungen gebräuchlich, wonach die Eheschließen- den vielfach glaubten, sie hätten nach Solmser Landrecht aeheiratet, während dies nach dem Formular nur bei kinderlosem Sterbfall zutraf; bei beerbter Ehe war also von „Beiseß" keine Rede und bei Sterbfall mußte der überlebende Ehegatte bei Volljährigkeit der Kinder sich auseinandersetzen.
Tie obige Stichprobe aus der neueren Statistik zeigt das Nämliche; von 1500 Eheschließungen sind ca. 1450 nach dem gesetzlichen Güterrecht geschehen, also die Frauen von der Errungenschaft ausgeschlossen, wie unser erster Artikel gezeigt hat.
' anzug gestohlen. — Ein bei der Gruppe „Sektsteuer" als Offizier verleideter junger Mann wurde, als er sich einige
1 Schritte von dem betreffenden Wagen entfernt hatte, von einem Schutzmann wegen unerlaubten Tragens einer Uniform verhaftet und nach dem 6. Polizeibezirk verbracht, wo er, nachdem Offtziersrock und Mütze konfisziert war, wieder entlassen wurde. — Gestern morgen erhielt ein Gast« wirt in der Neutorstraße, als er Nachtschwärmer aus dem Lokal wies, einen Schlag mit einer Bierftasche auf den Kopf, daß eine gefährliche Verletzung entstand. — Auf der Rhcinstraße erhielt bei der gestrigen Kappenfahrt ein Herr eine Orange ins Gesicht, die ihm den Zwicker zertrümmerte. Die Glassplitter verursachten eine tiefe Schnittwunde. Der Werfer, Sohn eines höheren Beamten, kam zur Anzeige. — Gestern abend schlug ein Mann airs Wut darüber, daß man ihn aus einer Wirtschaft entfernte, eine Fensterscheibe mit der Faust durch. Dabei wurde jedoch eine Ader am Arm zerschnitten, sodaß der Verunglückte schnell ins Hospital gc^ bracht werden mußte.
Alzey, 25. Febr. Dieser Tage fand hier eine Versammlung von Landwirten statt, die sich mit dem Zuckerrübenbau beschäftigten. Es galt Stellung zu nehmen gegen das Vorgehen der Zuckerfabriken (niedriges Preisangebot und Weigerung, mit den Vertretern des Zuckerrübenbaues zu verhandeln). Tie Versammlung zeigte sich sehr kampfeslustig und nahm eine Resolution an, keine Rüben zu bauen, bis die Fabriken mit dem Komitee in Unterhandlung treten, und ein auskömmlicher Preis festgesetzt sei.
)( Wetzlar, 25. Febr. Für das am 5. und 6. Juli in unserer Stadt abzuhaltende Gauturnfest des Gaues Hessen sind bereits die ersten Vorbereitungen getroffen worden. Tie Platzfrage ist dahin entschieden worden, daß das Fest da abgehalten werden soll, wo auch das vorjährige. Lahntal,angerfest stattgefunden hat. Auch ist bereits in der Generalversammlung die Zusammensetzung der einzelnen Festausschüsse erfolgt, an deren Spitze ein Ehren- Komitee in Vorschlag gebracht worden ist. '
(!) Marburg, 25. Febr. Eine originelle Reklame leistete jiaj heute nachmittag der hiesige Mw- .seumswirt. Er ließ eine größere Senoung Salvator- Bier mit Musik vom Bahnhof abholen. Bor dem Zuge ritt ein Herold in alldeutscher Ritterrracht. — So ziemlich um dieselbe Zeit kam von der entgegengesetzten Secke ein von zwei Handwerksburschen gezogener Handkarren in Begleitung eines Schutzmanns gefahren. In dem Gefährt lag lang ausgestreckt eine „Bierleick-e", £ie man aus der Straße gefunden hatte, und nun ins Arbeitshaus brachte.
Aus tztadt und Land.
Gießen, 26. Februar 1908.
** Personalien. Turch Entschließung des Großh Ministeriums d. I. wurde der Großh. Regierungsassessor Kirnberger tn Oppenheim mit Wahrnehmung der Tienstverrrchtungen eines Kreisamtmanns bei dem Großh. Kreisamt Groß-Gcrau beauftragt.
** ?^"ölcigehilsen bei den Staats- anw alt sch o ft en, )oroic ein bestimmter Kreis nicht ge- vrufter Schreibaehilfen bei ben Gerichten des Großhrrzog- ftunö Hessen hallen am 1. März d. I. im „Storch" zu Fcani- furt a. M. eine Versammlung ab, zwecks Dcspreckmna ae- «sinfamer S-andesanaclegenheiten sc.
^TasGroßh RegierungSblLtr,Lerlage.Nr.3, ousgegebcn am 34. Februar d. I., entlM: i. Oefientliche Anerkennung einer edlen Tat. S. K. tz. der G r o ß h e c |
)( Heuchelheim, 25. Febr. Tie für die bevorstehende Feldbereinigung notlvendige Drainierung des „Lahn- |CÜ)eSwelche während der Win.ermonate eifrig betrieben wurde, wird in den nächsten Tagen beendigt sein. Die Bewohner sind jcyt mit dem Abyotzen der an den Gewässern stehenden Bäume und Sträucher beschäftigt.
tz'Rockenberg, 23. Febr. Bor 100 Jahren wurde, wie uns zu unserer. gestrigen Notiz ergänzend gemeldet wird, das ehemalige hiesige mainzische Amt, bestehend aus Rockenberg, dem früheren hiesigen SLonnenlroster, sowie den "Nachbarorten Oppershofen, Nieder- und Ober-Mörlen, Ober- Wöllstadt und Wisselsheim, durch den Reichs deputa- tionsschtuß der Landgrafschast Hessen-Darmstadt einverleibt.
0 Ruppertenrod, 25. Febr. Dem Landbrckfträger Tröller, der bereits schon über 35 Jahre im Postdienst tätig ist, wurde der Tcket „Ober-Briefträger" verliehen.
§§ Mücke, 25. Febr. 'Roch ist der Bahnbau Mücke— Laubach nicht beendet und schon wieder ist em neues Protest Marburg — Treihaujen — Mücke vom Gewerbeverein in Marburg ui Anregung gebracht worden. Ebenso ist vom Landtagsabg. Brauer die Bahn von Mücke nach Ulrichstein int Landtage wieder zur Sprache gebracht worden. Beide Linien mit dem Kreuzungspunkt Mücke würden zweifellos die weittragendsten Vorteile dem reisenden Publikum, wie auch dem Güterverkehr gewähren. Durch die Vermehrung des Bah.ipersonals sind in Mücke mehr Wohnungen erforderlich. Obgleich schon jetzt die weitere Erbauung von zwei neuen Läohnhäusern in Ansicht steht, dürste doch die Bahnverwaltung nicht säumen, Dienstwohnungen für ihre Beamten und Untetbtamten zu erbauen.
** Darmstadt, 25. Febr. Ein aufregender Vorfall ereignete sich gestern nachmittag in der Soder- straße. Hier kam eine mit neun (!) Masken besetzte Droschke beim Umdrehen zum Umfallen und "in einem Augenblick lagen P^erd und M^gen, Kutscher und Masken auf der Eroe in einem wirren Knäuel. Glück- ächerweise ging alles noch gut ab und das einzige Opfer des Vorfalles war eine zertrümmerte Laterne der Ehastc^
Mainz, 25. Febr. (Nachklänge zu den Fast«7 nachtstagen. Das Apfelsinenwersen stand in hohey Blüte. Eine Anzahl Fensterscheiben gingen dabei in Trümf mer und einer Dame flog aus dem Schlllerplatz eine Cranty mit solcher Wucht gegen die Stirn, daß die Getrosfei« bewußtlos zusammenstürzte und erst nach einer Vierte/-» tunde wieder zur Besinnung kam. — In der Nacht aus Dienstag wurde an der Ehristophskirche ein Mann vpn Anten angcsallen und ihm das Portemonnaie aus tyer nasche geraubt. — In einer Weinnurtschaft ließ ein H^rr beim Bezahlen einen Hundertmarkschein sehen, der i(m pater samt bet Brieftische und Uhr gestohlen worden ast. -7 Bei der gestrigen K>ippenfahrt wurde aus einem Waten eine brennende Cigarre geworfen, die auf den Papieranlug eines zwölfjährigen Mädchens siel. Der Anzug frng Frater und brache dem Kinde schwere Brandwunden am Ävirper bei. — Montagabend klaubte sich auf dem Schicer- rlatz ein Herr ben Scherz, einen großen Hausen Ituft- chlengen, die hier zusammengetrugc.i waren, a.^zuzün^en. Ein in der Nabe befindlicher Schutzmann hatte aber für
Es kann also nicht nachdrücklich genug dem verehrten Publikum, nicht bloß dem ländlichen, sondern auch dem städtischen, anempfohlen werden, daß Eheverträge jedesmal errichtet werden; wird dies unterlassen, so hat die Frau keinen Anteil an der Errungenschaft.
3m übrigen sollten die Interessenten überlegen, was für den Einzelsall am besten ist; für Leute mit beiderseits großem Vermögen wird eine andere Gestaltung des ehelichen GüterrechtS sich empfehlen, als für geringes Vermögen oder für erhebli-che Ungleichheit auf beiden Socken; für Bauersleute, deren gesamte Wcktschaftslage vom Grundbesitz abhängt, werden andere Gesichtspuntte zutrefsen, als für städtische Geschäftsleute, für Hanoel ober Handwerk.
Tas Gesetz beläßt den Interessenten völlig fteie Hand, wie sie ihre Angelegenhecken regeln wollen; und hier ist insbesondere noch darauf hinzuweisen, daß das D. G.-B. auch letztwillige Dispositionen auf vertraglichem Wege zuläßt, den sogenannten Erbvertrag. Es liegt demnach nahe, gleichzeitig mit dem Ehevertrag auch Anordnungen aus den Todesfall zu treffen und in den Ehevertrag auszunehmen. Der Erbvertrag hat nämlich vor dem Testament den wejenllichen Vorteil, daß ein Erbvertrag nicht einseckig nach freiem Belieben abgeändert werden kann, sondern nur mit beiderseitigem Einverständnis. Folgendes Beispiel möge dies beweisen: Ter vermögenslose Landwirt A. heiratet die vermögende Bauerntochter B., sodaß der Grundbesitz, den die Eheleute bewirtschaften, der Frau allein rustcht. Wenn die Ehe Kinder bringt, so mag der Mann bei Sterbfall der Frau durch sein gesetzliches Erbrecht und seine Rechtsstellung zu den Kindern wirtschaftlich gesichert sein; wie aber, wenn die Ebe kinderlos bleibt? Angenommen, dies träte ein, die Ehe wäre nicht glücklich und die Frau würde durch Seftament den Mann aus den Pflichtteil setzen, so wäre er durchaus blamiert, hätte an Grund und Loden nichts zu suchen (der Pslichtteck ist nur ein Anspruch an Geld) und würde mit einem Geldbetrag von Haus uno Hof fortgeschickt. Tem kann vorgebeugt werden, indem tm Eyevertrag ein gegenseitiges Erbrecht für den kinderlosen Sterbfall vorgesehen wird, etwa so, daß der Mann eine gewisse Summe an die Blutsverwandten der Frau herauszuzaylen hat: hierdurch ist der Äiann gegen böswillige Absichten und testamentarische Benachteiligung seitens der Frau gesichert.
Wie Pos. 2 oben zeigt, macht es das Gesetz den Interessenten insofern leicht, daß mehrere Formationen des ehelichen Güterrechts in vollständiger Ausgestaltung votgcsehen sind. Von diesen wird die allgemeine Gütergemeuischaft für Ob er Hessen wohl nur im Schtitzerland Anklang finden, weil sie inhaltlich dem feit Jahrhunderten dort gellenden fuldikchen Recht g.eichtommt. Tie Fahrnis-Gemeinschaft des B. G.-B. steht dieser allgemeinen Gütergemeinschast sehr nahe und kann deshalb hier beides übergangen werden.
Anders verhält es sich mit der Errungenschaftsgemeinschaft des B. G.-B.; der Name zeigt berecks, daß hierbei die Ehefrau Anspruch aus die haloe Errungenschaft hat, sodaß also dieser Güterstand unsrem seitherigen Rechtsgebiet der Verordnung von 1/95 und dem Solmser Landreck)it insoweit gleichwertig ist. Es würde also genügen, daß die Eheschiießenden ihren Ehevertrag auf die gesetzliche Er- rungenschasts-Gemeinschajt des B. G.-D. stellen.
Demgemäß hat das hessische Ausführunasgesetz Artikel 169 bis 2u6 zusolge Aufhebung der ftüheren Landrechte das fuldische Recht in den Güterjtand der allgemeinen Gütergemeinschaft, das Solmser Landrecht, Mainzer, Pfälzer, Katzenelnbogener Landreuck und das Gebiet der Veroronung von 1795 in den neuen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft über geführt, roie bereits oben erwähnt ist.
Wir schließen nunmehr diese Erläuterungen und wiederholen die nachdrücklick)e Mahnung an alle Eheschließungs- ckckeressenlen und deren Ellern, daß man sich nicht bliud- llngs aus das gesetzliche eheliche Guterrecht verladen, sondern in jedem Einzelsall, wo es sich um gegenioärtiges oder zukünftiges Vermögen von irgend nennenswertem Betrag hanoett, einen Ehevertraa dura.) einen Notar oder das Amtsgericht soll errichten lassen, womöglich unter Einfügung geeigneter letztwckllger Anordnungen mittelst Erd- Vertrags.
Frau und feinem Sohne, der ein dort bekannter Fußballspieler ist, bewohnt. Als die Polizei eindrang, fand sie Frau Henson bewußtlos in einem dunklen Raume kauernd mit einer furchtbaren Wunde am Halse und am Kopfe. Henson selbst war in halb sitzender Stellung auf einem Sopha mit stark blutenden Halswunden. Im hinteren Teile des Hauses, wo die Explosion am meisten gewirkt hatte, fand man die durch die Explosion stark verletzte nackte Leiche des jungen Henson. Frau Henson ist todt, doch hofft man, den Mann am Leben zu erhalten. Henson lebte in Unfrieden mit feiner Frau und er hatte kürzlich vergebens um Trennung der Ehe nachgesucht. Man glaubt, Henson selbst habe die Explosion durch Dynamit verursacht, nachdem er versucht hatte, feine Frau zu ermorden und sich selbst umzubringen.
* Dublin, Lö. Febr. Der Präsident der Börsen- kammer und ein Anwalt wurden wegen bedeutender Unterschlagungen zum Nachten einer F-inanz-G.sell- schaft, welche unlängst eine Konzession an der Telagoa Bai erhielt, verhaftet.
* Paris, 25. Febr. Gestern abend kam es auf den Boulevards infolge der Einmischung des Mobs in eine Konfetti-Schlacht zu bedenklichen Aussaireitungen. Sie Polizei nahm 4C0 Verhaftungen vor, von denen aber iiur 17 aufrecht erhalten werden konnten. Tie Gegner der »Konsetti-Schlacht benutzten den Vorfall, um ein Verbot gegen das Konfetti-Werfen herbcizusühren.
• Kaiser Wilhelm I. über den Vater des Reichskanzlers von Bülow, lieber den vormaligen Staatssekretär des Auswärtigen, Bernhard Ernst v. Bülow, den Vater des jetzigen Reichskanzlers, bringen die „Grenz- botenÄ anläßlich des Todes Delbrücks, nut dem Bülow gemeinsam verschiedene Jahre Vertreter Bismarcks im Bundesrat und im Reichstag war, eine sehr anerkennende und warm geschriebene Studie, m der zum ersten Mal auch das überaus herzliche Schreiben veröffentlicht wird, womit Kaiser Wilhelm 1. auf die Anzeige vom Tode des oottrefflichen Rlannes seiner Gemahlin fein tiefes Beileid in der für den Verstorbenen ehrenvollsten Weste aussprach. Daffelbe fei hier in der Schreibweste des unvergeßlichen Monarchen un- oeränbert wiedergegeben:
Baden, »1. 10. 79.
Nächit 3brtcn, -madige Frau, u. Ihrer Fainilu, bat wohl Niemand m Preußen em näheres Anrecht auf Trauer als ich, auf eine gerechte Trauer, bei dem Hinlritt Jbreä Gemahis! Wenn ich es nichtsaustprechcn kann, was ich tn ihm verlobten habe! was müssen Sie imb dte Ihrigen empfinden!!
Nicht nur den Staats-Alaun habe ich in bem Endschlafenek verlohren, sondern einen Freund, der mein ganzes Vernaueu be- aß, u. mit einer lettenen Hingabe sich dem schiveren WillimgS- kreise hingad, mit einer Umsicht, vermittelndem Sinn u. herzen, immer gleichen freien Blick tu Endschluß, nach reiflicher Uebet- legimg immer das Rechte treffend —, so viele vereinte Eiqenthalten ersetzen sich nicht so leicht, u. namentlich bei meinem hohen Aller sind solche Bertufte kaum zu ertragen!!
2)töac Gott Ihnen diesen herben Schlag, durch Ergebung ia


