Nr. 303 Drittes Blatt.
153. Jahrgang
Donnerstag 34. Dezember 1003
Erschein. tügttch mit Aufnahme deS BornUags.
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Gießener Anzeiger
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Senerai-Anzeiger. Amts- und Anjeigeblatt für den Kreis Sichen.
Latte so die Stadt wenig- Freude an ihrer Garnison, so bildete sich doch gerade durch das System der Bürger-, quartiere zwischen der Bürgerschaft und den Regiments- angehörigen ein festes und gutes Verhältnis heraus. Tas zeigte sich nicht nur beim Abschied für immer, als das Regiment seine alte Garnison mit einer neuen vertauschen mußte, sondern auch bei anderen außergewöhnlichen An-
Tie wichtigste Bestimmung ist hierin die siebente, da sie die früher beliebten Legequartiere abschafft und dem Soldat selbst die Beschaffung des Quartiers überläßt. Mit Recht hat sich hiergegen der Stadtrat gewehrt und beim Oberamt durchgesetzt, daß der Stadtrentmeister angewiesen wurde, schriftlich die Aushebung der ohne Ermächtigung geschlossenen Uebereinkunst zu erklären. Ter Oberst Stutzer jedoch bestand auf dem Vertrag und verlangte die Entscheidung des Landgrafen. Leider ist aus den mir vorliegenden Akten nicht ersichtlich, wie der Streit geendigt hat. Indessen scheint aus einer späteren Eingabe des Sergeanten Jos. Conrad Zagk hervvrzugehen, daß man zum alten Gebrauch zurückgetehrt ist. Von diesem hatte es übrigens früher auch Ausnahmen gegeben und die betrafen die meist verheirateten Unteroffiziere. Tas Regiment gab, wie bekannt, nach der unter der Schirnivogtei des Landgrafen von tzesjen-Tarmstadt stehenden Freien Reichsstadt Wetzlar ständig ein Kommando ab, das von Zeit zu Zeit abgelöst wurde. Während dieser Zeit hielt die Stadt das Quartiergeld für die abkommandierten Mannschaften zurück, worüber gelegentlich einer Musterung im Jahre 1741 sämtliche Unteroffiziere Beschwerde führten. Die Negierung in Darmstadt entschied daraufhin, daß das Geld auch währerrd der Tauer des Kommandos zu verabfolgen sei, zumal die Unteroffiziere „als meistens ver- heurathete Leute auf 1 oder 2 Monathe kein Quartir be- tommen könnten, sondern solche von halb zu halb Jahren miethen, mithin das Quartir-Geld während des Eom- mando ex propriis bezahlen müsten."
Daß übrigens die Last der „Guarnisons-Einquartir- ungen" für die Stadt drückend war, wurde schon im Anfang des 18. Jahrhunderts von der Negierung anerkannt, indem der Stadt in den Jahren 1712 und 1713 und früher alljährlich 300 Gulden aus den Contributions- geldern für Einquartierungslosten vergütet wurden.
Der Berechnung der Quartier gelder wurde der „Esfektiv-Stand" des Regiments zu Grunde gelegt und nach ihm wurden die Quartierlisten aufgestellt. Leider haben sich von solchen Listen nur zwei aus den Monaten Januar bis Juni 1752 und zwar von der Kompagnie des Obristen Barons von Rodenhausen vom Prinz Georg-Reg,- ment erhalten. Ter Bestand der Kompagnie in jener Zeit war: 1 Obrister, 1 Capitaine, 1 Fähndrich, 2 Sergeanten, 1 Fourier, 1 Capt. d'armes, 4 Corporals, 2 Tambours, 1 Pfeiffer, 1 Fourierschütze, 7 Gesreyte, 35 Gemeine, Summa 37 Mann. Kompagniesührer war der Hauptmann Langs-
H. O. Amt das. Sues."
Also die „Streichmauer" war eingefallen, offenbar doch durch die Schuld der Militärbehörde. Damit aber diese Stellen nicht zur Desertion benutzt werden konnten, mußte an ihnen der Wallgraben frei von Eis bleiben. Zu dieser im rein militärischen Interesse notwendigen Maßregel wurde indessen die Bürgerschaft herangezogen. Ten einzelnen Bürger traf zudem bei der damaligen geringen Bevölkerungszahl die Reihe sehr oft. Aehnlich waren die Verhältnisse während des ganzen 13. Jahrhunderts. Tie Regierung in Tarmjladt suchte auf Ito ft en der Sia^t zu sparen, wo es nur irgend ging. Um den Bau der Hauptwache am Brand (jetzt Gmdarmeriewache) wurde hartnäckig gestritten. In Darmstadt wollte man die Kosten des Baues gar zu gern der Stadt ausbürden und der Stadtrat halle auch schon einmal durchgejetzt, daß der Bau unterblieb. Ta wurde in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts die Frage wieder ausgenommen. Bei einem Besuche des Landesfürsten in Giegen fürchtete der Rat eine „Proposition" in dieser Sache und beschloß, um ihr znvorzulommen, dem Landgrasen eine „Verehrung" anzubieten, was auch geschah. Hoch-fürstliche Durchs taucht mertten aber die Absicht und lehnten das Geschenk in Gnaden ab. Tags darauf wurde die gefürchtete Proposition tatsächlich gestellt und der Rat mußte sie wohl oder übel annehmen.
Die Festung besaß zwar keine Kaserne, wohl aber ein Lazarett, für das die Stadt das Brennöl stellen mußte. Als sie 1701 deshalb „sich difsicultiren wollen", befahl Landgraf Ernst Ludwig, sie zur weiteren Lieferung anzu- weisen, da sie (die Stadt» „durch Anrichtung oes Lazaretts der Kranken und vieler Verdrießlichkeiten abkommen, darüber sich zu beschweren keine Urjach hat." Tarin hatte der Landgraf nicht ganz Unrecht. Tenn in Ermangelung von Ka,erneu lag die Garnison in sogen. Bürgerquartieren.
In der Regel ruhte auf jedem Haus die Quartier- pflicht. Ter Bürger stellte Räume und Betten für die Einquartierung zur Verfügung. Wer das nicht konnte oder wollte, zahlte eine je nach Bedarf immer wieder von neuem festzustellende Abgabe, das Quartiergeld, an die Stadtlajje, aus der es den einzelnen Soldaten zum Zweae ihrer Unierbringung zugewie.en wurde. So war es, als das Kreisregiment einzog. Im Lause der Zeit war die Handhabung dieser Einrichtung eine wechselnde gewe'en und hatte zu Unzuträglichkeiteu geführt, besonders wenn die Garnison einschließlich „des weißen Regiments" über 400 Mann start war. Tas veranlaßte 1755 den Komman- deur des löbl. Prinz Georgs-Regiments, Oberst Stutzer, mit dem Stadtremmeister ein neues Abkommen („Regulativ") zu treffen. Hiernach sollte 1) für die Beurlaubten des Regiments kein Quarciergeld gezahlt, 2) für die Rekruten stets 20 Quartiere frei gehalten, 3) den in xien|t stehenden Offizieren und Mannjchasten das Quartiergelo monatlich baar ausbezahlt, 4) den vor dem 16. eines Monats wieder eintrerenoen Beurlaubten ganz, den naa)- ber zurücktommenden zur Hälfte verabfolgt werden, 5'i sollte jede Kompagnie für eine Kammer zur Aufbewahrung der Gewehre und übrigen Geratjchaften lÄonat- lich 15 Albus aus den Quartierglloern erhallen, d- haben die Bürger jeden 25 ten eines Mdonats ihr Quartiergetd unter in Glockenschlag bar auf das Rathaus zu liefern, die Morosi" aber werden den 1 ten des folgenden Monats dem Regiment zur Exekution eingegeben, 7) kann sich dre Soldatesca" nach „Genehmyawung oec. Kompagniechefs willkürlich bei der Bürgerschaft einquartieren, nicht aber bei anderen Soldaten, „wrbey jedoch denen Soldaten, so eigene Häuser haben, erlaubt ist, einem itaer (Samerawm, mehr aber nicht, Quartir zu geben und solchen au,fgU- nelimen" 8) wird den nur auf einige Tage „anhero oe- orderten Beurlaubten" täglich für Obdach 1 ^uzer^ge- fiiffint 9i endlich wird bestimmt, daß tms ^iiarite.gc o Stlid) uYü) accurat 4ne Die Sering;lc linteqcb etfe verrechnet werden" und die „wegen dere^ Beurlaubten erzielte Erjparnis der grenzen Bürgerschaft mündlich „60- nisicirt" werden solle.
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Tas Rekrutierungssystem war von unserem heutigen gänzlich verjchieden. Zwar wurden auch Landeskinder eingestellt, aber in der Hauptsache sand der Manuschafls- er,atz durch Anwerbung statt. Auch der gemeine Soldat befrachtete sich als Berusssoldat Und blieb ost bis in ein hohes Alter unter der Fahne. Er verheiratete sich rnd kaufte sich in der Garnison an. So kam es oft vor, daß Vater und Sohn als Gemeine bei demselben Regiment landen, oder daß der eine des anderen Vor gesäter war. Mir liegt ein „Verzeichnis derer Soldaten, so dahier (feit in Gießen) mit Häußern und Güthern angesessen. . ind, vor. Es ist nicht datiert, gehört aber ins Ende des L8. Jahrhunderts. Unter den 86 Nummern, die es enthält, finden sich nach flüchtiger Zählung 60 verheiratete Unteroffiziere und Mannschaften vom 2. Bataillon Land- nraf, das, wie wir gesehen haben, eine Neusormation des Prinz Georg-Regiments ist. Gar ost findet sich hier ein Eintrag ähnlich dem folgenden: „Mousq(uetier) Georg Ludwig Harth und Sohn stehen beym 2 ten Bataillon Landgraf." ... v „
Daß sich unter solchen Verhältnis en manche Unzutrag- lichkeiten zwischen Stadt und Garnison ergaben, ist begreiflich Tie Soldaten, die sich verheirateten, gehörten stets zu der minder bemittelten Klasse der Einwohner- jchäft. Ihre Witwen und Kinder fielen daher ost der Armenkasfe zur Last, was zu vielfachen Klagen des Stadt-
Vor mir liegt ein Schriftchen von 31 Seiten, gedruckt in Gießen 1810 und betitelt „Erinnerungen an die Feierlichkeiten, mit welchen das Großherzogl. Leibregiment bei seiner Rückkunft von den Ufern der Donau in Gießen empfangen wurde." In seiner Einleitung ist es ein viel bedauerlicheres Denkmal für den Mangel an National qefühl als die Ehrenpromotion Bernadottes. Aber da es uns eine genaue Beschreibung der Feierlichkeiten iiber- liefert und uns einen trefflichen Einblick in das Leben unserer Stadt vor 100 Jahren gewährt, mag ihm seine schlechte deutsche Gesinnung für diesmal verziehen sein.
Gegen Ende des Jahres 1809 waren unsere Truppen vom östreichischen Kriegsschauplatz, wo sie sich, wie wir wissen, bei Achern und Wagram ausgezeichnet hatten, aus- gebrochen und langten am 9. Februar 1810 vor den --voren unserer Stadt an. Am „Selzertor" war „nach einer geschmackvollen, von Mustern des Altertums entlehnten Zeichnung" von dem Drechslermeister Ernst Matthias eine Ehrenpforte errichtet und von dem Maler Beter Petri mit Skizzen der Schlachten bei Eßlingen und Wagram, zwischen denen sich eine Ansicht von Gießen befand, und mit Devisen geschmückt worden. Ueber der dreibogigen Pforte erhob sich in der Mitte eine antike Viktoria. Um den Bau herum lief eine Galerie, die zur Aufnahme des Musitchors bestimmt war. Cs war ein kalter Tag, aber dennoch drängte sich „ganz Gießen" um die Pforte. Zwei Bürger, Andreas Löüer und Heinrich Freckfv ritten den Truppen entgegen, um sie au, den bevorstehendeii Empfang vorzubereiten und sie heim zu geleiten. An der Ehrenpforte traten drei andere junge Bürger, Heinrich Busch, Christian Ferber und Georg Asmus, vor, überreichten ein von Hofgerichtsadvokat Dr. Algeier verfaßtes Gedicht, und der erstgenannte Bürger hielt eine sehr kurze Bearüßungsansprache, auf die im diamen des Generalleutnants v. Nagel der Obrist Beck „mit kriegerischem An- tand, welchen männliche Rührung milderte", erwiderte. Ten Text beider Ansprachen, der uns wie auch das Gedicht überliefert ist, kann ich übergehen, ohne den Ruhm der Redner zu fckädigen. Tann „wandten vier junge Mädchen, Johamiette 9iühl, Marie Müller, Christiane Frech und Elisabethe Möhl, welche sämtlich weih gekleidet auf den Basamenten zur Seite der Pforte standen, Lorbeerkränze mit Ländern durchflochten um die Fahnen der beiden Bataillone: „Diese Fahnen haben Ihnen aus dem Pfade des Ruhmes voran geweht, darum schmücke sie dieser Kranz, womit das Vaterland seine Tapseren ehrt, waren die Worte, womit sie diese Handlung begleiteten". „Möge einstens der Brautkranz Ihnen ebenso viel Freude machen, als uns heute die Bekränzung unserer Fahnen" sagte ihnen galant Obrist Beck. Dann zog das Regiment unter den Klängen einer eigens von Musikdirektor Meyer bomponierten Sinfonie und dem Donner der Ge;chütze in die Tore der Stadt ein. Aus dem Brand wurde das Regiment zum Teil bei den iLinwohuern der Stadt vertellt.
Zwei Tage später feierte die musikalische Gesellschaft die Rückkehr des Regiments. Die Anzeige lautete: „Um die Rückkehr unserer braven Krieger auch in der unterzeichneten Gesellschaft zu feiern, har dieselbe aus künftigen Montag, den 12. dieses, nachmittags fünf Uhr, ein besonderes Konzert in dem bekannten Saal auf dem Kolleggebäude veranstaltet und ladet dazu sämtliche hier anwesenden Herren Kommandeurs und Offiziers hierdurch höflichst ein. Giesen den 10. Februar 1810. Die hiesige musikalische Gesellschaft. Merck." Das Programm war kurz: Erster Teil: 1. Sinfonie. Die Bataille von Neubauer. 2. Arie von Winter, vorgetragen von Temoiselle Geibel. Zweiter Teil: Ouvertüre aus Lodoiska. 2. Flöten-Konzert von A E. Müller, geblasen von Herrn Meyer (dem Musikdirektor?). 3. Friedensgesang von Winter, ein Solo mit Chor, dessen Text noch vorhanden ist.
Tie Reihe der F-estlichkeiten beschloß ein Ball, den urt Namen der Honoratioren der Hoskammer-Direktor Geheimerrat Freiherr v. Münch in den großen Sälen des Kolleggebäudes dem Osfizierkorps gab. In dem durch^ „etliche 70 Wachskerzen" erleuchteten „juridirchen Auditorium" versammelten sich nm 6 Uhr über 300 Personen. Ein Orchester von 36 Tonkünstlern spielte von 7—8 Uhr. Dann trug die 13jährige Tochter der verwittibten Frau von Rabenau ein von Professor Walther verfaßtes Gedicht vor und endlich wurde im lheologijchen Auditorium die Gesellschaft „mit einer trefflichen Collation bewirtet". Die aus Anlaß des Einzuges gedichreten Begrüßungen und Chore nehmen in dem Schriftchen mehr als 10 Sellen Raum ein.
Nicht ganz so geräuschvoll, aber nicht minder herzlich war der Empfang, der dem Regiment vier Jahre später bei seiner Rückkehr aus Frankreich, tvo es endlich gegen "Napoleon gefochten hatte, zuteil wurde. Bei seiner Annäherung am 11. August rückte die exerzierte Mannichaft der Gießener Landwehr unter dem Jnjpetteur der 8. Landwehr-Inspektion, Ober-Appellationsrat v. Grolman, aus und stellte sich auf der Höhe des Seltersberges zu beiden Seiten der Landstraße auf. Unter Prä;eruiertem! Gewehr hielt v. Grolmann eine BegrüßungSün.prache au Vas einruckende Regiment, die vom Kommandeur, Obrist- leutnQnL Zimmermann, erwidert touioe. Tie Soldaten er» hielten, wie wir ans Keims Buch wi,sen, bei der Bürger- ;chaft zwei Tage lang freie Verpflegung. Tas war alles, aber ein ganz anderer Geist wehte durch diese beiden An',prachen als durch jene vom Jahre 1310. Teutschlaiios Erhebung lag ja zwischen den beiden Tagen und der Teutsche hatte gelernt, sich als Deutscher zu flihlen und auf feine Kraft zu vertrauen. Desljaib tonnte Obristleut- naiit 3\mmerniumi mchnend um- hoiswun^-fleuoig zugleich jagen: „Keinen verlasse je das Ge.uhi des heutigen ^.uges, das Gefühl, der Burger eines von keinem fremoen Volke
Aas alte Kicßener Wegimcnt
Von Tr. Karl Ebel.
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Zu der Zeit, als dem Kreisregiment die Stadt Gießen als Garnison angewiesen wurde, waren die Festungswerke seit etwa einem Menschenalter vollendet. Landgraf Ludwig VI., der 1661 starb, ist der letzte Fürst, der an ihnen gebaut hat. Seitdem geschah nichts mehr und die Festung ging trotz beständiger — aber ungenügender — Ausbesser ungen ihrem Verfall entgegen. Tie Bedeutung der Stadt als Festung sank, aber die Nachteile, die dem Bewohner der einengende Wall schafft, blieben. Zudem wurde die Bürgerschaft zu allen möglichen Diensten herangezogen, die ihr im Grunde genommen keineswegs hüllen zugemutet werden dürfen. Sie mußte den oft übelriechenden Festungsgraben reinigen, zur Ausbesserung der schadhaft ge- w-ordenen Manern Material und Arbeitskräfte beisteuern, ja sie wurde sogar zum Wachtdienst herangezogen, wenn die wenigen fogaianmen Garnisons-Compagnien nicht ausreichten. Eine Verchgung des Fürstlichen Oberanus Gießen vom 23. Jenner 1787 erläutert besser als eine Mschreib- ung den trostlosen Zustand der Festung und die Plackereien, denen die Bürger ausgesetzt waren. Sie mag deshalb hier eine Stelle finden.
„dtachidem zur Verhüthung der Desertion von hiesiger Guarnison nöthig sehn will, auch hiernach bereits die requifillones von dem Herrn Brigadier und Commandan- ten Rohr ergangen sind, daß wenigstens an denen Orten, wo die Streichsmauer eingefallen ist, der Wallgraben aufgeeiset werde, als hat Stadllath dahier alsogleich die Verfügung zu stellen, daß zu diesem höchstnöthigen Auf- eisen morgen den MitwoÄ die nöthige Mannschaft aus der Bürgerschaft, wozu dermalen 60 Mann nöthig seyn rnögten, angefielt uito dazu zwar die jüngsten Bürger oommalidiret, bei ferneren dergleichen Vorfall end en Arbeiten aber in der Bürgerschaft fortgerückt und die älteren Bürger äugestelt, und somit der Turnus richtig eingehalten werde. Giesen d. 23 ten Jenner 1787. F.
rats Anlaß gab.
Ein andern r Gegenstand stetigen Aergers war die der Earniion zustchende Berechtigung zur Waldbenutzung. Schon im ganzen 17. Jahrqundert kehrten die Klagen über die Verösung" des Waldes durck die Soldaten immer wieder. Unmittelbar nach dem Einzug des Kreisregimenls nahm der Stadürat Veranlassung, wieder mit. einer Vorpellung an den Land es Herrn heranzutreten. Er berichtet unterm 5. September 1698, daß früher der Generalleutnant von Baumbach darauf ge.ehen habe, daß von dem Soldat nicht mehr als ihm zuiomme, geholzt und vor allem nur Hagenbuche geholt worden sei, daß aber jetzt, da die Garnison sehr stark geworden und der Forster nicht an allen Orten zugleich sein könne, cm den Toren die Aufsicht über die zu Holz gehenden Soldaten verschärft werden müsse. Auch können „die ledigen Soloaten sich bei des Wirts Feuer wohl behelffen und ihren Tops bei fetzen/ Tie beweibeten Soldaten aber, können wenn die ihrigen arbeiten wollen —- so viel, als ihnen an Holz nötig, mohl verdienen. Zudem sei diese Last der Beholzung „nichc allein der Statt ufzubürden, maj^n die Ostung zur Rell- rade des gau/tzen Landes angelegt moroen". Deshalb möge der Soldat ganz ans dem Waid bierben.
Von der „Last der Beholzung" wurde aber die Stadt nicht befreit. Vielmehr sehen wrr,, daß fie verpfllchtei wurde, der Garnifon jährlich >0 Klafter Holz für tue verheirateten Unteroffiziere ans den L>tadtwaldungen zu liefern. Tas reichte aber dem Prinz G»eorg-Regtment und den Garnison-Kompagnien „ nicht-aus- Tie verherrateten Leute beschwerten sich darüber bei einer Musterung 1« 1, indem sie klagend geltend machten,. dag aus Mann zusammen nur 1 Klafter entfiele uno dag das gelieferte S'OÜ oit noch dazu faul und unbrauchbar Ware. Sie er- saugten auch eine Verfügung der Regierung, daß der Siadirat in Ansehung die Soldaten, um §>oiz <yu le,en, in die Waldungen nicht mehr gehen dörffen" angehalten wurde,- „nicht nur giues Holz liefern (zu- lasten, »andern audi dem bisherigen Quanto einen hmiaugocyen Zujatz ttiun." Erreicht war al'v doch, daß der schone Waid nicht mehr den Soldaten preisgegeben war.


