Ausgabe 
24.9.1903 Drittes Blatt
 
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Der Giessener

derer Ausgabe ein» geräumt. Mit seinen Beiblättern$icß. Fa- miLienblätter" unb

Der Hess. Landwirt" ist derGieß. Anzeiger" die unterhaltendsle Lei­tung unserer Provinz, die in der Vorzüglichkeit ihrer Quellen und der Gediegenheit ihres In­haltes alle anderen

Blätter Oberhcsjens roei* übertrifft.

Division war folgendermaßen aufgestellt: linker Flügel 118er, rechter 117er und 168er, Zerrtrnm 116er, Reserve 115er. Im Tarife des Gefechts gelang es dem Regiment 115, den feindlichen rechnen Flügel zu umgehen und ihn von Süden her in der Flanke zu fassen, worauf, die 21. Division ihre Stellung aufgeben und fid) zurückziehen mußte. Um 1/210 Uhr war das Gefecht beendet. Gestern ging das ganze Armeekorps gegen den markierten Feind. Dieser war aus einem Höhenzug nördlich von Limburg aufgestellt in einer Länge von 6 itm., von Hadamar bis Rieder-Tiefenbach, und wurde tztebildet vom 1. und 2. Bat. der 116er, einem Bat. 80er, der Unteroffizierschule Biebrich und Abteilungen der hessischen Dragoner und der 61er, 27er und 25er Ar­tillerie. Ilm 7 Uhr griff die Artillerie, um 1/28 Uhr die Infanterie an. Die 21. Division bildete den linken, die 25. Division den rechten Flügel. Der rechte Flügel des mar­kierten Feindes wurde zweimal bis Dehrn zurückgedrängt und schließlich von Kavallerie und Artillerie umgangen und im Rücken angegriffen. Damit war das Gefecht und somit die diesjährigen Manöver des 18. Armeekorps beendet.

** Die Verein i gung der vier Wohltätigkeits- ereine hat nnn mit der Abrechnung über das in diesem Sommer abgehaltene Volks- und Jugendfest abge- chlossen. Am vergangenen Freitag war Schlußsitzung. Das Ergebnis ist erfreulicherweise trotz des ungünstigen Wetters, das an jenem Festtage herrschte, sehr gut. Es gingen ein

Darmstadt, 23. Sept. Hier ist eine Anzahl russischer Geheimpolizisten eingetroffen. Ein russischer Stu­dierender soll aus Darmstadt und aus Hessen überhaupt ausgewiesen worden sein.

Worms, 23. Septbr. Landtagsabgeordneter Reinhart hatte gestern abend anläßlich seines 25jährigen Jubiläums die sämtlichen Wahlmänner zu sich ms Bergkloster zu einem Abendeffen eingeladen. Alle waren erschienen, mit Ausnahme weniger Herren, die durch momentane Abwesenheit oder aus gesundheitlichen Rücksichten an ihrem Erscheinen verhindert waren. Der Verlaus des Festes war glänzend, verschiedene Reden gaben Kunde von der Anhänglichkeit der Wormser Bürgerschaft für Herrn Reinhart und erstatleten den Dank für dessen opferwillige Tätigkeit in der Stände­kammer.

Frankfurt a. M., 22. Sept. Der Verband Deutscher Teigwaren-Fabrikanten beschäftigte sich gestern hier mit der Festsetzung eines Mindest-Eigeh altes für Eier- Teigwaren. Die Forderung wurde von dem Verbands- chemiler Dr. Popp-Frankfurt auf das nachdrücklichste ver­treten. Gegen eine beträchtliche Minderheit wurde beschlossen, ein gesetzliches Verbot des Färbens von Teigwaren anzustreben. Die Festsetzung eines Mindest-Eigehaltes für Eier-Teigwaren wurde als noch nicht spruchreif abgelehnt. Es fand der Antrag Schloßmacher einstimmige An- nahme:An die verbündeten Regierungen, unter Wider­spruch gegen die willkürliche und jeder gesetzlichen Grundlage entbehrende Festsetzung des Mindest-Eigehaltes seitens der Freien Vereinigung der Nahrungsmittel-Chemiker, eine Ein­

ist die älteste und ange­sehenste Zeitung Ober­hessens und der um­liegenden Gebiete, die täglich über alle Vor- töminnisse in Stadt und Land, im Reiche und im Auslande erschöpfend un­terrichtet und den reich­haltigsten Nachrichtcnteil besitzt: Den Reichs- tags- und Landtags- Verhandlungen wird brei­tester Raum in beson-

Wer rasch und gut unterrichtet sein will, und eine gewissenhafte und trotz Vielseitigkeit üdersicht- liche Tageszeitung zu lesen liebt, die die neuesten Meldungen gleichzeitig mit den Großstadtblätteru bringt, wer ein Blatt ernsthasten »»d gediegenen Charakters zu hatten wünscht, der

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Gießener Anzeiger, verdrecket in Stadt und Land in ganz Oberhessen bei dem kauflräftigen Publikum.

gäbe zu richten, in welcher eS als dringend erforderlich De- zeichnet wird: 1. daß die verbündeten Regierungen sich auf die Aufstellung einheitlicher Nonnen für die Nahrungsmittel­kontrolle einigen und vorher den beteiligten gewerblichen Kreisen Gelegenheit geben, sich zu dem aufgestellten Entwurf gutachtlich zu äußern; 2. daß die Nahrungsmittel-Polizei- Organe angewiesen werden, vor Erhebung einer Klage auf Grund des Nahrungsmittelgesetzes von der zuständigen Handels­kammer bezeichnete - gewerbliche Sachverständige zu hören; 3. daß die Anklagebehörden angewiesen werden, Anklagen auf Grund des Nahrungsmittelgesetzes tunlichst in erster In­stanz bei deni zuständigen Landgericht anhängig zu niachen, um Entscheidungen des Reichsgerichts herbeizuführen; 4. daß den Gerichten nahegelegt wird, in Strafsachen auf Grund des Nahrnngsmittelgesetzes den Nahrungsmittel-Chemiler, welcher die Erhebung der Anklage befürwortet hat, als befangen ab­zulehnen; 5. daß durch Abänderung des § 7 der Strafprozeß­ordnung eine Strafverfolgung gegen einen Teigwarenfabrikanten auf Grund des Nahrungsmcktelgesetzes nur bei dem Gericht anhängig gemacht werden kann, in dessen Bezirk der Bc- schiildigte seinen gewerblichen Wohnsitz hat; 6. daß das Neichsgesundheitsarnt angewiesen werde, unter Mitwirkung des Verbandes DeutscherTeigwaren-Fabrikanten eimn-Normattyp für Eier-Tcigwaren zu juchen."

hat er seit wenigen Tagen mit einer Überlieferung ge­brochen, die bisher zu dem geheiligten Zeremoniell des päpstlichen Stuhles gezahlt wurde, nut der Sitte, daß bex Katft nicht in Gesellschaft anderer speist Das alte vatikanisch Hofpersonal schlug zwar, die Hande ich er dem Kopf zusammen, als es von der Absicht Pius X. horte, nicht "immer einsam wie seine Vorgang^, sondern nut feinen drei Schwestern zusammen die Mahlzeiten ein- zunehmen, aber sie mußten sich wohl oder übel dem ent* schieden en Willen des Papstes fügen, der wenigstem ui seinen Privatgemächern sein eigener §err ,stm will, allem Herkommen zürn Trotz. Es handelt sich in diesem Falle nur um eine Kleinigkeit, aber man lanu begreifen, daß aus solchen Beispielen im kleinen manche Italiener sicy zu der Erwartung berechtigt glauben, Pius X. werde auch der fteiwilligen Gefangenschaft der Papste ein Ende bereiten. In der Presse wurden Migst schim An- deutunaeu oemacht, daß er sogar beabsichtige, eine Reise nach seiner v en etian i s ch en Heimat zu machen.

Prozeß Küffener.

Kiel, 23. Sept.

Vor dem OberkriegSgericht begann heute die erneute Verhandlung gegen Hüssener. Den Vorsitz führt wiederum Fregattenkapitän Bredow. Nach Verlesung des Erkenntnisses der früheren Verhandlung und des Reichs- milckürgerechtes tritt eine Paufe ein. Tann schildert Hüssener den Vorgang in der bekannten Weise und er Härt, er hätte ben Dolchstoß nicht geführt, wenn er geahnt hätte, paß Hartmann dadurch getötet werden könnte. Nach Vernehmung der Sachverständigen erhält der Vertreter der Anklage, Kriegsgerichtsrat Rosenberger, das Wort zu seinem Plädoyer. Er hält auch heute einen Angriff Hartmanns auf Hüssener durchaus nicht für vor­liegend. Der Angellagte habe sich überhaupt nichts überlegt, sondern blind drau flos gestochen. Von einem Recht des Angellagten, sich so zu verhallen, wie er getan habe, könne keine Rede fein. Der Ankläger bittet dringend, unter das Strafmaß der ersten Instanz, vier Jahre Gefängnis und Degradation, nicht herunterzugehen.

Hierauf ergreift der Verteidiger Rechtsanwall Stobbe das Wort. Der Angriff Hartmanns auf Hüssener erfolgte tatsächlich. Die Zeugen Lütscher und Schröder seien betrunken gewesen, daher nicht voll glaubwürdig. Der Angellagte sei auch berechtigt gewesen, die Waffe zu gebrauchen. Er bitte, das erste ooerkriegsgerichlliche Urteil auftechtAuerhallen. und keine Ehrenstrafe eintreten zu lassen. Nach weiteren Ausführungen des Anklägers zieht sich um 43/4 Uhr der Gerichtshof zur Beratung zurück.

Gegen 5% Uhr wurde das Urteil gefällt. Es wurde dahin erkannt: Die vom Kriegsgericht der ersten Marine- Jnspellion am 26. Mai gegen den Angeklagten wegen vor­sätzlicher körperlicher Mißhandlung eines Untergebenen mit tödlichem Ausgange, in Fdealkonkurrenz mit rechtswidrigem Waffengebrauch erkannten Einzelstrasen und die von dem­selben Gericht erkannten gesamten Freiheits- und Ehren- ftrafen werden aufgeh 0 b en. Ter Angellagte wird wegen vorschriftswidriger Behandlung eines Untergebenen und vo rsätzlicher Mißhandlung mit tödlichem Ausg ange in rechtswidrigem Gebrauch einer Waffe zu zwei Jahren sieben Tagen Festungshaft verurteckt, wovon zrvei Monate sieben Tage auf die erlittene Untersnchungshast als verbüßt erachtet werden. Tie weitergehende Berufung des Angellagten und diejenige des Gerichtsherrn wurden verworfen. Ans den Urteilsgründen ist hervorzuheben, der Angellagte habe nichst die Mi^lichkell in Betracht gezogen, daß der Tod eintreten könnte. Es wurde einmrnderschwere r Fall angenom­men, well der Angeklagte zum Ziehen der Waffe be­te d) t i g t war. Der Angellagte erklärt sofort, auf weitere Revision fei verzichte n.

Vermischtes.

* Hann 0v er, ^3. Sept. Das Disziplinar-Ver- fahren wegen der Bevorzugung des Prinzen Ar en berg im hiesigen Gerichtsgefängnis. bringt immer mehr an den Tag. Die Angeklagten verteidigen sich damit, daß das, was sie getan bezw. geduldet mitten, zum Teil von ihrenVorgesetztenaii geordnet oder geduldet worden fei. Es hatte gar nicht in ihrer Macht gelegen, die dem Prinzen zuteil geworoenen Vergünstigungen zu verhindern. Der Prinz durfte z. B. nach Belieben Spazier­gänge im Verwaltungsgebäude unternehmen, der Aufseher mußte den gefangenen Prinzen auf dessen Wunsch zu jeder Tageszeit aus der Zelle lassen. Diese Anordnung war getroffen mit Rücksicht auf dasHerzklopfen", von dem d§r Prinz angeblich des öfteren betroffen fein soll. Ter Gefangene hat aber nicyt nur am Tage 1 andern auch des Nachts Herzklopfen bekommen, und die Aufseher, die eine bepnbere Vorschrift für das Verhalten bei Nacht nicht erhalten hatten, haben keinen Anstand genommen, dem Prinzen auch des Nachts die Vergünstigung der freien Bewegung außerhalb der Zelle zu gewähren. Die Hilfs- aufjeher gingen dann dazu über, ihm eigenmächtig weitere Vergünstigungen einzuräumen. Diese Hilfsausseyer sind, wie schon früher gemeldet, kurzerhand aus dem Dienste entlassen worden. Jnteresfant ist auch die Feststellung, daß für das Gefängnispersanal die Anordnung bestand, den Strafgefangenen Arenberg mitDurchlaucht anzureden.

* München, 23. Sept. Der östreichisch-ungarifche Ge­sandte in München, Gr a f Th e 0 d 0 r Zi ch Y, leitete gegen feine Gemahlin Marie, geborene Gräfin Wimpften, nach 16jähriger kinderloser Ehe Scheidung ein. Die Klage wurde vom Osen-Pester königlichen Gerichtshöfe verhandelt und die Gatten wurden aus dem Verschulden der Gräfin wegen absichtlichen und grundlosen Verlassens der Ehe- gemeinschast geschieden. Die königliche Tafel und auch die königliche Kurie des Obersten Gerichtshofes bestätigen dieses Urteil. Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist wird Graf Zichy nun die Klage auf enbgUtigc Auf­lösung der Ehe überreichen. Gräfin Zichy beabsichtigt, sich mit einem jungen ungarischen Maler bürgerlicher Herkunft zu vermählen.

* London, 23. Sept. Einer Lloydmelduug aus Shanghai zufolge, fand fevischen dem deutschen Dampfer Seydlitz"-Bremen und dem japanischen Dampfer Chishilma Adam" ein Zusam m e nst 0 ß statt. Das japa­nische Schift wurde schwer beschädigt. Der Schaden der Seydlitz" ist noch unbekannt.

* Die jähe Unterbrechung eines Militär- kouzerts wird in Dr a n d e n b u r g a. H. viel besprochen. In einem dortigen Restaurant spielte die Kapelle des 35. Infanterie-Regiments (Prinz Heinrich von Preußen) unb war gerade im besten Zuge, als ein Leutnant des Regi­ments erschfeii, und dem Kapellmeister befahl, sofort auf­zuhören und mit den Musikern das Lokal zu verlassen. Das erstaunte Publikum erfuhr hierauf den Grund dieser Maßnahme. Vor dem Manöver hatte ein Offizier des Regt-

Aus Stad! unü Kanü.

Gießen, den 24. September 1903.

- Personalien. Das Ehrenzeichen für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren wurde verliehen den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr zu Koscheim Adam Schollmayer und Jakob Müller.

** Konkurrenzeröffnungen. Erledigt sind: zwei mit evangelischen Lehrern zu besetzende Lehrerstellen an der Gemeindeschule zu Griesheim, eine mit einem evan­gelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeinde­schule zu Ober-Ramstadt (mit der Stelle kann Organisten- ibienft verbunden werden), die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerftelle an der Gemeindeschule zu Kirch-Beerfurth (dem Grafen zu Erbach-Erbach fleht dös Präsentationsrecht zu), eine mit einem evangelischen mehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ober- Rosbach (Orgonisteudienst), die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerfttelle au der Gemeindeschule zu Ober-Wegfurth (Organisten- und Lektordienst); dem Grafen von Schlitz, genannt von Görtz, steht das Präsentationsrecht zu), die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrer­stelle an der Gemeindeschule zu Elpenrod (Organistendienst), die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrer­stelle an der Gemeindeschule zu Udenhausen (Organisten­dienst), die mit einem evangelischen Lehrer fei besetzende Lehr er stelle an der Gemeindeschule zu Röthges (Organisten­dienst); dem Fürsten zu Solms-Braunfels steht das Prä- sentationsrecht zu), dre mit einem katholischen Lehrer zu besetzende zweite Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Mos­bach; sämtlich mit dem gesetzlichen, nach dem Dienstalter sich bemessenden Gehall.

** Die letzten Manövertage des 18. Armee­korps. Ter Montag war für die Truppen der anstren­gendste Tag des ganzen Manövers. Früh 6 Uhr brachen die Trmppen von Wetzlar und Umgegend auf und erst nach sechsstündigem Marsch konnten sie mittags in die Gefechts­linie rücken, an der Straße Mehrenderg-Neukirchen. Heiß brannte die ungewohnte Sonne nieder und die Soldaten wurden vielfachschlapp", und überall an den Wegen und Straßen lagerten die Maroden; manches Regiment hatte deren bis 40 und 50 Mann. Tas Hauptgefecht entwickelle sich bei Fussingen; gegen 4 Uhr verstummte das Feuer. Die 21. Division hatte die 5)öhe zwischen Hausen und Lahr be­

setzt, die 25. Division die Höhe südlich, der Straße Mehren­der g-Neukirchen. Die Truppen bezogen gegen Mend Biwack und begannen abzukochen. Ta plötzlich um 9 Uhr wurde alarmiert; der FerNd hatte die Vorpostenkette angegriffen, und mit hungrigem Magen ging's ins Gefecht. Das lang­ersehnte Mahl mußte halbgar im Stich gelassen werden. Erst nach 10 Uhr war der Feind beruhigt, die Truppen kehrten in die Zelte zurück und das Essen konnte fertig gekocht werden. Doch, das Geplänkel der Vorpoftenkette dauerte ununterbrochen fort, und um 3 Uhr früh rückte das Ganze gegen die feindliche Stellung. Die 25. hessische

1590,04 Mk. und wurden dagegen ausgegeben 1498,48 Mk. Der Reingewinn, welcher 91,56 Mk. beträgt, wird der Großh. Bürgernleisterei überwiesen zu dem Fond, armen Kindern ein warmes Frühstück zu gewähren. So i|t denn der edle Zweck des Festes, das übrigens äußerst stark besucht war, vollauf erreicht worden.

"Bei der 2. Straßburg-Neudorfer Geld- Lotterie siel das Große Los nach Worms und der 2. Treffer nach Ober-Ingelheim, beide an bedürftige Familien. Als Kuriosum mag noch erwähnt werden, daß ein bescheidenes, braves Dienstmädchen aus Straßburg die immer und überall seltener werden kürzlich 1500 Mk. und bei der 2. Straßburg-Neudorfer Lotterie 1000 Mk. ge­wann. Ein Beweis, daß auch die Glücksgöttin die Selten­heit liebt und gerne beglückt. Die Deutsche Kolonial-Lotterie indet am 7. Oktober statt; auch dort kommen über 1800 Geld­gewinne, Hcmpkgewinn 10 000, bar ohne Abzug zur Ver­losung. Näheres ist aus den Inseraten zu ersehen.

(!) Friedberg, 23. Sept. Ter Herbst-Pferde - und Fohlenmarkt findet am 27. Oktober statt. Es ist damit eine Verlosung von 14 Fohlen, landwirtschaftlichen Geräten 2c. verbunden. Am 28. Oktober ist Rindvieh- und Schweinemarkt, verbunden mit Fajelmarkt. Ter Eis- Eauföerein erbaut aus der Eisbahn ein Unterkunfts- gebäube, bas zu 4000 Mk. veranschlagt ift Das Pfarr­haus in der Leonhardstraße geht feiner Vollenbung ent­gegen unb soll am 1. Oktober bezogen werden. Es enthält zwei Pfarrwohnungen. Tas Kriegerbenkmal erhält nach dem Vorschlag des Erbauers, Architekt Hartig-Aachen, als Umfassung steinerne Pfosten mit Ketten.

Melbach, 22. Sept. Jüngst tagte hier bie SYn 0 be des eöang. Dekanats Hungen. Sie wurde einge­leitet durch einen Gottesdienst, in welchem Pfarrer Heß von Münzenberg predigte. Die sich an den Gottesdienst anschließenden Verhandlungen wurden von Dekan Hainer mit einer Ansprache eröffnet, in der er die Synodalen, die nahezu vollzählig erschienen waren, begrüßte. Nach Er­nennung zweier Schriftführer schritt man zu den Wahlen. Gewählt wurden Stiftsvechant Klingelhöfer von Lich zum Stellvertreter des Dekans, Herr Vogt von Lich, Bürger­meister Görlach von Eberstadt, Pfarrer König von Bellers­heim fei Mitgliedern des Dekanatsausschusses, Sttftspfarrer Weber von Lich und Bürgermeister Geck von Melbach zu Ersatzmännern. Alsdann wurde der Bescheid Großh. Ober- konsistoriums fei der vorjährigen Synode durch den Vor­sitzenden verlesen. Den Jahresbericht erstattete Stifts- dechant Klingelhöfer. Hierauf nahm die Synode Kenntnis von der Tätigkeit des Erziehungsvereins des Dekanals'. Tie Bemühungen, eine Dekanatslrcmkeripflege einzurichten, sind leider bisher erfolglos geblieben. Weitere Schritte wurden geplant. Nachdem noch von dem Synodalvertreter für innere Mission kurze Mitteilungen über den Stand der Tinge gemacht worden waren, wurde Pfarrer Köhler von Mufchenheim das Wort erteilt zu einem Referat über die Frage:Erscheint unter den gegenwärtigen Verhältnissen die Gründung von Jünglingsvereinen auf dem Lande er­strebenswert und durchführbar?" Unter voller Anerkennung des oft betrübenden Zustandes der Jugend auf dem Lande unb der Notwendigkeit, für die Jugenb besorgt zu sein, hielt jeboch der Referent den Weg der Gründung von Jüng­lingsvereinen für nicht gangbar. Die Schwierigkeiten, bie sich ihm entgegenstellten, liegen, wie Referent es aus­führte, einersetts in der Jugend selbst, anderseits in andern Verhältnissen (Lokal, Leitung). An das Referat schloß sich eine kurze Diskussion an, bie wegen der vorgerückten Zeit nicht länger ausgedehnt werden konnte. Alsdann wurde die Synode mit Gebet geschlossen.