Ausgabe 
24.4.1903 Drittes Blatt
 
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Jfnen Angriff unternehmen werden. General Mamming bricht von Gumburru auf, um Oberst Cobbe zu entsetzen.

Parlamentarisches.

Berlin, 23. April. Beide freisinnigen Fraktionen bes preußischen Abgeordnetenhauses brachten eine Inter­de ll atro u ein, welche Maßregeln die Regierung gegen den Notstand zu ergreifen gedenke, der infolge der letzten Stürme namentlich unter der Fischereibevölkerung ent­standen sei. In der heutigen Sitzung des Bundesrats wurde dem Ausschußbericdt über den Reichstagsbeschluß zu der Petition betreffend die Erteilung der Befugnis zur Ausstellung von Befähigungszeugnissen für den einjährig-freiwilligen Militärdienst an die nicht­staatlichen Lehrerseminare die Zustimmung er­teilt. Die Zentrumsabg. Gröber und S t ö tz e l brachten im Reichstage folgende Interpellation ein: Was ist dem Reichskanzler über die Tötun g oes Fußartilleristen Hart­mann durch den Seetadetten Hüssener bekannt und ist der Reichskanzler bereit, dahin zu wirken, daß durch die Abänderungderbe st ehendenVorschriften über das Waffentragen beurlaubter Kadetten und Mannschaften der Begehung solcher ähnlicher Verbrechen mehr als bisher vorgebeugt wird.

Berlin, 23. April. Das preuß. Abgeordneten­haus hat heute den Gesetzentwurf über die Be fähigun g für den höheren Verwaltungsdienst in zweiter Lesung nach den Beschlüssen der Kommission angenommen und die Sekundärbahnvorlage in dritter Lesung erledigt.

Wie heute aus parlamentarischen Kreisen verlautete, dürften die Sitzungen des Reichstags am Dienstag, die des Landtages am Samstag nächster Woche ge- schlossen werden.

Aus Htadt und Kand.

Gießen, am 24. April 1903.

* Personalien. Das Ehrenzeichen für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren wurde verliehen den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr zu Lorsch Schneller LL, Lud­wig L, Acker und Veith. Ernannt wurde Johannes Schmidt zu Friedberg zum Schreibgehilfen bei dem Steuer ko mm issariat Friedberg. Von Seiner Majestät dem Kaiser wurde dem Hofchef S. H. des Prinzen Friedrich Karl von Hessen, Hauptmann z. D. Freiherrn v. Flotow die Kammerherrnwürde verliehen.

Lich, 23. April. Der schone große Schloßgarten wird z. Zt. bedeutend vergrößert. Der alte Graben, der den Park umschloß, ist ausgefüllt und mit Sträuchern be­pflanzt. Nach dem Bahnhof zu erhält der Park einen neuen Eingang, im nächsten Jahre wird hier ein kunstvolles Por­tal errichtet.

r. Friedberg, 23. April. Die feierliche Enthüllung des Kriegerdenkmals ist auf tym 19. Juli festgesetzt; voraussichtlich wird auch das Bezirksfest des Krieger­bezirks Friedberg-Nauheim damit verbunden werden. Oberstlt. Cramolini, Präsident der ,Hassia", wird gelegentlich des Festes einen Appel der ehemals hessischen Jäger, die in Friedberg garnisoniert waren, abhalten, die Einladungen erfolgen in aller Kürze. Die letzte Zusammenkunft des Jägerbatoillons fand 1897 statt. Am 18. Juli findet eine Vorfeier statt, am 19. Juli ist die Enthüllungsfeier auf der Kaiserstraße, darnach Zug nach dem Festplatz, der städtischen Seewiese. Festplatz und Wirtschaftshallen erhalten elektrische Beleucht­ung. Gestern vormittag verschied plötzlich infolge Schlaganfall in der Burgkirche der langjährige Glöckner und Totengräber Heinrich Walz, als er sein Glöckneramt bei der Vorstellung der Konfirmanden versah.

Frankfurt 23. April. Der Großherzog von Hessen und seine Schwester, Prinzessin Heinrich von Preußen, trafen gestern nachmittag hier ein, gratulierten der Prinzessin Friedrich Karl von Hesienzum Geburts­tage und reisten um 6 Uhr nach Darmstadt zurück. Von dort begab sich Prinzessin Heinrich abends 8 Uhr nach Kiel.

Baronesse v. Seckendorfs vor dem Schwurgericht.

Hanau, 23. April. Unter großem Andrang des Publi­kums wurde heute vor dem hiesigen Schwurgericht wegen vorsätzlicher Kindestötung gegen die 20jährige B aro- uesse Emilie v. Seckendorfs verhandelt. Die An­geklagte wurde seinerzeit unter dem dringenden Verdacht verhaftet, ihr mit einem Diener gezeugtes Kind gleich nach der Geburt getötet zu haben, was damals natürlich vieles Aussehen erregte. Den Vorsitz in der Verhandlung führt Landgerichtsrat Dr. v. Spindler. Als «sachverständige fun­gierten der Direktor der Universitäts-Frauenklinik Pros. Dr. P f a n n e n st i e l - Gießen, Dr. Vöhmel-Frankfurt, Dr. Schneider und Dr. Kind-Fulda. Zur Verhandlung sind fünf Zeugen geladen, mit Ausnahme eines Amtsgerichtsrats lauter Frauen. Eine Bewegung, die sich im Zuschauerraum bemerkbar macht, deutet das Erscheinen der Angeklagten an, die von einem Gefängniswärter aus der Untersuchungshaft in den Saal geführt wurde. Frl. v. Seckendorfs ist eine über mittelgroße, schlanke Erscl>einung, die in einem ein­fachen schwarzen Kleide vor die Anklagebank tritt. Das Be­nehmen der Angeklagten ist durchaus unbefangen. Sie ist 1882 geboren. Nach dem Erösfnungsbeschlusse wird sie be­schuldigt, in der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober 1901 in Fulda ihr uneheliches Kind gleich nach der Geburt vorsätz­lich gelötet zu Haden. Aus der Vernehmung der Ange­klagten zur Sache mag folgendes hervorgehvben werden: Fräulein v. Seckendorfs giebt zu, in der fraglichen Nacht einem Kinde das Leden gegeben zu Haden und dieses Kind uach der Geburt aus dem Fenster ihres Alansardenzimmers geworfen zu haben. Sie war sich damals, so sagt sie, nicht bewußt gewesen, was sie getan, und leugnet ganz ent­schieden, ihr Kind vorsätzlich getötet zu haben. Die Ange­klagte hatte es zu Hause nicht besonders gut, insbesondere bestand kein herzliches Verhältnis zu ihrem Vater, der oft sehr leidend und reizbar und zu ihr oft schroff war. Sie beschäftigte sich vielfach im Garten und in der Landwirt­schaft. Auch trieb sie englische und französische Sprach­studien. Sie ließ sich verleiten, mit dem Diener ihres Vaters, Carl Lude, in intimen Verkehr zu treten, der nicht ohne Folgen blieb. Im Juiii 1901 merkte sie, daß sie in anderen Umstanden sich befand. Sie fühlte sich jedoch nicht veranlaßt, sich irgend jemand anzuverlrauen, im Gegen­teil, als die Mutter ihren Zustarrd merkte, stritt sie es- entschieden ab. Verschiedene Reibereien mit ihrem Vater führten dazu, daß sie auf Wunsch ihrer Mutter, wie sie ausdrücklich behauptet, gegen ihren (der Angeklagten? Willen am 1. Oktober auf 14 Tage zu ihrer Tante Schöddc nach Fulda fuhr, die im 2. Stock des Horaserweges eine Art Alansardenwohnmig inne hat.

Als sie hin kam, glaubte sie nicht, daß sie vor ihrer Ent­bindung stehe, die indessen in der Frühe des 8. Oktober in dem Fremdenzimmer, das sie allein bewohnte, erfolgen sollte. Kurz vor 12 Uhr nachts am 7. Oktober wachte sie unter großen Schmerzen auf, bie um Vrl Uhr derart wurden, daß sie das Bett verließ. Da erfolgte bereits die Geburt des Kindes, das zu Boden siel und weinte. In der Ver­zweiflung nahm sie das Kind, öff nete das Fenster und warf es zweiStocrwerke hinunter in den Vorgarten. Als es auf den Erdboden aufschtug, hörte sie es noch weinen, dann schloß sie das Fenster, legte sich wieder hin und schlief bis 1/27 Uhr. Am 8. Oktober besuchte sie nur von 9 bis Vs 10 Uhr bie Messe, im übrigen blieb sie zu Hause. Am folgenden Tage ging sie bereits wieder aus. Tie Kindesleiche wurde in der Frühe des 8. Oktober gefunden, indessen nahm man an, daß irgend ein Passant der vorüberziehenden Straße die Leiche über den Zaun in den Garten geworfen hätte. In der Richtung stellte auch die Staatsanwaltschaft zunächst ihre Ermittel­ungen an. . (Franks. Ztg.)

(Fortsetzung im Hauptblatt.)

Gerichtssaul

** Gießen, 23. April. Kriegsgericht. Gestern vormittag verhandelte das Kriegsgericht zwei Fälle. Ter Gerichtshof war zusammengesetzt aus den Kriegsgerichts­räten Oben auer und Heg von Darmstadt, aus Major Morneweg, Hauptmann vvn der Busch und Ober­leutnant Stephan, die drei letzten Offiziere von der Giegener Garnison, sowie dem Kriegsgerichtsschreiber Han s e l m a u n - Darmstadt. Die Anllage vertrat der Kriegsgerichtsrat Link-Darmstadt. Der Musketier Karl Lotz vom 116. Regiment, ein geborener Gießener, ist schon als Kind wegen Hehlerei mit einem Verweis und später vor seiner Militärzeit wegen eines Eigentumsvergehens mit Gefängnis bestraft, welche Strafe ihm aber aus Anlaß der Wiederkehr des 25jährigen Bestehens des Deutschen Reiches im Gnadenwege erlassen wurde. Dem Lotz wird vor dem Kriegsgericht zur Last gelegt, daß er während seiner Dienstzeit auf der BichlerscAn Hardt in der Stube, wo die Schweizer wohnen, ein Portemonnaie mit 70 Pfg. Inhalt entwendet, baß, er weiter in demselben Zimmer mittels eines Schlüssels den Versuch gemacht habe, darin stehende Schränke zu öffnen, um zu stehlen, auch die Taschen offen daliegender Kleider durchsucht habe, ferner einem Kameraden ein Paar weiße Zwirnhandschuhe entwendet und dem Kantinenwirt ein Messer, welches dieser ihm leih­weise überließ, upiterschlagen zu haben. Lotz soll weiter mittels falschen Schlüssels einem Kameraden aus dessen verschlossenem Spind eine silberne Uhr entwendet haben. Er wird der ihm zur Last gelegten Straftaten, trotzdem er sie teilweise bestreitet, überführt, mit Ausnahme des schweren Diebstahls der silbernen Uhr. Für diesen Fall erachtet der Ankläger selbst nach Lage des Falles die Fret- sprechung. Wegen der anderen Eigentumsvergehen komme aber in Betracht, daß sie vom Angeklagten im Rückfalle begangen seien. Lotz sei ein Mensch, der offenbar einen starken Hang zu Diebstählen habe, wodurch für bie Kasernen­disziplin und die Kameradschaftlichkeit der Mannschaften unter einander eine nicht zu verkennende Gefahr bestehe. Er beantrage eine lOmonatliche Gefängnisstrafe, Versetzung in die 2. Klasse des Soldatenstandes und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von drei Jahren. Das Urteil lautete auf neun Monate Gefängnis, Versetzung in die 2. Klasse des Soldatenstandes; bie bürgerlichen Ehren­rechte wurden dem Angeklagten belassen, weil die entwendeten Gegenstände an sich nur von geringem Wert seien und well seit der letzten Verurteilung des Lotz immerhin eine gewisse Zeit verflossen sei, während welcher er sich tadelfrei ge­führt habe, sodaß seine Besserung durch bie ihm zuerkannte harte Strafe nicht ausgeschlossen erscheine. In der zweiten Verhandlung verhandelte man gegen ben Musketier Wei- lanb wegen Achtuugsverletzung unb Gehor­samsverweigerung und gegen den Unteroffizier Kähling (beide vom 116. Jnf.-Regt.) wegen Beleidig­ung und Mißhandlung eines Untergebenen, wegen Verweigerung d es Gehorsams gegen­über einem Borges etzten sowie wegen Urlaubs- überschreit u ng. Der Tatbestand der Anklage, soweit sie sich gegen Weiland richtet, ist der folgende: Tie Mann­schaft bereitete sich zu einem größeren Appell vor. Weiland hatte am Abend bereits dreimal seinen Namen in ben Mantel genäht, aber nie zur Zufriedenheit bes Unteroffiziers Küh­ling, der die Arbeit jedesmal durchs §eraustrennen des Namens untauglich gemacht hatte. Am nächsten Morgen wiederholte sich dasselbe Manöver zum vierten Mal, wobei der Vorgesetzte dem Mann eine Ohrfeige versetzte. Dieser erklärte darauf, er verstehe das Nähen nicht besser und werde den Namen nicht mehr einnähen, wobei er dem Unteroffizier den Mantel vor die Füße warf. Dieser frug darauf, ob W. schon ben Namen in seine Schnürschuhe ein- genäht habe, worauf ihm von ben Kameraden der Bescheid wurde, W. habe eben erst die Schuhe abgewaschen und

Gießener HlnSUHenler.

Nun haben die Geisha, die putzigen und schillernden, singenden und tanzenden, beliebten unb verliebten Theehaus- mädchen Japans, bas Entzücken der japanischen Lebewelt und der Fremden, binnen zwei Jahren zum zweiten Male bei uns Einzug gehalten. Tie aus England stammende, von Röhr und Jill. Freund verdeutschte Operette von S. Jones, an deren Wiege Sullivans , Mikado- gestanden hat, hatte wie vor zwei Jahren auch diesmal wieder bei uns einen vollen Erfolg; lebhafter, mitunter sogar stürmischer Beifall lohnte die ebenso fleißigen als sangessicheren Hauptdarsteller. Die Theehausgeschichte ist ja m Form und Inhalt nichts weniger als packend, der englische Librettist Hall hat viel­mehr so ziemlich den Gipfelpunkt witzlosen Blödsinns erreicht; dafür aber ist die Musik zum größten Telle ganz allerliebst in ihrer unterhaltsamen Schlichtheit und harmlosen Liebens­würdigkeit, in ihren humoristischen Wendungen und ihrer graziösen Pikanterie, in ihrer einschmeichelnden, charakteristischen Melodik. Sie spricht von der ersten Note bis zum letzten Akkord an, hält sich zwar keineswegs frei von flachem Operettenstil, bewahrt aber in der Hauptsache, namentlich in allen Liedern, Tänzen und Tuetten eine solche Fülle von Schönheiten, von eigenem Reiz und entzücke..dem Wohllaut, daß man ihr mit wirklichem Behagen und voller Freude lauscht.

Ter Rahmen freilich, den die Direktion der Operette verliehen hatte, kann nicht nur unendlich glänzender und stimmungsvoller gedacht werden, sondern war selbst bet uns

könne, weil fte noch nicht trocken wären, den Namen nvck nicht daran einnähen. Ter Angeklagte Weiland giebt zu, was ihm zur Sufi gelegt wirb, er giebt aber weiter an, daß ihm der Vorgesetzte mehrere Schläge, nicht nur einen Schlag, ins Gesicht versetzt, ihn auch mit dem Fuß vor bas Knie ge­treten und ihn mit dem Ausdruck Schwein beschimpft habe. Ter Angeklagte Krahling giebt zu, den Mann beleidigt zu haben. Erst will er nur einen Schlag ausgeteilt, nicht aber mit dem Fuß nach dem Untergebenen gestoßen haben. Später beftreftel der Unteroffizier aber die Möglichkeit nicht, daß er wohl auch zweimal geschlagen habe, doch könne dies nur geschehen fein, weil Weiland ihm einen Stoß an bie Brust versetzte. Tie Belastung burch bie als Zeugen ver­nommenen Stubengenossen des W. war aber sehr schwer- wiegend für Krähltng. Es wurde bekundet, daß der Unter­gebene sich zwar der Mißhandlung hat entziehen wollen, indem er nach der Tür des Mannschastszimmers hindrängte; daß er aber gegen den Vorgesetzten tätlufji geworden sei, hat niemand gesehen, dagegen wurde festgestellt, daß W. mehr als zwei Schläge am Ziöpf erhalten hat. Weiler wird in der Verhandlung festgestcllt, daß der Unteroffizier, der seit 1898 im Tienst ist, ehe er Soldat wurde, wegen schwerer Körperverletzung mit 1 Jahr und 4 'DLonaien Gefängnis vorbestraft worden ist, unb baß ihm 8 Tage vor dem unter Anklage stehenden Vorfall mit Weiland vom Oberkriegs, gericht eine Arreststrase wegen Mißhandlung eines Unter­gebenen zuerkannt worden ist. Tieserhalb war ihm nun der Nachturlaub verweigert worden, er blieb aber eines Abends doch über diese Zeit außerhalb der Kaserne, wurde in der Grünbergerstraße von der Runde bemerkt, vor welcher er Fersengeld gab. Ter Führer der Runde sah, daß der Fliehende ein Unteroffizier war, man verfolgte ihn, rief ihm dreimal vergeblich ein Halt zu, ohne daß es glückte, den Mann zu stellen. Tarch eine Kontrolle in der Kaserne wurde festgestellt, daß es Kähling war, der dem Befehl des Rundeofsiziers keine Folge gegeben hatte. Aus ben Akten in Sachen gegen ben Unteroffizier Renz (über welchen Fall wir seinerzeit be­richteten!, in welchem Kähling als Zeuge gehört würbe, wirb fesigestellt, baß in bem Verfahren biejer nicht üer eibet worben ist, weil seine Deposttionen einen unglaub toürbigen Einbruck bei bem Kriegsgericht sowohl, wie auch vor bem Oberkriegsgericht gemacht haben. Der Unteroffizier K. wird vom Vorsitzenden am Schluß der Verhandlung gefragt, warum er bann vor bem Offizier der Runde durch gegangen fei, und warum er dessen Befehl, stehen zu bleiben, ben er boch gehört habe, nicht Folge gegeben habe. Darauf erklärt bieser, er habe damals den unglückseligen Trieb gehabt, wegzulaufen. Ter Strafantrag gegen Weiland lautet auf fünf Wochen Mittelarrest, gegen ben Unteroffizier aber auf eine Gesamtstrafe von sechs- Wochen Mittelarrest. Ter Gerichtshof erkennt gegen ben Unteroffizier Kähling wegen Mißhandlung unb Beleidigung eines Untergebenen, sowie wegen Gehorsamsverweigerung auf eine Gesamtgefängnis­strafe von drei Monaten unb Tegradation zum Gemeinen. Gegen ben Musketier Weilanb wirb auf 14 Tage strengen Arrestes erkannt. Das Urteil gegen Kähling wird dahin bc gründet, baß dieser nach Ansicht des Gerichtshofes, nachdem er vom Oberkriegsgericht wegen Mißhandlung bestraft ge­wesen sei, acht Tage später sich abermals an einem Unter­gebenen vergriffen habe, dadurch schon allein unwürdig sei, ferner dem IlnteroffiHierstandc anzugehören. Dazu komme aber noch die Urlaubsüberschrettung und die Be­gegnung mit dem Offizier der Runde. Dieser Fall allein schon reiche hin, um zu beweisen, daß K. nicht das Ber trauen verdiene, welches man in einen Vorgesetzten der Mannschaft setzen müsse. K. erklärte, gegen ben Spruch Berufung verfolgen zu wollen.

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Neueste Mewungeu.

Originaldrahtmcldungen des Gießener Anzeigers.

Kiel, 24. April. Infolge hohen Seeganges mußten burch Nordweststurm die Geschwaberschiffe, Linienschiffe unb Kreuzer ihre Schießübungen abbrcchen. Sic liefen am Nach- mittag in ben Kriegshafen ein.

Breslau, 24. April. In Schlesien fielen der Wetter­katastrophe 32 Menschen zum Opfer.

Wien, 24. 9(pril. Aus Hvfkrcisen berichtet man, eS sei so gut wie feststehend, daß Prinzessin Luise im Herbft in ein Kloster eintreten werde. Die Absicht dcS Eintritts in das Prager adlige Darncnstift fand an maß- gebender Stelle keine Zustimmung.

St. Petersburg, 24. April. Beim Zusammen» stoß von Soldaten und Matrosen in Kronstadt soll ein förm­licher Kampf stattgefunden haben. 2000 Mann sollen sich gegenüber gestanden haben. Es gab viele Tote und Ver­wundete. Auch der Kommandant von Kronstadt soll ver» mundet sein. Gerüchten zufolge wurden 61 Mann tot» geschlagen._______________________________________

Gegen Schnupfen hilft Forman. 12«>8

vor zwei Jahren, namentlich im 3. Akte, der die HochzcitS- nacht eines japanischen Großen schildert, sehr wesentlich reicher gestaltet worden. Bei wechselnden Lichteffekten entrollte da­mals das Ganze in seiner Farbcnfüllc unb Stiloriginalität recht ansprechende Gemälde. War also diesmal auf die Dekoration kein Wert gelegt, so sprach doch wenigstens aus den Kostümen ein farbenfrohsinniger Geschmack.

Tie Hauptrolle hatte wieder das gesanglich wie dar» stellerisch außerordentlich begabte Frl. Stöger inne. Ihr mit Herrn Sommer gesungenes neckisches Duett, eine neue Auflage von des guten alten Herrn Dr. mcb. Paul Fleming, jenes frommen Schwerenöters aus dem 17. Jahrhunbert, reizenb koketten .Kußlehre- fanb mit Recht stürmischen Bei­fall. Frl. Bartl war eine sehr niedliche unb fidele Molly und ließ fich als verkleidete Geifha von dem japanischen Wirkt. Geh. ObcrhanSnarrn mit dem Titel Exzellenz in drolligster Weise so lange umliebeln, als es eben bas milde Herz des Librettisten zuläßt. Diesen japanischen Polizeichef mit dem steifen Ucberhauptzopf stellte Herr Bruck dar, der leider diesinal nicht bei besonders guter Laune zu sein und seine Gedanken zuweilen mehr hinter als auf der Buhne zu haben schien. Herr Ganzert amüfiertc als Theehausbesitzer durch seinen Huinor und die atemlose Behendigkeit seiner Glied­maßen wieder allgemein.

Tas ganze heitere Charivari von Scherzen, Farben, Siebern und Tänzen erregte große Heiterkeit. Ter Haupt- bcifall war indes den musikalischen Leistungen und dem be­dächtigen Kapellmeister Herrn Schatz zu zollen. -o.