Ausgabe 
22.10.1903 Erstes Blatt
 
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auch fonbcrbnr, wenn die Regn-rung crft durch solche Vor- IxllwlungeuAnregungen" gewinnen müßte für chre fernere Stellung der Sozialdemokratie gegenüber. Graf Bulow ist am wenigsten der Mann dazu, gewissermaßv.i ein Komitee außeramtlicher Berater zu installieren. Gras Bülolo wird vielmehr feilt Augenmerk daraus nd)tcii, daß ihm nicht unverantwortliche Ratgeber- in die Quere kommen. Wenn der preußistl>e Minister des Innern frrtyr. v. Hammer- ftci 11 kürzlich in Erfurt ausdrücklich das Vorgehen mit Gewaltmatzregeln gegen die Sozialdemo­kratie ab gelehnt hat, so l)at er zweifellos im Aus. trag des Reichskanzlers sich so geäußert, um etwaigen Plänen im Sinne desstarken Mannes" gleich einen Riegel vorzuschieben.

Die Alaöka-Grenzfrage

bewegt seit langem die Regierungen der Vereinigten Staa teil, Canadas und Großbritanniens. Es handelt sich bei de/Grenzsrage um einen GebärgsANg, von dem man an- nahni, daß er mit der See parallel liefe. Dieser birgszug war in dem Vertrage erwähnt lvorden, den Eng­land und Rußland im Jahre 1825 abschlossen, und nach dem die Küstengrenze zwischen Alaska und Eanada südlich von der Prinz Wales-Insel den Bergungen an der Küste folgen sollte; wo die Berggipfel wehr als zehn Seemeilen vom Ozean entfernt sind, da sollte sie von einer Linie gebildet werden, die in zehn Mellen Abstand der Küsten­linie folgt. Klar war diese Bestimmung nicht. Als die Bereinigten Staaten 1867 den Russen Alaska abkauften, gingen die Rechte des Vertrages auf sie über und wurden von besonderem Interesse durch die Goldfunde in Klondike. Die Schuld au der Verwirrung trägt in erster Linie Kapitän Vancouver, der iin Jahre 1792 die Küste aufncchm. Er sah in der Ferne ini Norden einige hohe Bergspitzen und schloß, daß sich diese Berge an der ganzen Küstenlänge entlang zogen. In Wirklichkeit bestand nun eine derartige Gebirgskette jedoch nicht. Die Frage war nun, ob die Grenze, die an der Seeküste entlang laufen sollte, wie die Amerikaner bcl)aupteten, der Kilste des FesllandcS, oder, wie die Canadier behaupteten, der Küste der vorgelagerten Inseln folgen müsse. Nahm man die Küste des Festlandes als Grenze an, so war damit den Kanadiern die Kontrolle über den Lynnkanal aügeschnitten, und dieser Kanal gibt Zutrllt zu dem Gebiet von Skag- way, Dhea und Cyilkoot. Nach den vorliegenden Nach­richten hat nun die Schiedsgerichts-Entscheidung Ame­rika tatsächlich diesen wichtigen Kanal zu- gesprochen. Daß der Portlandkanal und damit die kleinen Inseln Pearje und Prinee of Wales, die den Zkanal in zwei Hälften testen, Eanada zuerteilt sem sollen, wird dort keineswegs als genügende Entschädigung betrachtet, da der östliche Tell des Kanals bereits bisher Eanada un­bestritten zugestandeu worden war. Einein Vertreter des Äieuterschen Bureaus erklärte der frühere kanadische 9JZi- nister Clifford Siston, der als Vertreter Canaoas den Schiedsgerichts-Verhandlungen beiwohnte, er könne die Gründe nicht verstehen, aus denen diese Inseln fort- gegeben worden seien. Der kanadische Standpunkt in Be­zug auf die die Buchten beherrschenden Prmkte habe an­scheinend keine Beachtung seitens der Mehrhell des Schiedsgerichtshofes gefunden. Die beiden Bevollmäch t igten Eanadas haben sich geweigert, die Ent- schcndung des Schiedsgerichts zu unterzeichnen. Dies hat jedoch auf die Giltigkeit des Schiedsspruchs keinen Einfluß, da derselbe von den drei Vertretern der Vereinigten Staaten und dem Vertreter Englands, deui Lord-Oberrichter Lord Alverstone, unterschrieben ist.

Nach einem Telegranrm aus London zeigen die dort .auS Eanada eingegangenen Nachrichten, daß die Ent­scheidung des Schiedsgerichts den Riß zwischeu dem Mutterlande und der Kolonie erweitert hat. Denselben Eindruck hat die anllliche Beröfsenllichung des Schiedsspruches in London selbst gemacht, wo das ent­scheidende Votum des englischen Schiedsrichters als einer der schwersten Schläge angesehen wlld, der gegen die guten Beziehungen zwischen England und Eanada geführt wurde. .Eanada hat infolge des Schiedsspruches ca. 38 500 eng­lische Quadratmeilen Terrain, von dem ein Tell reiche .au Gold ist, verlore n.

Kcer unO Atolle.

L. London, 20. Ott. Die militärischen Dienstverhält- triffe in Südafrika schildert ein von derTimes" ver­öffentlichter Brief eines Offiziers in Prätoria üt den schwärzesten Farben.Die Soldaten", so heißt es in dem Briefe,sind noch immer in Zelten untergebracht, haben Leine Betten und erhalten keine Extralöhnung. Nahrungs­mittel müssen sie teuer bezahlen, Eier mit 4 Shilling das Dutzend, eine Flasche Milcb 9 Pence. Was Wunder, daß die Offiziere Südaftika den Rücken kehren und die Soldaten sich ihre Entlassung erkaufen oder desertieren! Kann man es ihnen verübeln, wenn man in Betracht zieht, daß ein Handwerker 2430 Shilling täglich verdient, während der brllische Soldat nur 1 Shilling erhält und dabei nicht einmal ein Bett fyat *?'

Sechste ordentliche evangelische Landessynode. (Originalbericht desGieß. Anz.")

EL

R. B. Darmstadt, 21. Okt.

Präsident Prof. Dr. Stamm-Gießen eröffnet die heutige Sitzung um 9,15 Uhr. Das Eingangsgebet spricht Abg. Sack- Bosenheim. Sodann erhält Abg. W a h 1-Langen als Antragsteller (Selbstbewirtschastung der Weinberge durch die Geistlichen) das Wort. Der Antrag wird nach kurzen Ausführungen des Referenten angenommen.

Oberkonsiftorialpräsident Dr. Buchner erklärt darauf: Da der gestern vom Synodalen Dekan Hager-Offenbach über die Besetzung der fünften Psarrerstelle in Offenbach gegen das Oberkonsistorium erhobene Vorwurf von mir nicht erwartet wurde und ich ihn deshalb nicht aus der Stelle aktenmäßig zurückweifen konnte, will ich das jetzt tun. Der Herr Redner teilt nun die einzelnen Daten darüber seit dem 12. -November 1902, an welchem Tage der evang. Kirchienvorstand in Offenbach um die Erricht­ung einer fünften Psarrstelle nachsuchte, mit, aus denen hervorgeht, daß der Schriftwechsel in der Angelegenheit Zug um Zug ohne jede Verzögerung erfolgt ist. Der Redner schloß: Wir waren gar nicht in der Lage, die Ernennung zu der fünften Pfarrstelle vor der Genehmig­ung durch die Synode vorzunehmen. Ich begnüge mich mit diesen Feststellungen und bitte den Präsidenten, die Allen aus den Tisch des Hauses niederzulegen.

Zum Mitgliede des Gesetzgebungsausschlusses an jtrilc des verstorbenen Synodalen Exz. Hallwachs wird

mit 50 gegen 2 Stimmen Synodale Oberamtsrichter Dr. F i s ch e r - Lorsch erwählt.

Der folgende Punkt der Tagesordnung betrifft die Teilung der evang. Ki r ch c n g c m e i u d e Mainz in zwei selbständige Gemeinden. Die Gründe, die ein Mit­glied der Kirchengemeinde, Geh Kommerzienrat Röm- yeld, in einem Rundschreiben gegen die Trennung anführte, seien von der Gemeindevertretung mit 49 gegen 2 Stimmen als unzutreffend erkannt und die Zweiteilung mit derselben Stimmenzahl genehmigt worden.

Abg. Dr. Lucius-Mainz spricht in diesem Sinne. Älbg. Dr. V o g t - Butzbach sprichst sich für die Zusammen­legung kleinerer Gemeinden aus. Abg. Oberamtsrichter Röm Held-Nidda verteidigt den Standpunkt des Geh. Kommerzienrats Nömheld. Man Halle dessen Rundschreiben drucken und die ganze Angelegenheit erst näher prüfen Zollen. Nachdem sich noch Abg. Oberkonsistorialprä;ident i. P. Dr. Goldmann und Ab'g. Jost-Bechtheim für den Antrag ausgesprochen, wendet sich Abg. Dr. Lucius- Mainz gegen die Ausführungen des Synodalen Nömheld.

Oberkonsistorialpräsident Dr. Buchner spricht seine Hochachtung vor der Neberzeugung des Geh. Kommerzien­rats Römheld aus, allein seine Gründe seien unhaltbar. Tie Sache sei reiflich geprüft und von den Gemeindever­tretern fast einstimmig als richtig anerkannt worden; er bitte, die Vorlage anzunehmen.

Der AusschußantragDie Synode wolle die Teilung der evang. Gemeinde Mainz in zwei selbständige Kllrchen- gemeinden genehmigen", wird darauf mit allen gegen eine Stimme angenommen.

Es folgt die Beratung des Antrags Wahl-Langen, die Ausführung des Kirchengesetzes vom 21. Mürz 1895, bezw. des Kirchengesetzes voni 1. April 1900, die allge­meine geistliche Witwen lasse betreffend. Der An­trag geht dahin, die zur Mitgliedschaft der Witwenkasse berechtigten Kandidaten der Theologie unter fünf Dienst­jahren als durch das Gesetz vom 1. April 1900 von Leistung des Eintrittsgeldes und der Beilläge beides mit rück­wirkender Kraft vom 1. April 1900 befreit zu behandeln, wie es der klare Wortlaut der angezogenen Gesetze, resp. ihrer einschlägigen Partien verlange.

Auch über diesen Punkt entspann sich eine längere De­batte, die indes keinerlei allgemeines Interesse bot. Die Versammlung nahm schließlich unter Ablehnung zweier Nebenanträge Wahl-Schlitz und Prof. Eger-Friedberg den Antrag der Ausschußmehrhell an, den Antrag Wahl abzulehnen und mit Rücksicht auf die Zweifel, welche )ie gegenwärtige Fassung des Gesetzes vom 1. April 1900, die allgemeine geistliche Witwenkasse betreffend, offen läßt, aussprechen, daß dieses Gesetz in der Weise anzuwenden ei, daß die zum Eintritt lediglich berechtigten Kan- )idaten der Theologie unter 5 Dienstjahren nur gegen Zahlung des Eintrittsgeldes und der Beiträge für die Zeit bis zum vollendeten fünften Dienstjahre Mitglieder der Kasse werden können.

Oberkonsistorialpräsident Dr. Buchner legt darauf unter allgemeiner freudiger Bewegung das erste fertige Exemplar des neuen Kirchenbuches vor, worauf eine kurze Erholungspause eintritt In der Zwischenzeit war der um das neue Kllchenbuch hoch verdiente frühere Gießener Professor Geh. Kirchenrat Dr. Köst lin aus Stutt­gart eingetrosfen, und nun begann die Beratung über das Werk. Abg. Dornseisf-Gießen hat namens des Sonderausschusses zur Begutachtung des neuen Kirchenbuchs, 1. Band, schriftlichen Bericht erstattet und beantragt, die Synode tvolle gemäß § 111 des Versassungsediktes die Zu» stimmung zur Einführung des Kirchenbuchs, Band 1, er­teilen. Diese Zustimmung wird von der Synode ein­stimmig erteilt Für den zweiten Tell des Kirchenbuchs hat der Sonderausschuß verschiedene Aenderungen in Vor­schlag gebracht, die Ähg. Dornseifs des näheren darlegt. Die Synode genehmigt schließlich den Ausschußantrag, daß L auch der zweite Teil des Kirchenbuchs gedruckt und als- )ann den Gemeinden dargeboten wird und 2. die Landes­ynode ermächtigt das O-verkonsistorium, daß die zurzeit geltenden Vorschriften, insbesondere in § 4 und 10, betr. die Vornahme der kirchlichen Trauungen, ihre ausschließ­liche Geltung verlieren und durch die neuen Formulare ersetzt werden können.

Damit ist das neue Kirchenbuch für Hessen definitiv zum Beschluß gelangt. Präsident Dr. Stamm bemerkt, es werde wohl jeder das Gefühl haben, daß wir »ein schönes Werk vollendet haben, und dankt be­sonders dem Geh. Kirchenrat Dr. Köstlin für sein zwei­jähriges unermüdliches Wirken dafür.

Oberkonsistorialpräsident Dr. Buchner schloß sich namens des Oberkonsistoriums dem Dank an und sprach auch Herrn Dr. Rieger, dem Synodalausschuß und allen, die zu dem Gelingen des großen, schönen Werkes beigellagen, herzlichen Dank aus.

Prälat Dr. Walz dankt auch namens der Vertretung der Landeskirche unb weist des näheren auf die große Be­deutung des glücklichen Abschlusses dieses Werkes hin, worauf Geh. Kirchenrat Dr. Köstlin für die Anerkennung seiner Arbeit dankt und der evang. Kirche Hessens reichen Segen wünscht.

Die Synode genehrnigt darauf nach kurzer Debatte noch den Ankauf des Dr. Riegerschen Grundstücks an der Neckar- straße für 117 000 Mk. für die Zwecke des Oberkonsistoriums und der Landessynode.

Eine weitere Debatte rief noch der Antrag Wahl- Langen hervor:

Die Synode wolle an das Großh. Oberkonsistorium das Ersuchen richten, die Anordnung eines jährlich abzuhaltenden Kursus für Kunst Kunst­geschichte und insbesondere kirchliche Kunst für Geist­liche ins Auge fassen und tunlichst bereits bei Ausstellung des nächsten Budgets berücksichtigen zu wollen."

Ta die Ansichten über diesen Antrag weit auseinander gingen, außerdem auch sein Zlveck, eine Anregung aus diesem Gebiete zu geben, durch die Aussprache erreicht wurde, zog ihn der Antragsteller wieder zurück, worauf die Versamm­lung schloß, dlächste Sitzung: Donnerstag.

Aus Staöi und Kund.

Gießen, 22. Oktober 1903.

Personalien. <5e. Kgl. Hoh. der Großherzog haben Allergnädigst geruht, dem Musikdirektor Wilhelm Süß in Darmstadt das Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen zu verleihen und dem Dlitglied der Kgl. preuß. Elsenbahndirellion in Frankfurt a. M., Re­gierungsassessor Otto Drescher, den Charakter als Regier­ungsrat zu erteilen.

** Die vereinigten hessischen Metzger­innungen haben dieser Tage den Entlours des hessi­schen Schlachtvieh-Versicherungsgcsetzes, der

chnen zur Begutachtung zugegangen war, beraten uno eine ablehnende Stellung, eingenommen. Besonders wurden Bedenken gegen den Entwurf deshalb gelteub gemacht, weil er dem Umstande nicht Rechnung trage, daß der weitaus gr ö ß t e T e i l des i n H e s s e n zu r Schl a ch t u n g ko m- menden Viehes nicht hessischer Herkunft sei, und weil er nicht eine Vergütung für die ganzen Schlachttiere vorsehe.

** Frl. Charlotte Boch, die vortreffliche Frank- rurter Künstlerin, teilt uns unter Bezugnahme auf eine Notiz in unserem Blatte mit, daß siemit großem Ver­gnügen in diesem Winter einmal bei uns spielen würde"

** Wieder steht eint Landtagsnachwahl be­vor. Der sozialdemokratische Landtagsabg. Philipp Haas, räherer Redakteur der Mainzer Volkszeitung, ist am 21. d. M. in Mainz gestorben.

** Ortsgewerbeverein. In der am 20. d§. MtS. abgehaltenen Generalversammlung, welche sehr schwach besucht war, wurde über das geplante Gcnossenschasts - wesen für das Großherzogtum Hessen verhandelt. Nach längerer eingehender Debatte, in welcher dasFür" und Wcder" lebhaft zum Austausch gebracht wurde, beschloß man: Das geplante Unternehmen durch Ausnahme von 5 Aktien ä, 2 00 Mark zu unterstützen, im übrigen aber Zunächst eine abwartende Stellung einzunehmen, und zwar insbesondere deshalb weil man für d ie Allgemeinheit einen tat­sächlichen Nutzen z. Zt. noch nicht erkennen kann.

** Der Ausschuß für dieLandtags Wahlrechts- Vorlage hat, wie derFrks. Ztg." aus Dannstadt ge­meldet wird, am Mittwoch seine Vorbesprechung mit der Regierung beendet. Zunächst wird nun der Plan einer gleichmäßigen Wahlkreiseinteilung, die sich durch das Land erstrecken und 56 Bezirke mit je 2 0 000 Einwohnern umfassen soll, ausgearbeitet werden und in etwa 14 Tagen zur Beratung vor den Ausschuß gelangen.

** Herrn Gewerbeinspektor Engeln, der rüher in Gießen beamtet war, zurzeit noch in Worms weilt, aber demnächst die Offenbacher Gewerbeinspek­tion übernimmt, widmet dieWormser Zeitung" folgenden Scheidegruß:Herrn Gewerbeinspektor Engeln, der den Ort seiner seitherigen^ Tätigkeit verläßt, uni im Kreise Offenbach in gleicher Stellung zu wirken, werden die In­dustriellen und Gewerbetreibenden mit großem Bedauern cheiden sehen. Die Aufgaben, denen ein Gewerbeinspektor gerecht zu werden hat, sind fo vielseitig und das Verständ­nis für die verschiedenen Gewerbezweige muß so weit­gehend sein, wenn der belleffende Beamte mir Erfolg einen Posten ausfüllen svll, daß es nicht leicht ist, den großen Anforderungen in einem Matze zu entsprechen, wie es Herrn Engel lvährend seiner mehrjährigen Wirksamkeit im Kreise Worms gelungen ist. Wir wünschen ihm gleich befriedigende Erfolge anderwärts."

** Folgenden allerliebsten kleinen Scherz teilt uns ein Freund unseres Blattes mit: Die kleine Elisabeth sagt zu ihrer Niutter auf der Kirmes in St: Mama, ich möchte gern einen Hampelmann haben." Mama:Da mußt Du warten, bis Dein Vater tommt."

? Lich, 21. Okt. Se. Durchl. der Fürst ist mit seiner Familie hierher zurückgekehrt. Er hatte auf Schloß Hohen­solms einige Wochen zugebracht. Die Bautätigkeit in unserer Stadt war dieses Jahr besonders rege. Es wurde eine ganze Reihe Privatwohnungen aufgeführt. Einen riesigen Bau führte die Brauerei Jhring auf, welche eine große Mälzerei nebst Beamtenwohnungen errichtete. Die Anlage ist bereits im Betrieb.

r. Muschenheim, 20. Okt. Seit einigen Tagen oer» kehren auf der neuen Bahn st recke schon bis hierher Materialzüge, welche von Lich aus Schienen und Schwellen bringen zum Weiterbau. Im Klosterwald soll sich aber ein Damm zirka 70 Zentimeter gesenkt haben.

-o-Lauter b ach, 20. Oll. Der bekannte Antisemiten­führer Bürgermeister Schuchard in Brauerschwend hat jein etwa 180 Morgen umfassendes Gut verkauft. Käufer sind die Herren Sigmund Strauß in Lauterbach und Sally Flörsheim in Alsfeld.

'* Frankfurt a. 9)L, 22. Okt. Heute nacht versuchte im Torbogen eines Hauses an der Vilbelergasse ein junger Mann namens Bode aus Homburg a. d. H. ein 19 jähriges Mädchen namens Steinhauer nach vorausgegangenem Wort­wechsel mit einem Revolver zu erschießen. Sodann richtete er die Waffe gegen sich selbst und brachte sich eine gefähr­liche Verletzung am Kopfe bei. Das Mädchen erlitt eine weniger gefährliche Verletzung im Gesicht. Beide wurden durch die herbeigerufene Samariterwache ins Heil:ggeisihospital gebracht.

Vermischtes.

Görlitz, 21. Okt. Auf Grube .Viktoria' bet Senftenberg stürzte ein Stollen ein. Drei Bergleute wurden verschüttet. Bis Nachmittag waren die Auf­räumungsarbeiten noch nicht so weit vorgeschritten, daß man zu den Verschütteten gelangen konnte.

Posen, 21. Okt. Der Kassenrendant der hie­sigen städtischen Gasanstalt, Hennig, ist nach Unter­schlagung von 15 000 Mk. flüchtig geworden.

Kaiser Friedrich und Grenadier Schippe- reit. Jin Jahre 1869, so erzählt das ,B. T." anläßlich der Denkmal-Enthüllung in Berlin, besuchte Kaiser Friedrich als Kronprinz sein ostpreußisches Grenadierregiment Nr. 1 und betrat auch die Schwimmanstalt. Schnell zog er sich aus und sprang inmitten seiner Grenadiere ms Wasser. »Herr Leutnant", rief er dem beaufsichtigenden Offizier zu,schicken Sie mir jemand zu, der auf dem Schwebebaum mit mir schaukeln kann!" Grenadier Schipperest, ein echter Littauer, nimmt auf dem Schwebebaum, auf dein bereits der Kron­prinz sitzt, Platz. Der Kronprinz befiehlt ihm, zu versuchen, ihn vom Schwebcbaum herunterzuwerfen. Schipperest geniert sich. Der Kronprinz ermuntert ihn vergebens dazu, indem er crft einen, dann zwei Taler dafür aussetzt. Nichts vermag den Grenadier zu bewegen.Schipperest, wenn Du mich herunterschaukelst, bist Du Gefreiter!" ruft der Kronprinz. Unmittelbar daraus läßt Schipperest den Kronprinzen ins Wasser fliegen.Bravo, Schipperest!" lobt der Kronprinz und erklärt dem Leutnant, zu melden, daß Schipperest zum Gefreiten befördert sei. Der Kronprinz schwimmt weiter. Als er wieder am Schwebebaum antömnst, sitzt Schipperest immer